Vorgang - Gesetzgebung
Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
18. Wahlperiode
- Bundesregierung
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 648/14)
- Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- Verkündet
- 12.06.2015
- XVIII/126
- J013
- 64401
- 29.12.2014BR-Drucksache 648/14 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 11.02.2015BT-Drucksache 18/3990 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 25.03.2015BT-Drucksache 18/4455 (Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur)
- 06.02.20151. Durchgang
- 26.02.20151. Beratung
- 27.03.20152. Beratung
- 27.03.20153. Beratung
- 08.05.20152. Durchgang
Pkw-Maut für Halter von im Inland und Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen als elektronische Vignette (Verknüpfung von Fahrtberechtigung und amtlichem Kraftfahrzeugkennzeichen), Inlandsregelung: Erwerb einer sich an Kfz-Eigenschaften bemessenden Jahresvignette beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Regelung für Ausländer zunächst nur für Autobahnen: Wahlmöglichkeit zwischen Jahres- oder Kurzzeitvignette für 10 Euro (10 Tage) oder 22 Euro (2 Monate) beim Erwerb im Internet oder an Einbuchungsstellen;
Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 2 Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts sowie § 2 Bundesgebührengesetz; Verordnungsermächtigung
Bezug: Kraftfahrzeugsteuerentlastung zur Vermeidung von Doppelbelastungen siehe GESTA D027
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verfahrensoptimierung bei Erhebung und Kontrolle durch teilweise neue Aufgabenzuordnungen: Recht des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Übertragung der Erhebung an private Dritte (Betreiber) für nicht in Deutschland zugelassene Kfz, Verbleib der Führung des Infrastrukturabgaberegisters, Einführung der Bezeichnung "Infrastrukturabgabebehörde", Durchführung von Nacherhebungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch das Bundesamt für Güterverkehr, Folgeänderungen zur Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenspeicherung, Löschfristenverkürzung für personenbezogene Daten auf ein Jahr, Abgabenerhebungsbeginn mit technischer Einsatzbereitschaft des Systems;
Änderung versch. §§ Infrastrukturabgabengesetz, zusätzliche Änderung § 32 Straßenverkehrsgesetz
Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 2 Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts sowie § 2 Bundesgebührengesetz; Verordnungsermächtigung
Bezug: Kraftfahrzeugsteuerentlastung zur Vermeidung von Doppelbelastungen siehe GESTA D027
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verfahrensoptimierung bei Erhebung und Kontrolle durch teilweise neue Aufgabenzuordnungen: Recht des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Übertragung der Erhebung an private Dritte (Betreiber) für nicht in Deutschland zugelassene Kfz, Verbleib der Führung des Infrastrukturabgaberegisters, Einführung der Bezeichnung "Infrastrukturabgabebehörde", Durchführung von Nacherhebungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch das Bundesamt für Güterverkehr, Folgeänderungen zur Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenspeicherung, Löschfristenverkürzung für personenbezogene Daten auf ein Jahr, Abgabenerhebungsbeginn mit technischer Einsatzbereitschaft des Systems;
Änderung versch. §§ Infrastrukturabgabengesetz, zusätzliche Änderung § 32 Straßenverkehrsgesetz