Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Inhaltsverzeichnis Plenarprotokoll 13/116 (Zu diesem Protokoll folgt ein Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1996 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 10343 A Zur Geschäftsordnung 10343 D Jörg van Essen F.D.P. 10343 D Dr. Peter Struck SPD 10344 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10344 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 10345 A Tagesordnungspunkt 3: - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigigngsgesetz) (Drucksache 13/3995, 13/5058) 10345 C - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Beschleunigung und Vereinfachung der Anlagenzulassungsverfahren (Drucksache 13/1445, 13/5085) 10345 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (Drucksachen 13/3993, 13/4069, 13/5098) 10345 D - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 13/1433, 13/5098) 10345 D b) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren (Drucksachen 13/3996, 13/5100) 10345 D - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem An- trag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gerald Häfner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kein Abbau von Umweltstandards und Bürgerrechten (Drucksachen 13/4075, 13/5100) 10346 A Dietmar Schlee CDU/CSU 10346 B Otto Schily SPD 10348 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10350 A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 10351 C Eva Bulling-Schröter PDS 10352 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 10354 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 10356 C Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 10359 B Rolf Köhne PDS 10360 A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 10360 C, 10375 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10361 B Heidrun Heidecke, Ministerin (Sachsen-Anhalt) 10362 C Ernst Hinsken CDU/CSU 10363 C, 10364 C Otto Schily SPD 10364 A Frederick Schulze CDU/CSU 10366 A Birgit Homburger F.D.P. 10367 A Alfred Hartenbach SPD 10368 B Ronald Pofalla CDU/CSU 10370 B Alfred Hartenbach SPD 10371 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD 10373 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 10374 C, 10379 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10376 A Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10377 D Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10379 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 10379 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Rudolf Scharping, Rudolf Dreßler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Drucksache 13/4888) 10383 B Leyla Onur SPD 10383 C Heinz Schemken CDU/CSU 10385 D Peter Dreßen SPD 10385 D Ottmar Schreiner SPD 10386 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10388 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 10389 D, 10394 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS 10391 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 10392 C, 10394 D, 10395 A Peter Dreßen SPD 10395 A Konrad Gilges SPD 10395 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 10396 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Ausladung des Bundesaußenministers durch die Volksrepublik China 10397 C Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 10397 C Günter Verheugen SPD 10398 D Rudolf Seiters CDU/CSU 10400 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10401 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. 10402 A Dr. Gregor Gysi PDS 10403 A Volker Neumann (Bramsche) SPD 10404 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10405 A Dr. Elke Leonhard SPD 10406 A Dr. Christoph Zöpel SPD 10407 A Freimut Duve SPD 10408 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 10409 A Tagesordnungspunkt 18: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksache 13/4796) 10410 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz) (Drucksache 13/4898) 10410 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (Drucksache 13/4903) 10410 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz) (Drucksache 13/4980) 10410 B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit) (Drucksache 13/5018) 10410 B f) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksache 13/4950) 10410 C g) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 13/5061) 10410 C h) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Integration des Flugverkehrs in die Bundesverkehrswegeplanung (Drucksache 13/1297) 10410 C i) Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Schienenwegesicherungsgesetz (Drucksache 13/3762) 10410 D j) Antrag der Abgeordneten Michael Jung (Limburg), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Horst Friedrich, Lisa Peters, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr (Drucksache 13/5060) 10410 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 13/4774) 10411 A Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Drucksache 13/5062) 10411 A Tagesordnungspunkt 19: b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Hopfengesetzes (Drucksachen 13/3844, 13/4998) 10411 A c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Gerichtsferien (Drucksachen 13/200, 13/5001) 10411 B d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 1. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran zur Aufhebung des Abschnitts II des Schlußprotokolls des deutsch- iranischen Niederlassungsabkommens (Drucksachen 13/3852, 13/4911) 10411 C e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Marieluise Beck (Bremen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Krise der Bremer Vulkan und Zukunft der maritimen Industrie 10411 D - zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS: Sofortige politische Konsequenzen aus dem Umgang mit Subventionsmitteln beim Bremer Vulkan-Verbund (Drucksachen 13/3975, 13/4079, 13/4669) 10412 A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes "Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für das Wirtschaftsjahr 1994 (Drucksachen 13/3451, 13/4737) 10412 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Fortschreibung des Rheumaberichts der Bundesregierung (Drucksachen 13/3972, 13/5047) 10412 B h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Siegfried Scheffler, Annette Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Befreiung von Elektrobooten mit photovoltaischer Energiegewinnung bis zu einer Motorleistung von 2,21 kW (3 PS) von der Fahrerlaubnispflicht auf Bundeswasserstraßen in Berlin (Drucksachen 13/4378, 13/5048) 10412 C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 94/939/EG über eine Finanzhilfe für die Slowakische Republik (Drucksachen 13/4466 Nr. 2.28, 13/4914) 10412 D j) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbrauchsteuersätze gemäß der Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten, der Richtlinie 92/80/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten, der Richtlinie 92/84/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke sowie der Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle (Drucksachen 13/3117 Nr. 2.24, 13/4923) 10412 D k) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Personenkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind (Drucksachen 13/4137 Nr. 2.52, 13/4953) 10413 A l) 17. Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu dem Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Berufung eines Listennachfolgers gemäß § 48 des Bundeswahlgesetzes (BWG) (Drucksache 13/4920) 10413 B m) bis o) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 127, 128 und 129 zu Petitionen (Drucksachen 13/4363, 13/4976, 13/4977) 10413 B Tagesordnungspunkt 5: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) (Drucksachen 13/3994, 13/5057) 10413 D - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/1190, 13/5057) 10413 D - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 13/1447, 13/5057) 10413 D - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Dienstzeiten im Angestelltenverhältnis auf die beamtenrechtliche Probezeit nach dem Einigungsvertrag (Drucksachen 13/4385, 13/5057) 10413 D b) - Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Oswald Metzger und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verwaltungsreform ist Staatsreform (Drucksachen 13/2464, 13/5057) 10414 A - Erste Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung 10414 A - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nutzung der Reform des Dienstrechts für die Verwaltungsmodernisierung (Drucksachen 13/2206, 13/4076, 13/5057) 10414 B c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 33 des Grundgesetzes (Drucksache 13/4730) 10414 B Erwin Marschewski CDU/CSU 10414 C Fritz Rudolf Körper SPD 10416 B Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10419 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 10420 B Dr. Max Stadler F.D.P. 10421 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10422 C, 10425 D Maritta Böttcher PDS 10423 D Meinrad Belle CDU/CSU 10425 A Jochen Welt SPD 10426 A Erwin Marschewski CDU/CSU 10427 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 10428 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 10429 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 10430 B Thomas Krüger SPD 10431 B Tagesordnungspunkt 6: Petitionsdebatte a) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 48 zu Petitionen (Änderung des § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes) (Drucksache 13/1768) 10434 A b) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 22 zu Petitionen (Keine Benachteiligung von Personen auf Grund sexueller Identität. Gleichstellung anderer Lebensgemeinschaften mit der Ehe) (Drucksache 13/820) 10434 A c) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 32 zu Petitionen (Tilgung lebenslanger Freiheitsstrafen aus Bundeszentralregister und polizeilichem Führungszeugnis) (Drucksache 13/1326) 10434 A d) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 107 zu Petitionen (Jagdflugzeug "Eurofighter 2000") (Drucksache 13/3901) 10434 B e) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 115 zu Petitionen (Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe) (Drucksache 13/4376) 10434 B f) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 116 zu Petitionen (Ausbau von Elbe, Saale und Havel) (Drucksache 13/4377) 10434 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10434 C, 10445 B, 10450 D Frederick Schulze CDU/CSU 10436 A Bernd Reuter SPD 10436 D, 10442 A Frederick Schulze CDU/CSU 10437 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. 10438 D, 10441 D, 10445 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10439 A, 10442 C Bernd Reuter SPD 10440 A Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/CSU 10440 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10440 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10441 B Heidemarie Lüth PDS 10442 B, 10451 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 10443 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10444 A, 10446 B Eckart von Klaeden CDU/CSU 10445 C Christina Schenk PDS 10446 A Christel Hanewinckel SPD 10447 A Günther Friedrich Nolting F.D.P. 10447 D Wilma Glücklich CDU/CSU 10450 A, 10451 B, 10451 D Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10451 D Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Kurt-Dieter Grill und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Walter Hirche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: EXPO 2000 (Drucksache 13/4367) 10452 D b) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Auflösung der Verträge zur Weltausstellung EXPO 2000 (Drucksache 13/4668) 10453 A c) Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: EXPO 2000 (Drucksache 13/4887) 10453 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: EXPO 2000 (Drucksache 13/5058) 10453 B Hans-Peter Repnik CDU/CSU 10453 C Gerhard Schröder, Ministerpräsident (Niedersachsen) 10455 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10457 A Walter Hirche F.D.P. 10458 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10458 D, 10461 B Rolf Köhne PDS 10459 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 10460 C, 10462 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10462 C Edelgard Bulmahn SPD 10463 A Rolf Köhne PDS 10463 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10464 A Klaus-Jürgen Hedrich, Parl. Staatssekretär BMZ 10466 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 10467 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 10468 B Tagesordnungspunkt 8: Bildungsdebatte a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 13/4246, 13/5116, 13/5117) 10468 D - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung 10468 D - zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Bundesausbildungsförderungsfonds (BAFF) 10469 A - zu dem Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Ludwig Elm und der Gruppe der PDS: Zielgerichtete Ausbildungsförderung - Grundlegende Reform der Studienfinanzierung 10469 A - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Elfter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 10469 B - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Notwendigkeit der Studienabschlußförderung vor dem Hintergrund derzeit geplanter Strukturreformen an Hochschulen 10469 B (Drucksachen 13/4361, 13/4553, 13/3413, 13/3414, 13/5116) 10469 C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes - (Drucksachen 13/4335, 13/4720, 13/5118) 10469 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Tilo Braune, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zusammenführung und bedarfsgerechte Fortsetzung der Hochschulsonderprogramme I, II und des Hochschulerneuerungsprogramms 10469 C - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS: Weiterführung von Maßnahmen zur Integration der bis 1996 im Wissenschaftler-Integrations-Programm (WIP) geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 10469 D (Drucksachen 13/2930, 13/3491, 13/4608) 10469 D Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 10469 D Dr. Peter Glotz SPD 10471 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10472 D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. 10474 A Maritta Böttcher PDS 10475 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 10476 D Doris Odendahl SPD 10478 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10480 A Dr. Christian Ruck CDU/CSU 10480 C Doris Odendahl SPD 10481 D Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10482 C Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 10483 C Tilo Braune SPD 10485 A Josef Hollerith CDU/CSU 10487 B Otto Schily SPD 10488 B Tagesordnungspunkt 9: a) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes (Drucksachen 13/4175, 13/5022) 10489 C - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Christine Lucyga, Rolf Schwanitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes (Drucksachen 13/3895, 13/5022) 10489 C - Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Regelung der kommunalen Altschulden auf gesellschaftliche Einrichtungen 10489 D - zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Streichung der Altschulden auf gesellschaftliche Einrichtungen 10489 D - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Vollständige Übernahme der sogenannten Altschulden auf gesellschaftlichen Einrichtungen ostdeutscher Kommunen durch den Bund 10490 A (Drucksachen 13/4098, 13/4115, 13/2434, 13/5022) 10490 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Dr. Christine Lucyga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Altschulden ostdeutscher Gemeinden auf gesellschaftliche Einrichtungen (Drucksachen 13/2587,13/5028) 10490 A Manfred Stolpe, Ministerpräsident (Brandenburg) 10490 B Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 10491 C Anke Fuchs (Köln) SPD 10492 C Iris Gleicke SPD 10492 D Dr. Uwe Küster SPD 10493 A Wolfgang Thierse SPD 10493 D, 10496 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 10495 A Dr. Christine Lucyga SPD 10495 C Manfred Kolbe CDU/CSU 10496 B Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10496 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 10498 B Wolf-Michael Catenhusen SPD 10498 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 10500 A Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 10501 A Rolf Schwanitz SPD 10502 B Arnulf Kriedner CDU/CSU 10502 D Namentliche Abstimmung 10503 C Ergebnis 10506 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts (Drucksachen 13/2440, 13/2764, 13/3904, 13/4211, 13/4239, 13/4687, 13/4758, 13/4865, 13/5067) 10504 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Telekommunikationsgesetz (Drucksachen 13/3609, 13/4438, 13/4864, 13/4938, 13/5066) 10504 C Tagesordnungspunkt 19 a: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dienstrechtlichen Begleitgesetzes im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Dienstrechtliches Begleitgesetz) (Drucksache 13/2377, 13/5130) 10504 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Angelika Graf (Rosenheim) sowie weiterer Abgeordneter: Information der Bundesregierung für Urlauberinnen und Urlauber - Überarbeitung der "Ferienfahrt"- Broschüre (Drucksache 13/4728) 10505 A Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Weltkongreß gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern (Drucksache 13/5063) 10505 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Behebung und Wiedergutmachung von politischen Ungerechtigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/1797) 10505 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 10505 C Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Marina Steindor, Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechtliche Regelung gentechnischer Lebensmittel (Drucksache 13/2181) 10507 A Tagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umfassendes Atomteststoppabkommen (Drucksachen 13/4567, 13/4999) 10507 A Nächste Sitzung 10507 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10509* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Bernd Reuter (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unzulässige Verschärfung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz 10509* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 116 (Ausbau der Elbe, Saale und Havel) - Tagesordnungspunkt 6 f - 10509* C Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/116 Deutscher Bundestag Nachtrag zum Stenographischen Bericht 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1996 I n h a l t : Anlage 4 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes 10511* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Erklärung zur Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts (Zusatztagesordnungspunkt 5) 10513* A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU 10513* A Rudolf Dreßler SPD 10513* D Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10514* C Dr. Gisela Babel F.D.P. 10515* B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 10515* D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (Entwurf eines Dienstrechtlichen Begleitgesetzes) 10516* D Brigitte Baumeister CDU/CSU 10516* D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 10518* A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10519* A Ulrich Heinrich F.D.P. 10519* D Hanns-Peter Hartmann PDS 10520* C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Information der Bundesregierung für Urlauberinnen und Urlauber - Überarbeitung der "Ferienfahrt``-Broschüre) 10521* A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10521* A Angelika Graf (Rosenheim) SPD 10521* C Georg Brunnhuber CDU/CSU 10522 * D Lisa Peters F.D.P. 10524* A Dr. Winfried Wolf PDS 10524* D Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 10525* C Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Weltkongreß gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern) 10526* B Marlies Pretzlaff CDU/CSU 10526* B Dorle Marx SPD 10527* D Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10529* B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 10529* D Rosel Neuhäuser PDS 10530* C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 10531* B Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Behebung und Wiedergutmachung von politischen Ungerechtigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland) 10532* C Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 10532* C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 10533* A Jörg van Essen F.D.P. 10534* A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10534* B Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Rechtliche Regelung gentechnischer Lebensmittel) 10535* B Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10535* B Editha Limbach CDU/CSU 10537* A Antje-Marie Steen SPD 10537* C Dr. Dieter Thomae F.D.P. 10539* C Wolfgang Bierstedt PDS 10540* A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 10540* C Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Umfassendes Atomteststoppabkommen) 10541* B Uta Zapf SPD 10541* B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 10543* A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN 10544* B Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 10545* A Gerhard Zwerenz PDS 10545* C Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 10546* B Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10343 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1996 Beginn: 9.00 Uhr Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! Die Sitzung ist eröffnet. Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung zu erweitern. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt: 2. Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 18) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes - Drucksache 13/4774 - 3. Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausladung des Bundesaußenministers durch die Volksrepublik China 4. Beratung des Antrags der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Helmut Lippelt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: EXPO 2000 - Drucksache 13/5058 - 5. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts - Drucksachen 13/2440, 13/2764, 13/3904, 13/4211, 13/4239, 13/4687, 13/4758, 13/4865, 13/5067 - 6. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Telekommunikationsgesetz (TKG) - Drucksachen 13/3609, 13/4438, 13/4864, 13/4938, 13/5066 - 7. Beratung des Antrags der Gruppe der PDS: Verfassungswidrigkeit des arbeits- und sozialrechtlichen Teils des Programms der Bundesregierung für meher Wachstum und Beschäftigung - Drucksache 13/5086 - 8. Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß): Sammelübersicht 114 zu Petitionen - Drucksache 13/5101 - b) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß): Sammelübersicht 130 zu Petitionen - Drucksache 13/5102 - c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß): Sammelübersicht 131 zu Petitionen - Drucksache 13/5103 - d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß): Sammelübersicht 132 zu Petitionen - Drucksache 13/5104 - e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß): Sammelübersicht 133 zu Petitionen - Drucksache 13/5105 - f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß): Sammelübersicht 134 zu Petitionen - Drucksache 13/5106 - Von der Frist für den Beginn der Beratung soll, soweit es bei einzelnen Punkten der Tagesordnung erforderlich ist, abgewichen werden. Außerdem ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 15, Entwurf eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, mit den Beratungen ohne Aussprache zu behandeln. Die zweite und dritte Beratung des dienstrechtlichen Begleitgesetzes, Tagesordnungspunkt 19 a, die bisher ohne Aussprache vorgesehen war, soll 30 Minuten dauern und nach den Abstimmungen über die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses aufgerufen werden. Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? - Das ist der Fall. Dann verfahren wir so. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, beraten wir einen Geschäftsordnungsantrag. Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. haben fristgerecht beantragt, heute mit Tagesordnungspunkt 3, Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz, den Tagesordnungspunkt 17, Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren sowie Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze, in verbundener Beratung zu behandeln. Es soll von der Frist für den Beginn der Beratungen nach § 81 Abs. 1 GO BT abgewichen werden. Die Debatte soll außerdem auf zwei Stunden verlängert werden. Wird zu diesem Geschäftsordnungsantrag das Wort gewünscht? - Das ist der Fall. Kollege van Essen. Jörg van Essen (F.D.P.): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Hörster hat mich gebeten, auch für die CDU/CSU-Fraktion zu sprechen. Ich kann es kurzmachen. An uns Geschäftsführer ist in der letzten Woche der Wunsch herangetragen worden, die vorgesehene Debatte über das Verfahrensbeschleunigungsgesetz um eine Woche zu verschieben, damit der Ausschuß noch länger Zeit zur Beratung hat. Da wir vereinbart Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10344 noch: Jörg van Essen zu führen, war diese Debatte nur am heutigen Tage und damit nur unter Fristverzicht möglich. Während die SPD-Fraktion diesem vernünftigen Kompromiß sofort zugestimmt hat, war dieser Fristverzicht von den Grünen leider nicht zu bekommen. Wir haben im übrigen bisher eine Begründung dafür nicht gehört. Ich glaube, es gibt sie auch nicht; denn es hat sich gezeigt, daß der Ausschuß gestern morgen recht früh fertig war und die Grünen alle Anträge haben einbringen können. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung dafür, daß wir in diesem Parlament weiterhin zu vernünftigen Kompromissen kommen können. Vielen Dank. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Struck. Dr. Peter Struck (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu diesem Geschäftsordnungsantrag Stellung nehme, möchte ich nicht die Gelegenheit versäumen, der deutschen Fußballnationalmannschaft zum Weiterkommen zu gratulieren. (Heiterkeit und Beifall) Das hat, wie ich zugeben muß, Frau Präsidentin, mit der Geschäftsordnungsdebatte wenig zu tun. Herr Kollege van Essen hat vernünftige Gründe vorgetragen. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Schulz. Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Struck, der Hinweis auf die Fußballnationalmannschaft zeigt, daß man eventuell lange braucht, um zum Erfolg zu kommen. Das gilt auch für diese Sache. Ich möchte im Namen meiner Fraktion zur Aufsetzung der Tagesordnungspunkte betreffend Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren Fristeinrede erheben. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß wir von dieser Möglichkeit der Geschäftsordnung in dieser Legislaturperiode zum erstenmal Gebrauch machen. Sie mögen daran sehen, wie verantwortlich und sorgsam wir mit diesem Instrument umgehen und wie ernsthaft es uns in diesem Falle um die Sache geht. Ich möchte gleich zu Beginn betonen: Es geht in dieser Geschäftsordnungsdebatte nicht darum - das wird Sie nicht überraschen; unsere Position ist klar -, daß wir die Gesetzentwürfe ablehnen. Es geht in dieser Geschäftsordnungsdebatte auch nicht darum, daß hier - das ist ja schlimm genug - Bürgerrechte beschnitten oder die Gerichte in ihrer Prüf- und Kontrollfunktion eingeschränkt werden. Vielmehr geht es uns in dieser Geschäftsordnungsdebatte einzig und allein um die Tatsache, daß dieses Parlament zum wiederholten Male damit beschäftigt wird, in Windeseile es zu entscheiden, und daß die Ausschußberatungen zum Teil nur noch eine Alibifunktion haben. Sie wissen, daß gerade die Anhörung der Entwürfe dieser Beschleunigungsgesetze deutlich gemacht hat, daß die Mehrheit der Sachverständigen vor diesen Einschnitten warnen. Gerade der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes hat betont, daß es für Beschleunigungsgesetze nichts Hinderlicheres gibt als eine beschleunigte Beratung. Wie ,,gründlich" sind wir eigentlich auf die Beratung vorbereitet? Noch nicht einmal das Protokoll der Ausschußberatung liegt vor. Aus gutem Grund ist in der Geschäftsordnung vorgesehen, daß zwischen der Verteilung einer Drucksache und der Beratung im Plenum wenigstens drei Tage vergangen sein sollten, damit alle Mitglieder des Hauses die Möglichkeit haben, diese Gesetzesvorlagen zu lesen und sich damit vertraut zu machen. Um mir ein Bild von der Beratungsfähigkeit im Plenum zu machen, frage ich Sie ernsthaft: Wer von Ihnen hat es wirklich geschafft, von gestern nachmittag bis heute früh diese Gesetzesvorlagen zu lesen? Ich bitte Sie, sich mit Handzeichen bemerkbar zu machen. (Lachen bei der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.) - Ich bitte Sie ernsthaft darum. - Ich sehe ein Handzeichen. Das ist natürlich eine verdammt gute Grundlage für die Beratung dieser Gesetzesvorlagen. Ich frage die Kolleginnen und Kollegen der SPD, auch den Kollegen Struck und ihren umweltpolitischen Sprecher Michael Müller, der noch diese Woche erklärt hat, daß diese Gesetze keinen Beitrag zur Beschleunigung von Rechtsverfahren leisten, sondern eher die Rechtsunsicherheit erhöhen: Wie können Sie heute einer beschleunigten Behandlung dieser Gesetzesvorlagen zustimmen? Herr Kollege Müller, das müssen doch geruhsame Zeiten gewesen sein, als sich die Kollegen im Wasserwerk darüber beklagt haben, daß wir Gesetze im Schweinsgalopp durchziehen. Heute scheint alles unter dem Motto ,,Transrapid" zu stehen. Es ist wirklich eine Frage der Selbstachtung dieses Parlamentes, wie lange wir uns das noch gefallen lassen, daß diese Regierung uns auf diese Art und Weise beschäftigt und solche wichtigen Gesetze im Geschwindtempo behandeln möchte. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Da haben Sie ja recht! Aber wir sind in einer anderen Situation gewesen!) Ich bestehe mit Nachdruck darauf, daß wir den Antrag der Koalition ablehnen; denn wir sollten Geset Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10345 noch: Werner Schulz Parlament jagen. Ich glaube, eine gründliche Beratung steht diesem Hohen Hause gut an. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Frau Enkelmann. Dr. Dagmar Enkelmann (PDS): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege van Essen hat mit seinem Antrag im Grunde genommen völlig recht; denn letzten Endes ist er nur eine logische Konsequenz aus der politischen Zielsetzung: Die Beschleunigungsgesetze sollen beschleunigt durch den Bundestag gejagt werden. Sie täuschen damit die Öffentlichkeit mit einer angeblichen Verkürzung von Planungszeiten über die Tatsache hinweg, daß hier in gravierendem Maße demokratische Mitentscheidungsrechte von Kommunen, Verbänden usw. eingeschränkt werden sollen. Damit das keiner merkt, soll das Ganze beschleunigt durch den Bundestag gebracht werden. Da machen wir nicht mit. Wir fordern die Einhaltung der in der Geschäftsordnung geregelten Beratungsfristen. Wir meinen, daß die Geschäftsordnung keine Verfügungsmasse ist, die je nach Beliebigkeit und dann kraft Mehrheit ausgehebelt werden darf. Sie dürfen sich nicht wundern, wenn daraus Rückschlüsse auf den Inhalt der Gesetzentwürfe gezogen werden. Breite öffentliche Diskussion und Beteiligung, Einbeziehung von Sachverstand sind hier wie dort nicht gewollt. Sie werden weiter eingeschränkt; das haben die Beratungen in den Ausschüssen ziemlich deutlich gezeigt. Was mich besonders betroffen macht: Wir sind im vergangenen Jahr angetreten, das Parlament zu reformieren, das Parlament und seine Entscheidungen transparenter, durchschaubarer, nachvollziehbarer auch für die Bürgerinnen und Bürger zu machen. Ein Teil jedenfalls von uns wollte die Öffentlichkeit stärker an dem beteiligen, was wir hier als Abgeordnete entscheiden. Von all dem ist nicht viel übriggeblieben. Großes Vertrauen in das Parlament, wie in einer Kampagne verschiedener Umweltverbände geschrieben wird, ist so jedenfalls nicht herzustellen. Bedauerlich ist besonders, daß die SPD zwar öffentlich gegen die Gesetze wettert, dafür aber intern den Coup der Regierungsfraktionen mitmacht. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Nun hören Sie doch auf! Das ist doch eine ganz andere Situation! - Weitere Zurufe von der SPD) Glaubwürdig ist das nicht. (Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 sowie 17 a und 17 b auf: 3. - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz - GenBeschlG) - Drucksache 13/3995 - (Erste Beratung 95. Sitzung) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Beschleunigung und Vereinfachung der Anlagenzulassungsverfahren - Drucksache 13/1445 - (Erste Beratung 50. Sitzung) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) - Drucksache 13/5085 - Berichterstattung: Abgeordnete Dietmar Schlee Rezzo Schlauch Dieter Wiefelspütz Maritta Böttcher Dr. Guido Westerwelle 17. a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (6. VwGOÄndG) - Drucksachen 13/3993, 13/4069 - (Erste Beratung 95. Sitzung) - Zweite und Dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Drucksache 13/1433 - (Erste Beratung 44. Sitzung) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) - Drucksache 13/5098 - Berichterstattung: Abgeordnete Ronald Pofalla Dr. Herta Däubler-Gmelin Alfred Hartenbach b) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren - Drucksache 13/3996 - (Erste Beratung 95. Sitzung) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10346 noch: Präsidentin Dr. Rita Süssmuth Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuß) - Drucksache 13/5100 - Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Peter Paziorek Dietmar Schütz (Oldenburg) Birgit Homburger, Dr. Jürgen Rochlitz Eva Bulling-Schröter - Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gerald Häfner, Dr. Jürgen Rochlitz, Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kein Abbau von Umweltstandards und Bürgerrechten - Drucksachen 13/4075, 13/5100 - Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Peter Paziorek Dietmar Schütz (Oldenburg) Birgit Homburger Dr. Jürgen Rochlitz Eva Bulling-Schröter Zum Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz, zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und zum Gesetz zur Beschleunigung und zur Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren liegt je ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Außerdem haben die Fraktion der SPD und die Gruppe der PDS je einen Entschließungsantrag eingebracht. Für die gemeinsame Aussprache haben wir soeben zwei Stunden vereinbart. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dietmar Schlee. Dietmar Schlee (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschäftsordnungsdebatte hin, Geschäftsordnungsdebatte her - heute ist, meine ich, ein wichtiger Tag für dieses Parlament: Wir schaffen Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze. Die Bedeutung dieser drei Gesetze, die wir abschließend beraten, geht weit über den eigentlichen Bereich des Verwaltungsverfahrens- und des Prozeßrechts hinaus. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sind ein Signal. Wir schaffen Voraussetzungen für Investitionen, also für neue Fabriken, neue Anlagen. (Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur Sie!) Wir eröffnen damit Arbeitslosen neue Chancen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Wir zeigen unseren ausländischen Konkurrenten, aber auch potentiellen ausländischen Investoren, daß der Standort Deutschland reformiert, modernisiert und damit attraktiver gemacht wird. Wir demonstrieren den Bürgern - auch dies halte ich für wichtig -: Die Politik packt der Reihe nach die Probleme an; die Politik ist leistungsfähig. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Aber wie!) Sie ist konsensfähig; sie verdient das Vertrauen der Bürger auch in einer nicht ganz einfachen Zeit. Meine Damen und Herren, ich glaube, die Ausgangslage ist allen klar: Überlange Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, jahrelange Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen haben sich zu einem Hindernis für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung entwickelt. Ausländische Investoren wurden abgeschreckt. (Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch überhaupt nicht!) - Herr Kollege, warum investieren asiatische Investoren in England und in Frankreich, aber nicht in der Bundesrepublik Deutschland? (Dr. Martin Pfaff [SPD]: Weil Sie regieren!) Jetzt nehmen wir Korrekturen vor. Lassen Sie mich dies am Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in wenigen Zügen aufzeigen. Wir straffen, beschleunigen und vereinfachen die Verwaltungsverfahren. Statt des aufwendigen Planfeststellungsverfahrens wird für einfachere Fälle das Institut der Plangenehmigung eingeführt. Das ist etwas, um das man lange gerungen hat und das wir am Ende in dieses Gesetz geschrieben haben. Die Auslegungs-, Einwendungs- und Stellungnahmefristen werden für alle Beteiligten und Betroffenen gestrafft; denn das hat alles in allem zu jahrelangen Verzögerungen geführt. Wir werden Einwendungen von Bürgern nach Ablauf der Frist ausschließen. Auch das wird zur Beschleunigung beitragen. Wir haben in dieses Gesetz einen neuen Artikel aufgenommen: Beratung der Antragsteller bei investitionsrelevanten Genehmigungsverfahren. Wir beraten potentielle Antragsteller im Vorfeld über die Vor- und Nachteile der Beschleunigungsmodelle. Wir besprechen mit ihnen, welche Antragsunterlagen sie vorlegen müssen, welche Sachverständigengutachten sie beibringen müssen. (Otto Schily [SPD]: Das gibt es doch schon längst! Das wird doch schon längst praktiziert!) Wir haben jetzt auch das Sternverfahren, also das gleichzeitige Beginnen im Verwaltungsverfahren, in das Gesetz geschrieben, Herr Kollege Schily, um auch insofern ein Signal zu setzen. Ich glaube, es ist zudem ein wichtiger Schritt, daß wir deutlich machen, was die Antragskonferenz leisten kann, wie sie im Vorfeld Probleme aus der Welt schaffen kann. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10347 noch: Dietmar Schlee Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verbessern die Verfahrensökonomie. Die Folgen von Form- und Verfahrensfehlern werden neu geregelt. Einzelne Verfahrenshandlungen können mit heilender Kraft nachgeholt werden. Auch das war ein problematischer Punkt: Wegen einer nicht erfüllten Formalie ist eine Entscheidung aufgehoben worden, obwohl sie in der Sache richtig war. Das ganze Verfahren begann dann von neuem. Der Investor ist schließlich abgesprungen, weil das alles für ihn viel zu kompliziert und zu zeitraubend gewesen ist. Form- und Verfahrensfehler sind, wie gesagt, nur dann zu beachten, wenn sie tatsächlich die Entscheidung in der Sache beeinflussen. Wer dagegen etwas hat, muß sich hierhinstellen und muß uns das nach all den Erfahrungen, die wir damit über Jahre und Jahrzehnte gemacht haben, erklären. Die Verfahren müssen wieder entscheidungsorientierter geführt werden. Die Verfahrensrechte der Beteiligten bleiben in der Substanz gewahrt, aber die Möglichkeiten der Verfahrensverzögerung, der Verfahrenstorpedierung werden zu Recht beschnitten. Auch darüber ist jahrelang diskutiert worden. Wir legen einen Entwurf vor, der nun wirklich mit Augenmaß gemacht wurde. Ich meine, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der CDU/CSU) Das bedeutet keine Verschlechterung des Rechtsschutzes; denn ein schnelles Recht ist auch ein gutes Recht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Widerspruch bei der SPD und der PDS) Das müssen wir uns immer wieder vergegenwärtigen. Meine Damen und Herren, das Zustandekommen dieses Gesetzentwurfs selbst ist ein gelungenes Beispiel für das Zusammenwirken von Politik, Wissenschaft und Praxis. Wir werden das auch in der Zukunft noch einige Male dringend brauchen. Die Vorschläge der Expertenkommission wurden in kürzester Zeit bewertet und umgesetzt. Der Gesetzentwurf selbst ist damit auch ein Musterbeispiel für Verwaltungsbeschleunigung. Herr Kollege Schily, lassen Sie mich drei Bemerkungen anschließen, zwei an die Länder und eine Bemerkung an uns gerichtet. Ich appelliere an die Länder, die Änderungen so rasch wie möglich in ihren Verfahrensgesetzen nachzuvollziehen. (Beifall des Abg. Dr. Alfred Dregger [CDU/CSU]) Die weitgehende Harmonisierung, die wir bisher im Verfahrensrecht des Bundes und der Länder hatten, hat sich bewährt. Sie müssen sich nur einmal eine Sekunde vergegenwärtigen, was passieren würde, wenn wir dieses Gesetz beschlossen hätten, und die Länder würden ihre Gesetze nicht entsprechend ändern. Keiner der potentiellen Investoren könnte sich in diesem Lande noch zurechtfinden. Da wäre das Verfahrensrecht des Bundes, und dann gäbe es unterschiedliche Verfahrensrechte der Länder. Es kann doch wohl nicht wahr sein, daß man mit Gedanken dieser Art spielt. Eine zweite Bemerkung an die Länder gerichtet, weil das Ganze am Ende natürlich auch ein Teil des Erfolges dieser Novellierung ist. Sparmaßnahmen in der Verwaltung sind notwendig. Dieses Beispiel macht aber deutlich, daß sie nicht mit dem Rasenmäher durchgeführt werden können. Wenn die Investitionsproblematik so ist, wie ich sie beschrieben habe, dann müssen die Länder in diesem Bereich gezielt Personal einsetzen und dürfen aus den genehmigungsrelevanten Bereichen Personal nicht herausnehmen und all das ad absurdum führen, was wir mit diesem Gesetz erreichen wollen. (Otto Schily [SPD]: Da stimmen wir Ihnen zu!) Eine letzte Bemerkung - ich nehme Ihren Zwischenruf auf, Herr Kollege Schily - an uns: Wenn ich es richtig sehe, sind wir in der Diagnose und in der Therapie so weit eigentlich gar nicht auseinander. Ich appelliere deshalb an Sie, sich diesen notwendigen Reformen nicht zu verschließen. Sie kennen doch die Probleme in den Ländern, in denen Sie regieren, die Probleme, die die Länder tagtäglich auf dem Tisch haben. Deshalb sollten Sie diesem Gesetzentwurf heute zustimmen. Wir müssen an die Lösung dieser Probleme herangehen, und wir müssen es jetzt machen, weil die Zeit dafür überfällig ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Aber ich füge hinzu: Diese Gesetze sind nur ein Schritt, dem weitere folgen müssen. Ich spreche es ganz offen und auch selbstkritisch an: Was nutzen allein die Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrensrechts, wenn das materielle Recht immer komplizierter, immer unübersichtlicher wird? Wir dürfen deshalb nicht auf halbem Wege stehenbleiben. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, wir müssen mit der Deregulierung Ernst machen. Ich will das in dieser Stunde als nächsten Schritt noch einmal deutlich machen. Wir müssen Hunderte von Gesetzen abschaffen oder sie zumindest rigoros durchforsten. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist richtig!) Daran führt kein Weg vorbei. Das muß der nächste Schritt sein. Die effektivste Verfahrensbeschleunigung ist der Verzicht oder die Abschaffung von Erlaubnisvorbehalten, von Zulassungs- und Genehmigungserfordernissen überhaupt. Wo es keine Genehmigungsvorbehalte gibt, brauchen wir auch keine Verfahrensbeschleunigung. Dies ist möglich - man sollte sich nichts anderes einreden lassen -, und zwar ohne Verzicht auf Standards und auf die Einschränkung von Anlieger- und Nachbarschaftsrechten. Es gibt doch eine ganze Reihe von Ländern, die uns das vorexerzieren, die die Baugenehmigung Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10348 noch: Dietmar Schlee Bauen entscheidend beschleunigt; denn die Bauherren bauen früher. Sie sparen Geld, und sie sichern Arbeitsplätze am Bau. Warum soll man das nicht auf andere Bereiche, die heute zur Debatte stehen, in Zukunft übertragen können? Wir brauchen intelligentere Lösungen im materiellen Recht. Ich will die Richtung nur mit wenigen Worten skizzieren. Wir müssen Ziele und Ergebnisse vorgeben, statt den Weg und jeden einzelnen Schritt zu fixieren. Wir müssen Regelkreise und Anreizsysteme schaffen. Wir müssen viel mehr als in der Vergangenheit die Möglichkeit kooperativen und informellen Verwaltungshandelns nutzen statt der ausschließlichen hoheitlichen Regelung am Ende. (Beifall bei der CDU/CSU) Das ist moderne Verwaltung, die wir implementieren müssen, wenn wir Erfolg haben wollen. Wir müssen zu Selbstverpflichtungen statt zu lückenlosen behördlichen Kontrollen kommen. Wir müssen Verantwortung in die Gesellschaft zurückdelegieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Nur so kommen wir am Ende zu mehr Selbstverantwortung. Nur so schaffen wir Freiräume. Nur so stimulieren wir die Kreativität und die Innovation, die diese Gesellschaft und diese Wirtschaft braucht, die dieser Staat benötigt, wenn wir den globalen Wettbewerb wenigstens einigermaßen bestehen wollen. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Kollege Schlee, Ihre Redezeit ist zu Ende. Dietmar Schlee (CDU/CSU): Nur so können wir Wohlstand und Arbeitsplätze sichern. Heute erfolgt also ein wichtiger Schritt, aber nur ein erster Schritt. Ich bitte Sie, diesen ersten Schritt mitzumachen. Ich wende mich in ganz besonderer Weise an die SPD. Ich möchte Ihnen noch einmal empfehlen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort hat jetzt der Kollege Otto Schily. Otto Schily (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! In der Tageszeitung ,,Die Welt" ist heute folgendes zu lesen: Fünf Seiten Baupläne und zehn Seiten Festigkeitsnachweis mußten Frankfurter Bäcker beim Bauamt einreichen, um die Genehmigung für die größte Geburtstagstorte Deutschlands zu bekommen. Denn Ordnung muß sein: Alles, was in der Mainmetropole größer als fünf Meter ist, muß offiziell genehmigt werden. Und die Torte mißt sieben mal sechs Meter. Ich weiß nicht, ob dieser Bericht stimmt. Aber daß er richtig sein könnte, ist bereits das Problem. Ich meine, Handlungsbedarf besteht durchaus. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Mit den drei Gesetzesinitiativen, die wir heute abschließend diskutieren, hat sich die Bundesregierung vorgenommen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. An dieser Zielvorgabe ist gewiß nichts auszusetzen. Im Gegenteil: Auch wir, die SPD-Bundestagsfraktion, halten es für notwendig, alle Möglichkeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auszuschöpfen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die Wirtschaft hat einen legitimen Anspruch darauf, daß bei Investitionsvorhaben die Genehmigungsverfahren zügig und in kurzen Fristen bearbeitet werden, daß sich die Behörden kooperativ und flexibel verhalten und sie den Antragstellern die notwendige Beratung und Unterstützung angedeihen lassen. Länder und Kommunen haben in dieser Hinsicht in den letzten Jahren bereits erhebliche Fortschritte erzielt, aber sicherlich ist vieles noch verbesserungsfähig und auch verbesserungsbedürftig. Bei allem Eifer, wirtschaftlichen Interessen entgegenzukommen, dürfen aber gleichrangige Ziele nicht zurückstehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir werden es nicht zulassen, daß eine angemessene Bürgerbeteiligung vernachlässigt wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Bürgerbeteiligung im Planungs- und Genehmigungsverfahren, meine Damen und Herren Kollegen, ist ein unverzichtbares, wichtiges Korrektiv und verhilft zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber behördlichen Entscheidungen. (Beifall bei der SPD) Desgleichen werden wir uns allen Versuchen widersetzen, durch Veränderung von Verfahrensvorschriften die strikte Einhaltung von Umweltstandards in Frage zu stellen. Wer immer noch in dem törichten Vorurteil befangen ist, hohe Umweltstandards seien nachteilig für die Wirtschaft, verrät ein extrem rückständiges Denken. (Beifall bei der SPD) Wenn sich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen schon nicht von ihrer einseitigen Fixierung auf wirtschaftliche Interessen abbringen lassen, bei der Schutzrechte Dritter und Umweltbelange als nebensächlich oder sogar als lästiger Störfaktor erscheinen, hätte sie wenigstens ernsthaft prüfen müssen, ob ihre Vorschläge wirklich geeignet sind, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, oder ob sie nicht im Gegenteil sogar die Verfahren komplizieren und verzögern werden. Wie zu hören ist, soll es ab Frühjahr dieses Jahres eine Selbstverpflichtung der Ressorts der Bundesre- Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10349 noch: Otto Schily gierung geben, eingebrachte Gesetzesinitiativen einer Kosten-Nutzen- Analyse zu unterziehen. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Man höre!) Ich habe davon noch nicht viel gemerkt. Bei diesem Gesetzgebungsvorhaben jedenfalls scheint diese Selbstverpflichtung bereits wieder in Vergessenheit geraten zu sein; denn Sie haben offenkundig Nutzen und Kosten Ihrer drei Gesetzentwürfe nicht einmal oberflächlich untersucht. Auch die massive Kritik von sachverständiger Seite, mit der Ihnen attestiert wurde, daß Ihre Pläne kontraproduktiv sind, hat Sie nicht dazu bewogen, davon Abstand zu nehmen. Sie haben zwar in letzter Minute und in großer Hast mit den von Ihnen eingebrachten Änderungsanträgen noch einige kosmetische Korrekturen vorgenommen; (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Schlechte!) diese vermögen aber an der negativen Gesamtbeurteilung nichts zu ändern. Es sollte Ihnen aber zu denken geben - Herr Schlee, ich finde, Sie sollten an dieser Stelle sehr gut zuhören -, daß einer der angesehensten Anwälte Deutschlands, Professor Konrad Redeker, der, soweit ich weiß, mitunter auch die Bundesregierung berät, zu den von Ihnen beabsichtigten Veränderungen der Verwaltungsgerichtsordnung in einem jüngst veröffentlichten Aufsatz folgendes geschrieben hat - ich zitiere -: Die Vorschläge sind unausgereift. Sie sind in sich widerspruchsvoll. Sie werden insbesondere aber keines der angestrebten Ziele erreichen. Statt dessen werden sie zu jahrelangen Kontroversen über den Inhalt und die Auslegung der neuen Regelungen führen, die über die Jahrtausendwende hinaus die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, darüber hinaus mit Sicherheit auch das Bundesverfassungsgericht, zusätzlich belasten werden. Die Verfahren werden auch zeitlich nicht kürzer werden, sondern länger dauern. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Der Gesetzgeber sollte mindestens in Ruhe über das alles nachdenken. Er sollte das Gespräch mit der Praxis suchen. Eine Novellierung sollte von dem ausgehen, was ist, nicht von dem, was sich Ministerialbeamte als Wirklichkeit vorstellen und in politischen Aktionismus umzusetzen haben. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Eine vernichtendere Kritik an Ihren Gesetzen - Beispiel Verwaltungsgerichtsordnung - kann man kaum noch formulieren. Eine alte römische Rechtsregel lautet: ,,Lex plus laudatur, quando ratione probatur" - ,,Ein Gesetz erntet mehr Lob, wenn sein Sinn erkennbar ist." (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ihre Gesetzesinitiativen sind in der Summe eher grober Unfug. Wundern Sie sich also nicht über den Tadel, der Ihnen zuteil wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sicherlich, Herr Kollege Schlee, läßt sich über Einzelheiten reden. Wir geben Ihnen sogar, konstruktiv wie wir sind, auf Grund unserer zahlreichen Änderungsanträge die Gelegenheit, auch an Ihren Gesetzentwürfen, soweit es möglich ist, etwas zu verbessern. Wir sind auch gesprächsbereit. Über Detailfragen werden meine Kollegen Schütz, Hartenbach und Schultz noch ausführlich sprechen. Sie haben sich aber in den Ausschußberatungen nicht einmal zur Annahme dieser Änderungsanträge bereitfinden können. In der Begründung Ihrer Gesetzentwürfe heißt es, es gäbe zu dem Pfusch, den Sie uns präsentieren, keine Alternative. Dabei haben Ihnen einige Sachverständige - Herr Schlee, einiges hat bei Ihnen zum Schluß so geklungen, als ob Sie es gehört hätten - durchaus den Weg zu einer besseren Alternative gewiesen. Anstatt in den Verfahrensvorschriften herumzudoktern, wie Sie es tun, sollten wir unsere Anstrengungen darauf richten, das materielle Umweltrecht, das gegenwärtig in zahlreiche Einzelgesetze und sonstige verstreute Vorschriften zersplittert und nahezu unüberschaubar ist, in einem Umweltgesetzbuch systematisch zusammenzufassen und neu zu ordnen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsprozesse dauern nicht zuletzt deshalb so lange, weil kein Mensch mehr den richtigen Überblick hat, wo was wie geregelt ist. Wer die Rechtsanwendung vereinfachen, beschleunigen und erleichtern will, muß den Gesetzesdschungel lichten. Klares materielles Recht ist immer und hauptsächlich die Voraussetzung für praktikables Verfahrensrecht. Nur so können die knappe Ressource Recht und die knappe Ressource Verwaltung so verfügbar gemacht werden, daß allen berechtigten Interessen optimal entsprochen wird. Die Kodifizierung des Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch ist eine gesetzgeberische Aufgabe von höchster Priorität, derer sich der Deutsche Bundestag an Stelle von manchem sonstigem legislativem Zeitvertreib alsbald und mit großem Ehrgeiz annehmen sollte. (Beifall bei der SPD) Die Bundesregierung könnte dann ihre Ressourcen an Sachverstand, sofern noch Reste davon übriggeblieben sind, für dieses vorrangige Gesetzeswerk bereitstellen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10350 Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Als nächster spricht der Kollege Gerald Häfner. Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es vielleicht nicht ganz zum Ernst dieser Debatte paßt, Herr Struck - jetzt ist er nicht mehr da -, (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ich vertrete ihn, Herr Häfner, wenn Sie erlauben!) so schließe ich mich der Gratulation an die deutsche Fußballnationalmannschaft ausdrücklich an. Allerdings mit einem Unterschied zu Herrn Struck: Er hat gesagt, das habe gar nichts mit der heutigen Debatte zu tun. Ich meine, das war ein Irrtum, Herr Struck. Ich glaube, es hat sehr viel mit dieser Debatte zu tun, und zwar schlicht und einfach deshalb, weil auch ein Fußballspiel davon lebt, daß die Regeln eingehalten werden und daß man nicht während des Spiels ständig die Regeln verändert; dann können sie nämlich gleich aufhören zu spielen. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Sie wissen gar nicht, wie die Regeln waren!) Genau das aber ist, was die Regierung hier schon vorhat, nämlich mitten im Spiel pausenlos die Regeln zu verändern. Das kann niemals zu einem guten fairen Spiel führen. Aber in dieser Debatte geht es um etwas weitaus Ernsteres als nur um ein Fußballspiel. Hier geht es zuallererst einmal um die Verwaltungsgerichtsordnung. Nicht nur, daß Sie von der Sache her in großem Maße Bürgerrechte, demokratische Rechte abbauen und zerstören wollen, Sie wollen auch vom Verfahren her diesem Parlament zumuten, daß es diese einschneidenden Dinge in unerträglicher Weise im Schweinsgalopp berät und beschließt. Die Sachverständigen haben sich gegen dieses Vorhaben und Verfahren gewehrt. Sie sollten ursprünglich noch nicht einmal angehört werden. Ich danke dem Rechtsausschuß, daß wir uns doch noch entschlossen haben, uns die Zeit zu nehmen, um die Sachverständigen anzuhören. Aber was ist dabei herausgekommen? Die Anhörung war ein Debakel für den Entwurf der Koalition. Alle Sachverständigen, die zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung eingeladen waren - ausnahmslos und unabhängig davon, von welcher Fraktion sie geladen waren -, haben geraten, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen, es bitte bleiben zu lassen, weil es im Ergebnis nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer Verschlechterung der rechtlichen Situation (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das ist doch gar nicht wahr! Sie waren doch gar nicht die ganze Zeit da! Das stimmt doch nicht!) und weil es nicht zu einer Verkürzung, sondern im Endeffekt zu einer Verlängerung der Verfahren führt. Sie betreiben hier eindeutig Etikettenschwindel. Sie tun so, als ginge es nur um Beschleunigung, um Vereinfachung. Sie tun so, als ginge es bloß darum, Investitionen zu erleichtern. Was Sie aber wirklich vorhaben, ist der Abbau von Bürgerrechten, von demokratischen Rechten im ganz großen Stil, der Abbau von Rechten, die mühsam und über lange Zeit in diesem Land erstritten und erkämpft worden sind. Es geht dabei mitnichten nur um Investitionen. Sie wissen nebenbei genausogut wie ich, daß ein Großteil nicht nur der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, sondern gerade auch der Investoren froh ist über den Standard unseres Umweltrechts und unseres Genehmigungsrechts, über die Rechtssicherheit und Rechtskultur in diesem Lande. Mit der Verwaltungsgerichtsordnung greifen Sie einen der Eckpfeiler unseres Rechtssystems an, übrigens einen derjenigen Eckpfeiler, die wegen Ihrer Qualität Vorlage für die Rechtsordnungen in vielen anderen Ländern der Erde geworden sind. Das ist nicht die erste Totaloperation, sondern Sie doktern schon seit Jahren daran herum: 1990, 1992 gab es ebenfalls umfassende Änderungen. Das, was jetzt geplant ist, ist die dritte Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb von sechs Jahren. Sie haben noch nicht einmal die Auswirkungen der vorigen Änderungen abgewartet. So kann man mit dem Recht nicht umgehen. Vor vielen Jahren hat das Bundesjustizministerium hier einmal eine Debatte führen lassen, weil es im Rahmen der Haushaltsberatungen für eine Werbekampagne unter dem Titel ,,40 Jahre Bundesjustizministerium - Bauhütte des Rechts" Gelder beantragt hat. Ich muß Ihnen heute sagen: Das Bundesjustizministerium, die Bundesregierung, ist nicht mehr eine Bauhütte, sondern ist zu einem Abbruchunternehmen des Rechts in Deutschland geworden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) CDU/CSU und F.D.P. schwingen gemeinsam die Abrißbirne. Sie haben dabei Stöpsel in den Ohren und versuchen, den Widerstand der Bürgerinnen und Bürger ebenso wie den Widerspruch aller einschlägigen Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis zu überhören. Mit dem, was Sie jetzt vorhaben, zum Beispiel dem Verlust der aufschiebenden Wirkung von Klagen, greifen Sie tief in elementare Rechte ein. Es ist schlicht unglaublich und unzumutbar, wenn man den Bürgern sagt, ,,Ihr könnt gerne gegen ein Vorhaben, gegen eine Anlage klagen, aber während die Klage läuft, errichten wir schon mal die Anlage". Was hilft es den Betroffenen, wenn sie hinterher bestätigt bekommen, sie hätten eigentlich recht gehabt, aber nun sei es leider zu spät? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das hat aber mit der aufschiebenden Wirkung nichts zu tun, was Sie gerade erzählen!) Damit wird der Rechtsschutz, der jedem Bürger durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes garantiert ist, unterlaufen. Genauso ist es mit den anderen Vorhaben, die Sie in diesem Zusammenhang umsetzen Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10351 noch: Gerald Häfner an. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Herr Häfner, Sie haben keine Ahnung von dem Text!) Ich sage Ihnen deutlich: Wenn Sie wirklich die Verwaltungsgerichte entlasten wollen, dann sorgen Sie doch erstens dafür, daß die Abläufe innerhalb der Justiz verbessert werden - da gibt es noch sehr viel zu tun -, und dann sorgen Sie doch zweitens dafür, daß wir endlich mehr Dialog über und damit auch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für jeweils geplante sinnvolle Projekte bekommen. Im übrigen berühren diese Änderungsvorschläge zur Verwaltungsgerichtsordnung ja nicht nur Anträge bzw. Verfahren im Bereich von Baugenehmigungen bzw. umweltrelevante Verfahren. Es geht hier vielmehr um alle Prozesse, in denen Bürgerinnen und Bürger dem Staat und seinen Organen gegenüberstehen. Davon betroffen sind genauso auch alle gerichtlichen Auseinandersetzungen zum BAföG, zu Wohngeld und zu unzähligen anderen Dingen. Betroffen sind in der gleichen Weise auch alle Klagen, bei denen Satzungen oder andere Erlasse und Entscheidungen von Behörden angegriffen werden. Es ist schlicht unzumutbar, hier die Rechte der Bürger pauschal, in einem Aufwasch in diesem Maße einzuschränken. Noch einmal: Wenn Sie tatsächlich eine Entlastung der Verwaltungsgerichte erreichen wollen, dann denken Sie doch endlich einmal in die umgekehrte Richtung. Schließlich wird heute sehr viel in gerichtliche Verfahren gekippt, was eigentlich auf eine ganz andere Ebene gehört. Ich nenne als Beispiel die nahezu eine Million Einwendungen gegen die WAA seinerzeit in Wackersdorf. Viele haben damals gesagt: Das ist ja eigentlich ein Volksentscheid gegen die WAA, wenn dagegen so viele Einwendungen erhoben werden. Aber bis heute wird, obwohl Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes dies vorsieht, den Bürgern die Möglichkeit von Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene vorenthalten. Deshalb: Führen wir doch diese Möglichkeit endlich ein. Führen wir darüber hinaus deutlich erweiterte Möglichkeiten echter Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren ein - Mediation und vieles andere mehr. Dann werden Sie feststellen, daß es im Vorfeld gerichtlicher Entscheidungen viel mehr Dialog und damit vernünftige Entscheidungen gibt, mehr Akzeptanz für vernünftige Vorhaben und die rote Karte für unvernünftige Projekte. Dann wird endlich nicht mehr in die Gerichte hineingetragen, was vielmehr in die politische Auseinandersetzung gehört. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) So herum wird ein Schuh daraus. Nicht weniger, sondern mehr Bürgerrechte, nicht weniger, sondern mehr Demokratie sind in diesem Lande vonnöten! Deswegen fordere ich Sie dringend auf: Nehmen Sie Abstand von diesem Vorhaben. Folgen Sie statt dessen unserem Weg, die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auszubauen. Zerstören Sie nicht Eckpfeiler der Rechtskultur und der Rechtssicherheit in Deutschland mit unabsehbarem Schaden für alle Bürgerinnen und Bürger. Danke sehr. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Es spricht jetzt der Kollege Detlef Kleinert. Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wenn man an sich ein sehr gestörtes Verhältnis zu Investitionen hat, das meiste für Teufelswerk hält und sich im übrigen bei in jeder Hinsicht aufrechtzuerhaltendem Komfort nach den Zuständen im vorigen Jahrhundert zurücksehnt, dann mag einem eine beliebige Verfahrensverzögerung als ein Stück Rechtskultur erscheinen. Uns erscheint als Rechtskultur der angemessene Rechtsschutz in angemessener Frist. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Das abzuwägen ist eine sehr schwierige Aufgabe, der man sich nicht so einseitig stellen kann, wie Herr Häfner das eben versucht hat. (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU) Da wir von Herrn Kollegen Hartenbach zu einer Reihe von Einzelheiten noch sehr Bedenkenswertes hören werden, müssen wir zunächst damit zufrieden sein, daß Herr Schily uns wirklich hörenswerte Zitate zum besten gegeben hat. Aber auch Herr Redeker kann irren; das ist vor Gericht nun einmal so. Wir halten sehr viel von der empirischen Methode. Einige Dinge müssen eben ausprobiert werden. (Zuruf von der SPD: Schauen wir mal, ja!) Es gibt sowohl die Möglichkeit, zu sagen, die jetzt gefundenen Wege zum Beispiel bei der Annahmeberufung können zu zusätzlicher Unsicherheit, zu weiterem Streit führen. Das kann man sagen, das kann man auch begründen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, zu sagen, es werde mit zwei zusätzlichen Bestimmungen darauf hingewirkt, daß wirklich falsche Urteile aus der Welt kommen, wobei das Verfahren aber nicht mit Formalien belastet wird, die hinterher zu keinem anderen Ergebnis führen als lediglich zu einer Verzögerung. Wir sind nun einmal der Meinung, daß wir auf unserem Weg das zweite erreichen. Das gilt für eine Reihe weiterer Bestimmungen ganz genauso. Ein ganz wesentliches Problem im Zusammenhang mit der VwGO ist für uns gewesen, daß hierbei keineswegs der Eindruck entstehen darf - da verstehen wir die Bedenken insbesondere der Verwaltungsrichterschaft sehr gut -, die Verwaltungsgerichte stünden nicht allen Prozeßbeteiligten, allen Verfahrensbeteiligten in gleicher Weise vollkommen objek Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10352 noch: Detlev Kleinert (Hannover) zu den Verwaltungsbehörden, seien etwa eine verlängerte Werkbank der Verwaltung, und der Bürger renne noch einmal gegen die gleiche Mauer, über die er sich gerade beschweren wollte. Dieser Eindruck muß vermieden werden. Auf Grund der Kritik in der Anhörung und in den Einzelgesprächen haben wir eine Reihe von Bestimmungen geändert und zurückgenommen, soweit sie gerade diesen Eindruck erwecken konnten. Ich verweise auf § 94, in dem wir die Gleichwertigkeit der Verfahrensbeteiligten durch eine Umformulierung unterstrichen haben. Ich verweise insbesondere auf die Streichung der Kernbestimmung des § 113 Abs. 1, in der dem Gericht tatsächlich Nachbesserungen zur Pflicht gemacht worden sind. Das geht zu weit. Das muß beim Bürger einen falschen Eindruck über die Rolle dieses Gerichts hervorrufen. Deshalb haben wir das gestrichen. Im übrigen ist auf Wegen, die andere schon lange viel weiter gehen wollten, durchaus behutsam vorgegangen worden. Alles, was hier zu der angeblich zu großen Hast dieses Gesetzgebungsvorhabens gesagt worden ist, relativiert sich ganz deutlich, wenn man überlegt - das hat Herr Häfner selbst gesagt -, daß die Diskussion über die Jahre permanent geführt worden ist. Ein solches Gesetz kommt doch nicht aus heiterem Himmel, aus noch nie diskutierten Gedanken und ist dann da. Vielmehr entsteht es im Laufe eines langjährigen Prozesses, den die Interessierten und Sachkundigen über all die Jahre hinweg mit verfolgen konnten und meistens auch mit verfolgt haben. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Deshalb kann die Überraschung so groß nicht sein. Alle Fragen, die hier eine Rolle spielen, etwa zur Art der Rechtsmittel, zur Aussetzungsmöglichkeit, zur vorläufigen Vollziehung, zur Berufung, werden nicht nur für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern auch allgemein immer wieder diskutiert. Wir verschließen uns keineswegs dem, was von den Vorrednern - übrigens von allen übereinstimmend - gesagt worden ist: Das materielle Recht muß deutlich vereinfacht und, soweit das ohne Gewalt möglich ist, auch vereinheitlicht werden. Die Verwaltungsverfahren und auch die Gerichtsverfahren in der Gerichtsorganisation und deren Abläufen müssen deutlich verbessert und beschleunigt werden. Dafür gibt es auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - das sagen ja die Verwaltungsrichter selbst - noch genügend Möglichkeiten, und diese gilt es auch zu nutzen. Aber es hat doch keinen Sinn, daß wir heute morgen sagen, was sonst noch zu tun ist, anstatt erst einmal das zu erledigen, was wir unmittelbar auf dem Tisch haben und erledigen können. Damit wollen wir uns keineswegs vor der Arbeit drücken, die in den anderen genannten Gebieten weiterhin vor uns liegt. Zum Schluß möchte ich noch eines sagen: Wenn Herr Schlee von einem ersten Schritt in die richtige Richtung gesprochen und gemeint hat, auf den anderen Gebieten habe etwas zu geschehen - so haben Sie es ja ausgeführt -, dann sind wir völlig einverstanden. Wenn aber jemand meint, die jetzt vorgeschlagenen Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung wären ein erster Schritt vor weiteren Änderungen, dann möchte ich ganz deutlich erklären: Wir sind schon sehr weit gegangen. Wenn jetzt wieder überprüft wird, dann muß man auch all das ins Auge fassen, was uns wieder einmal als Beschleunigung angedient worden ist, und man muß dies mit der Erfahrung, von der ich gesprochen habe, auch daraufhin überprüfen, ob man nicht an der einen oder anderen Stelle zu weit gegangen ist und wieder etwas zurücknehmen muß. Das ist der Punkt, an dem wir mit dieser Gesetzgebung angekommen sind. Ihn wollen wir in den kommenden Jahren auch im Auge behalten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU - Gerald Häfner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll denn das jetzt heißen?) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Als nächstes hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter das Wort. Eva Bulling-Schröter (PDS): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schaun mer mal - dieser Ausspruch wird meistens von Beckenbauer gebraucht. Aber gestern im Umweltausschuß hat ihn die Vertreterin der F.D.P., Frau Homburger, benutzt. Dies war ihre Reaktion auf Fragen der Opposition zu den Auswirkungen der Beschleunigungsgesetze. Neue, innovative Wege sollen gegangen werden. Das heißt auf deutsch: Der Abbau von Umwelt- und Sozialrechten ist modern. Deshalb sollen diese Gesetze auch möglichst schnell durch das Parlament gejagt werden, unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit, die sich momentan mehr den Kopf darüber zerbricht, wie in Zukunft das Gebiß oder das Brillengestell bezahlt werden soll. Oder die Frauen, die demnächst später in Rente gehen sollen: in Zukunft alles modern und innovativ. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Sie haben keine Ahnung! Erforderlich ist das Ganze!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bekanntlich ist die Mehrheit dieses Parlaments immer schnell dabei, zivilen Widerstand gegen die Allmacht der Industrie und der Atomlobby zu verurteilen, ja zu kriminalisieren. Die Stichworte Gorleben und Gundremmingen sollen genügen. Am Dienstag nun haben Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Umweltverbände auf ihrer Bonner Pressekonferenz angekündigt - ich zitiere -: Wenn diese Beschleunigungsgesetze durchkommen, dann ist es wohl vorbei mit den Gängen durch die Instanzen, dann wird den Umwelt- und Bürgerbewegungen wieder die Straße gehören. Damit sind wir beim Kern dieses Gesetzesbündels. Es bringt nicht Effizienz oder Geschwindigkeit, sondern Unfrieden über das Land. Bürgerrechte werden in ihrer verfassungsmäßigen Substanz ausgehöhlt. Ich frage die Abgeordneten der Koalition: Welche Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10353 noch: Eva Bulling-Schröter wenn eine technische Anlage an seinem Gartenzaun erweitert wird und er erst, wenn sie unter Volldampf steht, abschätzen kann, ob er in seinen Rechten betroffen ist? Gerade zur Konfliktregelung im Vorfeld waren doch die bisherigen Vorschriften gedacht. Dies soll es nun alles nicht mehr geben. Verwaltungen und Gerichte werden zu Dienstleistern für Unternehmen degradiert. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das nehmen Sie sofort zurück!) Unzweifelhaft müssen eine Fülle von Verwaltungsvorgängen vereinfacht und entbürokratisiert werden. In den meisten Fällen wird es sich um Änderungen in Verwaltungsvorschriften handeln, die einem rationellen Vollzug im Wege stehen. In den vorliegenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung haben diese alltäglichen Probleme allerdings kaum Eingang gefunden. Eingang gefunden hat dafür die in Verwaltungsdeutsch gegossene Ideologie der sogenannten Standortdebatte. Der erste Redner hier hat es wieder einmal bewiesen: Mit dem Thema Arbeitsplätze wird zur Zeit, auf bayerisch gesagt, jede Sauerei begründet. (Beifall bei der PDS) Diese Entwürfe sind bereits im Februar 1996 in den Bundesratsausschüssen beraten worden. Im März hat der Bundesrat eine in der Summe positive Stellungnahme zu den Entwürfen abgegeben. Das heißt, daß die SPD diesen Anträgen im Grundsatz zustimmt, nachdem sie im Bundesrat schon die milliardenschwere Luftnummer Transrapid durchgewunken hat. Vielleicht benutzt sie doch endlich einmal ihre Mehrheit im Bundesrat, um das Ruder herumzureißen. Doch zurück zu den Regierungsanträgen: Meine Damen und Herren von der Koalition, wann werden Sie endlich begreifen, daß öffentliche Kritik kein Hemmnis, sondern ein wichtiger Antrieb zur gründlichen Planung und Prüfung umweltrelevanter Vorhaben ist? (Beifall bei der PDS) Die Beteiligung Dritter und die Beteiligung von Verbänden haben nicht nur positiven Einfluß auf die Qualität, sondern auch auf den Bestand von Verwaltungsverfahren. Die Dauer von Genehmigungs- und Gerichtsverfahren ist abhängig vom Umfang des Vorhabens. Logisch, daß dann Fristen nicht losgelöst von Umfang und Komplexität des Vorhabens festgelegt werden können. Die Bundesregierung macht uns dies allerdings in ihren Gesetzentwürfen vor. So soll es eine zulassungsfreie Berufung vor Gerichten nicht mehr geben. Zur Zulassung der Berufung muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Verwaltungsgericht ein Antrag gestellt werden. Eine Begründung muß sofort mitgeliefert werden. Wenn die Begründung formalen Anforderungen nicht genügt, soll die Berufung unzulässig sein. Meine Damen und Herren, verstehen Sie das noch als Waffengleichheit zwischen Unternehmen und Bürgern? Weiter: Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist das wesentliche Merkmal des Planfeststellungsverfahrens. Für die neu anzuwendende Plangenehmigung ist aber keine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Im Anzeigeverfahren, das an die Stelle des Genehmigungsverfahrens tritt, erhalten Vorhabenträger die Möglichkeit, Anlagen schon auf Grund einer Baugenehmigung zu errichten. Einer immissionsschutzrechtlichen Anzeige bedarf es erst vor Inbetriebnahme. Das heißt, wer bauen will, der baut einfach. Den Bürgern wird durch Plangenehmigung und Anzeigeverfahren die Möglichkeit genommen, frühzeitig Kenntnis von dem jeweiligen Vorhaben zu erhalten. Sie können sich nicht mit den möglichen Gefährdungen auseinandersetzen und Informationen erlangen, die sie für eine spätere Klagebegründung benötigen. Den Bürgern ist somit die Chance genommen, sich selbst davon zu überzeugen, ob sie vom Vorhaben betroffen sind oder nicht. Dies ist in dem ganzen Bündel von beabsichtigten Veränderungen einer der schwerwiegendsten Einschnitte in die Rechte der Bürger. Plangenehmigungen dürfen in Zukunft auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ohne Mitwirkung der Umweltverbände erteilt werden. Auf die UVP soll zukünftig auch dann verzichtet werden, wenn erhebliche Umweltgefährdungen des Projekts erkennbar sind; denn Kriterium für den Prüfungsverzicht ist nicht das Gefährdungspotential. War die Mitwirkung der Verbände bis jetzt schon mangelhaft geregelt, so sind diese Änderungen ein umweltpolitischer Skandal und eigentlich eine Ohrfeige für die Demokratie. (Beifall bei der PDS) Die Bundesregierung hat mit letzterer überhaupt Schwierigkeiten. So sind Verzögerungen in politisch stark umstrittenen Vorhaben kein Mangel des Umweltrechts. In aller Regel weisen solche Verzögerungen auf einen nicht abgeschlossenen gesellschaftlichen Klärungsprozeß hin. Diese gesellschaftlichen Prozesse können nur bedingt beschleunigt, aber niemals umgangen oder ausgelassen werden. Die meisten Verzögerungen haben allerdings eine ganz profane Ursache. Auch die Bundestagsanhörung vom 8. Mai zu den Gesetzentwürfen stellte fest: Verzögerungen von Genehmigungsverfahren werden hauptsächlich durch die mangelhafte Vorbereitung von Antragsunterlagen durch die Industrieunternehmen und durch die mangelhafte Personalausstattung von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden verursacht. Hier beißt sich die Standortlogik der Bundesregierung in den eigenen Schwanz. Denn wer ständig nur dabei ist, Steuern für Besserverdienende und große Vermögen zu senken, hat am Ende kein Geld mehr für Beschäftigte in Genehmigungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Die Zeit, die dadurch ver Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10354 noch: Eva Bulling-Schröter Unerträglich ist, daß Sie beteiligten Dritten, also Betroffenen und Umweltverbänden, vorwerfen, sie provozierten aus Eigeninteresse und mit juristischen Tricks - quasi um Wirtschaft und Staat zu ärgern - Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren. Warum sollten sie eigentlich nicht? Haben in dieser Gesellschaft nur Unternehmen und Millionäre das Recht, mit hochbezahlten Juristen ihre ureigensten Interessen durchzusetzen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Widerstand gegen dieses Gesetzesbündel ist breit. Neben Umweltverbänden wenden sich vor allem Verwaltungsrichter zu Wort. So beispielsweise der Verband der Bayerischen Verwaltungsrichter, der meint, daß es schwerfällt, noch von einem effektiven Verwaltungsrechtsschutz zu sprechen. Und weiter, ich zitiere: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gehört es zu den fundamentalen Grundsätzen des öffentlichen Prozesses, daß Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben und nicht schon vor einer gerichtlichen Entscheidung vollendete Tatsachen geschaffen werden. Verfehlt wird dadurch auch das Ziel der Verfahrensbeschleunigung. Denn zwangsläufig wird sich die Zahl der Eilanträge und damit die Belastung der Gerichte automatisch erhöhen. Unter dem Strich begünstigen die von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfe in vielfacher Hinsicht die Eigentümer von Industrieunternehmen und schneiden andererseits tief in die Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Sie verwandeln Gerichte in Reparaturbetriebe der Verwaltung und machen aus der Erteilung einer Genehmigung eine Dienstleistung am Kunden. Diesem Tenor schlossen sich auch alle Sachverständigen in der Anhörung an, mit Ausnahme des Bundesverbandes Junger Unternehmer und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, was natürlich kein Zufall ist. Zum Schluß: Nach Informationen des NABU soll in dem neuen Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes die Beteiligung anerkannter Verbände nach § 29 weitgehend ausgehebelt werden. Ich denke, damit geht der Skandal weiter. (Beifall bei der PDS) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Als nächster Redner hat das Wort der Bundesminister der Justiz, Herr Schmidt-Jortzig. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland, mitunter ja zum reinen Stichwort verkommen, ist jedenfalls in letzter Zeit viel nachgedacht, geschrieben und gesprochen worden. Ein Wirtschaftsstandort lebt aber nicht allein von seinen objektiven Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden. (Otto Schily [SPD]: Auch von den subjektiven!) Hinzu kommt vielmehr ein psychologisches Moment - in der Tat, Herr Kollege Schily -, nämlich das Vertrauen der Investoren in die Zukunftsträchtigkeit ihrer unternehmerischen Entscheidungen. Deshalb darf nicht nur geredet werden, sondern es muß gehandelt werden. Und das tut die Bundesregierung jetzt. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Ein Kernproblem des Wirtschaftsstandortes Deutschland liegt sicher darin, daß die Faktoren Arbeit und Umwelt bei uns im Vergleich zu vielen Schwellenländern zu teuer sind. Das muß dann bei anderen Produktionsfaktoren oder bei den Rahmenbedingungen wettgemacht werden. Im Bereich der Rechtsordnung heißt das: Der Staat muß für reduzierte und praxisnahe Gesetze, für einen raschen Vollzug sowie für eine effektive Gerichtsbarkeit sorgen. Diese Elemente sind in der wirtschaftlich guten Zeit mitunter aus dem Blick geraten. Hier die Spannkraft wieder zurückzugewinnen ist Ziel des von der Bundesregierung verfolgten Projektes ,,schlanker Staat". Als erstes gehört dazu eine Rücknahme und Begrenzung der staatlichen Einflußnahme und Reglementierung. Deregulierung ist das Stichwort. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Damit werden Entfaltungsräume für Bürger und Wirtschaft geschaffen, Innovation und Initialität erhalten wieder Luft. Als zweites ist der Staatsapparat zu effektivieren. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Entbürokratisierung heißt das Stichwort. Die Bundesregierung hat dazu die Dienstrechtsreform auf den Weg gebracht, sie hat den Verwaltungs- und Behördenapparat gestrafft, worüber bereits im Februar dieses Jahres ausführlich vom Bundesfinanzminister berichtet worden ist, und sie bereitet eine Reform des Haushaltsrechts vor, die eine Flexibilisierung der alten Kameralistik und eine Nutzung der sogenannten neuen Steuerungsmodelle bringen soll. Als drittes und eigentlich Grundlegendes geht es um eine ständige Überprüfung der staatlichen Aktivitäten und Vorhaben. Hier heißt das Stichwort Aufgabenkritik. Zur Beförderung dieses Ansatzes sowie zur Koordinierung des Gesamtprojektes hat die Bundesregierung den unabhängigen Sachverständigenrat ,,Schlanker Staat" eingesetzt, dem unser Kollege Scholz vorsitzt. Meine Damen und Herren, die heute zur abschließenden Beratung vorliegenden Gesetzesvorhaben sollen sowohl zur Deregulierung wie zur Entbürokratisierung ihren Beitrag leisten. Bei konsequenter Um Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10355 noch: Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerichtsverfahren gerade in investitionsrelevanten Wirtschaftszweigen eintreten, ohne daß dabei der gebotene Schutz Dritter oder die Belange der Allgemeinheit, insbesondere der Umweltschutz, beeinträchtigt werden. An dieser Stelle nur ein Wort zur angeblichen Überhastung. Es gab die von der Bundesregierung berufene Schlichter-Kommission, die 1994 ihren Bericht vorgelegt hat, es gab die Ludewig-Kommission, die 1995 ihren Bericht vorlegte, und jetzt, nach einem Jahr Diskussion - ich nehme an, das ist für das Tempo, das sonst bei Gesetzgebungsverfahren herrscht, eine akzeptable Spanne -, ist das Produkt entscheidungsreif. Mit dem Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz sollen die Behörden die Möglichkeit erhalten, die Verfahren stärker als bisher auf die Bedürfnisse des konkreten Einzelfalles zuzuschneiden und zwischen mehreren Verfahrensabläufen wählen zu können. Dies ermöglicht effektivere und damit kürzere Verfahren, die zudem bezüglich der Arbeitsplätze den berechtigten Interessen der Antragsteller, der Investoren also, besser Rechnung tragen können. Diese sollen ihrerseits stärkere Einflußmöglichkeiten auf die Gestaltung der Verfahren erhalten. So sollen die Genehmigungsbehörden den Investor eingehend beraten und mit ihm zusammenarbeiten, indem sie etwa zur Vermeidung von Nachfragen frühzeitig mit ihm die erforderlichen Unterlagen erörtern oder in einem späteren Stadium des Verfahrens eine Antragskonferenz unter Einbeziehung aller beteiligten Stellen durchführen. Eine wesentliche Beschleunigung ist auch von dem vorgesehenen Sternverfahren bei der Beteiligung anderer Behörden zu erwarten. Außerdem sollen Heilungsmöglichkeiten für Verfahrens- und Formfehler ausgeweitet und insbesondere auf Ermessensentscheidungen ausgedehnt werden. Gerade die für Investitionen besonders bedeutsamen Planfeststellungsverfahren werden durch Präklusionsregelungen und dadurch, daß die Erheblichkeit von Abwägungsmängeln eingeschränkt wird, deutlich beschleunigt. Erteilte Genehmigungen - das ist der zweite Punkt, zu dem ich sprechen will - werden nicht selten quasi routinemäßig angefochten, so daß sich die Umsetzung von Investitionsvorhaben mitunter deutlich verzögert. Außerdem ist der Geschäftsanfall bei den Verwaltungsgerichten ständig gestiegen, so daß ein zeitnaher Rechtsschutz bei gleichbleibender oder gar reduzierter Gerichtsausstattung zusätzlich behindert wird. Um die Situation zu verbessern - bei diesem Reformziel sollten sich alle einig sein -, sieht der Regierungsentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung unter anderem vor, daß Fehler in der Verwaltungsentscheidung im gerichtlichen Verfahren einfacher zu korrigieren sind. Einen erheblichen Beschleunigungseffekt verspreche ich mir auch davon, daß das Beweisantragsrecht in Massenverfahren eingeschränkt wird, Normenkontrollverfahren künftig nur noch von denjenigen eingeleitet werden können, die selbst in ihren Rechten beschränkt sind, und die Berufungsmöglichkeit gegen erstinstanzliche Urteile sowie die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen eingeschränkt werden. Wir sind einigen kritischen Anregungen gern gefolgt, weil sie in der Tat berechtigt waren. Zwingende Hinweispflichten des Gerichts, die als einseitige Parteinahme zugunsten der Verwaltung ausgelegt werden könnten, sieht die Ihnen nun zur Abstimmung vorliegende Fassung des Entwurfs deshalb nicht mehr vor. (Alfred Hartenbach [SPD]: Späte Einsicht, Herr Minister!) Diesen Hinweis gebe ich, weil hier die Behauptung von der angeblich nicht stattgehabten Beratung aufgestellt wurde. Statt dessen wird durch erweiterte Antragsrechte für die Parteien und insbesondere entsprechende Kann-Regelungen für die Verwaltungsgerichte einerseits dem Beschleunigungsinteresse Rechnung getragen, andererseits aber das Mißverständnis vermieden, die Gerichte sollten zum Reparaturbetrieb der Verwaltung werden. (Alfred Hartenbach [SPD]: Helfershelfer!) Auch bei der Ausgestaltung der Zulassungsberufung und des Beschwerdeverfahrens haben wir noch einige Verbesserungs- und Streichungsvorschläge aufgegriffen. Ich denke dabei an die Berufungsbeschränkung bei einzelrichterlichen Gerichtsbescheiden, welche unverhältnismäßig erschien, oder den eher kontraproduktiv wirkenden Beschwerdeausschluß im vorläufigen Rechtsschutz. Insgesamt haben sich hier jedenfalls - darauf kann man ja auch einmal dankend hinweisen - die Beratung im Rechtsausschuß, die Sachverständigenanhörung und die Kritik des Bundesrates sehr konstruktiv und verbessernd ausgewirkt. (Alfred Hartenbach [SPD]: Aber Sie haben nicht auf sie gehört!) Wie angesichts dieses Sachverhaltes behauptet werden kann, es sei nicht genügend beraten worden, ist mir schlechterdings unverständlich. Meine Damen und Herren, der Entwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und der Entwurf eines Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetzes sind ein deutlicher Beleg für den Willen der Bundesregierung, mit konkreter Entschlackungspolitik der Neigung zu Investitionen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen Hindernisse aus dem Weg zu räumen. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das ist der Punkt!) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10356 noch: Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Diesen Weg wird die Bundesregierung fortsetzen. (Beifall der Abgeordneten Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.] und Ernst Hinsken [CDU/CSU]) Wirksame Verbesserungen der Verfahrensabläufe bedürfen selbstverständlich nicht allein der Änderung im Recht, sondern ebenso einer Reform der Behördenorganisation; das muß hinzutreten. Aufbau, Ausstattung und Abläufe müssen gestrafft und verbessert werden. Daß die Bundesregierung hierzu bereits die Dienstrechtsreform eingeleitet und eine umfangreiche Straffung der Verwaltungseinheiten sowie ihres Personalbesatzes bewerkstelligt hat, habe ich schon erwähnt. Aber einen Aspekt möchte ich bei Gelegenheit dieser Debatte noch einmal - wenn auch in der gebotenen Kürze - aufgreifen, weil ich ihn eigentlich für einen - ich bin vorsichtig und sage nicht: den - Kern des ganzen Bemühens halte: Dies ist die Reform des Haushaltsrechts. Die geltende Kameralistik ist mit dem Jährlichkeitsprinzip sowie der strikten Trennung von Haushaltstiteln und Einnahmen- und Ausgabenseite vielfach zu starr. Sparsames Wirtschaften wird nicht belohnt, sondern in der Regel dadurch bestraft, daß Stellenabzug und Etatkürzungen drohen, wenn Haushaltsmittel und Personaleinsatz im laufenden Haushaltsjahr nicht ausgeschöpft wurden. Als Instrument für Flexibilisierung kommen insbesondere die weitere, umfänglichere Gewährung von Selbstbewirtschaftungsmitteln über das laufende Haushaltsjahr hinaus, die Erweiterung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Haushaltstiteln und Eigenverantwortung insbesondere durch Auflockerung bei der Trennung von Einnahmen- und Ausgabenseite in Betracht. Hier muß und wird - das lege ich insbesondere auch dem unabhängigen Sachverständigenrat ,,Schlanker Staat" ans Herz - die Bundesregierung noch weiter vorankommen. Meine Damen und Herren, es gilt insoweit für die Verwaltung, von den flexiblen Instrumenten der Wirtschaft zu lernen. Auch hier ist Lean management gefragt. Diese Regierungskoalition wird zudem durch eine ständige, kritische Überprüfung des Bestandes öffentlicher Aufgaben und der daran hängenden Aufwände den Staat weiter zu effektivieren suchen. Die so durch Deregulierung und Entbürokratisierung eingesparten Mittel können an die Bürger und Unternehmen weiter- bzw. zurückgegeben werden, (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) um - auch dazu rufe ich die Kolleginnen und Kollegen in der Opposition gleichermaßen auf - so den Wirtschaftsstandort Deutschland auch an der Schwelle zum dritten Jahrtausend als attraktiven Platz für Investitionen zu erhalten oder wieder dazu zu machen. Vielen Dank. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: In der Debatte ergreift jetzt der Kollege Dietmar Schütz das Wort. Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in abschließender Lesung Gesetzesvorlagen, von deren Qualität niemand ehrlich überzeugt sein kann, der die Debatte in den letzten Wochen verfolgt hat. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das ist nicht richtig!) Ich habe selten eine Anhörung zu Gesetzesvorhaben erlebt, die eine so eindeutige Ablehnung zum Kern der Gesetzgebungsmaterie ergab, wie die zu diesen Beschleunigungsgesetzen. Außer einigen Wirtschaftsvertretern haben alle Wissenschaftler und Praktiker - auch die von den Koalitionsparteien benannten - vor einer übereilten neuerlichen Regelungsflut nach der ersten Beschleunigungsnovelle gewarnt. Das sollten Sie sich hinter die Ohren schreiben. Gleichwohl hetzen Sie uns nun wieder überhastet durch ein Regelungsgeflecht und fügen den vorhandenen Gesetzen weitere Verkomplizierungen hinzu, anstatt innezuhalten und in Absprache mit uns, der Opposition, und auch den Ländern diejenigen Regelungsteile herauszuarbeiten, die seriös sind und tatsächlich eine schnelle Verfahrensbewältigung garantieren, ohne die Bürgerbeteiligung und Umweltstandards zu senken. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, daß Sie das Gesetzgebungsvorhaben übereilt durchziehen. Lassen Sie mich aber noch etwas zur Geschäftsordnungsdebatte sagen. Wir haben vorhin mit den Grünen nicht mitgestimmt, weil wir sonst vor der Situation gestanden hätten, in den Ausschüssen überhaupt nicht zu beraten. Wir haben uns in den Obleutegesprächen damit einverstanden erklärt. Man sollte die Ausschußberatung und die Befristung deutlich von der Gesetzgebungshetze trennen, die Sie hier betreiben. Ich halte es nicht für seriös, daß Sie uns deswegen vorführen wollen und Herrn Struck anmachen. (Beifall bei der SPD) Die Politik der Bundesregierung setzt nach wie vor auf eine eher symbolhafte Politik, die lediglich den Signalmast der Beschleunigung bedient und auf einen Beschleunigungsaktionismus zielt, ohne daß im Kern die Verfahrenseffizienz gewonnen hätte. Es besteht deshalb keine Not, diese Gesetze derart übers Knie zu brechen, weil wir durchaus in einigen zentralen Bereichen mit Ihnen zusammen an einem effektiven Genehmigungsverfahren arbeiten wollen; denn wir sind der Meinung, daß die Effizienzsteigerung bei den Genehmigungsverfahren durchaus mit der Wahrung der Bürgerbeteiligung und der Rechte Dritter und auch mit der Sicherung der Umweltstandards vereinbar ist. (Beifall bei der SPD) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10357 noch: Dietmar Schütz (Oldenburg) Ich will für mich und meine Fraktion feststellen: Wir sind nicht die Bremser bei der Beschleunigung, sondern wir sind die Garanten der Bürgerbeteiligung, der Umweltstandards und der Rechtssicherheit. Darauf legen wir Wert. (Beifall bei der SPD) Worin stimmen wir mit Ihnen überein, und welche Verfahrensphilosophie trennt uns? Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Broschüre mit dem Titel ,,Standort Deutschland" herausgegeben, in der es dem Standortfaktor Genehmigungsverfahren ein besonderes Kapitel widmet. Darin steht ein Kurzaufsatz von Konrad Reiss zu einem neuen Managementansatz bei Genehmigungsverfahren, dessen Inhalt ich teile. Seine Kernaussage lautet: Der Beamte soll als Verfahrensmanager pro- aktiv die Verfahren vorantreiben und die Koordination von Bearbeitung und Genehmigung vornehmen - ich füge hinzu: auch von Widerspruch und Gegenvorstellungen von Bürgerinitiativen -, um so zu einer klaren Ablaufstruktur der Genehmigungsverfahren zu kommen. Meine Damen und Herren, Sie haben dies im Verwaltungsverfahrensgesetz umgesetzt; das ist größtenteils vernünftig und richtig. Wir müssen in den Köpfen der handelnden Personen, vor allem in den Genehmigungsbehörden und bei deren Chefs, ein richtiges Denken bewirken. (Beifall bei der SPD und der F.D.P.) Wir dürfen nicht den reaktiven, auf reine Fehlervermeidung gepolten Beamten mit der Genehmigung betrauen, sondern wir müssen denjenigen damit betrauen, der sowohl das Ansiedlungsinteresse des Unternehmens als auch das Interesse des Bürgers an Sicherheit und Umweltschutz im Kopf hat und danach handelt. (Beifall bei der SPD) Die Beschleunigung der bisherigen Verfahren liegt zum größten Teil darin begründet, daß in den Behörden bereits ein solches Umdenken begonnen hat. Dieses fortzusetzen und auszubauen ist das Gebot der Stunde. Die Verfahrensschritte, die Sie dafür vorschlagen, sind zum großen Teil richtig. Ich denke hier an Sternverfahren, Antragskonferenz usw. Gleichwohl würde ich sie nicht für jeden Fall zwingend vorschreiben, sondern es in das Ermessen der Behörde stellen. Nicht für jedes kleine Verfahren sollte man den ganz großen Apparat anschmeißen und in jedem Fall Antragskonferenzen, Sternverfahren etc. durchführen. Damit würden Sie über das Ziel hinausschießen. Wir schlagen daher vor, daß Sie in Übereinstimmung mit den Ländern eine Kann-Bestimmung einführen. Das haben Sie jedoch leider nicht getan. Ich meine auch, daß die rigide abwehrende Haltung der Länder in dieser Frage, was die verfahrensrechtliche Fixierung dieser Management- und Beratungsfunktion im Gesetz angeht, zu vorsichtig ist. Die Länder befürchten offensichtlich Amtshaftung und Regreßansprüche, wenn sie falsch beraten oder fehlgeleitet koordinieren. Die Koordinierungs-, Beratungs- und Prozeßmanagementfunktion der Genehmigungsbehörden muß indes eher umfangreich wahrgenommen werden; sie darf nicht ausgebremst werden. Die Praxis der Länder ist auch anders. Die bereits erzielten Erfolge auf diesem Gebiet sollten nicht aufs Spiel gesetzt werden, nur weil eine verbindliche Normierung bisher gefehlt hat. Festzuhalten ist also: Es ist richtig und erfolgversprechend, das Verfahrensmanagement im Genehmigungsverfahren zu verankern. Darin folgen wir Ihnen. Worin ich Ihnen jedoch überhaupt nicht folgen kann, ist, daß Ihr entscheidender Beschleunigungsansatz darin liegt, ausnahmslos - ich wiederhole: ausnahmslos - die Rechte des Antragstellers einseitig auszubauen und zu stärken und dies notwendigerweise gegen die Rechte der sonstigen verfahrensbeteiligten Dritten zu wenden. Bei einem solchen Nullsummenspiel zu Lasten der Bürger und der Umwelt können wir nicht mitmachen. (Beifall bei der SPD) Wie ein roter Faden zieht sich durch die Gesetzesformulierung die Möglichkeit des Antragstellers, seine Rechte nach seinem Gusto zu gestalten, um quasi eine Genehmigung la carte zu bekommen, so zum Beispiel eine Genehmigung mit Einverständnis des Antragstellers oder eine Genehmigung mit dem Vorbehalt nachträglicher Auflagenerteilung oder auf Antrag den vorzeitigen Beginn zuzulassen oder auf Antrag eine Klage ohne Vorverfahren durchzuführen. Diese einseitige Verfahrensgestaltung ,,auf Antrag" zeigt, daß es eine teilweise Verfahrensherrschaft bei dem Antragsteller geben soll und daß der Drittbeteiligte dabei umgangen oder ausgehebelt wird. Möglicherweise liegt das Problem auch bei mir: Vielleicht denke ich zu stark in Regeln der Gleichheit und der Fairneß im Verfahren, die durch die Amtsmaxime gewährt werden sollten. Diese Grundsätze sind in der Novelle überhaupt nicht mehr enthalten. Die Beratung im Umweltausschuß gestern morgen zum Wegfall des Vorverfahrens hat gezeigt, daß - Frau Homburger wurde vorhin schon darauf hingewiesen - das Beckenbauer-Prinzip eingeführt wird. Ganz offensichtlich nicht völlig überzeugt von den Schritten ins Neuland, haben Sie gesagt: Schaun mer mal, was herauskommt. (Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig: Kaiserin Birgit!) - Ja, Kaiserin Beckenbauer. Ich sage in Übereinstimmung mit allen Professoren und Praktikern, die wir gehört haben, daß ein Aufgeben des Vorverfahrens kontraproduktiv zu den Bemühungen ist, schnellere Verfahrensergebnisse zu erzielen. Gerade im Vorverfahren kann die Behörde noch eine Klärung der Standpunkte zwischen Antragstellern, einsprechenden Bürgerinitiativen oder Drittbetroffenen und eigenen Positionen erreichen. Wenn den Behörden dieses Instrument nach Wahl des Antragstellers aus der Hand genommen wird, Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10358 noch: Dietmar Schütz (Oldenburg) trägt dies in der Regel nicht zur schnelleren Befriedung im Verfahren bei. Wer schnell auch mit den Drittbetroffenen eine Regelung herbeiführen will, wird dieses Instrument erhalten müssen; denn es ist - wie alle Verwaltungsrechtler bestätigen - verfahrensbeschleunigend und -fördernd und nicht verfahrenshindernd. Die Regierung hört aber nicht auf die Praktiker, sondern sagt: Schaun mer mal, was da herauskommt. Das Kernstück der Änderungsnovelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Ausgestaltung des Anzeigeverfahrens. Ein großer Beschleunigungseffekt liegt natürlich dann vor, wenn möglichst viele Anträge erst gar nicht in das aufwendige Genehmigungsverfahren kommen. Durch eine bloße Anzeige mit der Pflicht der Behörde, innerhalb einer Monatsfrist ein eventuell erforderliches Genehmigungsverfahren einzuleiten, erziele ich selbstverständlich einen großen Zeitgewinn. Bei Ihrer Konstruktion ist allerdings die Abgrenzung zwischen den jeweiligen Verfahrensschritten zweifelhaft und problematisch. Es soll nur dann eine Anzeige und kein Genehmigungsverfahren geben, wenn die durch die Änderung hervorgerufenen nachteiligen Auswirkungen gering sind und durch Vorteile kompensiert werden. Ich frage mich hier: Wessen Vorteile und wessen Nachteile saldiert diese Formel? Was macht eigentlich der Bürger, der Nachteile erlebt? Erfährt er überhaupt etwas von der Anzeige? Wie wird abgegrenzt zu dem anderen Fall, daß erhebliche nachteilige Auswirkungen wegen der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht zu befürchten sind? Dann soll es eine Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Was unterscheidet die Fälle voneinander? Sind sie genau voneinander abgrenzbar? So viele Fragen; so viele unklare Antworten. Die große Ausweitung der Anzeigeverfahren geht zu Lasten der eventuell zu beteiligenden Dritten und der Öffentlichkeit. Diese erfährt immer weniger und kann deshalb eigene Rechte nicht geltend machen, weil ihr mögliche Verletzungen gar nicht erst bekannt sind. Die Umweltverbände haben in dieser Woche deshalb zu Recht gerade auf diesen Abbau der Beteiligungsrechte der Bürger hingewiesen. Diese Verhinderung der Beteiligungsmöglichkeit liegt in der Ausgestaltung der Anzeigeverfahren begründet. Ich befürchte, daß durch die Verhinderung von Beteiligungsrechten gleichzeitig eine Gefährdung von Umweltstandards erfolgt, weil sehr wirksame Wächter über diese Standards nicht mehr informiert werden. Schon im geltenden Recht gibt es ein ausgedehntes Anzeigeverfahren, das nicht in dieser Weise dem Vorwurf der Verkürzung der Bürgerrechte ausgesetzt ist. Wenn Sie unseren Änderungsanträgen zugestimmt hätten, hätten wir ein vernünftiges Anzeigeverfahren, das diesen Bedenken nicht ausgesetzt ist. (Beifall bei der SPD) Die Bürgerinitiativen weisen zu Recht darauf hin, daß es eine massive Bevorzugung von Investoren und Behörden gegenüber den Drittbeteiligten im Verfahren gäbe, also keine Verfahrensfairneß, und daß es eine Umfunktionierung der Genehmigungsbehörde zum einseitigen Dienstleister für Investoren gäbe, so daß sie ihrer Pflicht zum Interessenausgleich und zum Schutz der Bevölkerung nicht mehr nachkommen könnte. Ich will an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, daß mein häufig vorgetragener Vorwurf, bei Ihrem Verfahren werde der Bürger als Störfaktor betrachtet, eine richtige Beobachtung ist. Sie haben den Bürger aus diesem Verfahren herausgeschmissen. Wir sagen: Er muß wieder hereinkommen. (Beifall bei der SPD) Nach wie vor manifestiert sich bei Ihnen ein vordemokratisches Staatsverständnis vom Verhältnis zwischen Bürger und Staat, nur mit dem Unterschied, daß die frühere offene Gewaltunterworfenheit des Bürgers durch ein subtileres, absichtsvoll geschaffenes Informationsdefizit ersetzt wird. Das führen Sie hier ein. Ich plädiere in Richtung Bundesregierung und auch in Richtung der Unternehmen, die diese Änderungen vehement unterstützen, daß sie diese vordemokratischen Vorstellungen aufgeben. Sie müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie den Bürger in ein schnelles Verfahren einbeziehen und ihn nicht als Störfaktor ansehen. (Beifall bei der SPD) Es ist durchaus machbar, die legitimen Interessen der Investoren auf schnelle Genehmigungserteilung mit demokratischen Beteiligungsstandards zu kombinieren. Die Möglichkeit des öffentlichen Diskurses über das Ob und Wie der Genehmigung muß nicht notwendigerweise zu längeren Verfahren führen. Der alte und neue Vorwurf, die Öffentlichkeitsbeteiligung würde zu Verfahrensverzögerungen führen, ist bislang empirisch noch nicht erhärtet worden. Im Gegenteil: Auf alle Verfahren bezogen werden nur in 0,5 bis 1,4 Prozent der Fälle Rechtsmittel eingelegt. Eine Reduzierung der Partizipationsrechte in den Verfahren brächte also keinen deutlichen Beschleunigungseffekt, wohl aber einen Abbau an Demokratie. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Sie müssen sagen, bei welchen Verfahren!) - Bei den Verfahren, um die es heute geht und die ich immer beschrieben habe, nämlich den Genehmigungsverfahren zum Bundes- Immissionsschutzgesetz. Tatsache ist: Die Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen - darin sind wir uns einig, und darüber haben wir auch im Ausschuß noch diskutiert - dauert manchmal länger als das Genehmigungsverfahren selbst. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das liegt vor allem daran, daß unser Umweltrecht mehr und mehr ausufert, vielfach zersplittert ist und Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10359 noch: Dietmar Schütz (Oldenburg) gesagt. (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt auch! Das ist richtig!) Die Bundesregierung trägt an dieser Entwicklung Mitschuld, wie auch unser heutiger Debattengegenstand beispielhaft illustriert. Kurz nach Verabschiedung der ersten Beschleunigungsgesetze und ohne auf die konkreten Erfahrungen mit diesen zu achten haben Sie die zweite Beschleunigungsnovelle aufgelegt. Sie hätten statt dessen am Umweltgesetzbuch und am Naturschutzgesetz beschleunigt arbeiten sollen, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) um hier ein Verfahren aus einem Guß vorzulegen. Ich möchte noch einmal ganz ausdrücklich meine Sympathie für Professor Sendler erklären, der dem Gesetzgeber ein Sabbatjahr im Umweltrecht empfohlen hat. Dieses Sabbatjahr hätten Sie für das Umweltgesetzbuch nutzen sollen. Neben dem besseren Verfahrensmanagement, auf das ich bereits hingewiesen habe, wäre für eine weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren die Formulierung von konkreten Beurteilungskriterien sinnvoll gewesen, statt eine Ausweitung unbestimmter Rechtsbegriffe vorzunehmen. Ich hätte es begrüßt, wenn wir hier zu einer Fixierung von dynamischen Grenzwerten in untergesetzlichen Regelwerken und zu Vereinfachungen und Vereinheitlichungen der Fachgesetze im Planungs-, Umwelt-, Bau-, Wasser- und Bodenrecht gekommen wären. Um dies zu erreichen und damit die schnelle Umsetzung der Genehmigungen für Investoren zu ermöglichen - die wir wollen -, muß das in Vorbereitung befindliche Umweltgesetzbuch schnellstens vorgelegt werden. Das, was Sie hier vorgelegt haben, verdient nicht unsere Zustimmung; wir werden das vorgelegte Stückwerk ablehnen. Danke sehr. (Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU/CSU: Das kann ich nicht verstehen!) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Es spricht jetzt Kollege Dr. Peter Paziorek. (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt hören wir wieder etwas Vernünftiges!) Dietmar Schütz (Oldenburg) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schütz, Sie haben gerade in großer Offenheit zugegeben, daß Ihnen einiges unklar geblieben sei. Ich habe den Eindruck, Ihnen ist bei der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes deshalb einiges unklar geblieben, weil Sie sich in den letzten Wochen bei den Beratungen einfach geweigert haben, die Veränderungen, Erläuterungen und Klarstellungen, die wir Ihnen in den letzten Sitzungen vorgelegt haben, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Ihre ganze Rede basiert auf dem Kenntnisstand der Anhörung vor einigen Wochen. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Nein!) Das, was nach der Anhörung in diesen Regierungsentwurf neu eingebaut worden ist, haben Sie heute und hier unter den Tisch fallen lassen. (Zuruf von der CDU/CSU: So machen die das immer!) Der Grund dafür ist klar: weil Sie sich sonst, wenn Sie diese Veränderungen, die wir auf Grund der Anhörung eingebaut haben, heute hier vorgetragen hätten, den Großteil Ihrer Rede hätten sparen können. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Und das, Herr Schütz, ist aus meiner Sicht keine verantwortungsbewußte Haltung. Deshalb möchte ich nun noch einmal die wesentlichen Punkte vorstellen, die wir als Kernpunkte für die Novellierung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ansehen. Erstens. Bei Neuanlagen und wesentlichen Änderungen kann nunmehr bei einem berechtigten Interesse des Antragstellers mit der Errichtung und dem Probebetrieb vorzeitig, also vor der Erteilung der Genehmigung, begonnen werden, wenn - lieber Herr Häfner, jetzt hören Sie einmal zu! - die Antragsteller sich gleichzeitig verpflichten, bei Ablehnung der Genehmigung den früheren Zustand wiederherzustellen. - So steht es im Gesetzentwurf, § 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. (Zuruf von der SPD: Und wenn die pleite sind?) Wie kommen Sie denn dazu, in Ihrer heutigen Rede zu behaupten, die können einfach bauen, wie kommen Sie dazu, zu sagen: Wenn nachher die Genehmigung so nicht erteilt wird, dann sagt der Antragsteller ,,Aber ich habe jetzt so gebaut. Ätsch, liebe Genehmigungsbehörde, du schaust ins Leere"? Sie haben überhaupt nicht in den Gesetzentwurf geschaut (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) und wollen nur Stimmung machen, um hier aus Ihrer Grundposition heraus die ganz wichtige Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu verhindern. Wenn Sie das wollen, dann tun Sie es bitte mit zutreffenden Argumenten und nicht unter Verleugnung des tatsächlichen Gesetzestextes. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Zweitens. Dem Anlagenbetreiber soll es natürlich möglich sein, im Genehmigungsverfahren den Nachweis bestimmter Genehmigungsvoraussetzungen bis zur Inbetriebnahme der Anlage aufzuschieben. Drittens. Die Genehmigungsvorschriften sollen in der Tat, so wie es der Kollege Schütz gesagt hat, umgestellt werden, so daß das Anzeigeverfahren, das wir in dieser Art im deutschen Immissionsschutzrecht nicht kennen, wesentlich ausgeweitet und gestärkt wird, aber, meine Damen und Herren, liebe Kollegin Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10360 noch: Dr. Peter Paziorek auch von Herrn Schütz völlig unterschlagen worden - Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Paziorek, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Köhne? Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU): - wenn ich diesen sehr wichtigen Satz beendet habe, gerne -, daß die Genehmigungsbehörde das Anzeigeverfahren jederzeit stoppen kann und die Möglichkeit hat, innerhalb einer Prüfungsfrist von vier Wochen die Bekanntgabe im Anzeigeverfahren zurückzustellen und zu verlangen, daß das Genehmigungsverfahren durchgeführt wird. (Beifall der Abg. Birgit Homburger [F.D.P.]) Mit anderen Worten: Auch beim Anzeigeverfahren bleibt die Genehmigungsbehörde immer Herr des Verfahrens. Die Behauptung, daß der Antragsteller selbst entscheiden kann, ob es nun zu einem Anzeige- oder Genehmigungsverfahren kommt, ist völlig falsch. Das ist mit unserer Formulierung des Gesetzestextes überhaupt nicht zu vereinbaren. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Köhne. Rolf Köhne (PDS): Herr Paziorek, ich habe zur ersten Passage Ihrer Rede, also zu dem Disput mit den Kollegen Schütz und Häfner, eine Frage. Nehmen wir ein Beispiel: Eine Fabrik ist gebaut worden, und es stellt sich heraus, daß sie so nicht genehmigt werden kann. Können Sie sich vorstellen, daß es in der Realität tatsächlich passieren wird, daß diese dann abgerissen wird? Wird es nicht vielmehr so sein, daß gerade auf Grund des Investitionsdrucks und auf Grund des vom Argument der Schaffung von Arbeitsplätzen ausgehenden Drucks hingenommen wird, daß an dieser so gebauten Fabrik dann nichts mehr geändert wird? Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU): Nein, das kann ich mir nicht vorstellen, Herr Köhne. Sie können die Frage nur gestellt haben, weil Sie das Verantwortungsbewußtsein der deutschen Beamten in den Genehmigungsbehörden nicht kennen und es daher auch nicht beurteilen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn man sich diese Punkte vor Augen führt, muß man zu dem Ergebnis kommen: Die Angriffe der Opposition gegen diesen Koalitionsentwurf sind völlig überzogen und nicht sachgerecht. Ich sage ganz deutlich: Die Opposition ist bei ihrem Erkenntnisstand des Jahres 1993 stehengeblieben. Sie haben hier nämlich Argumente vorgetragen, die wir in der gleichen Form schon 1993 von Ihnen gehört haben, als es darum ging, das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz zu verabschieden. Damals haben Sie ebenfalls gesagt, das sei eine Verkürzung von Bürgerrechten, das bedeute im Grunde genommen, daß unpraktikable Vorschriften eingeführt würden. Heute sagen uns viele Praktiker vor Ort: Wir können mit diesem Gesetz leben. Wir können mit diesem Gesetz sogar positiv arbeiten. - Deshalb habe ich die große Bitte: Akzeptieren Sie doch bitte die Erfahrung, die wir mit diesem Gesetz gemacht haben! Nehmen Sie diese Grundhaltung auch zum Anlaß, jetzt für eine weitere Novellierung der Beschleunigung im Verfahrensbereich zu stimmen! Das, was uns 1993 gelungen ist, wird in einem solch positiven Sinne, wie Sie, Frau Homburger, es im Ausschuß gemeint haben, sicherlich auch 1996 gelingen. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Paziorek, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Schütz? Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU): Gerne. Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD): Herr Kollege Paziorek, Sie haben recht, wenn Sie sagen, daß wir schon vor drei Jahren ein bestimmtes Thema immer wieder angesprochen haben. - Sie reden im Rahmen dieses Verfahrens immer nur von dem Verhältnis des Antragstellers zur Behörde. Sie verkennen aber, daß es in unserem Rechtssystem noch immer einen sogenannten Drittschutz gibt. Wie erfährt dieser Dritte überhaupt von diesen Dingen? Wie ist er in das Verfahren eingebunden? Dazu äußern Sie sich eigentlich nie. Das ist der Kern der Auseinandersetzung, um den es hier geht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU): Herr Schütz, Sie geben mir damit die Möglichkeit, Zeit zu gewinnen, indem ich jetzt einen Teil meiner Rede als Antwort auf Ihre Frage vortrage. Ich habe Ihnen schon gestern im Ausschuß gesagt, daß der größte Teil der Genehmigungsverfahren bereits nach jetzigem Recht ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Das ist geltendes Recht. Die Behauptung, daß jetzt mit der Einführung des Anzeigeverfahrens eine Verkürzung von Beteiligungsrechten einhergeht, ist nicht richtig. Es ändert sich nur das Rechtsverhältnis zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörde. Der Antragsteller bekommt ein besonderes Verfahren, das dazu führt, daß über seinen Antrag von der Genehmigungsbehörde viel schneller entschieden werden kann. (Beifall des Abg. Jörg van Essen [F.D.P.]) Deshalb, Herr Schütz, habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, daß Sie immer noch so tun, als ob es darum gehe, das jetzige Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung in das Anzeigeverfahren zu überführen. Es geht vielmehr darum, die Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteili Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10361 noch: Dr. Peter Paziorek keineswegs um eine Verkürzung der Beteiligungsrechte. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch die Praxis an: Der jetzige § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fordert für wesentliche Änderungen die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach den Vorschriften, die auch für die Neuerrichtung der zu ändernden Anlagen gelten. Das bedeutet in der Praxis - das muß man sich einmal vor Augen führen -, daß die Ersetzung einer genehmigungsbedürftigen alten Druckmaschine durch eine neue, weniger umweltbelastende Anlage desselben Anlagentyps, die in derselben Halle aufgestellt werden soll, änderungsgenehmigungspflichtig sein wird. Es kann sogar sein, daß die bloße Veränderung der Lage einer solchen Anlage, zum Beispiel aus betriebsorganisatorischen Gründen, um die Betriebswege der Mitarbeiter zu verkürzen, die Genehmigungspflicht auslöst. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist unproblematisch!) - Wenn das unproblematisch ist, dann frage ich Sie: Warum kann das nicht ins Anzeigeverfahren überführt werden? (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Es ist doch jetzt schon drin!) Warum muß das über das Genehmigungsverfahren laufen? Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Jetzt frage ich Sie, ob Sie eine weitere Zwischenfrage, diesmal des Kollegen Häfner, gestatten. Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU): Gern, ja. Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lieber Herr Kollege Paziorek, Sie haben mich eben der Unkenntnis der Gesetzentwürfe geziehen, indem Sie eine Passage zitiert haben, die ich angeblich unterschlagen habe. Ich habe zur Sicherheit alles noch einmal nachgelesen, obwohl es mich gewundert hätte, wenn ich etwas übersehen hätte; denn ich habe lange genug mitberaten, um den Entwurf zu kennen. Bei dem Verfahren, das hier gewählt worden ist, kann man aber nicht ausschließen, daß über Nacht noch etwas in den Gesetzentwurf aufgenommen worden ist, was ich vielleicht nicht kannte. Jetzt frage ich Sie aber doch, Herr Paziorek: Ist Ihnen nicht bekannt, daß bei der Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - dies war mein Thema - der Wegfall der aufschiebenden Wirkung ohne die von Ihnen zitierte Passage im Gesetz verankert worden ist, das heißt ohne die Passage, daß das nur dann der Fall ist, wenn sich der Betreiber verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen? Was Sie zitieren, stammt aus einer ganz anderen Vorlage. Das heißt, der Gesetzgeber hat sich in der Abwägung zwischen Vollzugsinteresse einerseits und Rechtsschutzinteresse des Bürgers andererseits auf die Seite des Vollzugsinteresses gestellt und damit das Rechtsschutzinteresse ins Leere laufen lassen. Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU): Erst einmal schönen Dank dafür, Herr Häfner - das sage ich in dieser Runde einmal ganz persönlich -, daß Sie meinen Nachnamen korrekt ausgesprochen haben. Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür. Zweitens muß ich Ihnen recht geben, daß das nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz steht. Der große Kernbereich der Diskussion ist aber eine Frage des Baus von Anlagen und eine Frage von Investitionen. Und dafür gilt nicht die Bestimmung, die Sie zitiert haben, sondern als Lex specialis § 8 a des Bundes- Immissionsschutzgesetzes. Die Entscheidung zu dieser wichtigen Kernfrage, die auch von Umweltschutzverbänden angesprochen wird, erfolgt im Rahmen des § 8 a und nicht im Rahmen der Bestimmung, die Sie genannt haben. Ich bin der Ansicht, daß wir mit all den Problemen sehr sorgfältig umgegangen sind und die juristische Gewährleistung dafür auch wirklich sicher gemacht haben, daß nämlich dann, wenn eine Genehmigung nicht erteilt wird, der Antragsteller dafür sorgen muß, daß der frühere Zustand wiederhergestellt wird. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Vielen Dank, Herr Paziorek. Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU): Danke schön, Frau Präsidentin. (Heiterkeit) Ich hatte vorhin dargelegt, daß das verwaltungsrechtliche Instrumentarium im Bundes-Immissionsschutzgesetz nur sehr eingeschränkt als flexibel bezeichnet werden kann. Wir haben im Immissionsschutzrecht ein riesiges Problem: Das sind die Schnittstellen zwischen der Genehmigungsfreiheit und der Genehmigungspflicht, insbesondere bei Änderungsvorhaben. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das habe ich schon gesagt!) Und wir haben große Probleme gerade vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Absicherung durch § 327 des Strafgesetzbuchs. Das führt dazu, daß sich die Mitarbeiter in den Genehmigungsbehörden immer wieder auf die sichere Seite stellen und sich manchmal nicht für die Genehmigungsfreiheit aussprechen, sondern für Genehmigung plädieren, was vielleicht gar nicht notwendig ist. Diesen Kernbereich müssen wir mit der jetzigen Novellierung einer Klärung zuführen. Deshalb sage ich ganz deutlich: Änderungen, die nachteilige, negative Wirkungen auf die Umwelt haben können, bedürfen auch weiterhin - das heißt: auch nach dieser Novelle - der Genehmigung. Eine Genehmigung ist nur dann nicht erforderlich, wenn über den Rahmen der vorhandenen Genehmigung hinaus durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen gering sind bzw. im Verhältnis dazu jeweils vergleichbare Vorteile überwiegen. Än Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10362 noch: Dr. Peter Paziorek anzuzeigen, und die Behörde prüft dann, ob diese Änderungen im Anzeigeverfahren verbleiben können oder ob sie entgegen der Annahme des Antragstellers doch genehmigungsbedürftig sind. Hierfür hat die Behörde eine Überprüfungsfrist von vier Wochen. Wenn ich dieses Anzeigeverfahren einmal beurteile, dann kann ich durchaus zu Recht feststellen: Wir wollen als Koalitionsfraktionen die Erleichterung im Verfahren, aber wir wollen die Beibehaltung der materiellen Standards. Weil das eben so ist, haben wir das Anzeigeverfahren so ausgestaltet, daß die Umweltschutzpolitik nicht auf der Strecke bleibt. Wer behauptet, bei einem solchen Verfahren bleibe die Umweltschutzpolitik auf der Strecke, der liegt völlig daneben und betreibt aus unserer Sicht parteipolitische Polemik. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Mit diesem Beschleunigungsgesetz kann der Deutsche Bundestag einen wichtigen Teilbeitrag zur Sicherung des Wirtschaftstandortes Deutschland leisten und gleichzeitig das hohe Umweltschutzniveau bewahren. Was uns aber nicht hilft, Herr Schily, ist die Verschiebung der Neuorganisation des Genehmigungsverfahrens auf einen späteren Zeitpunkt, so wie Sie und auch der Kollege Schütz es vorgeschlagen haben. Das Warten auf das Umweltgesetzbuch, wie es auch seitens einiger Experten vorgeschlagen wurde, hilft doch jetzt, in 1996, und in 1997 nicht, die benötigten Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Standort Deutschland zu schaffen. Was nützt mir ein Umweltgesetzbuch, das im Jahre 2002 einen Sprung nach vorne bringt, wenn wir die Zeit von 1997 bis 2002 vertan haben? (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Aber Stückwerk hilft auch nicht!) Ich frage heute die Opposition ganz bewußt: Wollen Sie wirklich mit einer solchen Verzögerungstaktik die Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland vor dem Hintergrund des globalen Wettbewerbs verweigern oder verhindern? (Zuruf des Abg. Konrad Gilges [SPD]) - Die Antwort ist vorher leider von Ihren Rednern gegeben worden. Ich gestehe zu, daß gerade auch für Sie als Zwischenrufer viele Vorschläge schwer zu verstehen sind; denn viele Vorschläge sind neuartig. Sie verlassen eingefahrene Gleise und Bahnen. Sie sind deshalb teilweise nicht nur von Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion schwierig nachzuvollziehen, sondern auch von Sachverständigen aus der Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft, und werden deshalb teilweise noch unterschiedlich eingeschätzt. Aber ich sage Ihnen noch einmal: Auf Grund der Erfahrungen, die wir im Bundestag vor gut drei Jahren bei einem Gesetzesvorhaben wie dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz gemacht haben, bin ich mir sicher, daß unsere Vorstellungen schon in den nächsten Monaten in der Praxis positive Auswirkungen haben werden. Haben wir doch endlich den Mut, diese Veränderungen durchzusetzen! Wir als Regierungskoalition haben den Mut. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Schau'n mer mal!) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort hat jetzt die Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Heidrun Heidecke. Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nach dieser ,,eindrucksvollen" Rede des Kollegen - - (Beifall des Abg. Ernst Hinsken [CDU/CSU]) - Ich habe ,,in Anführungsstrichen" gesagt. - Diejenigen, die im Osten derzeitig mit Genehmigungsverfahren zu tun haben, beurteilen die Lage etwas anders. Dieses Gesetzespaket wird nicht zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands führen. Vielmehr ist eindeutig abzusehen, daß es im Falle einer Verabschiedung dieses Gesetzespakets wegen zu erwartender Wettbewerbsverzerrung, ausgesprochener Sonderrechte für einzelne und fehlender Rechtssicherheit für Investoren zu einer Schieflage kommen wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebensowenig kommt diese Novelle einer effektiven und bürgernahen Verwaltung entgegen. Vielmehr werden deren Kompetenzen noch weiter eingeschränkt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Klaus W. Lippold [Offenbach] [CDU/CSU]: Sie haben nicht gelesen, was drinsteht, aber polemisieren!) Unstrittig ist zwar, daß die bisher erlassenen Beschleunigungsgesetze zur Vereinfachung geführt haben. Aber die andere Seite ist die, daß die Lage recht unübersichtlich geworden ist, was den gewünschten Effekt der Beschleunigung eher konterkariert hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine grundlegende Kritik an dem Gesetzespaket richtet sich gegen die über alle Maßen überzogene Darstellung des vermeintlichen Nutzens dieser Rechtsänderung. Es wird unterstellt, sie führe wirklich zu einer Beschleunigung. Wenn die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort Deutschland sichern will, dann müßte die Dauer von Genehmigungsverfahren ein entscheidender Standortfaktor sein. Aber bei der Entscheidung über einen Standort zählen eher Arbeitsproduktivität, Arbeitskosten, soziales Klima und gesunde Umwelt. Das, meine Herren der Koalition, können Sie bei den Sachverständigen, die Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10363 noch: Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt) Steinberg von der Universität Bielefeld oder bei Frau Professor Lübbe- Wolf von der Universität Frankfurt. Solange nur auf die Dauer von Genehmigungsverfahren als Kriterium für Standortentscheidungen rekurriert wird, bleibt die Analyse unvollständig und kann nur zu einem falschen und verzerrten Bild führen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS) Seit dem Jahre 1993 dauert die ,,Beschleunigungsdiskussion" nun schon an, und trotz aller gegenteiligen Beteuerungen ist sie ein Vorwand für eine Reduzierung der Umweltanforderungen und der Bürgerbeteiligung. Mehr noch: Das gesamte ordnungsrechtliche System des Umweltrechtes soll schrittweise abgebügelt werden. Das ist doch wohl eine zentrale Fragestellung! Ich betone: Gerade die in Deutschland geltenden Umweltstandards sind ein positiver Standortfaktor für Deutschland. Es wird Zeit, daß sich die Bundesregierung dazu bekennt. Wenn aber die Umweltstandards, die im alten Bundesgebiet über Jahrzehnte demokratisch errungen worden sind, unter dem Vorwand des Aufschwungs im Osten ausgehebelt werden sollen, dann kann das nicht im Sinne des ,,Erfinders" sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, selbst die Schlichter-Kommission ist zu der Ansicht gelangt, daß es auf die tatsächliche Dauer der Genehmigungsverfahren gar nicht ankommt, sondern auf den Eindruck in der Öffentlichkeit. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Genau, die symbolhafte Politik!) Wenn die Bundesregierung konsequent gewesen wäre, hätte sie statt Gesetzesänderungen eine Imagekampagne für den Standort Deutschland und für unser Genehmigungsverfahren durchgeführt. (Dr. Hermann Otto Solms [F.D.P.]: Das wird nicht reichen!) Die Vorschläge der Schlichter- und der Ludewig-Kommission, die ursprünglich in die Novelle einfließen sollten, hatten allerhand allgemeine Abhandlungen, Leitlinien und dergleichen im Sinn - ein kompliziertes theoretisches Modell, das deutscher Gründlichkeit alle Ehre gemacht hat, angefangen von Regelbeschleunigung über Sonderbeschleunigung nach Wahl bis hin zur Angebotsbeschleunigung und zur Auswahlbeschleunigung. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hinsken? Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Am Ende der Rede. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Am Ende der Rede. (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Dann ist es keine Zwischenfrage mehr! - Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das geht hier nicht!) Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Das geht bei Ihnen nicht? - Dann nicht, denn ich möchte meine Redezeit nutzen. (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Die Zeit für die Zwischenfrage wird nicht auf die Redezeit angerechnet!) - Gut, meine Herren, dann lasse ich die Zwischenfrage zu. Bei uns wird das auf die Redezeit angerechnet. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Nein, hier nicht. - Bitte, Herr Hinsken. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Frau Minister, Sie haben sich darauf bezogen, daß Sie Erkenntnisse hätten, daß die Genehmigungszeiträume bei der Findung einer Standortentscheidung keine Rolle spielten. (Otto Schily [SPD]: ,,Keine" hat sie nicht gesagt!) Wie bewerten Sie dann, daß führende Leute der deutschen Wirtschaft immer wieder sagen, daß es eines der größten Hemmnisse sei, daß die Genehmigungsverfahren viel zu lange dauerten, nämlich in der Bundesrepublik Deutschland bei Großverfahren zwischen 14 und 16 Monaten, während sie zum Beispiel in Spanien nur 5 Monate und in Belgien nur 6 beziehungsweise 7 Monate dauern? Das ist doch ein klassischer Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft, den wir beseitigen wollen, und Sie behaupten hier das Gegenteil. Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Ich bedanke mich ganz herzlich für diese Frage. Da die Zeit für ihre Beantwortung auf die Redezeit nicht angerechnet wird, geben Sie mir Gelegenheit, den Teil der Rede, den ich auf Grund der fehlenden Zeit fast hätte streichen müssen, jetzt auszuführen. (Eduard Oswald [CDU/CSU]: So sind wir!) Ich antworte Ihnen darauf gern, weil ich sehr überrascht bin, wenn die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland messerscharf schließt, daß die Dauer der Genehmigungsverfahren gegenüber anderen Faktoren einen geringen Stellenwert aufweise. Auch die Wirtschaft, der eigentliche Träger des nach ihr benannten Aufschwungs im Osten, teilt diese Auffassung. Ein Bericht von Infratest aus dem Jahr 1994 stellt fest, daß nur 20 Prozent der befragten Unternehmen diesem Faktor eine große Bedeutung beigemessen haben, 10 Prozent der befragten Unternehmen noch eine gewisse, dagegen immerhin 70 Prozent nur eine weniger wichtige oder gar keine Bedeutung. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10364 noch: Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt) Nun möchte ich Ihnen gleich noch etwas zu den Genehmigungsverfahren im Osten sagen. (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Es war natürlich nicht Sinn und Zweck der Zwischenfrage, daß Sie jetzt alles vorlesen, was Sie ohnehin vorlesen wollten! - Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) - Herr Kollege, wenn 70 Prozent der befragten Investoren feststellen, daß die Dauer der Genehmigungsverfahren für sie keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung hat, dann erübrigt sich doch eigentlich Ihre Frage. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, und zwar des Kollegen Schily? Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Ja. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Schily. Otto Schily (SPD): Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die Tatsache, daß bei gleicher Gesetzeslage die Genehmigungsverfahren in Bayern am längsten dauern? (Beifall bei der SPD - Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist Unsinn! Das ist völliger Unsinn! Wo haben Sie das her? Sie behaupten das immer wieder!) Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Herr Schily, ich möchte mich nicht auf Bayern kaprizieren, weil es weit weg von Sachsen-Anhalt ist. Ich möchte mich aber auf Sachsen und Sachsen-Anhalt konzentrieren, weil wir unterschiedliche Konstellationen des Verwaltungsaufbaus und auch unterschiedliche parteipolitische Kulissen haben. Es ist so, daß Sachsen-Anhalt immerhin einen Spitzenplatz bei den Genehmigungsverfahren einnimmt. 34 Prozent der Genehmigungsverfahren dauern in Sachsen-Anhalt weniger als 3 Monate. - Meine Herren aus den alten Bundesländern, vielleicht hören Sie einmal zu. - (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS) Wenn es in Sachsen-Anhalt möglich ist, mit bestehenden Genehmigungsstandards 34,2 Prozent aller BImSch-Verfahren in weniger als 3 Monaten zu gewährleisten, während das im Freistaat Sachsen bei lediglich 7 Prozent aller Verfahren der Fall ist, dann liegt das wohl nicht am Gesetz, sondern an den Leuten, die dort arbeiten, und am Aufbau der Verwaltung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS) Wenn ich sehe, daß in Sachsen-Anhalt nur 4,2 Prozent der Verfahren länger als ein Jahr gedauert haben, in Sachsen dagegen 13,1 Prozent, dann kann ich sagen: Das liegt nicht an der Gesetzeslage, sondern das hängt von der Art und Weise der Genehmigungsverfahren ab, die in den Verwaltungen praktiziert wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Hinsken? Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Ja. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Bitte, Herr Hinsken. (Zuruf von der CDU/CSU: Aber jetzt richtig antworten!) Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Die Antworten überlassen Sie doch bitte der Gefragten, Herr Kollege. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Frau Ministerin, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß es ein Unterschied ist, ob es ein kleines oder ein großes Verfahren ist? (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Sie greifen hier aus der allgemeinen Kiste etwas heraus und relativieren das Ganze. Sie haben gesagt, daß bei der Standortentscheidung Genehmigungsverfahren keine Rolle spielen. (Otto Schily [SPD]: ,,Keine" hat sie nicht gesagt!) Deshalb noch einmal die Frage an Sie: Teilen Sie die Presseerklärung, die jüngst ein großes Werk herausgegeben hat, das feststellt: Das neue Werk soll ein bestehendes ersetzen, das bereits 30 Jahre alt ist. Die Produktion der Spanplatten im neuen Werk soll 1998 anlaufen. Das Bauprojekt kostet nach derzeitigem Stand 200 Millionen Mark. Der Unternehmenssprecher sagte, nur mit dem neuen Werk könnten die 1 500 Arbeitsplätze am Standort Neumarkt gesichert werden. Ein baugleiches Werk in Frankreich, - und jetzt kommt es - das man gleichzeitig beantragt habe, produziere bereits seit eineinhalb Jahren. Wir sind hier leider immer im Verzug. (Otto Schily [SPD]: Frage!) Deshalb die Frage: Können Sie sich nicht doch dazu durchringen, anzuerkennen, daß eine Planungsbe Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10365 noch: Ernst Hinsken Bundesrepublik Deutschland dringend benötigte Arbeitsplätze in Zukunft vermehrt bekommen? Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Herr Kollege, ich nehme an, das Sitzland dieses Unternehmens wird wohl Bayern sein; denn ich kann von Sachsen-Anhalt beispielsweise sagen, daß eine Flachglasfabrik, bei der es mehrere große BImSch-Verfahren gab, in nur 4 Monaten entstanden ist. An einem Standort, wo Dow Chemical und Elf investieren, sind alle Genehmigungsverfahren innerhalb eines Jahres gelaufen. Hier lobe ich meine Beamten, die in meiner Behörde sitzen. Die können mit diesen Genehmigungsverfahren anscheinend besser umgehen als die Bayern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS - Norbert Geis [CDU/CSU]: Mit solch billigen Bemerkungen kommen Sie hier nicht weiter!) Ich möchte zu meiner Rede zurückkommen. Ich habe mich gerade darauf bezogen, daß die Vorschläge der Schlichter- und der Ludewig-Kommission ein ganz anderes Modell umfaßt haben und daß es nicht zuletzt der Industrie im Herbst 1995 mit zu verdanken war, daß das angebotene Paket als zu weitgehend und zu kompliziert verworfen worden ist. Trotzdem ist die Novelle ohne ausreichende Analyse der tatsächlichen Dauer der Genehmigungsverfahren weiter verfolgt worden. (Vorsitz: Vizepräsident Hans-Ulrich Klose) Meine Damen und Herren, ich möchte nur noch auf einen spezifischen Punkt in diesem Beschleunigungspaket kommen, nämlich auf Art. 4 des Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Dieser soll nämlich das Atomgesetz ändern, und zwar § 9 b Abs. 1 des Atomgesetzes. Die einzige Anlage des Bundes, die von dieser Veränderung betroffen ist, ist das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben. Diese Spitzfindigkeiten im Beschleunigungsgesetz entpuppen sich bei näherer Betrachtung als eine lex Morsleben, als ein verheerender Eingriff in die Rechte von Bürgern und die Landeskompetenzen von Sachsen-Anhalt. Wenn Sie an dieser Stelle dem Gesetzentwurf zustimmen, meine Damen und Herren, dann sanktionieren Sie einen der schlimmsten politischen Anachronismen des Einigungsvertrages. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS) Der undemokratische und ökologisch höchst bedenkliche Charakter der sogenannten Dauerbetriebsgenehmigung des alten DDR-Atommüllendlagers wird damit weiter ausgeweitet. Für mich stellt sich die Frage: Was kommt eigentlich als nächstes? Wesentliche Änderungen in Morsleben könnten in Form von Plangenehmigungen und damit ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und auch unter Umgehung des Umweltministeriums in Sachsen-Anhalt zugelassen werden. In Fällen von unwesentlichen Änderungen kann damit gerechnet werden, daß meine Behörde nicht einmal mehr nachträglich davon erfährt. Im Detail, meine Damen und Herren, legitimieren Sie damit das Vorgehen des Betreibers, des Bundesamtes für Strahlenschutz, der ja in der Vergangenheit über 200 Veränderungen am Endlager durchgeführt hat, ohne daß hierzu auch nur eine Genehmigung von der Planfeststellungsbehörde eingeholt worden wäre. Das betrifft insbesondere Dinge wie den Brandschutz, aber auch die Einlagerungsbedingungen, den Genehmigungsrahmen für das zulässige Einlagerungsvolumen radioaktiver Abfälle und deren zulässige Gesamtaktivität. Überhaupt sieht sich der Betreiber des Endlagers auch bei gravierenden Veränderungen des laufenden Betriebs nicht im geringsten veranlaßt, bei seinem aktuellen Vorgehen wesentliche Änderungen zu erkennen und dem Gesetz entsprechend zu verfahren. Selbst wenn der Bund einen Einlagerungshohlraum von 1 Million Kubikmeter im Ostfeld erschließen will und damit ein zehntausendfach höheres Strahleninventar, verbunden mit einer Kapazitätserweiterung von 30 000 auf immerhin 170 000 Kubikmeter, plant, dann sind das nach Bonner Lesart Peanuts. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schulze? Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Wenn ich den Abschnitt zu Ende habe. (Zuruf von der F.D.P.: Vorgelesen habe! Das ist doch keine freie Rede!) Ich möchte den Gedanken zu Ende bringen. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Gut. Geben Sie mir dann bitte ein Zeichen. Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Es sind aber keine Peanuts, die hier verabschiedet werden. Hier haben wir als Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 des Atomgesetzes in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt mitzureden. Statt dessen ignoriert das Bundesamt für Strahlenschutz die Empfehlungen seiner eigenen Rechtsgutacher und löst die Frage von wesentlichen und unwesentlichen Änderungen nicht einvernehmlich mit meiner Behörde. Der Betreiber nimmt diese Einordnung selbst vor, mit dem Ergebnis, daß dies alles angeblich nur unwesentliche Änderungen sind, die keines lästigen Verfahrens oder gar einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedürfen. Wozu also dann die Novelle an diesem Punkt, meine Damen und Herren? Fazit ist, daß es hier nicht um die Beschleunigung einer Investition, sondern um die Zementierung des Status quo der Atomendlagerpolitik geht, die ja nicht zum erstenmal in der Kritik steht. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10366 noch: Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt) An dieser Stelle würde ich erst einmal unterbrechen und Herrn Schulze die Gelegenheit geben. Wir kennen uns ja. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Darf ich einfach nur freundschaftlich darauf hinweisen, daß Sie auch ein bißchen auf die Zeit achten sollten? Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Die Herren bringen mich natürlich sehr aus dem Konzept. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Sie können reden, solange Sie wollen. Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Gut. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das ist Ihr Vorrecht. Das geht nur zu Lasten derer aus dem Bundestag, die danach sprechen. Das müssen Sie wissen. Bitte schön, Herr Schulze. Frederick Schulze (CDU/CSU): Frau Minister, Sie sind ja stellvertretende Ministerpräsidentin und für den Umweltschutz im Lande Sachsen-Anhalt zuständig. Wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, daß ich Ihr Verhalten überhaupt nicht verstehen kann, wenn ich heute morgen - - (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das nehmen wir nicht zur Kenntnis! Wo kommen wir denn da hin!) - Dicker, dich hat doch keiner gefragt. Wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) daß Sie Raubbau an der Natur betreiben, während Sie uns hier vorgaukeln, daß Sie für den Umweltschutz sind, wenn Sie jetzt ein Raumordnungsverfahren einleiten, um einen Großflugplatz Stendal zu bauen, der 80 Millionen Passagiere abfertigen soll, obwohl wir beispielsweise den Flugplatz in Berlin haben, obwohl wir einen Flugplatz in Hannover haben, und Sie sich aus der Verantwortung in Halle zurückziehen? (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Was hat das hiermit zu tun?) Ich glaube, das hat mit der Umweltverträglichkeit nicht viel zu tun. Dort bestehen Flugplätze, die man ausbaut. (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das eine Zwischenfrage? - Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen weiter eine große Drehscheibe bauen. Sie brauchen mir aber nicht zuzustimmen. Die Aufregung in Ihrer Fraktion gibt mir bereits recht. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Bitte, Frau Ministerin. Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt): Ich habe zwar nicht genau verstanden, was die Frage ist. Ich werde aber das Wortprotokoll über Ihre Äußerung gerne für Ihren Fraktionskollegen Bergner im Lande Sachsen-Anhalt mitnehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Meine inhaltliche Position zu diesem Flugplatz - das konnten Sie in der Presse nachlesen - ist genau die gleiche wie vor zwei Jahren: Es ist ein ökologischer Blödsinn. Wenn aber ein Investor mit einem ordentlichen Konzept an die Planungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt herantritt, dann hat er das Recht, ein ordentliches Genehmigungsverfahren zu bekommen. Die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens bedeutet keine politische Entscheidung für oder gegen ein Projekt - für den Fall, daß Ihnen das nicht bekannt ist -, sondern eine Entscheidung auf einer objektiven Grundlage, ein eingereichtes Konzept objektiv zu prüfen. Wir unterhalten uns am Ende dieser Prüfung über ihren Ausgang. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS) Herr Präsident, ich möchte wenigstens die Passage zu Morsleben zu Ende bringen. Zwischendurch sind ja einige andere Sachverhalte, die nicht direkt zu meiner Rede gehört haben, hineingetragen worden. Ich hatte eben festgestellt, daß mit Art. 4 keine Investitionsbeschleunigung erreicht, sondern daß der Status quo zementiert werden soll. Durch die Änderung des Atomgesetzes in Art. 4 des Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetzes würde im Nachgang lediglich das äußerst fragwürdige Vorgehen des Bundes legitimiert. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das hat man Ihnen falsch aufgeschrieben!) Plangenehmigungsverfahren können dann nach der Verabschiedung dieses Gesetzes auch bei wesentlichen Änderungen lediglich unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Ich glaube, hier liegt das große Problem: daß sich der Bund selbst eine Erweiterung des Lagers um das Fünffache im laufenden Betrieb genehmigt, wodurch das Risiko besteht, daß der Einigungsvertrag, der eine Laufzeit für das Endlager Morsleben nur bis zum 30. Juni 2000 vorsieht, aufgeknackt und ein Volumen eingelagert werden kann, das deutlich über dem liegt, was im Einigungsvertrag festgeschrieben worden ist. In diesem Sinne bitte ich Sie, sich Art. 4 dieses Gesetzpaketes noch einmal genau auf seine Wirkung, die er auf das einzige Endlager hat, anzuschauen. Ich bitte Sie als Abgeordnete - sowohl der Koalition als auch der Opposition -, den Gesetzesvorschlägen in diesem Paket nicht zuzustimmen; denn sie werden zu einer wesentlichen Einschränkung der Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10367 noch: Ministerin Heidrun Heidecke (Sachsen-Anhalt) Genehmigungsverfahren schneller ablaufen. Ich denke, die Verwaltung in den neuen Bundesländern zeigt, daß man auch mit kreativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr schnelle Genehmigungsverfahren durchführen kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS - Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Dann denken Sie falsch!) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat die Kollegin Birgit Homburger, F.D.P. Birgit Homburger (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß wir trotz aller Ernsthaftigkeit, mit der wir diese Vorlagen beraten, und trotz aller Bedeutung, die sie für uns haben, hin und wieder ein bißchen unseren Spaß miteinander haben. Das, was wir mit diesem Gesetzespaket zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren erreichen wollen, das werden wir auch erreichen. (Zuruf des Abg. Christoph Matschie [SPD]) - Da brauchen wir überhaupt nicht zu ,,schauen". (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU - Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! Sehr gut!) Es geht uns um den Abbau von überflüssiger Bürokratie. Herr Kollege Schily, ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, von wem Sie geredet haben. Sie haben heute morgen gesagt, wer noch immer glaube, daß hohe Umweltstandards für die Wirtschaft nachteilig seien, der läge falsch. Das glaubt hier überhaupt keiner - im Gegenteil: Wir wissen, daß diese hohen Umweltstandards auch eine entsprechende Entwicklung bei der Umwelttechnologie und damit entsprechende Chancen für die deutsche Wirtschaft gebracht haben. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Da sind wir uns ja einig!) - Wunderbar. Deswegen wollte ich das klarstellen. Nichtsdestotrotz brauchen wir nach wie vor einen Beitrag zu weniger Gängelung und mehr Freiheit. Flexibilität ist neben den Produktionskosten ein ganz entscheidender Wettbewerbsfaktor. Da möchte ich Frau Heidecke nachdrücklich widersprechen, die das hier in Frage gestellt hat. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist erfreulich, daß sich die Genehmigungsverfahren in den letzten Jahren deutlich beschleunigt haben. Das hat zwei Ursachen. Erstens. Ausgehend von den neuen Bundesländern gab es einen gewissen Wettbewerb. Da war Interesse an Investitionen vorhanden. Diese waren erwünscht. Es hat ein Wettbewerb der Länder um raschere Genehmigungsverfahren begonnen, was dazu geführt hat, daß sich die Mentalität in den Behörden verändert hat. Zweitens. Auch das ist ein wichtiger Punkt: Natürlich greift auch das Investitionserleichterungsgesetz, das wir beschlossen haben. Das haben die Sachverständigen in der Anhörung ausdrücklich bestätigt. Deswegen, Herr Kollege Schütz und Herr Kollege Schily, kann ich Ihnen nur sagen: Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, das sei genug, das reiche doch, so sind wir der Meinung, das reicht nicht. (Otto Schily [SPD]: Das sagen wir gar nicht!) Ich kann Sie nur daran erinnern: Als wir damals das Investitionsbeschleunigungsgesetz gemacht haben, waren Sie auch gegen alles. Damals haben Sie genau dieselben Argumente vorgetragen. Damals haben Sie auch erklärt, das würde zum Desaster führen, zum Abbau von Umweltstandards, zum Abbau der Einwirkungsmöglichkeiten Dritter. Das tragen Sie jetzt wieder genauso vor. Wir haben damals recht gehabt, und wir werden jetzt recht behalten. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Rot- Grün ist ein schlechter Ratgeber. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das könnt ihr gar nicht beurteilen! Wer nichts weiß, kann auch nicht handeln!) Frau Heidecke, wir können uns nicht darauf ausruhen, daß Genehmigungsverfahren schneller geworden sind. Sie sind zwar kürzer geworden, aber es sind immer noch zu viele Genehmigungsverfahren. Es entsteht Bürokratieaufwand bei Unternehmen und Behörden. Anlagenänderungen machen bis zu 85 Prozent der Genehmigungsverfahren aus. Viele dieser Änderungen bringen auch Verbesserungen im Umweltbereich und haben keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen. Hier halten wir es für wichtig, den Weg eines einfacheren Anzeigeverfahrens zu wählen. Mit den Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz schaffen wir auch eine klare neue Systematik. Das ist schon mehrfach erklärt worden. Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen sind danach grundsätzlich nur anzeigepflichtig. Wo allerdings von einer Änderung nachteilige Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu erwarten sind, gilt weiter das Genehmigungsverfahren. Wenn erhebliche nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind, bleibt das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bestehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich kann also diesen Vorwurf, den Sie uns hier machen, wir würden Umweltstandards abbauen und auch die Rechte Dritter entsprechend abbauen, überhaupt nicht nachvollziehen. Das ist in keiner Weise der Fall, weil wir das, was wir in das Anzeigeverfahren hineinnehmen, von den Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung herübernehmen und nicht etwa von denen mit Öffentlichkeitsbeteiligung. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Herr Kollege Schütz, nun zum Stichwort ,,Bürger als Störfaktor". Das geht genauso an der Wirklichkeit Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10368 noch: Birgit Homburger vorbei wie der Vorwurf des Kollegen Schily, auf den ich vorhin schon eingegangen bin. Wenn Sie immer sagen, alle Sachverständigen hätten uns eindeutig widersprochen und gesagt, das würde alles nichts bringen, vergessen Sie: Das hat auch seinen Grund und eine Vorgeschichte. Wir haben die Schlichter-Kommission eingesetzt, eine unabhängige Kommission von Sachverständigen. Diese hat sich ja auch etwas bei ihren Vorschlägen gedacht. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Die haben Sie ausgesucht! - Ina Albowitz [F.D.P.]: Suchen Sie Ihre nicht aus?) Wir haben einen Teil dieser Vorschläge übernommen, nicht alles, aber einen Teil, und zwar nach reiflicher Prüfung. Da können Sie sich doch nicht hier hinstellen und sagen, alle seien unisono gegen das, was wir machen. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU - Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Nicht gegen alles! Das habe ich so nicht gesagt!) Das Verfahren bleibt weiter in der Hand der Behörde. Sie kann durch Auflagen auch beim Anzeigeverfahren die notwendigen Schutzmaßnahmen durchsetzen, und sie kann sogar auf einem Genehmigungsverfahren bestehen, wenn doch erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind. So wird auch in Zukunft dafür Sorge getragen, daß wir beim Schutz von Umwelt und Gesundheit einen hohen Standard erhalten. Alles andere - das sage ich deutlich - wäre in unserem hochindustrialisierten und dichtbesiedelten Land auch nicht verantwortbar. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Abschließend möchte ich nur sagen: Wir haben im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens und nach der Anhörung eine Reihe von Punkten aufgenommen, die auch in unseren Änderungsanträgen besprochen worden sind, so daß sich vieles von dem, was Sie an Argumenten vorgetragen haben, auf den Stand davor bezog und damit ins Leere ging. Die F.D.P. nimmt die Forderung nach einem schlanken Staat ernst. Wir kämpfen für bessere Rahmenbedingungen, um Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Das machen wir mit diesem Gesetzesvorhaben, und deswegen stimmen wir diesem auch zu. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat der Kollege Alfred Hartenbach, SPD. Alfred Hartenbach (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß heute Stakkato sprechen, weil mir vier Minuten fehlen. Bei dem, was ich in den Beratungen gehört habe, ist mir mein früheres Studium, das der Theologie, in den Sinn gekommen. Ich habe einige Sätze aus dem Buch Prediger gefunden, die hierauf genau passen. Sie lauten: Worte von Weisen, die sich in Ruhe vernehmen lassen, sind besser als das Geschrei des Herrschers unter den Toren. - Damit sind keine Fußballtore gemeint. - (Heiterkeit) Wenn aber der Unmut des Herrschers sich gegen dich erhebt, so verlasse deinen Posten nicht; denn Gelassenheit macht große Verfehlungen wett. Das trifft genau auf das zu, was hier gelaufen ist. (Zustimmung bei der SPD - Zuruf von der CDU/CSU: Gegen das Wort haben wir nichts!) - Während ihr klatscht, rede ich weiter. Das Verhalten der Regierung bei der Vorbereitung dieser Gesetze ist durch ein überstürztes Vorgehen geprägt, so als habe man ein schlechtes Gewissen und etwas zu verbergen. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das steht aber nicht im Buch Prediger!) Zunächst wurde ein Referentenentwurf in Umlauf gebracht, der jedoch einer breiteren Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurde. Ich komme darauf noch einmal zurück. Einige Verbände hatten gleichwohl Kenntnis davon erhalten und sprachen sich in übereinstimmenden Voten mit beachtlichen Argumenten gegen die geplanten Änderungen aus. Ungeachtet des einhelligen Urteils der Fachwelt brachte die Bundesregierung im März 1996 einen dem Referentenentwurf entsprechenden Entwurf in das Beratungsverfahren ein. Das Geschrei des Herrschers war eben doch größer als die Vernunft der Weisen. Alle in der Koalition dachten: Abwarten, nicht bewegen, Gelassenheit macht große Verfehlungen wett! (Ina Albowitz [F.D.P.]: Sie reden zu schnell!) - Wenn ich Zeit hätte, würde ich es ein bißchen langsamer machen, Frau Albowitz. Das sieht dann so aus: Das Parlament erfährt erst einmal nichts von dem Gesetz. Eine eingehende Beteiligung der Praxis - Verwaltung, Gerichte, Anwälte -, wie sonst üblich, fand nur auf Sparflamme statt. Oder war man nach den ersten Trendmeldungen gar nicht an der Meinung der Praxis interessiert? Professor Redeker - ich zitiere ihn genauso wie Otto Schily - erklärt dazu unter dem Titel ,,Neue Experimente der VwGO?" unter anderem: Angesichts der groben Mängel des Entwurfs und jedes Verzichts auf einen vorbereitenden klärenden Dialog mit den Vertretern der Gerichtsbarkeit wäre es für den Verwaltungsprozeß verheerend, wenn die Novelle verabschiedet würde! Spät, sehr spät, erst nach unserer Kritik, erst nach den vernichtenden Urteilen der Sachverständigen aus zwei Anhörungen, rückten einige in der Koalition etwas von ihrem Posten ab - aber nicht entscheidend. Erst vor zehn Tagen hat in der Koalition das große Nachdenken begonnen. Berichterstatterge Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10369 noch: Alfred Hartenbach Beratung, wie die Öffentlichkeit sie bei einem so wichtigen Gesetz erwarten darf, fand praktisch nicht statt. Immerhin zeigt die Koalition in einem wichtigen Punkt Einsicht: Die beabsichtigte Regelung, das Gericht zu verpflichten, der Behörde bei der Nachbesserung eines fehlerhaften Bescheides zu helfen, gegen die Interessen des klagenden Bürgers zu handeln, sich dem Vorwurf der Parteilichkeit auszusetzen, ist nun Gott sei Dank vom Tisch. Welch absurde Vorstellung wäre das auch gewesen: unabhängige Richter als Gehilfen der Verwaltung! Mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und dem Prinzip der Gerechtigkeit war das nicht vereinbar. (Beifall bei der SPD) Wer sich dieses Bubenstück ausgedacht hat, muß sich ernsthaft fragen lassen, ob er noch auf dem Boden des Rechtsstaats steht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Also: Auch wenn sich die Koalition in dem einen oder anderen Punkt von ihrem Posten bewegt hat, verbleiben immer noch große Mängel, bleibt immer noch ein Entwurf, der allen Bedürfnissen der Praxis zuwiderläuft, der schon in der Entstehung von der Praxis abgelehnt wurde, der auch heute, am Ende eines verdammt kurzen Beratungsweges, gegen überzeugende Argumente der Praxis und der Opposition im Hauruckverfahren durchgepeitscht, durchgeboxt werden soll. Das ist kein Gesetzgebungsverfahren, das ist ein Gesetzdurchsetzungsverfahren. Das Gesetz sollte Verfahren vereinfachen und beschleunigen. So war es jedenfalls gedacht. Tatsächlich gibt es keine Beschleunigungseffekte, und die ,,Vereinfachung der Verfahren" liegt allein im Abschneiden von Rechtsgarantien und im Beschneiden von Rechtsmitteln. (Beifall bei der SPD) Dort, wo man im Moment die größte Entlastung benötigt, bei den Verwaltungsgerichten, schafft das Gesetz gar eher noch zusätzliche Belastungen. Für die Genehmigung von Großprojekten, also bei jenen Verfahren, die zur Sicherung des Standortes Deutschland so notwendig sind, Herr Hinsken, bewirken die neuen Vorschriften nichts. Hier ist bei Klagen immer das Oberverwaltungsgericht die erste Instanz. Wen wundert es da, daß der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts von einem Placebogesetz redet? Vielleicht hilft es ja, wenn man nur fest daran glaubt. Allein, der Glaube wird hier keine Berge versetzen. Nicht nur die Fachleute lehnen das Gesetz ab. Es war absolut peinlich, wie sie den Entwurf verrissen haben. Jeder Schauspieler, der etwas auf sich hält, würde sich bei einer solchen Kritik dem Bühnentod hingeben. Das war absolut peinlich! Mehr und mehr andere gesellschaftliche Gruppen mischen sich ein, bemängeln einzelne Vorschriften und fordern Nachbesserungen. Auch das Kommissariat der katholischen Bischöfe meldet sich zu Wort und will bei der Regelung des Anwaltzwanges eine weitere Ausnahme. Dieser Forderung werden Sie natürlich stattgeben, meine Damen und Herren von der Koalition. Dann aber haben wir eine Regelung, die strikt etwas vorschreibt, aber durch Ausnahmen wieder alles relativiert. Das ist ungerecht und hilft dem Bürger nicht weiter. Es geht mit den Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten munter weiter. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS]) Nehmen wir die Zulassungsberufung als neue und wirkungsvolle Waffe gegen den Bürger, (Norbert Geis [CDU/CSU]: Gegen die Verzögerung, Herr Kollege!) der mit dem Urteil erster Instanz unzufrieden ist. Eine Berufung wird nur noch durchgeführt, wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen. Wann aber ist das der Fall? Wo legt das Oberverwaltungsgericht die Meßlatte an? Wir werden eine in sich zersplitterte Rechtsprechung in allen Bundesländern bekommen, (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Sie haben überhaupt kein Vertrauen mehr zur deutschen Gerichtsbarkeit! - Norbert Geis [CDU/CSU]: Sie sind doch selber Richter!) und nichts wird mehr bewirkt werden. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sie wissen doch, wie das ist!) - Ich kann lauter schreien als Sie, Herr Geis. Geradezu kontraproduktiv sind die Berufungsvoraussetzungen der ,,grundsätzlichen Bedeutung" sowie ,,der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten": Vor nicht ganz drei Jahren hat dieses Parlament Einzelrichter an Verwaltungsgerichten installiert und im Gesetz festgeschrieben, daß diese nur einfache Sachen ohne grundsätzliche Bedeutung verhandeln dürfen. Wie ist das nun, wenn gegen ein solches Urteil Berufung eingelegt wird? Muß sie gleich abgeschmettert werden? Ich weiß, daß diese hohe Schule der Justiz nicht alle auf Anhieb verstehen. Deswegen verdeutliche ich es einmal mit einem populären Satz: Was dieser Bundestag vor drei Jahren mit den Händen aufgebaut hat, wird heute von der Koalition mit dem Hintern eingerissen. (Beifall bei der SPD - Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist populistisch, nicht populär!) Das ist genau das Ergebnis eines planlosen Handelns, ein Spiegelbild der Politik dieser Regierung. Einen vorläufigen Höhepunkt des gedankenlosen und praxisfernen Werkelns erleben wir mit der Zulassungsbeschwerde. Ein Zulassungsverfahren zieht die Sache nur in die Länge, und in aller Regel geraten die Rechtsgarantien des Bürgers mehr und mehr ins Hintertreffen. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10370 noch: Alfred Hartenbach Aber diese Regelung kann auch ein Eigentor werden. Wenn das Verwaltungsgericht die Behörde zu einer Handlung oder Duldung verpflichtet - etwa wie in Gorleben - und die Beschwerde nicht zuläßt, was dann? Die in der Regierung diesen Gesetzentwurf auf dem Gewissen haben, wissen offensichtlich nichts über die Arbeit an der Basis, wissen vielleicht noch nicht einmal, wie ein solches Verwaltungsverfahren abläuft. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: So wird es wohl sein!) Wir werden diesen Entwurf zurückweisen. Wir haben uns in den Beratungen nicht verschlossen, haben vernünftige eigene Vorschläge unterbreitet, die natürlich von der Mehrheit abgelehnt worden sind. Wir haben einer Vielzahl von Kompromißvorschlägen sogar zugestimmt, und wir waren und sind zu weiterer konstruktiver Mitarbeit bereit. Wir heben unsere Hand aber nicht für ein Machwerk, das politisch schlampig vorbereitet, handwerklich unsauber erarbeitet, in sich widerspruchsvoll ist und in den wesentlichen Punkten die selbst vorgegebenen Ziele um Lichtjahre verfehlt. Wieder einmal wird sich bestätigen - schaun mer mal! -, was auch andere Änderungsgesetze der letzten Zeit immer wieder gezeigt haben: Wahrnehmungsvermögen und Vorstellungskraft dieser Regierung stimmen mit den Bedürfnissen der gerichtlichen Praxis, des Justizalltags nicht überein. (Beifall bei der SPD) Sie wollen hier ein Gesetz durchpauken, das von Sachverständigen in der Luft zerrissen wurde, das von der Praxis völlig abgelehnt wird, das Staatsverdrossenheit bei den Bürgern auslöst. Sie wissen selbst, daß Sie der Justiz, den Bürgern und uns allen einen schlechten Dienst erweisen. (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Eine maßlose Übertreibung!) Das sechste Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung ist überflüssig. Deshalb schließe ich mit dem Statement eines der Sachverständigen aus den Anhörungen: Lassen Sie die Finger von einer Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung! Es wird nicht besser, sondern nur viel schlimmer. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS]) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat der Kollege Ronald Pofalla, CDU/CSU-Fraktion. Ronald Pofalla (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt unter anderem ein umfangreicher Gesetzentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze. Auf die Verwaltungsgerichtsordnung möchte ich im Rahmen meiner Ausführungen näher eingehen, und ich erlaube mir die Vorbemerkung, Herr Kollege Hartenbach - dasselbe gilt für den Kollegen Häfner -: Sie haben zu einer Sache und einem Antragsstand geredet, die vielleicht zum Zeitpunkt der Einbringung der beiden Gesetzentwürfe, sei es der Regierungsentwurf oder der Bundesratsentwurf, zutreffend waren, aber überhaupt nichts mehr mit dem zu tun haben, was jetzt Beschlußgegenstand im Rechtsausschuß war und im Anschluß im Plenum sein wird. Ich werde darauf gleich näher einzugehen versuchen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte vorab eine Bemerkung machen: Die SPD behauptet immer, grundsätzlich seien Verfahrensbeschleunigungen und Verfahrensvereinfachungen richtig. Wenn aber konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen, die substantielle Bedeutung haben, werden sie von seiten der Sozialdemokraten abgelehnt. Diese Doppelzüngigkeit haben wir auch im Rahmen der Beratungen im Rechtsausschuß immer wieder erlebt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Ich möchte gern auf die Änderungen eingehen, Herr Kollege Schily, die im Laufe der Beratungen stattgefunden haben. Es wurde davon gesprochen, der Beratungszeitraum sei zu kurz gewesen. Ich erlaube mir dazu die Anmerkung, daß hier bereits jahrelang über die Einführung verschiedener Institute - Annahmeberufung, Zulassungsberufung und Verkürzungen im Normenkontrollverfahren - diskutiert wird. Es kann nicht so getan werden, als ob mit der Vorlage konkreter Gesetzentwürfe Diskussionen beginnen. Ganz im Gegenteil: Der Rechtsausschuß hat seinerseits großen Wert darauf gelegt, zwei Anhörungen durchzuführen. Eine große Anhörung fand im Zusammenhang mit anderen Gesetzen am 8. Mai 1996 statt. Der Rechtsausschuß hat aber großen Wert darauf gelegt, Herr Kollege Schily, am 22. Mai eine eigene Anhörung ausschließlich zur Verwaltungsgerichtsordnung durchzuführen. Das, was dort vorgetragen worden ist - das will ich Ihnen gern erläutern -, hat im Vergleich zur ursprünglichen Regierungsvorlage zu umfangreichen Änderungen geführt. Ich beginne mit den Heilungsvorschriften. Hier war der generelle Vorwurf der Sachverständigen, daß durch die Addition von vier oder fünf beabsichtigten Heilungsvorschriften das Verwaltungsgericht in seiner Neutralität möglicherweise gefährdet sei und eine Parteirolle zugunsten der Verwaltungsbehörden einnehmen würde. Wir haben dazu Änderungen vorgenommen, auf die ich jetzt näher eingehen möchte. Wir haben eine Änderung in § 94 VwGO vorgenommen. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Eine gute Änderung!) Dort ist die Frage geregelt, wann und durch wen ein Aussetzungsantrag gestellt werden kann. Die Regierungsvorlage sah vor, daß ein solcher Antrag ledig Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10371 noch: Ronald Pofalla nachgebessert: Alle am Verfahren Beteiligten können diesen Aussetzungsantrag stellen. Es handelte sich ursprünglich um eine Soll- Vorschrift. Aus ihr ist im Rahmen der Beratungen auf Grund der vorgetragenen Bedenken eine Kann-Vorschrift gemacht worden. Es gab eine weitere Änderung. Das Antragsverfahren war an die Frage der Sachdienlichkeit gekoppelt. Die Sachdienlichkeit allein hat uns aber nicht ausgereicht, weil die Novelle unter dem Oberthema der Beschleunigung stand. Deshalb haben wir Wert darauf gelegt - und haben dies auch eingefügt -, daß ein Antrag nur dann gestellt werden kann, wenn im Sinne der Verfahrenskonzentration von Sachdienlichkeit geredet werden kann. Wir haben damit deutlich gemacht, worauf es uns im Rahmen der Änderung des § 94 VwGO ankommt. Herr Kollege Schily, Sie werden es nicht wissen, aber Ihre sozialdemokratischen Kollegen haben dieser Neufassung des § 94 im Rechtsausschuß zugestimmt. (Beifall des Abg. Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.] - Norbert Geis [CDU/CSU]: So schlecht war das gar nicht!) Deshalb kann doch nicht so getan werden, als ob ständig Rechte zu Lasten der Bürger oder von Antragstellern eingeschränkt würden. Ganz im Gegenteil, die Verfahrensweise an dieser Stelle hat Sie bewegt, ihr zuzustimmen. Dann tun Sie aber bitte schön nicht so, als ob dieser Gesetzentwurf in Gänze und in allen Teilen von Ihnen abgelehnt würde! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. - Zuruf des Abg. Otto Schily [SPD]) Ich nenne Ihnen ein zweites Beispiel: die Regelung des § 113 VwGO. Dagegen hat es erheblichste Bedenken der Sachverständigen gegeben. Diese Bedenken der Sachverständigen haben dazu geführt, daß wir uns nach einem langen Beratungsverfahren entschieden haben, den § 113 in dieser Form nicht zu übernehmen. Das hat doch die zweite Anhörung, Herr Kollege Hartenbach, am 22. Mai ergeben. Wir haben uns in der Frage bewegt; insofern hat doch jetzt der Beschlußtext in diesen beiden von mir genannten Fällen nichts, aber auch überhaupt nichts mehr mit der ursprünglichen Regierungsvorlage zu tun. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Pofalla, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ronald Pofalla (CDU/CSU): Bitte schön. Alfred Hartenbach (SPD): Herr Kollege Pofalla, ich hatte ja gesagt, daß ich mich in meiner Redezeit etwas beschränken mußte, weil ich sie teilweise zugunsten des Landes Sachsen-Anhalt abgetreten hatte. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Deswegen haben Sie nur uns beschimpft!) Aber Herr Kollege Pofalla, haben Sie meine sehr klare und deutliche Aussage nicht zur Kenntnis genommen, daß sich bei Ihnen in der Koalition etwas bewegt hat und wir einigen Vorschriften zugestimmt haben. Es gab sicherlich einige durchaus vernünftige. Haben Sie das zur Kenntnis genommen, oder soll ich es Ihnen noch einmal deutlich machen? (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist etwas untergegangen!) - Weil Sie dauernd dazwischengeschrien haben! Ronald Pofalla (CDU/CSU): Herr Kollege Hartenbach, ich habe es zur Kenntnis genommen. Nur, meine Verwunderung über Ihren Redetext halte ich aufrecht. Bei den ganzen Vorschlägen, die wir beraten haben - bleiben wir doch nur einmal bei der Annahmeberufung, um Ihnen auch weitere Änderungen aufzuzeigen -, haben wir uns im wesentlichen auf Bundesratsvorschläge konzentriert. Wenn ich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat noch richtig in Erinnerung habe, gibt es dort entsprechende Mehrheiten, die Ihnen parteipolitisch wohl eher zugewandt sind. Bei der Annahmeberufung haben wir den Bundesratsvorschlag bei den Zulassungsgründen übernommen. Ihr Vorwurf zu Beginn des Beratungsverfahrens war: Mit der Einführung der Zulassungsberufung würden wir quasi Rechtsinstanzen den Bürgern wegnehmen. Wir haben die Zulassungsgründe jetzt so weit und so umfangreich gestaltet, daß von einem Streichen nicht gesprochen werden kann. Insofern habe ich zwar zur Kenntnis genommen, daß Sie einzelnen Regelungen zugestimmt haben, aber ich habe kein Verständnis für die Kampfrede, die Sie hier gerade gehalten haben. Das hat nichts mit dem Beratungsstand des Rechtsausschusses zu tun. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist wohl wahr! - Otto Schily [SPD]: Die Kampfrede war ganz anders!) Ich bleibe bei der Annahmeberufung. (Alfred Hartenbach [SPD]: Darf ich mich jetzt wieder setzen?) - Bitte schön. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Wenn Sie ihn Platz nehmen lassen, lasse ich die Zeit wieder laufen. Ronald Pofalla (CDU/CSU): Bitte. - Nach einer langen Beratungsphase entschied sich der Rechtsausschuß, die etwas offenere Formulierung des Bundesrates bei den Zulassungsgründen für den Fall zu übernehmen, wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Von der jetzt geschaffenen Annahmeberufung behaupten wir, daß sie auf der Basis der Zulassungsgründe des Bundesrates und auf der Basis der Zulassungsgründe des Regierungsentwurfes eine so offene Gestaltung gefunden hat, daß nicht von einer Beschneidung der Rechtsinstanzen, sondern nur da Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10372 noch: Ronald Pofalla erstinstanzlichen Urteilen völlig klar ist, daß auch in weiteren Instanzen keine andere Entscheidung ergehen wird, durch die Annahmeberufung eine Beschränkung vornehmen. Dieser Vorschlag kommt auch von seiten der sozialdemokratisch regierten Bundesländer. Diesen Vorschlag haben Sie im Rechtsausschuß abgelehnt. Sie haben ihn auch abgelehnt, nachdem wir sogar die Formulierungen des Bundesrates - ich habe das gerade vorgetragen - übernommen haben. Wie Sie diesen Spagat, von seiten der Länder die Erkenntnis zu haben, Gerichtsverfahren verkürzen zu müssen, im Bundestag aber zu behaupten, im Bereich der Verwaltungsgerichtsordnung würden Bürgerrechte beschnitten, schaffen, müssen sie nach außen selber vertreten. Wir werden immer wieder darauf hinweisen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Pofalla, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage von Herrn Hartenbach? Ronald Pofalla (CDU/CSU): Bitte schön. Alfred Hartenbach (SPD): Herr Kollege Pofalla, stimmen sie mit mir überein, daß bei konsequenter Anwendung von Nummer 2 und 3 in § 124 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, die Sie eingefügt haben, der Einzelrichter wieder abgeschafft werden müßte, weil nämlich der Einzelrichter nur Verfah- ren verhandeln darf, die rechtlich und tatsächlich einfach und die von keiner grundsätzlichen Bedeutung sind, während Sie mit der, Sie sagen: Zulassungsberufung - Ronald Pofalla (CDU/CSU): Nein, Annahmeberufung. Alfred Hartenbach (SPD): - im Gesetz steht ,,Zulassungsberufung" -, während Sie mit der Annahmeberufung, von Ihnen ,,Zulassungsberufung" genannt, erreichen wollen, daß nur Sachen von tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeit und von grundsätzlicher Bedeutung zugelassen oder angenommen werden sollen? Stimmen Sie mit mir überein, daß damit entweder alle Urteile, die vom Einzelrichter kommen, von vornherein zurückgewiesen werden müßten, weil sie einfach sind und keine grundsätzliche Bedeutung haben, oder aber bei Annahme unverzüglich an das Verwaltungsgericht erster Instanz zurückgewiesen werden müßten, weil nämlich nicht vor dem gesetzlichen Richter verhandelt worden ist? Ich bleibe jetzt gern zehn Minuten stehen. Ronald Pofalla (CDU/CSU): Die Antwort ist relativ einfach, weil wir uns darüber bereits gestern im Ausschuß ausführlich ausgetauscht haben. Ich teile Ihre Auffassung ausdrücklich nicht. Im Rahmen der Anhörung ist dieses Argument von zwei Sachverständigen vorgetragen worden. Beide Sachverständige haben zusätzlich die Behauptung aufgestellt - ich kann nicht überprüfen, ob das so ist -, daß beispielsweise im Land Baden- Württemberg auf den Einzelrichter eben nicht nur einfache Verfahren übertragen würden, sondern auch schwierige und in ihrer Grundsatzbedeutung wichtige Verfahren. Wenn das so ist, dann führt unser Vorschlag dazu, daß über den Hinweis, daß der gesetzliche Richter nicht geurteilt hat, das erstinstanzliche Urteil in der Tat wieder aufgehoben wird. Damit würde die Verteilungspraxis der Gerichte in solchen Bundesländern, in denen es offensichtlich anders gehandhabt wird, in eine Form gegossen, die der Deutsche Bundestag mit der letzten Novelle der VwGO immer gewollt hat. Insofern stimme ich Ihnen nicht zu. Im Gegenteil, ich bin zutiefst der Auffassung, daß diese Regelung dazu führt, daß wir beim Einzelrichtersystem endlich eine bundeseinheitliche Regelung bekommen werden. (Alfred Hartenbach [SPD]: Das dient der Beschleunigung der Verfahren?) Ich will versuchen, auf einen weiteren Punkt einzugehen, um der Öffentlichkeit aufzuzeigen, daß Sie zu Entwürfen, aber nicht - ich wiederhole mich - zu der Beschlußlage des Rechtsausschusses geredet haben. Ich gehe auf § 114 VwGO ein. Im Regierungsentwurf war vorgesehen, daß die Begründung des angefochtenen Verwaltungsakts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzt werden kann. Wir haben uns auf Grund von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts jetzt auf eine Formulierung zurückgezogen, die zwar eingeschränkter, aber unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten völlig korrekt ist, weil sie der Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts entspricht. Wir haben jetzt nämlich festgelegt, daß in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts bis zum Ende des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ergänzt werden können. Dies steht im Gegensatz zum Regierungsentwurf, der sich an dieser Stelle nur auf die Begründung des Verwaltungsaktes bezog. Ich glaube, daß diese Veränderung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten korrekt ist und der Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts entspricht. Wenn jetzt so getan wird, als würde bei den Heilungsvorschriften quasi in bestehende Rechte der Bürger eingegriffen - Sie haben eine Ausnahme gemacht, das gestehe ich Ihnen zu -, dann hat das, dabei bleibe ich, nichts mit der wirklichen Beschlußlage des Rechtsausschusses zu tun. Die beiden Anhörungen im Rechtsausschuß haben alle Gruppierungen dort - ich beziehe Sie ausdrücklich mit ein, uns aber auch - dazu bewegt, die Vorlage zur Verwaltungsgerichtsordnung Punkt für Punkt durchzugehen. Sie wissen selber, daß wir über 30 Seiten Änderungsanträge zum Regierungsentwurf beschlossen haben, die der unterschiedlichen Interessenlage auch der Bundesländer in erheblichem Maße Rechnung getragen haben. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10373 noch: Ronald Pofalla Ich will zum Schluß auf die Ministerin Heidecke eingehen, weil für sie dasselbe gilt, was ich auf Sie bezogen, Herr Hartenbach, gesagt habe. Zwar haben Sie im Schwerpunkt gerade zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, aber auch zum Gesetzespaket geredet. Dazu erlaube ich mir die Anmerkung, daß das, was Sie vorgetragen haben, nun wirklich nicht dem Beratungsstand und den Ergebnissen entspricht, die in den Fachausschüssen gesucht worden sind. (Zuruf von der CDU/CSU: Das war ein Phantom, dem er nachgelaufen ist!) Bleiben wir bei der Verwaltungsgerichtsordnung. Der Bundesrat war der Träger dieser Gesetzesinitiative, auch im Blick auf die Bundesregierung. Ich erlaube mir die Einschätzung - ich habe es nicht nachgerechnet -, daß wahrscheinlich die Mehrzahl der Regelungen, die wir zur VwGO getroffen haben, auf eine Initiative des Bundesrates zurückzuführen ist. Auch in diesen Regelungen sind Verfahrensrechte von Bürgern eingeschränkt worden. Deshalb kann ich Ihre Ausführungen zu diesem Punkt nicht verstehen. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist seine Doppelzüngigkeit!) Wir folgen dem Bundesrat, und Sie kritisieren das. Diese Doppelzüngigkeit müssen Sozialdemokraten und Grüne nach außen selber verantworten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat der Kollege Reinhard Schultz, SPD-Fraktion. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich - ohne jedes Vorurteil - der Vertreter eines ausländischen Unternehmens wäre, in Deutschland zum Beispiel eine Fabrik bauen wollte, mich umschauen würde, wie ich das organisieren muß, und vor einem halben Jahr in Deutschland eingetroffen wäre, dann wäre ich zunächst einmal zutiefst erschreckt gewesen. Die öffentliche Diskussion wird dadurch bestimmt, daß ein Teil der Politik offensichtlich meint, daß der Standort Deutschland kaputt sei, und nicht daran glaubt, daß auf ordentliche Art und Weise Genehmigungen für ein Vorhaben zustande kommen können. Ich würde mich zunächst einmal mit Grausen abwenden. Dann würde mich der Kollege Schlee ansprechen und sagen: ,,Komm, wir regeln das. Wir beschleunigen die Genehmigungsverfahren." Eben hat er gesagt, schnelles Recht sei gutes Recht. Es werden also standrechtliche Genehmigungsverfahren ohne Drittschutz eingeführt. (Beifall bei der SPD - Lachen und Widerspruch bei der CDU/CSU) Ich hätte Vertrauen in den Kollegen Schlee gefaßt, will noch bleiben und würde zuschauen, wie sich das entwickelt, möglicherweise auf der Zuschauertribüne sitzen und abwarten, ob der Bundestag die Probleme tatsächlich löst. Dabei würde ich den Kollegen Kleinert hören. Der würde sagen: ,,Na, so meinen wir das auch nicht. Wenn wir etwas über das Ziel hinausschießen, müssen wir das eben zurücknehmen. Ich halte etwas von der empirischen Methode. Wir probieren das einmal aus. Wir starten eine Art Freilandversuch Rechtsstaat, (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist ein guter Begriff!) wenn auch zu Lasten des Schutzes Dritter." Das würde mich wiederum sehr nachdenklich machen. Denn für mich, der ich an einer schnellen Genehmigung interessiert bin, ist die Frage der Rechtssicherheit ein hohes Gut. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS) Dann würde der Kollege Paziorek kommen und sagen: ,,Hier in Deutschland werdet ihr demnächst anfangen können, eure Fabrik zu bauen, auch wenn noch kein Genehmigungsbescheid und auch noch kein letztinstanzliches Urteil vorliegt." Ich fühlte mich befreit. Doch dann kommt der Zusatz: ,,Wenn aber hinterher, nachdem du schon fast beim Richtfest bist, die Genehmigung versagt wird, dann mußt du alles abreißen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen." Das würde mich als ausländischen Investor geradezu begeistern, und ich würde mich mit Grauen abwenden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS) Das würde nämlich nur dann aufgehen, wenn mir Herr Paziorek gleichzeitig augenzwinkernd sagen würde: ,,In der Wirklichkeit wird das natürlich nie so eintreten. Denn wenn die Fabrik erst einmal gebaut ist, reißt die keiner mehr ab. Das ist nämlich eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Dann nehmen wir notfalls zugunsten dieser Fabrik, die ohne Genehmigung zustande gekommen ist, die Störung der Rechte Dritter in Kauf." So wird die Wirklichkeit aussehen. Das ist etwas, was zwar den Investor im Augenblick beruhigt, nicht aber mich als Vertreter aller Bürger. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS) Beschleunigungsaktionismus ersetzt leider nicht die zu genehmigenden Investitionen. Wir haben Genehmigungsstatistiken von 1991 bis heute vorliegen. Die Zahl von Anträgen, die nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigt werden sollen, sind um über 20 Prozent zurückgegangen. Das liegt nicht am Genehmigungsrecht, sondern an der wirtschaftlich außerordentlich schwierigen Lage und an einer schlechten Wirtschaftspolitik. Das Genehmigungsrecht schreckt nicht ab, sondern es gibt offensichtlich keinen Bedarf und keinen Mut, zu investieren oder auch nur einen Antrag zu stellen. Das ist das Hauptproblem. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wenn ich mir die Probleme im Genehmigungsverfahren angucke - ich habe mich jahrelang damit befaßt -, dann erkenne ich, daß das erste, was wirklich Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10374 noch: Reinhard Schultz (Everswinkel) genehmigenden Behörde ist. Selbst wenn wir Fristen für das Verfahren setzen, können die natürlich indirekt ausgedehnt werden, indem man den Antragsteller immer wieder vor die Pumpe rennen läßt und ihm immer wieder neue Dinge auferlegt, bis der Antrag vollständig ist. Dies wird oftmals als Schikane empfunden. Ich denke, man muß Antragsteller an die Hand nehmen, aber nicht einseitig. Wenn man als Behörde den Antragstellern im Vorfeld hilft, dann muß man sich auch darauf verstehen, die möglicherweise betroffenen Dritten ebenfalls an die Hand zu nehmen, um ein Agreement, Akzeptanz für eine solche unbürokratische Vorgehensweise zu schaffen. (Beifall bei der SPD) Alle Instrumente, die hier vorgeschlagen worden sind, auch als Pflichtprogramm mit Sternverfahren und anderen Verfahren, sind nur dann sinnvoll, wenn im Sinne der Waffengleichheit auch betroffene Dritte von vornherein in die Verfahren einbezogen werden und Genehmigungsverfahren nicht eine Veranstaltung sind, auf denen sich ausschließlich Antragsteller und Genehmigungsbehörde wechselseitig tief ins Auge blicken, verständigen und sich die Öffentlichkeit wundert. Ein weiterer Grund, weshalb die Verfahren so lange dauern, ist, daß offensichtlich gegen viele Genehmigungsbescheide Rechtsmittel eingelegt werden. Schaut man sich diesen Sachverhalt aber näher an - ich beziehe mich auf die Genehmigungsstatistik von Nordrhein-Westfalen -, stellt man fest, daß bis zu 10 Prozent aller Verfahren mit Rechtsmitteln angefochten werden. Allerdings werden diese Rechtsmittel zu 80 Prozent von den Antragstellern und nicht etwa von Dritten veranlaßt. Der Eindruck, daß in erster Linie wildgewordene Bürger, Bürgerinitiativen oder andere in einem normalen BImSch-Verfahren dafür verantwortlich wären, daß diese so lange dauern, ist irreführend. Ein Großteil der Verzögerung ist leider auf die Antragsteller selbst zurückzuführen, die einen Bescheid nicht akzeptieren. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Schultz, achten Sie auf die Zeit. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Ja. (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Er achtet nie auf die Zeit!) - Es ist wahr, Herr Dr. Paziorek. Manchmal fühle ich mich zeitlos, aber ich werde versuchen, mich an die Zeit zu halten. Ein weiterer wichtiger und letzter Punkt ist, daß Sie mit Ihren Änderungen am Genehmigungsrecht den Stand der Technik im Grunde genommen einfrieren. Wenn einer nach Ihrem Recht einen Antrag stellt, Hauptbauteile einer Anlage, zum Beispiel eines Kraftwerkes, baugleich zu erneuern, ist das keine Änderung mehr, die einer förmlichen Genehmigung bedarf. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Schultz, es tut mir leid, Sie haben noch einen Satz. Dann müssen Sie aufhören. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Was wird der Antragsteller tun? Er wird immer wieder, möglicherweise über Jahrzehnte, dieselben Bausteine austauschen, und das Ergebnis wird sein, daß sozusagen der Faustkeil und nicht etwa eine dynamische Weiterentwicklung moderner Umwelttechnik der Stand der Technik bleibt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat die Bundesministerin Dr. Angela Merkel. Dr. Angela Merkel, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schultz, Ihr Investor, der auf der Tribüne sitzt und aus dem Ausland angereist ist, hat nun von Ihnen gelernt, daß bei uns der Faustkeil der Stand der Technik ist. Es steht zu befürchten, daß er nach Ihrem Beitrag nicht wiederkommt. 4 Millionen Arbeitslose in der Bundesrepublik Deutschland fordern uns doch wohl, in allen Bereichen darüber nachzudenken, wie wir diesen Wirtschaftsstandort so gestalten können, daß mehr Menschen in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit bekommen können. (Beifall bei der CDU/CSU und des Abg. Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.] sowie bei Abgeordneten der SPD) Für mich steht die Debatte heute im Zusammenhang mit dieser Aufgabe. Es ist nicht das einzige Problem, das wir zu lösen haben. Aber niemand wird bestreiten, daß es ein Problem ist, welches wir zu lösen haben. Frau Heidecke, ich finde es ziemlich zynisch, wenn Sie dem Abgeordneten Hinsken entgegnen, es seien ja bloß 30 Prozent der befragten Unternehmer, die meinten, daß die Dauer von Genehmigungsverfahren ein wichtiger Beitrag für den Standort Deutschland sei. Vielleicht waren es gerade die 30 Prozent, die in den letzten Jahren investiert und sich über so etwas geärgert haben. Da kann man nicht einfach sagen, darüber brauche man nicht zu sprechen und alles, was unter 50 Prozent sei, interessiere uns nicht. Das paßt im übrigen mit Ihrer Vorstellung von Minderheitenbeteiligung nicht zusammen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Niemand - ich möchte das als Umweltministerin noch einmal unterstreichen - wird bestreiten, daß die hohen Umweltstandards in der Bundesrepublik Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10375 noch: Bundesministerin Dr. Angela Merkel sie bleiben, und deshalb ändern wir an diesen Standards auch überhaupt nichts. Ich muß Ihnen sagen, ich habe heute wieder kein Beispiel gehört, wo denn ein Umweltstandard in Frage gestellt wurde. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Darüber haben wir nicht geredet! Wir haben über die Partizipation geredet!) - Zu der Partizipation komme ich noch. Unstrittig ist auch - das will ich ebenfalls noch vorausschicken -, daß die Genehmigungsdauer in einzelnen Regionen der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich ist. Es ist auch unstrittig, daß die neuen Bundesländer hier relativ gut herausragen, und so soll es auch bleiben. Aber ist es denn nicht unsere Pflicht, aus den Erfahrungen, daß man unterschiedliche Fristen haben kann, die Schlußfolgerung zu ziehen, daß wir das Recht so gestalten müssen, daß möglichst alle sich verpflichtend an den kürzesten Zeiten orientieren müssen und nicht jeder machen kann, wie er will? Genau das ist unser Zweck heute. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Dann habe ich gehört, man dürfe im laufenden Spiel nicht die Regeln ändern. Nun ist die Frage ohnehin, wann man in der ,,laufenden" Bundesrepublik Deutschland die Regeln noch einmal ändern darf. Wahrscheinlich nie, und wir müßten auf dem Stand von 1949 stehenbleiben. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber ist nicht die Tatsache der Situation, in der wir uns heute befinden - drei Jahre nach der Verabschiedung des Investitionserleichterungsgesetzes im Februar 1993 -, der Punkt, wo man sagen kann: Wir haben Erfahrungen mit dem erneuerten Gesetz, und jetzt müssen wir schauen, was man noch besser machen kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, es ist eben nie der richtige Zeitpunkt, und es ist auch nie der richtige Weg. Herr Schütz hat am 12. Februar 1993 zu Herrn Töpfer gesagt: ,,Dieses Investitionserleichterungsgesetz ist eine Kriegserklärung an die Umweltverbände. Es greift in ihre Mitwirkungsfähigkeit ein. Es ist ein umwelt- und naturschutzrechtliches Roll-back hin zu bürokratischen und obrigkeitsstaatlichen Strukturen, und da können die Umweltverbände und selbstverständlich die SPD nicht mitmachen." Das waren Ihre Worte im Februar 1993. (Widerspruch des Abg. Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]) Da Sie nun heute schon aus dem Ausschuß zitiert haben, wage ich das auch einmal. Jedenfalls nach dem, was mir übermittelt wurde, haben Sie gestern gesagt, das Investitionserleichterungsgesetz hätte eine zündende Wirkung gehabt. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Nein, nein!) Nun dürfe man nicht schon wieder anfangen, etwas zu ändern. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Zuruf von der SPD: Hörensagen ist immer schlecht!) - Ich habe es deshalb betont. Meine Damen und Herren, keiner hat heute ernsthaft in Frage gestellt, daß das Investitionserleichterungsgesetz ein wichtiger, richtiger Schritt war, und es hat auch keiner behauptet, daß die heutige Rechtslage keine Beteiligung der Bürger zulasse oder ähnliches mehr. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schütz? Dr. Angela Merkel, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: In diesem Falle ja, da ich ihn offensichtlich mißverstanden habe. Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD): Ich muß betonen, daß ich zu dem ersten und dem zweiten und dem heutigen Gesetz gesagt habe und nach wie vor sage, daß die Frage der Beteiligungsstrukturen unbefriedigend gelöst ist; heute ist es eigentlich noch schlimmer als bei den Gesetzen zuvor. Darauf habe ich hingewiesen. Ich habe gesagt, es hat gewirkt in bezug auf die Veränderung in den Köpfen. (Lachen und Widerspruch bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Die Frage, bitte. Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD): Stimmen Sie zu, Frau Ministerin, daß es entscheidend darauf ankommt, wie die Behörden das organisieren? Wir haben das Sternverfahren eingeführt, wir haben die Antragskonferenzen eingeführt. Das haben Sie jetzt ins Verfahrensgesetz genommen, was ich gut finde. Das hat, auch nach Aussage von Praktikern, die entscheidenden Impulse gegeben. Das haben Sie in diesem Gesetz auch drin gehabt. Da bin ich nach wie vor der Meinung, das war gut und richtig. Aber bei der Frage, wie Sie am Dritten vorbeigehen, bleibe ich nach wie vor störrisch, weil Sie da eine Bürgerbeteiligung nicht einführen. Stimmen Sie mir darin zu? (Zuruf von der CDU/CSU: Sagen Sie doch einfach: Das war gut; wir haben uns hier geirrt!) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Herr Schütz, ich stimme Ihnen partiell zu. Sie haben ja damals auch Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10376 noch: Bundesministerin Dr. Angela Merkel Änderung, aber der eingeschlagene Weg sei falsch. Heute sagen Sie, unser Weg hat aber dazu geführt, daß eine Änderung im Denken der Menschen stattgefunden hat. Damals haben Sie gesagt, wir müssen eine Imagekampagne machen. Wir haben das Gesetz geändert, das Denken hat sich verändert, und es wird sich weiter in die Richtung ändern, in die wir gerne wollen und die auch Sie wollen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Hustedt? Dr. Angela Merkel, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Ja. Ich sage aber, daß es die letzte Zwischenfrage ist, dann möchte ich ein Stück vorankommen. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Merkel, es gab ja eine sehr ausführliche Anhörung zu diesem Thema. Da hat zum Beispiel Professor Dr. Heinz Joachim Bonk vom Bundesverwaltungsgericht gesagt - wörtlich -, mit den jetzt geplanten Änderungen sei eine Beschleunigung nicht erreichbar. Und Frau Gabriele Versteegen, Bund deutscher Verwaltungsrichter - Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Frau Kollegin, die Frage! Die Frage soll kurz sein. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): - das ist die Frage -, hat ausgeführt: ,,Schnelles Recht ist nicht immer gutes Recht." Es sei Etikettenschwindel, wenn die Bundesregierung erkläre, die Verfahren in erster Instanz würden beschleunigt werden. Das heißt, die Experten haben in der Anhörung gemeinsam festgestellt, daß es nicht zu einer Beschleunigung kommen kann. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Frau Kollegin, so geht das nicht! Hören Sie einen Augenblick, bitte, zu! In der Geschäftsordnung, die wir uns gemeinsam gegeben haben, steht, daß die Fragen kurz und präzise sein sollen. Ganz wichtig: Es soll eine Frage sein. Also fragen Sie jetzt bitte! (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage ist kurz und präzise. Ich brauchte diese Zitate jedoch als Einleitung. Stimmen Sie den Aussagen Ihrer Experten, die Sie zur Anhörung eingeladen haben, zu? Wenn ja: Warum haben Sie dann nicht Ihren Vorschlag zur Gesetzesänderung zurückgezogen? Dr. Angela Merkel, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Frau Kollegin Hustedt, wir sind eine Volkspartei, und unsere Experten dürfen durchaus unterschiedliche Meinungen haben. Manche dieser Meinungen übernehmen wir, manche übernehmen wir nicht. (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: So ist es!) Ich kann deshalb nur sagen: Wir haben uns alles angehört und an vielen Stellen etwas geändert. Wir sind jedoch nicht jeder Expertenmeinung gefolgt, weil auch unsere Experten durchaus manchmal eigene Interessen haben. Ohne zu wissen, ob dieser Experte nun eigene Interessen vertreten hat, sage ich: Wir müssen zum Schluß eine vernünftige Mischung dessen finden, was die Interessenvertreter aus den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft für richtig halten. Sie werden immer einen finden, der in seinen Besitzständen an irgendeiner Stelle tangiert ist und deshalb zu der Meinung kommt, es wäre am schönsten, wenn alles so bliebe, wie es ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, jetzt aber möchte ich dringend über die Beteiligung Dritter sprechen. Denn, Herr Schütz, das scheint in der Tat eine wichtige Frage zu sein: Welche Rolle spielt die Behörde? An mancher Stelle habe ich in der Diskussion heute den Eindruck bekommen, daß die Behörde sozusagen das willenlose Ausführungsorgan der Antragsteller ist, der man mit größtmöglicher Skepsis begegnen müsse, weil sie sich wahrscheinlich nur dann ordentlich verhalte, wenn sie der Überwachung durch Dritte untersteht. Dabei soll es nicht etwa der Staat sein, der überwacht, sondern die Bürger. So kann es nicht sein. Die Behörden tun in unserem Lande das, was nach Recht und Gesetz möglich ist. Sie tun es gut und vernünftig. Das sollte man an dieser Stelle einmal sagen. (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Höhere Kontrolle muß sein!) Es gibt aber Fälle, in denen es richtig ist, daß Dritte beteiligt werden. Was das Bundes-Immissionsschutzgesetz anbelangt, sind die Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Gesetzentwurf gar nicht tangiert. Das war 1993 und hat, wie wir gelernt haben, zu einem Umdenken geführt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch unwahr, Frau Ministerin!) Diesmal haben wir in der Frage ,,Anzeige/Genehmigung" entschieden. Nicht eine einzige Genehmigung, die heute mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, darf nach unserem neuen Gesetzentwurf in das Anzeigeverfahren überführt werden. Sie dürfen diese Dinge nicht vermischen. (Abg. Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) - Ich lasse jetzt keine weitere Zwischenfrage zu; das habe ich vorhin schon gesagt. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10377 noch: Bundesministerin Dr. Angela Merkel Deshalb, meine Damen und Herren, kann ich nicht verstehen, daß die Umweltverbände unter dem Motto, die Behörden seien jetzt Dienstleister der Investoren und der Antragsteller, eine Kampagne entfachen, die im Kern ausdrückt, wir gäben den Umweltschutz auf. Die Behörden müssen zu einem guten Teil Dienstleister der Antragsteller und zu einem Teil auch Dienstleister für die Bürger sein (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Ja!) und deren Rechte und deren Schutz gewährleisten. Das ist die Aufgabe von Behörden. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Unsere Aufgabe ist es, die Arbeit der Behörden so gering wie möglich zu halten, damit das Prinzip ,,schlanker Staat" wirklich Realität wird. Wir haben heute - das ist der Kern unserer Änderungen - 85 Prozent Änderungsgenehmigungen. Diese haben wir uns jetzt noch einmal mit der Überlegung angeschaut: Wie kann man hier bestimmte Vereinfachungen und ganz klare Fristen deutlicher definieren? Wir sind dazu gekommen, zu sagen: Zunächst einmal versuchen wir es mit einer Änderung bezüglich des Anzeigeverfahrens. Dies versuchen wir deshalb, weil wir wissen, daß viele neue Änderungen umweltpolitisch günstige Auswirkungen haben. Was reitet uns als Umweltpolitiker, wenn wir verhindern, daß umweltpolitisch gute Auswirkungen möglichst schnell zur Ausführung gelangen? Gerade dies ist doch unsere Kernaufgabe. Wenn den Bedingungen einer Anzeige nicht Genüge getan wird, wird wiederum das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Erschwerend - ich nenne dies jetzt einmal so - kommt noch hinzu: Wer das Anzeigeverfahren nicht mag, weil es ihm nicht genügend Rechtssicherheit gibt, der kann das Genehmigungsverfahren wählen. Auch das haben wir ermöglicht. Das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen. Das heißt: Wir haben dem Antragsteller ein Bündel von Maßnahmen zur Verfügung gestellt, mit denen er in der Lage ist, den nach seiner Meinung besten Weg ausfindig zu machen, wie er seine Investitionen schnell in die Tat umsetzt. Er wird nicht gezwungen; er kann auswählen. Wenn dann Herr Antwerpes sagt, das sei aber dumm, weil die Behörde zwischen so vielen Varianten entscheiden muß, womit sie überfordert sei, kann ich nur sagen: Das muß die Behörde aushalten, daß zwischen verschiedenen rechtssicheren Wegen ausgewählt werden kann. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Deshalb sage ich noch einmal: Sie dürfen hier die Dinge nicht einfach falsch darstellen, weil wir natürlich auch draußen gehört werden. Wenn einer von Ihren Rednern behauptet, der vorzeitige Beginn würde dazu führen, daß man das Richtfest feiern könne und anschließend die Anlage wieder abreißen müsse, verbreitet er doch bewußt eine Lüge. Vorzeitiger Beginn heißt, daß Sie äußerstenfalls mit dem Ausschachten der Baugrube beginnen können. Dazu sagen meine Fachleute, allerdings, das sei schon zuviel. Sie können einen Bauzaun errichten. Sie müssen es nicht; Sie können es, wenn Sie es wollen und soviel Vertrauen in die Behörde haben, daß sie Ihnen irgendwann auch die Genehmigung gibt. Unter diesen Umständen können Sie doch nicht davon sprechen, daß wir jetzt Umweltstandards auf den Kopf stellen. Überlegen Sie es sich deshalb gut, Herr Schütz, damit Sie nicht in drei Jahren wieder dastehen und sagen: Es war ein gutes Gesetz im Jahre 1996; es hat eine Änderung in den Köpfen der Menschen bewirkt. - Alles andere, was Sie damals gesagt haben, muß ich Ihnen nicht noch einmal vorlesen. Gehen Sie also noch einmal in sich! Stimmen Sie zu! Das wäre eine gute Sache. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Herr Präsident, jetzt muß ich, wenn Sie gestatten, noch eine Minute auf Frau Heidecke und die Änderungen des Atomgesetzes verwenden. Frau Heidecke, wenn Sie dazu etwas vorbringen, hätten Sie sich in Ihrer Argumentation zur Plangenehmigung auf das Verwaltungsverfahrensgesetz stützen sollen. Dort nämlich wird die Plangenehmigung allgemein eingeführt. Im Atomgesetz wird lediglich sichergestellt, daß in den Fällen, in denen Umweltbelange eine Rolle spielen können, weiterhin die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Die Atomgesetzänderung ist ein Sicherungsmechanismus zur Wahrung umweltrechtlicher Belange im Rahmen des atomrechtlichen Verfahrens. Die nicht so spezifisch gefaßten Vorschriften im Verwaltungsverfahrensgesetz sollen nicht dazu führen, daß an bestimmten Stellen keine UVP mehr durchgeführt werden kann. Aber, Frau Heidecke, das alles ist doch eine Scheindiskussion. Sie sind der Meinung, daß es sich, wenn man im Endlager Morsleben neue Verpackungen verwendet, die von der Sache her, wie jeder sagt, nicht unsicherer sind als die, die bisher verwendet werden, um eine wesentliche Änderung handelt und daß man deshalb ein Planfeststellungsverfahren braucht. Dieser Meinung sind Sie, und aus diesem Grunde mußte ich gestern wieder anweisen, wie ich wahrscheinlich auch in Zukunft anweisen muß. Das hat mit den geplanten Gesetzesänderungen überhaupt nichts zu tun. Sie wollen dieses Endlager nicht, und Sie werden es deshalb weiter bekämpfen. Genau für diese Art des Herangehens brauchen wir ordentliche und eindeutige Rechtsvorschriften, damit nicht Willkür und politische Emotionalität das Geschehen in Deutschland bestimmen. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege Dr. Rochlitz. Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werte Damen und Herren! Wir befinden uns in einer Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10378 noch: Dr. Jürgen Rochlitz Zusammenhang mit angeblichen Schwächen des Standorts Deutschland, daß die Unternehmen durch die Integration in Europa und durch die weltweiten Liberalisierungstendenzen an Standortflexibilität gewonnen haben. Die wichtigsten Politikfelder zur Steigerung innerer Flexibilität seien daher die Lohn- und Arbeitsmarktpolitik, die Abgabenpolitik, die Technologie-, Forschungs- und Ausbildungspolitik. Auf die skurrile Idee, Fragen der Genehmigungspraxis im engen Feld industrieller Anlagen hierbei aufzuführen, kommen diese Ökonomen erst gar nicht. Die Fachleute aus der Verwaltungspraxis haben anläßlich der Anhörung zu den Beschleunigungsgesetzen überdeutlich ausgeführt, daß eher mit weiteren Vollzugsdefiziten und einer Mehrbelastung der Behörden zu rechnen sei als mit tatsächlicher Vereinfachung oder Beschleunigung. Also, Frau Ministerin, mehr Bürokratie statt Spielräume, das wird das Ergebnis sein. Zudem kritisierten die kommunalen Spitzenverbände die Verschiebung der haftungsrechtlichen Verantwortung auf die Behörden. Die Fachleute aus der Verwaltungswissenschaft wiederum kritisieren harsch, daß keine gründliche Analyse der schon wirksamen Beschleunigungsgesetze von 1993 erfolgte und daß mit den jetzt vorliegenden eine weitere Auszehrung des Umweltschutzes drohe. Insgesamt ist also wohl kaum ein Gesetzesvorhaben auf soviel Sachverständigenkritik gestoßen wie dieses, so daß es mir schwerfällt zu verstehen, wieso Sie, Frau Ministerin, noch an diesem Projekt festhalten, bei dem Umweltrecht wie auch Bürgerrechte auf der Strecke bleiben. Ebenso vermag ich nicht nachzuvollziehen, wieso sich die SPD-Fraktion an dieser umweltpolitischen Demontage teilweise beteiligt. (Zuruf von der SPD: Wo denn?) Gerade weil heute Bürgerrechte verstümmelt werden sollen, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit wahrnehmen und der Umweltministerin mehr als tausend Protestschreiben von umweltengagierten Bürgern übergeben. (Unruhe bei der CDU/CSU - Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist natürlich nicht der Sinn einer Kurzintervention!) Die Protestschreiben lauten: Wir protestieren mit allem Nachdruck gegen die geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren - - Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Rochlitz, hören Sie mir bitte einen Augenblick zu! Die Kurzintervention - das muß ich Ihnen wirklich im Interesse des Hauses sagen - ist eine spontane Äußerung und keine vorbereitete Rede. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Auch ist mir nicht klar - denn das ergibt sich nicht aus Ihren Worten - , auf welchen Redebeitrag sich Ihre Kurzintervention bezieht. Sie kann nur auf einen Redebeitrag bezogen gehalten werden. Tun Sie das jetzt bitte, sonst müßte ich Ihnen das Wort entziehen. Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, wenn Sie richtig zugehört haben, (Unruhe bei der CDU/CSU) haben Sie feststellen können, daß ich mich auf den Redebeitrag der Frau Ministerin beziehe. (Widerspruch bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Rochlitz, diskutieren Sie nicht mit dem amtierenden Präsidenten über die Geschäftsordnung! Ich habe Sie auf dieselbe hingewiesen und sage Ihnen: Sie haben das Wort zu einer Kurzintervention und nicht zu einer vorbereiteten Rede. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD) Eine Kurzintervention muß sich auf einen Redebeitrag beziehen. Also bitte nur dazu! Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Richtig. - In Anbetracht der Ausführungen der Umweltministerin protestieren wir zusammen mit den engagierten Bürgern, die Protestschreiben an dieses Haus gerichtet haben, mit allem Nachdruck gegen die geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (Anhaltende Unruhe bei der CDU/CSU) und fordern vom Bundestag: keine Beschneidung der Einspruchsrechte von Bürgern und Verbänden, keine Änderung des Bundes- Imissionsschutzgesetzes, keine vorläufigen Genehmigungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, - - (Widerspruch bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Es tut mir leid. Herr Kollege Rochlitz, ich bitte Sie! Hören Sie jetzt freiwillig auf! Ich muß Ihnen ansonsten das Wort entziehen. Es hat keinen Sinn. Es liegt im Interesse des gesamten Parlaments, daß ich das nicht akzeptieren kann. Hören Sie jetzt also bitte auf! Bitte nehmen Sie Platz! (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluß. Wir stehen auf der Seite der - - Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10379 Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Hören Sie, Herr Kollege Dr. Rochlitz! (Abg. Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] schickt sich an, Schriftstücke an Bundesministerin Dr. Angela Merkel zu übergeben - Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.) - Bitte erledigen Sie die Übergabe von Papieren außerhalb des Parlamentes, weil ich auch Demonstrationen im Hause nicht akzeptieren kann. Wir werden darüber im Ältestenrat reden. (Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.) Jetzt hat sich die Kollegin Schönberger zu einer Kurzintervention gemeldet.(Zuruf von der CDU/CSU: In den Papierkorb damit!) Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte gerne so lange warten, bis sich die Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen etwas beruhigt haben. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Bitte, Sie haben das Wort. Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern sollte man nicht in den Papierkorb werfen, sondern man sollte davon Kenntnis nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn Sie, Frau Merkel, in Ihrer Rede der sachsen-anhaltinischen Umweltministerin, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ihres Landes handelt, wenn sie versucht, Ihre Willkür und Ihre politische Emotionalität, die Sie von Bundesseite aus an den Tag legen, einzudämmen, und versucht, die Möglichkeiten, die sie hat, zu nutzen, daß nicht wahllos und willkürlich in dieses Lager eingelagert wird, was das Zeug hält, Vorwürfe machen, dann, so denke ich mir, ist das verantwortliche Handeln auf seiten der sachsen-anhaltinischen Umweltministerin und das unverantwortliche Handeln auf Ihrer Seite. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD) Unter dem Deckmantel der Investitionserleichterung und der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wird plötzlich das Atomgesetz in einem Artikel, der die Endlagerung von Atommüll betrifft, geändert. Frau Merkel, glauben Sie denn, daß es der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nutzt, wenn die Einlagerung von Atommüll in Morsleben erleichtert wird? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS) In Ihrer Presseerklärung von gestern, die nicht ganz mit dem Inhalt Ihrer Weisungen übereinstimmt, sagen Sie, Sie verbieten der Ministerin, sich zum Thema Morsleben überhaupt noch politisch zu äußern, und Sie gehen davon aus, daß es, wenn der Bund das Lager betreibt, schon richtig und sicher sein wird. Das, Frau Merkel, ist eine Einstellung zu politischer Kontrolle und Demokratie, die, wie ich finde, fehl am Platz ist. (Zurufe von der CDU/CSU) Wenn eine Behörde handelt, braucht sie Kontrollinstanzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS) Es kann nicht sein, daß es heißt: Die Behörde handelt per se gut und richtig, und niemand hat nachzuprüfen, ob das stimmt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Frau Kollegin Merkel, bitte. Dr. Angela Merkel, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Ich bin gerne bereit, dies im Detail noch einmal darzulegen. Die Änderung im Atomgesetz betrifft eine Klarstellung, die deutlich macht, daß auch weiterhin umweltrelevante Verfahren durchgeführt werden können, weil im § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht explizit darauf rekurriert wird. Insofern ist die Argumentation der Frau Kollegin Heidecke sowieso nicht richtig. Das gilt nicht nur für das Endlager Morsleben, sondern - wir machen diese Gesetze ja nicht für drei Monate - insgesamt für die Endlager. Es ist ein völlig falscher Eindruck, so zu tun, als ob § 9 b des Atomgesetzes nur für Morsleben geändert wird. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt. Sie können nicht einfach behaupten - das möchte ich generell zurückweisen -, daß der Bund als Betreiber bzw. als Aufsichtsbehörde seinen Pflichten nicht nachkommt. Nur lassen wir nicht zu, daß das Recht beliebig interpretiert wird, sondern wir sorgen dafür, daß Recht wirklich Recht bleibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Eine neue Verpackung ist keine wesentliche Änderung. Das ist meine Aussage. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege Grill. Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schönberger, wir können das, was Sie hier gemacht haben, - - Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Einen Augenblick, Herr Kollege Grill, damit wir nicht wieder in Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10380 noch: Vizepräsident Hans-Ulrich Klose gibt es nicht. Ich muß Sie einfach darauf hinweisen. (Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Entschuldigung!) Sie können eine Kurzintervention zu einem Redebeitrag machen, aber nicht zu einer Kurzintervention. Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU): Ist in Ordnung, Herr Präsident. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Dann, meine Damen und Herren, schließe ich die Aussprache. Ich bitte schon vorab um höchste Aufmerksamkeit, denn es wird jetzt etwas schwierig und langwierig werden. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Das sind die Drucksachen 13/3995 und 13/5085 Buchstabe a. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/5093 vor, über den wir zuerst abstimmen, und zwar auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - so ist es jedenfalls bei mir angekommen - getrennt nach Nr. 1 und Nr. 2. Ist das richtig? - Gut. Dann stimmen wir jetzt über die Nr. 1 des erwähnten Änderungsantrages der SPD ab. Wer stimmt für die Nr. 1 des Änderungsantrages? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung des Bündnisses 90/Die Grünen und der PDS ist die Nr. 1 des Änderungsantrages abgelehnt. Nun stimmen wir über die Nr. 2 des Änderungsantrages ab. Wer stimmt zu? - Gegenprobe! - Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition ist die Nr. 2 abgelehnt. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen! - Der Gesetzentwurf ist mit derselben Mehrheit wie vorher angenommen. Wir kommen zur Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch Beschleunigung und Vereinfachung der Anlagenzulassungsverfahren. Das sind die Drucksachen 13/1445 und 13/5085 Buchstabe b. Der Ausschuß empfiehlt, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und bei einem etwas unklaren Abstimmungsverhalten der PDS angenommen. (Widerspruch bei der PDS) - Sie haben gar nicht mitgestimmt. (Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS]: Wir haben zugestimmt!) - Das tut mir leid. Aber es kommt auch nicht darauf an. (Heiterkeit) - Nicht so, wie Sie es jetzt verstehen. Es kommt für das Ergebnis nicht darauf an. Ich schaue schon hinüber - darauf können Sie sich verlassen - , schon der guten Ordnung halber. Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung auf Drucksachen 13/3993, 13/4069 und 13/5098 Nr. 1 in der Ausschußfassung. Die Fraktion der SPD hat Einzelabstimmung über eine Reihe von Vorschriften verlangt. Ich rufe zunächst Art. 1 Nr. 1 auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 1 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der PDS angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 2 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 13/5119 Nr. I 1 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Ich bitte jetzt diejenigen, die Art. 1 Nr. 2 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 2 ist in der Ausschußfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 3 auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 3 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 3 a auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 3 a ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 3 b auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 3 b ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der PDS angenommen. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10381 noch: Vizepräsident Hans-Ulrich Klose Ich rufe Art. 1 Nr. 4 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 13/5119 Nr. I 2 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die Art. 1 Nr. 4 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 4 ist in der Ausschußfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 5 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 13/5119 Nr. I 3 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD- Fraktion und der PDS bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die Art. 1 Nr. 5 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 5 ist in der Ausschußfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nrn. 5 a bis 5 d auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nrn. 5 a bis 5 d sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen. Ich rufe Art. 1 Nrn. 6 bis 9 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 13/5119 Nrn. I 4 bis 7 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die Art. 1 Nrn. 6 bis 9 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nrn. 6 bis 9 sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 10 auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 10 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Stimmenthaltung der PDS angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 11 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 13/5119 Nr. I 8 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von SPD und PDS abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die Art. 1 Nr. 11 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 11 ist in der Ausschußfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nrn. 12 und 13 auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nrn. 12 und 13 sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen. Ich rufe Art. 1 Nrn. 14 bis 16 auf. Dazu liegt auf Drucksache 13/5119 Nrn. I 9 bis 11 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die Art. 1 Nrn. 14 bis 16 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 1 Nrn. 14 bis 16 sind in der Ausschußfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nrn. 17 bis 18 a auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nrn. 17 bis 18 a sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen der PDS bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 19 auf. Dazu liegt auf Drucksache 13/5119 I 12 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die Art. 1 Nr. 19 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dafür? - Wer dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 19 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 19 a bis Nr. 21 Buchstabe a auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 19 a bis Nr. 21 Buchstabe a ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 21 Buchstabe b auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 21 Buchstabe b ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 21 Buchstabe c auf. Dazu liegt auf der erwähnten Drucksache 13/5119 unter I 13 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer stimmt Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10382 noch: Vizepräsident Hans-Ulrich Klose für diesen Änderungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die Art. 1 Nr. 21 Buchstabe c in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 21 Buchstabe c ist in der Ausschußfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 21 Buchstabe d bis Nr. 21 a auf. Ist das so korrekt? (Dr. Uwe Küster [SPD]: Das ist korrekt!) - Es erscheint aber auf den ersten Blick nicht ganz plausibel. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Es ist plausibel!) Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 21 Buchstabe d bis Nr. 21 a sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 1 Nr. 22 auf und bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 1 Nr. 22 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen. Ich rufe Art. 2 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 13/5119 unter II ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die Art. 2 zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 2 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 3 auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 3 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der PDS angenommen. Ich rufe die Art. 4 und 5 auf und bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Art. 4 und 5 sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD- Fraktion gegen die Stimmen der PDS bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe die Art. 6 bis 9 b auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 6 bis 9 b sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 10 auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 10 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen. Ich rufe Art. 11 auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor, Drucksache 13/5119 Nr. III. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Ich bitte jetzt diejenigen, die Art. 11 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 11 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe Art. 12, Einleitung und Überschrift auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Art. 12, Einleitung und Überschrift sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ände- rung der Verwaltungsgerichtsordnung auf Drucksache 13/5098. Der Ausschuß empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Drucksache 13/1433 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Das ist, soweit ich sehe, einstimmig angenommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17 b, zunächst zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren, Drucksachen 13/3996 und 13/5100 Nr. 1. Dazu liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 13/5109 vor, über den wir jetzt zuerst abstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe PDS gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. - Ich werde darauf hingewiesen, daß es bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 13/5109 bei Bündnis 90/Die Grünen ein paar Gegenstimmen gab. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10383 noch: Vizepräsident Hans-Ulrich Klose angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Beschlußempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ,,Kein Abbau von Umweltstandards und Bürgerrechten", das ist Nr. 2 auf Drucksache 13/5100. Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 13/4075 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der SPD- Fraktion zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, zum Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz und zum Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren auf Drucksache 13/5111. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und PDS abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Gruppe PDS auf Drucksache 13/5110. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen Bündnis 90/Die Grünen und PDS abgelehnt. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 4 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Rudolf Scharping, Rudolf Dreßler, Ottmar Schreiner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen - Drucksache 13/4888 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Leyla Onur. Leyla Onur (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! ,,Die Situation der Bauwirtschaft hat sich in den letzten Monaten tendenziell weiter zugespitzt. Viele Unternehmen mußten aufgeben oder stehen vor dem Ruin. Die Zahl der Konkurse von Bauunternehmen stieg im ersten Quartal dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr im Westen um 30 Prozent, in den neuen Ländern sogar um 45 Prozent. Die deutsche Bauwirtschaft liegt am Boden". Dies hat der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Fritz Eichbauer, gestern festgestellt. Als eine der Hauptursachen prangert der Arbeitgeberpräsident die ,,Blockade des Entsendegesetzes durch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände im Tarifausschuß" an: Gegenwärtig arbeiten mehr als 200 000 ausländische Arbeitnehmer - er meint entsandte Arbeitnehmer - auf deutschen Baustellen. Der Konkurrenzdruck durch die weitaus billigeren Subunternehmen aus Portugal, England oder aus Osteuropa ist mörderisch. Diese Sachlage zwingt die Baufirmen zur Entlassung ihrer Stammbelegschaft. Wie Eichbauer feststellt, sind die Arbeitgeberverbände im Tarifausschuß verantwortlich für ,,den Zusammenbruch von rund 4 000 bis 6 000 Bauunternehmen allein in diesem Jahr und für den Abbau von 300 000 Arbeitsplätzen in den kommenden Jahren". Das ist leider keine Schwarzmalerei eines Verbandsvertreters, sondern bittere Realität. Das bestätigt auch eine dpa-Meldung von gestern mit der Überschrift: Züblin baut 10 Prozent der Arbeitsplätze ab. In der Meldung heißt es, daß das Stuttgarter Bauunternehmen Züblin AG verstärkt auf ausländische Subunternehmer zurückgreifen werde und mit der Streichung von 1 380 Stellen der Nachfrage nach billigen Leistungen Rechnung trage. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Schweinerei ist das!) Es ist auch keine Schwarzmalerei, wenn Klaus Schmidt als Geschäftsführer des niedersächsischen Baugewerbes sinngemäß androht, sein Verband werde ab Herbst 1996 in Informationsveranstaltungen seine Mitglieder - die kleinen und mittleren Baubetriebe - für den Überlebenskampf fit machen, das heißt, ihnen den Einsatz von Billiglohnkolonnen empfehlen, um mit Hilfe einer Mischkalkulation konkurrenzfähig bleiben zu können. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Was sagt der Blüm dazu?) Mischkalkulation bedeutet mit meinen Worten: Langjährige Mitarbeiter vor die Tür setzen und ent Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10384 noch: Leyla Onur (Beifall der Abg. Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]) und zwar ganz legal, solange das Entsendegesetz, das seit dem 1. März in Kraft ist, nicht greift. Das Entsendegesetz konnte bisher nicht wirksam werden, weil die BDA am 28. Mai im Tarifausschuß den von den Bauarbeitgeberverbänden und der IG Bau vereinbarten Mindestlohn für entsandte Arbeitnehmer mit - Originalton Blüm - ,,fadenscheinigen Argumenten" abgelehnt hat. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Pfui!) Damit haben diese Spitzenverbände nicht nur die Bauarbeitnehmer, sondern auch ihre eigenen Mitglieder - das hat der Bundesarbeitsminister sehr richtig festgestellt - ,,im Stich" gelassen. Starke Worte, Herr Minister. Ist er überhaupt da? Nein, obwohl das doch sein Lieblingsgesetz sein soll, zumindest habe ich mir das sagen lassen. Ihr Staatssekretär und Intimus Horst Günther - der ist da, das ist sehr nett - hat noch einmal kräftig nachgelegt, als er verkündete: ,,Ab sofort geht jeder weitere Arbeitslose auf das Konto der Arbeitgeber". Günther nennt das Verhalten der BDA ,,unverantwortlich" und ,,eine dreiste Provokation der Tarifpartner im Baugewerbe". Der Parlamentarische Staatssekretär hätte hinzufügen müssen, daß die BDA mit ihrer anmaßenden Entscheidung die Bundesregierung, insbesondere Minister Blüm, aber auch den Bundestag und den Bundesrat brüskiert hat. Herr Bundesminister, der 28. Mai 1996 war in der Tat ,,ein schwarzer Tag für die Sozialpartner", (Beifall bei der SPD und der Abg. Annelie Buntenbach [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) aber auch für die Bundesregierung. Insbesondere für Sie, Herr Bundesarbeitsminister, war es ein schwarzer Dienstag. Sie, Herr Bundesminister, haben in Ihrer Presseerklärung am 28. Mai den Eindruck zu vermitteln versucht, daß Sie die Entscheidung der Arbeitgeber überrascht, ja geradezu schockiert habe. (Zuruf von der SPD: Lächerlich!) Soviel Scheinheiligkeit nimmt Ihnen - mit Verlaub - keiner ab; (Beifall bei Abgeordneten der SPD) denn Sie wußten schon vor der Verabschiedung des Entsendegesetzes, daß sich die Arbeitgeber verweigern würden. Der Hauptgeschäftsführer der BDA hat Sie ,,zu keinem Zeitpunkt im unklaren gelassen" und die Bedenken zum Entsendegesetz zum Ausdruck gebracht. Im Klartext: Diese Herren wollten und wollen kein Entsendegesetz und keinen Mindestlohn, ganz gleich, in welcher Höhe, auch wenn sie an jenem schwarzen Dienstag nur noch mit der Höhe des Mindestlohns argumentiert haben. (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: War doch schon mal was!) Daß die Arbeitgeber den von den Tarifpartnern im Bau vereinbarten Mindestlohn und damit das Entsendegesetz zum Scheitern bringen wollten, war also keine Überraschung. Im Gegenteil: Diese Herren sind dazu ausdrücklich aufgefordert worden. Noch bevor überhaupt das Entsendegesetz verabschiedet, geschweige denn ein Mindestlohn vereinbart worden war, hat kein Geringerer als Dr. Otto Graf Lambsdorff, Ihr Koalitionspartner, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, bereits am 20. Juli 1995 im ,,Handelsblatt" die Arbeitgeberverbände im Tarifausschuß aufgehetzt, ,,stur zu bleiben, dann werde es kein Entsendegesetz geben". (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!) Die Sozialabbruchunternehmer Lambsdorff, Rexrodt & Co. (Zuruf von der SPD: Es sind noch ein paar mehr!) haben erfolgreich die Strippen gezogen und Ihnen, Herr Bundesarbeitsminister - gestatten Sie es mir zu sagen -, so kräftig in die Kehrseite getreten. Eigentlich hätten Sie das böse Spiel dieser Drahtzieher im Vermittlungsausschuß durchschauen müssen. Oder haben Sie sich einfach der naiven Hoffnung hingegeben, daß ein Weihnachtsmann, oder besser gesagt die drei Weihnachtsmänner im Tarifausschuß Ihnen Ihren Wunsch erfüllen, wenn Sie nur sehr lieb darum bitten? (Zuruf von der SPD: Es war noch nicht Weihnachten!) Ihre Jammertiraden über die bösen Arbeitgeberverbände helfen keinem weiter: nicht den ausländischen Arbeitnehmern, die für 6 Mark Stundenlohn auf deutschen Baustellen schuften; nicht den 200 000 arbeitslosen einheimischen Bauarbeitern; nicht der am Boden liegenden deutschen Bauwirtschaft. Als verantwortliches Regierungsmitglied hätten Sie vor dem schwarzen Dienstag die Gefahr erkennen müssen. Sie hätten dafür sorgen müssen, daß die Sozialpartnerschaft in Deutschland nicht von den Arbeitgebern, der F.D.P. und anderen Klientelgrüppchen mit Füßen getreten wird. (Zuruf von der SPD: Zumal wir sie gewarnt haben!) Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. und die IG Bauen - Agrar - Umwelt haben als zuständige Tarifpartner trotz größter Schwierigkeiten einen Mindestlohn für entsandte Arbeitnehmer vereinbart, einen Mindestlohn, der in ihrer Branche angemessen ist. Ihnen allein obliegt das Recht und die Verantwortung für die Angemessenheit der Mindestlohnhöhe. Diese Aufgabe hat der Gesetzgeber den Sozialpartnern im Bau im Entsendegesetz ausdrück Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10385 noch: Leyla Onur (Beifall bei der SPD) Die Arbeitgeber im Tarifausschuß haben den Auftrag des Gesetzgebers eindeutig mißachtet. Was diese Herren mit ihrer Blockade erreichen wollen, hat Staatssekretär Günther sehr richtig erkannt: Auf Kosten der Bauindustrie will der Arbeitgeberverband diesen Konflikt nutzen, um mit der Brechstange die Löhne in Deutschland auf breiter Front runterzudrücken. Die SPD-Bundestagsfraktion steht deshalb an der Seite des Bundesarbeitsministers, wenn er nicht zuläßt, daß die zuständigen Sozialpartner geschwächt werden - oder wie er es selbst formuliert hat, ,,ihre Vereinbarungsmacht einbüßen". Wir unterstützen den Bundesarbeitsminister nachdrücklich, wenn er den Totengräbern der Tarifautonomie, Lambsdorff, Rexrodt & Co. sowie deren Verbündeten im Tarifausschuß, die Stirn bietet. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS) Wir sind mit ihm einig über das Ziel: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort - gegen Arbeitslosigkeit, gegen Ausbeutung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS) Wir müssen uns jetzt sehr schnell auch hinsichtlich der Maßnahmen einig werden, sonst bricht der Damm, und eine Sturzflut von Konkursen und zusätzlichen Arbeitslosen wird über Deutschland hereinbrechen und andere Branchen mit sich reißen. Es reicht nicht aus, Herr Bundesarbeitsminister, wenn Ihre Pressestelle in Ihrem Namen erklärt: Die Bundesregierung bedauert, daß sich die Sozialpartner im Tarifausschuß nicht auf eine Lösung für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für die Bauwirtschaft verständigen konnten. Die Bundesregierung fordert die Tarifparteien und Spitzenverbände eindringlich auf, weiterhin tragfähige Lösungen zu suchen. Was heißt eigentlich ,,weiterhin"? Wie lange sollen die Genannten nach Lösungen suchen dürfen? Bis der letzte einheimische Bauarbeiter entlassen worden ist? Nein, Herr Minister, lauwarmes Bedauern und pflaumenweiche Aufforderungen helfen den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern am Bau nicht weiter. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen ihrer Verantwortung gemäß das Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen. Gemeinsam müssen wir das Entsendegesetz vom 26. Februar 1996 um einen Auflösungsmechanismus ergänzen, der nur - ich sage ausdrücklich: nur - für den Fall gilt, daß eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung entsprechend den Regeln des Tarifvertragsgesetzes nicht zustande kommt. Nur in diesem Fall - so sieht es der Gesetzentwurf der SPD- Bundestagsfraktion vor - soll der Bundesarbeitsminister eine Ermächtigung erhalten, den von den Tarifparteien vereinbarten Mindestlohn durch Rechtsverordnung festzulegen. Das ist kein gesetzlicher Mindestlohn, denn der Gesetzgeber legt nicht die Mindestlohnhöhe fest. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Frau Kollegin, bitte achten Sie auf die Zeit! Leyla Onur (SPD): Ich komme zum Schluß. - Der Gesetzgeber sorgt nur dafür, daß der von den Tarifpartnern vereinbarte Mindestlohn wirksam werden kann. IG Bau und DGB, unbestrittene Hüter der Tarifautonomie, unterstützen nachdrücklich diesen Weg, weil hierdurch die Tarifautonomie voll erhalten bleibt. Wenn Sie wollen, daß endlich die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Baubereich wiederhergestellt wird, dann müssen Sie, meine Damen und Herren von der Koalitionsmehrheit, unserem Vorschlag zustimmen. Es ist die richtige Entscheidung zur richtigen Zeit. Danke schön. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat Kollege Heinz Schemken, CDU/CSU-Fraktion. Heinz Schemken (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll im Kern eine Rechtsverordnung auslösen, mit der der Arbeitsminister im Grunde genommen schon fast als Schlichter einen einheitlichen Mindestlohn festlegt. Ich muß einmal ganz deutlich sagen: Das wäre ein Novum in der Tarifautonomie und auch ein Novum für die Tarifpartner. (Doris Barnett [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!) Wir haben am 1. März ein Entsendegesetz mit dem Ziel in Kraft gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft zu stärken, insbesondere aber den kleinen und mittelständischen Betrieben die Möglichkeit zu eröffnen, unter gleichen Rahmenbedingungen ihre Angebote abzugeben und darüber hinaus den Mittelstand in die Lage zu versetzen, die Arbeitslosenzahlen in dieser Branche abzubauen. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Schemken, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dreßen? Heinz Schemken (CDU/CSU): Bitte schön. Peter Dreßen (SPD): Herr Kollege Schemken, Sie haben gerade gesagt, daß es ein Novum in der Tarifautonomie wäre, wenn man unserem Gesetzentwurf folgen würde. Sind Sie bereit, zumindest zu erklären, Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10386 noch: Peter Dreßen der IG Bau und dem Arbeitgeberverband in der Bauindustrie ist? Wir wollen nur das übernehmen, was es dort gibt, um die Schweinerei, die sich der BDA geleistet hat, zu korrigieren und in Ordnung zu bringen. Sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß dringender Handlungsbedarf gegeben ist? Wie sehen Sie das? Heinz Schemken (CDU/CSU): Ich sehe das so, daß es - auf den BDA komme ich gleich noch - sehr problematisch wäre, wenn wir es so regeln würden, daß wir, wenn am Ende das Ergebnis im Tarifausschuß nicht getragen wird, für einen der Beteiligten Partei ergreifen. Dies könnte auch bei einem anderen Fall auslösend wirken. Letztlich würden wir die Tarifautonomie - sie ist ein heiliges Gut - nicht beachten und damit der Regierung die Möglichkeit der Lohnfestsetzung übertragen. Nach unserem Verständnis des Arbeitsrechts geht das zu weit. Wir bedauern allerdings - das sage ich ganz offen und unmißverständlich, Herr Dreßen - mit Nachdruck, daß sich der BDA weigert, die Zustimmung zur erforderlichen Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu geben. Damit wird die schwierige Lage der Bauwirtschaft und des Bauhandwerks weiter verschärft, und sie wird sich dann weiter verschärfen; wir haben dazu eben schon einige Zahlen gehört. Ich muß ausdrücklich sagen: Die Verantwortung liegt nun einmal bei denen, die diesen Vorgang blockieren und damit den mit dem Entsendegesetz beabsichtigten Schutz der Baustellen vor Dumping und vor Bedingungen, die nicht gleichgewichtig sind, und somit die Unterstützung auch des Mittelstandes verhindern. Die ablehnende Haltung der Arbeitgeberseite ist meiner Meinung nach deshalb um so unverständlicher, weil wir mit diesem Entsendegesetz eine befristete Regelung beschlossen haben. Diese befristete Regelung gilt für den unhaltbaren Zustand auf deutschen Baustellen, den wir beenden wollten. Insofern, Herr Dreßen, ist dies die Antwort auf Ihre Frage, auch im Hinblick darauf, daß es auf den Baustellen darauf ankommt, eine Regelung zum Schutz der Anbieter und Arbeitnehmer unter gleichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Ich sage: Konkurrenz ja, auch im internationalen Wettbewerb. Dem können wir uns nicht verschließen. Niemand will Europa vor der Türe lassen; das steht außer Frage. Aber ohne gleiche Rahmenbedingungen bringen wir den Mittelstand, besonders das Handwerk, in eine aussichtslose Lage - und dies in einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit. Gerade im Handwerk - das wissen wir und haben es in den letzten Wochen wiederholt feststellen müssen; wir behandeln ja das Problem in unterschiedlichen Gesetzesinitiativen - haben wir die große Chance, Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist nachgewiesen, und die Zahlen der letzten Tage zeigen deutlich, daß Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Handwerk geschaffen worden sind, was bisher aus der Statistik nicht hervorging. (Widerspruch des Abg. Ottmar Schreiner [SPD]) - Das ist so. Sogar Ihr Wirtschaftsminister im Lande Nordrhein- Westfalen, Herr Clement, hat dies erkannt und sagt: Das ist die Chance; wir brauchen gerade den Mittelstand in einem Land, in dem auch die Großindustrie ihre Probleme hat. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Schemken, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schreiner? Heinz Schemken (CDU/CSU): Ja, bitte schön, Herr Kollege Schreiner. Ottmar Schreiner (SPD): Herr Kollege Schemken, ich wollte Sie angesichts der von Ihnen eben so euphorisch vermeldeten Zuwachszahlen im Bereich der mittelständischen Wirtschaft fragen, wie Sie die Aussagen des Präsidenten der Deutschen Bauindustrie von gestern, die heute in der Presse nachzulesen sind, beurteilen? Er geht davon aus, daß bei fortdauernder Untätigkeit der Bundesregierung auf diesem Feld - vor allem auf Grund der ausländischen Billigstlohnkonkurrenz - in diesem Jahr 1996 mit der Schließung von etwa 6 000 mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland und in den nächsten Jahren mit etwa 300 000 zusätzlichen Arbeitslosen in diesem Bereich gerechnet werden muß. Heinz Schemken (CDU/CSU): Herr Schreiner, ich kann nur einfach feststellen: Genau das war der Grund, warum wir das Entsendegesetz hier beschlossen haben. Das widerspricht aber nicht dem, was ich vorhin festgestellt habe, daß im Bereich des Handwerks die Arbeitsplätze geschaffen werden. Weil sie dort geschaffen werden, muß das Entsendegesetz um so mehr greifen. Das ist meine Antwort. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Gestatten Sie eine weitere Frage? Heinz Schemken (CDU/CSU): Ja. Ottmar Schreiner (SPD): Ihr Entsendegesetz ist zu einem Zeitpunkt formuliert worden, zu dem die drei Vertreter der Arbeitgeber im Tarifausschuß beim Bundesarbeitsministerium ausdrücklich erklärt haben, daß sie entsprechenden Regelungen nicht zustimmen werden. Das heißt, Ihr Gesetz ist zu einem Zeitpunkt formuliert worden, zu dem die Bundesregierung fest davon ausgehen mußte, daß dieses Gesetz scheitert. Ich frage Sie: Was hat Sie gleichwohl bewogen, an dieser Konstruktion festzuhalten und was gedenken Sie jetzt zu tun, nachdem das Gesetz endgültig gescheitert ist? (Vorsitz: Vizepräsident Hans Klein) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10387 Heinz Schemken (CDU/CSU): Ich bin nach wie vor der Meinung, daß auf der einen Seite die Tarifpartnerschaft auch Verantwortung tragen muß, daß aber auf der anderen Seite die Tarifpartner das Recht haben, weitere Vorschläge einzubringen. (Peter Dreßen [SPD]: Die halten das doch ein!) - Einverstanden. Sie stimmen aber nicht zu. (Peter Dreßen [SPD]: Die Tarifgemeinschaft halten wir doch ein mit dem Gesetz!) - Die Beteiligten müssen zustimmen, das gilt auch für die Gewerkschaften. (Abg. Ottmar Schreiner nimmt seinen Platz wieder ein) - Entschuldigung, Herr Schreiner, aber ich hatte die Antwort auf Ihre Frage schon vorhin gegeben. Es ist keine Mißachtung Ihrer Person, daß ich Sie nicht die ganze Zeit im Blick hatte. Ihre Zwischenfrage wurde konterkariert durch den Kollegen Dreßen. (Zurufe von der SPD: Nein, unterstützt!) Deshalb habe ich versucht, zwei Antworten zu geben, obwohl mir der Präsident dazu nicht die Vollmacht gegeben hatte. Das gebe ich zu. (Ottmar Schreiner [SPD]: Handeln ohne Vollmacht! - Weitere Zurufe von der SPD - Heiterkeit) - Schönen Dank, ja. Nun versucht die SPD, durch einen Einstieg in eine staatliche Mindestlohnfestsetzung eine Regelung herbeizuführen. Das aber hat mit den Grundsätzen unserer Wirtschafts- und Sozialordnung, wonach den Sozialpartnern die Tarifhoheit über Lohnfindung und Festsetzung von Arbeitsbedingungen zusteht, nichts mehr zu tun. Mit diesen Grundsätzen würde gebrochen. Die Entscheidungsverantwortung über das Ob der Festsetzung des einheitlichen Mindestlohnes dem Staat zu überantworten, würde sicherlich weitere gravierende Folgen für die Tarifpartnerschaft mit sich bringen. Aus diesen Gründen wollen wir die Verantwortung bei den Tarifpartnern belassen. Dies ist ja nicht nur eine Tradition; vor allem hat diese Verantwortung zum sozialen Frieden in Deutschland entscheidend beigetragen. Es geht hier also um mehr als nur um die augenblickliche Frage einer Forderung nach Mindestlohnfestsetzung. Nach dem geltenden Entsendegesetz soll gerade der Tarifausschuß stellvertretend für alle Tarifparteien aus übergeordneter Sicht an der Allgemeinverbindlichkeitserklärung mitwirken und entscheiden. (Peter Dreßen [SPD]: Auf Kosten von 200 000 Bauarbeitern!) Der SPD-Gesetzentwurf birgt die weitere Gefahr in sich, daß gerade die Spitzenverbände - jetzt komme ich zu dem entscheidenden Punkt, der uns hier ja auch beschäftigen muß - dies als eine Einladung verstehen, sich in schwierigen und brisanten Entscheidungssituationen aus der Verantwortung zu stehlen und diese auf staatliche Institutionen abzuwälzen. Dies würde den Tarifausschuß seiner alleinigen Verantwortung entheben und ihn faktisch entmachten, was im übrigen Konsequenzen mit sich bringen könnte, die sicherlich auch von Ihnen niemand will. Denn es kann ja auch einmal ein anderer Vorgang eine Rolle spielen, so schön es im Moment wäre, wenn man eine solche Sünde beginge und auf diese Art und Weise kurzfristig entscheiden könnte. Des weiteren führte es zu einer Politisierung der Lohnfindung und legte dem Staat letzten Endes die Pflicht einer Zwangsschlichtung auf; denn er muß sich ja irgendwie entscheiden, wobei er zweifellos den einen oder den anderen vor den Kopf stieße. (Widerspruch bei der SPD) - Ja, sicher ist das ein befristetes Gesetz. Gerade deswegen erwarten wir ja von den Tarifpartnern, daß sie die Verhältnismäßigkeit der Dinge richtig einschätzen. (Peter Dreßen [SPD]: Die haben sich doch schon geeinigt!) Wir stehen zu den Arbeitsplätzen am Bau, wir stehen zum Mittelstand und zum Handwerk. Auch wenn die Tarifpartner sich schwertun, die Verantwortung liegt bei ihnen. (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Was ist das denn?) - Selbstverständlich, die Verantwortung liegt dort. Wo soll sie sonst liegen? (Peter Dreßen [SPD]: Das ist eine Verdrehung der Tatsachen!) Es besteht die große Gefahr, daß sich andere Branchen mit vergleichbaren Einigungsschwierigkeiten auf einen staatlichen Eingriff berufen. Das hätte zur Folge, daß die Sozialpartner nie mehr nach tragfähigen Kompromissen suchen würden, obwohl es eigentlich die Essenz einer Tarifpartnerschaft wie auch jedweden politischen Handelns ist, nach Kompromissen zu suchen. (Beifall des Abg. Julius Louven [CDU/CSU]) Statt dessen aber würde der Staat bemüht werden, und er würde in eine Entscheidungsrolle hineingedrängt, die er nach den Grundsätzen unserer Arbeitsverfassung nicht ausüben darf. Das darf nach unserer Auffassung nicht sein; staatliches Handeln kann nicht die Verantwortung der Tarifpartner ersetzen. (Beifall des Abg. Julius Louven [CDU/CSU] und der Abg. Dr. Gisela Babel [F.D.P.]) Es kommt jetzt darauf an, daß in der Bauwirtschaft so bald wie möglich eine Einigung der Spitzenverbände erzielt wird, um damit einer weiteren Vergrößerung der Arbeitslosenzahl - diese steht gegenwärtig ja außer Frage; das beklagen wir auch - auf dem Bausektor entgegenzuwirken. Gerade in schwierigen Zeiten hat sich die Tarifpartnerschaft bewährt. (Leyla Onur [SPD]: Sie wird nicht berührt!) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10388 noch: Heinz Schemken Diesen Appell sollten wir jetzt auch an die Arbeitgeberverbände richten. (Zustimmung bei der F.D.P.) Einem Verhandlungsprotokoll der IG Bau entnehme ich - ich zitiere -: Dennoch müssen sich die Tarifvertragsparteien auch in dieser Situation der großen Verantwortung für den Bauarbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland bewußt sein. Und selbstverständlich bekennen wir uns zu dieser Verantwortung - auch in schwieriger Zeit. (Beifall bei der F.D.P.) IG Bau! (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt müssen sie dieser Verantwortung gerecht werden! - Zuruf von der SPD) - Ja, zum Tarifrecht. Es geht um viele zehntausende Arbeits- und Ausbildungsplätze. (Zuruf von der CDU/CSU: Wir haben unsere Schuldigkeit getan! - Gegenruf von der F.D.P.: Mehr als das!) Ich sage das ausdrücklich. Deshalb haben wir dieses Entsendegesetz gemacht, auch gegen Ordnungspolitiker durchgesetzt, weil wir der Meinung sind: Auch hier, in einer schwierigen Lage, ist das Bauhandwerk auf unsere Hilfe angewiesen, und wir erwarten dort die Arbeitsplätze. Herr Schreiner, ich sage es noch einmal ausdrücklich, auch bezogen auf die Ausbildungsplätze: Sie sind nun einmal im Handwerk angesiedelt. Wir können uns ja leider auf die Zusagen der Großen anscheinend nicht mehr verlassen; aber auf das Handwerk, auf den Mittelstand können wir uns verlassen. Es geht hier um die vielen Handwerks- und mittelständischen Existenzen. Deshalb müssen die Verbände sofort und ohne Verzug handeln. Zu dieser Aufforderung stehen wir. Das ist nicht nur ein Appell, sondern wir erwarten das Handeln in Verantwortung gegenüber den mittelständischen Existenzen und den Arbeitsplätzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Widerspruch bei der SPD) Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin Buntenbach, Sie haben das Wort. Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen hier vor einer ungewöhnlichen Situation: Es ist von diesem Haus ein Gesetz verabschiedet worden, das auf den Baustellen gleichen Lohn für gleiche Arbeit sicherstellen sollte. Es ist in Kraft getreten, und es bewirkt schlicht gar nichts. Da fragt man sich doch - und das nicht zum erstenmal -, wie ernst wir uns eigentlich als Legislative überhaupt nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS) Die Situation ist ungewöhnlich; aber, Herr Schemken, unerwartet ist sie nicht. Denn genau das, was zu befürchten stand, ist passiert, als Sie von den Regierungsfraktionen sich im letzten Herbst entschieden haben, vor den praktischen Nutzen dieses Gesetzes die Hürde der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu setzen. Über diese Hürde zu springen hat die BDA schon vor der Verabschiedung abgelehnt. Jetzt hat sie erneut abgelehnt, trotz Tarifvereinbarung zum Mindestlohn in der Baubranche. (Erika Lotz [SPD]: Und trotz Appellen!) - Und trotz Appellen. - Die Branche selbst ist sich heute genauso einig wie damals in ihrer Forderung nach dem Entsendegesetz. Immer wieder ist es die Blockadepolitik der BDA, die keiner Vernunft zugänglich ist und Lohn- und Sozialdumping als gesellschaftlichen Normalfall durchsetzen will. Wir können doch nicht hinnehmen, daß dadurch Gesetzgebung und Branchentarife zur Farce gemacht werden, es sei denn, Sie von den Regierungsfraktionen wollen zukünftig Ihre Politik vertrauensvoll gleich ganz in die Hände der Arbeitgeberverbände legen. Die Anzeichen dafür häufen sich. Sollte das wirklich Ihr Wunsch und Wille sein, dann belästigen Sie uns aber als Parlament, bitte, in Zukunft nicht mehr mit Beratungen, die eh eine Farce sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Nachdem die BDA die Allgemeinverbindlichkeitserklärung verweigert hat, ist der Schwarze Peter ganz eindeutig wieder beim Gesetzgeber, und Sie müssen jetzt umgehend handeln. Denn Sie wissen, das Problem ist ausgesprochen ernst, und es hat sich durch die jahrelange Verschleppung weiter zugespitzt. Die Situation auf den Baustellen ist hochexplosiv; das wissen nun wirklich alle hier im Hause. In diesem Winter sind dank Ihres ,,Geniestreiches", der Abschaffung des Schlechtwettergeldes, sehr viele Bauarbeiter arbeitslos geworden. Als die Witterung wieder besser wurde, waren die Arbeitsplätze per Billiglohn neu besetzt, und viele hatten keine Chance auf Wiedereinstellung, schon gar nicht nach Tarif. Ein immer größerer Teil der auf dem Bau Beschäftigten arbeitet zu Dumpinglöhnen zwischen 5 und 10 DM die Stunde. Die Unterbringung ist oft nicht einmal menschenwürdig; Unfall- und Arbeitsschutz sind überhaupt nicht mehr zu halten. Zwischen den scheinselbständigen Arbeitnehmern aus der EU und den Werkvertragsarbeitnehmern aus Osteuropa blüht eine breite Zone illegaler Leiharbeit. Obwohl zum Beispiel polnische Werkvertragsarbeitnehmer laut Arbeitserlaubnisverordnung Anspruch auf gleiche Bedingungen wie die hier Beschäftigten Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10389 noch: Annelie Buntenbach Lohn- und Sozialdumping ausgesetzt. Sie werden mit falschen Versprechungen angeworben, haben nichts Schriftliches in der Hand. Sie werden nach Strich und Faden ausgenutzt, was Arbeitszeiten und Niedriglöhne angeht. Da geht es den Arbeitnehmern aus der EU nicht viel anders. Es gibt Berichte aus den Botschaften, daß Arbeitnehmer im Krankheitsfall sofort hinausgeworfen werden, bei Unfällen die Existenz von Verträgen bestritten wird und die Menschen dann wieder über die Grenze gebracht werden. Die Rechtssicherheit und Konfliktfähigkeit dieser Beschäftigten müssen wir unbedingt stärken. Mit der gängigen Praxis, Aufträge an Subunternehmen, die zu Dumpinglöhnen beschäftigen, durchzureichen, entsteht eine so unübersichtliche Situation, daß Fälle möglich werden, wie sie aus Berlin und Augsburg durch die Presse gegangen sind. Da geht es um Kollegen, die zu Dumpinglöhnen angeheuert und von der Leiharbeitsfirma ohne rechtlichen Schutz und ohne Sozialversicherung hängengelassen worden sind. Sie müssen um die Auszahlung ihrer Löhne kämpfen, die ihnen noch für mehrere Monate zustehen. Wir brauchen endlich ein Entsendegesetz, das vernünftige Arbeitsbedingungen auf dem Bau für alle sicherstellt. Das heißt, gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Sie - das sage ich ganz ernsthaft, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen - haben schon viel zu lange nicht gehandelt. Damit tragen Sie mit die Verantwortung dafür, daß sich nationale Ressentiments in den Köpfen festsetzen; denn die Kollegen werden nach Hautfarbe und Paß gegeneinander ausgespielt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Gerhard Jüttemann [PDS]) Die Unternehmen der Baubranche, die sich korrekt verhalten und noch Tariflöhne zahlen, werden durch dieses Sozialdumping in den Konkurs getrieben oder gezwungen, ebenfalls Arbeit unter Tarif anzubieten. Auch wenn Herr Murmann diesen Prozeß des freien Falls will: Wir wollen ihn nicht. Die Baubranche, und zwar beide Tarifparteien, will ihn ebenfalls nicht. Tarife werden, wie die Lage am Bau zur Zeit ist, zur Farce; denn damit die Tarifautonomie funktioniert - das wissen auch Sie, Herr Schemken -, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dafür brauchen wir das Entsendegesetz. Auch in anderen europäischen Ländern wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit gesetzlich sichergestellt, solange wir keine gemeinsamen europäischen Mindeststandards entwickelt haben. Wenn der Gesetzgeber jetzt aktiv wird, dann bedeutet das keine Einschränkung der Tarifautonomie. Es geht vielmehr um die Geltung einer Tarifvereinbarung der Branche gegen die Blockade der BDA. Das noch einmal an Ihre Adresse: Appelle an die BDA reichen einfach nicht. Die Spitzenverbände im Baubereich sind nicht das Problem. Die BDA hat es aber schon zweimal abgelehnt, eine solche Regelung zu treffen. Eine Änderung ist überhaupt nicht zu erwarten. Ich erwarte von Ihnen aus den Reihen der Koalition endlich Vorschläge, wenn es denn so ist, daß Sie gegen den Vorschlag, den die SPD auf den Tisch gelegt hat, Bedenken haben. Eines muß doch klar sein: Wenn wir als Gesetzgeber nicht umgehend handeln, dann bleibt die Katastrophe auf dem Bau genau so, wie sie jetzt ist, bzw. wird sich weiter zuspitzen. Ich möchte von Ihnen außer Appellen zumindest hören, was Sie unternehmen wollen. Wenn Sie nichts unternehmen wollen, dann wird die Situation noch katastrophaler. Es gibt, um gleichen Lohn für gleiche Arbeit auf den Baustellen sicherzustellen, verschiedene vernünftige und gangbare Wege, die zum Teil schon bei der Verabschiedung des mißratenen Gesetzes diskutiert worden sind. Die SPD hat heute einen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt, den wir unterstützen und von dem wir meinen, daß er Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wirklich nicht zuviel abverlangt. Der Bundesarbeitsminister, aus Ihren Reihen, soll in enger Abstimmung mit dem Bundesrat eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit haben, wenn solche Konflikte auftauchen. Jetzt ist von Herrn Blüm mehr gefordert als salbungsvolle Rhetorik. Ich bin einmal gespannt. Gefragt ist nämlich eine praktikable und schnelle Entscheidung. Die Mehrheit in diesem Haus - das wissen wir alle - will das Entsendegesetz. Das ist unabweisbar nötig und eilt wirklich sehr. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat die Kollegin Dr. Gisela Babel. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat im Februar dieses Jahres das Entsendegesetz verabschiedet. Danach gelten tariflich vereinbarte und vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärte Regelungen über Mindestlöhne auch für ausländische Beschäftigte bei Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Der Konkurrenz preiswerter Bau- und Handwerksfirmen aus der Europäischen Union sollte so der Riegel vorgeschoben werden. Ich will die seinerzeitige Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Entsendegesetzes hier nicht neu aufrollen; wir haben es beschlossen. In einem allerdings waren wir uns alle einig, nämlich darin, die Entscheidung über die Festlegung branchenspezifischen Mindestlohnes in die Hände der Tarifpartner zu legen und nicht in die des Staates. (Zuruf von der SPD: Tun wir auch!) Was dann geschah, war vorhersehbar; insofern stimme ich der Kollegin Onur - ich glaube, sie war Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10390 noch: Dr. Gisela Babel verweigerten ihre Zustimmung zur Allgemeinverbindlichkeit der tariflich vereinbarten Mindestlöhne. Diese Mindestlöhne waren nämlich in zweierlei Hinsicht unvertretbar und unrealistisch hoch. (Uwe Lühr [F.D.P.]: Richtig!) Die für den Westen ausgehandelten 18,60 DM ab 1. Dezember 1996 lagen weit über dem Ecklohn für Facharbeiter in vielen anderen Branchen. (Peter Dreßen [SPD]: Weil beim Bau andere Bedingungen herrschen!) Schon deshalb mußten die Arbeitgeber ihre Zustimmung verweigern, wäre doch sonst das ganze Tarifgefüge durcheinander gebracht worden. Noch klarer für eine Ablehnung sprach die Situation in Ostdeutschland. (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Genau!) Dort war ein Mindestlohn von 17,11 DM ab 1. April 1997 vereinbart worden. Nun muß man wissen, daß viele Unternehmer in Ostdeutschland nur deshalb überleben, weil sie Löhne und Gehälter weit unter Tarif zahlen, zum Teil von 12 DM. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung mit ihrer Verpflichtung, höhere Löhne zu zahlen, hätte für diese Unternehmen und ihre Arbeitsplätze das Aus bedeutet. Ich habe von niemandem aus der Opposition, weder von den Grünen noch von der SPD, einmal gehört, wie sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen. (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Das wollen die auch gar nicht! - Konrad Gilges [SPD]: Das ist Quatsch!) Ich habe, was ich, ehrlich gesagt, empörend finde, von den Arbeitgebern im Baugewerbe gehört, daß ihnen das nicht soviel ausmacht. Ich denke, daß wir uns im Parlament mit dieser Frage etwas ernsthafter auseinandersetzen sollten. (Beifall bei der F.D.P.) Der Sinn des Entsendegesetzes, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern, hätte sich dort in das Gegenteil verkehrt. Das ist alles Folge einer Tarifpolitik, die Löhne nur noch auf dem Papier aushandelt und festlegt. Diese Gesamtzusammenhänge im Sinn haben die Arbeitgeber im Tarifausschuß durchaus verantwortungsvoll gehandelt, und sie konnten auch nicht anders. Nun behandeln wir heute einen Gesetzentwurf der SPD, der das Problem - ich gebe zu, daß wir jetzt in der Sackgasse sind - lösen soll. (Leyla Onur [SPD]: Richtig!) Der Gesetzentwurf läßt tiefer in das Verhältnis der SPD zur Tarifautonomie blicken, als dieser lieb sein kann. Ich prophezeihe Ihnen schon heute, daß der Gesetzentwurf in der beginnenden Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen der Tarifautonomie gegen Sie verwandt werden wird. Nur mühsam wird verschleiert, daß die SPD dort, wo es zur Sicherung eines unrealistischen Lohnniveaus paßt, auf die Tarifautonomie freudig verzichtet. (Leyla Onur [SPD]: Das ist falsch!) Vielmehr setzt sie einen staatlichen Mindestlohnkommissar in der Figur des Bundesarbeitsministers ein. Man muß ihn vor dieser Rolle schützen. (Leyla Onur [SPD]: Sie sagen wider besseres Wissen die Unwahrheit!) Sie haben sich vehement gegen einen Sparkommissar gewandt, aber den Mindestlohnkommissar scheinen Sie für verantwortbar zu halten. Meine Damen und Herren, man darf gespannt sein, wie die Tarifpartner, die im Tarifausschuß schlicht entmachtet wurden, sich zu Ihrem Gesetzentwurf in den Ausschußberatungen äußern werden. Argumente nimmt die SPD nicht zur Kenntnis. Sie weigert sich, sich mit den oben geschilderten Tatsache auseinanderzusetzen. Sie bringt hier ein Gesetz ein, mit dem sie das Einvernehmen im Tarifausschuß einfach durch den Beschluß des Bundesarbeitsministers ersetzen will. Daß dieser Beschluß nicht zustande kommt, weil man bei solcher Unübereinstimmung auf den Bundesarbeitsminister setzt, kann man nur hoffen. (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: So hätten Sie es gern!) Meine Damen und Herren, das ist doch wirklich die Entmündigung eines Ausschusses, (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Sehr richtig!) wenn nicht mehr er das Letztentscheidungsrecht hat, sondern eine Instanz, die hinter ihm steht und sagt: Wenn es mir nicht paßt, mache ich es anders. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Sinn und Zweck des Tarifausschusses ist es ja gerade, die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge zu berücksichtigen und nicht solche Zusammenhänge, die die unmittelbar handelnden Tarifpartner nicht sehen und vielleicht auch nicht sehen müssen. Die Behauptung, die Tarifautonomie werde durch diesen Gesetzentwurf nicht berührt, ist eine Entstellung der Wahrheit. Das Gegenteil ist richtig. Der Gesetzentwurf belegt Ihre Staatsgläubigkeit. Sie ignorieren die Möglichkeiten staatlichen Handelns. Nun haben wir schon das Gesetz, das von den Tarifpartnern umgesetzt werden muß. Das hat im ersten Anlauf nicht geklappt. Die einzige Antwort hierauf kann doch nicht lauten, daß nun der Staat die Einigung der Tarifpartner ersetzen muß. Die einzige Antwort ist vielmehr die, daß sich die Tarifpartner erneut zusammensetzen und konsensfähige Vereinbarungen treffen müssen. Dazu gibt es Signale auch des Arbeitgeberverbandes, daß er konsensfähigen Lohnvereinbarungen durchaus zustimmen würde. Dieser Weg ist also nicht versperrt. Aber Sie würden ihn durch Eingreifen des Staates fehlleiten. (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Verantwortung da, wo sie hingehört!) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10391 noch: Dr. Gisela Babel Ein Umstand in dieser ganzen Diskussion ist erschreckend: In den neuen Bundesländern werden bindende Tarifverträge inzwischen ganz offen ignoriert und unterlaufen. Es wäre allzu einfach, alle Schuld hieran den Arbeitgebern zuzuschieben. In Wirklichkeit ist die Auflehnung gegen Tarifdiktate die Folge einer völlig abgehobenen Lohnpolitik. Auch das steht heute in der Zeitung; lesen Sie sich einmal die Artikel durch, die sich mit der Beschäftigung im Osten befassen. Was sind denn die Gründe dafür, daß das im Osten so große Schwierigkeiten macht? Das ist die Produktivität, und das sind die Löhne. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Die Bundesregierung ist die Ursache! - Zuruf des Abg. Ottmar Schreiner [SPD]) - Sehr richtig, Herr Schreiner. Sie haben wenigstens die Lektion begriffen. Die Folge kann also nur sein: Entweder gehen wir mit den Löhnen herunter, oder wir machen den Betrieb dicht. Sicherlich gibt es Fälle, in denen Unternehmer und Arbeitnehmer an einem Strang ziehen, um die Existenz des Betriebes und der Arbeitsplätze zu sichern. Sicher gibt es auch Fälle, in denen Arbeitnehmer der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert sind. Die Drohung mit dem Verlust des Arbeitsplatzes tut ihre Wirkung. Deswegen will ich noch einmal sagen: Ich halte es für richtig und wichtig, daß es diese Tarifvereinbarungen gibt, um alle zu schützen: die Arbeitnehmer wie die Arbeitgeber. Aber das, was hier eintritt, ist Wildost. Auch ein Entsendegesetz in der Baubranche hätte genau so eine Wirkung. Dann ist es nämlich nicht mehr die Flucht aus einem Tarifvertrag oder aus den Verbänden. Es wäre die Flucht aus einem Gesetz. Das sollten wir uns sehr genau überlegen. Der Weg, den Sie vorgeschlagen haben, halte ich für einen Irrweg. Ich bedanke mich. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat die Kollegin Dr. Heidi Knake- Werner. Dr. Heidi Knake-Werner (PDS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die PDS wird den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen, weil auch wir der Auffassung sind, daß wir endlich mit dem bitter nötigen Entsendegesetz vorankommen müssen. Der Vorschlag der SPD scheint uns ein praktikabler Weg zu sein, um die Kuh vom Eis zu bekommen. (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Da sind Sie in guter Gesellschaft!) Daß sie dort herumschlittert, hat vor allen Dingen damit zu tun, daß sich der Herr Bundesarbeitsminister auf die Zustimmung der Arbeitgeberverbände zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Tarifausschuß verlassen hat. Die Arbeitgeberverbände allerdings haben ihm eine kräftige Abfuhr erteilt und ihn im Regen stehen lassen. Schon bei der Anhörung und bei der Lesung des Entsendegesetzes wurden aus den verschiedensten Bereichen unisono Bedenken geäußert, den Weg der Allgemeinverbindlichkeit zu wählen. Angesichts der Blockadehaltung der Arbeitgeber - das ist schon mehrfach gesagt worden - war schon zu diesem Zeitpunkt klar: Eine verantwortungsvolle und schnelle Lösung, um mit den dramatischen Entwicklungen am Bau fertig zu werden, wird es nicht geben, wenn nicht der Weg der Ortsüblichkeit gegangen wird, damit endlich gilt: ,,Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort." Was hat der Herr Minister diesen Argumenten entgegengesetzt? Appelle, Hoffnungen und Glaubensbekenntnisse. Ich zitiere ihn einmal im Originalton aus der zweiten Lesung: Ich hoffe, daß die Bundesvereinigung der Arbeitgeber nicht ihr letztes Wort gesprochen hat. Ich bin deshalb auch nicht ohne Hoffnung und Erwartung. Ich hoffe, daß auch der Dachverband der Arbeitgeber versteht, um was es geht. Und was ist seitdem passiert? Erstens. Nach dem Motto: Aller schlechten Dinge sind drei, hat der Bundesverband der Arbeitgeber sein Nein zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung keinen Millimeter zurückgenommen. Die beiden Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft haben vor 14 Tagen ihren Austritt aus dem BDA erklärt. Das Schlimmste an der gegenwärtigen Lage ist, daß das Entsendegesetz weiter in der Luft hängt und ohne Wirkung bleibt, obwohl die Tarifpartner ihre Arbeit getan haben - das haben wir immer von ihnen verlangt -, in dem sie einen Mindestlohn ausgehandelt haben. Der Bauwirtschaft wird so nicht geholfen; ganz im Gegenteil. So viel zum Thema Mittelstandsförderung. Das kann ich nur noch einmal an den Kollegen Schemken zurückgeben. Zweitens. Lohn- und Sozialdumping am Bau bleiben fortbestehen. Drittens - auch das, finde ich, ist eine dramatische Entwicklung -: Die Konkurrenz zwischen deutschen und ausländischen Kollegen am Bau droht in Fremdenfeindlichkeit umzuschlagen. (Beifall bei der PDS) Mit Ihrem Glauben an die Arbeitgeber haben Sie auf Sand gebaut. Das ist deshalb besonders bedauerlich, weil ich natürlich weiß, daß auch der Minister Druck für ein Entsendegesetz ausgeübt hat. Er hat zu Recht, wie ich finde, das Entsendegesetz zu einem Überlebensthema der Bauwirtschaft erklärt und gesagt: Ohne Entsendegesetz schaffen wir ein dreifaches Programm: erstens ein Programm zur Förderung der Arbeitslosigkeit, zweitens ein Programm von Firmenzusammenbrüchen und drittens ein Programm zur Förderung von Europaskepsis. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10392 noch: Dr. Heidi Knake-Werner Jawohl, auf diesem Wege sind Sie inzwischen, weil Sie sich starrsinnig an die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gehalten haben. Die Situation am Bau ist noch dramatischer geworden. Seit das Entsendegesetz in Kraft ist, gibt es 100 000 zusätzliche Arbeitslose, die zu den schon 264 000 Arbeitslosen von März 1996 noch hinzukommen. Die Mittelstandsvereinigung und die entsprechenden Arbeitgeberverbände haben geschätzt, daß weitere 300 000 Bauarbeiter mittelfristig von Arbeitslosigkeit bedroht sein werden. Es geht also um etwa 400 000 Arbeitsplätze, die in der ohnehin sehr gebeutelten Bauwirtschaft und bei den ohnehin sehr gebeutelten Arbeitnehmern zur Disposition stehen. Das heißt, jetzt ist Handeln angesagt. Die Zeit drängt. Es ist verantwortungslos, darauf zu warten, daß die Arbeitgeber ihre kurzfristige Blockadepolitik aufgeben. Frau Babel, Ihr Bekenntnis zur Tarifautonomie ist einfach nicht mehr ernst zu nehmen. Sie verteidigen die Tarifautonomie immer nur dann, wenn es Ihnen ins Konzept paßt. (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Sie auch!) - Das kann ja sein. Ich bin aber immer noch der Meinung, daß das bei mir eine Grundsatzposition ist. Ich will es Ihnen an einem Beispiel erklären. Sie greifen sie bei der Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle an, und Sie greifen sie ebenso an (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt doch nicht!) - natürlich - bei der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Das schauen Sie sich einmal genau an. Das ist ein massiver Angriff auf die Tarifautonomie. Natürlich greifen Sie nicht in die bestehenden Tarifverträge ein. Vizepräsident Hans Klein: Die Redezeit, Frau Kollegin. Dr. Heidi Knake-Werner (PDS): Aber beim Schlechtwettergeld, beim Ladenschluß oder bei der Lohnfortzahlung schaffen Sie durch gesetzgeberische Maßnahmen - Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin, die Redezeit. Dr. Heidi Knake-Werner (PDS): - ich bin sofort fertig - Tatsachen, die einseitig die Verhandlungsposition der Gewerkschaften schwächen. Das ist genau Ihre Absicht. Sorgen Sie endlich dafür - damit bin ich bei meinem letzten Satz -, daß Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin. Dr. Heidi Knake-Werner (PDS): - mit dem Entsendegesetz ein wirksames Instrument gegen Lohndumping und Ausbeutung am Bau geschaffen wird. (Beifall bei der PDS) Vizepräsident Hans Klein: Ich muß es leider wieder sagen: Wenn ich darauf hinweise, daß die Redezeit abgelaufen ist, dann ist sie meist schon etwas länger abgelaufen. Und dann sagen Sie noch einen Satz! Wir haben eine Geschäftsordnung - Entschuldigung, welche Gesten Sie auch immer machen -, und dann geht es nicht, daß man eine halbe Minute weiterredet, um sein Manuskript abzuspulen. (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei der CDU ist das so!) Ich erteile dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, unserem Kollegen Horst Günther, das Wort. Horst Günther, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, daß es richtig ist, wenn wir dieses äußerst wichtige, aber auch sensible Thema, in Ruhe und aller Sachlichkeit behandeln und zu Ende bringen, wobei wir darauf achten sollten, daß gerade bei dieser Thematik die rechtsstaatliche Ordnung und die Verteilung von Verantwortung im Staat nicht verschoben werden. (Peter Dreßen [SPD]: Wer hat sie denn verschoben?) - Hören Sie einmal zu, Herr Dreßen. Das ist ganz wichtig, weil Sie darauf immer besonderen Wert legen, sollten Sie nicht gleich das kritisieren, was ich sage. Sie haben doch den Kollegen Gilges, der darauf antworten wird. Dann kann er das kritisieren, was ich hier sage. Ich will zu dem, was ich gerade ausgeführt habe, grundsätzlich feststellen: Wenn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz heute wieder auf der Tagesordnung steht, dann geschieht das aus einer Motivation heraus, die uns alle hier fraktionsübergreifend vereint. Darin sind wir uns sicher einig. Mit einer überwältigenden parlamentarischen Mehrheit der Zustimmung haben wir im Februar dieses Jahres das Entsendegesetz verabschiedet, um die Problematik zu lösen. Aus diesem Grunde, Frau Kollegin Onur, bedanke ich mich für das Angebot, unter bestimmten Voraussetzungen an der Seite des Bundesministers zu stehen; aber Sie sollten ihm nicht gleichzeitig Scheinheiligkeit in seinen Aussagen zu dieser Thematik vorwerfen. Sie wissen ganz genau, auf wessen Seite der Minister in dieser Sache steht und wie er die Sache sieht. (Konrad Gilges [SPD]: Auf welcher Seite steht er denn?) Der verstärkte Einsatz von Billigarbeitnehmern durch Bauarbeitgeber aus dem Ausland darf nicht länger die Existenz der Klein- und Mittelbetriebe unserer Bauwirtschaft gefährden und dem weiteren Ab- Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10393 noch: Parl. Staatssekretär Joachim Günther bau von Arbeitsplätzen im Baubereich Vorschub leisten. Auch da sind wir uns sicher einig. (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sieht das die F.D.P. auch so?) Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat der Gesetzgeber für den Baubereich die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort gezahlt wird. Die für inländische Arbeitgeber verbindlich geltenden tarifvertraglichen Mindestlohnvorschriften gelten gleichermaßen auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre entsandten Arbeitnehmer. Aus demselben Grund hat die Bundesregierung darauf gedrängt, die nationale deutsche Entsenderegelung auf europäischer Ebene zu flankieren. Sie wissen, daß wir im EU-Ministerrat die Verabschiedung eines förmlichen gemeinsamen Standpunktes zur EU-Entsenderichtlinie geschafft haben. Unser Entsendegesetz entspricht im übrigen der Konzeption der EU-Richtlinie und wird den wesentlichen Baustein für die Umsetzung im Parlament darstellen. Auch ist richtig, daß die Entsendeproblematik ein kompliziertes Geflecht aus wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Einzelproblemen darstellt. Alle Beteiligten müssen im Rahmen ihrer jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten und ihrer verfassungsmäßigen Aufgabenzuweisungen mitwirken. Darauf lege ich besonders Wert. Dementsprechend hat der Staat mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dessen europarechtlichen Flankierung das geleistet, was bei der Entsendeproblematik in der alleinigen Rechtsmacht des Staates steht und deshalb zu Recht seine Aufgabe ist. Wir haben mit dem erforderlichen gesetzlichen Rahmen dafür gesorgt, daß die von den Sozialpartnern geschaffenen verbindlichen nationalen Mindestlohnvereinbarungen auch für grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer gelten. Wir haben mit der Bundesanstalt für Arbeit ein schlagkräftiges Kontrollinstrument zur Verfügung gestellt. Wir sehen in der Entsenderichtlinie unter anderem auch die Zusammenarbeit der Kontrollbehörden vor, um der grenzüberschreitenden Dimension der Entsendeproblematik Rechnung zu tragen. Hier mußte der Staat handeln. Aber hier hat er auch gehandelt. Damit das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in der Praxis greifen kann, muß dieser rechtliche Rahmen durch tarifvertragliche Mindestlohnvereinbarungen ausgefüllt werden. Dieser Mindestlohn muß auf nationaler Ebene für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der betreffenden Branche verbindlich sein, nicht nur für die tarifgebundenen unter ihnen. Auch darüber sind wir uns sicherlich einig. Ihr Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, stellt das zu Recht nicht in Frage. Wir alle wissen, daß sich die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt hatten. Die erforderliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung dieses Tarifvertrages ist wegen der Weigerung der BDA nicht zustande gekommen. Über die Bewertung dieses BDA-Verhaltens dürften wir uns weitgehend einig sein. Sie wissen - das haben Sie eben auch zitiert, Frau Kollegin Onur -, daß ich diese Verweigerung der Solidarität seitens der BDA gegenüber den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes und gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern deutlich verurteilt habe. (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Nicht alle!) Der Tag der Tarifausschußsitzung war in der Tat ein schwarzer Tag für die Sozialpartnerschaft. (Konrad Gilges [SPD]: Nur arbeitgeberfreundlich!) Ich sage noch einmal an die Adresse von Herrn Himmelreich - ich habe eben auch bei Ihnen, Frau Kollegin Babel, einen Schlenker in diese Richtung gehört, mit dem ich mich nicht einverstanden erklären kann -, daß Vergleiche von Mindestlohn im Baugewerbe mit Mindestlöhnen oder Anfangslöhnen in anderen Branchen sicherlich nicht zu ziehen sind. Das ist nicht sachgerecht. (Leyla Onur [SPD]: Sehr richtig!) Wir hatten diese Unterschiede immer schon. Warum haben wir diese Vergleiche nicht früher angestellt? Wenn das die einzige Begründung der BDA war, nicht zuzustimmen, dann kann man das sicherlich aufklären, um eine nachträgliche Zustimmung zu erreichen. Welche Konsequenzen sind nun aus dem Nein der BDA in der Tarifausschußsitzung vom 28. Mai 1996 zu ziehen? Sie, meine Damen und Herren von der SPD, wollen mit Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz so abändern, daß das gewünschte Ergebnis auch ohne die sonst erforderliche Zustimmung des Tarifausschusses erzielt wird. Wenn die Mehrheit im Tarifausschuß in einem ersten Anlauf nicht zustande kommt, dann soll die fehlende Mehrheit mit einem Federstrich des Gesetzgebers ersetzt und so der Weg zu einem verbindlichen Mindestlohn freigemacht werden. Damit - das müssen Sie wissen; das wissen Sie auch - reduzieren Sie die Befugnisse des Tarifausschusses auf ein bloßes Anhörungsrecht, nach dem Motto: ,,Stimmt er zu, ist es gut; stimmt er nicht zu, machen wir trotzdem, was wir wollen." Das kommt am Ende bei Ihrer Regelung heraus. (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Das kommt heraus! - Leyla Onur [SPD]: Das wird Ihnen Herr Gilges gleich noch einmal erklären!) Auch wenn Sie Ihren Vorschlag auf den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschränken, kann ich diesen Weg nicht gutheißen. Betrachten wir es realistisch: Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der SPD, bedeutet doch letztlich, auch wenn Sie es bestreiten, den Einstieg in den staatlichen Mindestlohn. Zwar trifft der Staat nach Ihrem Entwurf keine eigene Entscheidung über die angemessene Höhe der Vergütung. Doch würde der Staat durch die von Ihnen vorgesehene Entmachtung des Tarifausschusses die alleinige Verantwortung dafür übernehmen, daß ein bis dahin Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10394 noch: Parl. Staatssekretär Joachim Günther tariflicher Mindestlohn auch für alle anderen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der betroffenen Branche rechtlich zwingend wird. Hiervon kann ich nur abraten. (Peter Dreßen [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) - Nein, lassen Sie mich das zu Ende führen, Herr Kollege Dreßen. Das führt zu nichts. Deshalb will ich noch einmal im Zusammenhang sagen: Ich kann davon nur abraten. Denn ich weiß auch, wenn die Bundesregierung einen solchen Weg gehen und einen Mindestlohn festlegen würde, daß die ersten Kritiker aus Ihren Reihen kämen, daß er zu niedrig ist und daß die Tarifautonomie ausgehöhlt wurde. Das weiß ich ganz genau. (Beifall bei der CDU/CSU) Werfen wir doch einmal gemeinsam einen Blick auf das wohlausgewogene Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Zunächst müssen die Tarifvertragsparteien einer Branche einen Tarifvertrag schließen und dessen Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Danach prüfen die Spitzenverbände der Sozialpartner im Tarifausschuß in eigener Verantwortung aus branchenübergreifender Sicht, ob die von den Tarifvertragsparteien gefundene Lösung auch mit berechtigten Belangen anderer Wirtschaftsbereiche vereinbar ist. Erst nachdem dieser durch die Sozialpartner gestaltete und zu verantwortende Filter durchlaufen ist und ein positives Votum vorliegt, darf der Staat in Aktion treten und kann den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Meine Damen und Herren, unterschätzen Sie nicht die Stellung dieses Wertes in der Tarifautonomie, die Sie selbst immer so hochhalten - ich übrigens auch. Dieser zweite Prüfungsschritt, das Verfahren im Tarifausschuß, gehört zu den wichtigen Bereichen, in denen der Staat aus gutem Grund seinen Einfluß zugunsten der Sozialpartner und ihrer Spitzenverbände zurücknimmt. Gerade bei der Lohnfestsetzung bewegen wir uns in einem sozialpolitisch äußerst sensiblen Bereich. Das hier in Jahrzehnten gewachsene und bewährte System einer ausgewogenen Balance staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte darf nicht ad hoc über Bord geworfen werden, nur weil wir für einen zugegebenermaßen sehr ärgerlichen Einzelfall kein Verständnis haben können. Bei allem Unmut darüber sollten wir uns weiterhin auf eine Lösung dieser Frage im Rahmen der vorgegebenen Gesetzessystematik konzentrieren. Vizepräsident Hans Klein: Herr Staatssekretär, Verzeihung, die Kollegin Buntenbach würde gerne eine Zwischenfrage stellen. Horst Günther, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Nein, ich möchte das jetzt insgesamt zu Ende führen. Ich fordere deshalb die Tarifvertragsparteien und vor allem ihre Spitzenverbände auf, sich so schnell wie möglich auf einen für alle Beteiligten tragfähigen Mindestlohn zu verständigen. Die Bauwirtschaft und die in ihr beschäftigten Arbeitnehmer brauchen gerade in der gegenwärtig konjunkturell zugespitzten Situation dringend die durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz eröffnete Möglichkeit zur Entlastung, die von den für die Lohnfindung Verantwortlichen bewirkt werden kann. Aus all diesen Gründen lehnen wir einen staatlich festgelegten Mindestlohn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Vizepräsident Hans Klein: Die Kollegin Babel meldet sich zu einer Kurzintervention. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Herr Staatssekretär, Sie haben mich angesprochen, weil Sie meinten, ich hätte die Überlegungen der BDA zu sehr gerechtfertigt, die Sie zu Ihrer Entscheidung bewogen hatten, den Vorschlag der Tarifpartner im Baugewerbe nicht zu akzeptieren. Sie haben darauf hingewiesen, daß es in anderen Bereichen andere Ecklöhne gibt. Das stimmt natürlich. Aber glauben Sie nicht auch, daß die gesamtwirtschaftlichen Erwägungen - gerade auch im Hinblick auf diese Ostkomponente; Sie wissen, daß die Textilindustrie und die Metallindustrie gegen solche Allgemeinverbindlichkeitserklärungen votiert haben, es war nicht nur der Dachverband - die BDA sehr wohl verantwortlich zu ihrer Entscheidung haben kommen lassen? Glauben Sie nicht, daß der Druck, der jetzt entsteht, richtigerweise bei den Tarifpartnern im Baugewerbe vorhanden ist? Insofern könnte der Prozeß nach unserer Meinung akzeptabel verlaufen, was wir vielleicht alle gemeinsam hoffen. Vizepräsident Hans Klein: Herr Staatssekretär, wünschen Sie zu replizieren? Horst Günther, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Frau Kollegin Dr. Babel, ich habe Sie eben so verstanden, daß Sie einen Vergleich zwischen den Mindestlöhnen in der Bauwirtschaft und denen in anderen Branchen gezogen haben, so wie das auch Herr Himmelreich getan hat. Damit sollte die Ablehnung begründet werden. (Zuruf von der F.D.P.: Das ist nicht der einzige Grund!) Ich habe gesagt: Dieses kann man nicht vergleichen, weil es schon immer sachgerechte Unterschiede in den einzelnen Branchen gab und immer geben wird. Vielleicht habe ich Sie mißverstanden, und Sie haben etwas anderes gemeint. Ich wollte klarstellen, daß dieser Vergleich nicht hergestellt werden kann. Aus diesem Grunde muß weiter abgesenkt werden. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10395 Vizepräsident Hans Klein: Zu einer weiteren Kurzintervention gebe ich dem Kollegen Peter Dreßen das Wort. Peter Dreßen (SPD): Herr Staatssekretär, Sie haben angedeutet, daß wir mit unserem Entwurf unter Umständen gegen die Tarifautonomie handeln würden. Würden Sie mir zugestehen, daß wir die Situation haben, daß die Baugewerkschaft und die Bauarbeitgeberverbände ordnungsgemäß einen Tarifvertrag zustande bekommen haben, bei dem unter Umständen die Baugewerkschaft auch ihren gewerkschaftlichen Druck eingesetzt hat, und daß wir die Schwierigkeiten nur deswegen haben, weil eine dritte Instanz, gegen die die Baugewerkschaft überhaupt keinen Druck entwickeln kann, nun sagt: Wir sind gegen das Ergebnis, das dabei herausgekommen ist? Daß Sie, wo wir jetzt fordern, daß das, was Bauarbeitgeber und Baugewerkschaften vereinbart haben, zustande kommt, davon sprechen, daß wir Eingriffe in die Tarifautonomie vornehmen, halte ich für sehr frivol und für unangemessen. Ich habe gedacht, Sie hätten ein bißchen mehr Sachverstand, um zu begreifen, was wir damit wollen. Vizepräsident Hans Klein: Herr Staatssekretär. Horst Günther, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Präsident, ich dachte, wir wären nicht in der Fragestunde. Aber ich will gerne auf das, was der Kollege Dreßen gesagt hat, eingehen. (Peter Dreßen [SPD]: Sie haben ja meine Zwischenfrage nicht zugelassen!) - Sie haben ja noch einen Redner, Herr Kollege Dreßen. Der kann das, wenn er will, richtigstellen. Im übrigen habe ich bei Ihnen keinen Nachholbedarf abzuholen, was meinen Sachverstand in dieser Frage angeht. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Ich arbeite mindestens so lange in diesem Geschäft wie Sie, wahrscheinlich etwas länger. Das lasse ich mir von Ihnen nicht vorwerfen. Lesen Sie im übrigen bitte meine Rede nach. Dann ist Ihre Frage beantwortet. Vizepräsident Hans Klein: Herr Staatssekretär, ich muß Sie darauf hinweisen, daß es den Kollegen natürlich freisteht, in welche Form sie eine Kurzintervention kleiden. Das kann auch die Frageform sein. (Parl. Staatssekretär Horst Günther: Man muß aber dann nicht antworten!) Als nächstem erteile ich dem Kollegen Gilges das Wort. Konrad Gilges (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Günther, es wäre angemessen gewesen, wenn Sie zu Beginn Ihrer Rede gesagt hätten, daß Ihr Gesetzeskonstrukt, das, was Sie vorhatten, gescheitert ist. Dann wären wir schon einen Schritt weiter. Es nützt nichts, daß Sie jetzt weiter mit Appellen und Aufforderungen an die Tarifvertragsparteien oder sonst irgendwen herantreten. Nach der Entscheidung des Tarifausschusses in Ihrem Ministerium ist es nicht durchsetzbar, daß eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des ausgehandelten Tarifvertrages zwischen Bau, Steine, Erden, dem Bauhandwerk und der Bauindustrie zustande kommt. Wenn man in der Politik scheitert, sollte man das auch einmal zugeben. (Beifall bei der SPD) Denn erst dann, wenn man gescheitert ist, wird die Debatte über eine Alternative möglich. Wir legen ja eine Alternative vor. Da kann man sagen, sie sei nicht die richtige Alternative. Aber auch Sie müssen jetzt einen Weg aus der Sackgasse, in die Sie sich hineinbegeben haben, aufzeigen. Dazu sind Sie gegenüber den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern verpflichtet. (Beifall bei der SPD) Wir sind ja hier in der Debatte. Deshalb will ich noch zu Ihnen, Herr Schemken, etwas sagen. Wir haben, bezogen auf die Blockade, daß also einer oder die Mehrheit oder die Minderheit im Ausschuß das Zustandekommen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung verhindern kann, einen Auflösungsmechanismus entwickelt. Dieser Auflösungsmechanismus bedeutet: Wenn eine Blockade zustande kommt, kann eine Rechtsverordnung durch das Arbeitsministerium zusammen mit dem Bundesrat hergestellt werden, um diese Blockade zu beenden. Nun können Sie mit Recht sagen: Das würde ja generell dieses Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung unterlaufen. Das ist ja Ihr Argument, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber es ist nur dann eine Blockade feststellbar, wenn ein solches Verhalten sachlich nicht begründet ist. Das ist der entscheidende Punkt. Das, was die Arbeitgeber, was die BDA gemacht hat, bezieht sich überhaupt nicht auf die Sache. Vielmehr haben sachfremde Dinge zu dieser Entscheidung der Arbeitgeber im Tarifausschuß des Arbeitsministeriums geführt. Das heißt, man darf natürlich nicht zulassen, daß sachfremde Dinge darüber entscheiden, ob Arbeitnehmer in diesem Land ausgebeutet werden oder nicht. Unserer ethischen Vorstellung - auch Ihrer als Vorsitzender des Kolpingvereins - muß es widersprechen, zu sagen: Etwas, das überhaupt nichts mit der Sache zu tun hat, wird als Grundlage angeführt, und dann kann in diesem Land weiterhin Ausbeutung stattfinden. Ich hoffe, daß das nicht Ihre Meinung ist. Deshalb muß das geändert werden. (Beifall bei der SPD) Ich glaube, Frau Babel hat nicht richtig verstanden, warum die AVE eigentlich notwendig ist und warum sie im Tarifvertragsgesetz verankert ist. Wir gehen seit Gründung dieser Republik davon aus, daß die Tarifvertragsparteien in der Lage sind, einen Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10396 noch: Konrad Gilges Arbeitnehmer ist. Bei der Erarbeitung des Tarifvertragsgesetzes hat man sich überlegt - ich finde, mit Recht; das war damals gesellschaftlicher Konsens -, daß es in unserem Land natürlich Arbeitsbereiche geben kann, in denen es keine Tarifvertragsparteien gibt, weder Arbeitgeberverband noch Arbeitnehmerorganisation. Das, was in der Weimarer Republik üblich war, daß sich ein Sektor breitmacht, in dem ausgebeutet wird, wo Billiglöhne, Löhne weit unterhalb des Tarifvertraglohns gezahlt werden, wollte man unterbinden. Man wollte auch verhindern, daß sich Arbeitnehmer in einer rechtlichen Stellung befinden, die überhaupt nicht unseren Gesetzen entspricht. Denn vieles von dem, was den Sozialstandard in unserem Land ausmacht, ist ja in unseren Tarifverträgen geregelt. Um zu verhindern, daß ein Teil der Arbeitnehmer rechtlos ist, hat man die Allgemeinverbindlichkeitserklärung aufgenommen. Es ist doch erschreckend und tangiert auch unsere Menschenwürde, daß es Arbeitnehmer gibt, die auf dem Bau für 5 bis 10 DM arbeiten. Sie fanden das ja besonders gut, Frau Babel; zumindest habe ich es so verstanden. (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Nein! - Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Das ist eine sehr gehässige und bösartige Äußerung!) Ich finde das ganz schrecklich. Ich würde, selbst wenn er sich anbieten würde, keinen Menschen für 5 DM in der Stunde - und dann noch auf dem Bau - arbeiten lassen. (Beifall bei der SPD) Das ist Prostitution und hat überhaupt nichts mit einer ehrlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tun. Hier bietet man sich billig an, so wie man es tut, wenn man auf den Strich geht. Das ist unter der Würde des betroffenen Menschen. Auch derjenige, der das mitmacht, hat seine Würde verloren. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Gilges, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Dr. Babel? - Bitte. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Herr Kollege Gilges, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich keineswegs gesagt habe, ich hielte es für richtig oder vertretbar oder nicht für Ausbeutung, wenn in Deutschland zu solchen Löhnen gearbeitet wird? Sind Sie auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß das von Ihnen vorgetragene Plädoyer, das sei alles zum Schutz der ausländischen Arbeitnehmer, den offen zu Tage tretenden Absichten dieses Gesetzes, nämlich möglichst die ausländischen Arbeitnehmer zu verdrängen, damit die deutschen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz erhalten oder wiederbekommen, widerspricht und insofern Ihre Argumentation nicht außerordentlich überzeugend ist? Konrad Gilges (SPD): Frau Babel, nach meiner Erinnerung habe ich bis jetzt bei meiner Rede kein einziges Mal das Wort ,,Ausländer" in den Mund genommen. Ich wollte nachher noch darauf zu sprechen kommen, aber jetzt geht es nicht um ausländische Arbeitnehmer. Es geht erst einmal generell um den Arbeitnehmer, (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Ja!) für den ein Stundenlohn zwischen 20 und 25 DM tariflich vereinbart ist, der aber von irgendeinem Sklavenhalter 5 bis 10 DM bekommt. Dann ist es mir egal, Frau Babel, ob das ein Türke oder ein Portugiese ist oder ob das ein Deutscher ist. Das ist menschenunwürdig; da gibt es überhaupt kein Vertun. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Karl-Josef Laumann [CDU/CSU] und Dr. Gregor Gysi [PDS]) Wenn Sie nicht dieser Meinung sind, dann können Sie das ja ändern. Schlagen Sie doch einen anderen Weg vor als den, den wir vorgeschlagen haben. Das ist doch überhaupt nicht das Problem. Uns geht es doch nur darum, daß die Ausbeutung von Arbeitnehmern auf den Baustellen ein Ende hat. Das ist unser Ziel. Selbst wenn Sie sagen, das mit der Ausbeutung ist Ihnen nicht so wichtig, so gibt es ja auch rationale Argumente, die dagegensprechen, daß so etwas toleriert werden darf. Ein rationales Argument ist, daß wir in der Bundesrepublik 304 000 arbeitslose Bauarbeiter registriert haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das ist schon deswegen ein rationales Argument, weil unserem Land wichtige Fachkräfte und deren Qualifikationen verlorengehen. Glauben Sie denn, daß ein Jugendlicher noch bereit ist, einen Bauberuf zu erlernen, (Beifall des Abg. Freimut Duve [SPD]) wenn er jeden Tag lesen kann, daß es 304 000 arbeitslose Bauarbeiter gibt? Ich könnte das keinem Jugendlichen empfehlen. Wenn ich noch einmal vor der Alternative stünde - wie das 1956 der Fall war -, ob ich Fliesenlegerlehrling werde, würde ich mich heute dagegen entscheiden, weil ich weiß: Ich hätte keine Chance, mir auf der Baustelle ein gerechtes Einkommen zu erarbeiten. Diese Chance nehmen Sie den Handwerkern, den Bauhandwerkern in unserer Republik. (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Bei denen müssen Sie vor der Tür knien!) - Ja, Herr Kansy, es ist klar. Leute wie Sie kommen ja notfalls immer zurecht. Es gibt auch einen Verfall der Qualität des Bauhandwerks. Es gibt gute Bauarbeiter, Maurer, Stukkateure usw., die in andere Berufsgruppen gehen, weil sie in ihrem Beruf keine Chance mehr sehen, Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10397 noch: Konrad Gilges Wir werden eines Tages - wenn nicht mehr möglich ist, was jetzt noch stattfindet - vor dem Dilemma stehen, daß wir keine Facharbeiter mehr finden. So war es doch in der früheren DDR, da hat man das ganze Handwerk zerstört. Deshalb leiden ja heute die fünf neuen Bundesländer darunter, nicht mehr ausreichend Qualitätsarbeiter im Baubereich zu haben. Jeder weiß das hier in diesem Bereich. Deshalb muß es auch ein Anliegen unsererseits sein, als Parlament dafür zu sorgen, daß es ausreichend Facharbeiter gibt, die in der Lage sind, sich ihren gerechten Lohn auf der Baustelle zu erarbeiten. (Beifall bei der SPD) Ein zweiter Punkt betrifft die Arbeitgeber aus dem Bereich des Bauhandwerks. Es ist schon gesagt worden, daß wir dort 5 000 Pleiten im vergangenen Jahr hatten. Das sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen, die da pleitegehen. Die großen werden sich über die Runden zu retten wissen. Nur, den kleinen gelingt das nicht. Die leiden unter dem Druck. Die werden von vielen Firmen noch gedrückt, insbesondere von den größeren, die sagen: Wenn du nicht so anbietest, wie es der Subsubunternehmer aus Polen oder Portugal anbietet, dann bin ich nicht bereit, dir den Auftrag zu geben. Das führt wiederum dazu, daß sie ihre Handwerksbetriebe zumachen müssen. Das kann doch auch nicht Sinn unserer ganzen Politik in diesem Hohen Hause sein. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hinzu kommt noch alles das, was mit Unfallschutz und Unfallrisiko verbunden ist. Weil die Zeit abgelaufen ist, will ich es dabei bewenden lassen, und ich möchte zum Schluß sagen: Wir haben ein dreistufiges System vorgesehen, einmal die Tarifvertragsvereinbarung zwischen den Tarifparteien. Wenn das zu aller Zufriedenheit gelöst wird, braucht, glaube ich, der Gesetzgeber nicht einzugreifen. Die zweite Stufe, die ich für wichtig halte, um die Möglichkeit zu schaffen, daß sich niemand unter Wert verkaufen darf, ist die Allgemeinverbindlichkeit. Zum dritten finde ich es richtig, daß die Allgemeinverbindlichkeit, wenn sie wegen sachfremder Erwägung verhindert wird, dann durch eine Rechtsverordnung hergestellt wird. Ich glaube, das ist ein vernünftiger, politisch gangbarer Weg. Sie sollten dieser Lösung zustimmen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Hans Klein: Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 13/4888 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall, dann ist die Überweisung so beschlossen. Meine Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen und die Gruppe haben sich eben geeinigt, daß wir die diversen Abstimmungen, die jetzt folgen sollten, nach der Aktuellen Stunde durchführen. Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausladung des Bundesaußenministers durch die Volksrepublik China Ich erteile Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl das Wort. Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst bitte ich sehr um Verständnis, daß ich unmittelbar nach meinem kurzen Beitrag hier weggehen muß - das ist ansonsten nicht meine Art -, weil wir, wie Sie wissen, am späten Nachmittag in Lyon mit dem Weltwirtschaftsgipfel beginnen. Ich will auch noch sagen, daß ja vorgesehen und abgesprochen war, diese Debatte kurz nach 13 Uhr zu beginnen. Ich respektiere natürlich die Gründe, die zu einer Verschiebung geführt haben. Ich darf zu Beginn dieser Debatte einige kurze Anmerkungen machen: Es ist für mich und für die Bundesregierung das selbstverständliche Recht des Deutschen Bundestages, zu Fragen der Menschenrechte im Verhältnis zu einem anderen Land Stellung zu nehmen, mit dem wir gute Beziehungen unterhalten. Ich verwahre mich auch deswegen nachdrücklich gegen Äußerungen von amtlicher chinesischer Seite, die dem Deutschen Bundestag das Recht absprechen oder absprechen wollen, sich zur Lage der Menschenrechte in Tibet zu äußern, (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und die eine Entschließung des Deutschen Bundestages als Einmischung in die inneren Angelegenheiten kritisieren. Es ist wichtig, daß wir bei jeder Gelegenheit - das ist eine solche Gelegenheit - deutlich machen: Das deutsche Parlament unterliegt keiner Zensur. (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Ungeachtet der aktuellen Kontroverse liegt mir sehr daran, bei dieser Gelegenheit noch einmal kurz den Stellenwert unserer Beziehung zur Volksrepublik China hervorzuheben. Die Chinapolitik der Bundesrepublik Deutschland ist seit jeher auf die Erhaltung der politischen Stabilität und der territorialen Integrität der Volksrepublik China ausgerichtet gewesen. Wir wollen das traditionell freundschaftliche Verhältnis in allen Bereichen mit der Perspektive enger, das heißt immer auch langfristiger Zusammenarbeit ausbauen. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10398 noch: Bundeskanzler Helmut Kohl Die Volksrepublik China ist eines der bedeutendsten Länder der Welt und ein besonders bedeutender Partner in der Weltpolitik. Zusammen mit unseren westlichen Partnern ist es unser Ziel, diese große Macht, eine der ältesten Kulturen der Welt, zur Übernahme größerer Verantwortung in der Welt zu ermutigen und bei der Lösung der internationalen Probleme voll einzubeziehen. In unseren Beziehungen müssen daher alle Aspekte ihren angemessenen Platz haben. Dies gilt für die Menschenrechte ebenso wie für andere politische und natürlich auch wirtschaftliche Erwägungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die gelegentliche Unterstellung, daß die Bundesregierung wirtschaftliche Interesse über menschenrechtliche Erwägungen stellt, ist falsch. In unseren Beziehungen zur Volksrepublik China geht es ganz entscheidend um einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Friedens in dieser Region Asiens und in der Welt. Wir Deutschen haben wie die ganze Völkergemeinschaft ein großes Interesse daran, daß die wirtschaftlichen und politischen Reformen in der Volksrepublik China fortgesetzt werden können und damit die politische Stabilität des Landes erhalten bleibt. Wir wollen durch unsere Kontakte eine Öffnung Chinas unterstützen. Wenn sich - das wäre eine gefährliche Entwicklung - die Volksrepublik China von der übrigen Welt isolieren würde, hätte das schwerwiegende Folgen für die politische Stabilität in Asien und in der Welt. Ich sage ganz offen: Ich hätte mir gewünscht, daß in der öffentlichen Diskussion der jüngsten Zeit auch dieser Aspekt mehr Berücksichtigung gefunden hätte. Ich will des weiteren nachdrücklich feststellen, daß die Bundesregierung an ihrer Ein-China-Politik festhält. Seit der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen mit der Volksrepublik China haben alle Bundesregierungen - ich betone: alle! - diese Politik konsequent verfolgt. Ich will auch daran erinnern, daß die Volksrepublik China immer von der Einheit der deutschen Nation ausgegangen ist und daß die Volksrepublik China die Wiedervereinigung Deutschlands unterstützt hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Drittens. Ich will zu dem Vorwurf, daß es die Vertreter der Bundesregierung bei ihren Kontakten zur chinesischen Führung in Menschenrechtsfragen am nötigen Nachdruck hätten fehlen lassen, etwas sagen. Diese Behauptung ist schlicht falsch und wird auch durch regelmäßige Wiederholung nicht richtig. Sowohl der Kollege Kinkel als auch ich haben wie alle anderen Mitglieder der Bundesregierung bei all unseren Gesprächen mit der chinesischen Führung die Fragen der Menschenrechte in diesem Land und insbesondere das Thema Tibet immer wieder angesprochen. Um es klar zu sagen: Für mich ist es selbstverständlich, daß es möglich sein muß, unter zwei partnerschaftlich verbundenden Staaten, die auf vielen Ebenen gut zusammenarbeiten, auch kritische und sensible Fragen offen anzusprechen. Daher habe ich die Entscheidung der chinesischen Regierung, den Besuch des Kollegen Kinkel zu verschieben, mit Bedauern und Unverständnis aufgenommen. Uns, den Mitgliedern der Bundesregierung, kam es bei unseren Gesprächen immer darauf an, vor allem auch konkrete Einzelfälle aufzugreifen und Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen. Dies werden wir selbstverständlich auch in Zukunft tun. Zu einer solchen Politik gibt es nach meiner Überzeugung keine Alternative. Ich lege großen Wert auf die Feststellung, daß der Bundesaußenminister diese Politik immer mit großem persönlichen Einsatz und Engagement vertreten hat. Er hat dabei ganz selbstverständlich die volle Unterstützung der Bundesregierung, und das gilt insbesondere auch für mich als Bundeskanzler. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Abschließend will ich noch einmal feststellen, daß ich die Reaktionen der letzten Woche aus Peking bedauere. Gute Partnerschaft setzt auch gegenseitigen Respekt voraus. Für uns ist das Ziel klar: Ungeachtet dieser augenblicklichen Situation wollen wir auch in Zukunft mit der Volksrepublik China gut zusammenarbeiten. Ich bin sicher, daß dieses auch in Peking von vielen genauso gesehen wird. Ich sage diesen Satz aus der Überzeugung heraus, daß er auch am heutigen Tag am Platz ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Günter Verheugen. Günter Verheugen (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Verständnis dafür, daß der Bundeskanzler wegen einer wichtigen außenpolitischen Verpflichtung das Parlament verlassen mußte. Wir haben auf unser Recht, diese Debatte zu eröffnen, verzichtet, um ihm die Gelegenheit zu geben, ein paar klarstellende Äußerungen zu machen. Mit dem, was der Bundeskanzler soeben zu den Grundlagen der deutschen China-Politik gesagt hat, kann man im wesentlichen einverstanden sein. Auf dieser Grundlage werden wir uns leicht einigen können. Allerdings bleibt eine große Frage völlig unbeantwortet: Warum hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren bis in die jüngsten Tage hinein nicht so gehandelt, wie der Bundeskanzler es gerade dargestellt hat? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Widerspruch bei der CDU/CSU) Vor dieser Debatte hat es ja ein paar warnende Hinweise gegeben, besonders vom Vorsitzenden der F.D.P.-Fraktion, man solle die China- Politik nicht Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10399 noch: Günter Verheugen bitte Sie aber, Herr Solms, Ihre Ermahnung an die richtige Adresse zu richten. Es sind Ihre eigenen Leute, die in Bonn herumlaufen und überall erzählen, der Außenminister sei nicht mehr tragbar. Sorgen Sie in Ihrem eigenen Laden einmal für Ordnung! (Dr. Hermann Otto Solms [F.D.P.]: Wer denn? - Weiterer Zuruf von der F.D.P.: Haltet den Dieb!) Wir hatten eine Debatte zur China-Politik gewünscht, weil das Parlament nicht schweigen kann, wenn eine Resolution zur Tibet-Frage, die von allen Fraktionen eingebracht und unterstützt wurde, von der chinesischen Führung zum Anlaß einer schweren Störung der Beziehungen genommen wird. Eine ruhige und gründliche Debatte wäre notwendig gewesen, weil es jetzt nicht mehr allein um die Menschenrechte in Tibet geht, sondern weil Grundsatzfragen der China-Politik, ja der Außenpolitik insgesamt zur Debatte stehen. Die Tibet-Resolution ist ein Erfolg der Arbeit des gesamten Hauses. Der Deutsche Bundestag muß zu seinem Menschenrechtsengagement stehen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die chinesische Reaktion zeigt, daß die Führung Chinas dieses Engagement ernst nimmt. Vizepräsident Hirsch hat mit Recht gesagt: Wenn andere westeuropäische und nordamerikanische Parlamente dem Beispiel des Bundestages folgten, dann könnte man vielleicht auf ein Umdenken in Peking und eine Änderung der starren Haltung gegenüber Tibet hoffen. Ich bedaure zutiefst, daß es Stimmen aus der CSU, an der Spitze Landesgruppenvorsitzender Glos, gegeben hat, die sich von der Tibet- Resolution schon wenige Tage nach ihrer einstimmigen Verabschiedung distanziert haben. Der Bundestag muß selbstbewußt zu seiner Entscheidung stehen. Er darf sich nicht unter chinesischem Druck auseinanderdividieren lassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Zuruf des Abg. Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]) Ich appelliere dringend an Sie alle, die erreichte Gemeinsamkeit aller Fraktionen in der Menschenrechtspolitik nicht aufs Spiel zu setzen. Wenn wir uns auf die falsche Alternative Geschäft oder Moral einlassen, beschädigen wir gleichermaßen unsere Wirtschaftsinteressen und unsere Grundüberzeugungen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die chinesische Reaktion auf die Tibet-Resolution ist nicht akzeptabel. Wir wollen den Dialog mit China. Aber es kann nicht angehen, daß die chinesische Seite am Dialog nur interessiert ist, wenn ihr unangenehme Themen ausgeklammert bleiben. Die Frage allerdings: Wie konnte es zu dieser Reaktion Pekings kommen?, ist für uns heute die entscheidende. Ich sehe den Grund darin, daß der China-Politik der Regierung Kohl die innere Balance fehlt. Bundeskanzler und Außenminister haben sich so verhalten, daß es nahezu zwangsläufig zu einer chinesischen Fehleinschätzung kommen mußte. Ich zitiere ein ganz gewiß nicht im Verdacht sozialdemokratischer oder gar wirtschaftsfeindlicher Umtriebe stehendes Blatt, die ,,Neue Zürcher Zeitung" von gestern: Auch Bundeskanzler Kohl hat sich in die Rolle eines Türöffners für die deutsche Wirtschaft drängen lassen und letztes Jahr das unterdrückerische Pekinger Regime sogar mit einem für die deutsche Politik eher peinlichen Besuch bei der Volksbefreiungsarmee erfreut. Wie falsch die Signale sind, die mit solchen Regierungsaktionen den chinesischen Machthabern gegeben werden, lässt die jüngste Verstimmung zwischen Bonn und Peking erkennen. Die Volksrepublik wird durch den Kotau ausländischer Regierungen in ihrem Glauben bestätigt, sie könne die westliche Politik über die Wirtschaftskontakte ans Gängelband nehmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Bundesregierung hat keine eindeutige Haltung eingenommen. Was ist das, wenn der Außenminister einerseits Gelder für eine Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung streicht, sie andererseits zugunsten der Durchführung privat sammelt? Er erklärt einerseits, mit der Tibet- Resolution nicht ausreichend einverstanden zu sein, stimmt ihr andererseits zu. (Dr. Karl-Heinz Hornhues [CDU/CSU]: Das hatten wir doch alles schon einmal!) Ich denke, das muß die Volksrepublik China dann auch nicht sonderlich ernst nehmen. Aber ernst genommen hat sie immer den Bundeskanzler, weil dessen Haltung klar und eindeutig war. Er ist immer zur Akkomodierung chinesischer Interessen bereit gewesen, ob mit seinem Tibet-Besuch 1987 oder dem Besuch bei der Volksbefreiungsarmee 1995. Die Ausladung des Bundesaußenministers ist aus Pekinger Sicht ganz folgerichtig. Um glaubwürdig erpressen zu können, muß auch glaubwürdig bestraft werden. Bestraft wurde aber eben nicht die wankelmütige Haltung des Außenministers, bestraft wurde die Unzuverlässigkeit des Kanzlers, von dem man angenommen hatte, er werde das Parlament gemäß dem Wunsch der chinesischen Seite dirigieren und zur Aufgabe des Resolutionsprojektes bewegen. Peking hat im Sinne des chinesischen Sprichworts gehandelt: Man tötet das Huhn, um den Affen zu erschrecken. (Heiterkeit bei der SPD - Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist das Huhn, wer der Affe?) - Ich kann nichts für die chinesischen Sprichwörter. Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, dieses für beide Seiten entwürdigende Verhalten zu been Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10400 noch: Günter Verheugen (Beifall bei der SPD) Deshalb muß für uns gelten: Wir wollen gute Beziehungen zu China. Dazu ist der politische Dialog mit der chinesischen Führung über alle Fragen von gegenseitigem Interesse nötig. Ein kontinuierlicher Dialog über Menschenrechtsfragen gehört dazu. Eine Konditionalität zwischen den Inhalten des politischen Dialogs und den Wirtschaftsbeziehungen herstellen zu wollen, das wäre im Falle Chinas töricht. Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen. Dazu fordern wir die Regierung auf. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Rudolf Seiters. Rudolf Seiters (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche nach einer guten und ernsthaften Debatte mit breiter Mehrheit Position zum Thema Menschenrechte, Tibet und China bezogen. Alle Fraktionen haben betont, wie wichtig diese gemeinsame Position des Deutschen Bundestages sei. Die Bundesregierung hat den Antrag unterstützt. Ich habe mich nach dem Sinn der heutigen Debatte gefragt, Herr Kollege Verheugen. Wer jetzt den parteipolitischen Streit sucht - Sie haben ihn in den letzten Tagen, genauso wie Kollege Voigt, ständig gesucht -, schmälert den Wert und das Gewicht der gemeinsam verabschiedeten Resolution aus der vergangenen Woche. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Sie helfen auch nicht den Menschenrechten, Sie helfen nicht den Tibetern, und Sie helfen auch nicht den deutsch-chinesischen Beziehungen. Alles andere - ich sage das ganz ruhig - ist pure Heuchelei. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Ich will unsere Position noch einmal in drei Punkten bekräftigen. Erstens. Wir wollen vernünftige und ausbaufähige Beziehungen zu China. Aber auch China muß begreifen, daß die Frage von Menschenrechten keine innere Angelegenheit einzelner Staaten ist. Der Deutsche Bundestag hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die universelle Geltung der Menschenrechte hingewiesen. Nach unserem Verständnis ist die Stellungnahme zu Menschenrechtsverletzungen, wo immer sie geschehen, nicht nur legitim, sondern ein Gebot der politischen Ethik. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens. In der Debatte des Bundestages bestand Konsens darüber, daß die Unterstützung von Autonomie und Selbstbestimmung kein Plädoyer für die Abspaltung Tibets vom chinesischen Staatsverband bedeutet. Niemand stellt die territoriale Integrität Chinas in Frage. Es ist aber legitim und notwendig, für das Verlangen des tibetischen Volkes einzutreten sowie die tibetische Kultur und Religion zu wahren und zu erhalten. (Beifall bei der CDU/CSU) Drittens. Wir haben die Versuche der chinesischen Seite, gegenüber dem deutschen Parlament Druck auszuüben, ebenso zurückgewiesen, wie wir die chinesischen Reaktionen auf die Tibet-Entschließung des Deutschen Bundestages einschließlich der Ausladung des deutschen Bundesaußenministers für überzogen und für falsch halten. Es ist völlig einsichtig, daß die Bundesminister Töpfer und Merkel Besuche in dieser Situation ebenfalls nicht für hilfreich halten. Die Besuche werden zu einem späteren Zeitpunkt wieder sinnvoll werden. Auch die Chinesen haben unabhängig von manchen Aufgeregtheiten dieser Tage ein Interesse an vernünftigen und ausbaufähigen Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland. Das zeigen auch ihre jüngsten Erklärungen. Mir ist völlig unbegreiflich, warum die SPD die Reiseabsagen der beiden Minister abweichend von der bisherigen Gemeinsamkeit kritisiert. (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Poppe hat recht: Wären Herr Töpfer und Frau Merkel gefahren, wäre Verheugen der erste gewesen, der seiner Empörung freien Lauf gelassen hätte. Alles Heuchelei! (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Zu Ihren Angriffen auf den Bundesaußenminister will ich im übrigen doch sagen: Er wurde ausgeladen, weil er sich hinter unsere Entschließung gestellt hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vor diesem Hintergrund ist es nicht fair, den Bundesaußenminister anzugreifen. Vielmehr hätte es sich gehört - das sage ich zur Opposition -, sich in einer solchen Situation solidarisch an die Seite von Klaus Kinkel zu stellen. Das ist meine Meinung. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Bundestag und Bundesregierung haben in der vergangenen Woche deutlich gemacht, daß sie Menschenrechte nicht anderen Interessen unterordnen. (Günter Verheugen [SPD]: Sie antworten schon wieder auf die falsche Rede!) Ich bin überzeugt, daß sich die Einforderung von Menschenrechten und ökonomische Interessen nicht gegenseitig ausschließen. Wir werden unter Wahrung unserer Grundsätze weiterhin den Dialog mit China führen sowie die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen ausbauen. Bei dieser Politik haben die Bundesregierung, der Bundeskanzler und der Bundesaußenminister die volle Unterstützung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10401 Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Wolfgang Schmitt. Wolfgang Schmitt (Langenfeld) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Seiters, ich stimme Ihnen ausdrücklich in der Bewertung der Debatte zur Tibet-Resolution vom vergangenen Donnerstag zu. Es lag nicht in unserem Interesse, die Wirksamkeit dieser Resolution durch kleingeistiges, parteipolitisches Gezänk zu entwerten. Der Wert der Resolution besteht unter anderem darin, daß sie von diesem Hause einstimmig beschlossen worden ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte Sie aber auch daran erinnern, daß es ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion war, nämlich Kollege Glos, der die Angriffe und Kommentare des chinesischen Außenministeriums - sie gipfelten in Begriffen wie Perversion, Abnormität; ja die Legitimität des gesamten Deutschen Bundestages wurde in Abrede gestellt - nicht deutlich zurückgewiesen hat. Vielmehr hat er am Samstag in der ,,Frankfurter Allgemeinen Zeitung" verständnisvoll darauf hingewiesen, daß der Deutsche Bundestag seine Kritik an der chinesischen Regierung offenbar überzogen habe. (Günter Verheugen [SPD]: So ist es! Unerhört!) Meine Damen und Herren, durch solche Reaktionen werden Resolutionen, die wir hier verabschiedet haben, politisch entwertet. Damit wird unserem Engagement kein Gefallen getan. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie der Abg. Ulla Jelpke [PDS]) Ich hätte vom Kollegen Glos erwartet, daß er den absurden Vorwurf der chinesischen Führung, der Deutsche Bundestag vertrete nicht die Interessen des deutschen Volkes, genauso zurückgewiesen hätte, wie in früheren Zeiten die CDU/CSU-Fraktion besonders harsch in Sachen Menschenrechtsverletzungen in Osteuropa zur Sache gegangen ist. (Otto Schily [SPD]: Ist sie doch gar nicht!) Für unsere Fraktion - ich will das noch einmal deutlich erklären - besteht kein Grund, von der hier verabschiedeten Resolution auch nur an einem Punkt irgend etwas zurückzunehmen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, daß sie im Ton und der Sache nach dem hier zur Debatte stehenden Gegenstand absolut angemessen war. Alle Fraktionen waren sich der außenpolitischen Bedeutung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China sehr wohl bewußt, als wir diese Resolution verabschiedeten. Wir brauchen an diesem Punkt keinen Nachhilfeunterricht. Meine Damen und Herren, wir haben erwartet, daß sich der Bundesaußenminister ebenso deutlich hinter das Parlament stellt. Herr Kollege Kinkel, Sie haben zu Recht Ihr Bedauern über die Ausladung durch die chinesische Regierung zum Ausdruck gebracht. Aber ich hätte am Montag, nachdem das durch die Medien gegangen ist, von Ihnen auch deutlichere Worte als nur den Hinweis darauf erwartet, daß Sie sich in einer Spagatsituation befänden. (Widerspruch des Bundesministers Dr. Klaus Kinkel) Herr Bundesaußenminister, der Spagat ist eine äußerst instabile Haltung. Da bedarf es nur eines kleinen Stupses, und Sie liegen auf der Nase. Daran haben auch wir kein Interesse. Aber ich hätte von Ihnen erwartet, daß Sie, statt auf vermeintliche konfuzianische Denktraditionen des Ostens hinzuweisen, deutlich darauf hingewiesen hätten, daß Menschenrechte universal gelten. Im übrigen ist der Hinweis auf andere Geistes- und Denktraditionen nicht angemessen. Hätten Sie mit dem früheren deutschen Botschafter in der Volksrepublik China, Herrn Fischer, gesprochen, dann hätte er Sie sicherlich sehr qualifiziert darauf aufmerksam gemacht, daß die konfuzianische Denk- und Philosophietradition sehr wohl eine Vorstellung von Menschenrechten kennt, wie sie auch in der abendländischen Tradition zu finden ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Das ist richtig!) Nicht umsonst haben sich die Angehörigen der Opfer des Massakers auf dem Platz des Himmlischen Friedens bei ihren Appellen an den chinesischen Volkskongreß nicht auf abendländische Menschenrechtstraditionen, sondern auf konfuzianisches Gedankengut berufen, woran Sie sehen können, daß die Rede von den anderen Werten und die Feststellung, man könne unser Menschenrechtsverständnis nicht auf andere Weltgegenden übertragen, schlicht und einfach dummes Zeug ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluß. Ich möchte der Bundesregierung nicht absprechen, daß sie rein subjektiv der Auffassung ist, daß sie sich entschlossen genug für Menschenrechtsfragen auch gegenüber der Volksrepublik China eingesetzt hat. Aber Sie sollten sich einmal fragen, warum die Reaktion der chinesischen Führung auf die Resolution des Deutschen Bundestages so harsch ausgefallen ist. Offenbar ist man auf chinesischer Seite durchaus der Meinung, daß die Verabschiedung der Tibet-Resolution des Deutschen Bundestages alles andere als in der Kontinuität der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China steht. Mein Eindruck ist, das chinesische Außenministerium meint, darin einen Bruch zu identifizieren. Ich fordere Sie auf, Herr Bundesaußenminister, Herr Bundeskanzler: Treten Sie in Zukunft entschlossener der Pekinger Führung gegenüber. Machen Sie deutlich, daß diese Resolution, anders als es übrigens der Kollege Glos meint, in der Tradition der bundesdeutschen China-Politik steht. Falls es nicht so sein sollte: Wagen Sie einen entschlossenen Neuanfang. Beide Länder können davon profitieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10402 Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Dr. Wolfgang Gerhardt, Sie haben das Wort. Dr. Wolfgang Gerhardt (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in der vorigen Woche in einer gemeinsamen Resolution zu den Menschenrechten und zur kulturellen Identität Tibets bekannt. Es gibt keinen Zweifel daran, daß alle Kolleginnen und Kollegen auch dazu stehen. Der Bundesaußenminister hat in einem Interview auf die Frage ,,Wie bewerten Sie die Absage aus Peking?" klar erklärt: Ich bedaure die Verschiebung des Besuchs. Der Besuch stand seit langem fest. Das sollten die jährlich vereinbarten Konsultationen sein. Ich sage nachdrücklich, daß ich mich immer für gute Beziehungen zu China eingesetzt habe und daß ich dies auch weiter tun werde. Andererseits lasse ich mir in Menschenrechtsfragen den Mund nicht verbieten, und der frei gewählte Deutsche Bundestag tut das auch nicht. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Das ist klar erklärt worden, das kann jeder nachlesen. Das entspricht unserer Haltung, und wir sprechen dem Bundesaußenminister auch unsere Solidarität aus. Er vertritt mit dem Bundeskanzler unsere Politik gegenüber diesem Land. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Im Deutschen Bundestag hat niemand die territoriale Integrität Chinas in Frage gestellt. Auch der Dalai-Lama hat sich bei seinem Besuch sehr klug geäußert. Ihm geht es um die kulturelle Identität seines Volkes und nicht um Staatsgründungsfragen in Tibet selbst. Deshalb muß man hier auch noch einmal sagen können: Wir sind ein frei gewähltes Parlament; der Dalai-Lama ist uns in Deutschland herzlich willkommen. Wir lassen uns von niemandem vorschreiben, wen wir hier zu empfangen haben und mit wem wir Gespräche führen. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Diese Persönlichkeit wird von uns respektiert. Der souveräne Umgang von Staaten miteinander gebietet, daß man Handelsbeziehungen pflegt, daß man sich begegnet, daß man Kooperationen sucht, aber er bedeutet auch, daß man sich gegenseitig manchmal etwas kritisch mitzuteilen hat. Wer dies nicht erträgt, wer nicht die Kraft hat, mit anderen Staaten und Völkern auch kritische Sachverhalte zu erörtern, der hat keine überzeugende politische Führung. Das muß gesagt werden können, und das ist auch der Fall. Deshalb ist die Absage und das, was ich auch in Deutschland an Diskussionen höre, kein Prestigeproblem für die Bundesrepublik Deutschland, es ist auch kein Zeichen der Stärke sondern ein Zeichen der Schwäche der chinesischen Führung. Es ist kein souveränes Reagieren auf eine Situation. (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es liegt jetzt an uns, wie wir damit umgehen. Mit Gelassenheit! Warum sollten wir hier aufgeregt innenpolitisch kleine Schachspielchen veranstalten, wenn es darum geht, auch der chinesischen Führung jetzt zu signalisieren, daß sie nicht beliebig mit einem Beschluß des deutschen Parlaments umspringen kann? (Zuruf des Abg. Günter Verheugen [SPD]) Wenn die chinesische Führung einen Besuch des Bundesaußenministers absagt, dann ist hier die Solidarität aller Kolleginnen und Kollegen gefordert. Wenn der deutsche Außenminister an der Vordertür eines Hauses abgewiesen wird, sollte von uns niemand den Versuch machen, durch die Hintertür hineinzukommen. Das muß klar sein. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU - Zurufe von der SPD) Das muß klar sein im gegenseitigen Umgang: Es gibt eine gemeinsame China-Politik der Bundesregierung, es gibt eine gemeinsame Resolution dieses Hauses, und deshalb gibt es eine gemeinsame Haltung von uns allen gegenüber der chinesischen Führung. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) Wenn die Aktuelle Stunde einen Sinn hat, Herr Kollege Verheugen, dann ist es die Gelegenheit, Sie zu bitten, Ihren ganzen Einfluß geltend zu machen, daß auch Ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen sich so verhalten, wie wir uns verhalten. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Es ist nämlich wichtig, daß die chinesische Führung das Signal bekommt: Sie kann uns hier nicht auseinanderdividieren - weder den Bundeskanzler noch den Außenminister, noch die CDU, noch die CSU, Herrn Schäuble, Herrn Glos und den Wolfgang Gerhardt. Es ist jetzt an Ihnen, dies darzustellen. Ich könnte mir vorstellen, daß dies doch eine gewisse Wirkung hat. Nein, die Aktuelle Stunde ist nicht beantragt worden, um die China- Politik in Zweifel zu ziehen. Jeder weiß, daß der Bundesaußenminister in Menschenrechtsfragen kämpft, daß er viele Einzelfälle geklärt hat, daß er durch sehr persönliche Gespräche manchen aus dem Gefängnis befreit hat, daß er etwas erwirkt hat. Nein, sie wird gemacht aus innenpolitischem Kalkül. Das ist mir aber zu klein. Ich kann auf Pepita nicht Schach spielen. Deshalb ist dies das einzige, was ich zu der Diskussion heute sagen kann. Vielen Dank. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU - Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Solidarisierungsbedarf in der F.D.P. ist enorm! - Gegenruf von der CDU/CSU: Wenn ihr uns die Gelegenheit gebt!) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Dr. Gregor Gysi. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10403 Dr. Gregor Gysi (PDS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens. Es ist wahr: Aus den Reihen der Opposition, aber auch aus den eigenen Reihen der F.D.P. nimmt der Druck zu, den Bundesaußenminister auszuwechseln. (Widerspruch bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Ich füge hinzu, daß ich die Beziehungen zu China und die Menschenrechtssituation in China viel zu wichtig finde, als daß man sie zum Anlaß nimmt, Personalpolitik innerhalb der Bundesregierung zu betreiben. (Beifall bei der PDS - Dr. Hermann Otto Solms [F.D.P.]: Heuchler! - Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.) Deshalb kritisiere ich das. Zweitens. Den Begriff Menschenrechte kann man nur akzeptieren, wenn diese wirklich universell gelten und anerkannt werden, und zwar auch in ihrer Einheit von politischen und sozialen Rechten. Ich sage deshalb deutlich: Wenn der Pressesprecher der chinesischen Botschaft in der Tageszeitung ,,Neues Deutschland" erklärt, daß man zum Beispiel nicht vergessen dürfe, daß China erreicht hat, daß über eine Milliarde Menschen nicht mehr hungern, dann ist das wahr, aber er möge mir doch bitte erklären, weshalb man das nicht erreichen kann unter den Bedingungen von Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und anderen politischen Freiheiten. (Beifall bei der PDS) Ich bin eigentlich nicht mehr länger bereit, diese Gegenüberstellung hinzunehmen - allerdings auch umgekehrt nicht; das heißt, daß auch dieser Bundestag und die Bundesregierung die Verpflichtung haben, sich stärker weltweit für soziale Grundrechte einzusetzen, weil andernfalls natürlich politische Rechte einfach an Wert verlieren. Für jemanden, der hungert, ist eben die Pressefreiheit nicht das Entscheidende, sondern das Entscheidende für ihn ist, daß er sich ernähren kann. Wir müssen also von der Einheit ausgehen, und das viel stärker. Ich glaube, daß man drittens festhalten muß, daß alle Regierungen auf diesem Erdball und, von den Grünen einmal abgesehen, auch alle Parteien in diesem Hause in ihrer Geschichte immer schon ein durch ein bestimmtes politisches Interesse geprägtes unterschiedliches Herangehen an Menschenrechtsverletzungen praktiziert haben. Das mag bei den einzelnen Parteien unterschiedlich gewesen sein. Es wäre aber einfach fatal, zu leugnen, daß das die Politik immer begleitet hat. Natürlich verhält sich auch die Bundesregierung je nach Interessenlage sehr unterschiedlich. Ich kann hier nur Stichworte nennen: Wie ist es zum Beispiel mit der Auseinandersetzung der Bundesregierung mit der Türkei in bezug auf die Kurden? Wie ist es mit der Auseinandersetzung der Bundesregierung mit Rußland in bezug auf Tschetschenien? Ich könnte viele andere Beispiele nennen, will das aber nicht tun. Dies setzt sich in der China-Politik dieser Bundesregierung fort. Deshalb will ich dazu noch etwas sagen. Nachdem nun der Bundesaußenminister ausgeladen worden ist, fand ich die weiteren Meldungen schon deshalb so interessant, weil man dadurch erst erfahren hat, welche sonstigen Besuche geplant waren, von denen man gar nichts wußte. (Beifall bei der PDS) So erfuhr man zum Beispiel, daß Frau Merkel, Herr Töpfer und Herr Rexrodt - dies mag auch noch andere Gründe haben - abgesagt haben. Viel spannender aber fand ich, daß Herr Rühe ein deutsch-chinesisches Offizierstreffen beim Heeresführungskommando in Koblenz abgesagt hat, von dem vorher kein Mensch wußte, daß es stattfinden sollte, (Beifall bei Abgeordneten der PDS) und daß er laut ,,Süddeutscher Zeitung" vom 25. Juni 1996 auch ein deutsch-chinesisches Generalstabstreffen in Peking abgesagt hat. Ich sage Ihnen allen Ernstes: Wenn Sie ganz scharf auf Rüstungsaufträge aus China sind und der deutschen Wirtschaft sowie der Deutschen Bank diesen Weg ebnen wollen, dann sind Sie natürlich nicht in der Lage, die Politik, die auch der Kanzler gerade ausgeführt hat, umzusetzen. Dann sind Sie an Ihre eigene Politik gefesselt. Das wird täglich deutlich. (Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Amke Dietert-Scheuer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Übrigens übernimmt man mit Waffenexporten immer einen bestimmten Grad an Verantwortung. Das sollte man klar sehen. Natürlich sind wir für den Dialog mit der chinesischen Regierung und mit anderen chinesischen gesellschaftlichen Kräften. Wir sind auch für wirtschaftliche Zusammenarbeit; das ist ganz klar. Wir selber führen Gespräche nicht nur mit chinesischen Politikerinnen und Politikern. Dabei stehen die Menschenrechte sehr wohl im Mittelpunkt; denn ich glaube, daß ohne ihre Verwirklichung letztlich gedeihliche Beziehungen überhaupt nicht möglich sind. Das gilt auf allen Ebenen und im Verhältnis zu allen Staaten. Hier kann gegenüber vielen Staaten noch mehr geleistet werden, als es in der Vergangenheit der Fall war. Ich wünschte mir, das neue Jahrhundert wäre dadurch gekennzeichnet, daß wir alle - das sage ich nicht ohne Selbstkritik - an die Verwirklichung der Menschenrechte herangingen, ohne dabei die eigene politische, wirtschaftliche oder sonstige Interessenlage auch nur zu 50 Prozent oder 20 Prozent zu berücksichtigen. (Beifall bei der PDS) Das nämlich ist die Voraussetzung dafür, Menschenrechte wirklich als universell anzusehen. Das erfordert, ökonomische und andere Interessen auch einmal zurückzustellen. Genau dazu ist die Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10404 noch: Dr. Gregor Gysi Bundesregierung nicht bereit. Solange sie dazu nicht bereit ist, wird sie in diesen Fragen nicht ehrlich sein können - weder gegenüber China noch gegenüber der Türkei, noch gegenüber Rußland, noch gegenüber anderen Ländern auf dieser Welt. (Beifall bei der PDS) Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Volker Neumann, Sie haben das Wort. Volker Neumann (Bramsche) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Seiters, Herr Schmitt, Herr Gerhardt und Herr Gysi, ich bin der Meinung, daß eine Aktuelle Stunde nicht notwendigerweise einem parlamentarischen Angriff der Opposition auf die Regierung oder umgekehrt dienen muß. Ich finde, eine Aktuelle Stunde kann auch die Antwort des Deutschen Bundestages auf Ereignisse sein, die einer Stellungnahme bedürfen. Eine vereinbarte Debatte wäre im übrigen besser gewesen. (Beifall bei der SPD) Die Antwort der chinesischen Regierung auf die Tibet-Resolution der letzten Woche macht deutlich, wie weit diese von einem selbstverständlichen und souveränen Umgang mit den Fragen der Menschenrechte und der Demokratie entfernt ist. Wer so massiv die Menschenrechte verletzt und seinem Volk demokratische Rechte vorenthält wie die kommunistische Regierung in Peking, ist offensichtlich noch weit davon entfernt, mit uns glaubwürdig über diese Fragen zu diskutieren. Sie ist auch nicht legitimiert, dem Deutschen Bundestag Belehrungen in Fragen der Demokratie zu erteilen. Wenn der Sprecher des chinesischen Außenministeriums meint, der Bundestag vertrete nicht das deutsche Volk, so mag dies nur durch die Tatsache zu erklären sein, daß sich die chinesische Regierung noch nie freien, geheimen und gleichen Wahlen stellen mußte. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der chinesischen Regierung ist offenbar die Rolle des Parlaments in westlichen Demokratien noch nicht klar. Die einstimmig angenommene Resolution des Deutschen Bundestages hält das chinesische Außenministerium für ,,das Werk weniger Leute in Deutschland". In dieser Einschätzung irrt die chinesische Regierung, wie die breite Zustimmung zu der Haltung des Bundestages durch die deutsche Öffentlichkeit beweist. Aber ich will auch gern bestätigen, daß die chinesische Regierung mit einer anderen Einschätzung richtig liegt, nämlich der, daß ,,die Mehrheit des deutschen Volkes die Entwicklung von Freundschaft und Zusammenarbeit unterstützt". Das wollen wir uneingeschränkt. Aber wir werden deshalb unsere klare und eindeutige Haltung in Fragen der Menschenrechte und der Demokratie nicht verleugnen. Mit dem mißlungenen verbalen Versöhnungsversuch des chinesischen Außenministeriums sollte wohl die Überreaktion auf die Ausladung des deutschen Außenministers wieder ausgebügelt werden. Dieses Hin und Her in der chinesischen Politik zeigt deutlich das mangelnde Selbstbewußtsein auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratie. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das klärende Gewitter, das zu der jetzigen Krise in den deutsch- chinesischen Beziehungen geführt hat, kann aber auch für die Bundesregierung klärend gewesen sein. Sie ist endlich gezwungen, Farbe zu bekennen. (Beifall bei der SPD) Es bringt im Verhältnis zu der chinesischen Regierung nämlich nicht viel ein, lediglich eine Schönwetterpolitik zu betreiben. Jede Meinungsverschiedenheit in politischen Fragen führt dann automatisch zu einer Krise in den politischen Beziehungen. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, hat bisher den Eindruck erweckt, aus Angst vor der Gefährdung wirtschaftlicher Beziehungen Konfliktthemen zu vermeiden. - Nein, sie ist darüber hinaus so weit gegangen, den Chinesen Konfliktfreiheit vorzugaukeln. Dies hat nicht nur hier, sondern überall dazu geführt, die Chinapolitik der Bundesregierung als widersprüchlich und konfus erscheinen zu lassen. Nach der Diskussion und der Abstimmung am letzten Donnerstag und der Erklärung des Bundeskanzlers heute - ihm dazu Gelegenheit zu geben rechtfertigte übrigens schon diese Aktuelle Stunde - kann ich provokativ sagen: Es muß uns freuen, daß wir den Tibet-Antrag eingebracht haben. Wir sind dadurch nicht nur in der Menschenrechtsfrage, sondern auch in der gemeinsamen Chinapolitik ein Stück weitergekommen. Es war eine heilsame Krise, aus der wir gestärkt hervorgehen, und zwar auch gestärkt durch die Erfahrung, daß trotz politischen Unwetters und unterschiedlicher Auffassungen in den Fragen der Menschenrechte und der Demokratie die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit China weitergehen werden und weitergehen müssen. - Ich frage übrigens, wie lange wir uns unserer Reisetätigkeit enthalten sollen. Hat darüber einmal jemand nachgedacht? (Zuruf von der CDU/CSU: Verheugen!) Es ist kein Geheimnis, daß sich auch in China ein politischer Wandel vollzieht. In dieser Zeit will Peking Stärke zeigen, gibt sich aggressiver und spielt die nationalistische Karte. Taiwan und Hongkong zeigen das. Meine Damen und Herren, die Propaganda war und ist in China immer ein Gradmesser für die Atmosphäre in der Führung. Die momentane Entwicklung läßt Veränderungen vermuten. Sie zeigt, daß Machtkämpfe und wahrscheinlich auch Instabilität der Führung zu erwarten sind. Gleichzeitig aber lenkt diese Propaganda ab und weist auf mutmaßliche äußere Feinde hin. Das ist ein altbekanntes Mittel der Außenpolitik; wir wissen es. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10405 noch: Volker Neumann (Bramsche) Angesichts der großen Gefahren, die ein instabiles China für die Welt mit sich bringt, ist eine berechenbare deutsche Chinapolitik unumgänglich. Wir sind deshalb gut beraten, alle Aspekte der Chinapolitik immer wieder zu überprüfen. Ich bin sicher, daß unsere Tibet-Resolution einen Anstoß dazu gegeben hat. (Beifall bei der SPD) Und die Resolution hat ein Weiteres gezeigt, meine Damen und Herren: In Menschenrechtsfragen hat der Deutsche Bundestag seine gemeinsame Grundhaltung nicht verändert. Darin liegt unsere Stärke, und dafür werden uns alle dankbar sein, denen Menschenrechte und Demokratie vorenthalten werden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Joschka Fischer. Joseph Fischer (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche nach einer, wie ich finde, sehr guten und sehr eindrücklichen Debatte mit einer beeindruckenden einstimmigen Mehrheit eine bedeutsame Resolution verabschiedet. Das Wichtigste daran ist, daß wir in Menschenrechtsfragen über die Fraktions- und Parteigrenzen hinweg ein hohes Maß an Konsens im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen in der auswärtigen Politik und in der Haltung, die die Bundesrepublik Deutschland dazu einnehmen soll, haben. Insofern brauchen wir diese Debatte heute nicht mehr zu führen. Heute geht es um den offensichtlichen Widerspruch zwischen der einstimmigen Haltung des Deutschen Bundestages und der Haltung der Bundesregierung. Beim besten Willen, bei allem Konsens: Dazu wird man nicht schweigen können, Herr Gerhardt. Das hat nichts mit kleinkariertem parteipolitischen Gezänk zu tun. (Widerspruch bei der F.D.P.) - Überhaupt nicht! Ich könnte es mir ganz einfach machen. Ich könnte fragen, ob die Solidaritätserklärung des F.D.P.-Vorsitzenden mit dem F.D.P.-Außenminister eine Drohung oder eine Unterstützung ist. (Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Fragen Sie doch!) Manches könnte für das erste sprechen. Mir geht es um etwas anderes. Mir geht es darum, klarzumachen, daß wir bei den Widersprüchen zwischen der Haltung der Bundesregierung und der des Deutschen Bundestages in Menschenrechtsfragen Kontinuität haben. Herr Kinkel, Sie und auch der Bundeskanzler sind in der Velayati-Frage genauso wie bei der Erarbeitung der Tibet-Resolution zweimal an derselben Frage gescheitert: Sie waren beide Male der Meinung, daß der Deutsche Bundestag zu weit geht. Sie waren bei der Tibet-Resolution ähnlich wie bei der Frage der Ausladung des Außenministers Velayati der Meinung, daß diplomatische Rücksichtnahmen schwerer zu wiegen haben als der klare, eindeutige Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen. (Bundesminister Dr. Klaus Kinkel: Irrtum!) Diesen Punkt müssen wir herausarbeiten; denn faktisch bedeutet Ihre Haltung, daß Sie in Menschenrechtsfragen eine Politik des Hineintappens in selbstaufgestellte Mustöpfe weiterverfolgen werden. Ich prophezeie Ihnen, Herr Kinkel: Wir werden an diesem Punkt nicht nachlassen; denn der entscheidende Aspekt gerade und auch in der Chinapolitik - darin unterscheiden wir uns auch von Ihnen - wird sein: Wir werden eine friedliche Entwicklung Chinas nicht bekommen, wenn wir vor allen Dingen auf das Geschäft setzen. Gerade dieses große Land wird eine demokratische Entwicklung brauchen. Herr Glos, all diejenigen, die meinen, hauptsächlich der Markt China sei von Interesse, werden letztendlich eine chaotische Entwicklung zu Lasten der äußeren Sicherheit in der Region, aber auch auf dieser Welt fördern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen müssen wir mit den Chinesen unnachgiebig über Menschenrechte, über tibetische Kultur und über den Schutz von Minderheiten in China sprechen. Wenn das Aufträge kostet, dann kostet es eben Aufträge. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An diesem Punkt erwarten wir von der Bundesregierung, daß sie endlich eine andere Haltung in Menschenrechtsfragen einnimmt. Damit das klar ist, Herr Kinkel: Uns geht es nicht darum, den Einsatz von Mitgliedern der Bundesregierung - auch von Ihnen persönlich - in Einzelfällen zu kritisieren. Wir erkennen dieses Bemühen durchaus an. Aber Sie müssen sich vorwerfen lassen, daß die Bundesregierung beim Besuch des Bundeskanzlers in China, im Umgang mit der chinesischen Führung den Eindruck erweckt hat, daß sie zwar an den Prinzipien der Menschenrechte festhält, daß sie diese aber im Zusammenhang mit der Geschäftsentwicklung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China weit in den Hintergrund rückt mit der Konsequenz, daß die Chinesen dies als Einladung empfunden haben, in Menschenrechtsfragen selbst in die Innenpolitik Deutschlands eingreifen zu können. Das war ein fataler Fehler, den Sie und der Bundeskanzler zu verantworten haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wenn die Bundestagsresolution von der Bundesregierung ernst genommen wird - wir hoffen, daß sie von ihr ernst genommen wird -, dann werden Sie Ihre Haltung zu den Menschenrechten im Spannungsverhältnis zwischen Geschäft und Menschenrechten im Umgang mit der Volksrepublik China, aber auch mit anderen Diktaturen endlich dergestalt überprüfen müssen, daß Menschenrechte unbedingten Vorrang haben. Es darf nicht weiter der Eindruck Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10406 noch: Joseph Fischer (Frankfurt) (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat die Kollegin Dr. Elke Leonhard. Dr. Elke Leonhard (SPD): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst ein Wort an die Regierungsparteien richten. Es scheint mir langsam zur Übung zu werden, daß Sie bei Fragen, die kniffelig sind oder Ihnen unangenehm werden, kneifen. Es war letzthin schon einmal so, daß Sie bei einer schwierigen sozialpolitischen Frage einfach nicht hierher gekommen sind und das Wort ergriffen haben. Ich ermahne Sie: Parlament ist Wort und Widerwort. (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Glos hat die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen! Die Redezeit hat er! Warum sagt er nichts?) - Vielleicht wird er noch etwas sagen. Ohne Emotionen fasse ich nun einmal nüchtern die Fakten zusammen. Bonn, 20. Juni 1996, 17.57 Uhr: Der Deutsche Bundestag verabschiedet die Tibet-Resolution: parteiübergreifender Konsens. Ein alltäglicher Vorgang? Ein normaler Vorgang? Jedenfalls kein Grund zur Aufregung. Wir, die deutschen Sozialdemokraten, werden Menschenrechtsverletzungen, wo immer sie geschehen, an den Pranger stellen. So, Herr Kollege Schmitt, haben wir es auch immer in Richtung Osteuropa getan. Das gehört zu unserem Selbstverständnis und ist unverzichtbar. (Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU/CSU: Wo ist eigentlich Frau Däubler?) Da gibt es keine Erklärung, Herr Kollege Lamers, und keine Rechtfertigung. Von uns als Deutschem Bundestag, dem obersten Verfassungsorgan, von uns als frei gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern wird billigerweise keiner erwarten können, daß wir uns die Augen zubinden, die Ohren zustopfen oder einen Maulkorb verordnen lassen - von niemandem. Wir haben andere Verfassungsorgane, die diplomatischen Gepflogenheiten unterworfen sind. Diese pflegen den Dialog: mal freundschaftlich, mal kritisch, aber immer nach dem Grundsatz: Reden ist immer besser als Nicht-Reden. Neben den Verfassungsorganen - um einmal die verschiedenen Bereiche zu nennen - gibt es Produzenten, gibt es Kaufleute, gibt es Händler, denen wir nicht ins Geschäft reden. Im Gegenteil: Wir haben eine der liberalsten Außenwirtschaftsverordnungen, und das ist gut so. Ich werde jedenfalls immer dafür eintreten. Die wenigen Einschränkungen des freien Handels sind begründet, berechtigt und auch bitter notwendig. Ob unsere Resolution auf Zustimmung oder Ablehnung stößt, wird uns wenig berühren. Leichte Zweifel äußerte beispielsweise Otto Wolff von Amerongen, Vorsitzender des Ost-Ausschusses der deutschen Wirtschaft: Man müsse verstehen, daß man in Ostasien - nicht nur in China - eine andere Einstellung zu Menschenrechten habe. - Ach so, kann ich da nur sagen. Ich wußte gar nicht, daß Menschenrechte geographisch differenzierbar sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Im Deutschland des 19. Jahrhunderts, in dem meine Partei begann, gegen Unterdrückung zu kämpfen, hatte die herrschende Klasse merkwürdigerweise ein ähnliches Verständnis wie heute Otto Wolff von Amerongen. Der Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, meine Damen und Herren, Herr Präsident, ist ausschlaggebend für den qualitativen Stand der Menschenrechte. Jede andere Erklärung ist blanker Unsinn. Also, kein Mischmasch! Noch einmal kurz zum Vorgang: Was ist am 20. Juni 1996 nach 17.57 Uhr passiert? Statt die Lage cool zu analysieren und professionelles Konfliktmanagement walten zu lassen, gab es völlig überflüssigerweise Aufgeregtheiten, Verletztheiten - und das auf beiden Seiten. Überreaktionen verhinderten ein außenpolitisches Konfliktmanagement. Ein Verfassungsorgan beschließt eine Resolution, ein anderes wird ausgeladen. Die Tatsache, daß Außenminister Kinkel ausgeladen wurde, nenne ich freiweg einen hysterischen Akt, eine Überreaktion. Man mag unserem Außenminister manches nachsagen, man müßte sich aber sehr anstrengen, sein Auftreten als elegant zu bezeichnen. Manchmal ist er schon tollpatschig, aber eines kann man ihm nicht absprechen: daß er bemüht ist, an jeder Stelle der Welt Handelsbeziehungen und wertorientierte Außenpolitik als zwei Seiten ein und derselben Medaille zu sehen. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Zurufe von der CDU/CSU) - Vielleicht ist es nicht freundlich, aber zutreffend; sonst müßten Sie das Gegenteil beweisen. Was ihn am Erreichen des Gipfels an Selbstbewußtsein hindert, meine Damen und Herren, ist seine tiefe Loyalität gegenüber dem Bundeskanzler. Von solcher Loyalität wünschte ich mir als Sozialdemokratin manchmal etwas mehr für meine Partei. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vielleicht wären wir dann schon an der Regierung. Vizepräsident Hans Klein: Die Redezeit ist abgelaufen, Frau Kollegin. Dr. Elke Leonhard (SPD): Ich komme zum Ende und sage noch einmal, daß sich wertorientierte Außenpolitik und effektive Handelspolitik niemals gestört haben. Ich ende mit einem Satz aus der ,,F.A.Z.": Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10407 noch: Dr. Elke Leonhard Nicht mit Gefühlen ist China-Politik zu machen, sondern mit einer klaren Abwägung der Interessen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Dr. Christoph Zöpel. (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann kommt denn der Glos? Glos will nicht! - Günter Verheugen [SPD]: Wir möchten Herrn Glos gerne hören! - Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Wollen die alle kneifen?) Dr. Christoph Zöpel (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die große Schnelligkeit, mit der die Resolution des Deutschen Bundestages aus der vergangenen Woche zu, über China und Deutschland hinaus verbreiteten, Reaktionen der chinesischen Regierung geführt hat, zeigt uns vielleicht allen - wenn wir zuhören -, daß in einer informationell global vernetzten Welt allen Parlamentariern, die sich mit Menschenrechtsfragen beschäftigen, zusätzliche Verantwortung zugewachsen ist. Mein Eindruck ist: Unsere Debatten über globale Veränderungen sind manchmal noch etwas einseitig. Wir diskutieren darüber gern und mit wachsender Zustimmung, wenn es um Welthandel geht und um den deutschen Exportanteil. Wir diskutieren darüber auch, wenn es um zusätzliche Infrastruktur für die Verbreitung weltweiter Informationen geht. Aber in dieser Woche stellen wir fest: Es bedarf gar keiner zusätzlichen Infrastruktur - gegen die ich deshalb nicht bin -, um relevante Informationen aus einem deutschen Parlament nach China zu bringen und die Reaktionen zurück. Daraus ist, so meine ich, zunächst einmal - und das gilt für die Politik, für das Parlament wie für die Wirtschaft - eine Konsequenz zu ziehen: In einer global vernetzten Welt sind weltweite Marktwirtschaft und weltweite Zivilgesellschaft mit Meinungsfreiheit, Menschenrechten und Minderheitenschutz untrennbar miteinander verbunden. Man muß mit beidem gleichzeitig umgehen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde alle, die beteiligt sind, vor allem die Unternehmen und die Exportwirtschaft, als erstes bitten, auch innerlich zu akzeptieren: Es kann keine weltweite Marktwirtschaft ohne weltweite Meinungsfreiheit geben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit den Gütern kommen die Meinungen. Mit den Meinungen kommen die Güter. Wer das trennt, der irrt und wird irgendwann zurückfallen in Unfreiheit. Daß die chinesische Regierung sich in diese Welt noch nicht integriert weiß, ist deutlich - weil dies schmerzhaft ist und nicht nur systemimmanent schmerzhaft, sondern auch, weil es in dieser Welt keinem chinesischen Generalsekretär, Ministerpräsidenten oder Staatspräsidenten mehr erspart bleiben darf, von Parlamenten, von Gruppen der Zivilgesellschaft damit konfrontiert zu werden, wann immer er sein Land verläßt, (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber auch dann, wenn er im Lande bleibt, daß Millionen in dieser Welt und ihre Repräsentanten Menschenrechtsverletzungen für unerträglich halten und dieses sagen. Noch einmal an Unternehmen gewandt, sage ich: Es gibt einen Zusammmenhang zwischen Handel und Menschenrechten, der darin besteht, daß Handel dauerhaft nur unter Beachtung der Menschenrechte möglich ist. (Beifall bei der SPD) Diese Situation weist uns Verantwortung zu. Ich sehe drei Punkte der Verantwortung und der Risiken in der Menschenrechtspolitik, die überall gelten, gegenüber China wie gegenüber dem Iran. - Die Iran-Debatte und die China-Debatte, die wir hier führen, hängen ja zusammen. - Die Risiken sind: erstens Mißbrauch von Menschenrechtspolitik in innerpolitischen Auseinandersetzungen vielfältigster Art, Herr Außenminister, zweitens Double-Standards und drittens Ungelerntsein im Umgang mit Symbolen. Bei globaler Politik, wo Sprache ja nicht überall sehr schnell übersetzt werden kann, werden Symbole immer bedeutender, weil alle sie verstehen. Deshalb will ich an dieser Stelle sagen: Jeder, der in einer Menschenrechtsfrage eine parlamentarische Debatte zwischen Opposition und Regierung beginnt, Herr Kollege Fischer, und jeder - zumindest kann man das in der Zeitung lesen -, der wegen einer Menschenrechtsfrage eine Auseinandersetzung um die Position eines Ministers beginnt - ob das stimmt, weiß ich nicht; aber es stand in der Zeitung; ich kann mich ja nur auf die Zeitung verlassen -, (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war einer von den Journalisten, die bei der F.D.P. sehr zu Hause sind!) der muß darüber nachdenken, was die Menschen, deren Menschenrechte bedroht sind, wohl davon halten, daß sie instrumentalisiert werden - von wem auch immer und wozu auch immer. Das sollte angesichts dieser veränderten, informationell global vernetzten Welt jeder wissen. Double-Standards sind immer ein Problem, aus vielerlei Gründen. Mit China muß man über Sicherheitsprobleme dieser Welt ernsthafter reden als mit relativ kleinen Staaten in Afrika. Das weiß jeder. Das ist eine Gefahr. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10408 Vizepräsident Hans Klein: Die Redezeit, Herr Kollege. Dr. Christoph Zöpel (SPD): Ich höre sofort auf, Herr Präsident. Vielen Dank für den Hinweis. Ich möchte noch eine Bemerkung machen. Ich danke dem Bundesaußenminister dafür, daß er nicht wie die Vereinigten Staaten der Meinung ist, Libyen, Iran und Kuba seien die derzeit gefährlichsten Länder dieser Welt. Noch kurz zum Umgang mit Symbolen. Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist ein gutes Stück abgelaufen. Bitte nur noch ein Satz! Dr. Christoph Zöpel (SPD): Es war ein falsches Symbol, daß der Kanzler seinen Besuch beim chinesischen Militär zumindest medienmäßig in den Mittelpunkt seines Besuchs rücken ließ. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Zöpel! Dr. Christoph Zöpel (SPD): Und es ist ein ganz falsches Symbol, daß Sie hier schweigen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Hans Klein: Die Geschäftsordnung ist auch in Aktuellen Stunden nicht aufgehoben. Wenn ich auf die Überschreitung der Redezeit hinweise, sprechen Sie bitte nicht noch eine Minute, sondern nur einen Satz. (Dr. Christoph Zöpel [SPD]: Herr Präsident, ich bitte um Vergebung!) Ich erteile dem Kollegen Freimut Duve das Wort. Freimut Duve (SPD): Herr Präsident! Liebe Kollegen! Das ist natürlich eine sehr ungewöhnliche Situation für uns: Wir dürfen reden; Sie hören manchmal zu; (Zuruf von der F.D.P.: Immer!) aber Sie wollen nicht antworten. Ich habe nach einem beispielhaften Vergleich gesucht und mich gefragt: Wie hätte das Ergebnis gestern bei dem Elfmeterschießen ausgesehen, wenn eine Seite einfach gesagt hätte ,,Wir hören auf"? (Heiterkeit bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS - Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Sie schießen doch aufs eigene Tor!) - Hören Sie mal zu, Herr Schäuble! Wir haben in unserer China-Debatte über das Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Menschenrechten gesprochen. Ich halte es für sinnvoll, daß wir in diesem Zusammenhang auch einmal über die Politik der Großmacht China sprechen. Ich halte es für sehr wichtig, daß es diese Entschließung des Deutschen Bundestages gegeben hat - nicht allein aus Menschenrechtsgründen, nicht allein auf Grund der erwähnten wirtschaftlichen Beziehungen, sondern auch aus einem dritten Grund. Dazu möchte ich etwas sagen. Die derzeitige chinesische Führung scheint relativ unsicher zu sein, wie ihre eigene personelle Lage in den nächsten Jahren aussehen wird. Wir wissen, warum. China führt sich derzeit bereits als regionale Großmacht ohne Korrektiv auf. Das haben wir im Fall Taiwan erlebt, wo das Stoppschild plötzlich die amerikanische Flotte sein mußte und kein anderes politisches oder ökonomisches Stoppschild vorhanden war. Das erleben wir zur Zeit bei der Beendigung des demokratischen Status von Hongkong, bei dem eine ganze Reihe der Versprechungen, die in der vertraglichen Vereinbarung zwischen China und London gemacht worden sind und auf die sich die Hongkong-Chinesen wirklich verlassen haben - viele, nicht alle -, nicht mehr eingehalten werden. Plötzlich merken sie: Der Charakter Hongkongs wird sich für die Menschen in Hongkong nach 1997 radikal verändern; Hongkong wird radikal entdemokratisiert. Wer sagt da eigentlich mal ,,Stopp, Peking! Wie geht ihr damit um?"? Jetzt nenne ich den dritten Grund, aus dem ich so froh bin, daß ein großes Parlament, das deutsche Parlament, mit seiner Entschließung ein Zeichen gesetzt hat. Wir haben eine dramatische Situation in Nordkorea. Die zwei koreanischen Staaten sind ja nicht ohne das Zutun Chinas in der Form entstanden, in der sie jetzt existieren. China ist einer der Mitverursacher der Existenz dieser beiden Staaten und ihrer Teilung. Nordkorea ist nach unseren Informationen zur Zeit kein handlungsfähiger Staat. Dort gibt es eine implodierende Situation ohne funktionierende Verwaltung mit unglaublichen Grausamkeiten. Wir haben darüber bisher noch nicht gesprochen. Was im Laufe der nächsten Zeit passieren kann, wenn sich die große Weltmacht, hinsichtlich der wir starke ökonomische Interessen haben, als Regionalmacht fühlt - in dem Moment, in dem Südkorea sehr unsicher auf das implodierende Nordkorea reagiert -, wissen wir nicht. Aber wir können wenigstens eines herstellen: eine europäisch- amerikanisch-japanische Gemeinsamkeit, die nicht gleich nach der Flotte fragt, sondern feststellt: In einigen Grundfragen sagen wir auch dieser großen Macht und diesem großen Markt, der er morgen sein wird, daß es Diskussionsbedarf gibt und daß es über diesen Diskussionsbedarf hinaus auch Stoppschilder gibt. Japan ist zur Zeit allein nicht in der Lage, diese Stoppschilder zu setzen, Taiwan - aus anderen Gründen, die wir kennen - ebenfalls nicht. Wenn es diese Stoppschilder in der Welt nicht gibt, dann wird aus dem hübschen Wort ,,Weltmacht", ,,Sicherheitsratsmitglied" eine regionale Macht, die mehr Unfriedlichkeit erzeugen könnte, ohne daß die derzeitige Führung dies so will. Wobei Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10409 noch: Freimut Duve Dann hätten wir uns durch Unterlassung an einer starken Verunsicherung des asiatischen Raumes beteiligt, der bisher noch keine Wirtschaftsgemeinschaft hat, der bisher noch keine Demokratiegemeinschaft kennt, der bisher noch nicht in der Lage war, gemeinsame ethisch-moralische Ziele zu formulieren, der auch neidisch auf Europa sieht, weil wir in der Lage waren, dies zu tun. Dies wollte ich hier gerne gesagt haben. Also, es gibt auch eine politische Begründung für unsere gemeinsame Entschließung. Vielleicht, Herr Glos, distanzieren Sie sich - das ist mein letzter Satz - das nächste Mal, wenn Sie wieder einmal in eine solche Lage geraten, nicht auf eine so peinliche Weise von einer gemeinsamen Entschließung, indem Sie sagen: Das haben meine Mitarbeiter gemacht; ich habe gar nicht so genau gesehen, was ich da unterschrieben habe. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Dr. Friedbert Pflüger. Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Zöpel hat sich eben die Frage gestellt, was wohl die Unterdrückten oder Verfolgten in China und in Tibet sagen würden, wenn sie den Eindruck gewönnen, wir sprächen in Wahrheit nicht über ihre Unterdrückung, sondern wir benutzten diese im Grunde nur dazu, parteipolitischen Profit daraus zu schlagen. Herr Kollege Zöpel, Sie haben völlig recht: Das wäre ein verheerender Eindruck. Ich nehme an, Sie haben Ihre Worte vor allen Dingen an den Kollegen Verheugen gerichtet. Denn der hat in den letzten Tagen nichts anderes gemacht, als den Versuch zu unternehmen, mit dieser wirklich schwierigen und schlimmen Situation parteipolitische Effekte zu erzielen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Ich glaube aber, daß dieser Versuch der Sozialdemokraten mit der heutigen Debatte und mit den verschiedenen Presseäußerungen der letzten Tage ins Leere gelaufen ist. Wir haben nämlich - auch in sehr verantwortungsvollen Beiträgen von der Opposition, zum Beispiel in dem Beitrag des Kollegen Neumann - festgestellt, daß es hier im Hause in den wesentlichen Punkten einen Konsens gibt. Erstens. Hier will niemand von der Ein-China-Politik abgehen. Jeder will, daß es ein China gibt; wir befürworten keine Sezession und keine Unabhängigkeitsbewegung. Zweitens. Wir sind alle für gute Beziehungen zur Volksrepublik China, weil sie nicht nur aus ökonomischen Gründen wichtig und notwendig sind, sondern auch, weil wir China in vielen Fragen auf der Welt als internationalen Partner dringend benötigen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Drittens. Wir haben Einigkeit darüber, daß wir uns für die Menschenrechte engagieren, wo immer sie verletzt werden. Das haben wir früher zur Zeit des Kalten Krieges getan, und das werden wir auch jetzt tun, da es immer noch Diktaturen auf dieser Welt gibt. (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer) Wir haben viertens Einigkeit darüber erzielt, daß sich dieses Parlament nicht von außen zensieren läßt und daß dieses Parlament geradlinig zu dem steht, was es verabschiedet hat. Das ist ein breiter Konsens. Ich bitte Sie, zerreden Sie diesen Konsens in den nächsten Wochen nicht! Das nimmt ihm die Kraft und die Durchsetzungsfähigkeit gegenüber anderen Ländern in dieser Welt. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Wir sollten - finde ich jedenfalls - noch in einem weiteren Punkt Konsens erzielen, nämlich über ein Mindestmaß an Solidarität unter Parlamentariern und Politikern in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Bundesaußenminister ausgeladen wird - auf Grund einer Resolution, die wir alle gemeinsam verabschiedet haben -, wenn der Unterausschuß für Menschenrechte, die Kollegen Schwarz-Schilling und Krautscheid ausgeladen werden und nicht nach China und Tibet reisen dürfen, dann geht es wirklich nicht, daß Frau Däubler-Gmelin dorthin reist und Herr Verheugen unsere Minister auffordert, diese Länder zu bereisen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Günter Verheugen [SPD]: Wollen Sie Dialog oder Kontaktsperre?) Natürlich ist es die freie Entscheidung eines Parlamentariers, ob er in einer solchen Situation fährt. Aber der Parlamentarier muß diese Entscheidung doch auch verantworten. Ich bitte Sie sehr, Frau Kollegin Däubler-Gmelin: Überlegen Sie noch einmal, ob das wirklich der richtige Weg und das richtige Signal ist oder ob das nicht in Wahrheit die Resolution, die wir verabschiedet haben, auf unverantwortliche Weise verwässert. (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Günter Verheugen [SPD]: Sie wissen, daß Sie großen Unsinn reden!) Nicht nur Regierungen und Länder können ihr Gesicht verlieren, auch Parlamentarier können ihr Gesicht verlieren. Ich finde, in dieser Situation müssen wir in der Tat Solidarität mit unserem Außenminister, mit dieser Bundesregierung und mit diesem Parlament, das eine gemeinsame Resolution beschlossen hat, üben. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Günter Verheugen [SPD]: Wer ist denn ausgeschert? Reden Sie mal über Herrn Glos!) Ich stelle fest: Der Versuch von Ihnen, Herr Verheugen, dieses Thema auszunutzen, ist schiefgegangen. Wir haben einen Konsens in diesem Haus, und Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10410 noch: Dr. Friedbert Pflüger (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 18 a bis 18 j und 15 sowie Zusatzpunkt 2 auf: 18. Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Drucksache 13/4796 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz - EheschlRG) - Drucksache 13/4898 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) - Drucksache 13/4903 - Überweisungsvorschlag: Finanzausschuß (federführend) Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) - Drucksache 13/4980 - Überweisungsvorschlag: Innenausschuß (federführend) Haushaltsausschuß e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit) - Drucksache 13/5018 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung f) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes - Drucksache 13/4950 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Rechtsausschuß g) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (6. AMG-ÄndG) - Drucksache 13/5061 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Gesundheit h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS Integration des Flugverkehrs in die Bundesverkehrswegeplanung - Drucksache 13/1297 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Verkehr (federführend) Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Schienenwegesicherungsgesetz (SWSG) - Drucksache 13/3762 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Verkehr (federführend) Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Haushaltsausschuß j) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Jung (Limburg), Dirk Fischer (Hamburg), Georg Brunnhuber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Horst Friedrich, Lisa Peters, Dr. Klaus Röhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr - Drucksache 13/5060 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Verkehr (federführend) Rechtsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus ZP2Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 18) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10411 noch: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes - Drucksache 13/4774 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Rechtsausschuß 15. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt - Drucksache 13/5062 - Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß Ausschuß für Gesundheit Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? - Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratungen ohne Aussprache Tagesordnungspunkt 19 b: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Hopfengesetzes - Drucksache 13/3844 - (Erste Beratung 92. Sitzung) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) - Drucksache 13/4998 - Berichterstattung: Abgeordnete Jella Teuchner Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt auf Drucksache 13/4998, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen worden. Dritte Beratung und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 c: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Gerichtsferien - Drucksache 13/200 - (Erste Beratung 18. Sitzung) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) - Drucksache 13/5001 - Berichterstattung: Abgeordnete Wolfgang Bosbach Alfred Hartenbach Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der PDS angenommen worden. Dritte Beratung und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit demselben Stimmenverhältnis angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 d: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 1. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran zur Aufhebung des Abschnitts II des Schlußprotokolls des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens - Drucksache 13/3852 - (Erste Beratung 98. Sitzung) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) - Drucksache 13/4911 - Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Albert Probst Karsten D. Voigt (Frankfurt) Amke Dietert-Scheuer Ulrich Irmer Der Auswärtige Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 13/4911, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 e: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) - zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Marieluise Beck (Bremen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Krise der Bremer Vulkan und Zukunft der maritimen Industrie Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10412 noch: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer - zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Sofortige politische Konsequenzen aus dem Umgang mit Subventionsmitteln beim Bremer Vulkan-Verbund - Drucksachen 13/3975, 13/4079, 13/4669 - Berichterstattung: Abgeordneter Werner Schulz (Berlin) Der Ausschuß empfiehlt in Drucksache 13/4669 unter Buchstabe a, den Antrag auf Drucksache 13/3975 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen aller Fraktionen gegen die Stimmen der PDS angenommen worden. Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft zum Antrag der Gruppe der PDS zu sofortigen politischen Konsequenzen aus dem Umgang mit Subventionsmitteln beim Bremer Vulkan-Verbund, Drucksache 13/4669 Buchstabe b. Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 13/4079 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist gegen die Stimmen der PDS angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 f: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts der Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes ,,Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für das Wirtschaftsjahr 1994 - Drucksachen 13/3451, 13/4737 - Berichterstattung: Abgeordnete Kurt J. Rossmanith Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) Manfred Hampel Antje Hermenau Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen des ganzen Hauses bei Enthaltung der PDS angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 g: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Fortschreibung des Rheumaberichts der Bundesregierung - Drucksachen 13/3972, 13/5047 - Berichterstattung: Abgeordnete Monika Knoche Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 13/3972 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist einstimmig angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 h: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr (15. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Siegfried Scheffler, Anette Faße, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Befreiung von Elektrobooten mit photovoltaischer Energiegewinnung bis zu einer Motorleistung von 2,21 kW (3 PS) von der Fahrerlaubnispflicht auf Bundeswasserstraßen in Berlin - Drucksachen 13/4378, 13/5048 - Berichterstattung: Abgeordneter Siegfried Scheffler Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 13/4378 in der Ausschußfassung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist ebenfalls einstimmig angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 i: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 94/939/EG über eine Finanzhilfe für die Slowakische Republik - Drucksachen 13/4466 Nr. 2.28, 13/4914 - Berichterstattung: Abgeordneter Friedrich Merz Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist gegen die Stimmen der PDS bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 j: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbrauchsteuersätze gemäß der Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten, der Richtlinie 92/80/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten, der Richtlinie 92/84/EWG des Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10413 noch: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer auf Alkohol und alkoholische Getränke sowie der Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle - Drucksachen 13/3117 Nr. 2.24, 13/4923 - Berichterstattung: Abgeordnete Friedrich Merz Reinhard Schultz (Everswinkel) Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 k: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr (15. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Personenkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind - Drucksachen 13/4137 Nr. 2.52, 13/4953 - Berichterstattung: Abgeordnete Heide Mattischeck Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? Die Beschlußempfehlung ist gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS mit den Stimmen der anderen Fraktionen angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 l: Beratung der 17. Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu dem Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Berufung eines Listennachfolgers gemäß § 48 des Bundeswahlgesetzes (BWG) - Drucksache 13/4920 - Berichterstattung: Abgeordneter Dieter Wiefelspütz Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der anderen Fraktionen und der Gruppe der PDS angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 m: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 127 zu Petitionen - Drucksache 13/4363 - Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? Die Sammelübersicht 127 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der PDS angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 n: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 128 zu Petitionen - Drucksache 13/4976 - Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 128 ist mit demselben Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen worden. Tagesordnungspunkt 19 o: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 129 zu Petitionen - Drucksache 13/4977 - Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 129 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen der PDS bei Enthaltung des Bündnisses 90/Die Grünen angenommen worden. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 a bis 5 c auf: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) - Drucksache 13/3994 - (Erste Beratung 95. Sitzung) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - Drucksache 13/1190 - (Erste Beratung 44. Sitzung) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes - Drucksache 13/1447 - (Erste Beratung 44. Sitzung) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Dienstzeiten im Angestelltenverhältnis auf die beamtenrechtliche Probezeit nach dem Einigungsvertrag - Drucksache 13/4385 - (Erste Beratung 107. Sitzung) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10414 noch: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) - Drucksache 13/5057 - Berichterstattung: Abgeordnete Meinrad Belle Fritz Rudolf Körper Dr. Antje Vollmer Dr. Max Stadler Maritta Böttcher b) - Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verwaltungsreform ist Staatsreform - Drucksachen 13/2464, 13/5057 - Berichterstattung: Abgeordnete Meinrad Belle Fritz Rudolf Körper Dr. Antje Vollmer Dr. Max Stadler Maritta Böttcher - Beratung der Ersten Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) - zu dem Antrag der Fraktion der SPD Modernisierung der öffentlichen Verwaltung - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nutzung der Reform des Dienstrechts für die Verwaltungsmodernisierung - Drucksachen 13/2206, 13/4076, 13/5057 - Berichterstattung: Abgeordnete Meinrad Belle Fritz Rudolf Körper Dr. Antje Vollmer Dr. Max Stadler Maritta Böttcher c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Volker Beck (Köln), Gerald Häfner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 33 des Grundgesetzes - Drucksache 13/4730 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß Zum Regierungsentwurf liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die gemeinsame Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst der Kollege Marschewski (Vorsitz: Vizepräsident Hans Klein) Erwin Marschewski (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die grundlegende Modernisierung des öffentlichen Sektors ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Diese Staatsreform bedeutet zunächst eine Kritik an den Staatsaufgaben. Der Staat muß nicht alles, was er heute tut, auch künftig erledigen. Wir müssen dem mündigen Bürger das übertragen, was er besser allein tun kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Deswegen brauchen wir Entbürokratisierung, Dezentralisierung und Stärkung der individuellen Verantwortlichkeit im öffentlichen Dienst. Wir reformieren heute das Beamtenrecht. Diese Reform ist, so meine ich, die tiefgreifendste Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts seit Jahrzehnten. Wir erfüllen damit unsere Koalitionsvereinbarung. Unser Ziel ist es, den öffentlichen Dienst für das Jahr 2000 und darüber hinaus fit zu machen. Unsere Reformvorstellungen waren ursprünglich Gegenstand unberechtigter Kritik. Manche meinten, diese Reform sei nicht durchsetzbar, andere meinten, sie sei nicht weitgehend genug, und wieder andere meinten, sie ginge erheblich zu weit. Mittlerweile sind die meisten Kritiker von der Effektivität dieser Reform überzeugt. Deswegen zeigt die Stellungnahme des Bundesrates zu unserem Gesetzentwurf erheblich mehr Gemeinsamkeiten als Trennendes. Wir haben das, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, selbstverständlich in unseren Entwurf eingebaut. Es liegt nun an den Ländern, mit der Reform des öffentlichen Dienstes Ernst zu machen. Dabei sind nicht nur große Worte entscheidend, sondern Taten, was ich insbesondere an die Adresse von Frau Ministerpräsidentin Simonis aus Schleswig-Holstein sage. Wieso Sie, meine Damen und Herren der SPD - ich muß mich jetzt Ihnen zuwenden -, im Innenausschuß weitestgehend nein zu diesen Vorschlägen gesagt haben, werden Sie im Parlament erklären müssen. Hier nur ein paar Gemeinplätze anstatt konkrete Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, meine Kolleginnen und Kollegen der SPD, ist nicht ausreichend. Dies gilt insbesondere für die Grünen, die gesagt haben, sie wollten irgendwann einmal - wir diskutieren schon zwei bis drei Jahre über diese Reform - einen Gesetzentwurf vorlegen; hoffentlich, meine Kolleginnen und Kollegen der Grünen, noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Wenn wir den öffentlichen Dienst reformieren, so gilt für die Union: Auch weiterhin muß das Berufsbeamtentum Rückgrat des öffentlichen Dienstes bleiben, weil es sich als unverzichtbarer Stabilitätsfaktor unserer Gesellschaftsordnung bewährt hat, weil wir eine unparteiische Amtsführung wollen und weil wir Gesetzmäßigkeit, Stetigkeit und Gleichheit im Ver Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10415 noch: Erwin Marschewski Unternehmer verlassen können. Weil es sich in der Praxis so verhält, vertraut die Union dem Beamtenstatus und den Beamten, insbesondere den Polizeibeamten, meine Damen und Herren der SPD und der Grünen, die Garant für Rechtsstaatlichkeit und für innere Sicherheit sind. (Beifall des Abg. Meinrad Belle [CDU/CSU]) Offensichtlich stehe ich hiermit im Gegensatz zur Haltung der SPD und der Grünen in Nordrhein-Westfalen, die der Polizei wohl großes Mißtrauen entgegenbringen. Wie wäre es sonst verständlich, daß die rot-grüne Landesregierung vorschlägt, das Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen um folgende Bestimmung, die im Polizeigesetz festgeschrieben werden soll, zu ergänzen: Die Polizei darf niemanden wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seiner sexuellen Identität, seiner sozialen Herkunft oder Stellung, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung oder einer Behinderung diskriminieren. Eigentlich ist das hier Konstatierte eine Selbstverständlichkeit und Inhalt unseres Grundgesetzes. Dies ist die eine, die positive Sichtweise. Die andere ist wohl die der Landesregierung. Sie ist von Mißtrauen gekennzeichnet, bringt die Polizei an die Seite derjenigen, die dieses Selbstverständliche mißachten, und damit in die Nähe derer, die Recht und Gesetz zumindest brechen könnten und deren Handeln man durch neue Gesetze Einhalt gebieten müsse. Wir protestieren mit der Gewerkschaft der Polizei gegen dieses Vorhaben der SPD und der Grünen in Nordrhein-Westfalen. Herr Ministerpräsident Rau, die Polizei in Nordrhein-Westfalen ist an Recht und Gesetz gebunden, und sie achtet auch Recht und Gesetz. (Beifall des Abg. Dr. Max Stadler [F.D.P.]) Hauptanliegen unserer Reform ist es, das Leistungsprinzip im Beamtenrecht nachhaltig zu stärken. Deswegen werden wir erstens Leistungsprämien und Leistungszulagen einführen. Die Richterbesoldung bleibt dagegen insgesamt unverändert, um jede Möglichkeit der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit von vornherein auszuschließen. (Beifall des Abg. Dr. Max Stadler [F.D.P.]) Zweitens. Der überkommene Automatismus, in den Dienstaltersstufen alle zwei Jahre aufzusteigen, wird beseitigt. Es darf einfach nicht sein, daß allein das Verstreichen von Zeit Einkommenszuwächse garantiert. Drittens. Wir wollen eine noch sorgfältigere Auswahl des Führungspersonals. Deswegen wollen wir Probezeiten von bis zu zwei Jahren für Führungspositionen im öffentlichen Dienst einführen. (Zuruf von der SPD: Halbherzig!) - Halbherzig, Herr Kollege? Wir lehnen die Forderung des Bundesrates und der Opposition nach Führungspositionen auf Zeit ab. Das nennen Sie wahrscheinlich halbherzig. Wenn Sie dieses so verwirklichen wollen, wie Sie es vorhaben, dann wäre das meiner Meinung nach ein Treibsatz für Ämterpatronage in den Verwaltungen unseres Landes. Sie würde zu mehr Politisierung führen. Das lehnen wir ab. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) Wir machen es nicht so wie die Genossen in Nordrhein-Westfalen. Das sollten Sie sich einmal merken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Widerspruch bei der SPD) - Ich habe es beim letztenmal schon gesagt und wiederhole es: In Nordrhein-Westfalen ist vom Hausmeister bis zum Oberstadtdirektor alles rot. (Zuruf von der SPD: In Bayern alles schwarz!) Das wollen wir auf Bundesebene nicht einführen. Viertens. Wir wollen das Beurteilungssystem neu ordnen. Wir werden ebenfalls Änderungen und Veränderungen in der Gehaltstabelle der Besoldungsordnung A formulieren. Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Forcierung der Flexibilität und der Mobilität der Beamten. Wir wollen die Versetzung und die Abordnung erleichtern. Insbesondere können Beamte künftig bis zu fünf Jahren ohne ihre Zustimmung abgeordnet werden. Wir haben auch hier wieder einen Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen, Beamte aus zwingenden dienstlichen Gründen bis zu einem Jahr ohne ihre Zustimmung unterwertig zu beschäftigen. Dies gilt dem Vorschlag des Bundesrates entsprechend auch für Lehrer, die aber ansonsten Beamte bleiben sollen. Wir sehen im Gegensatz zu Frau Simonis in Schleswig-Holstein überhaupt keinen Vorteil darin, aus den Beamten Angestellte zu machen, die einfach fünf, sechs Prozent teurer sind, als Beamte letzten Endes kosten. Weiter wollen wir die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Abordnungen und Versetzungen entfallen lassen. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt, Frau Kollegin Dr. Vollmer, den Sie oftmals gefordert haben, zugunsten der Frauen. Wir wollen die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst weiter forcieren. Wir haben bereits über 1 100 000 Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst; dies muß gesagt werden. Dies ist beachtlich. Wir wollen dies insbesondere im Lehrerberuf beispielsweise zugunsten beschäftigter Frauen tun, damit sie sich um die Familie, um die Kinder intensiver kümmern können. (Zuruf von der SPD: Halbherzig!) Meine Damen und Herren, wir alle wissen - dies soll der letzte Punkt sein, aber es ist ein wichtiger Punkt -, daß die Pensionsleistungen im öffentlichen Dienst in Zukunft erheblich steigen werden. Dies gilt für den Bereich der Renten, wie die jüngste Diskus Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10416 noch: Erwin Marschewski einfach eine Tatsache. Deshalb müssen wir alles tun, was rechtlich möglich und politisch verantwortbar ist, um die Pensionslasten für kommende Generationen finanzierbar zu halten. Deswegen wollen wir die Frühpensionierungen im öffentlichen Dienst reduzieren. Erstens erhöhen wir die Altersantragsgrenze von 62 auf 63 Jahre. Zweitens. Der Versorgungsabschlag wird bei Wahrnehmung der Antragsaltersgrenze auf den 1. Januar 1998 vorgezogen. Wir wissen natürlich, daß dieses Problem damit noch nicht gelöst ist. Wir werden den Versorgungsbericht des Bundesinnenministers abwarten, der im Herbst vorgelegt wird. Wir werden dann daraus natürlich die nötigen Konsequenzen ziehen. Aber - das will ich schon jetzt festhalten - etwa erforderliche Einschnitte in die Beamtenversorgung müssen mit entsprechenden Neuregelungen im Rentenrecht einhergehen. Ich sage ganz klar: Sonderopfer für lediglich 1,5 Millionen Beamte bei 36 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland können und werden wir nicht zulassen. Alle Leute müssen da gleichbehandelt werden. Die Erneuerung des öffentlichen Sektors fordert die Anstrengung aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte. Wir wissen, daß wir dabei überholtes Besitzstandsdenken überwinden müssen, daß wir die wirtschaftliche Situation unseres Landes zu beachten haben. Aber ich meine, wir müssen dem Gemeinwohl auch unter erschwerten Bedingungen dienen. Wenn dies im öffentlichen Dienst gelingt, so kann der öffentliche Dienst zum Schrittmacher der Erneuerung in unserem Land werden. Dies wollen wir, dies ist das Ziel der Politik der Koalition, und dies ist das Ziel dieses Reformvorhabens. Ich wiederhole: Es handelt sich um das größte Reformvorhaben im Bereich des öffentlichen Dienstes nach dem Kriege. Ich glaube, wir sind damit auf dem besten Wege. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Fritz Rudolf Körper. Fritz Rudolf Körper (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Erwin Marschewski, eine Kandidatur im nordrhein- westfälischen Landtag ist für jemanden, der in Recklinghausen wohnt, immer möglich. Ich ermuntere dazu. Ich denke, die vorgetragenen Probleme gehören nicht hier in den Deutschen Bundestag. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, die Bundesregierung nennt das Dienstrechtsreformgesetz ,,Reform". Die Frage ist zu stellen, ob es in der Tat eine Reform des öffentlichen Dienstrechtes ist. Ich persönlich und meine Fraktion haben da erhebliche Zweifel. Hier wird eine Reformfassade errichtet, mit der sich nichts Grundsätzliches verändert, denn die bisherigen Strukturen werden fortgeschrieben (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Zu Recht!) und vielleicht ein Stückchen flexibilisiert. Ich sage, lieber Herr Kollege Stadler: Der größte Schwachpunkt ist, daß es keine Verzahnung mit einer notwendigen Verwaltungsmodernisierung gibt. (Beifall bei der SPD - Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Das kommt noch!) Die Bundesregierung hat nämlich kein wirkliches Modernisierungskonzept für unsere Verwaltung. Der Fehler Ihres Handelns ist, daß Sie an der hierarchischen Verwaltungsstruktur weiter festhalten und damit ignorieren, was sich in anderen europäischen Staaten, in den Ländern und Gemeinden an Veränderung entwickelt hat und was in Wissenschaft und Forschung einhellige Meinung ist. Die klare Tendenz einer Modernisierung muß sein: weniger Hierarchie und mehr dezentrale Eigenverantwortung. Wir wissen nämlich, daß ausgeprägte Hierarchien durch eine Mißtrauenskultur geprägt sind. Das wirkt lähmend auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir brauchen aber die Verwaltung als lernende Organisation, und dies setzt Offenheit und Mut zum Risiko voraus. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Im Kern geht es um die Freisetzung von Kreativität. Es geht um mehr Innovation, und die kann nicht administrativ erzeugt werden. Lieber Herr Kanther, wer wollte eigentlich Ihrer Aussage nicht zustimmen, das Leistungsprinzip müsse in der öffentlichen Verwaltung gestärkt werden? Das ist richtig. Aber was verstehen Sie darunter? Sie verstehen darunter lediglich einen von der Beurteilung abhängigen schnelleren oder langsameren Aufstieg in den Dienstaltersstufen. (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Nein!) Sie verstehen darunter Leistungszulagen und Leistungsprämien. Meinen Sie tatsächlich, daß Sie - vorausgesetzt, das Ganze funktioniert überhaupt - auf diese Weise mit einem Sanktionssystem Kreativität fördern und die Qualität der Verwaltungsarbeit verbessern können? (Zuruf von der CDU/CSU: Ein Belohnungssystem!) Auf diese Weise setzen Sie zwischen den Betroffenen einen Wettbewerb um Punktvorteile in Gang. Der Anteil der Selbstbeschäftigung, der in der traditionellen Verwaltung ohnehin schon sehr groß ist, wird damit nur noch weiter anwachsen. (Beifall bei der SPD) Um dem Leistungsprinzip besser Geltung zu verschaffen, ist zuerst - das machen Sie falsch - eine Reform des Beurteilungswesens notwendig. Leistung muß nämlich an Zielen gemessen werden. Personalsteuerung muß im Rahmen einer Personalentwicklungsplanung erfolgen, die sich nicht in der Abwicklung von Personalbesetzungen erschöpfen darf. Auf Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10417 noch: Fritz Rudolf Körper Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Eignung, Neigung und Befähigung zu fördern und einzusetzen. Dazu sind beispielsweise regelmäßige Personalführungsgespräche erforderlich. Eine Reform des Laufbahnrechts und des Bezahlungsrechts muß hinzukommen. Auf diese Komplexe, die wir in unserem Entschließungsantrag - mit dem sich übrigens der Kollege Marschewski nicht auseinandergesetzt hat; er findet ihn aber offensichtlich gut - skizziert haben, will ich nicht im einzelnen eingehen. Ich sage auch: Ihr Gesetzentwurf trägt zum Teil richtige Überschriften, aber es folgen unzureichende Inhalte. (Beifall bei der SPD) Erstens. Richtig ist, daß das Beurteilungswesen verbessert werden muß. Es kann aber keine Rede davon sein, daß starre Beurteilungsquoten das Beurteilungswesen verbessern. Zweitens. Richtig ist, daß der Personaleinsatz optimiert werden muß. Es kann aber keine Rede davon sein, daß eine Ausweitung von Abordnung und Versetzung unter gleichzeitiger Einschränkung des Rechtsschutzes in der Regel zu einer Optimierung des Personaleinsatzes führt. Zwangsmittel - das sage ich sehr betont - können nicht das Engagement und die Motivation fördern. Deshalb sind sie möglichst zu vermeiden und die freiwilligen Mobilitätspotentiale besser zu nutzen. Drittens. Richtig ist, daß das Laufbahnrecht durchlässiger und flexibler werden muß. Es kann aber keine Rede davon sein, daß die Ausweitung des Verwendungsaufstieges vom einfachen in den mittleren Dienst und vom mittleren in den gehobenen Dienst zu einer stärkeren Durchlässigkeit und größerer Flexibilität der Laufbahnen führt. (Zuruf von der CDU/CSU: Zu was denn?) Viertens. Richtig ist nicht zuletzt, daß Führungsfunktionen optimal besetzt werden müssen. (Dr. Willfried Penner [SPD]: Genau! - Gegenruf des Abg. Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Aber nicht bei der SPD! Da wird das nicht gemacht!) Das haben wir auch im Bereich der Bundesverwaltung schon des öfteren erlebt. Dafür ist aber die Einführung von Probezeiten nicht ausreichend. Deshalb brauchen wir Führungsfunktionen auf Zeit. Hier unterstütze ich den Bundesrat voll und ganz. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben von vornherein die Dienstrechtsreform auf die Fortentwicklung des Berufsbeamtentums beschränkt. Leitlinie der Dienstrechtsreform - so der damalige Bundesinnenminister Zimmermann - sollte die Fortentwicklung des Berufsbeamtentums sein. Dabei aber sind Sie stehengeblieben. Auch dieses Gesetz handelt ausschließlich von der Stärkung oder der Flexibilisierung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Das Leistungsprinzip soll gestärkt werden, wobei nicht von vornherein klar ist, Herr Kanther, welchen Anteil das Leistungsprinzip im Verhältnis zum Lebenszeitprinzip und zum Alimentationsprinzip haben soll. Sie wollen die rechtlichen Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung ein ganzes Stück ausweiten, was unsere volle Zustimmung findet. Das ist zweifellos eine fortschrittliche Weiterentwicklung der Verfassung, die aber nur deshalb durchgehen wird, weil es dazu keine Klage beim Bundesverfassungsgericht geben wird. Das ist ein Beispiel für die Fortentwicklung der Verfassung im breiten gesellschaftlichen Konsens. Ob das gleiche dann noch gelten wird, wenn durch Teilzeitbeschäftigung die Mindestversorgung unterschritten werden kann - das schlagen Sie ja vor - , bleibt nach meinem Dafürhalten abzuwarten. Diese Entwicklung führt jedenfalls sehr weit von der ursprünglichen Vorstellung des Berufsbeamtentums weg. Das gleiche gilt für Ihre Absicht, bei Privatisierungen eine Möglichkeit zu schaffen, das vorhandene Personal der Dienststelle auf das Unternehmen in privater Rechtsform überzuleiten. Meine Damen und Herren von der Bundesregierung und der Koalition, Sie legen ständig Bekenntnisse zum Berufsbeamtentum ab, und Verfechter des einheitlichen Dienstrechtes oder der Beschränkung des Berufsbeamtentums auf einen hoheitlichen Kernbereich werden von Ihnen heftig kritisiert. (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das ist einfach zu teuer! Das kostet leider mehr Geld! Aber das interessiert euch von der SPD ja auch nicht!) Was Sie aber vorhaben, ist nach meinem Dafürhalten ein Aushöhlen des Berufsbeamtentums. Deswegen sind wir der Auffassung, daß einer verfassungsrechtlich saubereren Lösung der Vorzug zu geben wäre. Vor allem ist es aber an der Zeit, daß Sie Ihren Blick endlich einmal weiten und von dem Herumbasteln an dem Berufsbeamtentum zu einem Gesamtkonzept für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung übergehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Während Sie für das Dienstrecht immer noch die richtigen Überschriften formulieren, befinden Sie sich bei dem Thema Verwaltungsmodernisierung in Untätigkeit. Sie sind hier offenbar - auch das sage ich in aller Deutlichkeit - von der Verschlankungsmanie mancher Industrieunternehmen angesteckt. In der Wirtschaft sind die endlose Verschlankung vieler Unternehmen und die Kompression der Löhne ein Rezept für die industrielle Selbstvernichtung geworden. Sie können uns nicht einreden, daß die von Ihnen gewollte Verschlankung des Staates dem Nutzen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande dient. Ich sehe die große Gefahr, daß der Staat einmal unter ideologischen Gesichtspunkten, einmal unter Kostengesichtspunkten, einmal mit dem Ziel, lukrative Teile an die Privatwirtschaft zu übertragen, der Magersucht anheimfällt und im Ergebnis so schwach ist, Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10418 noch: Fritz Rudolf Körper annähernd bewältigen kann. (Zustimmung bei der SPD - Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Davon kann aber keine Rede sein!) Meine Damen und Herren, das Ergebnis kann nur sein, daß Staat und Politik an Akzeptanz verlieren. Diese Entwicklung geht letztendlich zu Lasten unserer gesamten Demokratie. (Beifall bei der SPD) Wir wollen die soziale Marktwirtschaft. Die Wirtschaft kann die sozialen Folgen ihres Handelns weder steuern noch kontrollieren. Deshalb brauchen wir einen handlungsfähigen Staat mit sozialer Verantwortung. Staat und Markt ergänzen sich. Die Marktwirtschaft wird erst durch staatliche Intervention zur sozialen Marktwirtschaft - lassen Sie sich das einmal sagen! -, und deshalb brauchen wir einen leistungsfähigen und kostenbewußten Staat, der sich besonders auf die Aufgabe einer sozialen Steuerung des Marktes konzentriert. Dazu gehören beispielsweise: die Sicherung der bürgerlichen und sozialen Grundrechte, die Abwehr ökologischer Gefahren, die Setzung ökonomischer Rahmenbedingungen, die Gewährleistung eines modernen Bildungswesens und einer leistungsfähigen Infrastruktur. Meine Damen und Herren, ohne soziale Sicherheit sind auf Dauer weder Menschenwürde noch Demokratie, noch Freiheit, noch innerer Friede, noch Wohlstand in unserem Land möglich. (Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU/CSU: Dann stimmen Sie doch zu!) Es ist zwar richtig, daß längst nicht alles, was heute durch staatliche Institutionen geleistet wird, nur durch den Staat gemacht, vernünftig geregelt werden könnte. Eine ideologische Fixierung auf Privatisierung staatlicher Kompetenzen läßt aber außer acht, daß im Wettbewerb die staatliche Organisation häufig kostengünstiger und auch effizienter arbeitet als beispielsweise private Anbieter. (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Steht darüber etwas im Gesetzentwurf? Kein Satz!) Das zeigen vor allem auch Erfahrungen in anderen Staaten, zum Beispiel in unserem Nachbarland England. Dazu müssen wir allerdings den öffentlichen Dienst auch bei uns durch eine Modernisierung besser in die Lage versetzen, seine Wettbewerbsfähigkeit zu wahren und zu steigern. In der Bundesverwaltung, und zwar in den Ministerien selbst, ist eine Reform dringend notwendig. Die Ministerien sind heute kopflastig und aufgeteilt in Klein- und Kleinstreferate, die reichlich Hierarchien aufbauen. Sicher, auch das ist eine Form der Arbeitsbeschaffung, aber die Energien könnten an anderer Stelle zur Aufgabenerledigung besser genutzt werden. Unsere Vorschläge sind bekannt. Wir wollen kleinere, aber politisch handlungsfähigere Ministerien und die Übertragung eines Teils ihrer bisherigen Aufgaben auf sogenannte Oberbehörden. Meine Damen und Herren, die derzeitige Reformdiskussion und die wenigen ernsthaften Reformbemühungen im Bund bleiben perspektivlos, solange sie vorwiegend als Reaktion auf die prekäre Haushaltssituation und nicht als Zukunftsgestaltung begriffen werden. (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Man kann doch beides verbinden!) - Das ist richtig, Herr Kollege Heinrich. Regierungs- und Verwaltungsreform gehören zusammen, und danach müßten Sie eigentlich auch handeln. (Zuruf von der CDU/CSU: Das machen wir doch alles!) Dabei geht es um nicht weniger als um die politische Handlungsfähigkeit zur Bewältigung der Zukunft; denn Staat und Verwaltung befinden sich in einem Zustand, der die Bewältigung der näheren Zukunft erschwert. Regierungs- und Verwaltungsreform kommen nur im Rahmen einer übergreifenden Zielvorstellung voran. Dabei muß man beachten, daß es zu einer vernünftigen Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kommt, daß eine Konzentration der Politik auf unabweisbare Schwerpunkte und eine Effizienzsteigerung im Vollzug sowie eine Vereinfachung von Verfahren berücksichtigt werden. Ich will auch ein vieldiskutiertes Thema nicht aussparen: Nach meiner Überzeugung muß sich der deutsche Föderalismus den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Föderalismus ist notwendig und gewährleistet Vielfalt. Will man einen funktionsfähigen Föderalismus, so darf auch das Thema Länderneugliederung kein Tabu mehr sein. Verzichtet man auf eine solche Neugliederung, müßte wenigstens die Aufteilung zwischen Bund und Ländern neu erfolgen. Der Bund muß zum Beispiel endlich davon Abstand nehmen, Herr Kollege Belle und meine Damen und Herren von der CDU, Länder und Gemeinden durch immer neue Aufgaben und Kosten des Aufgabenvollzugs finanziell zu belasten und zu überfordern. (Beifall bei der SPD) Im heutigen öffentlichen Dienst gibt es zahlreiche unausgeschöpfte Rationalisierungsreserven. Über Organisationsvereinfachungen kann die Effizienz von Politik und Verwaltung schnell und wirksam gesteigert werden. Je größer und damit in sich differenzierter Verwaltungsorganisationen werden, desto mehr tragen sie dazu bei, daß Aufgaben auch vermehrt werden. Das Organisationswachstum zu beschneiden ist deshalb eine zentrale Aufgabe. Die Bundesregierung muß mit gutem Beispiel vorangehen. (Beifall bei der SPD) Dabei ist es notwendig, über den Tellerrand zu blicken. Regierungs- und Verwaltungsreform in Deutschland lassen sich heute nicht mehr isoliert be Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10419 noch: Fritz Rudolf Körper Europäisierungsprozeß wirkt auch hier. Aus ihm ergeben sich zahlreiche Anregungen und auch die Möglichkeit, das jeweils Besondere zu erkennen und zu berücksichtigen. Mein Fazit ist: Wir müssen Staat und Verwaltung für die Zukunft fit machen. Staat und Verwaltung müssen Steuerungsfähigkeit zurückgewinnen und durch verstärktes Kostenbewußtsein und erhöhte Wirtschaftlichkeit die Effizienz und Effektivität des Handelns steigern. Von der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben ist die heutige Bundesregierung ein ganz weites Stück entfernt. (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Das ist wieder nicht wahr!) Ich halte zum Beispiel das Gerede von weniger Staat und mehr Freiheit, von weniger Bevormundung und mehr Eigenverantwortung, von weniger Bürokratie für politisch unverantwortlich. (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Was? - Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Haben Sie unser Grundsatzprogramm gelesen? - Weitere Zurufe von der F.D.P.) Ich fürchte, lieber Herr Stadler, daß ein solcher Radikalliberalismus individualistische und auch egoistische Tendenzen in dieser Gesellschaft verstärkt. Gemeinsinn und Gemeinwohl könnten dabei auf der Strecke bleiben. Eine Gesellschaft ohne Gemeinsinn und ohne die Bereitschaft, eigene Interessen auch an den Maßstäben des Gemeinwohls zu messen, (Meinrad Belle [CDU/CSU]: Sehr richtig!) eine Gesellschaft, in der der Stärkere recht und der Schwache unrecht hat, eine Gesellschaft ohne sozialen Ausgleich ist keine Gesellschaft, wie wir sie uns vorstellen. (Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Ich mir auch nicht! - Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Die Koalition ist da einer Meinung!) Ich möchte mir unsere Zukunft nicht so vorstellen müssen und sie auch nicht so verwirklicht haben. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Hans Klein: Ich erteile unserer Kollegin Dr. Antje Vollmer das Wort. Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Körper, bei dem vielen Guten und Klugen, was Sie gesagt haben, war ich doch erstaunt, daß Sie die Bürokratien verteidigen wollen. Für mich sind die Bürokratien der Feudaladel der heutigen Zeit. Sie haben eine ähnliche Tendenz, nämlich von der Gesellschaft zu schmarotzen. (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer immer sich bisher darangemacht hat, die öffentliche Verwaltung und das Beamtenrecht zu reformieren, dem wurde das Grundgesetz, insbesondere Art. 33 Abs. 5, entgegengehalten. Abbau der Hierarchien, der Bürokratien und des Zulagendschungels, Aufstieg und Vergütung nach Leistung, Quereinstiege, Führungspositionen auf Zeit - jeder dieser Vorschläge galt immer als aussichtslos, weil er angeblich den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums widerspricht. Meine Fraktion hat sich deshalb dafür entschieden, doppelgleisig zu verfahren, zwei Wege zugleich zu gehen. Wir wollen erstens - ich weiß, der Herr Kollege Marschewski ist schon neugierig darauf - den vollen Spielraum nutzen, den die Gesetzeslage schon jetzt für Reformen bietet und der viel größer ist, als immer behauptet wird. Zu diesem Zweck werden wir noch in diesem Jahr einen sehr umfassenden Gesetzentwurf zum öffentlichen Dienstrecht vorlegen. Es ist das erste Mal, daß die Grünen dies machen. Angesichts des Zeitraums, bis der Machtwechsel erfolgen wird, ist es gerade noch rechtzeitig genug. (Lachen bei der CDU/CSU - Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Dann müssen wir noch mindestens zehn Jahre warten!) - Ich sagte: in diesem Jahr, also bis zum Ende dieses Jahres. Das ist mehr, als die SPD verspricht, wie Sie wohl wissen. Wir wollen zweitens das Grundgesetz so verändern, daß die Politik wieder Herrin des Verfahrens wird und die Gestaltungsmacht bekommt, die sie braucht. Wir haben nämlich den begründeten Verdacht, daß die Reform viel tiefer ansetzen muß, als es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgibt. Wir wollen die Entscheidung über solche Reformen nicht länger nur dem Bundesverfassungsgericht und seiner in diesem Fall sehr engen Auslegung überlassen. Zum Verweis auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums; ich komme zu Art. 33 Abs. 5. Hier geht es, wenn man in die Gründungsgeschichte sieht, lediglich darum, daß die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen sind. Dennoch ist es auch der Rechtsprechung bislang nicht gelungen, diese Bestimmung dynamisch und zeitgemäß zu interpretieren. Sie wird quasi als institutionelle Betonierung des Berufsbeamtentums und als grundrechtsgleiches Recht angesehen, und das ist genau das Problem. (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Die Anhörung hat das Gegenteil ergeben!) - Die Anhörung hat einige interessante andere Aspekte ergeben; das ist richtig. Deswegen verfahren wir auch zweigleisig. Aber die sauberere Lösung wäre die, die wir vorschlagen, nämlich den Art. 33 Abs. 5 anders zu fassen. (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das wollen wir bewußt nicht!) Die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zeigt uns etwas ganz anderes von der Absicht der Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10420 noch: Dr. Antje Vollmer Parlamentarischen Rates, so zeigt sich, daß eine stärkere Bindung des Gesetzgebers zwar diskutiert, letztlich aber nicht verabschiedet wurde, und zwar anders als in Weimar. Das Bonner Grundgesetz spricht von Berücksichtigung dieser Grundsätze und von ihrer Althergebrachtheit, also von ihrer Würde, während die Rechte der Beamten in der Weimarer Republik noch als wohlerworben und damit als Teil eines zu verteidigenden Besitzstandes, also quasi als eine Art Eigentumstitel, verstanden wurden. Gerade das wollte der Parlamentarische Rat nicht. Er wollte bestimmte Reformen auch in bezug auf die hergebrachten Grundsätze zulassen. Der von uns vorgelegte Entwurf für eine Verfassungsänderung will hier mehr Klarheit schaffen und vor dem Hintergrund eines gewandelten Staatsverständnisses auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts endlich auf neue Grundlagen stellen. Wir schaffen damit - damit das klar ist - das Beamtentum keineswegs ab, sondern wir wollen es heutigen Anforderungen anpassen. Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Burkhard Hirsch? Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die lasse ich immer zu. Dann geht es nämlich nicht von meiner Zeit ab, während ich sowieso schon immer auf ihn reagieren muß. Bitte. Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Verehrte Frau Kollegin, indem ich Ihrer Verfassungsauslegung zustimme, daß das Grundgesetz mit der Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Beamtentums keineswegs so enge Fesseln anlegt, frage ich Sie: Warum wollen Sie denn dann gerade diese Bestimmung abschaffen? Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Hirsch, Sie sind nicht mehr im Innenausschuß. Deswegen kennen Sie unser doppeltes Vorgehen nicht. (Lachen bei der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P. - Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das doppelte Lottchen!) Wir haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir ihn für die sauberere Lösung halten. Im übrigen folgen wir damit einer Vorlage von Schleswig- Holstein. Wir wollen erreichen, daß der Herr Bundesinnenminister nicht permanent sagen kann, daß er einer engen Interpretation folgen muß, sondern daß ihm endlich zu der Freiheit verholfen wird, alles, was er tun will, auch tun zu können, wenn er denn Reformen will. Wir wissen natürlich, daß es zur Änderung des Grundgesetzes erheblicher Mehrheiten bedarf. Da wir nicht sicher sind, ob es diese Mehrheiten geben wird, werden wir Ihnen gleichzeitig einen Gesetzentwurf vorlegen - das ist die zweite Schiene, auf der wir fahren -, der bis zum Ende dieses Jahres fertig sein wird und mit dem Sie alle weitgehenden Reformen, die nach der jetzigen Gesetzeslage möglich sind, mit unserer Interpretation vorgelegt bekommen und über den Sie dann abstimmen können. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dann zustimmen. Vielleicht können Sie dann ersatzweise auch wieder einmal im Innenausschuß erscheinen. (Dr. Willfried Penner [SPD]: Herr Hirsch, das ist klassische Relationstechnik, was sie jetzt gesagt hat!) Wir schaffen also mit der Änderung des Art. 33 Abs. 5 keineswegs das Beamtentum ab, sondern wir wollen es heutigen Anforderungen anpassen. (Zuruf: Dann muß die F.D.P. zustimmen!) Damit greifen wir, wie ich schon sagte, eine Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins auf, die wir auch im Bundestag diskutiert wissen wollen. Beamte sollen - das ist die Absicht - künftig auf Zeit berufen werden können. (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Alle?) Außerdem erhält der Gesetzgeber den Auftrag, die Voraussetzungen, die Rechte und Pflichten der Beamten, ihre Besoldung und ihre Versorgung und auch ihre Pensionsfragen gesetzlich zu regeln und damit den jetzigen Bedürfnissen anzupassen. Noch einmal: Ermöglicht wird damit, daß der Staat tun kann, was er tun will, wenn er denn wirklich Reformen will. Das ist genau die Frage, die wir bei Ihnen überprüfen wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ermöglicht wird damit zum Beispiel eine stärkere Leistungsorientierung der Besoldung, die sich an der echt erbrachten Arbeitsleistung orientiert. Ermöglicht wird die Regelbeschäftigung in Teilzeit, während das Bundesverfassungsgericht bisher als Regeltypus des Beamtenverhältnisses allein die Vollzeitbeschäftigung ansieht. Dazu gehören auch alle Formen von Sabbatjahren, Freistellung, die besonders für Frauen wichtig ist, oder Altersteilzeit. Ermöglicht wird schließlich auch die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit, die Leistungsmotivation und Wettbewerb bei der Stellenbesetzung fördert, zugleich aber auch die eventuelle Korrektur von Fehlbesetzung zuläßt. Dazu hat der Kollege Körper schon einiges gesagt. Ich weiß nicht, ob Sie vor einigen Tagen die FAZ gelesen haben. Wie man schon jetzt mit Reformen beginnen kann, hat in der letzten Woche erneut das Beispiel einer kleinen Kommune gezeigt. Die Verwaltungsgemeinschaft Bismark, eine kleine Gemeinde in der Nähe von Stendal, in Sachsen-Anhalt macht vor, wie man eine Verwaltung von Grund auf modernisieren, gleichzeitig auf die schwierige Situation unserer Finanzen eingehen und echt bürgernäher arbeiten kann. (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Und das alles auf der geltenden Gesetzeslage!) Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10421 noch: Dr. Antje Vollmer - Das alles auf geltender Gesetzeslage - und darum unser doppeltes Vorgehen. Sie sehen, wie klug das ist. In einem Pilotprojekt werden dort erstmals in Deutschland öffentliche und private Dienstleistungen gemeinsam in einer multifunktionalen Servicestelle, dem Bürgerbüro, angeboten. Das ist hochinteressant. Dort verfolgt man also nicht den Königsweg der Privatisierung um jeden Preis, sondern den Königsweg der Bürgernähe um jeden Preis. In diesem Bürgerbüro begegnen sich dann die Bürger hinter dem Schreibtisch und die Bürger vor dem Schreibtisch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Und was ist mit den Bürgerinnen?) - Vielen Dank. Auch die Bürgerinnen. Schön, daß Sie das inzwischen gelernt haben, Herr Marschewski. Bei Ihnen ist das besonders erfreulich. Das Spektrum des Angebots - übrigens besonders interessant für die ländlichen Räume, die große Mühe haben, die öffentlichen Dienstleistungen an den Bürger zu bringen - reicht von der Kfz-Zulassung über die Bankleistung, die Lotto-Toto-Annahme bis zur Selbsthilfegruppe. Man kann schnelle Hilfe bekommen. Man kann schnell an Datenflüsse angeschlossen werden. Vor Ort stehen Mitarbeiter des Bürgerbüros zur Verfügung. Ein Selbstbedienungscomputer und mediale Techniken lassen sich mit den Zentralen der einzelnen Dienstleistungsanbieter verbinden, so daß eine optimale Versorgung von allem möglich ist. Daneben könnten - das nur den Stendalern beziehungsweise den Einwohnern von Bismark zur Anregung - die örtlichen Abgeordneten ihre regelmäßigen Sprechzeiten in diesem Bürgerbüro abhalten und quasi einen kleinen Petitionsausschuß vor Ort bilden. Dieses Modell ist gezielt dafür entwickelt worden, der immer schlechter werdenden Versorgung im ländlichen Raum mit Dienstleistungen von öffentlicher und privater Seite zu begegnen. In Bismark braucht kein Bürger mehr länger als drei Kilometer zu fahren, bis er alle staatlichen Leistungen erreicht hat. Das ist das Interessante an diesem Programm. Es zeigt eines. Die Verwaltung kann heute kein Instrument staatlicher Verfügungsvollmacht mehr sein, die für Recht und Ordnung sorgt und im übrigen möglichst fern von den Leuten und wenig gestört sein will. Der moderne Staat versteht seine öffentlichen Einrichtungen als bürgerschaftliches Dienstleistungszentrum, das zum Mitmachen motivieren und dafür die organisatorischen Voraussetzungen liefern soll. (Zuruf von der CDU/CSU: Dazu brauchen wir keine Änderung! Machen Sie es doch!) Wenn man dieses schöne Beispiel mit sehr viel Eigeninitiative vor Ort sieht, dann fragt man sich doch, warum Innenminister Kanther bei einer solchen Reformstimmung in den Kommunen und vor Ort einen so kleinen und ängstlichen Vorschlag vorlegt, wie wir ihn im Augenblick haben. Die große Unentschlossenheit in seinem Haus läßt sich an drei Dingen besonders deutlich erkennen. (Dr. Willfried Penner [SPD]: Nur an drei Dingen?) - An drei zentralen Punkten. Erstens. Obwohl auch die CDU/CSU und F.D.P. immer wieder erklären, daß sie mit vorsichtigen dienstrechtlichen Veränderungen im Beamtenrecht noch keine Verwaltungsreform machen können, gibt es keine grundlegende Aufgabenkritik. Zweitens. Der Sachverständigenrat ,,Schlanker Staat" hatte genau damit angefangen, nämlich mit der grundlegenden Aufgabenkritik. Er hat gesagt, daß wir die Flut der Gesetzgebung begrenzen müssen. Als drittes hat er erklärt, daß wir den Berlin-Umzug gerade dafür nutzen müssen, die entsprechende Dynamik für die Reform zu bekommen. Alle drei Elemente tauchen nicht darin auf. Ich fürchte, daß es unter anderem damit zu tun hat - und das ist der Schluß meiner Rede -, daß der Herr Innenminister Kanther den seit Jahren überfälligen Versorgungsbericht immer noch nicht vorgelegt hat. (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er bebrütet ihn wie ein Osterhase!) Das ist wider die gesetzliche Grundlage. Dazu sind Sie eigentlich verpflichtet. Sie werden gleich noch das Wort ergreifen, Herr Innenminister. Ich bitte Sie, dem Haus zu sagen, was es eigentlich zu bedeuten hat, daß Sie diesem Haus über den Umfang der Misere und der wirklichen Bedrohung für die öffentlichen Kassen keinen reinen Wein einschenken, und ob es vielleicht damit zu tun hat, daß Sie bezüglich der Reformen so ängstlich, so zögerlich und so begrenzt sind. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS) Vizepräsident Hans Klein: Meine Kolleginnen und Kollegen, mir ist soeben ein unkorrigiertes Vorexemplar des Protokolls vorgelegt worden, demzufolge der Kollege Dr. Solms in der voraufgegangenen Aktuellen Stunde dem Kollegen Gysi ,,Heuchler" zugerufen hat. Da der Kollege Solms von der Möglichkeit, die der § 119 Satz 1 unserer Geschäftsordnung gibt, keinen Gebrauch zu machen gedenkt, habe ich ihm hiermit für diesen Zwischenruf eine Rüge zu erteilen. Ich rufe als nächsten Redner den Kollegen Dr. Max Stadler auf. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte über die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und die Reform des öffentlichen Dienstrechts kann nicht geführt werden, ohne einen Blick auf die aktuelle politische Diskussion über das Programm Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10422 noch: Dr. Max Stadler richten. Dort ist uns die Aufgabe gestellt, unter anderem die Arbeitskosten zu senken. Auch die Beamtenschaft muß am selben Strang ziehen, selbst wenn ihr und uns Beamtenpolitikern dies nicht leichtfällt. Ein gutes Beispiel gibt die Beamtenpolitik jedenfalls mit der Reform des öffentlichen Dienstrechts. Mit diesem Gesetzeswerk wird ein wichtiger Teil der Koalitionsvereinbarungen aus dem Jahre 1994 für diese Legislaturperiode umgesetzt. Es ist ein Gemeinschaftswerk der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung, das in vielen intensiven Vorgesprächen mit den Betroffenen erörtert worden ist. Viele liberale Zielsetzungen sind übernommen worden. Ich bin der Auffassung, Frau Kollegin Vollmer, daß der Spielraum, den Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes bietet, mit dieser Reform sehr wohl ausgenützt wird. Ich habe an Ihren Ausführungen zu dem Beispiel Stendal auch nicht recht verstanden, was die allerorten vorzufindenden Bemühungen der Kommunalverwaltungen, von einem eher hoheitlich geprägten Umgang mit den Bürgern zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen zu werden, mit dem heute vorgelegten Reformgesetz zu tun haben soll. (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.) Frau Kollegin Vollmer, ich kann nur sagen: Stendal ist überall, laßt tausend Blumen blühen. Überall in der Bundesrepublik finden Sie ähnliche Bemühungen, und zwar - wie ich vorhin in meinem Zwischenruf gesagt habe - auf der Grundlage der geltenden Gesetze. (Abg. Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Das ist sehr wohl möglich. Im übrigen haben Sie mit diesem Ihrem Beispiel völlig ausgeklammert, daß es natürlich auch eine rein hoheitlich orientierte Seite der öffentlichen Verwaltung gibt - Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege! Max Stadler (F.D.P.): - ich führe den Satz nur noch zu Ende - und daß, wie dies auch im Aufsatz von Badura, einer Wiedergabe seines bekannten Vortrags in Bad Godesberg vom April diesen Jahres, nachzulesen ist, damit der Vorstellung gewisse Grenzen gesetzt sind, eine Verwaltung könne nur ein Dienstleistungsunternehmen sein. Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege, lege ich Ihre Reaktion richtig aus, daß Sie die Frage der Kollegin Vollmer zulassen? Max Stadler (F.D.P.): Gerne. Vizepräsident Hans Klein: Bitte, Frau Kollegin Vollmer. Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, ich habe aus Ihrem Zwischenruf gemerkt, daß Sie das Beispiel der Gemeinde nicht kannten. Nehmen Sie zur Kenntnis, daß die Gemeinde Bismark heißt und daß der Ruf ,,Bismark ist überall" nicht so passend wäre? Dr. Max Stadler (F.D.P.): Da stimme ich Ihnen durchaus zu. Gleichwohl habe ich diesen Zwischenruf überhört. Ihre Vorfrage, ob ich den Artikel in der ,,Frankfurter Allgemeinen" gelesen hätte, habe ich mit ja beantwortet, so daß mir dieses Beispiel bekannt ist, aber auch viele andere, zum Beispiel in meiner eigenen Heimatgemeinde Passau, die in einem Wettbewerb einen Preis dafür bekommen hat, daß sie die Gedanken der Verwaltungsreform innovativ aufgreift. Da ist sie nur eine von vielen in der ganzen Bundesrepublik. Nur darauf wollte ich aufmerksam machen. Meine Damen und Herren, ich komme nun zu Details unserer Dienstrechtsreform und nenne als erstes: Wir wollen den Leistungsgrundsatz bei Beförderungen und bei der Übertragung von Spitzenpositionen stärken. Vor Beförderungen sind die Beamten auf anderen Dienstposten zu erproben. Leitungspositionen sollen zunächst nur für eine kürzere Zeit auf Probe übertragen werden. Zweitens. Wir wollen mehr Mobilität für die Beschäftigten. Dazu gehört eine Erweiterung der Abordnungs- und Versetzungsmöglichkeiten. Wir wollen mehr Handlungsmöglichkeiten für die Personalverwaltungen, um sie für Aufgabenveränderungen zu rüsten. Dies gilt auch gerade für den kurzfristigen Personalbedarf. Meine Damen und Herren, wir haben sehr darauf geachtet, daß wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Das zeigt sich an den komplizierten Gesetzesregelungen, die bewußt so gehalten sind, daß Abordnungen und Versetzungen auch künftig nicht etwa beliebig möglich sind. Wir wollen Mißbrauch vorbeugen und keine Tür öffnen, daß die Unabhängigkeit der Amtsführung der Beamten durch ungerechtfertigte Versetzungen oder Abordnungen gebrochen oder beeinträchtigt werden könnte. Allerdings wird der Sofortvollzug von Abordnungen und Versetzungen zur Regel. Die Behauptung, damit werde der Rechtsschutz abgeschafft oder vermindert, ist jedoch eine Mär. Nach wie vor sind Anträge zur Herstellung des Suspensiveffekts an die Verwaltungsgerichte möglich. Außerdem bleiben die Mitbestimmungsregelungen für die Personalvertretungen völlig unverändert, so daß es zwei externe Kontrollinstanzen gibt. Sollte sich allerdings dabei herausstellen, daß die Abordnung oder Versetzung - was ja wohl im Regelfall so sein wird - rechtmäßig ist, kann man niemandem erklären, warum der Beamte nicht dort seinen Dienst versehen soll, wo der Staat ihn braucht. Wir wollen aber zugleich auch mehr Planungssicherheit für die Betroffenen. Abordnungen oder Versetzungen, die den Beamten erst am Tag vor dem Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10423 noch: Dr. Max Stadler Deswegen fordern wir die Personalverwaltungen auf, zu einer langfristigen Personalplanung zu kommen und die Betroffenen rechtzeitig anzuhören und auf die anderweitigen Verwendungen vorzubereiten. Ich kündige für die F.D.P.-Fraktion an, daß wir uns eine Überprüfung der Abordnungs- und Versetzungspraxis in Bund und Ländern vorbehalten und uns nicht scheuen werden, gegebenenfalls gesetzliche Fristen vorzuschlagen, die bei Abordnungen und Versetzungen eingehalten werden müssen. (Beifall bei der F.D.P.) Drittens. Das nächste Stichwort ist die Beschränkung der Vorruhestandsfälle. Es genügt ein Blick auf die bisherige Statistik, um zu sehen, daß die Zahl der Vorruhestandsfälle zu hoch ist. Deswegen wollen wir die anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten ausweiten. Den Berliner Vorschlag für eine breite Vorruhestandregelung werden wir dagegen nicht aufgreifen. Es wäre ein falsches Signal, Beamte auf breiter Front vorzeitig in den Ruhestand zu entlassen. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!) Viertens. Als positiv zu würdigen ist die Einführung der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung auf Antrag. Hier, Herr Kollege Körper - Sie haben das in Ihrem Beitrag mit einem Fragezeichen versehen -, sehen wir, daß dies ein Beispiel für die dynamische Verfassungsinterpretation des Art. 33 Abs. 5 ist. Es ist eben sehr wohl mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar, wenn diese in der Interpretation an neue Anforderungen und an neue Situationen angepaßt werden. Wir wollen einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage durch einen Ausbau der Teilzeitbeschäftigung und auch mehr Freiheit und mehr Wahlmöglichkeit für die Betroffenen schaffen. Das geht sehr wohl im Rahmen des Art. 33 Abs. 5. Fünftens. Ich halte es auch für einen besonderen Erfolg, daß zukünftig die Bezahlung individualisiert und in stärkerem Umfang als bisher an der Leistung des einzelnen orientiert werden kann. Was in der freien Wirtschaft möglich ist - wir wissen um die Problematik der Vergleichbarkeit -, muß prinzipiell auch im öffentlichen Dienst funktionieren. Zusätzlich müssen dazu natürlich immaterielle Leistungsanreize kommen. Wir brauchen neues Führungsverhalten und modernes Personalmanagement. Herr Kollege Körper, ich habe Ihrem Beitrag deswegen Beifall gezollt, weil Sie sich in Ihrer Kritik eigentlich auf einen wesentlichen Punkt beschränkt haben. Sie haben im Kern ausgeführt, es sei Ihrer Auffassung nach kritikwürdig, daß diese Dienstrechtsreform nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer inneren Verwaltungsreform steht. (Fritz Rudolf Körper [SPD]: Stimmen Sie mir zu? - Weiterer Zuruf von der SPD: Das ist sehr schwerwiegend, Herr Kollege!) Wenn man das eine tut, braucht man das andere trotzdem nicht zu lassen. Selbstverständlich sind wir dafür, die innere Verwaltungsreform voranzutreiben. Das ist Konsens hier im Haus. Meine Damen und Herren, eine Ihrer Forderungen ist allerdings nur scheinbar fortschrittlich, nämlich die nach Zeitbeamten in Spitzenpositionen. Vizepräsident Hans Klein: Die Redezeit! Dr. Max Stadler (F.D.P.): Ich komme zum Schluß. Auf Grund von Erfahrungen im Freistaat Bayern, der nicht zufällig zu den heftigen Befürwortern dieses Vorschlags von SPD und Grünen gehört, (Fritz Rudolf Körper [SPD]: Eine interessante Konstellation im Bundesrat!) sage ich Ihnen ganz bewußt, daß die Beamten auf Zeit nicht mehr die erforderliche Unabhängigkeit bei der Wahrung ihrer Aufgaben haben, die wir in Spitzenpositionen verlangen. (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr richtig! - Zuruf von der SPD: Ach so, Führungspositionen meinen Sie!) Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege! Dr. Max Stadler (F.D.P.): Mein Schlußsatz: Insgesamt meine ich, daß wir mit diesem Gesetzentwurf einen Teil dessen in Angriff nehmen, was bei der Reform der öffentlichen Verwaltung notwendig ist. Wir werden die anderen Teile zu gegebener Zeit fortführen und die uns übertragene Aufgabe zur Sicherung des Standorts Deutschland erfüllen. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin Maritta Böttcher, Sie haben das Wort. Maritta Böttcher (PDS): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits Mitte der 70er Jahre begann die Kampagne, die sich den Übergang zum schlanken Staat, zu Entbürokratisierung, Deregulierung und eine Reform des öffentlichen Dienstes zum Ziel setzte. Helmut Kohl sprach bereits 1983 in seiner Regierungserklärung das Thema Entbürokratisierung als Schwerpunkt der Regierungstätigkeit an. Reale Veränderungen gab es seitdem vor allem in einem fortschreitenden Sozialabbau und einer neuen Qualität der Privatisierung von staatlichen Unternehmen. So hat der Bund seinen Beteiligungsbesitz von 1 000 auf 400 Beteiligungen reduziert. Ansonsten sind die in dieser Zeit erzielten Erfolge eher dürftig. Mit der Erläuterung ihrer konkreten Vorschläge zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung im Januar 1995 leitet die Bundesregierung eine neue Phase der konservativen Kampagne für einen schlanken Staat ein. Auch die PDS setzt sich für eine Modernisierung von Staat und Verwaltung ein, insbesondere im Zusammenhang damit, daß Verwaltungsreform Staatsreform ist. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10424 noch: Maritta Böttcher Seit nunmehr 25 Jahren ist die Rede von Entbürokratisierung. Ich fürchte, es wird weitere 25 Jahre dauern, wenn nicht wirklich auf allen Ebenen ernsthaft daran gearbeitet wird. Bürgerinnen und Bürger sehen sich der Bürokratie wehrlos ausgesetzt. Wenn eine Behörde etwas von einer Bürgerin oder einem Bürger will, setzt sie ihm Fristen und droht mit Strafen. Wollen Bürgerinnen und Bürger etwas von einer Behörde, reagiert sie oft gar nicht, oder, was manchmal viel schlimmer ist, sie schickt ihn auf die bürokratische Ochsentour: Formulare ausfüllen, Belege sammeln, Ämter ablaufen usw. (Meinrad Belle [CDU/CSU]: So war das in der DDR!) - Nein, das ist jetzt so. Nach geltendem Recht ist es strafbar, wenn jemand einem Behördenangestellten eine fehlerhafte Auskunft gibt, während zum Beispiel ein Wahlbeamter, der in der Öffentlichkeit - ich sage es einmal so - nicht die Wahrheit sagt, straffrei bleibt. Zur Abrundung des Bildes möchte ich Ihnen ein Beispiel aus den neuen Bundesländern geben: Ein Rentner klagte vor einem Gericht wegen seiner Rente. In der Verhandlung entspann sich ein bemerkenswerter Wortwechsel zu der Frage, wer eigentlich über die Höhe der Rente für eine konkrete Person entscheidet. Die Prozeßbevollmächtigte der beklagten Rentenversicherung führte dazu aus: Ein Mitarbeiter nimmt den Antrag auf, ein Mitarbeiter klärt das Rentenkonto, dann kommt die Akte nach Berlin. Dort wird alles in den Computer eingelesen, der rechnet und druckt einen zwölfseitigen Bescheid aus, welcher dann verschickt wird. Der Anwalt des Rentners fragte nach, wer entschieden habe, daß diese oder jene rentenrechtliche Zeit nicht berücksichtigt wird. Darauf antwortete die Bevollmächtigte: Das ist nicht rekonstruierbar, ich weiß es nicht. Eigentlich hätte ich gar nicht so weit nach einem Beispiel suchen müssen: Ein richtiges Glanzstück an Bürokratie und Verselbständigung von Verwaltung gegenüber dem Parlament konnten die Mitglieder des Bildungsausschusses gestern erleben. Alle durchgeführten Anhörungen des Innenausschusses machten deutlich, daß eine Dienstrechtsreform in eine Verwaltungsreform eingebettet sein muß mit dem Ziel, die Leistungskraft der Verwaltung zu verbessern, ihre Bürgernähe auszubauen, und das vor allem durch die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren ständige Weiterbildung. Auch aus diesen Gründen unterstützen wir nachdrücklich die Debatte um eine Staatsreform, wie sie im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt wird. Auf eine wesentliche Seite bei der Einschätzung der Gesamtproblematik möchte ich noch verweisen. Es ist zu bedenken, daß 80 Prozent aller Bundesgesetze und sonstigen bundesrechtlichen Regelungen von den Kommunen auszuführen sind. Der Rest ist im wesentlichen von den Ländern auszuführen. Herr Schleberger, Regierungspräsident a. D. aus Münster, schätzt die unmittelbar auf Bundesbehörden entfallende Ausführung von bundesrechtlichen Regelungen auf 1 bis 2 Prozent. Die Ausführung von bundesrechtlichen Regelungen wird also im wesentlichen nicht von den Urhebern, also Bundestag und Bundesregierung, sondern von den Kommunen und Ländern getragen und verantwortet. Die öffentlichen Verwaltungen leiden, verglichen mit der Privatwirtschaft, allesamt unter einem Modernisierungsrückstand. Einzig die Kommunen - insofern möchte ich Frau Vollmer in ihrer Auffassung ausdrücklich bestätigen - haben in einigen Feldern erfolgreich Vorreiterdienste geleistet. Solche vermisse ich beim Bund. Als Erfahrung aus den Anhörungen, als Fazit der bisherigen Diskussionen - man soll ja bekanntlich die Hoffnung nie aufgeben - komme ich zu folgendem Schluß: Trotz der in den vergangenen 25 Jahren gemachten Erfahrungen gibt es zwei Punkte, die den Schluß rechtfertigen, daß alle Anstrengungen auf diesem Gebiet nicht von vornherein aussichtslos sind: Erstens. Die Kosten der öffentlichen Verwaltung sind nicht mehr finanzierbar. Zweitens. Erstmals gibt es einen übereinstimmenden Willen aller Parlamente, Regierungen und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zur Umsteuerung. In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine Bemerkung zur Frauenpolitik machen. Auf frauenpolitischem Gebiet gibt es einen Nachholbedarf, der nur aufzuholen ist, wenn sich, vor allem auf Bundesebene, endlich jemand ernsthaft Gedanken über prinzipielle Regelungen macht und wenn diese auch umgesetzt werden. Insgesamt sind von rund 6 Millionen Personen, die derzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, knapp 49 Prozent Frauen. Im Bundesdienst - ohne Post und Bahn - beträgt der Frauenanteil lediglich 20 Prozent. Deutlich unterrepräsentiert sind Frauen in Beförderungsämtern und höheren Besoldungs- und Vergütungsgruppen. Als Kommunalpolitikerin werde ich auch den Druck von unten verschärfen, damit aus der angesprochenen Hoffnung Realität wird. Noch ein letzter Gedanke zum Dienstrecht. Bereits in unserem Verfassungsentwurf aus der letzten Legislaturperiode haben wir vorgeschlagen, eine Vereinheitlichung des Rechts des öffentlichen Dienstes auf den Weg zu bringen. Ich sage ausdrücklich: Diese Notwendigkeit besteht auch nach der heutigen Debatte. Auf diesem Gebiet werden Sie noch einiges von uns hören; denn es kann nicht um die Bewahrung eines abgeschotteten Apparates gehen, sondern es muß langfristig um eine transparente und bürgernahe Verwaltung gehen. (Beifall bei der PDS - Dr. Willfried Penner [SPD]: Herr Hirsch, war das verfassungswidrig?) Vizepräsident Hans Klein: Ich erteile dem Kollegen Meinrad Belle das Wort, der nach langer schwerer Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10425 noch: Vizepräsident Hans Klein Krankheit zum erstenmal wieder unter uns ist. Wir freuen uns, daß Sie unter uns sind! (Beifall) Meinrad Belle (CDU/CSU): Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen. Wir unterhalten uns heute über das öffentliche Dienstrecht und dessen Reform. Leider hat ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen eigentlich zur Verwaltungsreform gesprochen. Wir wissen natürlich, daß die Verwaltungsreform weitergehen muß. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Aber wir sprechen heute über die Dienstrechtsreform. Liebe Kollegin Vollmer, Sie haben vorhin die Pläne Ihrer Fraktion vorgetragen und gesagt, was Sie alles machen wollen. Das ist Zukunftsmusik. Wir haben jetzt mehr als ein Jahr lang an dieser Reform des öffentlichen Dienstrechts gearbeitet. Ich meine, Sie hätten schon Zeit gehabt, in diesem Zusammenhang etwas auf den Tisch zu legen. (Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir gemacht!) Zu den Bürgerbüros hat der Kollege Stadler schon einiges gesagt. Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung sagen: Schon vor über zehn Jahren, als ich noch Bürgermeister war, habe ich in meiner Gemeinde diese Bürgerbüros auf der Grundlage der bestehenden Gesetze eingerichtet. Dafür brauchen wir keine gesetzlichen Änderungen. (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Vor 20 Jahren in Nordrhein-Westfalen! - Dr. Willfried Penner [SPD]: Aber Herr Hirsch, das ist doch Olim!) ,,Die Reform des Beamtenrechts ist überfällig", so lautete der Einstieg des Dozenten in der ersten Vorlesung über öffentliches Dienstrecht, die ich vor über 30 Jahren besucht habe. Nach diesen nunmehr 36 Jahren verabschieden wir heute die erste Änderung, die den Namen ,,Reform" auch tatsächlich verdient. (Fritz Rudolf Körper [SPD]: Sind Sie sich da sicher?) Systemveränderern mag sie nicht weit genug gehen. Wir wollen das System aber auch nicht ändern, sondern beim bewährten Berufsbeamtentum bleiben, das sich allerdings den veränderten Anforderungen stellen muß. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) Dazu haben wir das Dienstrecht modernisiert und insbesondere leistungsorientiert gestaltet - nicht am grünen Tisch, sondern aus der Praxis für die Praxis. Ich bin froh, daß ich an dieser Reform mitarbeiten konnte. Ich will durchaus bestätigen: Dieses Reformgesetz ist kein Selbstläufer; es muß im Alltag verwirklicht werden. Insbesondere die Einführung der Leistungselemente wie Leistungszulage, Leistungsprämie und vorzeitiges Aufrücken im Gehalt steht und fällt mit der Bereitschaft der Führung, der Vorgesetzten in der Verwaltung, die Möglichkeiten dieses Gesetzes aufzunehmen und im Alltag umzusetzen. Das so oft der Verwaltung zu Unrecht vorgeworfene Festhalten an den alten - etwas spaßig formulierten - Grundsätzen ,,Das haben wir schon immer so gemacht!", ,,Das haben wir noch nie so gemacht!" oder ,,Da könnte ja jeder kommen und neue Vorschläge bringen!" muß spätestens jetzt endgültig der Vergangenheit angehören. Als ehemaliger Behördenleiter bin ich mir durchaus bewußt, daß es nicht immer einfach sein wird, in allen Bereichen objektive Beurteilungskriterien zu schaffen und sie in der täglichen Praxis anzuwenden. Daher appelliere ich heute eindringlich an die Behördenleiter, an die Vorgesetzten: Begreifen Sie die Möglichkeiten dieses Gesetzes als Herausforderung! Die Modernisierung des öffentlichen Dienstrechtes in der Praxis ist wirklich des Schweißes der Edlen wert. Es kann nicht wie bisher nur positive Regelbeurteilungen geben. Auch negative Beurteilungen werden notwendig. Den damit verbundenen Ärger müssen Sie als Vorgesetzte oder Behördenleiter ertragen. Denken Sie daran: Die künftige Entwicklung des Berufsbeamtentums liegt auch in Ihren Händen. Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Vollmer? Meinrad Belle (CDU/CSU): Ja, bitte schön. Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, ich komme auf Ihren Satz zurück, es könne nicht nur positive Beurteilungen geben. Es wird jetzt vorgeschlagen, 10 Prozent besonders positiv zu Beurteilende auszuwählen. Sind Sie nicht der Meinung, daß das vermutlich so ablaufen wird, daß die Behördenleiter, wenn sie klug sind, ein rotierendes System anwenden und jedes Jahr einen anderen in den Kreis der Herausgesuchten aufnehmen, um Frieden in ihrer Behörde zu behalten? Meinen Sie nicht, daß es viel eher notwendig wäre, nach ganz anderen Formen von Führungsqualifikation zu suchen? Meinrad Belle (CDU/CSU): Zu den Führungsqualifikationen komme ich noch. Ich habe aber nicht Ihre Bedenken, Frau Kollegin. Ich bin der Meinung, die Vorgesetzten sind und werden in der Lage sein, die Beurteilungen objektiv durchzuführen. Zum rollierenden System: Da wird man mit der entsprechenden Budgetierung gegenhalten. Da habe ich gar keine Zweifel; das wird in der Praxis funktionieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen, meine Herren, für mich steht außer Frage: Auch das Anforderungsprofil an die Führungskräfte in der Verwaltung wird sich zwangsläufig verändern. Konsequenterweise werden wir daher auch künftig Führungspositionen vorweg auf Probe besetzen. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10426 noch: Meinrad Belle Sicherlich kann es auch nicht schaden, wenn man sich in der täglichen Arbeit der modernen Führungsgrundsätze in der Verwaltung erinnert, über die von mehr oder weniger befugten Leuten so viel geschrieben wird und die in mancherlei Seminaren gelehrt werden. Über all diesen modernen Grundsätzen sollte nicht vergessen werden, daß die wichtigste Erkenntnis lautet: Vorgesetzter sein heißt Vorbild sein. Treffend beschreibt dies ein altes englisches Sprichwort, das ich vor vielen Jahren mal in meiner Bürgermeisterzeit gehört habe. Es lautet: Deine Taten seien so laut, daß ich Deine Worte nicht hören kann. Meine Damen und Herren, die Erfahrung aus vielen Gesprächen mit Behördenleitern in der langen Zeit, in der wir an diesem Gesetz gearbeitet haben, stimmt mich optimistisch. Ich setze auf den Erfolg der Reform des öffentlichen Dienstrechtes. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie der Abg. Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Jochen Welt. Jochen Welt (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während uns die Bundesregierung heute ein Reförmchen des öffentlichen Dienstrechts vorlegt und noch immer an den notwendigen Reformen der öffentlichen Verwaltung herumarbeitet, sind - darauf hat Frau Vollmer vorhin auch schon hingewiesen - die Gemeinden schon längst zur Tat geschritten. Jochen Dieckmann, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, erklärte am vergangenen Montag bei der Anhörung zur kommunalen Selbstverwaltung - an der übrigens interessanterweise kein Vertreter der Regierung teilgenommen hat -, daß rund 80 Prozent aller bundesdeutschen Gemeinden mit ihrem Umstrukturierungsprozeß begonnen haben und inzwischen sehr weit fortgeschritten sind. Effizienzsteigernde Umstrukturierungen der Bundesverwaltung, meine Damen und Herren, gibt es kaum, wenn man einmal von der Einführung der Budgetierung bei der Bundesmünzanstalt absieht. Ein Abbau von Hierarchien wird nicht vorgenommen, im Gegenteil, an der Spitze der Bundesverwaltung und der Regierung befindet sich mit 68 Staatssekretären und Ministern die größte Zahl derartiger Führungskräfte in der Nachkriegszeit. Ich denke, dies ist kein gutes Signal. Wenn die Koalition einen schlanken Staat will und ihn überall einfordert, dann muß sie auch bei sich selbst anfangen. Die Treppe, meine Damen und Herren, wird von oben nach unten gefegt. (Beifall bei der SPD) Veränderungen haben auf Dauer nur dann eine Chance, wenn sie den kommunalen Verwaltungen und den Mitarbeitern in den Verwaltungen eine Perspektive, eine Zukunft geben. Es gilt also die Motivation für Veränderungen zu stärken, und dies geht nicht ohne eine grundlegende Reform des antiquierten öffentlichen Dienstrechtes. Eine derartige Reform wurde von den kommunalen Spitzenverbänden bei der Bundesregierung immer wieder angemahnt. Bis zum heutigen Tag hat die Regierung die Gemeinden diesbezüglich alleine gelassen. Die als notwendig erkannte Umstrukturierung der kommunalen Verwaltung im Sinne von Effizienzsteigerung und mehr Bürgerorientierung wird durch eine immer stärkere Regelungsdichte, maßgeblich verursacht durch Bundesgesetze, und eine kaum mehr vorstellbare finanzielle Austrocknung der Gemeinden systematisch torpediert. So führte wie viele Gutachter der Tübinger Rechtsexperte Ferdinand Kirchhof bei der Anhörung zur kommunalen Selbstverwaltung aus, daß der Bund, aber auch die Länder die kommunalen Haushalte als Reservekasse mißbraucht habe. Die Folgen sind radikale Personalkürzungen und Stellenabbau auf Grund der Finanznot statt systematischer Umstrukturierung und damit verbundener Effizienzsteigerung. Folgen sind Existenzangst und Motivationsverlust dort, wo Perspektive und Motivation zur Umgestaltung in eine leistungsstärkere Verwaltung notwendig wären. Wenn in den mittleren Städten, meine Damen und Herren, innerhalb von drei Jahren bis zu 25 Prozent des Personalbestandes abgebaut werden müssen, dann handelt es sich nicht mehr um eine Verwaltungsstrukturreform, sondern um eine Kahlschlagpolitik, die insbesondere durch die desolate Finanzsituation der öffentlichen Haushalte bedingt ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS) Dieser drastische Personalabbau auf kommunaler Ebene führt zwangsweise zu einer Einschränkung des Dienstleistungsangebotes, und dies gerade in Zeiten sozialer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten, in denen Angebote für sozial Schwache und Ausgegrenzte notwendiger denn je sind. Die Reichen und Wohlhabenden können auf kommunale Angebote verzichten. Für die durchschnittliche Arbeitnehmerfamilie, für die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt bedeuten Angebote in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit die einzige Möglichkeit der Teilnahme am gesellschaftlichen Gemeinschaftsleben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS) Wer hier wie die Bundesregierung mit dem Knüppel ,,Finanzpolitik" in der Hand einen schlanken Staat fordert und handlungsunfähige Städte und Gemeinden zuläßt, der zieht sich aus der sozialen Verantwortung zurück. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS) Aber auch das gegenwärtig geltende öffentliche Dienstrecht ist für alle weiteren Modernisierungsüberlegungen ein Klotz am Bein auch der Städte und Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10427 noch: Jochen Welt Freundlichkeit und mehr Mitdenken will, dann benötige ich hochmotivierte Mitarbeiter. Dafür muß es Anreizsysteme und Zukunftsperspektiven geben. Wie kann ich dem 35jährigen Oberinspektor, der fleißig, engagiert und qualifiziert ist, klarmachen, daß er nicht befördert werden kann, obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt, nur weil die Stellenobergrenzenverordnung es nicht hergibt? (Dr. Willfried Penner [SPD]: Wenn er in der F.D.P. wäre, würde er Oberregierungsrat!) Wie soll er unter solchen Voraussetzungen hochmotiviert bleiben, und wie kann er sich unter solchen Voraussetzungen hilfreich in die Umstrukturierung der Verwaltung einbringen? Sie hatten lange Gelegenheit, auf diesbezügliche Forderungen der kommunalen Spitzenverbände zu reagieren und die Stellenobergrenzenverordnung zu schleifen. Nichts ist geschehen, es herrscht ein unerträgliches Schwarzer-Peter-Spiel zwischen den Ländern und der Bundesregierung. (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das stimmt!) Deshalb fordern wir, was wir im Antrag der Koalition vermissen: die heutigen Stellenobergrenzen auf der Grundlage gesetzlich vorgeschriebener und exakter als bisher kontrollierter Funktionsbewertungen zu beseitigen. Im übrigen ist das überkommene Berufsbeamtentum für sämtliche Modernisierungsbemühungen der öffentlichen Verwaltung eher ein Hemmschuh. Bis auf die Ordnungsverwaltung könnten Städte und Gemeinden gänzlich auf das Beamtentum verzichten. Insbesondere die oben genannte Beförderungssystematik für die verbleibenden Beamten behindert derzeit eine effektive Umstellung. Hinzu kommen die anderen Strukturelemente, die wir in unserem Antrag gefordert haben und die eine Hilfe für die Gemeinden wären, so beispielsweise Leistungsanreize, Prämien ohne großen bürokratischen Zauber und die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit. Wir brauchen - ich sagte das bereits - motivierte Mitarbeiter in der Verwaltung, die auf Dienstposten oder in konkreter Projektarbeit ihre Führungsfähigkeit auf Zeit unter Beweis stellen können. Das fordern übrigens auch der Deutsche Städtetag und die Gemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Das ist keine originäre Erfindung der Sozialdemokraten. Aber auch hier weist der Koalitionsentwurf Lücken auf. Wir brauchen in der Gemeindeverwaltung eine Flexibilisierung der Arbeitszeit einschließlich der Lebensarbeitszeit. Wir brauchen Teilzeitarbeit ohne Sonderkonditionen und Sondervoraussetzungen. Das Beamtenrechtsrahmengesetz muß eine Öffnungsklausel für diese und andere Modelle vorsehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD - Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Tut es doch! Soll ich es vorlesen?) Nachdrücklich möchte ich vor der Illusion warnen, eine bloße Änderung der Rechtsgrundlagen für den öffentlichen Dienst könnte von heute auf morgen verkrustete Strukturen in den Gemeindeverwaltungen beseitigen. Es geht schließlich um eine Veränderung von Verhaltensmustern, die sich über Jahrzehnte eingeprägt haben. Gerade deshalb ist es beklagenswert, daß es die Koalition in ihrer 14jährigen Regierungszeit zugelassen hat, daß der öffentliche Dienst nicht den modernen Erfordernissen angepaßt wurde. Sie alle wissen um die Bedeutung der Verwaltung - nicht nur in den Gemeinden - für die Infrastruktur, die Bautätigkeit, die Wirtschaftsförderung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, um die Bedeutung als Standortfaktor im nationalen und internationalen Wettbewerb. Durch Ihr Nichtstun, meine Damen und Herren von der Koalition, im öffentlichen Dienstrecht, bei der Verwaltungsvereinfachung und - modernisierung hat diese Koalition dem Standort Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern nachhaltig geschadet. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Marschewski? Jochen Welt (SPD): Aber bitte. Erwin Marschewski (CDU/CSU): Herr Kollege Welt, Sie haben gesagt, wir täten nichts. Können Sie die Frage beantworten, warum Ihre Fraktion bis heute nicht in der Lage war, einen Gesetzentwurf zur Reform des öffentlichen Dienstrechts vorzulegen? Jochen Welt (SPD): Sehr verehrter Herr Kollege Marschewski, wir haben in unserem Antrag ein sehr umfassendes Werk an Grundlagen vorgelegt. Ich denke, Sie hätten sich daran orientieren können; dann hätten wir uns untereinander abgestimmt und ein gemeinsames Ergebnis erzielt. Was Sie uns vorlegen, ist halbherzig und bringt uns letztlich in der Sache nicht weiter. (Beifall bei Abgeordneten der SPD - Meinrad Belle [CDU/CSU]: Eine dünne Antwort!) Vizepräsident Hans Klein: Gestatten Sie eine zweite Frage? Jochen Welt (SPD): Ja, bitte. Erwin Marschewski (CDU/CSU): Diese Zusatzfrage ist genauso wie die erste Frage: Warum haben Sie keinen Gesetzentwurf, sondern nur Allgemeinplätze vorgelegt, die Sie in Ihrem Antrag auf ein paar Seiten irgendwie zusammengeschrieben haben? Sie lösen doch damit kein Problem. Warum legen Sie uns kein Gesetz vor? Die Frage hätte ich gerne beantwortet; vorhin haben Sie sie nicht beantwortet, Herr Kollege Welt. Jochen Welt (SPD): Sehr geehrter Herr Kollege Marschewski, wir haben einen Antrag vorgelegt, der all diese Punkte, die Sie gerade einfordern, umfaßt. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10428 noch: Jochen Welt nicht meines. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich fasse zusammen: Der vorgelegte Koalitionsentwurf zum öffentlichen Dienstrecht greift zu kurz. Der Reformansatz läuft vor allem für die Gemeinden ins Leere, wenn die notwendigen Spielräume in der kommunalen Selbstverwaltung und Finanzpolitik nicht mehr gewährleistet werden. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung muß als Teil der Sicherung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit verstanden werden. Das verträgt keine Flickschusterei. Meine Damen und Herren der Koalition, legen Sie endlich ein Modernisierungspaket vor, das seinen Namen verdient und die finanziellen, organisatorischen und dienstrechtlichen Perspektiven aufzeigt und verwirklicht. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Wolfgang Zeitlmann. Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich - dies an die Adresse der Kollegen aus der SPD: Ich habe Ihren Antrag nun wirklich gelesen -, was Sie sich hier herausnehmen. Ich habe zuerst gemeint, das sei darauf zurückzuführen, daß mit dem Herrn Körper ein Theologe gesprochen hat, der sich halt gerne an den Formulierungen der Zehn Gebote orientiert und dadurch über Allgemeinplätze im Bereich des Dienstrechtes nicht hinauskommt. Ich habe aber in Ihrem Antrag auch nicht viel mehr als fromme Sprüche gefunden. Da steht zum Beispiel über unser Dienstrecht pikanterweise nur der Satz, die Vorschläge seien unzureichend. Dann folgt viel Allgemeines: Für die Bewältigung vieler Zukunftsaufgaben . . . sind die alten Strukturen . . . nur bedingt taug- lich. . . . Deshalb muß verstärkt auf Selbstorganisation . . . gesetzt werden. (Fritz Rudolf Körper [SPD]: Ja, ist doch vernünftig!) - Ja, gut. - Aber dann kommen solche Sätze vor: Dezentralisierte Verantwortung . . . Das bedeutet z. B.: Zwischen der politischen Ebene und den Verwaltungseinheiten wird ein dialogisches Spannungsverhältnis aufgebaut, (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Diabolisches!) - man muß sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen - ein dialogisches Spannungsverhältnis aufgebaut, in dem Ziele fixiert (,,vereinbart") werden, nach denen die Verwaltung anschließend arbeitet (,,Kontraktmanagement"). Dezentralisierung bedeutet auch, Ergebniskontrolle statt Verfahrenskontrolle und die Entwicklung neuer Kontroll- und Steuerungsinstrumente. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Erwin Marschewski [CDU/CSU]) Wer diesen Text liest, der hat das Gefühl, daß hier neue Verwaltungsstrukturen und neue Dienststellen errichtet werden sollen. Anders kann ich es mir beim besten Willen nicht erklären. Herr Kollege Körper, ich habe mich auch gefragt, (Jochen Welt [SPD]: Gefreut!) in welchem Staat Sie leben. Sie trugen bei Ihrer Rede doch tatsächlich die Befürchtung vor, daß unser Dienstrecht zu einer Magersucht führt. (Fritz Rudolf Körper [SPD]: Wenn Sie sparen, muß man das immer befürchten!) Sie haben gesagt, das könne doch nicht sein, daß in einem Staat der Stärkere recht und der Schwächere unrecht hat. Wissen Sie, ich hätte - da hat der Kollege Marschewski mit seiner Frage recht - von einer großen Partei wie der SPD, die in vielen Ländern Regierungsverantwortung hat, schon erwartet, daß sie in der Lage gewesen wäre, auch etwas vorzulegen. Ihre Verantwortlichen haben unendlich viele Interviews gegeben und dabei Vorschläge zur Zwangsteilzeit und zu anderen bekannten Dingen gemacht, daß zum Beispiel das Beamtentum auf einen Kernbereich von einigen wenigen zurückgeführt werden müßte. Ich sage Ihnen aber, was Sie im Grunde wollten. Sie wollen ein bißchen herumstänkern, sich aber natürlich nicht festlegen, (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) weil man es sich mit der großen Zahl der Beamten nicht verderben will. Man versucht den eleganten Schlenker, zu mosern, aber nie ganz Farbe zu bekennen. (Dr. Willfried Penner [SPD]: Der kennt die Verhältnisse in Bayern ausgezeichnet!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will ein paar Sätze zu dem sagen, was hier wirklich stattfindet. Allgemein wird ein Reformieren unserer Verwaltung gefordert. Dem stimme ich weitgehend zu. Da sind wir auf einem, glaube ich, guten Weg. Aber Sie können, wenn das Thema Dienstrechtsreform zur Diskussion steht, nicht sagen: Ihr müßt das noch mit viel größeren Vorhaben koppeln. Ihr solltet zumindest beim Thema bleiben und euch hier zum Dienstrecht äußern. Da kommt man nicht darum herum, zu den Vorschlägen einer Leistungsprämie und einer Leistungszulage Alternativen vorzulegen. Dies hätte man erwarten können. Die jetzige Lage, daß der Leistungsorientierte die gleiche Chance und die gleiche Bezahlung bekommt wie der weniger Leistungsorientierte, kann auch Sie nicht befriedigen. (Dr. Willfried Penner [SPD]: Anzeigenaufkommen bei der Polizei!) Deshalb stehe ich dazu, daß man zur Honorierung einer einmaligen herausragenden Leistung eine Prämie vorsieht, daß es eine Zulage für erheblich, über Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10429 noch: Wolfgang Zeitlmann Dienstaltersstufen in Leistungsstufen umgewandelt werden, so daß es für denjenigen, der besonders leistungswillig ist, Abstufungen gibt. Ich gebe Ihnen zu, natürlich läuft alles auf eine bessere Beurteilung hinaus. Auch ich habe Fälle erlebt, bei denen die Beurteilung nach meinem Eindruck hervorragend war, und habe mir auch Verwaltungen angesehen, in denen die Courage beim Vorgesetzten bei der Beurteilung nicht vorhanden ist und er ganz offen zugibt: Es ist nicht einfach, dem Mitarbeiter zu sagen, man halte ihn nicht für so leistungsfähig. Dies erfordert ohne Zweifel Führungskraft, und sie ist halt nicht bei allen gegeben. Aber der Ansatz, Leistungsfähigere und Leistungswilligere unterschiedlich zu behandeln, ist trotzdem richtig. Ich gebe ganz offen zu - das habe ich auch bei der ersten Lesung schon erklärt -, wir hätten als CSU ganz gern eine Öffnungsklausel für die Führungspositionen auf Zeit für die Länder gehabt, weil es draußen auch die Fälle gibt, daß jemand seinen Traumposten erreicht und anschließend alle viere von sich streckt und dann auf dieser Führungsposition sitzenbleibt. (Beifall der Abg. Christa Nickels [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist jetzt Sache der Länder, ob sie eventuell im Wege des Vermittlungsverfahrens eine Öffnungsklausel erreichen. Der Bund muß nicht gezwungen sein, dasselbe zu machen. Aber warum sollten die Länder nicht eine Chance haben? Ich sehe dabei nicht unbedingt die Gefahr, daß gleich eine Fehlentwicklung eintritt. Für sehr wichtig gerade auch im Hinblick auf die Debatte über den Umzug Bonn/Berlin halte ich, daß wir die Versetzung und Abordnung erleichtern und daß es ganz deutliche Erleichterungen im Bereich der Teilzeit gibt. Aber ich sage dazu: Diese Reform können wir auf gar keinen Fall gegen die Beschäftigten durchführen. Wir müssen in den nächsten Monaten eine breite Diskussion führen, damit die Reform auch von allen Beamten dieses Landes getragen wird und wir zu einer Optimierung der Situation im öffentlichen Bereich kommen. Dies ist Ziel des Gesetzentwurfs, dem wir zustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Dr. Burkhard Hirsch, Sie haben das Wort. Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Welt, ,,leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen". Es wäre schon sinnvoll gewesen, wenn eine so große Fraktion wie die SPD uns einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt hätte. (Beifall bei der F.D.P.) Wir wollen ein modernes Dienstrecht, und zwar in Übereinstimmung, liebe Frau Vollmer, mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 GG. Das heißt Mobilität, Möglichkeit der Versetzung auch in andere Laufbahnen und zu anderen Dienstherren, das heißt Leistungsanreize für tüchtige Beamte, wie in der gewerblichen Wirtschaft üblich, das heißt größere Durchlässigkeit der Laufbahnen, das heißt grundsätzlich Beförderung auf Probe. Wir schaffen eine fast unbeschränkte Möglichkeit der Teilzeitarbeit ohne Zwang zu Teilzeit. Wir schaffen auch die Möglichkeit einer unbezahlten mehrjährigen Beurlaubung, um den Beamten familiengerechtes Verhalten zu ermöglichen. Und wir kehren bei den Ländern zur Eigenverantwortung in der Gestaltung ihrer Besoldungsstrukturen zurück. Der Beamte ist kein Relikt eines Obrigkeitsstaates. (Beifall bei der F.D.P.) Im Gegenteil, dort war er nämlich jedem politischen Zugriff des Dienstherrn ausgesetzt. Der Mechanismus des Obrigkeitsstaates ist es, seine Mitarbeiter zu Knechten zu machen und ihnen selbständige Entscheidungen zu nehmen. (Zuruf der Abg. Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir sagen demgegenüber: Wenn wir delegieren, wenn wir deregulieren, wenn wir dezentralisieren wollen, dann setzt das entscheidungsbereite und möglichst unabhängige Mitarbeiter voraus. Sonst würden wir in geradezu drastischer Weise die Möglichkeit politischer Zugriffe in alle Verwaltungsabläufe über personelle Entscheidungen vergrößern. Deswegen sagen wir auch, daß ein Beamter auf Zeit sich nicht anders verhalten wird, als der Politiker auf Zeit es will, der über seine Ernennung oder Rückversetzung zu entscheiden hat. Dienstrechtsreform ist nur ein Teil des Unternehmens Modernisierung des Staates. In der Kommission ,,Schlanker Staat", die hier mehrfach erwähnt worden ist, arbeiten wir unter Vorsitz des Kollegen Scholz mit Gewerkschaftlern, Wissenschaftlern, Managementberatern, Politikern aus Bund und Ländern zusammen, um die Grenzen der Wirksamkeit des Staates neu zu vermessen, bürokratische Verhaltensweisen zu verändern, modernes Personalmanagement und Budgetierung der Haushalte einzuführen. Dabei sind wir ziemlich weit gekommen. Frau Kollegin Vollmer, Ihr Beispiel der Gemeinde Bismark ist sehr schön. Aber wir haben in Nordrhein-Westfalen schon vor 20 Jahren eingeführt, daß der Bürger jeden Antrag fristenwahrend bei seiner Gemeinde einreichen kann. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf mit dem einzigen Ziel vorgelegt, das Beamtenrecht dem einfachen Gesetzgeber nach Belieben zu überlassen. Wie sie es verändern wollen, wird in dem Gesetzentwurf natürlich nicht gesagt. Das ist eine gesetzgeberische Nullnummer, eine Luftbuchung, abgeschrie Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10430 noch: Dr. Burkhard Hirsch (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!) der im Rechtsausschuß des Bundesrates bis zur Vorlage des Versorgungsberichtes beerdigt worden ist. (Beifall des Abg. Dr. Max Stadler [F.D.P.]) Bei diesem Gesetzentwurf geht es nämlich in Wirklichkeit nicht um die Reform des öffentlichen Dienstrechtes und nicht um die Modernisierung von Verwaltungsabläufen, sondern es ist ein Rückfall in die Steinzeit der Dienstrechtsreformbemühungen vergangener Jahre: (Zuruf der Abg. Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) altes Denken, beherrscht von Statusfragen, beherrscht von der Vorstellung, die Modernisierung des Staates hänge vom Versorgungsrecht ab, beherrscht von der traditionellen, aber falschen Vorstellung, die Arbeitsleistung des Angestellten sei preiswerter als die des Beamten. Wir wollen hier und heute über ein konkretes modernes Dienstrecht entscheiden und sagen klar, was und wie wir es haben wollen. Wir wollen Mobilität, Leistungsbereitschaft, politische Unabhängigkeit und Loyalität. Das ist eine hier und heute zutreffende Entscheidung. Wir hätten sehr gerne, daß auch Sie dazu ja oder nein sagen, damit wir wissen, wohin Sie wollen. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Dr. Willfried Penner [SPD]: Jetzt müssen wir nur noch wissen, wer vor 20 Jahren Innenminister war! Die Frage bewegt mich!) Vizepräsident Hans Klein: Ich erteile das Wort dem Bundesminister des Innern, Manfred Kanther. Manfred Kanther, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Dies ist der bedeutendste Ansatz zur Reform des öffentlichen Dienstes in unserem Land seit Jahrzehnten. (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!) Stets zuvor haben sich solche Ansätze an den vielerorts ausgestreckten Beinen verfangen und sind nicht weitergekommen. Meine Dienstrechtsnovelle erreicht heute in letzter Lesung dieses Haus. Das ist ein ganz wesentlicher Fortschritt, den wir in die Modernisierung unseres Landes einbetten müssen, wie es eben Dr. Stadler gesagt hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Das ist kein isoliertes ,,Herumfummeln" an Rechtsvorschriften, sondern gehört zur Modernisierung Deutschlands für die Zukunft, weil ein guter, leistungsfähiger öffentlicher Dienst von unschätzbarer Bedeutung für unser Land ist. Wenn wir andere Länder, in denen es einen solchen nicht gibt, in ihren Standortbedingungen mit uns vergleichen, dann wissen wir, wieviel zu unserer Standortgunst, die es ja auch gibt, ein funktionierender, leistungsfähiger öffentlicher Dienst beiträgt. (Beifall bei der CDU/CSU und bei der F.D.P.) Auf dieser hohen Qualität muß er erhalten und, wo sich Starrheiten zeigen, verbessert und weiter entwickelt werden. In diesen Tagen, die tatsächlich auch von vielerlei Sparnotwendigkeiten und deshalb auch von Neiddebatten in unserem Volk gezeichnet werden, wehre ich mich dagegen, daß eine allgemeine Neiddebatte gegen den öffentlichen Dienst oder gar noch einmal verschmälert gegen Beamte geführt wird. Das führt nicht weiter, das löst kein Problem. Wir müssen uns mit dem Innovationsbedarf im öffentlichen Dienst selbstverständlich befassen - das ist ja gerade das Wesen der Vorlage -, mit den Aspekten, die den öffentlichen Dienst im Laufe von Jahrzehnten zu teuer gemacht haben, mit den Aspekten, die ihn effizienter machen können, eben wo Starrheiten eingetreten sind. Das ist das Stichwort ,,schlanker Staat". Wir müssen uns damit beschäftigen, wie wir in veränderten Zeiten mit weniger Geld und schlanker werdenden Stellenplänen die Serviceleistung des öffentlichen Dienstes voll aufrechterhalten, und deshalb Fragen an die Arbeitspräsenz im öffentlichen Dienst richten. Es ist nicht wahr, daß das im Tarifrecht etwa einfach oder leichter wäre als im öffentlichen Dienstrecht, das wir per Gesetz regeln können. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Man muß für Beamtenrecht auch deshalb eintreten - und es gilt ja schließlich nur für ein Drittel aller öffentlichen Bediensteten -, weil auf diese Weise das gesamte öffentliche Dienstrecht auch pionierhaft neu gestaltet werden kann - dort, wo man eine zweite Unterschrift unter Tarifverträge nicht ohne weiteres bekommt. Das ist doch ein ganz wesentlicher Punkt von Beamtenrecht neben allem anderen, was mit den besonderen Treuepflichten des Beamten zu tun hat. Deshalb ist der Ansatz, den wir wählen und der hier vielfältig dargestellt worden ist - das erspare ich mir jetzt -, von zusätzlichen Leistungselementen in Besoldungsordnung und Beförderung, von Mobilität auch dort, wo der Dienstherr sie fordern muß, und vom Vorgesetztenverhalten auszugehen, so ungeheuer wichtig für die Effizienz des öffentlichen Dienstes, auch für das Klima in den Dienststellen. Wenn wir uns mit dem Krankenstand im öffentlichen Dienst vertieft beschäftigen müssen, kommt man doch zu erstaunlichen Ergebnissen: daß er nicht zuletzt ganz differenziert nach den einzelnen Ebenen des öffentlichen Dienstes und den einzelnen Verwaltungen eintritt. Das liegt dann nicht an der Aufgabenstellung oder dem Gesundheitszustand der Beteiligten, sondern an gutem oder schlechtem Arbeitsklima, an engagierten guten oder schlechten Vorgesetzten. Wir treten ausdrücklich dafür ein, die Vorgesetzteneigenschaft als einen zu stärkenden Aspekt im öffentlichen Dienstrecht zu erkennen. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10431 noch: Bundesminister Manfred Kanther Ich muß Sie fragen, verehrte Kollegen von der SPD, die in 14 von 16 Bundesländern Mitverantwortung in Regierungen trägt, (Zuruf von der CDU/CSU: Schlimm genug!) 10 von 16 Innenministern stellt - die Finanzminister habe ich gerade eben nicht nachgezählt -: Sie können sich doch beim allerbesten Willen in so einer Debatte nicht freizeichnen mit einem vielseitigen Entschließungsantrag, wenn es um die Modernisierung des öffentlichen Dienstes geht und ich einmal schätze, daß zwei Drittel aller öffentlichen Bediensteten unter dem Patronat eines sozialdemokratischen Dienstherrn stehen. (Beifall bei der CDU/CSU und bei der F.D.P. - Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!) Das ist doch ein knappes Angebot. Und deshalb, verehrte Kollegen: Das Neinsagen als Opposition kann auch zur Angewohnheit werden; das ist keine gute Angewohnheit. (Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Sie zwingen uns doch dazu!) Deshalb haben sich Ihre Bundesratsmitglieder ja auch anders zu diesem Thema eingestellt und werden sich auch weiterhin anders einstellen. Sie haben die Grundzüge des Reformwerks akzeptiert - gestatten Sie, Herr Präsident, daß ich den Gedanken vor einer Zwischenfrage zu Ende führe -, sie haben eine Vielzahl von Vorschlägen eingebracht, die wir aufgenommen haben. Verehrte Kollegen von der SPD, Sie sagen nein zu den Vorschlägen der von Ihnen gestellten Dienstrechtsminister, wenn es darum geht, die modifizierte Polizeidiensttauglichkeit anzusprechen, Stellenplanobergrenzen zu öffnen. Herr Kollege, Sie müssen einen anderen Gesetzentwurf vorliegen haben als ich. Wenn Sie das nicht finden, verweise ich Sie auf § 26 des Besoldungsgesetzes. Wir haben die Aufnahme der kommunalen Wahlbeamten in die Direktionsmöglichkeiten der Länder und viele weitere Vorschriften aufgegriffen, weil der Bund nur 12 Prozent des Personals stellt und natürlich nicht allein die Bundesregierung bzw. die Mehrheit im Bundestag Zielvorstellungen abgeben kann. Der Bund hat vielmehr dafür zu sorgen, daß in Deutschland in Grenzen ein einheitliches, leistungsfähiges und bezahlbares Dienstrecht gilt, mit vielen Variationsmöglichkeiten. Bitte schön, Herr Kollege. Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Krüger, bitte. Thomas Krüger (SPD): Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, daß wir zum einen nicht nur nein gesagt haben, sondern eine Vielzahl von Vorschlägen auf den Tisch gelegt haben, die im einzelnen diskutiert und bewertet werden, (Zuruf von der CDU/CSU: Wo sind die denn?) und daß zum zweiten die konkreten Sachverhalte hinsichtlich der Versorgung auch von dem Versorgungsbericht abhängen? Mich würde einmal interessieren, wann der von Ihnen lange angekündigte Versorgungsbericht endlich auf dem Tisch liegt. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Manfred Kanther, Bundesminister des Innern: Aber Herr Kollege, was für eine Verkennung der Problematik, die Effizienz des öffentlichen Dienstrechtes an seiner Versorgung festmachen zu wollen! (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Herr Kollege, Sie gehen vom Denkansatz her in die Irre. Das Thema, das wir jetzt diskutieren, ist nicht mit dem Thema Versorgung gleichzusetzen. Im Herbst werde ich Ihnen den Versorgungsbericht vorlegen. Ich hätte es gerne früher getan. Die Arbeit hat sich als außergewöhnlich schwierig erwiesen. Ich habe alle Kollegen, auch die in Ihren Reihen, davon unterrichtet, daß es mir lieber ist, die Herausgabe um einige Monate zu verzögern, um dann umfassend und richtig zu informieren, (Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zwei Jahre verzögert!) als einen volkswirtschaftlichen Sektor, der mit 18 Millionen Menschen an diesem Thema hochinteressiert ist, mit Halbwahrheiten und unrichtigen Sachverhalten zu füttern. (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Sehr richtig! - Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!) Erst seit gut einem Jahr liegen die Daten der von Ihnen regierten Bundesländer vor, (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Hört! Hört!) die ich brauche, um den Versorgungsbericht zu erstellen. Die Koalition der Innenminister hat ein hohes Interesse an der Vorlage des Versorgungsberichts. Ich sage Ihnen aber: Es ist Methusalem-Denken, zu glauben, daß die Effizienz des öffentlichen Dienstes von der Gestaltung seines Versorgungsrechts abhänge. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Das ist Gott sei Dank nicht der Fall. Wir haben viele Vorschläge aufgenommen und nur ganz wenige zurückgewiesen. Wir werden an den bewährten Strukturen des öffentlichen Dienstrechts, auch an seiner Vielgestaltigkeit, festhalten. Dazu gehört das Beamtenrecht. Herr Kollege, Sie haben von mir mit Sicherheit noch nie gehört - das werden Sie auch nie hören -, daß für mich die Grenzen der Modernisierung durch die hergebrachten Grundsätze des Beamtenrechts fixiert sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie vernünftig sind. Wenn ich den notwendigen Modernisierungs Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10432 noch: Bundesminister Manfred Kanther könnte, würde ich wie auch bei anderen Gelegenheiten vor Sie treten und sagen: Wir müssen die Verfassung ändern. Das aber ist doch gerade nicht der Fall. Der Modernisierungsbedarf ist innerhalb vernünftig verstandener, fortgeschriebener Grenzen zu erfüllen. (Beifall des Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]) Das ist doch gerade die Aufgabe. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Da gibt es Dinge, die wir nicht mitmachen werden. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung der Zwangsteilzeit für junge Beamte. Dadurch nämlich kämen wir automatisch in die Lage, daß der junge Beamte, der in den Dienst tritt, von seinem Salär, das ihm der Staat gewährt, seine Familie nicht mehr unterhalten kann, (Beifall der Abgeordneten Eduard Oswald [CDU/CSU] und Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]) auf den Nebenjob angewiesen ist und damit die Bindung des Beamten an den Dienstherrn und seine Aufgabe verlorengeht. Das werden wir nicht tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Ein zweiter Aspekt des Länderpakets, der von Gewicht ist - es gibt eigentlich nur diese beiden Punkte -, ist der Dienstvorgesetzte auf Zeit. Das konkrete Modell lautete: Er wird zweimal für fünf Jahre berufen. Wenn er dann nichts taugt, weil er auf seinen Meriten eingeschlafen ist, wird die Besoldung abgesenkt und er auf eine andere Stelle gesetzt. Meine Damen, meine Herren, ich bestreite nicht, daß es in seltenen Fällen nach zehn Jahren einen eingeschlafenen Obervorgesetzten geben kann. (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Die Kollegen von der SPD wissen das!) Ich kenne auch einige solcher Fälle. Machen Sie dann aber doch bitte einen vernünftigen Vorschlag, wie man so etwas regeln kann. Dann nehmen Sie sich Mut und fordern eine Sonderpensionierungsvorschrift, oder schaffen Sie politische Beamte in der ausreichenden Zahl - das Institut kennen wir -, die man ohne Begründung ablösen kann, wenn man sie nicht mehr will. Aber setzen Sie doch nicht die Fiktion in die Welt, Sie könnten den Regierungspräsidenten, weil er auf seinen Meriten eingeschlafen ist, anschließend als Abteilungsleiter für Polizeiwesen oder Schulen oder Wasserwirtschaft oder Umweltschutz im Lande verwenden. Über einen solchen Wasserwirtschaftsvorgesetzten lachen doch die Hühner! (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Andere Vorschläge, die im Zusammenhang mit Teilzeit am Anfang der Berufsaufnahme diskutiert worden sind, gehen dahin, zum Beispiel Zweidrittelbeamte für fünf Jahre einzuführen und sie dann wählen zu lassen, ob sie Ganzzeitbeamte werden wollen. Das bedeutet, daß Sie nach fünf Jahren ein Drittel mehr Stellen vorhalten müssen; denn die werden das aus Gründen der Absicherung zunächst alle wählen, selbst wenn sie sich später - Mütter zum Beispiel - beurlauben lassen. Sie werden als Zweidrittelleute anfangen und später Dreidrittelleute werden wollen. Wenn Sie ein solches Stellenaufwuchsprogramm für vertretbar halten, dann müssen Sie das sagen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Oder Sie können einen anderen Weg gehen: Sie können Zweidrittellehrer als Angestellte einstellen. Wenn Sie in Gottes Namen Lehrer nicht als Beamte wollen - was ich für falsch halte -, warum stellen Sie sie dann in den vielen von Ihnen regierten Ländern nicht als Angestellte ein? Und wenn Sie sie als Zweidrittelangestellte haben wollen, dann stellen Sie sie doch als Zweidrittelangestellte ein! Wenn ich mich umschaue, sehe ich das aber unter sozialdemokratischer Regierung kaum. Die Sache kann also nicht ganz hasenrein sein; sonst würden Sie doch wenigstens in den Ländern, in denen Sie die Mehrheit haben, Ihre eigenen Vorschläge anwenden. Ich möchte gern, daß wir in dieser Angelegenheit nicht künstliche Gegensätze züchten. Ich möchte gern, daß wir - vermutlich auch noch im Bundesrat, wenn ich Ihre heutige Einlassung recht verstehe - zu vernünftigen Beschlüssen kommen, die der Praxis standhalten. Ich weiß um den Erneuerungsbedarf der öffentlichen Verwaltung weit über das Dienstrecht hinaus. Noch nie war eine Regierung so dabei, an allen Punkten anzupacken, was sich in der Scholz-Kommission widerspiegelt, Stellenpläne schlanker zu machen, Aufgaben abzubauen, das Haushaltsrecht neu zu ordnen, Statistik zu durchforsten und zurückzuführen, Informationstechnologie statt Personal einzusetzen und in der Verwaltung neu einzubringen. Dies alles geschieht jetzt mit Nachdruck. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich sage Ihnen beispielsweise - ich werde immer gern konkret -, daß die von mir zusammengeführten Abteilungsleiter aller Ministerien innerhalb eines halben Jahres 45 Statistiken mit einer Ersparnis von 12 Millionen DM Aufwand aus dem Statistikbedarf des Bundes entfernt haben. Ich habe in meinem Verantwortungsbereich eine Wiederbesetzungssperre jenseits aller Haushaltssperren verordnet und damit 572 unbesetzte Stellen erwirtschaftet. Wir haben durch die Einführung von Plafonds und mit Budgetierungsmaßnahmen, probeweise erst mit fünf, jetzt mit mehr Budgets, die wir im neuen Haushalt vorsehen wollen, die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß in der Verwaltung nach der Art von Betrieben neue Erfahrungen im selbständigen Umgang mit Geld gemacht werden können. Wir haben völlig neue Modelle auch im Zusammenhang mit dem Bonn-Berlin-Umzug in der Informationstechnologie aufgelegt. Da gibt es noch viele Massenarbeiten, die wir aus dem öffentlichen Bereich herausnehmen und bei Privaten kostengünstig ansiedeln können. Aber man kann nicht beides haben: den öffentlichen Dienst, wie Sie es jahrelang gefordert haben, als Personalreservoir für die gewerbliche Wirtschaft zu Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10433 noch: Bundesminister Manfred Kanther nutzen und gleichzeitig die Rationalisierung von Massenarbeiten zu betreiben und aus dem öffentlichen Dienst auszulagern. Dann gehen die Scheren nicht mehr zusammen. (Vorsitz: Vizepräsident Hans-Ulrich Klose) Das heißt also: Wir müssen sehr konkret arbeiten, und wir müssen weg von den Phrasen. Nur das Ergebnis rechtfertigt den stimmlichen Aufwand. Das Ergebnis wollen wir als Bundesregierung zusammen mit den sozialdemokratischen Ländern und Kommunen erzielen. Deshalb bitte ich Sie darum, daß Sie Ihren Einfluß einsetzen, daß dieses wichtige Reformvorhaben im Bundesrat einen glatten Durchgang erhält. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts. Das sind die Drucksachen 13/3994 und 13/5057 Nr. 1. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der SPD- Fraktion auf Drucksache 13/5073. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und PDS abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften auf Drucksache 13/1190. Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 13/5057 Nr. 2, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich lasse über den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 13/1190 abstimmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und PDS abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes, Drucksache 13/1447. Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 13/5057 Nr. 2, auch diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich lasse über den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 13/1447 abstimmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe der PDS gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Damit entfällt nach der Geschäftsordnung die weitere Beratung. Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Anrechnung von Dienstzeiten im Angestelltenverhältnis auf die beamtenrechtliche Probezeit, Drucksache 13/4385. Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 13/5057 Nr. 2, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 13/4385 abstimmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Auch damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verwaltungsreform. Das ist die Drucksache 13/5057 Nr. 3. Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 13/2464 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion angenommen. Erste Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Das ist die Drucksache 13/5057 Nr. 4 a. Der Ausschuß empfiehlt, den Abschnitt III des Antrags auf Drucksache 13/2206 abzulehnen und die übrigen Punkte einer späteren Beschlußfassung vorzubehalten. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir kommen zur ersten Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Nutzung der Reform des Dienstrechts für die Verwaltungsmodernisierung. Das ist die Drucksache 13/5057 Nr. 4 b. Der Ausschuß empfiehlt, den Abschnitt II des Antrags auf Drucksache 13/4076 abzulehnen und die übrigen Punkte einer späteren Beschlußfassung vorzubehalten. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS bei Stimmenthaltung der SPD angenommen. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10434 noch: Vizepräsident Hans-Ulrich Klose Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes auf Drucksache 13/4730 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. Sind Sie damit einverstanden? - Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 6 a bis 6 f auf: Petitionsdebatte a) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 48 zu Petitionen (Änderung des § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes) - Drucksache 13/1768 - b) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 22 zu Petitionen (Keine Benachteiligung von Personen aufgrund sexueller Identität. Gleichstellung anderer Lebensgemeinschaften mit der Ehe) - Drucksache 13/820 - c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 32 zu Petitionen (Tilgung lebenslanger Freiheitsstrafen aus Bundeszentralregister und polizeilichem Führungszeugnis) - Drucksache 13/1326 - d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 107 zu Petitionen (Jagdflugzeug ,,Eurofighter 2000") - Drucksache 13/3901 - e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 115 zu Petitionen (Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe) - Drucksache 13/4376 - f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 116 zu Petitionen (Ausbau von Elbe, Saale und Havel) - Drucksache 13/4377 - Es liegen zwei Änderungsanträge der SPD und fünf Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die gemeinsame Aussprache eine Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zehn Minuten erhalten soll. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Christa Nickels, Bündnis 90/Die Grünen. Darf ich die Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Debatte nicht teilnehmen, darum bitten, das Plenum möglichst schnell und geräuschlos zu verlassen. Frau Kollegin Nickels, warten Sie noch einen Augenblick. - Ich glaube, jetzt ist genügend Ruhe. Sie haben das Wort. Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schicken uns an, in einer Stunde eine Kraut-und-Rüben-Debatte zu halten. Allein das ist meines Erachtens schon geschäftsordnungswidrig. Wir behandeln hier sechs Petitionen, die inhaltlich nicht das mindeste miteinander zu tun haben. Ich will Ihnen einmal die Themen der Petitionen nennen, bei denen sich die Bürgerinnen und Bürger teilweise mit 80 000 Unterschriften die Mühe gemacht haben, sich an das Parlament zu wenden, die wir in einer Stunde beraten. Erstens handelt es sich um eine Petition gegen die Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Zweitens handelt es sich um Petitionen, die sich mit der Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe befassen. Drittens handelt es sich um Petitionen, die das Begehren haben, das Projekt ,,Jäger 2000" zu stoppen. Dazu haben 50 Organisationen aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Friedensgruppen insgesamt 80 000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern über lange Zeit gesammelt, draußen viele Debatten geführt und an uns überwiesen mit der Erwartung, daß der Petitionsausschuß das Ganze so aufbereitet, daß es im Parlament ordentlich und sachgerecht zur Kenntnis gebracht und debattiert wird. Weiter haben wir Petitionen vorliegen, die sich mit den Ausbaumaßnahmen an Elbe, Saale und Havel befassen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger aus den fünf neuen Bundesländern, die weiß Gott sehr mit der neuen Situation beschäftigt sind, um den Umweltschutz große Gedanken machen und sich hiermit intensiv befaßt haben. Auch das beraten wir in dieser einen Stunde. Wir beraten außerdem einen tragischen Einzelfall eines Mannes, der an einer schweren krebsähnlichen Asbestose erkrankt ist und der zu Recht erwartet, daß mit seinem Anliegen ernsthaft umgegangen wird. Diese grundverschiedenen Anliegen, bei denen man als normaler Mensch mit gesundem Menschenverstand sagen muß, daß sie nichts miteinander zu tun haben, müssen wir heute in einer verbundenen Debatte innerhalb von 60 Minuten abhandeln. Eine verbundene Debatte bedeutet nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, daß man inhaltsähnliche, sachgleiche Papiere und Anträge in einer gemeinsamen Aussprache miteinander beraten kann. Davon kann hierbei überhaupt keine Rede sein. Ich finde dieses Verfahren absolut unwürdig und überhaupt nicht in Übereinstimmung zu bringen mit dem hohen Rang, den das Petitionsrecht hat, und mit der Mühe, die sich die Bürgerinnen und Bürger Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10435 noch: Christa Nickels (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS sowie des Abg. Eckart von Klaeden [CDU/CSU]) Ich möchte ganz klar sagen: Die Arbeit des Petitionsausschusses und die Petitionen der Bürgerinnen und Bürger - es waren im letzten Jahr 9 Prozent mehr als im vorletzten Jahr, über 21 000 - sind von diesem Parlament nicht wie ein Gemischtwarenladen zu behandeln, wo man nach eigenem Gusto die Rolladen raufmacht, einmal durchmarschiert, wieder rausmarschiert, die Rolladen runtermacht nach dem Motto: Schluß und vorbei, unserer Pflicht ist Genüge getan. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS sowie des Abg. Eckart von Klaeden [CDU/CSU]) Wie konnte es dazu kommen? Das ist ein einmaliger Vorgang. Der erste Grund dafür liegt darin, daß von seiten des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion seit dem letzten Jahr hartnäckig die geschäftsordnungswidrige Meinung vertreten wird, daß die Fraktionen ihre Änderungsanträge zu strittigen Petitionen aus ihrem eigenen Redezeitkontingent im Deutschen Bundestag beraten müssen. Das ist natürlich absurd und völlig geschäftsordnungswidrig. Das Petitionsrecht verlangt - ich zitiere § 112 Abs. 2 der Geschäftsordnung -, daß die Berichte des Petitionsausschusses gedruckt, verteilt und innerhalb von drei Sitzungswochen nach der Verteilung auf die Tagesordnung gesetzt, beraten und beschlossen werden müssen. Hier wird also da, wo es einem nicht paßt, nach Gutsherrenmanier von der Geschäftsordnung abgewichen. Ich finde das unerträglich und nicht hinnehmbar. Das hat dazu geführt, daß diese Petitionen geschoben und geschoben worden sind und wir geschäftsordnungswidrig nicht imstande waren, den Leuten einen Bescheid zu schicken. Wir haben sie im Petitionsausschuß über alle Fraktionsgrenzen hinweg gründlich beraten. Die Berichterstatter aller Fraktionen haben sich sehr große Mühe gemacht, auch bei verschiedener Auffassung. Wir können aber die Bescheide erst dann abschicken, wenn der Bundestag insgesamt beschlossen hat, was bisher verhindert worden ist. Wir haben als Petitionsausschuß keine Konfrontationslinie gesucht, sondern wir waren uns mit allen Obleuten einig, daß wir das Problem hier noch einmal darlegen, weil man es vielleicht nicht richtig gesehen hat, und haben es an Frau Präsidentin Süssmuth mit der Bitte übermittelt, dafür Sorge zu tragen, daß das Ganze auf die Tagesordnung gesetzt wird. Das hat zu einer lebhaften Debatte im Ältestenrat geführt, in der aber der Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion nicht bereit war, von seiner Meinung abzugehen. Das alles wurde ausgesetzt. Wir haben versucht, einen Weg in Güte zu finden, und haben, auch sehr vom Parlamentspräsidium unterstützt, versucht, eine Erweiterte öffentliche Ausschußsitzung dazu zu machen. Bekanntlich ermöglicht uns die Parlamentsreform - diese kleinere Reform, dieses Reförmchen vom letzten Jahr -, das Plenum zu entlasten und gleichzeitig in einer Art Ersatzplenardebatte die Aufmerksamkeit der betroffenen Menschen und auch der Fachöffentlichkeit noch einmal gebündelt zum Tragen zu bringen. Wir haben das seit einem halben Jahr mit viel Mühe in einer gründlichen Debatte im Petitionsausschuß diskutiert und viele Ungereimtheiten, die bei der Reform im Verfahren nicht bedacht worden sind, selber ausgeräumt, weil die Petitionen ja ein Sonderfall im Deutschen Bundestag sind. Wir haben nach Voranfrage bei der Verwaltung schon zeitig nach der Osterpause einen einzigen Termin angeboten bekommen, und zwar den 26. Juni nachmittags. Diesen brauchten wir zu diesen uns heute zur Beratung vorliegenden Petitionen dringend, weil wir sonst Probleme bekommen hätten. Sobald einer dieser Petenten gegen uns klagen würde, weil wir ihm seit Monaten keinen Bescheid schicken, würde er wahrscheinlich recht bekommen. Wir mußten also diese Petitionen beraten. Es waren im Januar 1996 bereits 14, die weit über der Frist lagen. Im März lagen einige schon über ein Jahr vor. Wir haben gesagt: Gut, das machen wir dann. Wir drängen von uns aus nicht. Am 26. findet diese Erweiterte öffentliche Ausschußsitzung statt. - Es war also alles in trockenen Tüchern. Woran ist es gescheitert? An zwei fehlenden Stenographen. Das wurde uns so übermittelt. (Christel Hanewinckel [SPD]: Das kann ja wohl nicht sein!) Herr Kollege Reuter, Obmann der SPD, würde sagen: ,,Da lacht die Koralle", wobei ihm das Lachen im Halse steckenbleibt. So hat man sich darauf verständigt - damit die zuständige Stelle im Parlament nicht vielleicht im Laufe der Sommerpause die Klage eines empörten und geschäftsordnungskundigen Petenten bekommt -, diese Debatte heute zu führen. Ich möchte Ihnen sagen, meine Damen und Herren Geschäftsführer: Ich danke Ihnen nicht dafür, daß man uns jetzt hier mit einer besseren Redezeit bedacht hat. Ich gehe davon aus, daß das der letzte Fall dieser Art war, der letzte Fall einer Kraut-und-Rüben-Debatte, der letzte Fall, wo eine Erweiterte öffentliche Ausschußsitzung mit dem Argument, zwei Stenographen fehlten, verhindert worden ist. Das vertragen auch die Abgeordneten nicht, die bei uns zusätzlich diese Arbeit machen. Im letzten Jahr hatten wir über 4 000 Berichterstattungen. (Zuruf von der CDU/CSU: So fleißig sind wir! Das muß mal gesagt werden!) Das heißt, alle Kollegen im Petitionsausschuß machen unheimlich viel zusätzlich zu dem, was jeder normale Abgeordnete in anderen Ausschüssen tut. Wir sind, wenn wir lange planen und das gründlich besprechen, auf eine verläßliche Planung angewiesen, wann und wie unsere Debatten hier stattzufinden haben. Ich hoffe, das war das letztemal so problematisch. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10436 noch: Christa Nickels Da meine Redezeit sehr knapp ist, möchte ich auch davon Abstand nehmen, in einem Hürdenlauf sozusagen den Bauchladen der grünen Änderungsanträge zu sechs ernstzunehmenden Petitionen auszubreiten. Die Interessierten können diese Änderungsanträge lesen und unsere Meinung erfahren, wie wir das Anliegen der Petenten gerne unterstützen wollen. Man kann das auch gerne verschicken. Ich schließe meine Ausführungen mit der Hoffnung, daß die Debatten demnächst anders stattfinden. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD - Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das war jetzt zur Sache? Kein Wort zum Inhalt!) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat der Kollege Frederick Schulze, CDU/CSU. Frederick Schulze (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Nickels, Sie haben sehr engagiert gesprochen. Ich freue mich über Ihr Engagement. Mehr hätte ich mich natürlich gefreut, wenn Sie zur Sache gesprochen hätten. Unsere Geschäftsführer sind sehr wohl offen für Petitionen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Man muß an dieser Stelle festhalten, daß diese Petitionen entschieden sind. Nur auf Grund der Änderungsanträge, die Sie eingebracht haben, befassen wir uns überhaupt noch mit diesem Thema. (Christel Hanewinckel [SPD]: Das ist ja wohl unser gutes Recht!) Ich komme zum Thema. Eine Petition, die Sie angesprochen haben - sie wird durch 80 000 Unterschriften unterstützt -, wendet sich gegen die Entwicklung und Anschaffung des europäischen Jagdflugzeuges ,,Eurofighter 2000" für die Bundeswehr. Hierzu gibt es klare Entscheidungen des Fachausschusses. Man muß die Notwendigkeit einer Beschaffung erkennen. Die zur Zeit geflogenen Maschinen sind, wenn neue beschafft werden, etwa 40 Jahre alt und können durchaus zu einem Sicherheitsrisiko werden. Wir werden auch die technische Weiterentwicklung nicht aufhalten wollen. Ich meine - auf diese Fragen wird gleich noch der ehrenwerte Kollege Nolting fachlich eingehen -, wir sollten bei dem bleiben, was im Fachausschuß eindeutig entschieden wurde. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich betonen, daß ich die Position des Bundesministers Rühe - auch während der derzeitigen Diskussion über den Haushalt - unterstütze. Ich komme zur Sammelübersicht 48. Einem Petenten geht es darum, daß § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes so geändert wird, daß eine Wehrdienstbeschädigung auch dann anerkannt wird, wenn noch keine Gesundheitsstörung vorliegt. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Als Angehöriger der Marine hatte der Petent 25 Jahre seinen Dienst verrichtet und ist auch auf asbestbelasteten Schiffen eingesetzt gewesen. Wir haben im Petitionsausschuß auch dieses Petitionsverfahren mehrheitlich abgeschlossen. Ich möchte ganz kurz auf die Begründung eingehen. Ich habe durchaus Sympathie für das Petitum. Aber wir müssen auch erkennen, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in keiner Weise verletzt worden ist, da diese Schiffe seinerzeit nach dem modernsten Stand der Technik gebaut wurden und Gesundheitsrisiken nicht bekannt waren. Der Petent hatte eine Klage vor dem Sozialgericht Schleswig eingereicht. Diese ist abgewiesen worden. Das Verfahren ist formal korrekt verlaufen und erlaubt keinen korrigierenden Eingriff durch den Ausschuß. (Wolfgang Dehnel [CDU/CSU): So ist es!) Der Petent fordert, daß er im Falle eines noch nicht stattgefundenen Schadens - das möchte ich unterstreichen - die Kosten für den Risikozuschlag seiner Krankenkasse und für notwendige Vorsorgeuntersuchungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt. (Amke Dietert-Scheuer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Asbestose ist sehr wohl ein Schaden!) Die Gesetzeslage ist eindeutig; genau das hat der Petitionsausschuß zu prüfen. (Bernd Reuter [SPD]: Nein, nein! Ob wir das Gesetz ändern können!) - Lieber Herr Kollege Reuter, ich weiß doch, daß Sie nachher darauf eingehen. Deshalb können Sie sich Ihre Bemerkung jetzt sparen. (Bernd Reuter [SPD]: Nein!) Alle Vorschriften, die versorgungsrechtliche Tatbestände beinhalten, setzen voraus, daß ein einen konkreten Körperschaden verursachendes Ereignis bereits stattgefunden haben muß. Das ist in diesem Fall nicht gegeben. Ich weise noch einmal darauf hin, daß der Dienstherr seine Fürsorgepflicht nicht verletzt hat und daß das Urteil des Sozialgerichtes in Schleswig nicht anzuzweifeln ist. Ich plädiere dafür, daß wir beide Verfahren endgültig abschließen. Ich sehe keinen Anlaß, das Gesetz zu ändern - auch wenn wir gleich etwas anderes suggeriert bekommen sollten. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat der Kollege Bernd Reuter, SPD-Fraktion. Bernd Reuter (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Frau Nickels nur bei Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10437 noch: Bernd Reuter dieser eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Petitionen sachgerecht zu behandeln. Doch das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern, die sich vertrauensvoll an uns gewandt haben, schuldig. Sie haben sich auf ihre Weise für unser Land und unsere Demokratie engagiert. Das dürfen wir nicht ignorieren. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS) Wir müssen diesem Engagement vielmehr die gebührende Aufmerksamkeit schenken. Es ist unsere Pflicht als Abgeordnete, hochgeschätzter Kollege Frederick Schulze, unsere Ohren aufzusperren, zuzuhören und gemeinsam zu versuchen, die Probleme der Menschen zu lösen. Lassen Sie mich auf drei Änderungsanträge eingehen. Bündnis 90/Die Grünen haben zur Petition auf Sammelübersicht 32 einen Änderungsantrag eingebracht, den wir in der vorliegenden Form nicht unterstützen können. Es ist wohl unbestritten, daß wir in der heutigen Zeit über Sinn, Zweck und Auswirkung des Strafvollzugs in unserem Lande nachdenken müssen. Aber eine Abschaffung der lebenslangen Haft halten wir nicht für sinnvoll, da nach 15 Jahren Haft eine Entlassung der Inhaftierten bei positiver Prognose sowieso geprüft werden muß. Diesen Weg hat uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Eine Verbesserung der Haftbedingungen von Menschen, die eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, sollte jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Was bringt es einem Inhaftierten, wenn er nur 15 Jahre Haft bekommt, aber danach wegen einer negativen Beurteilung der Entwicklung seiner Persönlichkeit in Sicherungsverwahrung genommen wird? Wir können deshalb diesen Änderungsantrag nicht mittragen. Dem Änderungsantrag des Bündnisses 90/Die Grünen zur Petition auf Sammelübersicht 107 stimmen wir dagegen uneingeschränkt zu. Es handelt sich hierbei um eine Massenpetition, die die Entwicklung und Anschaffung des Eurofighters 2000 zu verhindern sucht. Abgesehen davon, daß unsere Fraktion der Entwicklung dieses Flugzeuges sowieso ablehnend gegenübersteht, halten wir es für angebracht, die Petition, die von 80 000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben wurde, der Bundesregierung zur Kenntnis zu bringen. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS) Ich bin nicht der Meinung des Kollegen Schulze, daß es richtig ist, wie der Fachausschuß entschieden hat. (Widerspruch bei der CDU/CSU) Ich bin vielmehr der Meinung, daß die Politik flexibel auf Entwicklungen in der Bevölkerung reagieren muß. Wo haben Sie eigentlich noch den Feind, den Sie mit Ihren Fightern bekämpfen wollen? (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS - Zuruf des Abg. Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]) - Für jede Aussage wird sich eine Belegstelle finden lassen, Herr Kollege Nolting. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Reuter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schulze? Bernd Reuter (SPD): Ich gestatte dem Kollegen eine Zwischenfrage. Frederick Schulze (CDU/CSU): Herr Kollege, Sie geben doch zu, daß wir bereits im Petitionsausschuß und nicht nur im Fachausschuß diese Petition behandelt und entschieden haben. Ich gehe davon aus, daß der Fachausschuß, in dem die Mitglieder Ihrer Fraktion ebenfalls zugestimmt haben, mit hoher Sachkompetenz ausgestattet ist. Bernd Reuter (SPD): Lieber Kollege Frederick Schulze, ich bin davon überzeugt, daß der Fachausschuß mit großem Sachverstand ausgestattet ist, zumal ich weiß, daß Sie darin sitzen. (Heiterkeit bei der SPD) Es ist nach § 112 der Geschäftsordnung doch unser Recht, über diesen Gegenstand eine Debatte zu führen, wenn wir im Fachausschuß unterliegen. Von diesem Recht machen wir Gebrauch. Daß Sie heute Ihre Haltung ändern werden, habe ich nicht erwartet. (Frederick Schulze [CDU/CSU]: Dann danke ich Ihnen!) - Gut. Auch auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole, stelle ich fest: Wenn wir einerseits den Vertrauensverlust bei den Menschen gegenüber der Politik und dem Parlament beklagen, müssen wir doch andererseits Maßnahmen ergreifen, Vertrauen wiederherzustellen. Das erreichen wir am besten mit der angemessenen Behandlung von Petitionen. Ich komme nun zu einer Petition, die mir sehr am Herzen liegt und die auch der Kollege Schulze angesprochen hat. In dieser Petition aus dem Jahre 1994 führt ein Petent Klage, der als Bundeswehrsoldat 25 Jahre Dienst auf Schiffen geleistet hat. Wegen des Lungenkrebsrisikos wurde ärztlicherseits eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt, bei der eine Asbestose festgestellt wurde. Weil es sich um Schiffe handelte, die asbestverseucht waren, ist ein Kausalzusammenhang gegeben. Der Petent wollte daraufhin seine Wehrdienstbeschädigung feststellen lassen. Das wurde abgelehnt. Daß seine Klage gegen die Ablehnung erfolglos blieb, hängt damit zusammen, daß der entsprechende § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes nicht zieht. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10438 noch: Bernd Reuter Also wendet er sich mit der Bitte an den Petitionsausschuß, dafür Sorge zu tragen, daß wir eine Änderung dieses Paragraphen anstoßen. Ich möchte dem Menschen helfen. Ich möchte mitwirken, daß hier eine Wehrdienstbeschädigung anerkannt werden kann. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wundern uns manchmal sehr, wie die Mehrheit dieses Hauses mit solchen Fällen umgeht. Das Gesetz und die Bürokratie vertreten hier den Grundsatz: Aus den Augen, aus dem Sinn. Das werden wir so nicht hinnehmen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Mann ist gesundheitlich gefährdet. Er lebt mit dem Risiko: Er kann jeden Moment an Krebs erkranken. Er hat die Asbestose in seinem Körper. Sie kam nur noch nicht zum Ausbruch. Es genügt nicht, sich in Sonntagsreden für den Ehrenschutz von Soldaten einzusetzen und sich in der praktischen Politik kaltherzig über die Probleme dieser Soldaten hinwegzusetzen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gerhard Jüttemann [PDS] - Widerspruch bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, wir tragen eine Fürsorgepflicht auch für Soldaten, die bereits aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind. Unser Handeln muß sich daher an den wirklichen Sorgen dieser Menschen orientieren. Deshalb plädiert die Bundestagsfraktion der SPD dafür, diese Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen. Denn wir sind der Auffassung, daß hier dringender Handlungsbedarf besteht. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie, Herr Kollege Schulze, als ehemaliger Berufssoldat einmal über Ihren Schatten gesprungen wären und sich an unsere Seite gestellt hätten, um diesem Menschen, der in Not ist, wirklich zu helfen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es kann doch nicht wahr sein, daß er jetzt in die Krankenkasse einen erhöhten Beitrag, einen Risikozuschlag zahlen muß, weil er diese Asbestose hat, und Sie sagen: Das hat mit dem Dienstherrn nichts zu tun. - Dieser Auffassung kann ich mich nicht anschließen. Meine Damen und Herren, die Arbeit im Petitionsausschuß ist in der Regel von vertrauensvoller Zusammenarbeit aller Fraktionen und Gruppen dieses Hauses geprägt. (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Wohl wahr!) Das ist gut so. Es geht bei den meisten Petitionen um das Schicksal einzelner Bürgerinnen und Bürger. Es kommt aber auch vor, daß Petitionen auf Probleme hinweisen, die grundsätzlicher Natur sind und die in der politischen Auseinandersetzung gelöst werden müssen. Unser Land und unsere Gesellschaft verändern sich rasant. Die Petitionen sind dafür ein gutes Barometer. Wir sollten die Chance nutzen, die Anregungen der Petenten aufzunehmen und in unsere Alltagsarbeit als Politiker einzubeziehen. Ich bitte Sie darum sehr herzlich, den Änderungsanträgen zu den Petitionen auf den Sammelübersichten 48 und 107 zuzustimmen, damit die darin angesprochenen Anregungen und Probleme nicht in der Versenkung verschwinden, sondern auf der Tagesordnung bleiben. Meine Damen und Herren, zum Schluß noch eine Anmerkung zu dem merkwürdigen Verfahren. Wenn wir uns selbst ein Regelwerk geben, nämlich eine Geschäftsordnung, dann können wir auch erwarten und verlangen, daß unsere Parlamentarischen Geschäftsführer und alle, die dafür Verantwortung tragen, wie die Tagesordnung zusammengesetzt wird, nach diesem Regelwerk verfahren. Wenn die Menschen unseres Landes, die Bürgerinnen und Bürger, erfahren, daß wir ihre Sorgen insofern nicht ernst nehmen, als es dem einen oder anderen nicht paßt, daß kritische Themen hier erörtert werden, dann warte ich schon heute mit Freude darauf, daß irgendeine Petentin oder irgendein Petent auf die Idee kommt, die Parlamentarischen Geschäftsführer abzulösen. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS) Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Das Wort hat der Kollege Nolting, F.D.P. Günther Friedrich Nolting (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Reuter, ich will gleich mit dem Thema beginnen, das Sie angesprochen haben, nämlich dem Soldatenversorgungsgesetz. Es ist richtig: Dieser Petent war in den Streitkräften einer erhöhten Asbestbelastung ausgesetzt. Da hier zwar ein Risiko vorliegt, auf das Sie zu Recht hingewiesen haben, eine Erkrankung aber nicht eingetreten ist, wurde ein vom Petenten gestellter Antrag auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung abgelehnt. Der geschätzte Kollege Schulze hat schon darauf hingewiesen: Diese ablehnende Entscheidung wurde durch ein sozialgerichtliches Urteil bestätigt. Ich denke, auch dies, Herr Kollege Reuter, haben wir hier zur Kenntnis zu nehmen. Um in seinem Fall zu einer für ihn günstigeren Lösung zu kommen, begehrte der Petent, daß der betreffende § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes dahin gehend geändert werde, daß eine sogenannte ruhende Wehrdienstbeschädigung ohne Entschädigungspflicht auch dann besteht, wenn noch gar keine Gesundheitsstörung vorliegt. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Nolting, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Nickels? Günther Friedrich Nolting (F.D.P.): Ja, bitte. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/116 vom 27.06.1996 Seite: 10439 Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Nolting, Sie haben ja die Akte sehr gründlich studiert. Würden Sie mir bestätigen, daß hier hinsichtlich des Krankheitsbildes ein Sonderfall vorliegt? Würden Sie mir bestätigen, daß erstens im Lungenröntgenbild zweifelsfrei eine Asbestose erkennbar ist und daß zweitens diese Asbestose, die oft als Präkanzerose angesehen wird, nach allen Regeln der ärztlichen Kunst sehr oft zu dem Ausbruch einer Krebserkrankung führt? Sind auch Sie der Meinung, daß dafür engmaschige Untersuchungen notwendig sind und der Patient als stark gefährdet angesehen werden muß? Günther Friedrich Nolting (F.D.P.): Frau Kollegin, wir haben uns im Ausschuß sehr lange mit dieser Petition beschäftigt. Ich denke, Sie stimmen mit mir darin überein, daß die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist und daß dieser Petent regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gehen muß. Wenn wir das gesetzlich regeln wollten, müßten wir dies nur auf Grund einer Vermutung tun, also ohne daß eine Schädigung und ohne daß eine erwiesene Gesundheitsstörung vorliegt. Wenn wir eine Regelung nur auf Grund einer Vermutung - ich will das ausdrücklich so bezeichnen - vornehmen, ist das weder im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes noch irgendeines anderen Versorgungsgesetzes. Ich will auch darauf hinweisen, daß es auch bei den Berufsgenossenschaften keine vergleichbaren Leistungsvorschriften gibt. Diese Thematik haben wir im Ausschuß intensiv behandelt. - Damit ist Ihre Frage aus meiner Sicht beantwortet. (Wolfgang Dehnel [CDU/CSU]: Aus unserer auch! - Frederick Schulze [CDU/CSU]: Das unterstützen wir ausdrücklich!) Ich weiß, daß Sie eine andere Sichtweise dazu haben. Meine Damen und Herren, die Frau Vorsitzende hat, genauso wie der Kollege Reuter darauf hingewiesen, daß wir heute eine Vielzahl von Themen zu behandeln haben. Auch ich werde das später noch würdigen. Ich will noch einmal - der Kollege Schulze hat es angedeutet - auf das Thema Eurofighter eingehen. Ich könnte es mir einfach machen und auf die Redebeiträge meiner Kollegen aus der F.D.P.-Fraktion und auf Redebeiträge, die ich selbst zu dieser Thematik gebracht habe, verweisen. Ich will aber einige wenige Punkte zu diesem Thema noch einmal ansprechen. Bei einer Vielzahl der hier behandelten Petitionen geht es nicht nur darum, die Beschaffung des Eurofighters zu verhindern. Es wird vielmehr versucht, die Beschaffung eines neuen Flugzeuges für die Bundesluftwaffe insgesamt zu verhindern. (Frederick Schulze [CDU/CSU]: So ist das!) Wir sagen: Ohne eine moderne Ausstattung ist die Luftwaffe nicht mehr einsatzbereit. Sie macht keinen Sinn mehr und müßte abgeschafft werden. Ohne Luftstreitkräfte macht aber auch die Bundeswehr keinen Sinn mehr und müßte ebenfalls abgeschafft werden. So wünscht eben auch eine Mehrzahl der pazifistisch gesonnenen Petenten, daß letztendlich die Bundeswehr abgeschafft wird. Dies entspricht aber keineswegs den Vorstellungen der Mehrheit der Bundesbürger, und es entspricht auch nicht dem Wunsch der Mehrheit der hier anwesenden Bundestagsabgeordneten. Mit der Mehrheit unserer Bürger wollen wir Streitkräfte als Risikovorsorge zur Sicherheit Deutschlands und Europas unterhalten. Ich verweise hier auf jüngste Umfragen, wonach das Vertrauen der Bürger in die Bundeswehr sehr groß ist; es liegt im Vergleich zu anderen Institutionen mit an der Spitze. Wir brauchen also angemessen modern ausgerüstete Luftstreitkräfte und somit auch Ersatz für die derzeit vorhandenen völlig überalteten Jagdflugzeuge. Herr Kollege Reuter, ich will zum Schluß - ich habe das vorhin schon in einem Zwischenruf zum Ausdruck gebracht - auf einen Artikel verweisen, den der frühere SPD-Kollege Horst Niggemeier, damals Mitglied des Verteidigungsausschusses, unlängst unter die Überschrift stellte: ,,Müssen Piloten erst vom Himmel fallen?" Er beschäftigt sich in diesem Artikel mit der Parteiratssitzung der SPD Mitte Dezember. Dort ist der Beschluß gefaßt worden - ich darf zitieren -, ,,die Beschaffung eines neuen Jagdflugzeuges eindeutig abzulehnen". Der Kollege Niggemeier, SPD, verweist auf die - ich zitiere - ,,nicht als Verteidigungsexpertin" ausgewiesene stellvertretende SPD- Fraktionsvorsitzende Ingrid Matthäus-Maier, die diesen Beschluß begrüßt hat, genau wie der Bundesvorsitzende der SPD, Lafontaine, der diesen Beschluß ebenfalls begrüßt hat. Aber der ehemalige SPD-Kollege Horst Niggemeier verweist darauf, daß sich der niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder nicht durchgesetzt habe und sich deutlich für die Beschaffung eines neuen Jagdflugzeuges ausgesprochen habe. (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Reden wir jetzt über Petitionen, oder machen wir eine Verteidigungsdebatte?) Die Frage des Kollegen Niggemeier möchte ich hier gerne wiederholen - ich zitiere -, wie es die SPD mit ihrer Verantwortung gegenüber den Soldaten hält. Auch nach SPD-Meinung hat die Bundeswehr im Rahmen des NATO-Bündnisses einen unverzichtbaren militärischen Auftrag zu erfüllen. Die Soldaten dafür entsprechend auszurüsten gehört zur Fürsorgepflicht der Politik. Ich kann nur unterstützen, was der Kollege Niggemeier in dem Artikel vorgetragen hat. Die Koalition wird ihre Verantwortung für unsere Soldaten wahrnehmen. Daher wünschen wir uns eben auch ein Umdenken bei der Opposition, hier speziell bei der SPD. Es wäre schön, wenn wir hier gemeinsam zu Lösungsvorschlägen kommen könnten. Vizepräsident Hans-Ulrich Klose: Herr Kollege Nolting, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Reuter? Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/11