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Vorgang - Gesetzgebung

Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen

18. Wahlperiode

  • XVIII/126
  • J013
  • 64401

Pkw-Maut für Halter von im Inland und Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen als elektronische Vignette (Verknüpfung von Fahrtberechtigung und amtlichem Kraftfahrzeugkennzeichen), Inlandsregelung: Erwerb einer sich an Kfz-Eigenschaften bemessenden Jahresvignette beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Regelung für Ausländer zunächst nur für Autobahnen: Wahlmöglichkeit zwischen Jahres- oder Kurzzeitvignette für 10 Euro (10 Tage) oder 22 Euro (2 Monate) beim Erwerb im Internet oder an Einbuchungsstellen;
Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 2 Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts sowie § 2 Bundesgebührengesetz; Verordnungsermächtigung

Bezug: Kraftfahrzeugsteuerentlastung zur Vermeidung von Doppelbelastungen siehe GESTA D027

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verfahrensoptimierung bei Erhebung und Kontrolle durch teilweise neue Aufgabenzuordnungen: Recht des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Übertragung der Erhebung an private Dritte (Betreiber) für nicht in Deutschland zugelassene Kfz, Verbleib der Führung des Infrastrukturabgaberegisters, Einführung der Bezeichnung "Infrastrukturabgabebehörde", Durchführung von Nacherhebungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch das Bundesamt für Güterverkehr, Folgeänderungen zur Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenspeicherung, Löschfristenverkürzung für personenbezogene Daten auf ein Jahr, Abgabenerhebungsbeginn mit technischer Einsatzbereitschaft des Systems;
Änderung versch. §§ Infrastrukturabgabengesetz, zusätzliche Änderung § 32 Straßenverkehrsgesetz