Deutscher Bundestag: Drucksache 14/1052 vom 14.05.1999 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Mai 1999 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden = 14.05.1999 - 1052 14/1052 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Mai 1999 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden AbgeordneteNummer der Frage Bläss, Petra (PDS)9, 10 Büttner, Hartmut (Schönebeck) (CDU/CSU)53, 54, 55 Buntenbach, Annelie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)42, 43 Grund, Manfred (CDU/CSU)1, 2, 3, 4 Hasselfeldt, Gerda (CDU/CSU)40 Heinen, Ursula (CDU/CSU)5, 6, 7, 8 Hinsken, Ernst (CDU/CSU)22, 23, 24, 25 Jaffke, Susanne (CDU/CSU)17 Jüttemann, Gerhard (PDS)26, 27, 28, 29 Dr.-Ing. Kansy, Dietmar (CDU/CSU)59, 60 Knoche, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)44, 45 Kröning, Volker (SPD)11, 12, 13, 14 AbgeordneteNummer der Frage Lengsfeld, Vera (CDU/CSU)18, 19, 20 Meckel, Markus (SPD)15, 16 Dr. Müller, Gerd (CDU/CSU)41 Naumann, Kersten (PDS)35, 36 Niebel, Dirk (F.D.P.)30, 46 Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.)47, 48, 49, 50 Ostrowski, Christine (PDS)31, 32, 56 Rehbock-Zureich, Karin (SPD)21 Schäfer, Anita (CDU/CSU)33, 34 Schmidt, Andreas (Mülheim) (CDU/CSU)37, 38, 39 Simmert, Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)51, 52 Vaatz, Arnold (CDU/CSU)57, 58 Wülfing, Elke (CDU/CSU)61, 62 MEIER DRUCK - Fragestunde 14/1052 (Titel) (f) 18. 05. 1999 Drucksache 14/1052 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - II - Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Grund, Manfred (CDU/CSU) Kulturförderung in den neuen Ländern; geförderte Projekte 1 Heinen, Ursula (CDU/CSU) Mittelstreichung bei kulturellen Einrich- tungen mit europäischem Bezug, z. B. beim europäischen Kulturzentrum IGNIS e. V. 2 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Bläss, Petra (PDS) Verhinderung der sexuellen Ausbeutung von aus jugoslawischen Krisengebieten geflohenen Frauen, Mädchen und Kindern 4 Kröning, Volker (SPD) Einsatz des Roten Kreuzes im Kosovo 5 Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, anderen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Stellen der UNO bei der Flüchtlings- hilfe in Mazedonien und Albanien 6 Meckel, Markus (SPD) Konzeptionen für eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik 9 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Jaffke, Susanne (CDU/CSU) Besoldung von Bundesbeamten in den neuen Ländern 10 Lengsfeld, Vera (CDU/CSU) Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Unterstützung des von der "Freundschaftsgesellschaft BRD - Kuba e. V." organisierten Besuchs der Kinder von Che Guevara und über Serviceleistungen für das kubanische Regime 10 Lengsfeld, Vera (CDU/CSU) Erkenntnisse über die PDS-Arbeitsgemein- schaft Cuba Si, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung mit ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi 11 Rehbock-Zureich, Karin (SPD) Wehrpflichtersatzzahlungs-Regelung der Schweiz für Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit, insbesondere bei schon abgeleistetem Wehrdienst in der Bundesrepublik Deutschland 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Hinsken, Ernst (CDU/CSU) Stärkerer Anstieg der Aufwendungen der Staaten und der sozialen Sicherungs- systeme; Auswirkungen 13 Jüttemann, Gerhard (PDS) Fusion der Deutschen Telekom AG mit der Telecom Italia; Auswirkungen 16 Niebel, Dirk (F.D.P.) Zuordnung der Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe zum Produzieren- den Gewerbe bei der Einstufung für die Ökosteuer 17 Ostrowski, Christine (PDS) Ausschließliche Verwendung der Mehrein- nahmen aus der Ökosteuer zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge 18 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Schäfer, Anita (CDU/CSU) Einheitliche Regelung des Schornstein- fegerwesens in den EU-Mitgliedstaaten 19 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Naumann, Kersten (PDS) Umsetzung der Agenda 2000 im Agrar- bereich noch im Jahre 1999; Anhörung der Betroffenen 20 MEIER DRUCK BT 14/1052 SII - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1052 - III - Seite Schmidt, Andreas (Mülheim) (CDU/CSU) Schwarzarbeiten am Dach des Hauses von Bundesminister Karl-Heinz Funke 21 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Hasselfeldt, Gerda (CDU/CSU) Auswirkungen der Neuregelungen zur Scheinselbständigkeit auf Erwachsenen- bildungseinrichtungen, z. B. Volkshoch- schulen 22 Dr. Müller, Gerd (CDU/CSU) Auswirkungen der Neuregelung des 630-Mark-Gesetzes auf als Prospekt- austräger tätige Schüler 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Buntenbach, Annelie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kampfeinsätze der NATO gegen Jugosla- wien mit uranhaltigen Geschossen; Strahlungs- und Gesundheitsschäden 24 Knoche, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Belastung des Bodens durch Waffensysteme mit abgereichertem Uran; Erkenntnisse über das Golfkriegssyndrom 24 Niebel, Dirk (F.D.P.) Nutzung des US-Flugplatzes Heidelberg seit Beginn des NATO-Einsatzes im Kosovo 25 Nolting, Günther Friedrich(F.D.P.) Market Testing Pilotverfahren "BEL- Bedarfsmanagement Luftwaffe" des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) 26 Seite Simmert, Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Waffensysteme mit abgereichertem Uran in der Bundeswehr; Verhinderung des Ein- satzes solcher Waffensysteme im Rahmen der NATO-Luftangriffe gegen die Bundesrepublik Jugoslawien 28 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Büttner, Hartmut (Schönebeck) (CDU/CSU) Saale-Ausbau 28 Ostrowski, Christine (PDS) Monatliche Ausgaben und Rückflüsse von Wohnraummodernisierungs-Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau 29 Vaatz, Arnold (CDU/CSU) Vorschläge des 37. Deutschen Verkehrs- gerichtstages in Goslar zur Verbesse- rung der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen 30 Ausbau der Sachsen-Franken-Magistrale und der Mitte-Deutschland-Linie als Alternative zum Bau der ICE-Strecke durch den Thüringer Wald 31 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr.-Ing. Kansy, Dietmar (CDU/CSU) Stand der EU-Wasserrahmenrichtlinie; Auswirkungen auf den Tiefbau 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Wülfing, Elke (CDU/CSU) Förderung von Auszubildenden auch bei Abbruch einer früheren Ausbildung 33 MEIER DRUCK BT 14/1052 SIII - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 1 - Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Manfred Grund (CDU/CSU) Wann und in welcher Form legt die Bundes- regierung ein Konzept für das in den Haushalt 1999 mit 90 Mio. DM eingestellte Aufbaupro- gramm "Kultur in den neuen Ländern" vor? Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 12. Mai 1999 Die neue Bundesregierung mißt der verstärkten Förderung der neuen Länder besondere Bedeutung bei. Der Ausdruck dieser neuen Kultur- politik der Bundesregierung manifestiert sich in dem Aufbauprogramm "Kultur in den neuen Ländern", für das zunächst im Haushalt 1999 90 Mio. DM mit einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2000 in Höhe von 30 Mio. DM eingestellt sind. Über eine Fortsetzung des Programms wird im Rahmen der Aufstellung kommender Haushalte entschieden. 2. Abgeordneter Manfred Grund (CDU/CSU) Nach welchen Kriterien und mit welchen Antei- len wird auf die einzelnen neuen Bundesländer bezogen eine gleichmäßige Verteilung der För- dermittel sichergestellt? Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 12. Mai 1999 Das Aufbauprogramm "Kultur in den neuen Ländern" ist seinem Schwerpunkt nach ein Investitionsprogramm. Im Vordergrund stehen Baumaßnahmen und Beschaffungen, in Ausnahmefällen ist auch eine Anschubfinanzierung für herausragende Veranstaltungen möglich. Das Verfahren und die Fördermaßnahmen werden gegenwärtig mit den für Kultur zuständigen Ministerien der Länder abgestimmt. Die Län- derquoten richten sich nach dem jeweiligen Bevölkerungsanteil. Berlin ist in das Programm nicht einbezogen, weil der Bund dort seine Sonder- mittel für die Hauptstadtkulturförderung verdoppelt. Unter Zugrunde- legung einer Ausgangssumme von 120 Mio. DM entfallen auf Sachsen 38,5 Mio. DM Bundesmittel, Sachsen-Anhalt 23,0 Mio. DM, Branden- burg 22,0 Mio. DM, Thüringen 21,0 Mio. DM und auf Mecklenburg- Vorpommern 15,5 Mio. DM. MEIER DRUCK BT 14/1052 S01 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 2 - 3. Abgeordneter Manfred Grund (CDU/CSU) Welche Empfehlungen zu Institutionen und Projekten, die für eine Förderung im Rahmen dieses Programms in Betracht kommen könn- ten, sind der Bundesregierung aufgrund einer von dem Ausschuß für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages durchgeführten Be- standsaufnahme bekannt, die nach Aussage der Ausschußvorsitzenden Elke Leonhard gemäß einem Bericht in der Zeitung "Freies Wort" vom 15. Februar 1999 bis Ostern abgeschlossen sein sollte? Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 12. Mai 1999 Mit dem Aufbauprogramm unterstützt der Bund die neuen Länder bei ihren Bemühungen, die Folgen der Teilung auf kulturellem Gebiet abzubauen. Demzufolge liegt die fachliche Verantwortung für die Pro- jekte zuvörderst bei den Ländern. Die Länder erarbeiten jeweils "Lan- deslisten" mit Fördervorschlägen. Dabei sollen sowohl herausragende Objekte als auch Vorschläge zur Unterstützung kleinerer Vorhaben enthalten sein. Der Bund übernimmt in der Regel 50 % der Kosten je Projekt. Die andere Hälfte der Finanzierung muß über die Länder, Kommunen oder Dritte erfolgen. Die Mittel sind haushaltstechnisch gesperrt und müssen vom Bundesministerium der Finanzen freigegeben werden. Auf der Grundlage der Abstimmung mit den neuen Ländern werden bis Ende Mai 1999 eine gemeinsame Liste der Projekte und zu jedem Projekt ein Datenblatt erstellt, um nach Inkrafttreten des Bun- deshaushalts 1999 die Entsperrung der jeweiligen Mittel zu erlangen und das Aufbauprogramm zügig umzusetzen. 4. Abgeordneter Manfred Grund (CDU/CSU) Sind bereits Anträge - und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis - beschieden worden? Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 12. Mai 1999 Es sind noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen worden. 5. Abgeordnete Ursula Heinen (CDU/CSU) Wie verträgt sich die Mittelstreichung für das europäische Kulturzentrum IGNIS e. V. in Köln durch die Bundesregierung mit der Aner- kennung der "großen kulturellen Tradition" der (rheinischen) Region durch Staatsminister Dr. Michael Naumann am 12. November 1998 und der gleichzeitigen Zusage, die guten Ver- sprechen der vorherigen Regierungen einzu- lösen und die kulturellen Einrichtungen der Bundesstadt Bonn weiterhin zu fördern? MEIER DRUCK BT 14/1052 S02 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 3 - Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 11. Mai 1999 Der Bund hat das 1984 gegründete osteuropäische Kulturzentrum "IGNIS e. V." seit 1984 gefördert, ursprünglich, um verschleppte, hei- matlose Ausländer und polnische jüdische Heimatvertriebene aus Mit- tel- und Osteuropa im Rahmen der Kriegsfolgenbereinigung bundes- weit zu betreuen. Als diese Aufgabe zurücktrat, entwickelte sich "IGNIS" - wie auch alle, die sich für seinen Fortbestand einsetzen, zu- treffend schildern - zu einer lebendigen Begegnungsstätte mit der Kul- tur Ost- und Mitteleuropas in der Region Köln, aber auch als Stelle indi- vidueller Sozialberatung und Betreuung für Zuwanderer aus diesen Ländern. Trotz des inzwischen überwiegend regionalen Wirkungskreises von "IGNIS" blieb der Bund bis heute Hauptfinanzier des Kölner Kultur- zentrums. Er trägt seit drei Jahren drei Viertel der Gesamtkosten - 1999 sind es 150 000 DM von insgesamt 200 000 DM. In Zeiten knapper Haus- haltsmittel müssen Förderungen präzisiert werden. Der Bund kann nur noch Projekte und Institutionen mitfinanzieren, bei denen eine Bundes- kompetenz zur Förderung zu bejahen ist. Dem Kulturzentrum "IGNIS" wurde Anfang März 1999 mitgeteilt, daß der Bund nur noch kulturelle Veranstaltungen von "IGNIS" fördern kann, sofern ihre Bedeutung und Resonanz bundesweit ist. Der Bundesregierung ist bewußt, wie wichtig die kulturelle und soziale Arbeit von "IGNIS" für die Stadt Köln, die Region, aber auch das Land Nordrhein-Westfalen ist. Damit der Rückzug des Bundes aus der quasi- institutionellen Förderung nicht dazu führt, daß dieses Kulturzentrum seine Arbeit im nächsten Jahr einstellen muß, ist der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien bereit, noch für zwei Jahre, letztmalig im Jahr 2001, sich an den Gesamt- geschäftskosten von "IGNIS" in Höhe von 50 000 DM zu beteiligen. Dies geschieht allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die Stadt und das Land in den kommenden beiden Jahren die Komplementärmit- tel aufbringen und ab 2001 die Finanzierung des Kölner Kulturzentrums gänzlich übernehmen. 6. Abgeordnete Ursula Heinen (CDU/CSU) Welche anderen - insbesondere europäischen - finanziellen Förderungsmöglichkeiten bieten sich dem IGNIS neben der jetzt gestrichenen Förderung? Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 11. Mai 1999 Die Fördermöglichkeiten im europäischen Bereich sind im einzelnen zu erfragen bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutsch- land, Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn (Telefon 02 28 - 53 00 90) und im MEIER DRUCK BT 14/1052 S03 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 4 - besonderen für die Kulturförderprogramme der EU bei der Kulturkon- taktstelle "Cultural Contact Point Germany", Haus der Kultur, Weber- straße 59 a, 53113 Bonn (Telefon 02 28 - 2 01 35 27). Im übrigen ist eine detaillierte Auskunft nicht möglich, da alle Förderanträge auf den Ein- zelfall abgestellt werden und nicht generell beantwortet werden können. 7. Abgeordnete Ursula Heinen (CDU/CSU) Welche anderen kulturellen Einrichtungen mit europäischem Bezug werden in Nordrhein- Westfalen zur Zeit mit Bundesmitteln geför- dert? Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 11. Mai 1999 Unter der Voraussetzung, daß ein weiter Kulturbegriff zugrunde gelegt wird und die europäischen Implikationen der nationalen Kulturpolitik berücksichtigt werden, können folgende Einrichtungen genannt wer- den, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1998 mit Bundesmitteln geför- dert wurden: Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Deut- scher Musikrat, Deutscher Kulturrat, Philharmonica Hungaria, Ruhr- festspiele Recklinghausen, Beethoven-Haus Bonn, Kultur- und Aus- stellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bergbaumuseum Bochum, Museum Koenig Bonn, Deutsche Welle Köln. 8. Abgeordnete Ursula Heinen (CDU/CSU) Welche der nach Maßgabe der Frage 7 geförder- ten Einrichtungen muß innerhalb der nächsten beiden Jahre mit einer Kürzung oder Streichung von Mitteln rechnen? Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Dr. Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 11. Mai 1999 Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beantwortet werden. Grundsätzlich werden alle kulturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung in der nächsten Zeit überprüft werden. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 9. Abgeordnete Petra Bläss (PDS) Verfügt die Bundesregierung über Informatio- nen, daß Frauen- und Mädchenhändler bereits in den Flüchtlingslagern in Mazedonien und Albanien eingetroffen sind, um Frauen und MEIER DRUCK BT 14/1052 S04 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 5 - Mädchen gen Westen zu transferieren, um sie dort in die Prostitution oder Pornographie zu verkaufen, und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung dagegen zu er- greifen? 10. Abgeordnete Petra Bläss (PDS) Verfügt die Bundesregierung über Informatio- nen, daß Organisationen von Pädokrimen oder einzelne Pädokrime den in den Flüchtlings- lagern tätigen Hilfsorganisationen oder über Internet und andere Medien anbieten, Kinder aus den Krisengebieten aufzunehmen, und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bun- desregierung auch in ihrer Eigenschaft als EU- Ratspräsidentschaft zum Schutz von Flücht- lingskindern vor sexueller Ausbeutung durch Pädokrime zu ergreifen? Antwort des Staatssekretärs Wolfgang Ischinger vom 7. Mai 1999 Die Bundesregierung ist besorgt über allgemeine Hinweise auf die Verschleppung von Frauen und Kindern im Zusammenhang mit den Vertriebenenströmen aus dem Kosovo. Solche Hinweise erfolgten zuletzt in einem mündlichen Bericht der VN-Flüchtlingshochkommis- sarin Sadako Ogata an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 5. Mai 1999, in dem sie sich insbesondere auf die Verschleppung von Frauen und Kindern bezog, die in Gastfamilien beherbergt waren. Ein- zelfallbezogene Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierzu derzeit nicht. Sie steht jedoch mit dem UNHCR in engem Kontakt, um diesen Hinweisen weiter nachzugehen. Was Albanien im besonderen angeht, so ist folgendes festzuhalten. Kriminelle Strukturen sind in Albanien weitverbreitet. Dies trifft insbe- sondere auch auf den Bereich der Prostitution zu. Frauen- und sonstige Nichtregierungsorganisationen berichten immer wieder von Fällen, in denen albanische Frauen zur Prostitution nach Europa verkauft worden seien. Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, daß auch Flüchtlings- frauen betroffen sind. Inwiefern kriminelle Strukturen bereits auf die Situation in den Flüchtlingslagern einwirken, kann gegenwärtig nicht verläßlich beurteilt werden. Umgehend eingeleitete Nachforschungen erbrachten bisher keine weitergehenden Erkenntnisse. Die Bundes- regierung mißt diesen Fragen große Bedeutung bei. Sie ist im Rahmen des ihr Möglichen um Aufklärung bemüht und wird sich zusammen mit dem UNHCR für geeignete Vorbeuge- oder ggf. Abhilfemaßnahmen einsetzen. 11. Abgeordneter Volker Kröning (SPD) Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Rote Kreuz bisher nicht im Kosovo tätig, um Flüchtlingen zu helfen? MEIER DRUCK BT 14/1052 S05 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 6 - Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 7. Mai 1999 Das Rote Kreuz war bereits seit langer Zeit sehr intensiv im Kosovo tätig, um Flüchtlingen sowie auch den dort intern Vertriebenen zu helfen. Das gilt sowohl für das IKRK, als auch in Abstimmung mit dem IKRK und der Föderation der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond- gesellschaften für das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Bei den Flüchtlingen, die im Kosovo aufgenommen wurden, handelt es sich vor allem um Serben aus der Krajina und aus Bosnien und Herzego- wina. Seit März 1998 ist zu diesen die hohe Zahl der intern Vertriebenen hinzugekommen. Dies sind zunächst die kosovo-albanischen Opfer der im Frühjahr 1998 eskalierten serbischen Verfolgungs- und Vertrei- bungsmaßnahmen sowie dort bisher wohnhafte Serben, die sich vor der UCK in Sicherheit zu bringen suchen. Im Herbst 1998 wurde die Zahl der intern vertriebenen Kosovo-Albaner bereits auf 330 000 geschätzt, von denen allerdings 30 000 außerhalb des Kosovo in Montenegro Zuflucht gesucht hatten. Nach Stand vom 5. Mai 1999 wird davon ausge- gangen, daß die Verfolgungen und Vertreibungen der Kosovo-Albaner inzwischen zu einer Zahl zwischen 350 000 und 850 000 Menschen geführt haben, die sich noch im Kosovo befinden, während 61 700 in Montenegro Zuflucht gesucht haben und 211 340 nach Mazedonien, 404 200 nach Albanien sowie 17 600 nach Bosnien und Herzegowina ver- trieben worden sind. Das Rote Kreuz hat seine Hilfstätigkeit im Kosovo nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Grundlage des ihm von der Staatengemein- schaft übertragenen Mandats und der sich aus diesen ergebenden Grundsätze von Anfang an darauf ausgerichtet, daß sie allen Konflikt- opfern zugute kommen konnte. Das gilt auch für die Zusammenarbeit, die innerhalb der Rotkreuz-Bewegung das DRK mit dem Jugoslawi- schen Roten Kreuz verbindet. Einzelprojekte dieser Zusammenarbeit sind auch von der Bundesregierung und das heißt vom Auswärtigen Amt im Rahmen der humanitären Hilfe, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen seiner entwicklungsorientierten Nothilfe sowie - durch die unentgelt- liche Abgabe von Sanitätsmaterial der Bundeswehr - auch vom Bundes- ministerium der Verteidigung (BMVg) gefördert worden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen und dem Jugoslawi- schen Roten Kreuz ist auch im Gesamtrahmen der deutschen humanitä- ren Hilfe stets ein wertvolles Teilelement gewesen. Innerhalb der über eine Vielzahl von Partnern in Deutschland und vor Ort abgewickelten deutschen Hilfe war sie ebenso unverzichtbar wie beispielsweise auch die unmittelbare Zusammenarbeit mit der spezifisch kosovo-albani- schen Hilfsorganisation Mutter Teresa. Die besondere Bedeutung der Arbeit des Roten Kreuzes für die Konfliktopfer im Kosovo ist auch deutlich geworden, als fast alle nationalen und internationalen Hilfs- organisationen am 20. März 1999 Jugoslawien verließen und das IKRK zu den ganz wenigen gehörte, deren Delegierte auch nach dem Beginn der militärischen Operationen der NATO zumindest noch einige Tage im Land geblieben sind. 12. Abgeordneter Volker Kröning (SPD) Unter welchen Voraussetzungen kann ein sol- cher Einsatz im Hinblick auf die noch anschwel- lende Zahl der Flüchtlinge ermöglicht werden? MEIER DRUCK BT 14/1052 S06 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 7 - Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 7. Mai 1999 Im Kosovo will das IKRK, das seine Delegierten dort seit dem 29. März 1999 ebenfalls abgezogen hat, seine Arbeit jetzt so rasch wie möglich wieder aufnehmen. Nach einem Treffen von IKRK-Präsident Somma- ruga mit NATO-Generalsekretär Solana und seinem anschließenden Besuch am 26. April in Belgrad scheinen diese Bemühungen ein gutes Stück vorangekommen zu sein. Da zu den Aufgaben des Roten Kreuzes neben der Versorgung auch der Schutz der Konfliktopfer im Konfliktland gehört und diese Arbeit nur mit Zustimmung der dortigen Regierung wahrgenommen werden kann, muß das Rote Kreuz in besonderer Weise auf seine Neutralität und Unabhängigkeit achten. Daß diese beiden Grundsätze auch im Rahmen der deutschen humani- tären Hilfe gelten und daß die Hilfsorganisationen auch dann die eigent- lichen Träger dieser Hilfe sind, wenn ihre Maßnahmen vom Staat geför- dert werden, ist in den zwölf Punkten verankert, auf die die beteiligten Ressorts der Bundesregierung sich mit den Hilfsorganisationen nach der Gründung des Gesprächskreises Humanitäre Hilfe im Jahr 1992 geeinigt haben. Diese zwölf Punkte und die seitherige Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Hilfsorganisationen im Gesprächskreis sowie in dem 1994 aus diesem hervorgegangenen Koordinierungsaus- schuß Humanitäre Hilfe haben sich bewährt. Sie stellen wichtige Grundsatzelemente in den Beziehungen zwischen Bundesregierung, Hilfsorganisationen und Zivilgesellschaft dar. Die Vielzahl der deutschen Hilfsorganisationen, ihre Eigenständigkeit und das eigene Mandat und spezifische Engagement jeder einzelnen Organisation erlauben es den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Spende und damit ihren Auftrag in die Hand der Organisation ihres Vertrauens zu legen. Sie helfen ihrer Organisation, stärken die deutsche Zivilgesell- schaft und entlasten den Staat. Über die Zusammenarbeit zwischen ihrer Organisation und deren Partner vor Ort unterstützen sie auch die Zivilgesellschaft im Katastrophenland. Die Eigenständigkeit und der Pluralismus der deutschen humanitären Hilfe haben ihre Bewährungsprobe längst bestanden. Sie sind auch in der jetzigen Situation in Mazedonien und Albanien und auch angesichts von möglicherweise noch erheblich zunehmenden Flüchtlingszahlen wichtig. Der Hilfsbedarf ist gewaltig, und wir können froh sein, daß sich in beiden Ländern bereits eine Vielzahl deutscher Organisationen enga- giert hat und daß diese mit ihren Projekten auch private Spendenmittel sowie beispielsweise auch Unterstützungen deutscher Bundesländer mit einbringen. Die Koordinierung der deutschen Leistungen muß natürlich auch einge- ordnet sein in eine erfolgreiche Gesamtkoordinierung auf internatio- nalem Niveau. Diese Aufgabe liegt unbestritten beim UNHCR. Auch die in Skopje und Tirana für die Aktivitäten der deutschen humanitären Hilfe in Mazedonien und Albanien eingerichteten deutschen Verbin- dungsbüros und der Beauftrage der Bundesregierung für die Koordinie- rung der deutschen Hilfsmaßnahmen in Mazedonien achten streng dar- auf, daß alle deutschen Maßnahmen mit dem UNHCR abgestimmt und in dessen Gesamtstrategie eingeordnet sind. MEIER DRUCK BT 14/1052 S07 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 8 - Inzwischen gibt es deutsche Beteiligungen in einer Vielzahl von Lagern. Das DRK ist in Mazedonien im Lager Stenkovac/Brazda mit einem Krankenhaus tätig, das der Versorgung von fast 50 000 Menschen dient. In Nordalbanien hat das DRK in Kukes für 10 000 Vertriebene Zelte, Decken und Küchensets zur Verfügung gestellt und ein Hygiene-Team entsandt. Im südalbanischen Korca hält es die medizinische Versorgung des unter maßgeblicher Beteiligung der Bundeswehr aufgebauten Zelt- lagers für 5 000 Vertriebene aufrecht. 13. Abgeordneter Volker Kröning (SPD) Wie kann Flüchtlingen aus dem Kosovo, die an den Grenzen verharren bzw. in den Nachbar- ländern auf ihre Rückkehr warten, geholfen werden, ohne die Grundsätze des Roten Kreu- zes zu verletzen? Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 7. Mai 1999 Die humanitären Beiträge deutscher Hilfsorganisationen sowie deren Abstimmung mit und ihre Förderung durch die Bundesregierung wer- den durch die Grundsätze des Roten Kreuzes nicht behindert. Die Bilanz der verwirklichten und eingeleiteten deutschen Hilfsleistungen spricht für sich. 14. Abgeordneter Volker Kröning (SPD) Welche Regeln gelten für die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den anderen staatlichen Organisationen, den verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und den Stellen der UNO bei der weiteren Flüchtlingshilfe in Mazedonien und Albanien? Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer vom 7. Mai 1999 Die Erfahrungen der Kosovo-Krise und der gewaltige Bedarf an huma- nitärer Soforthilfe für Hunderttausende von Vertriebenen, zu denen jeden Tag noch Zigtausende von weiteren verzweifelten Menschen hin- zukommen können, haben erneut deutlich gemacht, daß in Großkata- strophen neben den zivilen Hilfsorganisationen auch das Militär wert- volle und unverzichtbare Hilfe leisten kann. In Mazedonien und Alba- nien ist der UNHCR als lead agency für alle Maßnahmen zur Betreuung der Kosovo-Vertriebenen anerkannt. In einem Briefwechsel vom 21. und 22. April haben NATO-Generalsekretär Solana und die Hochkom- missarin für Flüchtlinge, Sadako Ogata, am Beispiel von Albanien als die Sektoren, auf denen eine Unterstützung der Flüchtlingsbetreuungs- arbeit durch die NATO benötigt wird, die Bereiche der Transportlogi- stik und der Durchführung von Transporten von Hilfsgütern und Flüchtlingen sowie den Bau von Lagern einschließlich der Versorgung mit Wasser und der sanitären Anlagen identifiziert. MEIER DRUCK BT 14/1052 S08 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 9 - Das DRK hat bereits jetzt in großem Umfang Lufttransporte durch die Bundeswehr nach Mazedonien und Albanien in Anspruch genommen. Es ist auch grundsätzlich bereit, in von der Bundeswehr errichteten Lagern die medizinische Betreuung der Vertriebenen zu übernehmen. 15. Abgeordneter Markus Meckel (SPD) Wie sind die unterschiedlichen Akzente bei der Beschreibung der "Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität" in den beim Was- hingtoner Gipfel der NATO verabschiedeten Dokumenten zu interpretieren? Antwort des Staatsministers Günter Verheugen vom 10. Mai 1999 Sowohl das Kommuniqu-e des NATO-Gipfels in Washington als auch das neue Strategische Konzept befassen sich mit der Verwirklichung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität im Bündnis und mit der Ausprägung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungs- politik durch die Europäische Union. Unterschiedliche Akzente beru- hen auf dem Charakter des Strategischen Konzepts als politisch-mili- tärischem Grundlagendokument mit längerfristigem Geltungsanspruch und dem operativeren Charakter des Kommuniqu-es, das insbesondere auch die Bereitschaft zur Fortentwicklung der Europäischen Sicher- heits- und Verteidigungsidentität auf der Grundlage der Berliner Beschlüsse aus dem Jahre 1996 erklärt, um der Europäischen Union den Rückgriff auf die kollektiven Kräfte und Fähigkeiten der Allianz zu erleichtern. 16. Abgeordneter Markus Meckel (SPD) Steht dahinter, daß im Strategischen Konzept davon die Rede ist, daß die Westeuropäische Union auf Ressourcen der NATO zurückgrei- fen kann, während im Kommuniqu-e auch im- mer die Option EU als sicherheitspolitischer Akteur genannt wird, ein nur unterschiedlicher Sprachgebrauch, oder deuten sich damit unter- schiedliche Konzeptionen für eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik an? Antwort des Staatsministers Günter Verheugen vom 10. Mai 1999 Auch das Strategische Konzept berücksichtigt ausdrücklich die Per- spektive EU-geführter Operationen (vgl. Nummer 17, 30). Strate- gisches Konzept und Gipfelkommuniqu-e enthalten hinsichtlich der Ver- wirklichung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine einheitliche und schlüssige Konzeption des Bündnisses. MEIER DRUCK BT 14/1052 S09 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 10 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 17. Abgeordnete Susanne Jaffke (CDU/CSU) Inwiefern ist es zutreffend, daß die Bundes- regierung die derzeitigen bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Regelungen der Bundesbeam- tenbesoldung für die neuen Länder bis zum Jahr 2002 gesetzlich festschreiben will? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper vom 11. Mai 1999 Es ist nicht richtig, daß die Bundesregierung die Regelungen des Bun- desbesoldungsgesetzes zur Höhe der Besoldung für die neuen Länder bis zum Jahr 2002 gesetzlich festschreiben will. Der Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Län- dern 1999 sieht lediglich vor, die zum Jahresende 1999 auslaufenden besoldungs- und versorgungsrechtlichen Ermächtigungen für Über- gangsregelungen in den neuen Ländern zu verlängern. Mit der Verlän- gerung dieser Ermächtigungen bis zum 31. Dezember 2002 wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, auch künftig im Beamtenbereich die Bezüge entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finan- ziellen Entwicklung in den neuen Ländern anzupassen. Ohne eine sol- che entsprechende Verlängerung würde der Bundesregierung künftig das notwendige rechtliche Handlungsinstrumentarium nicht mehr zur Verfügung stehen, Besoldung und Versorgung entsprechend der Ent- wicklung im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes anzupassen. 18. Abgeordnete Vera Lengsfeld (CDU/CSU) Welche verfassungsschutzrelevanten Erkennt- nisse hat die Bundesregierung über die Unter- stützung des Besuches des Sohnes und der Tochter Che Guevara vom 8. bis 18. April 1999, der von der "Freundschaftsgesellschaft BRD - Kuba e. V." organisiert wurde (vgl. "Unsere Zeit" vom 26. März 1999)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast vom 11. Mai 1999 Der Bundesregierung liegen zu der in der schriftlichen Frage zitierten Pressemeldung zu dem Besuch des Sohnes und der Tochter von Che Guevara keine verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse vor. 19. Abgeordnete Vera Lengsfeld (CDU/CSU) Welche verfassungsschutzrelevanten Erkennt- nisse liegen der Bundesregierung zum Umfang der Serviceleistungen der im Verfassungs- schutzbericht 1996 (hrsg. vom Bundesministe- rium des Innern, Bonn, Mai 1997, S. 76) genannten "Freundschaftsgesellschaft BRD - Kuba e. V." für das kubanische Regime vor? MEIER DRUCK BT 14/1052 S10 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 11 - Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast vom 11. Mai 1999 Die "Freundschaftsgesellschaft Bundesrepublik Deutschland - Kuba e.V." (FG) sammelt im Rahmen ihrer "internationalistischen Solidarität" mit Kuba Gebrauchsgüter unterschiedlichster Art, die helfen sollen, Pro- duktions- und Versorgungsengpässe aller Art in Kuba zu mildern. Die Sammlungen sind nicht ausschließlich humanitär begründet, son- dern dienen nach dem Selbstverständnis der FG der Unterstützung und Aufrechterhaltung des kubanischen Regimes. 20. Abgeordnete Vera Lengsfeld (CDU/CSU) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur PDS-Arbeitsgemeinschaft Cuba Si (vgl. Verfassungsschutzbericht 1998 des Bundes, S. 127), insbesondere hinsichtlich der in der Presse bereits im April 1996 aufgedeckten Durchsetzung mit ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicher- heit? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast vom 11. Mai 1999 Die "Solidaritätsarbeit" zugunsten Kubas ist für die PDS von großer Bedeutung. Der wesentliche Träger ist die "Arbeitsgemeinschaft Cuba Si beim Parteivorstand der PDS". Die AG sammelt Geld- und Sach- spenden für Kuba. In einem Interview der Tageszeitung "Neues Deutschland" (ND) vom 16. Februar 1999 äußerte das Mitglied des Koordinierungsrates der AG Cuba Si, Reinhart Thiele, dazu, die AG arbeite bundesweit in 40 regionalen Gruppen. Die Spendenentwicklung sei konstant gut, 1998 habe man 826 000 DM gesammelt. In einem Beschlußantrag der AG an die 2. Tagung des 6. Parteitages der PDS (6. März in Suhl), "Solidarität mit Kuba" heißt es, Kuba wider- stehe seit fast 40 Jahren dem Druck einer sich ständig verschärfenden Blockade- und Strangulierungspolitik durch die ideologische und wirt- schaftlich-militärische Vormacht dieses globalisierten Kapitalismus, die USA. In dieser Situation halte Kuba an den sozialistischen Werten und Errungenschaften seiner Revolution fest. Kuba stelle sich den Heraus- forderungen, Schwierigkeiten und Widersprüchen des Transforma- tionsprozesses, allerdings ohne den Kampf um Alternativen zur kapita- listischen Entwicklungslogik aufzugeben. Unter den heute erschwerten Bedingungen in Kuba müsse das Erreichte erhalten und kreativ ausge- baut werden. Diese schwierige Aufgabe verdiene auch weiterhin die uneingeschränkte und umfassende Solidarität der PDS. Es gebe keinen vernünftigen Grund, Kuba aus der internationalen Gemeinschaft aus- zuschließen oder zu isolieren, es sei denn, man unterwerfe sich dem Diktat der USA. Der 6. Parteitag der PDS erwarte von den Abgeordne- ten der PDS-Bundestagsfraktion, daß sie im Sinne dieses Antrages par- lamentarisch wirke und Druck auf die Bundesregierung ausübe ("PDS- Pressedienst" Nr. 16 vom 23. April 1999). MEIER DRUCK BT 14/1052 S11 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 12 - Zu einer, wie in der Frage angesprochen, Durchsetzung der AG mit ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums für Staats- sicherheit liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. 21. Abgeordnete Karin Rehbock-Zureich (SPD) Wir wird sich nach Auffassung der Bundesregie- rung das Abkommen über die Freizügigkeit des Personenverkehrs zwischen der Europäischen Union und der Schweiz künftig auf die soge- nannte Wehrpflichtersatzzahlungs-Regelung der Schweiz für Doppelbürger mit deutscher und schweizerischer Staatsangehörigkeit - insbeson- dere für die, die ihren Wehrdienst bereits in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet haben - auswirken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast vom 11. Mai 1999 Das Abkommen wird sich auf den o. a. Personenkreis nicht auswirken. Das Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits soll Unionsbürgern und Staatsange- hörigen der Schweiz a) das Recht auf Einreise, Aufenthalt, Zugang zu einer unselbständigen Erwerbstätigkeit und Niederlassung als Selbständige sowie ein Blei- berecht im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien einräumen, b) die Erbringung von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet der Vertrags- parteien erleichtern, c) das Recht auf Einreise und Aufenthalt für Personen einräumen, die im Aufnahmeland keine Erwerbstätigkeit ausüben sowie d) Unionsbürgern bzw. Staatsangehörigen der Schweiz wechselseitig gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie den Inländern einräumen (Artikel 1 des Abkommensentwurfes in der am 26. Februar 1999 paraphierten Entwurfsfassung). Artikel 2 des Vertragsentwurfes untersagt die Diskriminierung von Unionsbürgern bzw. Staatsangehörigen der Schweiz aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit. Dieses Diskriminierungsverbot wird inhaltlich durch die in Artikel 2 in bezug genommenen Anhänge I bis III zum Ver- tragsentwurf präzisiert. Anhang I konkretisiert die Vorgaben zur Per- sonenfreizügigkeit. Anhang II enthält Regelungen zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Anhang III betrifft die Anerken- nung beruflicher Qualifikationen und Befähigungsnachweise. Fragen der "doppelten Wehrpflicht" und der Leistung von Wehrpflicht- ersatzzahlungen bei doppelter Staatsangehörigkeit bzw. späterem Erwerb der schweizerischen Staatsangehörigkeit werden in den Anhän- gen I bis III nicht geregelt. Das Diskriminierungsverbot des Artikels 2 des Abkommensentwurfes erstreckt sich deshalb auch nicht auf die Ableistung des Wehrdienstes bzw. die Heranziehung zu Ersatzzahlun- gen nach Maßgabe des schweizerischen Rechts. MEIER DRUCK BT 14/1052 S12 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 13 - Das Abkommen wirkt sich daher nicht auf die Staatsangehörigen der Schweiz aus, die ihren Wehrdienst als (ehemalige) deutsche Staatsange- hörige bereits in Deutschland abgeleistet haben. Die Bundesregierung regt an, daß der Betroffene Rechtsauskünfte zu evtl. Möglichkeiten der Befreiung von der Wehrpflichersatzzahlung bei der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft einholt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 22. Abgeordneter Ernst Hinsken (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß in den nächsten Jahren bei relativ schwa- chem Wirtschaftswachstum die Aufwendungen des Staates und der sozialen Sicherungssysteme insgesamt aufgrund vorgegebener gesetzlicher und weiterer unausweichlicher Belastungen (z. B. Personalkosten im öffentlichen Dienst) sowie zusätzlicher Lasten (z. B. finanzielle Bes- serstellung der Familien nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Aufwendungen und humane Folgelasten in Verbindung mit dem Kosovo-Konflikt) im Trend deutlich stärker steigen dürften als die Einnahmen? 23. Abgeordneter Ernst Hinsken (CDU/CSU) Ist nach Aufassung der Bundesregierung die Einschätzung zutreffend, daß bei gegebenem Bedingungsumfeld zwangsläufig entweder eine Verstärkung der Neuverschuldung des Staates für konsumtive Ausgaben und beim Staatsver- brauch zu erwarten ist oder aber alternative Einsparungen oder strukturelle Steuer- und Abgabensteigerungen zu Minderungen der real verfügbaren Einkommen großer Bevölkerungs- gruppen führen würden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 5. Mai 1999 Die Bundesregierung hat in ihrer neuesten Projektion der gesamtwirt- schaftlichen Entwicklung bis zum Jahre 2003 den mittelfristigen Wachs- tumsansatz gegenüber der letztjährigen Mittelfristprojektion bis 2002 zwar leicht zurückgenommen, jedoch wird auch mit diesem niedrigeren Wachstumsansatz der Trend der vergangenen Jahre überschritten. MEIER DRUCK BT 14/1052 S13 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 14 - Die Bundesregierung hat bei ihrem Amtsantritt eine äußerst schwierige Finanzlage vorgefunden. Um die Probleme des Bundeshaushalts zu verschleiern, hat die frühere Bundesregierung Wachstumsraten und Steuereinnahmen jahrelang systematisch zu hoch angesetzt. Die Aus- gaben, z. B. für den Arbeitsmarkt, wurden nach unten gerechnet. Milli- ardenschwere Haushaltsrisiken, z. B. aus den Krisen in Asien, Rußland und Südamerika, wurden ignoriert. Feststehende Verpflichtungen wur- den nicht ordnungsgemäß veranschlagt. Hinzu kommen die finanziellen Auswirkungen des Familienurteils des Bundesverfassungsgerichts. Von der Vorgängerregierung ist ein Schuldenberg angehäuft worden, der die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes dramatisch ein- schränkt. 1982 betrugen die Schulden des Bundes rd. 314 Mrd. DM. Im vergangenen Jahr lag die Verschuldung des Bundes bei fast 1 500 Mrd. DM. Dafür muß der Bund heute über 80 Mrd. DM im Jahr an Zinsen zahlen, das ist fast ein Viertel der gesamten Steuereinnahmen des Bun- des. Diese Zinslast stranguliert den Bundeshaushalt immer mehr. Solide Staatsfinanzen sind eine unverzichtbare Grundlage für neue Arbeitsplätze, für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und für soziale Stabilität. Deshalb ist die Sanierung der Staatsfinanzen eine der zentralen Aufgaben der neuen Bundesregierung. Der Marsch in den Verschuldungsstaat muß gestoppt werden. Wir dürfen nicht weiter auf Kosten der Zukunft leben. Mit einem konsequenten Konsolidierungs- kurs wird die Bundesregierung dafür sogen, daß die Neuverschuldung Schritt für Schritt zurückgeführt wird. Der Anstieg der Verschuldung ist aber erst gestoppt, wenn der Bundeshaushalt für den Ausgleich keine Nettokreditaufnahme mehr braucht. Deshalb setzt die Bundesregie- rung für die nationale Finanzpolitik ein qualitativ neues Ziel: Wir brau- chen so bald wie möglich einen ausgeglichenen Haushalt. Wir dürfen nicht länger auf Kosten der kommenden Generationen leben. Deshalb müssen wir auch bereit sein, unsere Ansprüche an den Staat zurückzunehmen. Alle Ausgaben müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Die Zielgenauigkeit und Effizienz staatlicher Leistun- gen muß verbessert werden. Nicht alles, was wünschbar wäre, ist auch finanzierbar. Zur Konsolidierungsstrategie der Bundesregierung gehört auch die nachhaltige Stärkung von Wachstum und Beschäftigung: Die erfolgrei- che Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Schaffung neuer Arbeits- plätze ist ein entscheidender Schlüssel für eine dauerhafte Sanierung der Staatsfinanzen. Mit dem Haushalt 1999 hat die neue Bundesregierung einen ersten Schritt zur Konsolidierung des Bundeshaushalts unternommen. Mit den Entscheidungen zum Haushalt 2000 und zum Finanzplan bis 2003 wird die Bundesregierung die politischen Weichen für eine dauerhafte Sanie- rung des Bundeshaushalts stellen. In diesem Kontext wird auch die Umsetzung der geforderten Neuregelung des Familienleistungsaus- gleichs sowie die Unternehmenssteuerreform geregelt werden. 24. Abgeordneter Ernst Hinsken (CDU/CSU) Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch geeignete strukturpolitische Maßnahmen - auch Verstärkung oder Vorziehen öffentlicher Investitionen - das Wirtschaftswachstum zu MEIER DRUCK BT 14/1052 S14 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 15 - forcieren und damit zum Abbau der Arbeits- losigkeit, zur Minderung der Belastungen durch Sozialtransfers an Arbeitslose und durch Steige- rungen des Aufkommens an Steuern und Sozial- abgaben zu einer wachsenden Beschäftigung beizutragen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 5. Mai 1999 Die Bundesregierung hat sich in ihrer Koalititionsvereinbarung vom November 1998 ausdrücklich zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bekannt. Dort heißt es: "Durch eine sinnvolle Kombina- tion von Angebots- und Nachfragepolitik wird die neue Bundesregie- rung die Rahmenbedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung verbessern." Mit dem Einstieg in die Einkommensteuerreform (1. Stufe ab Januar 1999), dem Einstieg in die ökologische Steuerreform (1. Stufe ab April 1999) und der Senkung der Lohnnebenkosten (Reduzierung des Bei- tragssatzes zur Rentenversicherung von 20,3 auf 19,5 v. H. ab April 1999) wurden wichtige, in der Koalitionsvereinbarung genannte struk- turpolitische Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht bzw. umge- setzt. Im Rahmen der engen haushaltspolitischen Spielräume wurden darüber hinaus im neuen Entwurf des Bundeshaushalts 1999 wichtige Akzente im Blick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung gesetzt, z. B. durch: - Stärkung der Zukunftsinvestitionen für Forschung, Bildung und Wis- senschaft, - Stabilisierung der Bundesleistungen für den Aufbau Ost, - Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, - Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine Entlastung am Arbeitsmarkt zeichnet sich bereits ab. So prognosti- zieren beispielsweise die Forschungsinstitute in ihrem Frühjahrsgut- achten einen kontinuierlichen Rückgang der Arbeitslosenquote von 11,2 v. H. im Jahr 1998 auf 10,6 v. H. im Jahr 1999 und 9,9 v. H. im Jahr 2000. 25. Abgeordneter Ernst Hinsken (CDU/CSU) Ist die Bundesregierung dazu bereit, mit den Sozialpartnern Möglichkeiten zur Verlänge- rung der Regelarbeitszeiten, zu Ausweitungen zuschlagsfreier Mehrarbeit und zu einer flexib- leren Gestaltung von Arbeitszeiten zu erörtern, um so durch Kostensenkungen das Wirtschafts- wachstum zu forcieren, auch unter dem Aspekt, daß ein struktureller Wachstumsschub, selbst bei sinkenden Arbeitskosten je Arbeitsstunde, nicht nur zu höheren Einkommen, sondern auch zur Steigerung der Einnahmen des Staates und der sozialen Sicherungssysteme beitragen könnte? MEIER DRUCK BT 14/1052 S15 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 16 - Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 5. Mai 1999 Die Bundesregierung sowie Repräsentanten der Arbeitgeberverbände, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften befassen sich im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit unter anderem mit der Frage, welche Wege der Arbeitszeitgestaltung zu einer Überwindung der Arbeitslosigkeit - zumindest aber zu einer Beschäftigungssicherung - beitragen können. Hierfür wurde eigens eine Arbeitsgruppe einge- richtet. Schwerpunktthemen der Arbeitsgruppe "Arbeitslosigkeit" sind: - Arbeitszeitflexibilisierung und Abbau von Überstunden, - Teilzeitarbeit und - Altersteilzeit. Eine Verlängerung der Regelarbeitszeit ist nicht Gegenstand der Gespräche. 26. Abgeordneter Gerhard Jüttemann (PDS) Wie bewertet die Bundesregierung als Mehr- heitseigner der Deutschen Telekom AG die von dieser angestrebte Fusion mit der Telecom Ita- lia, und aus welchen Gründen ist die Bundes- regierung an dieser Fusion interessiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 7. Mai 1999 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierungs- und Konver- genzprozesse (Telekommunikation, Medien und Informationstechno- logie) sowie mit Blick auf bereits realisierte bzw. angekündigte Mega- fusionen wird sich die Bundesregierung bei der abschließenden Beurtei- lung des beabsichtigten Zusammenschlusses ausschließlich an den Interessen der Zukunftssicherung der Unternehmen Deutsche Telekom AG und Telecom Italia und ihrer Beschäftigten orientieren. Von besonderer Bedeutung ist dabei, daß die Telekommunikation als Schlüsselindustrie des nächsten Jahrhunderts gilt und die größten Wachstumschancen bietet. Die Bundesregierung begrüßt daher die Bemühungen der beiden Unternehmensvorstände, ein leistungsfähiges Unternehmen in Europa zu schaffen. 27. Abgeordneter Gerhard Jüttemann (PDS) Welche Fusionsfolgen prognostiziert die Bun- desregierung für die Entwicklung der Zahl und der Qualität der Arbeitsplätze bei der Deut- schen Telekom AG? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 7. Mai 1999 Der von beiden Unternehmen beabsichtigte Merger ist auf die nachhal- tige Überlebensfähigkeit im globalen Wettbewerb gerichtet. Die damit verbundenen Prognosen sind auf die Zukunftssicherung der beiden Unternehmen ausgerichtet. MEIER DRUCK BT 14/1052 S16 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 17 - 28. Abgeordneter Gerhard Jüttemann (PDS) Welche positiven und welche negativen Folgen könnte die Fusion nach Ansicht der Bundes- regierung für den Wettbewerb im Telekommu- nikationsbereich im nationalen und im inter- nationalen Maßstab haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 7. Mai 1999 Aus Sicht der Bundesregierung lassen sich derzeit wettbewerbliche Implikationen des geplanten Zusammenschlusses von Deutsche Tele- kom AG und Telecom Italia für den deutschen Telekommunikations- markt nicht ableiten. Die Marktposition der Deutschen Telekom AG wird durch einen Zusammenschluß mit einem ausländischen Unterneh- men, das im deutschen Markt nicht vertreten ist, unmittelbar nicht tangiert. Die Zuständigkeit für die anstehende Prüfung der Frage, ob der Zusam- menschluß mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist, liegt ausschließ- lich bei der Europäischen Kommission. 29. Abgeordneter Gerhard Jüttemann (PDS) Was bedeutet es konkret, und wie begründet die Bundesregierung, daß sie zwar ihre Stimm- rechte nicht einschränken, sich aber weiterhin aus der unternehmerischen Führung der Deut- schen Telekom AG und auch später des fusio- nierten Konzerns heraushalten werde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 7. Mai 1999 Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Ausübung ihrer Eigen- tümerposition - wie jeder andere Eigentümer einer Aktiengesellschaft - an die aktienrechtlichen Vorschriften gebunden. 30. Abgeordneter Dirk Niebel (F.D.P.) Warum wurden Betriebe im Hotel- und Gast- stättengewerbe im Zusammenhang mit der Ein- stufung für die Ökosteuer nicht dem Produzie- renden Gewerbe zugeordnet, obwohl in Betrie- ben mit angeschlossener Küche der höchste Energieeinsatz anfällt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 10. Mai 1999 Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform differenziert zwischen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, Unternehmen der Landwirtschaft und anderen Unternehmen wie z. B. den verschie- denen Dienstleistungsunternehmen. MEIER DRUCK BT 14/1052 S17 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 18 - Ziel des Gesetzgebers ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutsch- land erzeugten Güter auf den Weltmärkten zu erhalten. Dienstlei- stungsunternehmen sind im Regelfall nicht dem gleichen internationa- len Wettbewerbsdruck ausgesetzt wie Unternehmen des Produzieren- den Gewerbes. Für die ganz überwiegende Zahl der Dienstleister be- steht eine Konkurrenzsituation typischerweise nur zu anderen Dienst- leistern, die aber ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland unter den gleichen Rahmenbedingungen arbeiten. Anders ist die Situation von in der Bundesrepublik Deutschland herge- stellten Produkten zu bewerten. Sie sind frei auf den Weltmärkten han- delbar und müssen mit Produkten konkurrieren, die unter völlig ande- ren Rahmenbedingungen hergestellt werden. Die Entscheidung, ob ein Unternehmen z.B. dem verarbeitenden Gewerbe oder einem anderen Wirtschaftszweig zuzuordnen ist, wird auf der Grundlage der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statisti- schen Bundesamtes getroffen. Die Höhe des Energieverbrauchs eines Unternehmens ist dagegen kein Kriterium, um das Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen. 31. Abgeordnete Christine Ostrowski (PDS) Wie erklärt die Bundesregierung - vor allem mathematisch - die Tatsache, daß im ursprüng- lichen Gesetzentwurf über den Einstieg in die ökologische Steuerreform für 1999 ca. 11 Mrd. DM Mehreinnahmen veranschlagt waren, die zu der Senkung des Rentenversicherungsbeitra- ges um 0,8 Prozent führen sollten, im beschlos- senen Gesetz jedoch, wegen der Änderungen und Ausnahmeregeln, nur noch Mehreinnah- men für 1999 von ca. 8 Mrd. DM zu erwarten sind, die trotzdem zur Senkung des Rentenver- sicherungsbeitrages um 0,8 Prozent ausreichen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 6. Mai 1999 Die veranschlagten Mehreinnahmen haben sich von 11,3 Mrd. DM auf 8,4 Mrd. DM vermindert, weil das Gesetz zum Einstieg in die ökologi- sche Steuerreform nicht - wie zunächst vorgesehen - am 1. Januar 1999, sondern am 1. April 1999 in Kraft getreten ist. Die Senkung der Bei- tragssätze zur Rentenversicherung um 0,8 Prozentpunkte ist ebenfalls erst am 1. April 1999 in Kraft getreten, so daß gegenüber dem ursprüng- lichen Gesetzentwurf kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf entsteht. 32. Abgeordnete Christine Ostrowski (PDS) Hat die Bundesregierung ihre Absicht geän- dert, die Mehreinnahmen aus der Ökosteuer ausschließlich für die Senkung der Rentenver- sicherungsbeiträge zu verwenden, wie man aus der Aussage des Parlamentarischen Staatsse- kretärs beim Bundesministerium für Wirtschaft MEIER DRUCK BT 14/1052 S18 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 19 - und Technologie, Siegmar Mosdorf, entneh- men könnte, der im Zusammenhang mit der Großkampagne "Solar - na klar" erklärte, daß es in der rot-grünen Koalition das starke Bestre- ben gebe, das Solarwärme-Programm mit Mit- teln aus der Ökosteuer auf bis zu 200 Mio. DM aufzustocken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 6. Mai 1999 Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, das Aufkommen der ökolo- gischen Steuerreform aus der Belastung des umweltschädlichen Ener- gieverbrauchs über eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge in vollem Umfang an die privaten Haushalte und Unternehmen zurückzu- geben und den Einsatz erneuerbarer Energien nicht zu belasten. Da jedoch eine Belastung der erneuerbaren Energien in der 1. Stufe der ökologischen Steuerreform aus steuertechnischen und handelsrecht- lichen Gründen noch nicht realisierbar war, hat die Koalition entschie- den, das Aufkommen aus der Besteuerung erneuerbarer Energien über ein Förderprogramm zugunsten erneuerbarer Energien wieder zurück- zugeben. In seiner Sitzung am 22. April 1999 hat der Haushaltsausschuß daher beschlossen, das Förderprogramm zugunsten des Einsatzes erneuerbarer Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie um 180 Mio. DM auf 200 Mio. DM aufzustocken. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie 33. Abgeordnete Anita Schäfer (CDU/CSU) Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Regelungen des Schornsteinfegerwesens der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das in der Bundesrepublik Deutschland im Gesetz über das Schornsteinfegerwesen vom 15. September 1969 geregelt ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Siegmar Mosdorf vom 7. Mai 1999 Eine dem deutschen Schornsteinfegerrecht vergleichbare Regelung gibt es nach den vorliegenden Informationen in verschiedenen europäischen Staaten. In Österreich, Teilen Italiens (Provinz Bozen), teilweise in Frankreich (in Paris, in den Departements Elsaß und Lothringen), Nor- wegen, Finnland, Dänemark und Schweden gibt es einen Kehrzwang und zum Teil auch feste Kehrbezirke. MEIER DRUCK BT 14/1052 S19 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 20 - 34. Abgeordnete Anita Schäfer (CDU/CSU) Inwiefern besteht hinsichtlich einer durch den EG-Vertrag vorgeschriebenen Harmonisierung der Lebensverhältnisse die Möglichkeit und die Notwendigkeit, auf dem Gebiet des Schorn- steinfegerwesens zu einer EU-einheitlichen Regelung zu kommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Siegmar Mosdorf vom 7. Mai 1999 Der EG-Vertrag schreibt nicht die umfassende Harmonisierung der Lebensverhältnisse vor, sondern ermöglicht nur Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zur Erleichterung der Niederlassungs- und Dienst- leistungsfreiheit sowie Harmonisierungen im Bereich des Arbeitsschut- zes und bestimmter Arbeitsbedingungen und Sozialvorschriften. Sie ergänzen die entsprechenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Eine Notwendigkeit, auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens zu spezi- fischen EG-einheitlichen Regelungen zu kommen, erscheint zur Zeit auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität nicht gegeben. Zur Gewährleistung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit hat der Rat die Richtlinie 92/51/EWG über die zweite allgemeine Rege- lung zur Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise in Ergän- zung zur Richtlinie 89/48/EWG erlassen, die auch für Schornsteinfeger gilt. Die Richtlinie beinhaltet keine Regelungen zur Harmonisierung von Berufszugangs- und Ausbildungsbedingungen. Ausgenommen von den Regelungen der Richtlinie 92/51/EWG ist jedoch die Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters in der Bun- desrepublik Deutschland. Die Bundesregierung beruft sich darauf, daß diese Tätigkeit mit der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne von Artikel 45 EG-Vertrag von Amsterdam (alt Artikel 55) verbunden und damit von den Freizügigkeitsregelungen der Gemeinschaft ausgenom- men ist. Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt bei der Feuerstät- tenschau, bei der Bauabnahme und bei den Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes sowie der rationellen Energieverwertung öffentliche Aufgaben als staatlich beliehener Unternehmer mit der Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsakten wahr. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 35. Abgeordnete Kersten Naumann (PDS) Welche gesetzlichen Regelungen und Verord- nungen beabsichtigt die Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda 2000 im Agrarbereich noch im Jahre 1999 in den Deutschen Bundestag einzubringen bzw. zu erlassen? MEIER DRUCK BT 14/1052 S20 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 21 - Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim vom 7. Mai 1999 Die Umsetzung der Agenda 2000 erfordert eine Änderung des Wein- gesetzes. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag voraus- sichtlich noch 1999 einen Gesetzesentwurf zuleiten. Im übrigen erfolgt die Umsetzung der Agenda 2000 im Marktordnungsbereich durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Ernährung, Land- wirtschaft und Forsten auf Grundlage des Marktorganisationsgesetzes. Diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Fol- gende bestehende Rechtsverordnungen sind im Zuge der Umsetzung zu ändern: Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung, Rinder- und Schafprämien-Verordnung, Milch-Garantiemengen-Verordnung, Weinverordnung und Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechtes. 36. Abgeordnete Kersten Naumann (PDS) In welcher Weise wird die Bundesregierung sichern, daß bei der Umsetzung der rechtlichen Regelungen zur Agenda 2000, die in nationaler Verantwortung zu treffen sind, die parlamenta- rischen Gremien, der Sachverstand von Exper- ten und die Meinung der Betroffenen einbezo- gen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim vom 7. Mai 1999 Am 21. April 1999 berichtete die Bundesregierung im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages über die verwaltungsmäßige Umsetzung der Beschlüsse zur Agenda 2000, insbesondere bei Milch und Rindfleisch. Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion wird im Juni eine Anhörung mit dem Thema "Aus- wirkungen der Beschlüsse zur Agenda 2000 auf die deutsche Land- und Forstwirtschaft" stattfinden, an der Wissenschaftler, Länder und Ver- bände teilnehmen. Weiterhin steht die Bundesregierung hinsichtlich der Ausgestaltung der Umsetzung der Agenda 2000 in intensivem Aus- tausch mit den Ländern und dem Berufstand. Im übrigen wird die Bun- desregierung im Rechtssetzungsverfahren den beteiligten Fachkreisen und Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 37. Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU) Sind am Haus von Bundesminister Karl-Heinz Funke 1997 Schwarzarbeiten ausgeführt wor- den, wie das Magazin FOCUS am 3. Mai 1999 berichtet? 38. Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU) Gibt es für die durchgeführten Dachdeckerar- beiten über dem Wohnteil des Hauses eine ord- nungsgemäße Rechnung? MEIER DRUCK BT 14/1052 S21 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 22 - 39. Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU) Von wem wurde der Auftrag für diese Arbeiten erteilt? Antwort des Bundesministers Karl-Heinz Funke vom 7. Mai 1999 Der im Bericht des Magazins FOCUS am 3. Mai 1999 enthaltene Vor- wurf der Schwarzarbeit ist nicht zutreffend. Die Verhandlungen mit dem Auftragnehmer, dem gewerbetreibenden Dienstleistungsunter- nehmer Jürgen Hobbiebrunken, die Überwachung der Auftragserfül- lung und die ordungsgemäße Abrechnung der erbrachten Werkleistung wurden von Frau Petra Funke vorgenommen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung 40. Abgeordnete Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) Sind von den Neuregelungen zur Scheinselb- ständigkeit auch Volkshochschulen und andere Erwachsenenbildungseinrichtungen, die freibe- rufliche Kursleiter und Dozenten beschäftigen, betroffen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Achenbach vom 11. Mai 1999 Die Neuregelungen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit verfol- gen nicht die Absicht, aus Selbständigen Beschäftigte zu machen. Die Abgrenzung zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung orientiert sich weiterhin an den dazu von der Rechtsprechung ent- wickelten Grundsätzen. Maßgeblich bleibt die Gesamtwürdigung aller tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten im Einzelfall. Treffen Merkmale für eine Beschäftigung und für die Selbständigkeit zusam- men, kommt es darauf an, welche Merkmale überwiegen und wo der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt. Soweit die Tätigkeit von Volkshoch- schullehrern bisher nach den von der arbeits-, sozial- und steuerrechtli- chen Rechtsprechung entwickelten Kriterien als selbständige Tätigkeit anzusehen war, ergeben sich durch die Neuregelung keine Änderungen. Nur wenn sich nicht aufklären läßt, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, kommt der neuen Ver- mutungsregelung praktische Bedeutung zu. Den Auftraggebern und/ oder den Auftragnehmern bleibt aber auch dann noch die Möglichkeit, die Vermutung einer Beschäftigung durch entsprechende Tatsachen zu MEIER DRUCK BT 14/1052 S22 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 23 - widerlegen. Wenn also mindesten zwei der vier in - 7 Abs. 4 SGB IV genannten Kriterien erfüllt sind, bedeutet das noch nicht, daß damit festgestellt ist, daß es sich bei der Tätigkeit um eine scheinselbständige Tätigkeit handelt. Diese Auslegung ist am 27. April 1999 von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung in einem Gespräch mit Bundesminister Walter Riester ausdrücklich bestätigt worden. Die Sozialversicherungsträger werden einen bundeseinheitlichen Katalog von Kriterien erarbeiten, der nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür enthält, wann eine abhän- gige Beschäftigung und wann Selbständigkeit vorliegt. Dadurch und durch die Verwendung bundeseinheitlicher Fragebögen wird ein hohes Maß von Rechtssicherheit und Transparenz erreicht. Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, daß die neu geschaffene Vor- schrift des - 2 Nr. 9 SGB VI über arbeitnehmerähnliche Selbständige auf Volkshochschullehrer keine Anwendung findet. Auch insoweit ist die Behauptung, Volkshochschullehrer seien durch das neue Gesetz in die Versicherungspflicht einbezogen worden, nicht zutreffend. Einer (Neu-)Einbeziehung dieses Personenkreises bedurfte es nicht, denn selbständige Lehrer und Erzieher (auch Volkshochschuldozen- ten), die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind bereits durch Gesetz vom 10. November 1922 in die Rentenversicherung einbezogen worden. - 2 Nr. 1 SGB VI, der im übrigen auch schon 1989 geschaffen wurde, hat diese Regelung praktisch unverändert übernommen. Wenn jetzt einige selbständige Volkshochschuldozenten ihre Verärge- rung darüber zum Ausdruck bringen, daß sie Beiträge zur Rentenver- sicherung zahlen müssen, müssen sie sich fragen lassen, ob sie sich in der Vergangenheit korrekt verhalten haben, wenn sie trotz der seit über 70 Jahren bestehenden Versicherungspflicht die Beitragszahlung unter- lassen haben. 41. Abgeordneter Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) Wie stuft die Bundesregierung im Rahmen der Neuregelung des 630-Mark-Gesetzes Schülerin- nen und Schüler ein, die als Prospektausträger kurzfristig mit insgesamt weniger als 50 Arbeits- tagen im Jahr bei einem Arbeitgeber tätig sind und deren Arbeitsverhältnis seit über zwei Jah- ren beim selben Arbeitgeber aufrechterhalten wird, und fallen diese Schülerinnen und Schüler unter die Sozialversicherungsfreiheit oder nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Mascher vom 6. Mai 1999 Nach Auffassung der Bundesregierung ist bei der Anwendung der 50-Tage-Regelung des - 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, wenn das Austragen von Prospekten durch Schülerinnen und Schüler zu beurteilen ist, der Ausgestaltung der betreffenden Vertragsverhältnisse im Einzelfall Rechnung zu tragen. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffas- sung, daß in diesen Fällen Geringfügigkeit angenommen werden sollte. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Sozialversicherungs- träger das Sozialversicherungsrecht in eigener Verantwortung durch- führen. MEIER DRUCK BT 14/1052 S23 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 24 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 42. Abgeordnete Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung die in einer AFP- Meldung vom 21. April 1999 verbreitete Aus- sage des NATO-Sprechers, Guiseppe Marani, bestätigen, demnach bei den Nato-Luftangrif- fen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien Ge- schosse mit abgereichertem Uran zur Bekämp- fung jugoslawischer Panzereinheiten verwendet werden, und wenn ja, in welchem Umfang wur- den diese Waffensysteme bisher eingesetzt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Erkenntnisse über den Einsatz von Geschossen mit abgereichertem Uran bei den NATO-Luftangriffen gegen die Bundesrepublik Jugosla- wien zur Bekämpfung von jugoslawischen Panzereinheiten liegen hier nicht vor. Die Bundeswehr besitzt keine Waffen mit abgereichertem Uran. 43. Abgeordnete Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über welche Untersuchungen, Studien oder sonstigen Erkenntnisse verfügt die Bundes- regierung hinsichtlich der durch Waffensysteme mit abgereichertem Uran verursachten Strah- lungs- und Gesundheitsschäden bei Soldaten und Zivilbevölkerung in den Einsatzgebieten, und über welche Untersuchungen, Studien oder sonstigen Erkenntnisse verfügt die Bundes- regierung hinsichtlich der durch diese Waffen verursachten langfristigen Strahlenbelastun- gen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Untersuchungen/Studien zu dieser Thematik wurden durch die Bundes- wehr nicht durchgeführt, da sie diese Munition weder eingeführt hat noch verwendet. 44. Abgeordnete Monika Knoche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwieweit kann die Bundesregierung die Aus- sage der "International Physicans for the Pre- vention of Nuclear War" (IPPNW) in einer Presseerklärung vom 7. April 1999 bestätigen, demnach Waffensysteme mit abgereichertem Uran auch den Boden und damit die Zukunft der Menschen dort gefährden würden? MEIER DRUCK BT 14/1052 S24 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 25 - Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Untersuchungen/Studien wurden zu dieser Thematik durch die Bundes- wehr nicht durchgeführt, da sie diese Munition weder eingeführt hat noch verwendet. 45. Abgeordnete Monika Knoche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über welche Studien, Untersuchungen oder sonstigen Erkenntnisse verfügt die Bundes- regierung hinsichtlich des sogenannten "Golf- kriegssyndroms", an dem sowohl irakische Sol- daten als auch Soldaten der westlichen Staaten und die Zivilbevölkerung im südlichen Irak lei- den, und teilt die Bundesregierung die Auffas- sungen einer Wissenschaftlerin des internatio- nalen Instituts für öffentliche Gesundheit, wonach die im Golfkrieg eingesetzten uranhal- tigen Waffen "höchstwahrscheinlich Hauptver- ursacher des ,Golfkriegssyndroms+ " seien und der versuchte Schaden nicht nur unendliches Leid für die heutigen Opfer bedeute, sondern "die genetischen Schädigungen" auch "an die Nachkommen weitergegeben werden" können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Eigene Studien oder Untersuchungen zum sogenannten "Golfkriegs- syndrom" liegen hier nicht vor. Aus Veröffentlichungen verschiedener Hypothesen in naturwissenschaftlichen Fachzeitschriften kann die Bun- desregierung keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Einsatz von Waffensystemen mit abgereichertem Uran und dem "Golfkriegssyn- drom" ableiten. 46. Abgeordneter Dirk Niebel (F.D.P.) Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die Nutzung des US-Flugplat- zes Heidelberg durch Jets seit Beginn des NATO-Einsatzes im Kosovo deutlich nachge- lassen hat, einen Nachweis über die militärische Notwendigkeit der einzelnen Jetflüge geführt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 199 Der am US-Flugplatz Heidelberg stattfindende Flugbetrieb mit strahl- getriebenen Luftfahrzeugen (militärische Version der zweistrahligen Cessna 560 Citation) beschränkt sich auf die Durchführungen von dienstlich notwendigen Verbindungsflügen für die vor Ort befindlichen US-Hauptquartiere. MEIER DRUCK BT 14/1052 S25 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 26 - Die Häufigkeit der Flüge hat sich auch seit Beginn des NATO-Einsatzes im Kosovo grundsätzlich nicht geändert. Ein eigener Nachweis über die militärische Notwendigkeit der einzel- nen Flüge auf dem Flugplatz Heidelberg wird vom Bundesministerium der Verteidigung nicht geführt. 47. Abgeordneter Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) Trifft es zu, daß das Bundesamt für Wehrtech- nik und Beschaffung (BWB) im Rahmen des "BEL-Bedarfsmanagement Luftwaffe" zur Zeit verbindliche Angebote für das Jahr 2000 mit dem Ziel einholt, anschließend eine kostengün- stigere Alternative seitens der Amtsseite zu er- arbeiten, um dieser dann das Bedarfsmanage- ment für die Ersatzteilversorgung in bundesei- genen Lagern zu übertragen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Es trifft nicht zu, daß im Rahmen des Market Testing Pilotvorhabens "BEL-Bedarfsmanagement Luftwaffe" durch das Bundesamt für Wehr- technik und Beschaffung erst ein verbindliches Angebot der Industrie eingeholt wird, um anschließend eine kostengünstigere Alternative sei- tens der Amtsseite zu erarbeiten. Vielmehr hat das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung zwischen sämtlichen in der Luftwaffen- Logistik tätigen industriellen Leistungserbringern das gesamte Lei- stungsspektrum "BEL-Bedarfsmanagement Luftwaffe" im Wettbe- werb ausgeschrieben und gebeten, ein verbindliches Angebot bis 30. April 1999 abzugeben. Auf der Basis der gleichen Leistungsbeschreibung wurde das Material- amt der Luftwaffe als amtsinterner Bieter aufgefordert, zum gleichen Termin ein verbindliches und unabhängiges amtsinternes Angebot ab- zugeben. Hiernach wird das durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung ermittelte wirtschaftliche Industrieangebot zur Erbringung der Gesamtleistung mit dem internen Angebot im Bundesministerium der Verteidigung verglichen. Dadurch ist eine Gleichbehandlung der externen und internen Anbieter sichergestellt. 48. Abgeordneter Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) Wie wird sichergestellt, daß in dem vom Bun- desamt für Wehrtechnik und Beschaffung durchgeführten Market Testing Pilotverfahren "BEL-Bedarfsmanagement Luftwaffe" die von der Amtsseite und von der Privatwirtschaft vor- gelegten Angebote neutral geprüft werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Das Bewertungsgremium setzt sich aus Fachpersonal des Bedarfsträ- gers und des Bedarfsdeckers zusammen; es ist dem Ziel der Wirtschaft- lichkeit verpflichtet. Den Vorsitz führt der Vorhabenmanager des Füh- rungsstabes der Luftwaffe. Die Bewertung soll zu einem gemeinsamen Vorschlag führen. MEIER DRUCK BT 14/1052 S26 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 27 - Der amtsinterne Anbieter ist in dem Bewertungsgremium nicht ver- treten. Die Bewertung sämtlicher Angebote durch das Vorhabenmanagement erfolgt zeitgleich anhand einer auf alle Angebote anzuwendenden Bewertungsmatrix in Form eines Preis-/Leistungsvergleiches. Entspre- chend der Market Testing Richtlinie des Bundesministeriums der Ver- teidigung (Bundesministerium der Verteidigung - OrgStab 4 - Az 10- 07-00 vom 13. Juli 1998) ist das Bewertungsergebnis unter Mitwirkung des Sonderbeauftragten für Rationalisierung dem zuständigen Staats- sekretär zur Billigung vorzulegen. Damit wird die Neutralität der Prü- fung gewahrt. 49. Abgeordneter Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) Welche sich Kostenangaben entziehenden Pa- rameter neben dem Kostenaufwand für die bei- den Varianten (zentrale/dezentrale Wahrneh- mung BEL-Bedarfsmanagement Luftwaffe) werden in der Endbewertung verglichen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote erfolgt anhand der aus der Leistungsbeschreibung abgeleiteten Bewertungskri- terien mittels einer Bewertungsmatrix. Neben dem Kostenaspekt wird zur Erreichung einer wirtschaftlichen und dauerhaften Leistungserfül- lung eine Reihe von fachlichen und qualitativen Kriterien einbezogen, wie z. B. - Bewertung der Chancen zum langfristigen Erfahrungserhalt bezogen auf die Gesamtheit des hier eingesetzten Personals unter Berücksich- tigung eines Regenerationsbedarfs, - Kompatibilität der Verfahren der Datenverarbeitung bezüglich einer formatgerechten Datenbereitstellung und die - Fähigkeit der Organisation, auf Leistungs-/Organisations- und Struk- turänderungen flexibel zu reagieren. 50. Abgeordneter Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) Ist aus dem Market Testing Pilotverfahren "BEL-Bedarfsmanagement Luftwaffe" des Bun- desamtes für Wehrtechnik und Beschaffung zu schließen, daß das Bundesministerium der Ver- teidigung die Zentralisierung im bundeseigenen Bereich zu Lasten einer insgesamt kostengünsti- geren Lösung der Dezentralisierung im privaten Bereich anstrebt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Ziel des Market Testing Pilotvorhabens "BEL-Bedarfsmanagement Luftwaffe" ist es, die wirtschaftlichste Lösung der Aufgabenwahrneh- mung im Wettbewerb unter Einschluß der Luftwaffe als amtsinternem MEIER DRUCK BT 14/1052 S27 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 28 - Bieter zu ermitteln. Entsprechend dem noch ausstehenden Ergebnis des nach Angebotsschluß durchzuführenden Kosten-/Leistungsvergleiches kann dies entweder die Leistungserbringung durch die Industrie oder die Leistungserbringung durch die Bundeswehr zur Folge haben. 51. Abgeordneter Christian Simmert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfügt die Bundeswehr über Waffensysteme mit abgereichertem Uran, und falls ja, wann wurden diese Waffensysteme bisher eingesetzt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Die Bundeswehr verfügt nicht über Waffensysteme mit abgereichertem Uran. 52. Abgeordneter Christian Simmert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Waffensystemen mit abgereichertem Uran im Rahmen der NATO-Luftangriffe gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, und welche In- itiativen hat sie gegebenenfalls unternommen, um den Einsatz dieser Waffensysteme im Rah- men der NATO-Luftangriffe zu unterbinden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schulte vom 7. Mai 1999 Erkenntnisse über den Einsatz von Waffensystemen mit abgereicher- tem Uran im Rahmen der NATO-Luftangriffe liegen bisher nicht vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 53. Abgeordneter Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) Sind Pressedarstellungen richtig, daß das Raum- ordnungsverfahren zum Saale-Ausbau ausge- setzt oder abgesetzt wurde? 54. Abgeordneter Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) Welche Planungsmaßnahmen sind derzeit von der Bundesregierung eingeleitet worden, um eine verbesserte Schiffbarmachung der Saale sicherzustellen? MEIER DRUCK BT 14/1052 S28 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 29 - 55. Abgeordneter Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) Welche weiteren alternativen Möglichkeiten neben dem Bau einer Staustufe bei Rosenburg werden untersucht? Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 13. Mai 1999 Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung wird vertiefende Untersuchun- gen und Planungen unter besonderer Berücksichtigung der Eingriffs- minimierung bzw. der Entwicklung geeigneter Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen - zur Optimierung flußregelnder Maßnahmen ohne Staustufe (ein- schiffiger freifließender Ausbau zwischen Calbe und der Mündung der Saale in die Elbe) sowie - zur Standortoptimierung eines Staustufenausbaus im Saaleabschnitt Klein-Rosenburg/Groß-Rosenburg durchführen. Mit dem Land Sachsen-Anhalt ist abgestimmt, die Einleitung des Raumordnungsverfahrens bis zum Vorliegen der Untersuchungsergeb- nisse zurückzustellen. Die unabhängig von den Ausbauplanungen kurz- fristig möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Schiffahrtsverhält- nisse, u. a. Schlammbaggerungen in den Schleusenhaltungen sowie Instandsetzungsmaßnahmen an den vorhandenen Schleusen sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortgeführt werden. 56. Abgeordnete Christine Ostrowski (PDS) Wie hoch beziffert sich die durchschnittliche Summe, die monatlich an Krediten für die Wohnraummodernisierung von der Kreditan- stalt für Wiederaufbau (KfW) ausgereicht wird, und monatlich durch Tilgungen und Zinsen an die KfW für ausgereichte Kredite zur Wohn- raummodernisierung zurückfließt (vgl. Ant- wort auf die Fragen 28, 29 in Drucksache 14/428)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann vom 7. Mai 1999 Aus dem Zusagevolumen von 9,2 Mrd. DM für 1998 ergibt sich ein durchschnittlicher Monatsbetrag von 767,5 Mio. DM, wobei in Abhän- gigkeit vom Antragseingang in einzelnen Monaten Abweichungen von 40 % auftreten. Im Jahr 1998 sind von seiten der Kreditnehmer insgesamt 1 892 Mio. DM an Zinsen und 7 552 Mio. DM an Tilgungen an die KfW geflossen, im Monatsdurchschnitt demnach 787 Mio. DM Zins und Tilgung. MEIER DRUCK BT 14/1052 S29 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 30 - 57. Abgeordneter Arnold Vaatz (CDU/CSU) Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Vor- schläge des 37. Deutschen Verkehrsgerichtsta- ges in Goslar zur Verbesserung der Verkehrs- sicherheit (wie zum Beispiel Telephonieren im Auto, Arzneimittelkonsum von Verkehrsteil- nehmern, Einhaltung der Verkehrsvorschrif- ten) zu reagieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrügger vom 7. Mai 1999 Für die Bundesregierung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Daueraufgabe ersten Ranges. Die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit die Entschließungen des diesjährigen Verkehrsgerichtstages in Goslar im einzelnen geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu verbessern, und wie sie dann gegebe- nenfalls umgesetzt werden können. Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, daß das Thema "Te- lefonieren am Steuer" ebenfalls Gegenstand der Beratungen der letzten Verkehrsministerkonferenz in Frankfurt a.M. am 21./22. April 1999 war. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder haben die Bun- desregierung aufgefordert, das Telefonieren für den Fahrer ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt mit einem gesetzlichen Ver- bot einschließlich Bußgeldbewehrung zu belegen. Dies entspricht auch den bisherigen Überlegungen der Bundesregierung. Die Bundesregie- rung wird unter Beteiligung der Länder und Verbände voraussichtlich im Sommer 1999 hierzu einen abgestimmten Vorschlag vorlegen. Zum Arzneimittelkonsum von Verkehrsteilnehmern teilt die Bundes- regierung mit, daß zum 1. August 1998 ein Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes (- 24 a Abs. 2 StVG) in Kraft getreten ist, durch die das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluß von Drogen verboten wird. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit Geld- buße und Fahrverbot geahndet. Nach der sogenannten Ausschlußklau- sel soll keine Geldbuße verhängt werden, wenn ein Arzneimittel für einen konkreten Krankheitsfall verordnet und bestimmungsmäßig ein- genommen wird. Der Verkehrsgerichtstag hat diese Regelung aus- drücklich bestätigt und sieht für den Arzneimittelbereich weiteren For- schungsbedarf. Die Bundesregierung hat daher bei der Bundesanstalt für Straßenwesen entsprechende Forschungsvorhaben in Auftrag gege- ben, z. B. zu der bedeutsamen Arzneimittelgruppe der Benzodiazepine. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Deutschen Verkehrs- gerichtstages, daß zur besseren Einhaltung der Verkehrsvorschriften Verkehrsregelungen objektiv notwendig und plausibel sein müssen. Der Verordnungsgeber hat mit der Einführung des - 45 Abs. 9 StVO bereits einen wesentlichen Schritt zur Steigerung der Plausibilität der konkreten Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichenanordnungen unternommen. Die auch auf Wunsch der Länder zustande gekommene Regelung erfordert zahlreiche Einzelfallprüfungen vor Ort und bedarf daher naturgemäß einer gewissen Umsetzungszeit. MEIER DRUCK BT 14/1052 S30 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 31 - Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß der Verordnungsgeber mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) lediglich den rechtlichen Rahmen zur Regelung des Straßenverkehrs vorgibt. Die Ausführung der StVO fällt dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen (Artikel 83, 84 GG) in die alleinige Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, welche die Durchführung der StVO durch ihre örtlich zuständigen Behörden wahr- nehmen. Dies gilt auch für die Gesamtheit der Beschilderung. Die Auffassung des Verkehrsgerichtstages, daß es zur Verbesserung der Einhaltung der Verkehrsvorschriften einer allgemeinen Anhebung der Geldbußen nicht bedarf, wird geteilt. Die Bundesregierung setzt inso- weit auf ein ausgewogenes Verhältnis von Verkehrssicherheitsanteil einerseits sowie Überwachung und Sanktionierung andererseits. Die weitere Empfehlung zur Erhöhung der Regelfahrverbote bei vorsätz- lichen, exzessiven Verkehrsverstößen deckt sich zum Teil mit einem Vorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen. Es ist beabsichtigt, die Sanktionen für extreme Überschreitun- gen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter Ausschöpfung des ge- setzlichen Fahrverbotsrahmens von drei Monaten anzuheben. Die Verschärfung der Fahrverbote für gesetzliche Verkehrsverstöße scheitert an der gegenwärtigen Gesetzessystematik, denn die Bußgeld- katalog-Verordnung geht von fahrlässiger Tatbegehung aus. Ob es künftig erforderlich ist, für einzelne Vorsatztaten Regelfahrverbote festzuschreiben, oder ob insoweit weiterhin die der Bußgeldbehörde obliegende Einzelfallwürdigkeit nach - 25 StVG für eine tatangemes- sene Ahndung ausreicht, bedarf noch der Erörterung mit den für die Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen obersten Landesbehörden. 58. Abgeordneter Arnold Vaatz (CDU/CSU) Erwägt die Bundesregierung den Ausbau der Sachsen-Franken-Magistrale und der Mitte- Deutschland-Linie als Alternative zum Bau der ICE-Strecke durch den Thüringer Wald? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrügger vom 7. Mai 1999 Gemäß Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 werden Alterna- tiven zu bisherigen Vorhabenplanungen, wie die sogenannte Sachsen- magistrale (Chemnitz - Plauen - Nürnberg) und die sogenannte Mitte-Deutschland-Verbindung (Kassel - Erfurt - Chemnitz - Dresden - Görlitz) geprüft und bewertet. Die Arbeiten zur Zusam- menstellung und Bewertung des erreichten Sach- und Meinungsstandes zu den Alternativen zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE) Nr. 8, insbesondere Nr. 8.1, Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt (Que- rung des Thüringer Waldes) sind weitgehend abgeschlossen. Eine abschließende Entscheidung zum VDE und den Ausbaustrecken Nürnberg - Leipzig/Dresden und Paderborn - Bebra - Erfurt - Wei- mar - Jena - Glauchau - Chemnitz wird nunmehr im Monat Mai erwartet. MEIER DRUCK BT 14/1052 S31 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 32 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 59. Abgeordneter Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung die Meinung der "Bauwirtschaft" (Bauindustrie 1-2/99), daß die neue EU-Wasser-Rahmenrichtlinie das Ende des modernen Tiefbaus in Deutschland ein- läuten würde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Simone Probst vom 10. Mai 1999 Der Entwurf der Wasserrahmenrichtlinie in der Fassung der politischen Einigung vom 16. Juni 1998 (Dokument 9710/98 ENV 300 PRO COOP 104 vom 26. Juni 1998) sah in Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b als Ziel der Richtlinie u. a. die Vermeidung einer Verschlechterung des Zustands des Grundwassers vor. Hieraus hat der für die Bauwirtschaft zuständige Bundesverband geschlossen, daß Tiefbaumaßnahmen, die zu Einwir- kungen auf das Grundwasser führen, in Zukunft gegen die Richtlinie verstoßen würden und damit nicht mehr zulässig seien. Die Bundes- regierung hat schon damals diese Befürchtungen nicht geteilt, da durch Baumaßnahmen in der Regel keine Auswirkungen zu erwarten sind, die das von der Richtlinie aufgestellte Ziel eines guten Grundwasserzustan- des gefährden könnten. Im Rahmen der Beratungen unter deutscher Präsidentschaft wurde dar- über hinaus dem Wunsch der Bauindustrie nach einer Klarstellung in der Richtlinie selbst Rechnung getragen. Der am 11. März 1999 vom Ministerrat als Gemeinsamer Standpunkt beschlossene Richtlinienent- wurf enthält nunmehr in Artikel 13 Abs. 3 Buchstabe g im fünften Spie- gelstrich eine Ausnahmeregelung für Hoch- und Tiefbauarbeiten mit Auswirkungen auf das Grundwasser. Demnach können die Mitglied- staaten unter Festlegung der entsprechenden Bedingungen Hoch- und Tiefbauarbeiten und ähnliche Arbeiten über oder unter der Erdoberflä- che, bei denen ein Kontakt zum Grundwasser entsteht, gestatten. Hier können die Mitgliedstaaten festlegen, daß solche Arbeiten als geneh- migt betrachtet werden müssen, wenn sie im Einklang mit allgemein verbindlichen Regeln, die die Mitgliedstaaten für solche Arbeiten erstellt haben, durchgeführt werden. Der moderne Tiefbau in Deutschland wird somit durch die Anforderun- gen der Wasserrahmenrichtlinie keineswegs in Frage gestellt, insbeson- dere dann nicht, wenn sich seine Modernität auch in der Berücksichti- gung von Umweltbelangen niederschlägt. 60. Abgeordneter Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) Wie weit ist die Richtlinie verfahrensmäßig fort- geschritten, und welche Stellungnahme hat die Bundesregierung bisher dazu abgegeben? MEIER DRUCK BT 14/1052 S32 - F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 33 - Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Simone Probst vom 10. Mai 1999 Der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ord- nungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Was- serpolitik, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), ist von der Kommis- sion am 26. Februar 1997 verabschiedet und durch zwei Änderungs- vorschläge der Kommission vom 26. November 1997 und vom 17. Fe- bruar 1998 ergänzt worden. Der Ministerrat hat sich am 16. Juni 1998 auf einen überarbeiteten Vorschlag geeinigt. Das Europäische Par- lament (EP) hat am 11. Februar 1999 in der ersten Lesung der WRRL zahlreiche Änderungsanträge gestellt. Der Umweltministerrat hat am 11. März 1999 einen Gemeinsamen Standpunkt zur WRRL beschlos- sen, wobei nur ein Teil der Änderungsanträge des EP Berücksichtigung gefunden hat. Nachdem am 1. Mai 1999 der Amsterdamer Vertrag in Kraft getreten ist, muß die WRRL nunmehr im Mitentscheidungsverfahren zusammen mit dem EP verabschiedet werden. Nach den Wahlen zum EP am 13. Juni 1999 wird das EP voraussichtlich im 4. Quartal 1999 seine zweite Lesung der WRRL durchführen. Sollte das EP in dieser Lesung dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 11. März 1999 nicht zustim- men, wird ein Mitentscheidungsverfahren durchgeführt, in dem eine Einigung über den Richtlinienvorschlag erzielt werden muß. Die Bundesregierung hat am 22. Juli 1997 zum Vorschlag der Kommis- sion vom 26. Februar 1997 und am 19. Mai 1998 zu den Änderungen vom 26. November 1997 und 17. Februar 1998 Stellung genommen. Die Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt.*) Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 61. Abgeordnete Elke Wülfing (CDU/CSU) Trifft es zu, daß das Sofortprogramm der Bun- desregierung für 100 000 neue Ausbildungs- plätze keine Förderung vorsieht für solche Fälle, in denen Auszubildende, welche zuvor eine Ausbildung abgebrochen haben, von einem neuen Ausbildungsbetrieb eingestellt werden sollen? *) Vom Abdruck der Anlagen wurde aufgrund der Nummer 13 Satz 2 in Verbin- dung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen abgesehen. MEIER DRUCK BT 14/1052 S33 - F8 18.05.99 Drucksache 14/1052Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 34 - Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen vom 7. Mai 1999 Nach den am 25. November 1998 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten für das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeits- losigkeit sollen im Jahr 1999 100 000 Jugendliche in Ausbildung und Arbeit gebracht werden. Das Sofortprogramm dient im ausbildungsför- dernden Teil (Artikel 2 bis 6) dem Ziel, unvermittelte Ausbildungs- platzbewerberinnen und -bewerber, die noch für das laufende Ausbil- dungsjahr 1998/1999 einen Ausbildungsplatz suchen, in Ausbildung zu bringen. Nach den Eckpunkten wird mit dem ausbildungsfördernden Teil des Sofortprogramms die Vermittlung von insgesamt 20 000 Jugendlichen in Ausbildung angestrebt. Jugendliche, die eine betriebliche Berufsausbildung abbrechen und sich zur Wiedervermittlung in eine Berufsausbildung bei den Arbeitsämtern melden, gehören zum Kreis der Personen, die nach dem Sofortpro- gramm gefördert werden können. Das Sofortprogramm sieht dazu folgende Förderungen vor, die auch Ausbildungsabbrechern, die sich bei den Arbeitsämtern melden, zugute kommen können: 1. Zur Unterstützung der Bemühungen, noch nicht vermittelte Bewer- berinnen und Bewerber um Ausbildungsplätze für das laufende Aus- bildungsjahr 1998/1999 sowie Jugendliche, die im Rahmen dieses Programms eine außerbetriebliche Ausbildung beginnen, in betrieb- liche Ausbildung zu vermitteln, können Projekte auf lokaler und regionaler Ebene, die eine Ausschöpfung noch nicht genutzter betrieblicher Ausbildungskapazitäten sowie die Mobilisierung neuer zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze ermöglichen, gefördert werden (Artikel 2 - 1). 2. Die Begründung eines zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsver- hältnisses in betrieblichen Ausbildungsverbünden kann mit einem einmaligen Zuschuß von 3 000 DM gefördert werden bzw. mit einem Zuschuß von 5 000 DM, wenn Jugendlichen, die eine außerbetrieb- liche Ausbildung nach dem Sofortprogramm begonnen haben, unter Anrechnung der außerbetrieblichen Ausbildungszeit übernommen werden (Artikel 2 - 4). 3. Unvermittelten Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht in betrieb- liche Ausbildung vermittelt werden können, kann ein Ausbildungs- jahr in einer außerbetrieblichen Einrichtung angeboten werden. Die Förderung kann nach Ablauf eines Ausbildungsjahres fortgesetzt werden, solange es trotz andauernder Bemühungen im Zusammen- wirken mit dem Träger der Maßnahme nicht gelingt, den Auszubil- denden in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln (Artikel 4). 62. Abgeordnete Elke Wülfing (CDU/CSU) Sollte dies zutreffen, welche Fördermöglich- keiten gibt es seitens der Bundesregierung, um diesen Auszubildenden einen Abschluß ihrer Ausbildung zu ermöglichen? MEIER DRUCK BT 14/1052 S34 F8 18.05.99 Deutscher Bundestag - 14. WahlperiodeDrucksache 14/1052 - 35 - Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen vom 7. Mai 1999 Entfällt (trifft nicht zu). Bonn, den 14. Mai 1999 14.05.1999 nnnn