Deutscher Bundestag: Drucksache 14/1097 vom 28.05.1999 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. Mai 1999 eingegangenen Antworten der Bundesregierung = 28.05.1999 - 1097 14/1097 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. Mai 1999 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden AbgeordneteNummer der Frage Barthel, Klaus (Starnberg) (SPD)2, 3, 4, 5 Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU)6 Bulling-Schröter, Eva-Maria (PDS)31, 32 Buntenbach, Annelie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)33 Doss, Hansjürgen (CDU/CSU)41, 42, 43, 44 Götz, Peter (CDU/CSU)15, 28 Hagemann, Klaus (SPD)45 Hampel, Manfred (SPD)16, 17, 18, 19 Holetscheck, Klaus (CDU/CSU)36, 37, 38, 39 Jaffke, Susanne (CDU/CSU)20 Kors, Eva-Maria (CDU/CSU)7, 8 AbgeordneteNummer der Frage Koschyk, Hartmut (CDU/CSU)29, 34 Mante, Winfried (SPD)21, 22, 23, 24 Dr. Mayer, Martin (Siegertsbrunn) (CDU/CSU)9, 10 Niebel, Dirk (F.D.P.)25, 26 Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.)35 Ostrowski, Christine (PDS)27 Pofalla, Ronald (CDU/CSU)1 Dr. Rose, Klaus (CDU/CSU)11, 12, 13, 14 Willner, Gert (CDU/CSU)30 Zöller, Wolfgang (CDU/CSU)40 MEIER DRUCK - Fragestunde 14/1097 (Titel) (f) 01. 06. 1999 Drucksache 14/1097 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - II - Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Pofalla, Ronald (CDU/CSU) Bundeskanzler Gerhard Schröder unterstehende Personen für die Bereiche Kultur und Medien 1 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Barthel, Klaus (Starnberg) (SPD) Flüchtlinge bzw. Vertriebene aus dem Kosovo seit 1990; Tötungen durch Serben; Internierungslager, Konzentrationslager und Massengräber 1 Abschiebungen von Kosovo-Flüchtlingen und jugoslawischen Kriegsdienst- verweigerern seit Oktober 1999 5 Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU) Überarbeitung des NATO-Truppenstatuts 5 Kors, Eva-Maria (CDU/CSU) Abweisung ausreisewilliger Spätaussiedler an den Flughäfen Kasachstans; drei- monatige Visasperre für Spätaus- siedler durch die Deutsche Botschaft in Moskau 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Dr. Mayer, Martin (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) Regelungen zur Kryptierung von Sprache und Daten im Rahmen von ENFOPOL (Überwachung des Fernsprechverkehrs und der Internetkommunikation) 6 Dr. Rose, Klaus (CDU/CSU) Zahl der von - 14 a Beamtenversorgungs- gesetz (vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes) Betroffenen; derzeitige Kosten und Kosten bei Anhebung des Ruhegehalts- satzes auf 75 v. H. 7 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Götz, Peter (CDU/CSU) Verfahrensweise bei den vom Bund aus- zugleichenden Sonderbelastungen (Artikel 106 Abs. 8 GG) 8 Hampel, Manfred (SPD) Veränderungen der Länderfinanzkraft der einzelnen Bundesländer durch den Länderfinanzausgleich 1997 und 1998 9 Jaffke, Susanne (CDU/CSU) Unternehmens- und Bankenbeteiligung bei der Privatisierung von Bundes- unternehmen 10 Mante, Winfried (SPD) Verschlankung bzw. Teilprivatisierung der Bundesmonopolverwaltung; Berücksich- tigung der neuen Bundesländer; Anteil der Stützungszahlungen an die Bundes- monopolverwaltung im Vergleich zum Verkaufserlös des Rohalkohols und zur Alkoholsteuereinnahme 1998 11 Niebel, Dirk (F.D.P.) Bewertung von Küchen des Hotel- und Gaststättengewerbes im Rahmen der Nichtfreistellung von der Ökosteuer 12 Ostrowski, Christine (PDS) Steuerfälle im Rahmen der Abschreibungen beim Mietwohnungsbau bzw. bei An- schaffungs- und Herstellungskosten (gem. - 7 Abs. 5 EStG) 1997 13 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Götz, Peter (CDU/CSU) Anerkennung der Gehörlosensprache in Deutschland 14 Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) Überlegungen hinsichtlich der Struktur- und Organisationsform der Renten- versicherungsanstalten 15 MEIER DRUCK BT 14/1097 S II - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1097 - III - Seite Willner, Gert (CDU/CSU) Existenzbedrohung von Selbständigen und Existenzgründern durch die Regelungen des Gesetzes zur Scheinselbständigkeit 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bulling-Schröter, Eva-Maria (PDS) Erhöhte Radioaktivität in der Luft durch die NATO-Bombardierung Jugoslawiens; ökoloische Schäden 16 Buntenbach, Annelie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werbung für das als rechtsextrem ein- geschätzte Buch "Geopolitik 2000" in Bundeswehrzeitschriften 17 Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) Zusammenlegung der oberfränkischen Kreiswehrersatzämter Bamberg und Bayreuth 18 Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.) Ausleihung italienischer Luft-Luft-Raketen durch die Bundesluftwaffe für den Einsatz in Jugoslawien wegen fehlender eigener Bestände 18 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Holetschek, Klaus (CDU/CSU) Änderung des Wahlrechts bei den Kassenärztlichen Vereinigungen 19 Seite Holetschek, Klaus (CDU/CSU) Streichung des Begriffs "Kur" im Entwurf zur GKV-Gesundheitsreform 2000; Flexibilisierung der Kurintervalle 20 Zöller, Wolfgang (CDU/CSU) Probleme der Hautarztpraxen durch fehlerhafte Betriebskostenrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen bei den Praxisbudgets 21 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Doss, Hansjürgen (CDU/CSU) Bau der zweiten Wormser Rheinbrücke; Verlegung der B 9 zwischen Guntersblum und Oppenheim 21 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Hagemann, Klaus (SPD) Bau einer Notstandswarte für den Atomreaktor Biblis A 23 MEIER DRUCK BT 14/1097 S III - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 1 - Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Ronald Pofalla (CDU/CSU) Wie viele Personen unterstehen Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Eigenschaft als für Kultur und Medien zuständiges Mitglied der Bundesregierung? Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 27. Mai 1999 Der Staatsminister beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, untersteht Bundeskanzler Gerhard Schröder unmittelbar als Beauftrag- ter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Me- dien. Er leitet eine oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Im Haushalt 1999 stehen für diese Behörde 104 Planstellen für Beamte, 60 Stellen für Angestellte und 4 Stellen für Arbeiter zur Verfügung. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 2. Abgeordneter Klaus Barthel (Starnberg) (SPD) Wie viele Flüchtlinge bzw. Vertriebene aus der Region Kosovo gab es jeweils - 1990 bis Ende 1997, - Ende 1997 bis Oktober 1998, - Ende Dezember 1998, - bei Beendigung der OSZE-Mission, - bei Beginn der NATO-Luftangriffe (24. Mai 1999) und - Anfang Mai 1999, aufgeschlüsselt nach Vertriebenen innerhalb des Kosovo, in den Nachbarländern und nach sonstigen Staaten? Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 25. Mai 1999 Die Zielsetzung der Politik von Milosevic im Kosovo wurde im März 1990 in dem "Programm für die Verwirklichung von Frieden und Wohl- stand im Kosovo" und einige Wochen später in weiteren Dekreten MEIER DRUCK BT 14/1097 S 01 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 2 - offenbar. Es ging um die Etablierung eines Apartheid-Systems, das bis heute die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Kosovo bestimmt. Bis zum Ausbruch der bewaffneten Kämpfe im März 1998 bediente sich diese Politik vor allem des Mittels der wirtschaftlichen Verelendung, gepaart mit rücksichtsloser Repression. Der auf diese Weise geschaffene Auswanderungsdruck führte dazu, daß zwischen 1992 und 1993 die Zahl der Kosovo-Albaner in Westeuropa auf rund 370 000 anwuchs. Eine Aufschlüsslung der Daten zu Asylbewerbern aus der Sozialisti- schen Föderativen Republik Jugoslawien (bis April 1992), Serbien und Montenegro (April 1992 bis September 1993) und der Bundesrepublik Jugoslawien (ab September 1993) in Deutschland nach der jeweiligen Volkszugehörigkeit liegt der Bundesregierung erst ab dem Jahr 1995 vor. Danach ergibt sich für die Jahre 1995 bis 1998 folgendes Bild: Zahl der AsylbewerberAnerkennung Jahrkosovo-albanischerals Flüchtlinge Herkunft in Deutschland 199521 9801 943 199615 706 900 199712 538 418 199830 784 400 Seit Beginn der bewaffneten Kämpfe im März 1998 bis zum Dezember 1998 hatten, soweit Zahlen verfügbar sind, insgesamt 59 050 Kosovo- Albaner in westeuropäischen Staaten Zuflucht gesucht. Aufgeschlüsselt nach Ländern ergibt sich für diesen Zeitraum folgendes Bild: - Deutschland25 660 - Schweizca. 12 000 - Österreich4 600 - Italienca. 16 000 - Schweden2 400 - Großbritannien5 000 - Niederlande2 850 - Frankreich500 Am 15. Oktober 1998 gab es im Kosovo nach Angaben der UNHCR ca. 200 000 intern im Kosovo Vertriebene. In den Nachbarstaaten bzw. jugoslawischen Teilrepubliken stellen sich die Flüchtlings- und Vertrie- benenzahlen wie folgt dar: - Montenegro42 000 - Serbien20 000 - Bosnien-Herzegowina8 000 - Albanien 20 500 - Mazedonien3 000 - Türkei2 000 - Slowenien 2 000 MEIER DRUCK BT 14/1097 S 02 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 3 - Ende Dezember 1998 gingen internationale Organisationen (UNHCR/IKRK) von etwa 135 000 bis 175 000 Binnenvertriebenen im Kosovo aus. Zu Flüchtlingen und Vertriebenen in Nachbarstaaten bzw. den jugoslawischen Teilrepubliken wurden folgende Angaben gemacht: - Montenegro20 - 35 000 - Serbien10 - 20 000 - Bosnien-Herzegowina8 - 10 000 - Albanien15 - 20 000 - Mazedonien3 - 6 000 - Türkei2 000 - Slowenien2 000 Für den 18. März 1999 schätzt der UNHCR die Zahl der Binnenvertrie- benen auf ca. 235 000. Etwa 2/3 der seit dem 24. Dezember 1998 insge- samt 100 000 neu Vertriebenen flohen allein im Zeitraum vom 23. Fe- bruar (Ende der Verhandlungen in Rambouillet) bis zum 18. März. Am Wochenende des 20./21. März 1999 (20. März - Abzug der KVM) kommen weitere 23 000 Binnenvertriebene hinzu, wobei der UNHCR einschränkt, daß diese Zahl nicht alle Vertreibungen einschließt. Am 24. März 1999 belief sich die Anzahl der Flüchtlinge und Vertriebe- nen nach Angaben des UNHCR auf insgesamt ca. 443 000, davon waren 260 000 innerhalb des Kosovo. In Nachbarstaaten bzw. den jugoslawi- schen Teilrepubliken hielten sich zu diesem Zeitpunkt auf: Montenegro25 000 Serbien30 000 Bosnien-Herzegowina10 000 Albanien18 500 Mazedonien16 000 Türkei6 000 Nach Schätzungen des UNHCR befanden sich zu diesem Zeitpunkt ca. 100 000 Flüchtlinge und Vertriebene in anderen europäischen Län- dern. Für den 15. Mai 1999 meldet der UNHCR folgende Flüchtlings- und Vertriebenenzahlen: Albanien432 815 Mazedonien230 235 Montenegro63 500 Serbienkeine Angaben möglich Bosnien-Herzegowina18 500 Im Rahmen humanitärer Evakuierungen wurden bis einschließlich 14. Mai 1999 insgesamt 46 795 kosovo-albanische Flüchtlinge und Ver- triebe aus Mazedonien in europäische und außereuropäische Staaten ausgeflogen. MEIER DRUCK BT 14/1097 S 03 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 4 - Anmerkung: Die Bundesregierung weist darauf hin, daß der Begriff "Flüchtling" in Artikel 1 A der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 (Gesetz vom 1. September 1953, BGBl. II S. 559) definiert ist. Die schriftliche Frage verwendet einen erweiterten Flüchtlingsbegriff, der auch Personen einschließt, deren Flüchtlingseigenschaft nicht formell festgestellt wurde. Entsprechende Daten wurden, soweit verfügbar, bei der Beantwortung der Frage berücksichtigt. 3. Abgeordneter Klaus Barthel (Starnberg) (SPD) Wie viele (ehemalige) Einwohnerinnen und Einwohner des Kosovo sind nach Erkenntnis- sen der Bundesregierung von serbischen Sicher- heitskräften und Militärs getötet worden und wann? Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 25. Mai 1999 Im Auftrag von internationalen Organisationen, Nichtregierungsorga- nisationen sowie teilweise von Regierungen nehmen seit einigen Wochen spezielle Befragerteams in den Flüchtlingslagern in Albanien und Mazedonien Aussagen von Flüchtlingen und Vertriebenen zu Men- schenrechtsverletzungen im Kosovo auf. Eine Möglichkeit, die Aus- sagen der Flüchtlinge und Vertriebenen über mögliche Massaker bzw. Erschießungen vor Ort zu prüfen, besteht aufgrund der Lage im Kosovo derzeit nicht. Die Zeugenberichte bilden jedoch für den Internationalen Straf- gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag eine wichtige Grundlage für seine Ermittlertätigkeit. Der Strafgerichtshof plant, nach Beendigung des Konflikts möglichst umgehend Experten in den Kosovo zu entsenden, um auf der Basis der Zeugenaussagen Beweismaterial zu sammeln und Anklage gegen die Verantwortlichen erheben zu können. Erst dann wird es auch möglich sein, die Anzahl der Opfer des Konflikts genauer zu bezeichnen. Die Bundesregierung ist im übrigen an der Fest- stellung von Ereignissen beteiligt. Drei zweiköpfige Teams des Bundes- ministeriums der Verteidigung sind im Flüchtlingslager Cegrane in Mazedonien mit der Befragung von Flüchtlingen und Vertriebenen befaßt. Die Ergebnisse werden ebenfalls dem Internationalen Straf- gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zur Verfügung gestellt. 4. Abgeordneter Klaus Barthel (Starnberg) (SPD) Wie viele Internierungslager, "KZ" und Mas- sengräber mit etwa wie vielen Opfern bestehen im Kosovo und im sonstigen jugoslawischen Staatsgebiet? Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 25. Mai 1999 Internationale Befragerteams nehmen seit einigen Wochen Zeugenaus- sagen von kosovo-albanischen Flüchtlingen und Vertriebenen in den Flüchtlingslagern in Albanien und Mazedonien auf. Es bestehen jedoch MEIER DRUCK BT 14/1097 S 04 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 5 - derzeit kaum Möglichkeiten, die dabei getroffenen Angaben zu mög- lichen Massengräbern oder Internierungslagern zu überprüfen. In Ein- zelfällen gelingt es, durch Luftaufnahmen im Rahmen der Drohnenauf- klärung mögliche Gräberfelder in der Nähe der jeweils genannten Ort- schaften nachzuweisen. Der endgültige Nachweis kann erst durch Inspektion vor Ort bis hin zur Exhumierung erbracht werden. Dies kann erst nach Beendigung des Konflikts geschehen. Der Internationale Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien bereitet sich darauf vor, Experten möglichst rasch nach Konfliktende in den Kosovo zu entsen- den, um auf der Grundlage der vorliegenden Aussagen entsprechendes Beweismaterial zu sichern. Erst im Ergebnis dieser Ermittlungen wird dann eine umfassende Aus- sage zu möglichen Internierungslagern und Massengräbern möglich sein. 5. Abgeordneter Klaus Barthel (Starnberg) (SPD) Wie viele Flüchtlinge, Verfolgte und Vertrie- bene aus dem Kosovo und Kriegsdienstverwei- gerer aus Jugoslawien wurden seit Mitte Okto- ber 1998 bis jetzt aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben? Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 25. Mai 1999 Abschiebungen in die Bundesrepublik Jugoslawien können seit Inkraft- treten der EU-Verordnung über ein Flugverbot der jugoslawischen Fluggesellschaft JAT am 8. September 1998 nicht mehr vorgenommen werden. 6. Abgeordneter Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) Wird das derzeit geltende NATO-Truppen- statut überarbeitet oder ist eine solche Über- arbeitung in absehbarer Zeit vorgesehen? Antwort des Staatsministers Günter Verheugen vom 25. Mai 1999 Das derzeit geltende NATO-Truppenstatut wird nicht überarbeitet. Eine solche Überarbeitung ist auch in absehbarer Zeit nicht vorge- sehen. 7. Abgeordnete Eva-Maria Kors (CDU/CSU) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dar- über vor, daß an den Flughäfen Kasachstan aus- reisewillige Spätaussiedler infolge des Kosovo- Konfliktes abgewiesen werden und die Flug- häfen verlassen müssen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung angesichts der mit einer solchen Abweisung verbundenen humani- tären und wirtschaftlichen Schwierigkeiten für die Spätaussiedler zu tun? MEIER DRUCK BT 14/1097 S 05 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 6 - Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 25. Mai 1999 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß an den Flughäfen Kasachstans ausreisewillige Spätaussiedler zurückgewie- sen werden und die Flughäfen verlassen müssen. 8. Abgeordnete Eva-Maria Kors (CDU/CSU) Liegen der Bundesregierung ferner Erkennt- nisse darüber vor, daß die Deutsche Botschaft in Moskau eine dreimonatige Visasperre für Spätaussiedler verhängt haben soll und Spätaus- siedler mit einem gültigen Aufnahmebescheid abgewiesen werden, und wenn dies zutrifft, wie gedenkt die Bundesregierung in diesen Fällen tätig zu werden? Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 25. Mai 1999 Die Deutsche Botschaft Moskau hat keine dreimonatige Visasperre für Spätaussiedler verhängt und weist Spätaussiedler mit gültigem Aufnah- mebescheid nicht ab. Allerdings ist die Deutsche Botschaft Moskau dazu übergegangen, die Gültigkeitsdauer von Visa im Rahmen des Spätaussiedlerverfahrens von sechs auf drei Monate zu reduzieren. Hiermit gleicht sie sich der Handhabung der übrigen deutschen Auslandsvertretungen an, die Visa für diesen Personenkreis ausstellen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 9. Abgeordneter Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) Sind bei den im Zusammenhang mit ENFOPOL (Entschließung des Rates über die rechtmäßige Überwachung von Telekommunikation in be- zug auf neue Technologien) in Beratung befind- lichen Änderungen von Regelungen der Euro- päischen Union zur Überwachung des Fern- sprechverkehrs und der Internetkommunika- tion auch Regelungen zur Kryptierung von Sprache und Daten vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper vom 26. Mai 1999 Bei dem Dokument ENFOPOL 98 rev 2 = ENFOPOL 19 geht es um die bestätigende Fortschreibung der Entschließung des Rates vom 17. Ja- nuar 1995 über die rechtmäßige Überwachung des Fernmeldever- MEIER DRUCK BT 14/1097 S 06 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 7 - kehrs (abgedruckt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 39. Jahrg., C 329, S. 1 ff), die lediglich die Auflistung von technischen Anforderungen für die Realisierung der in nationaler Verantwortung liegenden rechtmäßigen Überwachungsmaßnahmen in modernen Tele- kommunikationssystemen zum Inhalt hat. Während in dem aktuellen Arbeitspapier ENFOPOL 19 die Frage der Verschlüsselung/Entschlüs- selung überhaupt nicht angesprochen wird, sehen die 1995 verabschie- deten Anforderungen vor, daß der Netzbetreiber/Diensteanbieter bei einer von ihm vorgenommenen netzseitigen Verschlüsselung die an den Bedarfsträger weitergeleiteten Informationen in Klarform bereitzustel- len hat. Nicht Gegenstand dieser internationalen Anforderungen ist die in Diskussion befindliche Frage der vom Endnutzer vorgenommenen Verschlüsselung. 10. Abgeordneter Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) Wenn ja, aus welchen Gründen und mit wel- chem Ziel? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper vom 26. Mai 1999 Entfällt. 11. Abgeordneter Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) Wie viele Betroffene des - 14 a des Beamten- versorgungsgesetzes (BeamtVG) - vorüberge- hende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes - gibt es, differenziert nach Stichtag 1. Januar 1966 (davor und danach)? 12. Abgeordneter Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) Wie hoch ist die Zahl der derzeitigen Anspruchsnehmer? 13. Abgeordneter Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) Wie lautet die durchschnittlich erreichte Höhe des vorübergehend erhöhten Ruhegehaltssat- zes? 14. Abgeordneter Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) Wie hoch belaufen sich die derzeitigen Kosten des - 14 a BeamtVG, und wie wären sie bei Anhebung des Ruhegehaltssatzes auf 75 v. H.? MEIER DRUCK BT 14/1097 S 07 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 8 - Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper vom 26. Mai 1999 Der Bundesregierung sind die erbetenen Zahlenangaben nicht möglich, da es hierzu bislang keine statistischen Erhebungen gibt. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, im Rahmen des für das Jahr 2001 vorgesehenen 2. Versorgungsberichts auf die Anwendung des - 14 a BeamtVG - Schließung der "Versorgungslücke" durch vorüber- gehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes - einzugehen. Grundsätzlich ist über die hierzu erforderliche Prüfung von Geschäfts- statistiken der Dienstherren bereits Einigung erzielt worden; eine ent- sprechend der Fragestellung erweiterte Erhebung wird Gegenstand künftiger Erörterungen sein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 15. Abgeordneter Peter Götz (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei den vom Bund auszugleichenden Sonderbe- lastungen (Artikel 106 Abs. 8 GG) nicht zwi- schen vom Bund, den Besatzungs-, Stationie- rungs- oder ausländischen Streitkräften veran- laßten Maßnahmen unterschieden werden darf, zumal der Bund grundsätzlich die Aufwendun- gen für Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten zu tragen hat? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 26. Mai 1999 Sonderbelastungen im Zusammenhang mit von ausländischen Streit- kräften geschaffenen Einrichtungen können nicht generell mit vom Bund unmittelbar veranlaßten Sonderbelastungen gleichgestellt wer- den. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Sonderbelastung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des Artikel 106 Abs. 8 GG dem Bund zugerechnet und damit als von diesem veranlaßt angesehen werden kann. So werden im Rahmen einer verfestigten Staatspraxis bei von ausländischen Streitkräften benutzten Liegenschaften Ausgleichs- leistungen wegen Grundsteuermindereinnahmen aufgrund von Grund- steuerbefreiungen unter Anlegung der auch für Bundeswehreinrichtun- gen geltenden Grundsätze geleistet. Artikel 120 GG betreffend die Aufwendungen für Besatzungskosten und Kriegsfolgemaßnahmen kann nicht als Auslegungsmaßstab für die Regelung des Artikels 106 Abs. 8 GG herangezogen werden. MEIER DRUCK BT 14/1097 S 08 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 9 - 16. Abgeordneter Manfred Hampel (SPD) Von wieviel v. H. der durchschnittlichen Län- derfinanzkraft auf wieviel v. H. wurden 1997 die einzelnen finanzschwachen Länder durch den Länderfinanzausgleich angehoben? 17. Abgeordneter Manfred Hampel (SPD) Von wieviel v. H. der durchschnittlichen Län- derfinanzkraft auf wieviel v. H. wurden 1997 die einzelnen finanzstarken Länder durch den Län- derfinanzausgleich abgeschöpft? 18. Abgeordneter Manfred Hampel (SPD) Wieviel Mio. DM betrugen die Veränderungen für die einzelnen Länder? 19. Abgeordneter Manfred Hampel (SPD) Wie werden die Zahlen für 1998 nach heutiger Kenntnis aussehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 30. April 1999 Die von Ihnen nachgefragten Zahlen sind in den beiden folgenden Tabellen aufgeführt. Für 1997 handelt es sich um endgültige, für 1998 um vorläufige Ist-Zahlen. Finanzkraft vor und nach Länderfinanzausgleich 1997 und 1998 19971998 FinanzkraftFinanzkraft Ländervornachvornach Länderfinanz-Länderfinanz- ausgleichausgleich v. H.v. H.v. H.v. H. ausgleichsberechtigt Niedersachsen94,496,593,896,1 Sachsen84,795,084,795,0 Rheinland-Pfalz95,297,093,495,8 Sachsen-Anhalt84,495,084,695,0 Thüringen83,995,084,195,0 Brandenburg85,695,085,695,0 Mecklenburg- Vorpommern83,695,083,795,0 Saarland90,495,090,195,0 Berlin71,495,070,195,0 Bremen86,496,071,895,8 MEIER DRUCK BT 14/1097 S 09 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 10 - 19971998 FinanzkraftFinanzkraft Ländervornachvornach Länderfinanz-Länderfinanz- ausgleichausgleich v. H.v. H.v. H.v. H. ausgleichspflichtig Nordrhein-Westfalen106,4102,3106,3102,3 Bayern109,4103,1108,5103,0 Baden-Württemberg108,7103,0111,3103,5 Hessen116,9104,2117,6104,3 Schleswig-Holstein100,6100,5100,2100,2 Hamburg105,2102,3109,8103,5 Gesamt100,0100,0100,0100,0 Zahlungen im Länderfinanzausgleich 1997 und 1998 Länder19971998 Mio. DMMio. DM ausgleichsberechtigt Niedersachsen+672+787 Sachsen+1 918+1 990 Rheinland-Pfalz+296+431 Sachsen-Anhalt+1 175+1 205 Thüringen+1 123+1 160 Brandenburg+986+1 041 Mecklenburg-Vorpommern+843+876 Saarland+204+228 Berlin+4 432+4 888 Bremen+350+912 ausgleichspflichtig Nordrhein-Westfalen-3 059-3 095 Bayern-3 102-2 901 Baden-Württemberg-2 410-3 473 Hessen-3 148-3 435 Schleswig-Holstein-5-0,1 Hamburg-273-613 Gesamtn11 998n13 518 20. Abgeordnete Susanne Jaffke (CDU/CSU) Mit welchen Wirtschaftsprüfungsgesellschaf- ten, Beratungsunternehmen, Banken sowie Merger & Acquisition (M & A) Unternehmen hat die Bundesregierung bei der (vollständigen MEIER DRUCK BT 14/1097 S 10 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 11 - oder teilweisen) Privatisierung von im Eigen- tum des Bundes befindlichen Unternehmen seit 1990 zusammengearbeitet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 26. Mai 1999 Die Bundesregierung ist im genannten Zeitraum von folgenden Sach- verständigen beraten worden: Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Dresdner Bank AG, Nord LB, Treuarbeit AG, Wollert-Elmendorf Deutsche Industrie-Treuhand GmbH, Deutsche Bank AG, Prof. Dr. Ludewig, Prof. Dr. Wysocki, Sannwald & Jaenecke, Deutsche Baurevision AG, B. Metzler Consul- ting KG, M.M. Warburg, Kanzlei Boesebeck, Barz & Partner, KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Price Waterhouse Corporate Finance Beratung GmbH, Dipl.-Ing. Daufeld, C & L Deutsche Revi- sion AG, Travers Smith Braithwaite, Kanzlei Hengeler Mueller Weitzel Wirt, Gewos GmbH, Metzler GmbH, Arthur Andersen Consulting, Struktur & Management Landwehr, Faulhaber & Partner, Bayerische Landesbank, Bayerische Vereinsband AG, Kanzlei Boesebeck Droste, Prof. Dr. Bernhardt, Kanzlei Pünder Volhard Weber & Axster, Sal. Oppenheim & Cie. 21. Abgeordneter Winfried Mante (SPD) Wie ist der Entscheidungsstand nach der Bera- tung des Haushaltsausschusses zur Verschlan- kung bzw. Teilprivatisierung der Bundesmono- polverwaltung am 21. April 1999? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 30. April 1999 Der Haushaltsausschuß hat die Bundesregierung aufgefordert, den Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des BranntwMonG vorzulegen, so daß ab dem Haushaltsjahr 2000 der Zuschuß an die Bundesmonopolver- waltung deutlich degressiv ausgestaltet und die verbleibende Stützung stärker auf kleinere Brennereien, insbesondere die, die mit bäuerlichen Familienbetrieben verbunden sind, konzentriert werden kann. Die bisher vorgesehenen Maßnahmen zur Verschlankung und Kom- merzialisierung der Verwertung reichen danach zur degressiven Aus- gestaltung des Zuschusses nicht aus - vielmehr muß auch in die beste- henden Strukturen des Branntweinmonopols eingegriffen werden. 22. Abgeordneter Winfried Mante (SPD) Welche Auswirkungen wird die Verschlankung bzw. Teilprivatisierung für die Erzeuger, beson- ders in den neuen Ländern, haben? MEIER DRUCK BT 14/1097 S 11 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 12 - Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 30. April 1999 Die bisher vorgesehenen Maßnahmen zur Verschlankung und Kom- merzialisierung der Verwertung haben keine Auswirkungen auf die Erzeuger. Sie betreffen nur die Bundesmonopolverwaltung. 23. Abgeordneter Winfried Mante (SPD) Wird bei den beabsichtigten Kürzungen des Zuschusses an die Bundesmonopolverwaltung die besondere Situation der ostdeutschen Erzeuger berücksichtigt, die durch hohe Inve- stitionskosten (nach 1990) und geringe Förder- quoten (75 %) besonders belastet sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 30. April 1999 Die Bundesregierung wird prüfen, welche Möglichkeiten zur Kürzung des Zuschusses bestehen, welche Auswirkungen dies auf die Erzeuger haben wird und ob dabei der besonderen Situation der ostdeutschen Erzeuger Rechnung getragen werden kann. Ich darf darauf hinweisen, daß sich durch die seit dem Betriebsjahr 1996/97 in Deutschland gezahlten einheitlichen Übernahmepreise die Einkommenssituation der ostdeutschen Brennereien - trotz der gerin- geren Jahresbrennrechte - insgesamt verbessert hat. 24. Abgeordneter Winfried Mante (SPD) Wie hoch war der Anteil der Stützungszahlun- gen an die Bundesmonopolverwaltung 1998 - im Verhältnis zum Verkaufserlös des Roh- alkohols und - im Verhältnis zur Alkoholsteuereinnahme? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 30. April 1999 Die Bundesmonopolverwaltung hat 1998 einen Zuschuß von rd. 293 Mio. DM benötigt. Die Verkaufserlöse für den Alkohol betrugen im gleichen Zeitraum rd. 95 Mio. DM. Beides sind Einnahmen der Bundesmonopolverwaltung. 25. Abgeordneter Dirk Niebel (F.D.P.) Hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 10. Mai 1999 auf meine Frage 30 in Drucksache 14/1052 bezüglich der Nichtfreistellung von der sogenannten Öko-Steuer bedacht, daß Küchen MEIER DRUCK BT 14/1097 S 12 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 13 - des Hotel- und Gaststättengewerbes als Be- triebsabteilungen anzusehen sind - analog z. B. zur Gewährung des Kurzarbeitergeldes, die auch für bloße Betriebsabteilungen erfolgen kann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 21. Mai 1999 Für die Zuordnung eines Hotel- oder Gaststättenunternehmens zu einem Abschnitt der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statisti- schen Bundesamtes ist es unerheblich, ob es sich bei der Küche des Unternehmens um eine "Betriebsabteilung" handelt. Die Zuordnung zu einem Abschnitt der Klassifikation erfolgt auf der Unternehmens- ebene, also auf der Ebene der rechtlich selbständigen Einheit. 26. Abgeordneter Dirk Niebel (F.D.P.) Geht die Bundesregierung mithin davon aus, daß in Küchen des Hotel- und Gaststätten- gewerbes keine Mahlzeiten produziert werden, und wenn ja, wie erklärt sie sich dann, daß und was die Gäste dort speisen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 21. Mai 1999 Die Entscheidung, ob ein Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist, wird auf der Grundlage der Klassifikation der Wirt- schaftszweige des Statistischen Bundesamtes getroffen. Auch wenn es sich sprachlich vertreten läßt, das Zubereiten von Speisen zum Beispiel in einem Restaurant als Produktion von Mahlzeiten zu bezeichnen, so bildet das Gastgewerbe gleichwohl einen eigenständigen Abschnitt innerhalb der Klassifikation und gehört nicht zum Produzierenden Gewerbe. Die Unterscheidungen der Klassifikation der Wirtschafts- zweige sind sachgerecht und entsprechen auch der Zielsetzung des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform. Durch den reduzierten Steuersatz für das Produzierende Gewerbe soll die Wett- bewerbsfähigkeit der in der Bundesrepublik Deutschland erzeugten Güter auf den Weltmärkten erhalten bleiben. Die Küche eines Restau- rants produziert eben keine auf den Weltmärkten frei handelbaren Gü- ter und ist dem internationalen Wettbewerbsdruck nicht im gleichen Maße ausgesetzt wie das Produzierende Gewerbe. 27. Abgeordnete Christine Ostrowski (PDS) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundes- regierung im Jahr 1997 die Anzahl der Steuer- fälle, die Abschreibungen beim Mietwohnungs- bau bzw. bei Anschaffungs- und Herstellungs- kosten (gemäß - 7 Abs. 5 Einkommensteuer- gesetz) durch degressive Abschreibungen und durch lineare Abschreibungen geltend mach- ten? MEIER DRUCK BT 14/1097 S 13 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 14 - Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 26. Mai 1999 Statistische Angaben über Abschreibungen werden in der Einkommen- steuerstatistik ausgewiesen, zuletzt für das Erhebungsjahr 1992. Die Anzahl der Steuerpflichtigen, die Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für Gebäude geltend gemacht haben, betrug 1992 - bei linearer AfA Insgesamt852 928 Verlustfälle36 990 - bei degressiver AfA Insgesamt211 151 Verlustfälle9 458. Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Arbeit und Sozialordnung 28. Abgeordneter Peter Götz (CDU/CSU) Wie ist der derzeitige Stand der Beratungen hinsichtlich der Anerkennung der Gehör- losensprache in Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Achenbach vom 21. Mai 1999 Die Regelungskompetenz des Bundes ist auf dem Gebiet der Gebär- densprache eng begrenzt; Fortschritte sind nur im Zusammengehen mit den Ländern möglich. Die Regierungschefs der Länder befürworten grundsätzlich, wie die Besprechung der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 20. Februar 1997 ergeben hat, daß die Entschließung des Euro- päischen Parlaments zur Zeichensprache der Gehörlosen in der Bun- desrepublik Deutschland weiterhin schrittweise im Rahmen der ver- fügbaren fachlichen und finanziellen Möglichkeiten umgesetzt wird. Dies hat die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder vom 18. März 1998 in Berlin bestätigt, in deren Verlauf ein Bericht der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 23. Dezember 1997 zur Gebärdensprache zur Kenntnis genommen und bekräftigt wurde, daß die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache in MEIER DRUCK BT 14/1097 S 14 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 15 - Deutschland im Rahmen der fachlichen und finanziellen Möglichkeiten weiter umgesetzt wird. Für den Sommer 1999 bitten die Regierungs- chefs der Länder die zuständigen Ministerkonferenzen um weitere Berichte über die bis dahin getroffenen Maßnahmen. Von besonderem Interesse wird dabei der Bericht der Arbeits- und Sozialministerkonfe- renz sein. Die Regierungskoalition hat das Anliegen der Gehörlosen mit in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Danach soll geprüft werden, wie die deutsche Gebärdensprache anerkannt und gleichbehandelt werden kann. Konkrete Ergebnisse, die sich nur im Zusammenwirken mit den Ländern und aufgrund ihrer Vorarbeiten erreichen lassen und das Resultat schwieriger Abstimmungsprozesse sein werden, liegen noch nicht vor. 29. Abgeordneter Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Welche Überlegungen verfolgt die Bundes- regierung im Hinblick auf die Struktur- und Organisationsform der Rentenversicherungs- anstalten in der Bundesrepublik Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Achenbach vom 26. Mai 1999 der Rechnungsprüfungsausschuß hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in seiner Sitzung am 4. Dezember 1998 aufgefordert, eine Arbeitsgruppe zu konstituieren, die unter Beteiligung der Renten- versicherungsträger und der Bundesländer Vorstellungen für eine Organisationsreform der Rentenversicherung erarbeiten soll. Diesen Beschluß hat sich der Haushaltsausschuß in seiner Sitzung am 20. Ja- nuar 1999 zu eigen gemacht. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat dementspre- chend den Verband der Rentenversicherungsträger (VDR), die Bun- desversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Bundesländer gebeten, Mitglieder einer Arbeitsgruppe zu benennen. Dies ist in der Zwischenzeit erfolgt. Die konstituierende Sitzung dieser Arbeitsgruppe wird im Juni 1999 stattfinden. Ich bitte um Verständnis, daß ich dem Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe nicht vorgreifen kann. 30. Abgeordneter Gert Willner (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Regelungen des Gesetzes zur Schein- selbständigkeit auch erfolgreiche Selbständige sowie Existenzgründer ihrer Existenzgrundlage beraubt, da in den Fällen, in denen - auch zeit- weise - nur für einen Auftraggeber gearbeitet wird, dieser das Auftragsverhältnis kündigt, weil er nicht bereit ist, Mehrkosten und Verant- wortung der durch das Gesetz normierten Ver- pflichtungen zu tragen, und mit welchen Vorschlägen und Initiativen gedenkt die Bun- desregierung dieser vorhersehbaren Entwick- lung entgegenzusteuern? MEIER DRUCK BT 14/1097 S 15 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 16 - Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Achenbach vom 26. Mai 1999 Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Die Vermutungs- regelung zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbstän- digkeit dient allein der Aufgabe, abhängig Beschäftigte, die nur zum Schein als Selbständige auftreten, als versicherungspflichtige Arbeit- nehmer zu erfassen. An der von der Rechtsprechung entwickelten Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständig- keit hat die Neuregelung nichts geändert. Eine von der Regierungskoalition eingesetzte Kommission unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts überprüft z. Z. die Anwendung des Gesetzes in der Praxis und wird, soweit erforderlich, Vorschläge zur Klarstellung, Ergänzung oder Änderung des Gesetzes erarbeiten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 31. Abgeordnete Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS) Kann die Bundesregierung definitiv ausschlie- ßen, daß die bei den täglichen Messungen der Universität Skopje in Mazedonien festgestellte Erhöhung der Radioaktivität in der Luft auf den Einsatz von Bomben mit radioaktiven Bestand- teilen, von mit Uran abgereicherter Munition oder anderem Kriegsgerät der NATO zurück- zuführen ist (vgl. Meldung des Eyfa Office Amsterdam im Internet vom 26. April 1999)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 20. Mai 1999 Dem Bundesministerium der Verteidigung ist bekannt, daß sich Muni- tion mit abgereichertem Uran im Bestand von alliierten Streitkräften befindet. Bei abgereichertem Uran handelt es sich um Uran, dem bei der Auf- arbeitung von Uranerz zu kerntechnischen Zwecken das Uranisotop Uran-235 entzogen wurde; die Radioaktivität ist daher zur Energie- erzeugung nicht brauchbar, insbesondere läßt sich damit kein Kern- kraftwerk betreiben oder eine "Atombombe" bauen. Technisch wird es u. a. zur Balance von Flugzeugen (Ausgleichsgewicht) und sogar zur Abschirmung ionisierender Strahlung verwendet. MEIER DRUCK BT 14/1097 S 16 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 17 - Sollte Munition mit abgereichertem Uran eingesetzt werden, so wären die unmittelbaren Schäden lediglich von der direkten physikalischen Einwirkung abhängig. Aus allgemein zugänglichen Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften kann abgeleitet werden, daß einem toxikologischen Risiko durch abgereichtes Uran in seiner Eigenschaft als Schwermetall eine höhere Bedeutung beizumessen ist als dem verschwindend geringen gesundheitlichen Risiko einer exter- nen radioaktiven Strahlenbelastung durch dieses Metall. Ein Zusammenhang mit den von Ihnen angesprochenen Messungen der Universität Skopje ist aus den dargestellten Gründen auszuschließen. Erhöhungen der Radioaktivität in der Luft sind in der Regel wetter- bedingt und haben ihre Ursache in der natürlichen Radioaktivität. 32. Abgeordnete Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregie- rung hinsichtlich vom Krieg verursachter Um- weltschäden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 20. Mai 1999 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Folgen der Ein- sätze für die Umwelt vor. 33. Abgeordnete Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender rechtsextremer Vor- fälle bei der Bundeswehr, daß in Bundeswehr- zeitschriften regelmäßig (zuletzt in "Soldat und Technik" vom Dezember 1998 und Februar 1999) für das Buch "Geopolitik 2000" von F. B. geworben wird, das in einem Artikel der Zeit- schrift "blick nach rechts" vom 28. Januar 1999 als "Standardwerk in rechtsextrem Kreisen" eingeschätzt wird, dessen Autor nicht nur ehe- maliges Bundesvorstandsmitglied der NPD gewesen sei, sondern auch Referent der im Ver- fassungsschutzbericht des Bundes 1997 als rechtsextrem aufgeführten "Gesellschaft für freie Publizistik" oder Autor in den gleichfalls dort als rechtsextrem aufgeführten Zeitschrif- ten "Nation und Europa" und "Deutschland in Geschichte und Gegenwart"? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 19. Mai 1999 Der Herstellungsvertrag für die Zeitschrift "Soldat und Technik", aber auch für andere Zeitschriften der Truppeninformation räumt den Ver- lagen das Recht ein, Einnahmen durch die Veröffentlichung von Anzei- gen zu erzielen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat in begründeten Fällen das Recht, einzelne Anzeigen und Werbebeilagen zu untersagen. MEIER DRUCK BT 14/1097 S 17 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 18 - Im Fall der Anzeige für das Buch "Geopolitik 2000" ist ein solcher Grund nicht gegeben, da Inhalt und Gestaltung der Anzeige, die als Sammelanzeige für zahlreiche Bücher des Report-Verlages erschienen ist, selbst kein Anlaß zur Kritik bieten. Der Report-Verlag ist bisher auch nicht im Zusammenhang mit rechtsextremistischer Literatur in Erscheinung getreten. Im übrigen kann die in der Frage wiedergegebene Einschätzung, es han- dele sich bei der genannten Schrift um ein Standardwerk in rechts- extremistischen Kreisen, laut Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nachvollzogen werden. 34. Abgeordneter Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Gibt es Überlegungen der Bundesregierung über eine Zusammenlegung der oberfränki- schen Kreiswehrersatzämter Bamberg und Bay- reuth, und wenn ja, welcher Art sind diese Überlegungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 19. Mai 1999 Es gibt zur Zeit keine Überlegungen, die Kreiswehrersatzämter Bam- berg und Bayreuth zusammenzulegen. Ich darf Sie aber davon unterrichten, daß der Rechnungsprüfungsaus- schuß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages mit Beschluß vom 4. Dezember 1998 das Bundesministerium der Verteidi- gung aufgefordert hat, bis zum 31. Dezember 1999 über seine grundsätz- lichen Überlegungen zur künftigen Organisation und Anzahl der Kreis- wehrersatzämter zu berichten und hierbei insbesondere Unterschiede zwischen großen und kleinen Kreiswehrersatzämtern zu erläutern. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit erarbeitet. Im übrigen hat der Bundesrechnungshof mit Schreiben vom 18. Januar 1999 angekündigt, daß er die Aufgabenstellung, die Organisation und den Personalbedarf der Kreiswehrersatzämter Bamberg und Bayreuth prüfen wird. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. 35. Abgeordneter Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) Trifft es zu, daß die Bundesluftwaffe für Ein- sätze über der Bundesrepublik Jugoslawien Luft-Luft-Raketen vom Typ Sidewinder AIM-9 JuLi/1-1 aus Beständen der italienischen Luft- waffe ausgeliehen hat, da diese modernste Ver- sion des Systems in eigenen Beständen noch nicht verfügbar ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbow vom 20. Mai 1999 Bezüglich Ihrer Anfrage zu dem Einsatz des Luft/Luft Lenkflugkörpers (LLFK) SIDEWINDER AIM 9 L/I-1 über der Bundesrepublik Jugosla- wien übersende ich Ihnen wunschgemäß folgende Informationen: MEIER DRUCK BT 14/1097 S 18 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 19 - 1. Es trifft zu, daß die Bundesluftwaffe für Einsätze über der Bundes- republik Jugoslawien L/L LFK vom Type SIDEWINDER AIM 9 L/I-1 aus Beständen der italienischen Luftwaffe ausgeliehen hat. Konkret handelt es sich um den modernisierten Lenk- und Steuerteil dieses LFK, der in deutsche Flugkörper eingebaut wurde. Seit dem 12. April 1999 werden diese umgerüsteten LFK am Lfz PA 200 Tor- nado eingesetzt. 2. Diese modernste Version der SIDEWINDER ist in den Beständen der Luftwaffe/Marine noch nicht eingeführt. Der Vertragsabschluß mit der Herstellerfirma Bodenseewerk Gerätetechnik (BGT) ist bereits erfolgt. Die Umrüstung eines Teilbestandes unserer AIM 9 L/I auf AIM 9 L/I-1 Standard wird nach Auslieferung der ersten modernisierten LFK, die für Ende 1999 geplant ist, anlaufen. 3. Bei dieser Kampfwertsteigerung des Lenk- und Steuerteils konnte eine deutliche Verbesserung bei der Unterdrückung von IR-Täusch- körpern russischer Produkte erreicht werden. Diese IR-Täusch- körper werden von den MiG 29 der jugoslawischen Luftwaffe einge- setzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 36. Abgeordneter Klaus Holetschek (CDU/CSU) Was veranlaßt die Bundesregierung anzuneh- men, daß das bisherige Mehrheitswahlrecht, wie es sich bei den Kassenzahnärztlichen Ver- einigungen seit Jahrzehnten bewährt hat, nicht mehr funktional ist und jetzt durch das Verhält- niswahlrecht ersetzt werden soll (vgl. Arbeits- entwurf zur GKV-Gesundheitsreform 2000)? Antwort des Staatssekretärs Erwin Anton Jordan vom 25. Mai 1999 Nach bisherigem Recht ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen überlassen, ob ihre Selbstverwal- tungsorgane nach dem Verhältniswahlrecht oder dem Mehrheitswahl- recht gewählt werden. Da beim Mehrheitswahlrecht Minderheitsgrup- pen im verbandspolitischen Geschehen unterrepräsentiert bleiben kön- nen, soll mit der verbindlichen Einführung des Verhältniswahlrechts auch kleineren Interessengruppen mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, Vertreter in den Verwaltungsrat zu entsenden. MEIER DRUCK BT 14/1097 S 19 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 20 - 37. Abgeordneter Klaus Holetschek (CDU/CSU) Wie will die Bundesregierung in diesem Zusam- menhang sicherstellen, daß eine Handlungs- fähigkeit der Selbstverwaltungsorgane der maß- geblichen Interessengruppen bei umfassender Berücksichtigung von berufständischen Min- derheiten erhalten bleibt? Antwort des Staatssekretärs Erwin Anton Jordan vom 25. Mai 1999 Die Bundesregierung vermag nicht zu erkennen, daß die Einführung des Verhältniswahlrechts grundsätzlich die Handlungsfähigkeit des betreffenden Organs gefährdet. Im übrigen wird das Verhältniswahl- recht bereits bei Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenzahnärzt- lichen Vereinigungen praktiziert, ohne die Handlungsfähigkeit des Selbstverwaltungsorgans zu beeinträchtigen. 38. Abgeordneter Klaus Holetschek (CDU/CSU) Warum plant die Bundesregierung in ihrem Arbeitsentwurf zur GKV-Gesundheitsreform 2000 den Begriff "Kur" zu streichen und durch andere Begriffe zu ersetzen? Antwort des Staatssekretärs Erwin Anton Jordan vom 25. Mai 1999 Ihre Frage bezieht sich offenbar auf den Arbeitsentwurf des Bundes- ministeriums für Gesundheit. In der Begründung heißt es hierzu, daß die Neuregelung Vorsorgeleistungen stärker als bisher an den Kriterien medizinischer Notwendigkeit orientiert und Zweifel an deren medizini- schem Nutzen (Stichwort "Kurlaub") beseitigt. Dadurch, daß die Lei- stungen in geeigneten Kurorten durchzuführen sind, wird die gesund- heitspolitisch wertvolle Struktur von Kurorten und deren hochwertigen Einrichtungen erhalten und gestärkt. 39. Abgeordneter Klaus Holetschek (CDU/CSU) Warum will die Bundesregierung in ihrem Arbeitsentwurf zur GKV-Gesundheitsreform 2000 im Kur- und Rehabereich keine generelle Flexibilisierung der 3-Wochen- und 4-Jahres- Intervalle unter alleiniger Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit? Antwort des Staatssekretärs Erwin Anton Jordan vom 25. Mai 1999 Der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, daß es bei der Regeldauer von drei Wochen bleiben soll, von der aber aus dringenden medizinischen Gründen abgewichen werden kann. Dadurch, daß die Spitzenverbände der Krankenkassen die Aufgabe erhalten, in Leitlinien einzelnen Indikationen Zeiträume zuzuordnen, die dann an die Stelle der dreiwöchigen Regeldauer treten, wird die Orientierung an medizinischen Kriterien noch verstärkt. Generell soll es bei dem vierjährigen Wiederholungsintervall bleiben, von dem - wie bisher - aus dringenden medizinischen Gründen abgewichen werden kann. MEIER DRUCK BT 14/1097 S 20 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 21 - Im übrigen bleiben die Beschlußfassung innerhalb der Bundesregierung sowie der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. 40. Abgeordneter Wolfgang Zöller (CDU/CSU) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie- rung, um die bestehende Existenzgefährdung vieler Hautarztpraxen durch eine Kostenunter- deckung, die auf eine fehlerhafte Betriebs- kostenrechnung der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung bei den Praxisbudgets zurückzufüh- ren ist, zu beseitigen? Antwort des Staatssekretärs Erwin Anton Jordan vom 25. Mai 1999 Der Gesetzgeber hat die Vereinbarung des Einheitlichen Bewertungs- maßstabes den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung als eigenverantwortliche Aufgabe zuge- wiesen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist nicht befugt, auf seine inhaltliche Ausgestaltung einzuwirken, sofern die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Die Neuregelung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes und die damit verbundene Einführung sog. Praxisbudgets ist zum 1. Juli 1997 in Kraft getreten. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung zeigen die für 1997 vorliegenden Zahlen über die GKV-Umsätze der Vertragsärzte, daß sich die Vergütungssituation der Dermatologen vergleichbar zu anderen Arztgruppen entwickelt und insgesamt nicht verschlechtert hat. Die Zahlen ließen somit nicht erkennen, daß die Einführung der Praxisbudgets mit den darin enthaltenen Kostensätzen für die Gruppe der Hautärzte zu einer Verschlechterung der Ver- gütungssituation geführt habe. Im übrigen habe eine von der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung veranlaßte Neukalkulation der Betriebs- kosten aufgrund fehlender Repräsentativität nicht die Notwendigkeit einer Änderung der Kostenansätze zum Ergebnis gehabt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 41. Abgeordneter Hansjürgen Doss (CDU/CSU) Wie ist der aktuelle Stand des Planungs-/Geneh- migungs-/Bauvorbereitungsverfahrens für den Bau der zweiten Wormers Rheinbrücke? MEIER DRUCK BT 14/1097 S 21 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 22 - Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrügger vom 21. Mai 1999 Derzeit erarbeitet die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland- Pfalz das Baudurchführungskonzept für den Bau der zweiten Wormser Rheinbrücke im Zuge der B 47. 42. Abgeordneter Hansjürgen Doss (CDU/CSU) Welche Baumaßnahmen, die der Errichtung des eigentlichen Brückenbauwerks vorangehen müssen, sind bereits vollzogen? 43. Abgeordneter Hansjürgen Doss (CDU/CSU) Welche Maßnahmen, im zeitlichen Ablauf, müssen durchgeführt werden, um den vorge- gebenen Zeitplan, Baubeginn 2001 und Fertig- stellung 2003, einzuhalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrügger vom 21. Mai 1999 Bisher sind keine vorbereitenden Baumaßnahmen vollzogen worden. Alle vom Bund zu tragenden und im Zusammenhang mit dem Bau der zweiten Wormser Rheinbrücke stehenden Baukosten sind aus den Mit- teln zu finanzieren, die ab 2001 für das Projekt eingeplant werden sol- len. Notwendige Vorarbeiten, wie z. B. die Verlegung des Schirrhafens müssen vor dem eigentlichen Brückenbau erfolgen. Aufgrund der ho- hen Dringlichkeit der zweiten Rheinbrücke Worms wurde von seiten des Bundes zugesagt, diese Maßnahme im Rahmen des dem Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Finanzrahmens den entspre- chenden Vorrang einzuräumen. In diesem Sinne wurde Ihnen bereits im Jahre 1996 mitgeteilt, die Maßnahme ab 2001 zu verwirklichen, sofern Neubeginne möglich sind. 44. Abgeordneter Hansjürgen Doss (CDU/CSU) Welche konkreten Auswirkungen hat die fakti- sche Verschiebung der Aufstellung eines neuen Fünfjahresplans auf zunächst 2002 auf die Pro- jekte "Zweite Wormser Rheinbrücke" und "Verlegung der B 9 zwischen Guntersblum und Oppenheim"? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrügger vom 21. Mai 1999 Zum Projekt "Zweite Wormser Rheinbrücke" wird auf die Antwort zu den Fragen 42 und 43 verwiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Grundlage für den Entwurf eines neuen Bundesverkehrswegeplans in der 14. Legislaturperiode zu schaf- fen, um anschließend die Novellierung des Fernstraßenausbaugesetzes in Angriff zu nehmen. MEIER DRUCK BT 14/1097 S 22 - F8 01.06.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1097 - 23 - Der Zeitraum bis 2002 soll durch ein Investitionsprogramm des Bundes- ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die Jahre 1999 bis 2002 überbrückt werden. Dieses Investitionsprogramm soll Pla- nungs- und Investitionssicherheit gewährleisten und den bestehenden Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (1993 bis 2000) fortsetzen. Alle Baubeginne stehen daher sowohl unter dem Vorbehalt der Bereit- stellung der Mittel als auch der Aufnahme in das Investitionsprogramm. Die endgültigen Entscheidungen sind abzuwarten. Eine mögliche Aufnahme hängt vom verfügbaren Finanzrahmen, von dessen Vorbelastung durch laufende Maßnahmen sowie der dann erfor- derlichen Abwägung und Prioritätensetzung innerhalb aller anstehen- den neuen Maßnahmen ab. Derzeit ist kein Spielraum für weitere Bau- beginne erkennbar. Aus dem vorgenannten Grund können keine konkreten Auswirkungen einer möglichen Verschiebung der Aufstellung des nächsten Fünfjah- resplans genannt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 45. Abgeordneter Klaus Hagemann (SPD) Wie beurteilt die Bundesregierung die Presse- meldungen im Darmstädter Echo vom 6. Mai 1999 und in der Rhein-Zeitung vom 6. Mai 1999, wonach der hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel den Bau einer Notstandswarte für den Atomreaktor Biblis A für nicht zwingend not- wendig erachtet, und inwieweit schränkt das Fehlen eines unabhängigen Notstandssystems, welches bereits 1989 von der damaligen Landes- regierung gefordert worden war, die Sicherheit des Atomkraftwerkes Biblis A ein? Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake vom 21. Mai 1999 Die Bundesregierung hat nach Bekanntwerden von Pressemeldungen darüber, daß der hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel den Bau eines schon im Jahre 1989 von der Betreiberin beantragten Notstands- systems für das Atomkraftwerk Biblis nicht für notwendig erachte, sofort das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und For- sten (HMULF) um kurzfristige Berichterstattung über die Gründe hierzu gebeten. In der Antwort vom 14. Mai 1999 ist dargelegt, daß MEIER DRUCK BT 14/1097 S 23 - F8 01.06.99 Drucksache 14/1097Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 24 - Staatsminister Wilhelm Dietzel im Hessischen Landtag zum Thema Notstandssystem ausgeführt habe, daß er derzeit weiterhin von der Errichtung eines Notstandssystems ausgehe. Weiterhin habe Staats- minister Wilhelm Dietzel die Auffassung vertreten, daß alleine bedingt durch die veranschlagte Bauzeit von mindestens sechs Jahren für das derzeit beantragte Notstandssystem auch darüber diskutiert werden müsse, ob nicht die gleiche Sicherheit durch andere Maßnahmen in einem erheblich kürzeren Zeitraum erreicht werden könne. Der Bun- desregierung ist nicht bekannt, welche gleichwertigen "anderen Maß- nahmen" der hessische Umweltminister in Erwägung zieht. Das Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat deshalb vom hessischen Umweltminister hierzu eine nachvollziehbare Stellungnahme angefordert. Bonn, den 28. Mai 1999 28.05.1999 nnnn