Deutscher Bundestag: Drucksache 13/8005 vom 20.06.1997 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 1997 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Adler, Brigitte (SPD)44, 45, 46 Altmann, Gila (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)75, 76 Beck, Volker (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1, 2 Behrendt, Wolfgang (SPD)48, 96 Bindig, Rudolf (SPD)12 Brähmig, Klaus (CDU/CSU)19, 20, 21 Bulmahn, Edelgard (SPD)63, 64 Burchardt, Ursula (SPD)77, 78 Deichmann, Christel (SPD)93, 94 Dr. Enkelmann, Dagmar (PDS)49, 50, 79 Follack, Iris (SPD)80 Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)41, 42 Ganseforth, Monika (SPD)95 Gilges, Konrad (SPD)51, 52, 53, 54 Grießhaber, Rita (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)65, 66, 67 Großmann, Achim (SPD)97 Grund, Manfred (CDU/CSU)55 Hacker, Hans-Joachim (SPD)13, 14, 15 Hagemann, Klaus (SPD)98 Hampel, Manfred (SPD)22 Janssen, Jann-Peter (SPD)23 Kressl, Nicolette (SPD)56, 57 Krüger, Thomas (SPD)81, 82, 83, 84 Abgeordnete Nummer der Frage Kuhlwein, Eckart (SPD)85 Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine (F.D.P.)7, 16, 17 Dr. Lippelt, Helmut (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)3, 4 Matthäus-Maier, Ingrid (SPD)43 Mertens, Angelika (SPD)24, 25, 26 Mogg, Ursula (SPD)27, 28 Neumann, Kurt (Berlin) (fraktionslos)58, 59 Onur, Leyla (SPD)60, 61, 62 Scheffler, Siegfried (SPD)86, 87, 88, 89 Scheu, Gerhard (CDU/CSU)69, 70, 71, 72 Schild, Horst (SPD)29, 30, 31, 32 Schlauch, Rezzo (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)8, 9 Schmidt-Zadel, Regina (SPD)73, 74 Dr. Schuster, R. Werner (SPD)5, 6 Schwanitz, Rolf (SPD)10 Singhammer, Johannes (CDU/CSU)11 Spanier, Wolfgang (SPD)90, 91, 92 Dr. Thalheim, Gerald (SPD)47 Warnick, Klaus-Jürgen (PDS)33, 34, 35 Dr. Wegner, Konstanze (SPD)36 Zierer, Benno (CDU/CSU)18, 37, 38, 68 Zöller, Wolfgang (CDU/CSU)39, 40 II Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Beck, Volker (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Antidiskriminierungsklausel über die Einbeziehung der sexuellen Identität (Homosexuelle, Transsexuelle) und der Behinderung im Vertrag über die Europäische Union (Maastricht II) 1 Dr. Lippelt, Helmut (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Devisenhandel eines in Ghana ermorderten ehemaligen Angehörigen des Auswärtigen Amts und weitere Fälle 2 Dr. Schuster, R. Werner (SPD) Beiträge der Bundesregierung zur Demokra- tisierung in Kamerun seit 1992 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine (F.D.P.) Verschleppung von Frauen durch organisierte Schlepper zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung 4 Schlauch, Rezzo (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rundfunkgebühren für den Zugang zum Internet 4 Benachrichtigung der Gewinner durch die Veranstalter von Gewinnspielen, z. B. Lottogesellschaften 5 Schwanitz, Rolf (SPD) Förderung der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. und der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. ab 1998 5 Singhammer, Johannes (CDU/CSU) Auswirkungen im Falle der Umsetzung der Gesetzentwürfe/Konzepte der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einwanderung auf die Zahl der Zuwan- derer und den Arbeitsmarkt 6 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz Bindig, Rudolf (SPD) Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskon- vention in bezug auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung 6 Hacker, Hans-Joachim (SPD) Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Gegenstandswert einer Räumungsvoll- streckung gemäß - 57 Bundesrechts- anwaltsgebührenordnung 7 Änderung des - 769 ZPO betreffend Aufhe- bung der Anfechtung der Prozeßgerichtsent- scheidung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung entsprechend - 707 ZPO im Rahmen der 2. Zwangs- vollstreckungsnovelle oder des Ge- setzes zur Änderung des Zwangs- versteigerungsgesetzes 8 Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine (F.D.P.) Spezielle Schulung der Mitarbeiter von Ermittlungs- und Strafverfolgungs- behörden bei Aufgaben im Bereich Menschenhandel für Zwecke der Prostitution; Anzahl der an- hängigen Strafverfahren 8 Zierer, Benno (CDU/CSU) Neuordnung des Jugendstrafvollzugs 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Brähmig, Klaus (CDU/CSU) Jährliche Steuereinnahmen von in Deutsch- land ansässigen Kreditinstituten (Genos- senschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken); Verhältnis des Steueranteils zur Bilanzsumme 11 Hampel, Manfred (SPD) Öffentliche Finanztransfers und Ausgaben des Bundes für die neuen Bundes- länder 1995 bis 1998 12 Janssen, Jann-Peter (SPD) Veräußerung der Bundesliegenschaften mit Wohnhäusern auf Norderney 12 III Seite Mertens, Angelika (SPD) Wertermittlung der Bundesvermögensämter beim Verkauf bundeseigener Liegenschaften an private Erwerber; Verhinderung des Verkaufs an Sekten und Psychogruppen bzw. an mit diesen zusammenarbei- tende Firmen 13 Mogg, Ursula (SPD) Verkauf von bundeseigenen Wohnungen in Koblenz; Schutz der Mieter 14 Schild, Horst (SPD) Verrechnungen von negativen mit positiven Einkünften ab 1990; Anteil aus Vermietung und Verpachtung; Steuerminder- einnahmen 15 Warnick, Klaus-Jürgen (PDS) Berechnungsgrundlagen der Finanzämter für die Einziehung erhöhter Jahresbeiträge für Kfz-Steuern; vorübergehende Steuermehr- einnahmen; Rückerstattungsmodus 15 Dr. Wegner, Konstanze (SPD) Antrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beim BMF auf Einwilligung in überplanmäßige Ausgaben beim Bundes- zuschuß für die BA sowie bei der Arbeits- losenhilfe gemäß - 37 BHO 17 Zierer, Benno (CDU/CSU) Jährliche Steuerausfälle durch Abwanderung von Unternehmen in sog. Niedrigsteuerlän- der; Senkung durch internationale Besteuerungsabkommen, insbe- sondere in der EU 17 Einführung einer sog. negativen Einkom- mensteuer (Bürgergeld) in Verbindung mit der Möglichkeit eines Hinzu- verdienstes 18 Zöller, Wolfgang (CDU/CSU) Notwendigkeit einer Satzungsänderung der Gesangvereine als Voraussetzung für die Beibehaltung der "Gemeinnützigkeit" 19 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) Entwicklung der Struktur der Sägewerke in den alten und neuen Bundesländern; Fördermöglichkeiten in den neuen Bundesländern 20 Seite Matthäus-Maier, Ingrid (SPD) Auswirkungen des Verkaufs der Firma Böhringer Mannheim auf die Bundes- statistik ausländischer Direkt- investitionen 21 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Adler, Brigitte (SPD) Wegfall der staatlichen Unterstützung der Arbeitsgruppe Tropische und Subtropische Agrarforschung e. V. und Einrichtung eigener Beratungsbüros des BML und des BMZ 22 Dr. Thalheim, Gerald (SPD) Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Sortenschutzgesetzes; Auswirkungen 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Behrendt, Wolfgang (SPD) Datenschutzrechtliche Probleme bei der Information über rechtswidrige Tätig- keiten auf Baustellen an den Auf- traggeber 24 Dr. Enkelmann, Dagmar (PDS) Unterstützung der Tarifvereinbarungen des Baugewerbes (Änderung der Arbeitszeit, Schlechtwetterregelung usw.) 25 Gilges, Konrad (SPD) Arbeitsunfälle ausländischer Werkvertrags- arbeitnehmer 1995 und 1996; Wirksamkeit des Arbeitsschutzes; Anteil der Anmeldun- gen bei den Berufsgenossenschaften 25 Grund, Manfred (CDU/CSU) Folgen aus der Einstellung der Zahlungen der Staatlichen Versicherung in Abwicklung aus Ansprüchen der -- 267 ff. AGB/DDR an die durch Arbeitsunfälle und Berufs- krankheiten Geschädigten für die späteren Altersrenten 27 IV Seite Kressl, Nicolette (SPD) Verlustausgleichszahlungen an verstorbene Berechtigte als Folge der durch Artikel 62 des Rentenreformgesetzes 1992 geänderten Fassung von - 4 des Gesetzes zur Rege- lung von Härten im Versorgungs- ausgleich 28 Neumann, Kurt (Berlin) (fraktionslos) Initiativen aufgrund positiver Erfahrungen Frankreichs mit dem "Gesetz de Robien" betreffend die Unterstützung von Arbeits- zeitverkürzungen bei der Schaffung neuer Stellen durch Ermäßigung der Sozial- abgaben; Durchschnittskosten der analogen Schaffung eines Arbeits- platzes in Deutschland 29 Onur, Leyla (SPD) Ausschreibungsmodalitäten für die Dar- stellung der Bundesanstalt für Arbeit im Internet; Gründe der Auftrags- vergabe in die USA 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bulmahn, Edelgard (SPD) Unbürokratische Regelung der rückwirken- den Kindergeldzahlungen 33 Grießhaber, Rita (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einschränkung der Vergabe von Mitteln aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" in einigen Bundeslän- dern, z. B. Bayern und Baden- Württemberg 34 Zierer, Benno (CDU/CSU) Bekämpfung der Gewaltbereitschaft Jugendlicher 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Scheu, Gerhard (CDU/CSU) Änderung des - 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V betreffend Prüfung der "Zweckmäßig- keit" und "Notwendigkeit" einer ärztlichen und medizinischen Leistung bei den sog. alter- nativen Heilmethoden 37 Seite Schmidt-Zadel, Regina (SPD) Einführung der Rezeptpflicht für Schmerz- mittel mit dem Wirkstoff "Paracetamol" 39 Änderung des - 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V betreffend Prüfung der "Zweckmäßig- keit" und "Notwendigkeit" einer ärztlichen und medizinischen Leistung bei den sog. alter- nativen Heilmethoden 40 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Altmann, Gila (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzierung des Baus eines Sperrwerkes in der Ems; Bau einer Schleuse für die Binnenschiffahrt 41 Burchardt, Ursula (SPD) Weiterführung der Verlängerung der B 236 n bis zur A 1 42 Dr. Enkelmann, Dagmar (PDS) Entscheidung über den Standort eines Ver- kehrserprobungszentrums Schiene in der Lausitz bzw. in Brandenburg 42 Follak, Iris (SPD) Vereinbarkeit der Erneuerung der Eisen- bahnbrücke im Bereich Markersbach/ Raschau mit der Stillegung der glei- chen Strecke zwischen Schwarzen- berg und Annaberg durch die Deutsche Bahn AG 43 Krüger, Thomas (SPD) Verlegung der Außenstelle Berlin-Alt-Stralau des Bundesamtes für Wasserbau nach Illmenau im Zuge einer Neustruktu- rierung der Aufgaben; Anwendung des Dienstrechtlichen Begleitge- setzes und der Wohnungsbau- förderrichtlinien auf die vom Umzug betroffenen Mitarbeiter 43 Kuhlwein, Eckart (SPD) Folgerungen aus der Eröffnungsfahrt des "Fliegenden Hamburgers" von Berlin nach Hamburg angesichts der geplan- ten Einstellung des ICE-Verkehrs und des Ersatzes durch eine Transrapid-Verbindung 45 Scheffler, Siegfried (SPD) Personalabbau bei der Bahn in den neuen Bundesländern 45 V Seite Scheffler, Siegfried (SPD) Entschärfung der Verkehrssituation auf der A 12 Berlin - Frankfurt/Oder - Polen durch Verlagerung des internationalen Lkw-Durchgangsverkehrs auf die Schiene bzw. Verhängung eines Lkw-Wochenendfahrverbots 46 Gewährleistung gleicher Wettbewerbs- bedingungen zwischen Luft-, Straßen- und Schienenverkehr, insbesondere eines flächendeckenden Schienen- personennahverkehrs 46 Spanier, Wolfgang (SPD) Unfallbedingte Verletzungen bzw. Todes- opfer seit 1985 in Schulbussen; Ein- führung einer Anschnallpflicht; Praxis in europäischen Ländern 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Deichmann, Christel (SPD) Höhe der finanziellen Unterstützung des Versuchs zur Verbrennung von hoch schadstoffbelasteten Klärschlämmen in einem tschechischen Kraftwerk der Firma C. in Litvinov; Erfüllung der Anforderungen des - 6 Kreis- laufwirtschafts- und Abfallgesetz bzw. der 17. BImSchV in Tschechien 49 Seite Ganseforth, Monika (SPD) Umsetzung der Untersuchungsergebnisse des Umweltbundesamtes betreffend die Verlängerung der Ölwechselinter- valle zur Einsparung von Altöl 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Behrendt, Wolfgang (SPD) Ausgabenanteil an den Infrastrukturmaß- nahmen in Wohnungsneubaugebieten des Bundes in Berlin für den Bereich des ehemaligen Flugplatzes Gatow 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie Großmann, Achum (SPD) Gesetzlicher Schutz für den Beruf des Restaurators 52 Hagemann, Klaus (SPD) Projektförderungen und Existenzgründungen mit Mitteln des BMWi und des BMBF im Wahlkreis 155 (Worms) 53 1 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 1. Abgeordneter Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Stand haben die Verhandlungen um eine Antidiskriminierungsklausel im Maastricht- II-Vertragswerk bezüglich der Verbindlichkeit der Antidiskriminierungsklausel und der Einbe- ziehung der sexuellen Identität (Homosexuelle, Transsexuelle) und der Behinderung in dem Anti- diskriminierungsartikel, und wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, eine wirksame, nicht bloß deklaratorische Klausel im Vertrag zu verankern, die auch Homosexuelle und Behin- derte vor Diskriminierung schützt? 2. Abgeordneter Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position nimmt die Bundesregierung in diesen Verhandlungen ein, und welche Länder unterstützten die Aufnahme der "sexuellen Iden- tität" und der "Behinderung" in den Vertrags- text? Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans-Friedrich von Ploetz vom 16. Juni 1997 Die niederländische Präsidentenschaft schlägt in ihren am 12. Juni 1997 vorgelegten Textentwürfen für den neuen EU-Vertrag in einem neuen Artikel 6 a des EG-Vertrags eine Antidiskriminierungsbestimmung vor. Diese lautet: "Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags kann der Rat im Rahmen der durch den Vertrag gegebenen Zuständigkei- ten der Gemeinschaft auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen tref- fen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und des Glaubens, einer Behinde- rung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen." Der Rat könnte danach künftig auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmige Beschlüsse fassen. Die Bundesregierung ist auf der Regierungskonferenz mit Nachdruck dafür eingetreten, im Anwendungsbereich des Vertrags ein allgemeines Diskriminierungsverbot mit Bindungswirkung für die EU-Organe festzu- schreiben. Den Ansatz der Präsidentschaft, eine Gemeinschaftskompe- tenz ohne Direktwirkung in den Mitgliedstaaten zu begründen, kann die Bundesregierung im Grundsatz ebenfalls mittragen. Sie geht davon aus, daß die Vorschrift dazu beitragen wird, Benachteili- gungen von Menschen mit Behinderungen entgegenzuwirken, und daß besondere Leistungen und Hilfen zugunsten behinderter Menschen (sog. positive Diskriminierung) weiterhin möglich bleiben. Hinsichtlich der verschiedenen Kriterien, die im neuen Artikel 6 a des EG- Vertrags aufgeführt werden, stellt der Präsidentschaftsvorschlag den Ver- such einer Kompromißlösung dar. Dabei liegt es in der Natur eines solchen Kompromisses, daß die jeweiligen Vorstellungen der Mitgliedstaaten nicht in vollem Umfang Berücksichtigung finden können. 2 Es besteht die Aussicht, daß der Vorschlag der Präsidentenschaft vom Europäischen Rat in Amsterdam im Rahmen des Gesamtpakets angenom- men wird. Haltungen anderer Mitgliedstaaten können nach außen nicht zitiert werden, da die Regierungskonferenz Vertraulichkeit vereinbart hat. 3. Abgeordneter Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Aus- sage eines ehemaligen Mitarbeiters des Auswär- tigen Amts als Zeuge im Prozeß über die Ermor- dung eines Kollegen, wonach dieser mit Devisen- handel "viel Geld nebenbei gemacht" habe (200 000 DM) und dies - weil das damals jeder getan habe - "völlig normal" gewesen sei, und hat das Mordopfer nach Kenntnis der Bundes- regierung die Gesetze des Gastlandes (Ghana) eingehalten (s. Bonner General-Anzeiger vom 27. Mai 1997)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Hartmann vom 16. Juni 1997 Devisengeschäfte, d. h. die Nutzung insbesondere in früheren staatswirt- schaftlich strukturierten Ländern bestehender Parallelkurse in Landes- währung für Devisen, sind Angehörigen des Auswärtigen Dienstes unter- sagt. Hierauf werden alle Bediensteten schriftlich hingewiesen. Diese Vorgabe bestand auch während der Dienstzeit des zu Tode gekommenen Angehörigen des Auswärtigen Amts in Ghana. Im übrigen hat das Auswärtige Amt erstmals durch Presseveröffentlichun- gen im Rahmen des Mordprozesses von dem Vorwurf Kenntnis erlangt, der zu Tode gekommene Bedienstete habe während einer früheren Ver- wendung in den 80er Jahren in Ghana Devisengeschäfte getätigt. Ob das Mordopfer - und andere damalige Bedienstete an der Botschaft Accra - tatsächlich seinerzeit bestehende Schwarzkurse genutzt hat, läßt sich wegen der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten einer Aufklä- rung nach über zehn Jahren nicht mehr feststellen. Der als Zeuge angeführte frühere Bedienstete ist infolge einer straf- gerichtlichen Verurteilung in anderer Sache aus dem Dienst ausgeschie- den. 4. Abgeordneter Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind der Bundesregierung andere Fälle bekannt, in denen Angehörige des Auswärtigen Amts mit Devisen gehandelt haben, und wenn ja, welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Hartmann vom 16. Juni 1997 Der Bundesregierung sind keine laufenden und, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Tilgungsfristen feststellbar ist, auch keine sonstigen Fälle bekannt, in denen Angehörige des Auswärtigen Amts unzulässige Devi- senkurse genutzt haben. 3 Im übrigen setzen sog. schwarze Devisenmärkte, die Wechselkurs- gewinne der hier angesprochenen Art theoretisch gestatten würden, staatlich reglementierte Währungskurse voraus. Die Zahl dieser Länder ist stark zurückgegangen. Auf sie richtet das Auswärtige Amt insoweit ein besonderes Augenmerk. 5. Abgeordneter Dr. R. Werner Schuster (SPD) Durch welche eigenen Beiträge und Initiativen hat die Bundesregierung den Prozeß der Demo- kratisierung in Kamerun seit der letzten Präsi- dentschaftswahl 1992, insbesondere während der letzten Monate vor der Parlamentswahl am 17. Mai 1997 und der geplanten Präsidentschafts- wahl, unterstützt? Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer vom 12. Juni 1997 Im Rahmen der Demokratisierungshilfe hat die Bundesregierung im Jahre 1996 die kamerunische Menschenrechtsorganisation "Human Rights Defence Group" zur Durchführung von Seminaren mit 30 000 DM unter- stützt. Dieselbe Organisation war zuvor schon mit einem Faxgerät (Wert ca. 2 000 DM) bedacht worden. Im Vorfeld der Parlamentswahlen im März 1997 war die Bundesregierung bereit, ein vom British Council und dem American Cultural Center in Zusammenarbeit mit der NRO Conscience Africaine konzipiertes Projekt zur Ausbildung von Wahlbeobachtern für die in Kamerun anstehenden Parlaments- und Präsidentenwahlen mit bis zu 30 000 DM zu unterstützen. Diese Mittel konnten allerdings nicht wie vorgesehen eingesetzt werden, da seitens der kamerunischen Regierung die Durchführung von Semina- ren zur Ausbildung von Wahlbeobachtern verboten worden war. An der internationalen Wahlbeobachtung für die Parlamentswahlen im März 1997 hat sich die Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligt. 6. Abgeordneter Dr. R. Werner Schuster (SPD) Zu welchen politischen Kräften in Kammerun unterhält die Bundesregierung Beziehungen, und welche unter ihnen genießen Anerkennung oder Unterstützung? Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer vom 12. Juni 1997 In Kamerun unterhält die Bundesregierung gute Beziehungen zu den maßgeblichen politischen Kräften in Regierung und Opposition sowie zu Menschenrechtsorganisationen. Sie unterstützt Maßnahmen zur Förde- rung der Demokratisierung. Der Vorsitzende der größten Oppositions- partei "Social Democratic Front" (SDF), John Fru Ndi, war mehrfach in Deutschland, zuletzt im November 1996, als er vom Beauftragen für Afri- kapolitik zu einem Gespräch empfangen wurde. 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 7. Abgeordnete Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (F.D.P.) Liegen der Bundesregierung genaue Zahlen dar- über vor, wie viele Frauen in den letzten drei Jah- ren zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung durch organisierte Schlepper weltweit und insbeson- dere nach Deutschland verschleppt worden sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Eduard Lintner vom 11. Juni 1997 Der Bundesregierung liegen die folgenden Zahlen für Deutschland vor: 1994 1995 1996 (vorläufig) Gesamtzahl der Opfer1 045 1 753 1 581 davon weiblich1 044 1 731 1 572 Anzahl der gemeldeten Ermittlungsverfahren 373 522 382 Es ist zu berücksichtigen, daß es sich bei Menschenhandel um ein typi- sches Kontrolldelikt handelt, das nur in Ausnahmefällen von Dritten oder den Betroffenen selbst angezeigt wird. Insoweit handelt es sich nur um die durch Ermittlungen bekannt gewordenen Fälle. Zu der Frage nach der Anzahl der weltweit zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verschleppten Frauen liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 8. Abgeordneter Rezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Computerbesitzer, die über einen Zugang zum Internet verfügen, Rundfunkgebühren zahlen müssen, weil über Internet auch Radiosendungen zu empfangen sind, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Gebührenpflicht umzusetzen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Eckart Werthebach vom 18. Juni 1997 Die nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung für Rundfunkfra- gen grundsätzlich zuständigen Länder haben die Verpflichtung zur Ent- richtung von Rundfunkgebühren im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt. Der Bundesregierung ist bisher konkret nicht bekannt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt ist, die Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren auf Computerbesitzer auszudehnen, die über einen Internetanschluß verfügen. Sie hatte bisher auch keinen Anlaß, Zulässigkeit und Auswirkung einer solchen Maßnahme zu prüfen. 5 Die Bundesregierung ist schon wegen der Schaffung neuer Arbeitsplätze daran interessiert, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sich neue Informations- und Kommunikationstechniken in Deutschland möglichst rasch entwickeln können. Hierzu ist freier Wettbewerb ebenso anzustre- ben wie die Beseitigung von Hemmnissen für die freie Entfaltung der Marktkräfte. Ob die Erhebung von Rundfunkgebühren für Internetbenutzer sich mit dieser grundsätzlichen Zielrichtung vereinbaren läßt, ist zweifelhaft. 9. Abgeordneter Rezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß bei Gewinnspielen, z. B. bei den Lottogesell- schaften, Gewinne im Wert von mehreren Millio- nen DM jährlich nicht von den Gewinnern abge- holt bzw. eingefordert werden, weil die veranstal- tenden Gesellschaften nicht verpflichtet sind, die Gewinner persönlich zu benachrichtigen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie- rung, die Veranstalter von Gewinnspielen zur persönlichen Benachrichtigung der Gewinner zu verpflichten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Kurt Schelter vom 19. Juni 1997 Der Abgeordnete Klaus Lennartz hat sich bereits am 26. Juni 1996 mit einer entsprechenden Anfrage an die Bundesregierung gewendet. Inso- weit wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Justiz, Rainer Funke, vom 5. Juli 1996 verwiesen (vgl. Drucksache 13/5272, Antwort zu Frage 30). Der Antwort der Bundesregie- rung vom 5. Juli 1996 ist zwischenzeitlich nichts hinzuzufügen. 10. Abgeordneter Rolf Schwanitz (SPD) Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Projekt- förderung der Union der Opferverbände kommu- nistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) Ende 1997 nicht einstellen will, und welche Förderung ist für die UOKG sowie für die Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. (VOS) ab 1998 vor- gesehen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Eckart Werthebach vom 18. Juni 1997 Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Projektförderung der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) ab Ende 1997 einzustellen, da ihre Aufgaben nach wie vor aktuell sind. Daher sind wie in den Vorjahren auch im vorläufigen Entwurf des Bundeshaus- haltsplanes 1998 Mittel bei Kapitel 06 40 Titel 685 02 für die Projektförde- rung der UOKG sowie für die Vereinigungen der Opfer des Stalinis- mus e. V. (VOS) eingestellt. Über die Höhe wird nach Prüfung der noch ausstehenden Anträge entschieden. 6 11. Abgeordneter Johannes Singhammer (CDU/CSU) Mit welcher Zahl von Zuwanderern rechnet die Bundesregierung, falls die Gesetzentwürfe/Kon- zepte der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einwanderung umgesetzt werden, insbesondere mit welchen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Eduard Lintner vom 13. Juni 1997 Eine einigermaßen verläßliche Prognose des Maßes an Zuwanderung auf der Grundlage der Gesetzentwürfe/Konzepte der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nicht möglich. Der Entschließungsantrag Fraktion der SPD nennt selbst keine konkreten Zahlen für eine jeweils durch Rechtsverordnung festzulegende Quote. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN orientiert sich zunächst an der Zahl der im Bundesvertriebenengesetz festgelegten Zahl der Aufnahmebescheide für Spätaussiedler (rd. 220 000), wobei die Zahl der Asylbewerber (derzeit rd. 120 000 Personen) noch hinzugerechnet werden müßte. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß durch die Existenz derartiger Regelun- gen Aufnahmebereitschaft signalisiert wird. Die zu befürchtende Folge wäre ein unerwünschter Sogeffekt, wobei die konkrete Zahl der auf diese Weise angezogenen Zuwanderer nicht zu beziffern ist. Diejenigen Zuwanderungswilligen, die nicht von einer Quote profitieren, werden mit einiger Wahrscheinlichkeit entweder den Weg über das Asylrecht neh- men oder über die illegale Zuwanderung, zumal sie für ihre Person den Ausschluß von einer Quote überwiegend als ungerecht empfinden dürfte. Weder die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes noch die demographische Ent- wicklung machen eine zusätzliche Zuwanderung erforderlich, denn bei rd. 4,3 Millionen Arbeitslosen ist in keinem Berufsfeld auf lange Zeit irgendein Zuwanderungsbedarf gegeben. Nach einer Einschätzung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sind Kennzeichen des Strukturwandels am Arbeitsmarkt der Abbau von Arbeitsplätzen im pro- duzierenden Sektor sowie - teilweise daraus folgernd - der Wegfall von Einfacharbeitsplätzen, der bis zum Jahre 2010 auf 3 Millionen prognosti- ziert wird. Für weitere Zuwanderungen besteht daher aus der Sicht des Arbeitsmark- tes kein Bedarf. Die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes wurde bereits mit der Zuwanderung der letzten Jahre erheblich überfordert - Nettozu- wanderung unter Einbeziehung der Aussiedler jährlich über 400 000. Diese Auffassung wird von den Untersuchungen des Instituts für Arbeits- markt- und Berufsforschung gestützt. Danach ist noch bis zum Jahre 2010 von einem nicht unerheblichen Gesamtüberschuß an Arbeitskräften aus- zugehen, so daß ein am Arbeitsmarkt orientierter Zuwanderungsbedarf mittelfristig nicht gegeben ist. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 12. Abgeordneter Rudolf Bindig (SPD) Ist die Bundesregierung bereit, nachdem das Ministerkomitee des Europarates bereits in seiner Empfehlung Nr. R (87) 8 das Recht auf Kriegs- dienstverweigerung anerkannt hat, eine Initia- tive im Ministerkomitee zu starten, ein Zusatzpro- 7 tokoll zur Europäischen Menschenrechtskonven- tion (EMRK) in bezug auf das Recht auf Kriegs- dienstverweigerung zu erarbeiten, etwa nach dem Muster, welches bereits von einigen Nichtre- gierungsorganisationen mit konsultativem Status entworfen worden ist (s. Doc. AS/Jur [43] 49), und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rainer Funke vom 19. Juni 1997 Der Europarat hat die Frage der Einführung eines Rechts auf Kriegsdienst- verweigerung bereits aufgegriffen. Der Lenkungsausschuß für Men- schenrechte (CDDH) hat in seiner Juni-Sitzung 1997 einer Arbeitsgruppe einen entsprechenden Prüfungsauftrag erteilt. Gegenstand der Beratun- gen werden auch die Vorschläge der Nichtregierungsorganisationen (NGO) sein, z. B. der jüngste Entwurf eines Zusatzprotokolls der NGO zur EMRK über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Europarats- Dokument vom 1. April 1997 CM (97) 57. Die Bundesregierung ist im CDDH vertreten. De Erörterungen sind abzuwarten. Für eine zusätzliche deutsche Initiative besteht daher kein Anlaß. 13. Abgeordneter Hans-Joachim Hacker (SPD) Teilt die Bundesregierung die inzwischen von einer Reihe von Gerichten (z. B. OLG Koblenz JurBüro 1996, 361) vertretene Auffassung, daß nach der Änderung des - 57 Abs. 2 der Bundes- rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) durch das Kostenrechtsänderungsgesetz der Gegen- standswert einer Räumungsvollstreckung sich nur noch nach dem Wert der herauszugebenden Mietsache richtet, ein Rückgriff auf - 16 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) (maximal ein- jähriger Mietzins) nach dem Wortlaut der Vor- schrift und dem Willen des Gesetzgebers also ausgeschlossen ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rainer Funke vom 17. Juni 1997 Während die bis zum 30. Juni 1994 geltende Fassung des - 57 Abs. 2 BRAGO für die Herausgabe von Sachen keine Wertvorschrift enthielt, regelt die durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1325, 2591, 3471) erfolgte Neufassung den Gegenstandswert für die Zwangsvollstreckung abschließend. Die Räumung ist eine Form der Herausgabevollstreckung (- 885 ZPO). Nach - 57 Abs. 2 Satz 1 BRAGO bestimmt sich der Wert bei der Herausgabe von Sachen nach deren Wert. Diese Vorschrift hat einige Gerichte veranlaßt, die Wertvorschrift des - 16 Abs. 2 GKG nicht mehr wie bisher entsprechend anzuwenden, sondern den Wert der herauszugebenden Wohnung als Gegenstandswert zu- grunde zu legen. Der Bundesminister der Justiz hat dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am 29. November 1996 eine Formulierungshilfe mit der Bitte zugeleitet, diese im Rahmen der Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle) - Drucksache 13/341 - mitzuberaten. Mit der darin vorgeschlagenen Änderung des - 57 BRAGO soll erreicht werden, daß entsprechend der früheren Praxis der Wert für die Räumung durch den für das Erkenntnisverfahren geltenden Wert begrenzt wird. 8 14. Abgeordneter Hans-Joachim Hacker (SPD) Hält die Bundesregierung eine Änderung des - 769 der Zivilprozeßordnung (ZPO) in dem Sinne, daß eine Anfechtung der Entscheidung des Prozeßgerichts über die einstweilige Einstel- lung der Zwangsvollstreckung entsprechend der Regelung des - 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht mög- lich ist, für sinnvoll und wünschenswert, um die eingetretene Rechtszersplitterung zu beseitigen und dadurch (entsprechend dem insoweit nicht Gesetz gewordenen Entwurf einer Änderung der ZPO, Drucksache 10/3054) die Rechtssicherheit und Chancengleichheit vor Gericht wiederherzu- stellen, und falls ja, wann ist mit einer entspre- chenden Änderung zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rainer Funke vom 17. Juni 1997 Die Bundesregierung hatte in Artikel 1 Nr. 47 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung vom 18. März 1986 (Drucksache 10/3054) die Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen nach - 769 Abs. 1 und 2 ZPO vorgesehen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellung- nahme Einwendungen gegen diese Regelung nicht erhoben. Der Rechts- ausschuß des Deutschen Bundestages hatte sich jedoch in informellen Vorberatungen des später der Diskontinuität anheimgefallenen Entwurfs einmütig gegen diese Änderung ausgesprochen und ist in der Folgezeit von dieser Auffassung nicht abgerückt. Deshalb ist auch das Rechtspflege- vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 ohne die von der Bundes- regierung gewünschte Änderung des - 769 ZPO beschlossen worden. 15. Abgeordneter Hans-Joachim Hacker (SPD) Könnte sie z. B. noch im Rahmen der 2. Zwangs- vollstreckungsnovelle oder dem Gesetz zur Än- derung des Zwangsversteigerungsgesetzes erfol- gen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rainer Funke vom 17. Juni 1997 Beide Vorhaben liegen dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages zur Beratung vor. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn ihr frü- herer Vorschlag zur Änderung des - 769 ZPO umgesetzt werden könnte. 16. Abgeordnete Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (F.D.P.) In wie vielen Fällen sind Strafverfahren anhän- gig, und wie viele Duldungen für ausländische Opfer wurden angesprochen? *) 17. Abgeordnete Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (F.D.P.) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es seit der Einigung im Europarat 1993 ein größeres Fortbildungsangebot und spezielle Schulungs- maßnahmen für Beamte und andere Mitarbeiter der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden *) siehe auch Frage 7 9 in Deutschland und vor allem auch in den Mit- gliedstaaten gibt, die im Bereich Menschen- handel für Zwecke der Prostitution eingesetzt waren, und wenn ja, wie erfolgreich konnten diese Spezialeinheiten tätig werden? Antwort des Staatssekretärs Heinz Lanfermann vom 16. Juni 1997 Die Beantwortung Ihrer schriftlichen Fragen vom 28. Mai 1997 nehme ich zum Anlaß, kurz über die Entwicklungen in jüngster Zeit im ange- sprochenen Problembereich zu berichten. 1. Europäische Gemeinschaft Der Rat hat am 24. Februar 1997 eine gemeinsame Maßnahme betref- fend die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Aus- beutung von Kindern (im Rahmen der 3. Säule) verabschiedet. Der Rat wird anhand geeigneter Informationen bis Ende 1999 feststellen, inwie- weit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus dieser gemein- samen Maßnahme nachgekommen sind. Unter der niederländischen Präsidentschaft fand am 26. April 1997 eine EU-Ministerkonferenz statt, an der erstmals sowohl die Innen- und Justiz- als auch die Sozial- bzw. Frauenministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten teilnahmen. Auf der Konferenz wurde eine Erklä- rung zu europäischen Leitlinien hinsichtlich effektiver Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Frauenhandel zwecks sexueller Ausbeutung verabschiedet. Sie umfaßt nicht nur Maßnahmen im poli- zeilichen und justitiellen Bereich, sondern auch soziale Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer. Alle Maßnahmen stellen die Interessen und die Bedürfnisse der betroffenen Frauen in den Vordergrund. 2. Europarat Der Europarat hat einen übergreifenden Lenkungsausschuß zur Bekämpfung des Menschenhandels/Frauenhandels eingerichtet, in dem alle Ausschüsse des Europarats vertreten sind, die u. a. auch mit dieser Problematik befaßt sind. Der CDEG (Steering Committee for Equality between Women and Men) führt eine Umfrage bei allen Ausschüssen des Europarats zum Thema Frauenhandel durch. Dabei geht es zum einen um inhaltliche Fragen wie z. B. die Definition des Frauenhandels, zum anderen aber auch um Fragen des weiteren Vorgehens des Europarats. 3. Vereinte Nationen Die VN-Verbrechensverhütungskommission berät darüber, ob eine VN-Konvention zur Bekämpfung des internationalen organisierten Verbrechens erarbeitet werden soll. Der VN-Generalsekretär führt derzeit eine erneute Umfrage bei den Mitgliedstaaten durch, inwieweit diese die GV-Resolution über Frauen- und Mädchenhandel umgesetzt haben bzw. umzusetzen gedenken. Die Bundesregierung hat ihren Bericht aus dem Vorjahr aktualisiert und hierbei insbesondere auf die am 27. Februar 1997 ein- gerichtete Arbeitsgruppe "Frauenhandel" auf nationaler Ebene sowie auf die verschiedenen Maßnahmen der Länder hingewiesen. Die VN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen hat einen weiteren Bericht vorgelegt, der das Thema Frauenhandel zum Inhalt hat. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend läßt diesen Bericht z. Z. übersetzen und wird die deutsche Fassung ver- öffentlichen. 10 Zu Frage 16: Zur Frage der Strafverfahren wird auf die Antwort des Bundesministe- riums des Innern zur Frage 7 verwiesen. Sowohl die Einleitung und Durchführung von Strafverfahren als auch die etwaige Erteilung von Duldungen fallen grundsätzlich in den Zuständig- keitsbereich der Länder; für Verfahren, die den Frauenhandel zum Gegenstand haben, gelten insoweit keine Besonderheiten. Die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen Opfern von Frauenhandel eine Duldung erteilt wird, hat die örtlich zuständige Aus- länderbehörde des Landes zu treffen. Sie ist dabei nur an die Weisungen der ihr übergeordneten Landesbehörden gebunden. Aufgrund dieser ver- fassungsrechtlichen Kompetenzverteilung hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, in Einzelfällen auf die Verwaltungstätigkeit eines Landes Einfluß zu nehmen; Zahlenangaben werden von ihr nicht statistisch erfaßt. Zahlenangaben zu erteilten Duldungen für Opfer von Frauenhandel kön- nen zudem von den Ländern nicht in jedem Fall ausgewiesen werden, da erteilte Duldungen statistisch nicht nach dem Grund der Duldung erfaßt werden. Zu Frage 17: Vom Bundeskriminalamt wird gegenwärtig ein Seminar zum Thema Men- schenhandel vorbereitet, das in Kürze mit Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder durchgeführt wird. Beim Bundesgrenzschutz sind alle grenzrelevanten Kriminalitätsformen Gegenstand der dienstlichen Fortbildung. Es wird aber darauf hingewie- sen, daß nur wenige Fälle von Menschenhandel bereits an der Grenze fest- gestellt werden können. Im Bereich der Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, die grund- sätzlich in die Zuständigkeit der Länder fällt, liegen der Bundesregierung nur wenige Erkenntnisse vor. Die Thematik Frauenhandel war bisher nicht spezielles Gesamtthema einer Tagung der Deutschen Richterakade- mie. Neuerdings gibt es die Möglichkeit der Förderung von Fortbildungen auch zum angesprochenen Problembereich aus dem EU-Haushalt. Grundlage ist das vom EU-Rat Ende 1996 beschlossene STOP-Programm. Dieses Programm beinhaltet ein Förder- und Austauschprogramm für Per- sonen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind. Aus der Tatsache, daß alle Mit- gliedstaaten aus diesem Programm Fördermittel beantragt haben, wird ersichtlich, daß in allen EU-Mitgliedstaaten entsprechende Möglichkeiten aufgebaut werden oder schon bereitstehen. 18. Abgeordneter Benno Zierer (CDU/CSU) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Praxis des Jugendstrafvollzugs hinsichtlich ihrer pädagogischen, resozialisierenden und präventi- ven Wirkungen ausreicht, oder schließt sich die Bundesregierung der weitverbreiteten Meinung an, daß neue Formen des Jugendstrafvollzugs gefunden werden müssen, um insbesondere der Gewaltbereitschaft Jugendlicher und ihrer Nei- gung zu unsozialen Verhaltensformen adäquate Korrekturmöglichkeiten entgegenzusetzen? 11 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rainer Funke vom 11. Juni 1997 Eine vorhandene Gewaltbereitschaft und Neigung zu unsozialen Verhal- tensformen verurteilter Jugendlicher zu korrigieren, ist ganz wesentlicher Bestandteil der in - 91 Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelten Aufgabe des Jugendstrafvollzuges, durch den der Verurteilte dazu erzogen werden soll, künftig einen rechtschaffenen und verantwortungsbewußten Lebens- wandel zu führen. Entsprechend dem in - 91 JGG eröffneten weiten Spek- trum möglicher Maßnahmen zur Erreichung dieses Erziehungsziels haben die Länder, denen nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundes- republik Deutschland die Vollzugsgestaltung in der Praxis obliegt, teil- weise spezielle Behandlungskurse zur besseren Bewältigung der in der Frage angesprochenen Problematik eingeführt (z. B. soziales Training, Anti-Gewalt-Training). Die Frage, ob die Ausgestaltung in der Praxis insoweit ausreichend ist, berührt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder liegende Ange- legenheiten, zu denen sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht äußert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 19. Abgeordneter Klaus Brähmig (CDU/CSU) Wie hoch ist der jährliche Betrag der Steuerein- nahmen von in Deutschland ansässigen Kreditin- stituten? 20. Abgeordneter Klaus Brähmig (CDU/CSU) Wie teilt sich dieser Jahresbetrag zwischen den drei verschiedenen großen Kreditinstitutgrup- pen, und zwar - den Instituten der genossenschaftlichen Ban- kengruppe, - den Sparkassenorganisationen, - dem privaten Bankgewerbe auf? 21. Abgeordneter Klaus Brähmig (CDU/CSU) Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Steuern die- ser Kreditinstitute im Verhältnis zu ihrer Bilanz- summe? 12 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hansgeorg Hauser vom 17. Juni 1997 Eine schlüssige Verbindung gelegentlicher Auswertungen der jährlichen Berichte über die "Ertragslage und Finanzierungsverhältnisse westdeut- scher Unternehmen" in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank und den kassenmäßigen Steuereinnahmen läßt sich nicht herstellen. Es gibt keine statistischen Informationen darüber, wie die kassenmäßigen Steuereinnahmen einzelnen Steuerpflichtigen oder Gruppen zuzuordnen sind. Ihre Fragen können daher nicht beantwortet werden. 22. Abgeordneter Manfred Hampel (SPD) Wie sehen die öffentlichen Finanztransfers für Ostdeutschland, die Ausgaben des Bundes für die neuen Länder sowie die sonstigen Leistungen des Bundes für Ostdeutschland nach heutigem Bera- tungsstand für die Jahre 1995 bis 1998 aus (s. Drucksache 13/3025, S. 20 bis 22)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 13. Juni 1997 Die beiden nachfolgenden Tabellen *) geben einen Überblick über die öffentlichen Finanztransfers für Ostdeutschland und die Ausgaben des Bundes in den neuen Bundesländern im Zeitraum von 1991 bis 1997. Belastbare Aussagen über das Volumen der Transferleistungen 1998 kön- nen in Anbetracht des noch laufenden Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsentwurf 1998 nicht getroffen werden. Nach derzeitiger grober Einschätzung wird das Gesamtvolumen der Finanztransfers 1998 im Bun- deshaushalt in etwa die Größenordnung des Jahres 1996 erreichen. 23. Abgeordneter Jann-Peter Janssen (SPD) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Liegen- schaften mit Wohnhäusern auf Norderney an der Jann-Berghaus-Straße, Mühlenstraße und an der Benckestraße durch das Bundesvermögensamt Emden zu veräußern, und wenn ja, für welchen Termin ist die Veräußerung vorgesehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 18. Juni 1997 Aus ordnungspolitischen und haushaltswirtschaftlichen Gründen beab- sichtigt der Bund, verstärkt Wohnungen, die für Zwecke des Bundes nicht mehr benötigt werden, zu veräußern. Hierzu gehört auch der Wohnungs- bestand auf Norderney. In Absprache mit der Gemeinde wurde in einem ersten Schritt das Kauf- interesse der Mieter am Erwerb der bundeseigenen Doppel- und Reihen- häuser in den vorgenannten Straßen erkundet. Viele Mieter sind kauf- *) Vom Abdruck der Anlage wurde aufgrund der Nummer 13 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen abgesehen. 13 interessiert. Mit der Gemeinde wurde vereinbart, daß der Bund bei feh- lendem Erwerbsinteresse eines Mieters Kaufverhandlungen mit der Gemeinde aufnimmt, die über eine eigene Wohnungsbaugesellschaft ver- fügt. In allen Fällen wird sich der Bund um einen zügigen Verkauf bemü- hen. Eine Terminangabe ist allerdings nicht möglich. 24. Abgeordnete Angelika Mertens (SPD) Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchem Verfahren findet die Wertermittlung der Bundesvermögensämter bei an private Erwerbs- interessenten zu veräußernden bundeseigenen Liegenschaften statt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 18. Juni 1997 Die Bundesvermögensverwaltung ermittelt den Verkehrswert der an pri- vate Erwerber zu veräußernden bundeseigenen Liegenschaften in der Regel durch öffentliche Ausschreibung. Sollte in Einzelfällen nur ein Erwerber in Betracht kommen, wird eine Wertermittlung unter Beachtung der Wertermittlungsverordnung und der Wertermittlungsrichtlinien des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau aufgestellt. Dies gilt insbesondere, wenn Länder oder Gemeinden das Grundstück für Landesaufgaben bzw. für kommu- nale Zwecke erwerben möchten oder wenn Gemeindeinteressen die Ver- äußerung an einen bestimmten Dritten sachdienlich erscheinen lassen. 25. Abgeordnete Angelika Mertens (SPD) Über welche Rechte verfügen die betroffenen Mieter, insbesondere hinsichtlich ihrer Berück- sichtigung als Kaufinteressenten, und wie stellt die Bundesvermögensverwaltung sicher, daß die Veräußerung sozialverträglich gestaltet wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 18. Juni 1997 Die Mieter bundeseigener Liegenschaften werden im Falle der Veräuße- rung ihres Mietobjekts zunächst durch die Regelungen des - 571 BGB geschützt, wonach der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag eintritt. Die Veräußerung von Wohnungen wird in jedem Fall sozialverträglich durchgeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das soziale Mietrecht einen hohen Schutz vor Luxusmodernisierungen, Mieterhöhungen und einen ausgeprägten Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentums- wohnungen enthält. Insbesondere verweise ich auf die Möglichkeit der Landesregierungen, durch Rechtsverordnungen Gebiete festzulegen, in denen die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist und in denen dann ein besonderer Kündigungsschutz greift. 14 Kaufinteressenten aus Mieterkreisen werden in der Regel vorrangig berücksichtigt. Dies gilt insbesondere, wenn es sich bei dem Kaufgegen- stand um geeignete einzeln verwertbare Objekte wie beispielsweise Gewerbebetriebe, Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften handelt. Bei Mehrfamilienhäusern kommt eine Veräußerung an die Mieter grund- sätzlich nur in Betracht, wenn alle Mieter erwerbsbereit sind und die Bil- dung von Einzeleigentum mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand erreicht werden kann. Aber auch der Bildung von Mietergenossenschaf- ten steht der Bund aufgeschlossen gegenüber. 26. Abgeordnete Angelika Mertens (SPD) Wie wird seitens der Bundesvermögensverwal- tung ausgeschlossen, daß sog. Sekten und Psy- chogruppen oder mit sog. Sekten und Psycho- gruppen zusammenarbeitende Firmen und Ein- zelpersonen in den Besitz einer solchen zu ver- äußernden Liegenschaft gelangen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 18. Juni 1997 Die Bundesvermögensverwaltung wählt ihre Vertragspartner sorgfältig aus; sofern erforderlich, werden Bonitätsprüfungen durchgeführt. Bisher ist kein Fall bekanntgeworden, in dem sog. Sekten oder Psychogruppen eine bundeseigene Liegenschaft erworben haben. Die Bundesvermögensverwaltung wird bemüht bleiben, auch künftig keine Liegenschaften an die genannten Kreise zu veräußern. 27. Abgeordnete Ursula Mogg (SPD) Welche und wie viele bundeseigene Wohnungen plant die Bundesregierung in Koblenz zu verkau- fen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 13. Juni 1997 Aus ordnungspolitischen und haushaltswirtschaftlichen Gründen beab- sichtigt der Bund, auch vermietete Wohnungen, die für Zwecke des Bun- des nicht mehr benötigt werden, zu veräußern. Konkrete Angaben zum Umfang der in die Verkaufsüberlegungen einzu- beziehenden Wohnungen in Koblenz sind derzeit noch nicht möglich, weil die Prüfung verschiedener Modelle des Verkaufs bundeseigener Woh- nungen noch nicht abgeschlossen ist. 28. Abgeordnete Ursula Mogg (SPD) Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung im Falle des Verkaufs dieser bundeseigenen Wohnungen, um die Rechte der Mieter zu schüt- zen? 15 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 13. Juni 1997 Einzelveräußerungen von Wohnungen werden in jedem Fall sozialver- träglich erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das soziale Mietrecht einen hohen Schutz vor Luxusmodernisierungen, Mieterhöhungen und insbesondere einen ausgeprägten Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnungen enthält. Insbesondere verweise ich auf die Mög- lichkeit der Landesregierungen, durch Rechtsverordnungen Gebiete fest- zulegen, in denen die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist und in denen dann ein besonderer Kündigungs- schutz greift. Ob künftig in sozialen Härtefällen weitere Kündigungs- schutzbestimmungen mit dem Erwerber zu vereinbaren sein werden, wird derzeit noch zwischen den betroffenen Ressorts erörtert. 29. Abgeordneter Horst Schild (SPD) Wie hoch war für die einzelnen Jahre ab 1990 die Summe der negativen Einkünfte, die Steuer- pflichtige in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren positiven Einkünften verrechnet haben? 30. Abgeordneter Horst Schild (SPD) Wie hoch war jeweils der Anteil der darin enthal- tenen negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? 31. Abgeordneter Horst Schild (SPD) Wie hoch waren in den einzelnen Jahren ab 1990 die Steuermindereinnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts aufgrund der Verrechnung von negativen Einkünften? 32. Abgeordneter Horst Schild (SPD) Wie hoch waren in den einzelnen Jahren ab 1990 die Steuermindereinnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts aufgrund der Verrechnung von negativen Einkünften aus Vermietung und Ver- pachtung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hansgeorg Hauser vom 13. Juni 1997 Statistische Informationen über einkommensteuerliche Bemessungs- grundlagen und deren Komponenten stehen für den genannten Zeitraum ebensowenig zur Verfügung wie deren Auswirkung auf die Steuereinnah- men. Die letzte Einkommensteuerstatistik liegt für das Jahr 1989 vor. Auf- grund der fehlenden Datengrundlage ist eine Beantwortung Ihrer Fragen daher nicht möglich. 33. Abgeordneter Klaus-Jürgen Warnick (PDS) Hält es die Bundesregierung für rechtmäßig, daß die Finanzämter in den einzelnen Bundesländern bei der Berechnung der Kfz-Steuer auch in den Fällen weiterhin erhöhte Jahresbeiträge einzie- hen und Jahresbescheide und Hinweise mit den 16 alten Beitragskonditionen verschicken, in denen heute schon klar ist, aufgrund der neubeschlosse- nen Regelungen (schadstoffarme Fahrzeuge) ab dem 1. Juli 1997 erheblich geringere Kfz-Steuern entrichtet werden müssen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hansgeorg Hauser vom 11. Juni 1997 Die Kraftfahrzeugsteuer wird in einem maschinellen Verfahren mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung festgesetzt. Das Kraftfahrzeug- steueränderungsgesetz 1997 wurde am 24. April 1997 im Bundesgesetz- blatt I Seite 805 verkündet. Dem Gesetzesbeschluß sind sehr schwierige und langwierige Verhandlungen im Vermittlungsausschuß vorangegan- gen; das Vermittlungsverfahren wurde erst am 12. März 1997 durch eine Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses abgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens völlig offen. Die für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung erforderlichen umfang- reichen Änderungen in den Computerprogrammen konnten erst nach die- sem Zeitpunkt fertiggestellt werden. Da die Kraftfahrzeugsteuer nach - 11 Abs. 1 des Kraftfahrzeugsteuer- gesetzes (KraftStG) im Regelfall jeweils für die Dauer eines Jahres im vor- aus zu entrichten ist, konnte sie vor dem Einsatz der geänderten Compu- terprogramme nur nach den bisher geltenden Steuersätzen angefordert werden. Das KraftStG läßt diese Vorgehensweise ausdrücklich zu. Nach - 18 Abs. 3 KraftStG kann ein geänderter Steuersatz innerhalb eines Jahres nach Änderung nachträglich berücksichtigt werden, falls bei der Steuerfestsetzung noch der vor der Änderung geltende Steuersatz berück- sichtigt wurde. 34. Abgeordneter Klaus-Jürgen Warnick (PDS) Zu welchen vorübergehenden Steuermehrein- nahmen führt diese Verfahrensweise nach Ein- schätzung der Bundesregierung überschlägig? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hansgeorg Hauser vom 11. Juni 1997 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die vorübergehen- den Steuermehreinnahmen durch diese - aus praktischen Gründen nicht zu ändernde - Verfahrensweise vor. 35. Abgeordneter Klaus-Jürgen Warnick (PDS) Wird das Bundesministerium der Finanzen eine klare Richtlinie erlassen, bis zu welchem Zeit- punkt spätestens die zuviel eingezogenen Steu- ern rückerstattet werden müssen, und erfolgt diese Zahlung incl. der dafür marktüblichen Zin- sen? 17 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hansgeorg Hauser vom 11. Juni 1997 Die Halter der betroffenen Fahrzeuge werden zeitnah zum Inkrafttreten der durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 geänderten Steuersätze (1. Juli 1997) geänderte Kraftfahrzeugsteuerbescheide erhal- ten. Auf Basis des bis zum 30. Juni 1997 geltenden Rechtes zuviel erho- bene Kraftfahrzeugsteuer wird umgehend erstattet. Nach - 18 Abs. 1 Satz 2 KraftStG wird eine aufgrund der geänderten Steu- ersätze zu erstattende Steuer bis zu 20 DM ebenso wie eine nachzufor- dernde Steuer bis zu dieser Höhe erst mit der Steuer für den folgenden Entrichtungszeitraum fällig. Eine Verzinsung von Steuererstattungsansprüchen, die in - 233 a der Abgabenordnung geregelt ist, ist bei der Kraftfahrzeugsteuer nicht vorge- sehen. 36. Abgeordnete Dr. Konstanze Wegner (SPD) Hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialord- nung gemäß - 37 BHO bereits beim Bundesmini- sterium der Finanzen einen Antrag auf Einwilli- gung in überplanmäßige Ausgaben beim Bun- deszuschuß für die Bundesanstalt für Arbeit sowie bei der Arbeitslosenhilfe gestellt, und wenn ja, mit welchen Beträgen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 18. Juni 1997 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bisher keinen Antrag auf Einwilligung in überplanmäßige Ausgaben beim Bundeszu- schuß an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) und bei der Arbeitslosenhilfe gestellt. Der Haushaltsplan 1997 enthält für den Bundeszuschuß an die BA einen Ansatz in Höhe von 4,1 Mrd. DM. Daneben können gemäß - 31 des Haus- haltsgesetzes 1997 Liquiditätshilfen bis zur Höhe von 8 Mrd. DM gewährt werden. Das Kassendefizit der BA betrug Ende Mai 8,1 Mrd. DM. Für die Arbeitslosenhilfe sind im Haushalt 1997 17,8 Mrd. DM veran- schlagt. Die Ist-Ausgabe betrug Ende Mai rd. 10,6 Mrd. DM. 37. Abgeordneter Benno Zierer (CDU/CSU) Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die jährlichen Steuerausfälle durch Abwanderung von Unternehmen in sog. Niedrigsteuerländer, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Chance ein, durch internationale Besteuerungs- abkommen, insbesondere im vereinten Europa, diese Ausfälle zu senken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hansgeorg Hauser vom 11. Juni 1997 Zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehen nicht nur stets Doppelbesteu- erungsabkommen, sondern auch EU-Amtshilferichtlinien, die die Rechts- grundlage für die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen bieten, um internationalen Steuerverlagerungen intensiv entgegenzuwirken. Mit 18 den sog. klassischen Niedrigsteuerländern bestehen jedoch keine Abkommen. Die Bundesrepublik Deutschland nutzt daher die nationale Abwehrgesetzgebung (Außensteuergesetz), um Steuerverlagerungen entgegenzutreten. Die nationale Abwehrgesetzgebung erstreckt sich jedoch nicht auf Standortwechsel bei aktiven Tätigkeiten, wie Produk- tionsverlagerungen ins Ausland. Auf Drängen der Bundesregierung befaßt sich seit März 1997 eine vom EU-Wirtschafts- und Finanzministerrat eingesetzte Gruppe der persön- lichen Beauftragten der Finanzminister mit der Frage des unfairen Steuer- wettbewerbs innerhalb der EU. Ziel ist es, einen Verhaltenskodex zu erar- beiten, der von den EU-Mitgliedstaaten die Einhaltung bestimmter steuer- politischer Grundregeln abverlangt. Eine Schätzung der jährlichen Steuerausfälle durch Abwanderungen von Unternehmen in sog. Niedrigsteuerländer ist nicht möglich. Eine Abschät- zung, inwieweit die oben genannten Instrumente bereits Steuerausfälle verhindern bzw. in welchem Umfang neue Instrumente zu Steuermehr- einnahmen führen, ist ebenfalls nicht möglich. 38. Abgeordneter Benno Zierer (CDU/CSU) Wie steht die Bundesregierung zur Einführung einer sog. negativen Einkommensteuer, von der F.D.P. als Bürgergeld bezeichnet, die einerseits die Sozialhilfe und andere Hilfen zum Lebensun- terhalt, andererseits das Instrument Lohnkosten- zuschuß ersetzen könnte und Anreize zur eige- nen Erwerbstätigkeit bietet, indem es dem Emp- fänger gestattet, etwa durch Ausübung einer gering entlohnten Tätigkeit bis zu einer gewissen Obergrenze hinzuzuverdienen, und welche Mög- lichkeit sieht die Bundesregierung, bei der anste- henden Steuerreform diese Form staatlicher Unterstützung wenigstens ansatzweise zu veran- kern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hansgeorg Hauser vom 11. Juni 1997 In der Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages einigten sich die Koalitionsparteien auf die Einsetzung einer Expertenkommission zur Überprüfung der möglichen Einführung einer negativen Einkommensteuer, insbesondere unter Berücksichtigung des "Bürgergeldmodells". Der Bundesminister der Finanzen hat daraufhin im April 1995 eine Expertenkommission eingesetzt, die die Möglichkeiten zur Integration von steuerfinanzierten Sozialleistungen in die Einkom- mensteuer überprüfen sollte. Im Juli 1996 hat die Expertenkommission ihr Gutachten dem Bundesminister Dr. Theodor Waigel übergeben (s. BMF- Schriftenreihe, Heft 59, 1996). Das Gutachten ist in seiner Aussage sehr klar: Die Einführung eines "Bürgergeldes" in Deutschland wird nicht empfohlen. Die Expertenkommission begründet ihr Urteil u. a. mit ordnungspoliti- schen Bedenken (generelle Lohnsubventionen), aus dem Modell resultie- renden hohen fiskalischen Belastungen für den Staatshaushalt, steuer- technischen Problemen (fehlende gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Tatbestände Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit) und resultierenden negativen Anreizwirkungen durch die notwendige Anhebung der Grenz- steuersätze. 19 Die Bedeutung der Argumente hat sich durch die anstehende Steuer- reform nicht verändert. Ziel der anstehenden Steuerreform ist es, die Grenzsteuersätze in Deutschland drastisch zu reduzieren. Die Einführung eines Modells, das dies konterkarieren würde, würde die positiven wirt- schaftlichen Wirkungen durch die Steuerreform erheblich reduzieren. 39. Abgeordneter Wolfgang Zöller (CDU/CSU) Trifft es zu, daß die rd. 60 000 Gesangvereine in der Bundesrepublik Deutschland in einer Gene- ralversammlung ihre Satzung durch Streichung des Wortes "Geselligkeit" ändern müssen, da ansonsten die Finanzämter nicht mehr die "Ge- meinnützigkeit" anerkennen dürfen? 40. Abgeordneter Wolfgang Zöller (CDU/CSU) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für eine derartige Satzungsänderung, die vom jeweils zuständigen Amtsgericht bestätigt wer- den muß, für die Vereine, und gibt es nicht eine einfachere, unbürokratischere und kostengünsti- gere Lösung für die Beibehaltung der "Gemein- nützigkeit"? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hansgeorg Hauser vom 12. Juni 1997 Eine Körperschaft ist nur dann gemeinnützig, wenn sie nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgt (-- 56 und 59 der Abga- benordnung). Die Förderung der Geselligkeit ist kein steuerbegünstigter Zweck. Sie darf deshalb nicht Satzungszweck einer gemeinnützigen Kör- perschaft sein. Diese Rechtslage besteht unverändert schon seit jeher. Die Finanzämter haben bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit auch stets darauf geachtet, daß die satzungsmäßigen Voraussetzungen dafür erfüllt waren. Bei den bereits jetzt als gemeinnützig anerkannten Vereinen kann des- halb die Förderung der Geselligkeit grundsätzlich nicht als Zweck in der Satzung angegeben sein. Dies schließt nicht aus, daß eine entsprechende Satzungsbestimmung in Einzelfällen vom zuständigen Finanzamt zu- nächst irrtümlich nicht beanstandet worden ist und erst bei einer späteren Überprüfung erkannt wird, daß eine Satzungsänderung notwendig ist. In derartigen Einzelfällen dürfte regelmäßig eine einfache und kostengün- stige Lösung, z. B. Streichung des Satzungszwecks erst im Rahmen einer aus anderen Gründen ohnehin anstehenden Satzungsänderung, möglich sein. Außerhalb der Bestimmung der Satzungszwecke steht die Verwendung des Wortes "Geselligkeit" in der Satzung der Gemeinnützigkeit des Ver- eins nicht entgegen. In diesen Fällen braucht die Satzung nicht geändert zu werden. Es trifft demnach nicht zu, daß eine größere Zahl von Gesang- vereinen zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit ihre Satzung ändern muß. 20 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft 41. Abgeordneter Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, wie sich die Struktur der Sägewerke in den alten und in den neuen Bundesländern zwischen- zeitlich entwickelt hat? Antwort des Staatssekretärs Klaus Bünger vom 18. Juni 1997 Der Bundesregierung liegen derzeit nur begrenzt aussagefähige Angaben über die deutsche Sägewerksstruktur vor, da seit 1993 nur noch Betriebe mit einer Einschnittskapazität ab 5 000 m3 statistisch erfaßt werden. Damit fallen rd. 50 % der Sägewerke aus der Erfassung heraus. Ihr Beitrag zum Gesamtumsatz wird auf 10 % geschätzt. Die Sägewerksindustrie hat sich seit mehreren Jahrzehnten rückläufig entwickelt, wobei sich dieser Prozeß seit Mitte der 70er Jahre deutlich beschleunigt hat. Während im Zeitraum 1960 bis 1975 die Anzahl der Betriebe um rd. 20 % zurückging, verminderte sie sich in den folgenden 15 Jahren bis 1990 um fast 60 %. Mit dem zahlenmäßigen Rückgang der Anzahl der Betriebe von 6 264 in 1960 auf 2 073 im Jahr 1990 gibt es eine deutliche Veränderung im Gefüge der Branche, nämlich eine Verlage- rung der Produktionsanteile von den kleineren zu den größeren Betrieben. Diese Entwicklung setzt sich auch in den 90er Jahren - wenngleich wesentlich langsamer - fort. Die technischen Kapazitäten der inländischen Sägeindustrie sind bei wei- tem nicht ausgelastet. Theoretisch könnte die inländische Sägeindustrie die Schnittholzproduktion bei voller Auslastung der bestehenden Kapazi- täten nahezu verdoppeln. Trotzdem plant ein erheblicher Anteil der Säge- werke (insbesondere der großen Sägewerke), die Einschnittmenge bis zum Jahr 2000 zu erhöhen. Die Erhöhung der Einschnittmenge wird bei etwa der Hälfte der betroffenen Sägewerke mit einer Kapazitätsausdeh- nung verbunden sein. Bei den Sägewerken mit über 100 000 Fm Jahres- einschnitt dürfte die Kapazitätserhöhung etwa 25 % gegenüber dem Stand von 1995 betragen. Detailliertere Angaben zur Entwicklung der Branchenstruktur in den 90er Jahren werden mit dem Erscheinen einer Studie des Instituts für Forstpoli- tik der Universität Freiburg voraussichtlich erst Ende August d. J. verfüg- bar sein. 42. Abgeordneter Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) Welche Förderungsmöglichkeiten gewährt die Bundesregierung, und welche Fördermöglichkei- ten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den neuen Bundesländern für diese Branche gewährt? 21 Antwort des Staatssekretärs Klaus Bünger vom 18. Juni 1997 Es besteht eine breite Palette von Förderungsmöglichkeiten, die vom - Eigenkapitalhilfe-Programm, - KfW-Mittelstandsprogramm, - KfW-Beteiligungsfonds (Ost) - Beteiligungskapital, - KfW-Mittelstandsprogramm - Ausland, - KfW-Sonderkredite, - Eigenkapitalergänzungsprogramm (EKE) (Beteiligungsfonds Ost), - Bürgschaft des Bundes, - Investitionszulage ostdeutsche Bundesländer/Berlin (Ost), - KfW-Anschubprogramm, - Bürgschaften für Investitionen in Ostdeutschland, - ERP-Existenzgründungsprogramm, - DtA-Existenzgründungsprogramm, - DtA-Existenzgründungsprogramm - Betriebsmittelfinanzierung, - ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm - Partnerschaftskapital-Variante, - ERP-Aufbauprogramm bis hin zu weiteren Umwelt- und Forschungsprogrammen reichen. Dieses Förderinstrumentarium steht allen Wirtschaftszweigen zur Ver- fügung und ist nicht auf eine Branche ausgerichtet. Eine Übersicht ist als Anlage beigefügt.*) 43. Abgeordnete Ingrid Matthäus-Maier (SPD) In welchem Ausmaße wird der Erwerb der Firma Boehringer Mannheim durch das Schwei- zer Unternehmen Hoffmann La Roche die Höhe der von der Bundesregierung jährlich festgestell- ten ausländischen Direktinvestitionen in der Bun- desrepublik Deutschland beeinflussen, und spielt dabei eine Rolle, daß die Boehringer-Mutter- gesellschaft Corange Ltd. auf den Bermudas regi- striert ist (s. DER SPIEGEL vom 2. Juni 1997)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb vom 13. Juni 1997 Der in Presseberichten gemeldete Erwerb der Firma Boehringer Mann- heim durch den Schweizer Chemie-Konzern La Roche wird sich nach bis- her vorliegenden Informationen nicht auf die Höhe der ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland auswirken. Die Firma Boehringer Mannheim ist bereits seit längerem - offenbar über mehrere Zwischen- Holdinggesellschaften - Tochterfirma eines ausländischen Investors. Ein Wechsel des ausländischen Anteilseigners hat keinen Einfluß auf die Sta- tistik über Auslandsinvestitionen. *) Vom Abdruck der Anlage wurde aufgrund der Nummer 13 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen abgesehen. 22 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 44. Abgeordnete Brigitte Adler (SPD) Trifft die Mitteilung der Entwicklungspolitischen Information (epi) Ausgabe Mai 1997 zu, daß das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung der Arbeitsgruppe Tropische und Sub- tropische Agrarforschung e. V. die Unterstützung entziehen und statt dessen jeweils eigene Bera- tungsbüros einrichten werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wolfgang Gröbl vom 13. Juni 1997 Die Arbeitsgemeinschaft Tropische und Subtropische Agrarforschung (ATSAF e. V.) nimmt derzeit im Auftrag vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Aufgaben auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung wahr, die sich aus ihren entwicklungs-, agrar- und ernährungspolitischen Ziel- setzungen ergeben. Sie ist darüber hinaus koordinierend tätig im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten der deutschen Agrarforschung. BML und BMZ unterstützen die Tätigkeit von ATSAF e. V. dadurch, daß sie die Geschäftsstelle von ATSAF e. V. finanzieren, indem sie zwei Wissen- schaftlerstellen (BML) zur Verfügung stellen bzw. Beratungsleistungen (im Unterauftrag der GTZ) entgelten (BMZ). 45. Abgeordnete Brigitte Adler (SPD) Wann ist ggf. mit der Einrichtung der erwähnten Beratungsbüros zu rechnen, und welche Konzep- tion und Zielrichtung liegt hier zugrunde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wolfgang Gröbl vom 13. Juni 1997 Änderungen in der Unterstützung des ATSAF e.V. sind notwendig, weil das BML einem Monitum des Bundesrechnungshofes folgen und die bis- her der ATSAF e. V. zur Verfügung gestellten Wissenschafter von dort abziehen muß und weil das BMZ aufgrund von Mittelkürzungen Umfang und Form seiner Unterstützung nicht mehr aufrechterhalten kann. 46. Abgeordnete Brigitte Adler (SPD) Welche finanzielle und personelle Ausstattung ist für die geplanten Beratungsbüros vorgesehen? 23 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wolfgang Gröbl vom 13. Juni 1997 Die bisher von der Geschäftsstelle der ATSAF e. V. geleisteten Arbeiten müssen daher gestrafft und stärker auf die Erfordernisse der Ministerien ausgerichtet werden. Unter Beibehaltung der oben (unter Frage 44) dar- gestellten Zielsetzung sollen diese Arbeiten arbeitsteilig auf zwei Arbeits- gruppen aufgeteilt werden, von denen die dem BMZ zugeordnete sich auf die Aufgaben der Beratung der Bundesregierung konzentrieren soll und die zum BML gehörende Aufgaben der Koordination wahrnehmen soll. Die Arbeitsgruppen sollen voraussichtlich 1998 ihre Arbeit aufnehmen. Über die finanzielle und personelle Ausstattung der Arbeitsgruppen kön- nen noch keine Aussagen getroffen werden, weil dies Gegenstand von Beratungen u. a. mit Wissenschaftlern aus dem Kreis der ATSAF e. V. ist. 47. Abgeordneter Dr. Gerhard Thalheim (SPD) Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Sor- tenschutzgesetzes, das am 15. Mai 1997 im Deut- schen Bundestag verabschiedet wurde, und wel- che Konsequenzen hätte ein Inkrafttreten des Sortenschutzgesetzes erst zu dem Zeitpunkt, wo die Herbstaussaat (z. B. Winterraps) in wenigen Tagen bevorsteht oder bereits erfolgt ist, hinsicht- lich der Festlegung der Nachbaugebühr? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wolfgang Gröbl vom 12. Juni 1997 Gegen das Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes, das am 15. Mai 1997 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist, hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 6. Juni 1997 keinen Einspruch erho- ben. Die Bundesregierung ist um ein alsbaldiges Inkrafttreten des Gesetzes bemüht, das im Gesetzgebungsverfahren als besonders eilbedürftig behandelt wurde. Hinsichtlich der Geltendmachung der Nachbaugebühr ist in - 10 a Abs. 3 des Gesetzes festgelegt, daß ein Landwirt, der von der Möglichkeit des Nachbaus Gebrauch macht, dem Inhaber des Sortenschutzes grundsätz- lich zur Zahlung eines angemessenen Entgeltes verpflichtet ist. Aus- nahmen von dieser Verpflichtung sind im Gesetz geregelt. Der Sortenschutzinhaber kann für Nachbausaatgut, das nach Inkraft- treten des Gesetzes ausgesät wurde, seine Schutzansprüche geltend machen. Ob und inwieweit er diese Möglichkeit gegenüber dem Landwirt nutzt, ist in sein Ermessen gestellt. Im Gesetz ist dazu nichts weiteres fest- gelegt. 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung 48. Abgeordneter Wolfgang Behrendt (SPD) Hält es die Bundesregierung für datenschutz- rechtlich zwingend, daß Feststellungen über rechtswidrige Tätigkeiten auf Baustellen nicht an den jeweiligen Generalunternehmer oder den Bauherrn weitergegeben werden dürfen, und wie wird die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 16. Juni 1997 Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich die Frage auf datenschutz- rechtliche Bestimmungen des Bundesrechtes und auf Bundesbehörden bezieht. Für die Weitergabe von Feststellungen über rechtswidrige Tätig- keiten auf Baustellen durch Bundesbehörden an den Bauherren oder den auf der Baustelle tätigen Generalunternehmer gelten datenschutzrecht- liche Bestimmungen dann, wenn im Zusammenhang mit den Feststellun- gen über rechtswidrige Tätigkeiten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person an den Bauherrn oder Generalunternehmer bekanntgegeben (übermittelt) werden. Soweit es um die Datenübermittlung durch in - 35 Erstes Buch Sozial- gesetzbuch genannte Stellen im Hinblick auf Aufgaben nach dem Sozial- gesetzbuch geht (z. B. um die Übermittlung durch eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung) ist nach den -- 67 d, 69 Abs. 1 Nr. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch die Über- mittlung zulässig, soweit sie zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich ist. Soweit eine andere Bundesbehörde tätig wird, ergibt sich die Zulässigkeit einer entsprechenden Datenübermittlung aus - 16 Abs. 1 Nr. 1 Bundes- datenschutzgesetz (BDSG). Handelt es sich bei den rechtswidrigen Tätigkeiten um Tätigkeiten, die keinen Bezug zu Rechten des Bauherren oder Hauptunternehmers haben, z. B. eine Beleidigung gegenüber einem Dritten, so ist eine Übermittlung von Sozialdaten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch oder von Daten nach dem BDSG nicht zulässig. Verletzt die rechtswidrige Tätigkeit das Eigentum oder sonstige Rechte des Bauherrn oder Hauptunternehmers (wird z.B. Baumaterial entwen- det), so rechtfertigt im Anwendungsbereich des Sozialdatenschutzes der Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes, der auch im Anwen- dungsbereich des Sozialdatenschutzes gilt, die Übermittlung der fest- gestellten rechtswidrigen Tätigkeit. Soweit für Bundesbehörden die Vor- schriften des BDSG gelten, ist die entsprechende Datenübermittlung durch - 16 Abs. 1 Nr. 2 BDSG gerechtfertigt. Die Bundesregierung hält insoweit eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen nicht für erforderlich. 25 49. Abgeordnete Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) Beabsichtigt die Bundesregierung auf Gesetzes- änderungen hinzuwirken, um die Einigung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes vom 12. April 1997 auf eine Änderung der derzeitigen Arbeitszeit- und Winterregelung zu begleiten, die u. a. die Einrichtung von Arbeitszeitkonten, Festlegung einer Mindestzahl von Gesamttarif- stundenlöhnen für die Zeiten vom 1. April bis 31. Oktober bzw. 1. November bis 31. März, die Abdeckung von mindestens 50 Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit, die Gewährung von Lohnersatzleistungen über die Bundesanstalt für Arbeit (BA) für den Fall, daß Arbeitszeitstunden aufgebracht sind, sowie die Gewährung von Win- terausfallgeld bereits ab der 121. Ausfallstunde vorsieht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 12. Juni 1997 Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine gesetzliche Flankierung der von den Tarifvertragsparteien des Bauhaupt- gewerbes getroffenen Vereinbarung zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe. 50. Abgeordnete Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) Mit welchen weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Tarifvereinbarungen des Baugewerbes zu unterstützen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 12. Juni 1997 Mit dem Gesetzentwurf werden die erkennbaren Anstrengungen der Tarifvertragsparteien für das Bauhauptgewerbe zur Verbesserung ihrer tariflichen Regelungen über ein ganzjährig gesichertes Einkommen sowie die Bemühungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit Rechnung getragen. Die vorgesehene Beitragsfinanzierung von witterungsbedingten Arbeits- ausfällen zwischen der 121. und der 150. Ausfallstunde trägt den gegen- wärtigen konjunkturellen und strukturellen Schwierigkeiten in der Bau- wirtschaft Rechnung, die es vielen Bauunternehmen erschweren, bei länger andauernden Arbeitsausfällen während der Wintermonate die Arbeitsentgelte ihrer Beschäftigten zu finanzieren. Auch die vorgesehene Finanzierung der Lohnersatzleistung bei Arbeits- ausfällen zwischen der 51. und 120. Ausfallstunde, die nicht durch ein Arbeitszeitguthaben abgesichert ist, und die Erstattung der hälftigen Sozi- alversicherungsbeiträge während des Bezuges dieser Leistung aus einer Umlage der Bauarbeitgeber soll der zuletzt erkennbaren Tendenz unter Bauarbeitgebern, sich durch Entlassungen während der Wintermonate von Lohn- und Lohnnebenkosten zu entlasten, entgegenwirken. 51. Abgeordneter Konrad Gilges (SPD) Wie viele mit Werkverträgen ausgestattete aus- ländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (aufgeschlüsselt nach Nationalitäten) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1995 und 1996 bei Arbeitsunfällen in der Bundes- republik Deutschland zu Schaden gekommen? 26 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 16. Juni 1997 Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, wie viele ausländische Beschäftigte mit Werkverträgen in den Jahren 1995 und 1996 während der Arbeit einen Unfall erlitten. Ausländische Unternehmen, die mit ausländi- schen Arbeitnehmern auf Werkvertragsbasis in Deutschland tätig werden, unterliegen nicht der deutschen Sozialversicherungspflicht. Folglich kann bei den deutschen Sozialversicherungsträgern kein Leistungsanspruch entstehen. 52. Abgeordneter Konrad Gilges (SPD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil von verunglückten aus- ländischen Kolleginnen und Kollegen pro 1 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und wie hoch ist damit zusammenhängend der prozen- tuale Anteil von Versicherungsfällen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 16. Juni 1997 Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 1995 insge- samt 2 997 000 ausländische Erwerbstätige (8,3 % aller Erwerbstätigen) in Deutschland beschäftigt. Davon haben 195 617 ausländische Erwerbstä- tige (10,9 %) einen Arbeitsunfall erlitten, der zu mehr als drei Tagen völli- ger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit führte und damit als Versiche- rungsfall registriert wurde, 120 Arbeitsunfälle davon verliefen tödlich. Die absoluten Arbeitsunfallzahlen sowie die prozentualen Anteile der verun- fallten ausländischen Beschäftigten sind nach Staatsangehörigkeit aufge- schlüsselt in der anliegenden Tabelle aufgeführt.*) Die Häufigkeit der angezeigten Arbeitsunfälle pro 1 000 Erwerbstätige im Jahr 1995 lag bei 50 Unfällen. Diese Quote betrug pro 1 000 ausländischen Erwerbstätigen 65 Unfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, daß viele auslän- dische Beschäftigte im vearbeitenden oder produzierenden Gewerbe tätig sind. Im Baugewerbe z.B. liegt die Unfallquote für alle Beschäftigten noch über 100 Unfälle pro 1 000 Erwerbstätige. Für das Jahr 1996 liegen der Bundesregierung derzeit noch keine Daten vor. 53. Abgeordneter Konrad Gilges (SPD) Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der Arbeitsschutz für ausländische Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer gleich wirksam ist wie der für deutsche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 16. Juni 1997 Soweit die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegt, wird die Frage mit "Ja" beantwortet. Die staat- lichen Arbeitsschutzvorschriften gelten aufgrund des Territorialprinzips *) Vom Abdruck der Anlage wurde aufgrund der Nummer 13 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen abgesehen. 27 seit jeher auch für ausländische Beschäftigte. Seit dem 21. August 1996 finden gemäß - 16 Abs. 2 des neuen Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) auch die von den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern erlassenen Unfallverhütungsvorschriften auf in Deutschland tätige Beschäftigte von ausländischen Unternehmen Anwendung. Gegen sie können die Unfallversicherungsträger auch Anordnungen treffen (- 17 Abs. 2 SGB VII). 54. Abgeordneter Konrad Gilges (SPD) Wie viele Fälle, in denen ausländische Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer nicht bei den Berufsgenossenschaften gemeldet sind, sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele Unter- nehmer zahlen keine Beiträge für sie? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 16. Juni 1997 Anders als in der Renten- und Krankenversicherung sind in der gesetz- lichen Unfallversicherung die versicherten Arbeitnehmer nicht beim Trä- ger anzumelden und daher auch nicht im Kataster des Unfallversiche- rungsträgers erfaßt. Eingetragen sind allein die Unternehmer. Diese haben zur Beitragsberechnung einmal jährlich ausschließlich die Entgelt- summen aller im Unternehmen Beschäftigten dem Unfallversicherungs- träger zu melden. Inwieweit die Entgeltsummen der Beschäftigten eines Unternehmens - einschließlich der insoweit gleichzubehandelnden aus- ländischen Arbeitnehmer - stets korrekt gemeldet werden, ist im einzel- nen nicht bekannt. Dies wird jedoch wie für die übrigen Zweige der Sozial- versicherung von entsprechenden Prüfstellen der Unfallversicherungsträ- ger kontrolliert. 55. Abgeordneter Manfred Grund (CDU/CSU) Mit welchen Folgen für die späteren Altersrenten der Betroffenen rechnet die Bundesregierung nach der Einstellung der Zahlungen der Staat- lichen Versicherung in Abwicklung (SinA) aus Ansprüchen der -- 267 ff. AGB/DDR an die durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten geschä- digten Personen in den neuen Bundesländern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 18. Juni 1997 Die genannten Schadensersatzleistungen wurden neben dem Arbeitsent- gelt und den Leistungen aus der Unfallversicherung gezahlt. Beiträge zur Rentenversicherung wurden für diese Leistungen nicht entrichtet. Um den Geschädigten auch bei Bezug einer Rente aus der Rentenversicherung so zu stellen, als sei der Unfall nicht eingetreten, wurde zusätzlich zu der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung eine Schadensersatz- leistung gezahlt, die sicherstellte, daß Rentenminderungen aufgrund des unfallbedingt geringeren Arbeitsentgelts ausgeglichen wurden. Der Wegfall der Schadensersatzleistungen hat auf die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auswirkungen. Die finanzielle Gesamtsituation der Rentenbezieher wird sich aber durch den Wegfall der Schadensersatzleistungen entsprechend verschlechtern. 28 56. Abgeordnete Nicolette Kressl (SPD) Welchen wesentlichen Inhalt hatte die durch Artikel 62 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261) geän- derte Fassung von - 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG), und wie steht die Bundesregierung heute zu der seinerzeit in ihrem Gesetzentwurf vom 10. März 1989 (Drucksache 11/4452) gege- benen Begründung für diese Änderung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rudolf Kraus vom 12. Juni 1997 Die Änderung des - 4 Abs. 2 VAHRG durch Artikel 62 RRG 1992 betraf zwei Punkte. Zum einen wurde die frühere Verweisung auf Vorschriften der Reichsver- sicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes durch eine Formulierung ersetzt, die dem SGB VI entspricht und auf eine Ver- weisung verzichtet. Hierbei handelte es sich also um eine lediglich redak- tionelle Änderung. Zum anderen wurde klargestellt, daß der Grenzbetrag des zweijährigen Rentenbezugs ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors zu berechnen ist. Dies besagt, daß sich eine individuelle vorzeitige oder spätere Inan- spruchnahme der Rente insoweit nicht auf die Berechnung des Grenzbe- trags auswirkt, als die vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen und die spätere Inanspruchnahme mit Zuschlägen verbunden ist. Die Begrün- dung im Gesetzentwurf, daß es sich hierbei um eine Klarstellung handele, bezieht sich auf die gleichartige Grundregelung in - 1587 a Abs. 2 Nr. 2 BGB, nach der ein Zugangsfaktor im Versorgungsausgleich grundsätzlich unberücksichtigt bleibt. 57. Abgeordnete Nicolette Kressl (SPD) Hält es die Bundesregierung prinzipiell für gerechtfertigt, daß als Folge des geltenden - 4 Abs. 2 VAHRG im Zweifelsfall an verstorbene Berechtigte Verlustausgleich gezahlt werden muß? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rudolf Kraus vom 12. Juni 1997 Durch die Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsaus- gleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte unter den Ehegatten in der Weise aufgeteilt, daß der ausgleichsberech- tigte Ehegatte dabei regelmäßig eigenständige Rentenanwartschaften erhält. Die Versorgungsanrechte des ausgleichsverpflichteten Ehegatten und die Versorgungsanrechte des ausgleichsberechtigten Ehegatten sind von diesem Zeitpunkt an grundsätzlich nicht mehr miteinander verbun- den oder voneinander abhängig, so daß sich ein früherer oder späterer Wegfall der Versorgung bei einem der beiden Ehegatten grundsätzlich nicht auf den jeweils anderen Ehegatten auswirkt. Man kann diese Rechtslage am besten mit der Vermögensaufteilung im Rahmen des Zugewinnausgleichs vergleichen: Durch den Zugewinnaus- gleich wird das während der Ehe erworbene allgemeine Vermögen eben- falls grundsätzlich endgültig und bleibend unter den Ehegatten aufgeteilt. 29 Auch hier ist es nicht so, daß das dem ausgleichsberechtigten Ehegatten zugeteilte Vermögen wieder an den ausgleichsverpflichteten Ehegatten zurückfällt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstirbt. Aus dem vorzeitigen Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten erwächst den Rentenversicherungsträgern oder Versorgungsträgern kein Vorteil: Denn die Rentenversicherung trägt vom Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs an allgemein auch ein versorgungsausgleichsbe- dingtes höheres Risiko. Dieses kann sich insbesondere dann auswirken, wenn der ausgleichberechtigte Ehegatte aufgrund des Versorgungsaus- gleichs unter den allgemeinen Voraussetzungen einen Leistungsanspruch hat, der ohne Scheidung und Versorgungsausgleich nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe angefallen wäre (z. B. erstmaliger Anspruch auf Reha- bilitationsmaßnahmen, auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auf höhere Hinterbliebenenrente des späteren Ehegatten/Kinder). Durch dieses höhere Risiko wird die Rentenversicherung besonders bela- stet, ohne daß der ausgleichsverpflichtete Ehegatte über die vom Fami- liengericht festgelegte Kürzung seiner Versorgung hinaus dafür aufkom- men muß. Dies ist nur zu rechtfertigen, wenn in anderen Fällen eine in etwa äquivalente Entlastung erfolgt. Andere Fälle sind solche, in denen sich das höhere Risiko nicht realisiert, d. h. entsprechende Mehraufwen- dungen nicht eintreten. Es ist mit anderen Worten zu berücksichtigen, daß der Versorgungsausgleich im Rahmen eines Versicherungssystems statt- findet und damit auch dem Prinzip des Risikoausgleichs Rechnung tragen muß. Der Versorgungsausgleich muß für die Rentenversicherung grund- sätzlich kostenneutral sein. Denn der Solidargemeinschaft kann nicht zugemutet werden, für Mehraufwendungen aufzukommen, die sich aus Ehescheidungen ergeben. Für den Versorgungsausgleich gelten damit die allgemeinen Grundsätze des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Versicherten der gesetzlichen Renten- versicherung geboten und - wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 5. Juli 1989 bestätigt hat - verfassungsrechtlich unbedenklich. 58. Abgeordneter Kurt Neumann (Berlin) (fraktionslos) Sind der Bundesregierung Inhalt und positive Auswirkungen des im August 1996 in Frankreich in Kraft getretenen, nach seinem Schöpfer, dem liberalkonservativen UDF-Abgeordneten Gilles de Robien benannten "Gesetz de Robien" bekannt, das - bereits in über 200 Unternehmen in Frankreich angewendet - in seiner "offen- siven" Variante eine Unterstützung von Arbeits- zeitverkürzungen bei der Schaffung neuer Stel- len durch Ermäßigung der Sozialabgaben vor- sieht, indem einem Unternehmen, das z. B. die Arbeitszeit um 10 % senkt und für mindestens zwei Jahre 10 % mehr Beschäftigte neu einstellt, im ersten Jahr 40 % des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgaben und in den folgenden sechs Jah- ren 30 % der Abgaben erlassen werden, und das auch in einer sog. "defensiven" Variante, wo über die Subventionierung von Arbeitszeitverkürzun- gen Entlassungen verhindert werden (z. B. wurden bei einem einzigen Unternehmen 750 Arbeitsplätze gesichert), wirksam ist, und 30 beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland und der guten Erfahrungen mit dem Robien-Gesetz im befreundeten Nachbarland, ähnliche Gesetz- gebungsvorhaben zu initiieren oder zu unterstüt- zen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 13. Juni 1997 Das Gesetz Nr. 96-502 vom 11. Juni 1996 ("Loi de Robien") ist der Bundes- regierung durch die Berichte der Deutschen Botschaft in Paris und Ver- öffentlichungen des Europäischen Beschäftigungsobservatoriums der Europäischen Kommission bekannt. Es fördert "die Beschäftigung durch Flexibilisierung und tariflich vereinbarte Verkürzung der Arbeitszeit" und knüpft an das Fünfjahresgesetz vom 20. Dezember 1993 an. Der Inhalt der neuen Regelungen ist in der Frage im wesentlichen richtig wiedergegeben. Bei einer Arbeitszeitverkürzung von mindestens 15 % und Einstellungen im Umfang von mindestens 15 % der Personalstärke liegen die Entlastungen des Arbeitgebers von den Beiträgen zur Sozial- und Arbeitsunfallversicherung sowie dem Beitrag zur Kindergeldkasse sogar bei 50 % der Beitragssumme im ersten Jahr und 40 % in den folgen- den sechs Jahren. Nach dem letzten Informationsstand sind bislang auf der Grundlage des Gesetzes für 48 000 Arbeitnehmer 344 Vereinbarungen abgeschlossen worden. Nachdem in der französischen Öffentlichkeit Zweifel an den Kostenberechnungen des Gesetzes aufgetreten waren, hatte die Finanz- kommission der Nationalversammlung zwei Institute beauftragt, die Effektivität und Effizienz des "Robien-Gesetzes" zu überprüfen. Die Gut- achten sind am 16. April 1997 der Finanzkommission vorgelegt worden. Beide Institute beurteilen das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den gesetz- lich vorgesehenen Anreizen zur Schaffung neuer Beschäftigungsmöglich- keiten durch Arbeitszeitreduzierung (sog. "offensive" Maßnahmen) ins- gesamt positiv. Der Zeitraum für eine fundierte Überprüfung der Unter- suchungsergebnisse aus deutscher Sicht ist allerdings noch zu kurz, so daß die in der Frage enthaltene positive Wertung des Gesetzes von der Bun- desregierung z. Z. nicht bestätigt werden kann. Zumindest bei den Anreizen für sog. "defensive Maßnahmen" (Förderung von Arbeitszeitverkürzung zur Erhaltung von Arbeitsplätzen) ist schon heute zweifelhaft, ob diese wirklich die unterstellten positiven Auswir- kungen haben. Bei dem in der Frage aufgeführten Unternehmen handelt es sich vermutlich um eine Firma, die zum Erhalt von 730 Arbeitsplätzen allein 12 % der für das gesamte Gesetz im Haushalt zur Verfügung stehen- den Mittel erhalten hat. In den erwähnten Untersuchungsberichten und Presseveröffentlichungen ist dieser Fall aber nicht nur wegen der hohen Kosten kritisiert worden, sondern auch wegen der Tatsache, daß die geför- derte Arbeitszeitverkürzung nicht für die vom Gesetz intendierte betrieb- liche Umstrukturierung genutzt worden ist. Aus den oben genannten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, eine über das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078) hinausgehende finan- zielle Förderung von Arbeitszeitverkürzungen vorzunehmen. Sie wäre zu kostspielig und hätte angesichts der ohnehin großen Nachfrage auf der Arbeitnehmerseite nach Teilzeitarbeitsplätzen erhebliche Mitnahme- effekte. Nach der deutschen Rechtsordnung entscheiden über die Länge 31 der wöchentlichen Arbeitszeiten und die hiermit verbundenen Löhne ohnehin in erster Linie die Tarifpartner im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit bzw. Tarifhoheit selbst. Im übrigen wird zu den gesetzlichen Rahmen- bedingungen bei Arbeitszeitverkürzungen auf die Antwort der Bundes- regierung zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD "Entwicklung und Stand der Arbeitszeitflexibilisierung in Deutschland" (Drucksache 13/2581 vom 11. Oktober 1995) verwiesen. 59. Abgeordneter Kurt Neumann (Berlin) (fraktionslos) Was würde die analoge Schaffung eines Arbeitsplatzes (Durchschnittsangaben) in der Bundesrepublik Deutschland kosten, und wie hoch wäre der Selbstfinanzierungseffekt einer solchen Maßnahme, wenn im Vergleich der Staat in Frankreich durch das Robien-Gesetz nach Schätzungen jeden neu geschaffenen Arbeits- platz mit umgerechnet rd. 23 700 DM (FAZ, 29. Oktober 1996, Wirtschaftswoche 12/97) sub- ventioniert, was angesichts der Kosten für die Finanzierung eines hiesigen Arbeitslosen (49 000 DM im Westen, 38 000 DM im Osten) und anderer Subventionierungen günstig erscheint, und wenn viele Beobachter in Frankreich von einer weit- gehenden Selbstfinanzierung des Gesetzes aus- gehen, da das Aufkommen neuer Beitragszahler die Ausgaben für das Gesetz ausgleicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 13. Juni 1997 Berechnungen, was die Schaffung eines Arbeitsplatzes in Anlehnung an die Regelungen des "Robien-Gesetzes" in Deutschland kosten würde, liegen der Bundesregierung nicht vor und wären wegen der beträcht- lichen Unterschiede zwischen den französischen und deutschen Sozial- versicherungssystemen auch mit großen Schwierigkeiten verbunden. Außerdem sind die der Frage zugrundeliegenden Annahmen zweifelhaft: Zum einen kann aus den in der Antwort zu Frage 58 dargestellten Grün- den die Kostenrechnung für die Schaffung eines Arbeitsplatzes nach dem "Robien-Gesetz" nicht bestätigt werden. Zum anderen trifft die Annahme, daß sich die Erstattung von Sozialab- gaben durch neue Beitragszahler selbst finanziert, für Deutschland zumin- dest in dieser Allgemeinheit nicht zu. Berechnungen der Bundesregierung zu dem Vorschlag der Einführung einer Teilzeitbeihilfe für Arbeitnehmer, die bei gleichzeitiger Einstellung von arbeitslosen Leistungsempfängern bzw. der nachweisbaren Vermeidung von Entlassungen ihre Arbeitszeit verkürzen, haben ergeben, daß bei diesen Regelungen nicht von einer Kostenneutralität ausgegangen werden kann, sie im Gegenteil zu erheb- lichen Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte führen würden, und zwar insbesondere dann, wenn mit der Förderung spürbare Arbeits- markteffekte erzielt werden sollen. Zur weiteren Begründung nehme ich auf die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache 13/1888 vom 29. Juni 1995) Bezug. 32 60. Abgeordnete Leyla Onur (SPD) Wie wurde der Auftrag für die eigene Darstellung im Internet von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ausgeschrieben, und hat die BA sich bemüht, auch preisgünstige deutsche Anbieter ausfindig zu machen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 16. Juni 1997 Die BA hat im Oktober 1996 einen Auftrag zur Bereitstellung von Informa- tionen im Internet vergeben. Der Auftrag umfaßt im wesentlichen die Ein- richtung und Registrierung des Domain Namens "arbeitsamt.de" und die Bereitstellung von Speicherplatz für ca. 20 Millionen Zeichen auf einem Internetserver. Derartige Leistungen werden in Deutschland von vielen Anbietern zu monatlichen Preisen zwischen ca. 100 und 600 DM ange- boten. Da der bei einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung entstehende Aufwand wesentlich höher gewesen wäre als die Kosten für die Leistung, wurde der Auftrag von der BA im Wege der freihändigen Vergabe erteilt. Zur Ermittlung des günstigsten Anbieters wurden von der BA Angebote von drei deutschen Firmen eingeholt. 61. Abgeordnete Leyla Onur (SPD) Wie lauten die Angebote auf die Ausschreibung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 16. Juni 1997 Der günstigste Anbieter erhielt von der BA den Zuschlag. Die laufenden Kosten betragen 99 DM monatlich zuzüglich einer Registrierungsgebühr für den Domain-Namen in Höhe von 25 DM. 62. Abgeordnete Leyla Onur (SPD) Welche Gründe sprachen für eine Auftragsver- gabe in die USA, und wie rechtfertigt die BA die Tatsache, daß durch das Anbieten ihres Internet- services durch eine US-Firma Arbeitsplätze in Amerika geschaffen bzw. gesichert werden und nicht in Deutschland? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 16. Juni 1997 Daß der Auftragnehmer seinerseits Leistungen eines US-amerikanischen Unternehmens in Anspruch nimmt, war der BA zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. Negative Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt sind in Anbetracht des geringen Auftragsvolumens jedoch nicht zu befürchten. 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 63. Abgeordnete Edelgard Bulmahn (SPD) Wie soll die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte, angekündigte "unbürokratische Lösung" für die nach Berichten der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung von Kindergeldrückzahlungsbescheiden betroffenen Eltern aussehen, und wann soll sie in Kraft treten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann vom 18. Juni 1997 Für die Lösung des angesprochenen Problems sind Regelungen beabsich- tigt, die für das ab 1. Januar 1996 maßgebende Einkommensteuerrecht zum gleichen Ergebnis führen, wie es für das bis zum 31. Dezember 1995 geltende sozialrechtliche Kindergeldrecht erzielt wurde; danach brauchte Kindergeld, das tatsächlich an den richtigen Empfänger geflossen war, auch dann nicht zurückgefordert zu werden, wenn es dem nachrangig Berechtigten bewilligt worden war. Dazu werden derzeit im Bundesministerium der Finanzen zwei Lösungs- möglichkeiten geprüft. Zum einen wird erwogen, den Antrag auf Kinder- geld, den der nachrangig Berechtigte gestellt hat, auch als Antrag des vor- rangig Berechtigten anzusehen, so daß die Sechs-Monats-Ausschlußfrist nicht anzuwenden wäre. Zum anderen wird geprüft, ob im Rahmen einer Billigkeitslösung auf die Rückzahlung verzichtet werden kann. Die Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts ist noch nicht abge- schlossen. Daher sind Aussagen auch zum Inkrafttreten noch nicht mög- lich. 64. Abgeordnete Edelgard Bulmahn (SPD) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für eine Neuregelung der Bezugsberechtigung und der rückwirkenden Zahlung des Kindergeldes, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, und wie begründet sie ihre Haltung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann vom 18. Juni 1997 Die für den Anspruch auf Kindergeld verankerte Vorrangregelung zugun- sten des Berechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt (Obhutsprinzip), hat sich in der Praxis bewährt. Auch durch eine Änderung von Vorschrif- ten, ließe sich nicht sicher vermeiden, daß bei einem Berechtigtenwechsel Kindergeld vorübergehend fehlgeleitet werden könnte. Da die hiervon betroffenen Fälle im Verhältnis zur Gesamtzahl nur eine kleine Minderheit darstellen, sieht die Bundesregierung keinen Hand- lungsbedarf für eine Neuregelung der Bezugsberechtigung. 34 65. Abgeordnete Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist der Bundesregierung bekannt, ob es außer in Bayern (Anrechnung von Kindergeld, Süddeut- sche Zeitung vom 6. Juni 1997) und in Baden- Württemberg (Ausschluß von Sozialhilfeempfän- gerinnen und Asylbewerberinnen, Frankfurter Rundschau vom 11. Juni 1997) noch in anderen Bundesländern Beschlüsse gibt, die Vergabekri- terien für Mittel aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" einzuschränken? Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann vom 18. Juni 1997 Für die Bundesstiftung gibt es in - 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" nur einen allgemeinen Rahmen für die Vergabekriterien, den die Zuwen- dungsempfänger in den Ländern entsprechend der Mittel- und Nachfra- gesituation konkretisieren müssen. Entsprechend haben alle Zuwen- dungsempfänger in den Ländern spezifische Regelungen der Vergabekri- terien vorgenommen. Diese entsprechen dem gesetzlichen Rahmen und den Richtlinien für die Vergabe und die Verwendung der Mittel der Bun- desstiftung. Baden-Württemberg und Bayern haben mit ihren Beschlüssen das in - 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" geregelte Nachrangprinzip umgesetzt. Das entspricht auch einer Forderung des Landesrechnungshofes in Baden-Württemberg, der 1996 auf die Einhaltung des Grundsatzes der Nachrangigkeit von Hilfen aus der Bundesstiftung gegenüber gesetz- lichen Leistungen hingewiesen hat. 66. Abgeordnete Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Um welche Landesstiftungen handelt es sich, und welcher Art sind die Einschränkungen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann vom 18. Juni 1997 Es wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen. 67. Abgeordnete Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie werden sie nach Kenntnis der Bundesregie- rung begründet, und wie bewertet die Bundes- regierung diese Entwicklung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann vom 18. Juni 1997 Gemäß - 3 der Richtlinien für die Vergabe und die Verwendung der Mittel der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" ist zur Feststellung einer Notlage im Sinne des - 2 des Stiftungsgesetzes bei der Berechnung der Einkommensgrenze "das monatliche Nettoein- kommen zuzüglich aller sonstigen Einkünfte wie Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsleistungen" zu berücksichtigen. 35 Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Hilfen aus der Bundesstiftung nicht der Kompensation der Leistungsansprüche nach dem Bundessozialhilfe- gesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz dienen. Darüber hinaus- gehender Bedarf kann im Einzelfall bei der Bundesstiftung beantragt werden. Die Bundesregierung vermag nicht zu erkennen, daß die Umsetzungen des Nachrangprinzips in den einzelnen Bundesländern zur Benachteili- gung der genannten Personengruppen führen. 68. Abgeordneter Benno Zierer (CDU/CSU) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie- rung - sei es in Form eines Sonderprogramms der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sei es im Rahmen der bildungspoliti- schen Aktivitäten des Bundes -, den fatalen Ten- denzen zur Gewalt in weiten Kreisen der Jugend entgegenzuwirken, die teilweise den Charakter von subkulturellen Identifikationsmustern und Initiationsriten angenommen haben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gertrud Dempwolf vom 10. Juni 1997 Es ist Aufgabe der verschiedenen Sozialisationsträger - Familie, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Berufsausbildung und Arbeitsleben -, die Ent- wicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Indem sie ihren eige- nen Aufgaben nachkommen, tragen sie damit der Sache nach zugleich zur Kriminal- und Gewaltprävention bei, auch wenn dies in den fachlichen und politischen Ansätzen im engeren Sinn häufig nicht unmittelbar zum Ausdruck kommt. Zur gezielten Auseinandersetzung mit Kinder- und Jugenddelinquenz stehen rechtliche Regelungen und sozialpädagogische Instrumente gemäß dem Achten Buch Sozialgesetzbuch "Kinder- und Jugendhilfe" und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren in einer Reihe von Forschungs-, Informations- und Modellmaßnahmen wei- tere Wege und Ansätze gesucht und erprobt, um der seit einigen Jahren wieder wachsenden Kinder- und Jugenddelinquenz, insbesondere der wachsenden Gewaltkriminalität, zu begegnen. Zur Bekämpfung von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt haben die Innenminister von Bund und Ländern im März 1993 eine Auf- klärungskampagne unter dem Motto "FAIRSTÄNDNIS - Menschen- würde achten - Gegen Fremdenhaß" auf den Weg gebracht, die sich ins- besondere an die Jugendlichen richtet und diese aufklären und motivieren soll. Im Rahmen der Kampagne sind unterschiedlichste Aufklärungs- und Werbematerialien produziert worden. Ferner wurden Anzeigen in Jugendzeitschriften geschaltet sowie Fernsehspots gegen Fremdenfeind- lichkeit ausgestrahlt. Insbesondere mit dem Heft "basta - Nein zur Ge- walt" und dem Computerspiel wurden wichtige präventive Beiträge zu den Bemühungen geleistet, Jugendliche gegen Gewalt, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit zu immunisieren. Von dem Jugendmagazin, das erstmals 1994 erschien und von dem bereits eine überarbeitete Neu- auflage vorliegt, sind daher ca. 1,165 Millionen Exemplare verteilt wor- den. Von dem Computerspiel, mit dem sich derzeit die Jugendlichen wie kaum mit einem anderen Medium erreichen lassen, wurden 123 000 Exemplare produziert, die derzeit im gesamten Bundesgebiet verteilt werden. 36 Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde von 1992 bis 1996 mit rd. 90 Mio. DM das Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt (AgAG) an 30 Standorten in den neuen Bundesländern mit rd. 130 Einzelprojekten durchgeführt. Die Erfahrungen aus diesem Programm haben gezeigt, daß auch gewalt- orientierte Jugendliche - vor allem, wenn sie jünger und in ihren Haltun- gen noch nicht verfestigt sind - mit sozialpädagogischen Projekten erreicht und in ihren Gewaltbereitschaften gedämpft werden können, wenn diese Projekte von befähigtem Fachpersonal durchgeführt werden, wenn die Angebote mehrdimensional sind und einen hohen Gebrauchs- wert aufweisen. In dem zweiten größeren Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Gewaltbekämpfung und Gewalt- prävention im kommunalen Sozialraum" haben 1994 bis 1996 neun Modellstandorte/Kreise/Kommunen teilgenommen. Anhand dieser Modellstandorte haben Kommunen, Kirchen und weitere Sachverstän- dige die vielfältig praktizierten Handlungsmöglichkeiten gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit zusammengetragen und geprüft, um sie Inte- ressenten in Form eines Handbuchs und Leitfadens zugänglich zu machen. Die umfangreichen Materialien, Erfahrungen und Empfehlungen dieser beiden Modellprogramme werden z.Z. in einer fünfbändigen Buchreihe veröffentlicht. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Tech- nologie hat sich an Schulmodellversuchen zur Gewaltprävention in allge- meinbildenden und beruflichen Schulen im Rahmen der Arbeit der Bund- Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) in den letzten Jahren beteiligt. Infolge der durchgeführten Modell- versuche liegt eine Vielzahl von Erkenntnissen über Präventionsmaßnah- men in der Schule vor. Im Mittelpunkt steht dabei die gezielte Verände- rung des Schulalltags und der Abbau von Frustrationserlebnissen für die Schüler während des Schulalltags. Ziel ist es jetzt, die Ergebnisse im brei- ten Umfang in der Schulpraxis zur Anwendung kommen zu lassen. Für die Zukunft sieht das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, For- schung und Technologie insbesondere eine umfassende Verknüpfung und Vernetzung der zahlreichen schulischen und außerschulischen Akti- vitäten auch unter Nutzung der neuen Medien und speziell hinsichtlich des Programms "Schulen ans Netz" vor. Eine ganz wesentliche gewaltpräventive Funktion hat auch die Integra- tion Jugendlicher in das gesellschaftliche Leben durch eine Berufsausbil- dung und ihren erfolgreichen Abschluß. Das Bundesministerium für Bil- dung, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat 1997 das Reformpro- jekt "Berufliche Bildung" erarbeitet. Die Schwerpunkte zielen darauf ab, die Berufsausbildung noch stärker an den Anforderungen und Rahmen- bedingungen der betrieblichen Ausbildungspraxis und des Beschäfti- gungssystems zu orientieren. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung (Kriminalprävention) hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Neben einer größeren Zahl weiterer spezieller Forschungs- und Modell- projekte im Bereich der Gewalt- und Kriminalprävention hat das Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Deutsche Jugendinstitut beauftragt, eine zentrale Arbeitsstelle zur Kriminal- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen einzurichten. Ihre Auf- gabe wird darin bestehen, die Vielzahl der Einzelmaßnahmen, die von 37 Bund, Ländern und Gemeinden, von öffentlichen und von freien Trägern in diesem Bereich durchgeführt werden, zu sammeln und zu sichten, die daraus zu gewinnenden Erfahrungen und Empfehlungen zu bündeln und den Interessenten und Verantwortlichen leicht und nutzerfreundlich zugänglich zu machen. Für viele, gerade für die Kriminal- und Gewaltprävention zuständige Poli- tikbereiche - insbesondere für die Schule und für die Kinder- und Jugend- hilfe - liegt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die staatliche Zuständigkeit allerdings im wesentlichen bei den Ländern und Kommu- nen. Dies gilt auch für die "flächendeckende" Umsetzung von Erfahrun- gen und Handlungsansätzen, die aus den Modellprogrammen des Bundes gewonnen und entwickelt wurden. Dies wird im übrigen von den Verantwortlichen der Länder und Kommu- nen genauso gesehen. Mit den Beschlüssen der Jugendministerkonferen- zen von 1993 zu Gewalt und Fremdenfeindlichkeit und von 1997 betref- fend "Kinder- und Jugenddelinquenz - eine Herausforderung für die Jugendpolitik" (Beschlußentwurf für die Konferenz vom 19./20. Juni 1997) haben die Jugendministerinnen und Jugendminister der Länder diese Verantwortlichkeiten zum Ausdruck gebracht und jugendpolitische Empfehlungen ausgesprochen, deren flächendeckende Umsetzung in Ländern und Kommunen die Ausbreitung von Kriminalität und Gewalt stoppen kann. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 69. Abgeordneter Gerhard Scheu (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung im Hinblick auf jüng- ste Besorgnisse (DER SPIEGEL "Milliarden für Wunderheiler", Nr. 21/1997, S. 22 bis 33) zu - 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i. d. F. des 2. GKV-Neuord- nungsgesetzes (2. GKV-NOG) die Auffassung, daß es Aufgabe des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (- 92 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) ist, das "gesetzliche" Leistungsrecht der Versicher- ten und die "gesetzliche" Leistungsverpflichtung der Ärzte zu konkretisieren, und sieht sie dies- bezüglich Handlungsbedarf? 70. Abgeordneter Gerhard Scheu (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung im Hinblick auf diese Besorgnisse die Auffassung, daß grundsätzlich nur medizinisch notwendige und wirksame Lei- stungen beansprucht, bewirkt und bewilligt wer- den dürfen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen und die den medizinischen Fortschritt berücksichtigen (- 2 Abs. 1, - 12 Abs. 1, - 27 Abs. 1, - 28 Abs. 1 und - 70 Abs. 1 SGB V)? 38 71. Abgeordneter Gerhard Scheu (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung im Hinblick auf diese Besorgnisse die Auffassung, daß der grundsätz- liche Ausschluß sog. "paramedizinischer" Ver- fahren (Drucksache 11/2237, S. 157, zu - 2 Abs. 1 GRG) auch für Empfehlungen in Richtlinien des Bundesausschusses zur Anerkennung des thera- peutischen Nutzens und der medizinischen Not- wendigkeit neuer Methoden gilt? 72. Abgeordneter Gerhard Scheu (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung im Hinblick auf diese Besorgnisse die Auffassung, daß - 135 Abs. 1 Nr. 1 des SGB V n. F. daher lediglich klarstellt, daß "wissenschaftlichen" Erkenntnissen der jeweili- gen Therapierichtung insoweit Rechnung getra- gen werden kann, als ihre Ergebnisse, orientiert am tragenden Prinzip der Wissenschaftlichkeit, auf einem objektiv nachvollziehbaren, in der Regel auch prüfbaren Ansatz beruhen und eine ernstzunehmende gute Möglichkeit zur Errei- chung des notwendigen Behandlungszieles dar- stellen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 11. Juni 1997 Die Neufassung des - 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V im Zweiten Gesetz zur Neu- ordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetz- lichen Krankenversicherung (2. GKV-NOG) sieht vor, daß neue Unter- suchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versor- gung nur erbracht werden dürfen, wenn der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkasse in Richtlinien nach - 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V eine Empfehlung abgegeben hat über "die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit - auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der Kran- kenkassen erbrachten Methoden - nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapierichtung." Mit den durch einen Änderungsantrag im Ausschuß für Gesundheit des Deutschen Bundestages eingefügten Worten "in der jeweiligen Therapie- richtung" soll klargestellt werden, daß bei der Bewertung neuer Unter- suchungs- und Behandlungsmethoden die Besonderheiten der jeweiligen Therapierichtung zu berücksichtigen sind. Die für diese Bewertung grundsätzlich geltenden Kriterien der Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß - 12 Abs. 1 SGB V werden dadurch nicht aufgehoben oder relativiert. Das gilt auch für die gesetzliche Vorgabe, daß Qualität und Wirksamkeit der zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen haben (- 2 Abs. 1, - 70 Abs. 1 SGB V). Unberührt bleibt ferner die gesetzliche Vorgabe, daß die Bewertung nach dem "jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse" erfolgen muß (- 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i. d. F. 2. GKV-NOG). Die zur Beurteilung anstehenden Verfahren sind somit auf der Grundlage nachvollziehbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bewerten. Dabei sind die für die jewei- lige Therapierichtung gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse ein- zubeziehen. 39 Der Bundesausschuß hat auch die Möglichkeit, solche Leistungen zu benennen, die den Anforderungen für eine Anerkennung des diagnosti- schen oder therapeutischen Nutzens nicht in vollem Umfang entsprechen. Bei solchen Leistungen kann die einzelne Krankenkasse entscheiden, ob sie sie als Satzungsleistung erbringt (- 56 Abs. 2 SGB V i. d. F. 2. GKV- NOG). 73. Abgeordnete Regina Schmidt-Zadel (SPD) Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Rezeptpflicht für Schmerzmittel einzuführen, die den Wirkstoff Paracetamol enthalten, und wenn nein, welche Erkenntnisse der Bundesregierung stehen der Einführung der Rezeptpflicht für diese Präparate entgegen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 11. Juni 1997 Die Bundesregierung hält es aufgrund der Beurteilung durch das Bundes- institut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht für notwen- dig, den Wirkstoff Paracetamol der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Nach - 48 des Arzneimittelgesetzes (AMG) werden Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenstände der Verschreibungspflicht unterstellt, die die Gesundheit von Mensch oder Tier auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können, wenn sie ohne ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet wer- den (- 48 Abs. 2 Nr. 1 a AMG) oder häufig in erheblichem Umfang nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden, wenn dadurch die Gesundheit von Mensch oder Tier unmittelbar oder mittelbar gefährdet werden kann (- 48 Abs. 2 Nr. 1 b AMG). Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen, daß diese Voraussetzungen in bezug auf Paracetamol nicht erfüllt sind. Paracetamol ist eine weltweit und in großem Umfang eingesetzte schmerzlindernde Substanz, die in der Fachliteratur übereinstimmend als wirksam und hinreichend sicher zur Behandlung leichter oder mittel- schwerer Schmerzzustände angesehen wird. Darüber hinaus hat Parace- tamol eine gute fiebersenkende Wirkung, die bei Infekten, insbesondere im Kindesalter, genutzt wird. Die Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht hält das BfArM aus folgenden Gründen nicht für sinnvoll und begründet: - Paracetamol ist einer der nur noch wenigen nicht verschreibungspflich- tigen Wirkstoffe für den Einsatz in den o. g. Anwendungsgebieten. Schwerwiegende unerwünschte Wirkungen sind außerordentlich sel- ten. Starke Überdosierungen sind in der Regel auf Mißachtung der ein- fachen Anwendungsanweisung oder auf Absicht zurückzuführen und daher nicht durch Verschreibungspflicht zu verhindern. Die Anwen- dung von verschreibungsfreien therapeutischen Alternativen, wie z. B. der Acetylsalicylsäure, ist ebenfalls mit möglichen Risiken verbunden (Magenschleimhautdefekte, Blutungsneigung, Aspirin-Asthma, bei Kinder das lebensbedrohliche Reye-Syndrom). - Paracetamol-haltige Arzneimittel enthalten ausführliche und verständ- liche Produktinformationen, die über Risiken des Gebrauchs und insbe- sondere des Fehlgebrauchs aufklären und Handlungsanweisungen für den Fall einer Fehlanwendung geben. 40 In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf meine Antworten vom 21. März 1997 zu Ihren Fragen 58 und 59 in Drucksache 13/7346. 74. Abgeordnete Regina Schmidt-Zadel (SPD) Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung bei der sich vor dem Hinter- grund der bevorstehenden Umsetzung des 2. GKV-NOG abzeichnenden Änderung des - 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Einfügung der Worte "in der jeweiligen Therapieeinrichtung" vor dem Komma), die die Prüfung zur "Zweckmäßigkeit" und "Notwendigkeit" einer ärztlichen und medi- zinischen Leistung bei den sog. "alternativen Heilmethoden" (Homöopathie, Naturheilmittel, Ganzheitsmittel) außer Kraft setzt und somit Krankenkassen dazu verpflichtet, solche höchst umstrittenen Leistungen zu zahlen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 11. Juni 1997 Die Neufassung des - 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V im 2. GKV-NOG sieht vor, daß neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärzt- lichen Versorgung nur erbracht werden dürfen, wenn der Bundesaus- schuß der Ärzte und Krankenkassen in Richtlinien nach - 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V eine Empfehlung abgegeben hat über "die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit - auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der Kran- kenkassen erbrachten Methoden - nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapierichtung." Mit den durch einen Änderungsantrag im Ausschuß für Gesundheit des Deutschen Bundestages eingefügten Worten "in der jeweiligen Therapie- richtung" soll klargestellt werden, daß bei der Bewertung neuer Unter- suchungs- und Behandlungsmethoden die Besonderheiten der jeweiligen Therapierichtung zu berücksichtigen sind. Die für diese Bewertung grundsätzlich geltenden Kriterien der Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß - 12 Abs. 1 SGB V werden dadurch nicht aufgehoben oder relativiert. Das gilt auch für die gesetzliche Vorgabe, daß Qualität und Wirksamkeit der zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen haben (- 2 Abs. 1, - 70 Abs. 1 SGB V). Unberührt bleibt ferner die gesetzliche Vorgabe, daß die Bewertung nach dem "jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse" erfolgen muß (- 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i. d. F. 2. GKV-NOG). Die zur Beurteilung anstehenden Verfahren sind somit auf der Grundlage nachvollziehbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bewerten. Dabei sind die für die jewei- lige Therapierichtung gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse ein- zubeziehen. 41 Der Bundesausschuß hat auch die Möglichkeit, solche Leistungen zu benennen, die den Anforderungen für eine Anerkennung des diagnosti- schen oder therapeutischen Nutzens nicht in vollem Umfang entsprechen. Bei solchen Leistungen kann die einzelne Krankenkasse entscheiden, ob sie sie als Satzungsleistung erbringt (- 56 Abs. 2 SGB V i. d. F. 2. GKV- NOG). Die Bundesregierung rechnet deshalb nicht mit einer finanziellen Mehr- belastung der Krankenkassen aufgrund der o. a. Regelung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 75. Abgeordnete Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen exakten Inhalt haben die zwischen der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen getroffenen Finanzierungsvereinbarungen zum Bau eines Sperrwerkes in der Ems, und auf wel- cher Grundlage - insbesondere im Hinblick auf die Nutzenverteilung zwischen dem Küsten- schutz und dem Nutzen für den Schiffsbaubetrieb der Papenburger Meyer-Werft - wurde eine Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe von 50 % an den geschätzten Baukosten von 350 Mio. DM beschlossen? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 17. Juni 1997 Der Bundesregierung liegt z.Z. weder eine Finanzierungsvereinbarung zum Bau eines Sturmflutsperrwerkes in der Ems noch deren Entwurf vor. 76. Abgeordnete Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie soll im Rahmen dieser Vereinbarung den Interessen der Binnenschiffahrt Rechnung getra- gen werden, wenn ohne Bau einer Schleuse wäh- rend des Staubetriebs mehrtägig kein Verkehr möglich und die Durchlässsigkeit der Bundes- wasserstraße Ems für die Binnenschiffahrt nicht gewährleistet ist, finanzielle Ausgleichsmaß- nahmen aber abgelehnt werden? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 17. Juni 1997 Hier verweist die Bundesregierung auf die Antworten zu den Fragen 17 bis 24 zu der Kleinen Anfrage Drucksache 13/7744. 42 77. Abgeordnete Ursula Burchardt (SPD) Ist die Absichtserklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Ver- kehr, Dr. Norbert Lammert, laut Westfälischer Rundschau vom 3. Juni 1997, die Verlängerung der B 236 n mit Vorrang vorantreiben zu wollen, dahin gehend zu verstehen, daß die Bundesregie- rung die Weiterführung der B 236 n bis zur A 1 für realisierbar hält, weil die Stadt Schwerte ihre "restriktive Ablehnung" gegenüber der geplan- ten Trassenführung aufgegeben hat, wie dies der Parlamentarische Staatssekretär Manfred Car- stens mit Schreiben vom 4. März 1997 mitgeteilt hat? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 Die Bundesregierung setzt sich für eine zügige Weiterführung der B 236 n bis zur A 1 ein. Sie geht davon aus, daß auf dem Gebiet der Stadt Schwerte ein vierstreifiger Ausbau der B 236 im vorhandenen Straßenzug ohne einen Tunnel im Bereich des Schwerter Waldes möglich ist. 78. Abgeordnete Ursula Burchardt (SPD) Hat das Bundesministerium für Verkehr zwi- schenzeitlich das Land Nordrhein-Westfalen auf- gefordert, das Baurecht für die Weiterführung der B 236 n bis zur A 1 herzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 Im Mai 1997 hat die Bundesregierung dem vom Land Nordrhein-West- falen vorgeschlagenen Planungskonzept für die B 236 zwischen der Stadt- grenze Dortmund/Schwerte und der Anschlußstelle Schwerte (A 1) zuge- stimmt. Damit kann die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein- Westfalen die weiteren Planungen durchführen und das Baurecht schaf- fen. 79. Abgeordnete Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) Wie reagiert die Bundesregierung auf die positive Stellungnahme der gemeinsamen Landespla- nungsabteilungen für ein Verkehrserprobungs- zentrum Schiene in der Lausitz, und welchen Ein- fluß wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Stellungnahme im weiteren Entscheidungsfin- dungsprozeß über den endgültigen Standort eines Verkehrserprobungszentrums Schiene in Brandenburg haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 Die Stellungnahme der gemeinsamen Landesplanungsabteilungen für ein Verkehrserprobungszentrum Schiene in der Lausitz ist das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung eines Vorhabens der privaten Schienen- fahrzeugindustrie. Mit Blick auf die im Grundgesetz festgelegte Auf- gabenabgrenzung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden enthält sich die Bundesregierung einer Bewertung von Entscheidungen der hier allein zuständigen Landesbehörde. 43 80. Abgeordnete Iris Follak (SPD) Wie erklärt die Bundesregierung den Wider- spruch, daß zum einen mit nicht unerheblichen Mitteln der Europäischen Gemeinschaft eine Eisenbahnbrücke in der Umgebung von Mar- kersbach/Raschau im Erzgebirge erneuert wird, zum anderen aber vorgesehen ist, daß die gleiche Strecke zwischen Schwarzenberg und Annaberg durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) stillgelegt werden soll? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Nitsch vom 13. Juni 1997 Die DB AG beabsichtigt nicht, die Strecke Schwarzberg - Annaberg - Buchholz stillzulegen. Es besteht vielmehr der Wunsch des Freistaates Sachsen, auf dieser Strecke einen Zwei-Stunden-Taktfahrplan im Schienenpersonennahver- kehr einzurichten. Die DB AG untersucht z. Z., unter welchen Vorausset- zungen die Realisierung dieses Vorhabens möglich ist. Nach Mitteilung der DB AG werden im übrigen in der Umgebung von Markersbach/Raschau keine Brückenbauarbeiten durchgeführt. 81. Abgeordneter Thomas Krüger (SPD) Ist der Bundesregierung - d. h. dem Bundesmini- sterium für Raumordnung, Bauwesen und Städte- bau und dem Bundesministerium des Innern - bekannt, daß nach der Entscheidung der Föde- ralismuskommission bezüglich des Bundesamtes für Wasserbau - dessen Außenstelle Berlin Alt- Stralau nach Ilmenau verlegt werden soll - vom Bundesministerium für Verkehr eine Neustruk- turierung der Aufgaben der Behörde vorgenom- men wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 Ja. 82. Abgeordneter Thomas Krüger (SPD) Trifft es zu, daß denjenigen Mitarbeitern, die im Zusammenhang mit der Neustrukturierung nicht von Berlin nach Ilmenau, sondern an einen von zwei weiteren Standorten des Bundesamtes nach Karlsruhe bzw. Hamburg versetzt werden, die Regelungen des Dienstrechtlichen Begleitgeset- zes und der Wohnungsbauförderrichtlinien vor- enthalten werden? 83. Abgeordneter Thomas Krüger (SPD) Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit den Mitarbeitern der von solchen sinnvollen Um- strukturierungen betroffen Bundesbehörden im Zuge der Umzugsmaßnahmen umzugehen, und 44 will sie die Regelungen des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes und der Wohnungsbauförder- richtlinien auch auf die indirekt von den Entschei- dungen der Föderalismuskommission Betroffe- nen anwenden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 Nein, das trifft nicht zu. Gemäß - 1 des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes gilt das Gesetz auch für alle personellen Maßnahmen, die im Zusammenhang stehen mit der Ver- legung von Einrichtungen des Bundes aus einem der alten Bundesländer in eines der neuen Bundesländer aufgrund der Vorschläge der Föderalis- muskommission. Das Dienstrechtliche Begleitgesetz ist deshalb auch anwendbar auf Personalmaßnahmen, die durch Organisationsänderun- gen bedingt sind, die durch die Verlegungsvorschläge der Föderalismus- kommission erforderlich werden. Wenn daher die Umsetzung des Beschlusses der Föderalismuskommission es erforderlich macht, auch Aufgaben und Personal zwischen den einzelnen Dienststellen einer nur teilweise zu verlegenden Behörde auszutauschen, so sind die durch diese Maßnahmen veranlaßten Umzüge von Bediensteten auch von Regelun- gen des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes erfaßt. Für die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) mit ihrer Zentrale in Karls- ruhe und ihren Außenstellen in Berlin und Hamburg besteht dieses Erfor- dernis: Um in Ilmenau (Thüringen) die Durchführung des Beschlusses der Föderalismuskommission eine stabile und zukunftssichere Außenstelle der BAW mit einer dem Standort angepaßten Aufgabenstruktur zu schaf- fen und dabei gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der gesamten BAW bei hoher Effizienz zu sichern, muß eine teilweise Umverteilung von Auf- gaben und Mitarbeitern erfolgen. Demzufolge gelten für alle Mitarbeiter, deren Dienstposten in diesem Zusammenhang verlagert werden müssen, die entsprechenden Regelungen des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes, des Umzugs-Tarifvertrages und der Wohnungsförderungsrichtlinien. 84. Abgeordneter Thomas Krüger (SPD) Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zum Umgang mit Härtefällen an den jeweiligen Standorten der BAW bzw. anderer Bundesbehör- den, und wird in der Zukunft dafür gesorgt, daß genügend andere Bundesbehörden oder -mini- sterien als Tauschpartner verbindlich einbezogen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 BAW-interne Umfragen haben ergeben, daß von der Außenstelle Berlin elf Beschäftigte und vom Standort Karlsruhe sechs Beschäftigte aus Härte- fallgründen nicht umziehen können. Bei der Suche nach Unterbringungs- möglichkeiten wird die BAW vom Bundesministerium für Verkehr unter- stützt. Für den Standort Karlsruhe bestehen voraussichtlich interne Umsetzungsmöglichkeiten. 45 Für die Bundesbehörden, die im Verlauf des Berlinumzugs ihren derzeiti- gen Standort wechseln müssen, sind die Tauschbehörden gesetzlich im Berlin/Bonn-Gesetz festgelegt. Für die Umzugsmaßnahmen, die im Zuge der Festlegung durch die Föderalismuskommission vorgesehen sind, sind keine Tauschbehörden festgelegt worden. Dies gilt auch für die Außen- stelle der BAW in Berlin-Stralau. Inwieweit Bundesverkehrsbehörden oder andere Bundesbehörden, die in Berlin verbleiben, für die Unterbringung der Härtefälle der BAW-Außen- stelle in Anspruch genommen werden können, hängt von deren stellen- mäßigen Möglichkeiten zum Zeitpunkt des Umzugs ab. 85. Abgeordneter Eckart Kuhlwein (SPD) Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der feierlichen "Zugtaufe" und der Eröff- nungsfahrt des "Fliegenden Hamburgers" von Berlin nach Hamburg angesichts ihrer eigenen Pläne, den ICE-Verkehr zwischen den beiden Städten so schnell wie möglich einzustellen und durch eine Transrapid-Verbindung auf einer neuen Trasse zu ersetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 Die Strecke Hamburg - Büchen - Berlin wurde als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 2 zweigleisig mit durchgehender Elektrifizierung für Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h ausgebaut (Fahrzeit: 2 h 15 min). Der Transrapid wird die Strecke in einer Stunde zurücklegen und damit das Verkehrsangebot im Fernverkehr und die Anbindung des Raumes Schwerin entscheidend verbessern. Darin sieht die Bundesregierung die entscheidende Möglichkeit, den Verkehr von der Straße und der Luft auf spurgebundene Verkehrsmittel zu verlagern. Darüber hinaus werden damit Kapazitäten geschaffen, um angesichts des zu erwartenden starken Verkehrswachstums in der Relation Hamburg - Berlin die bestehenden Verkehrsverbindungen nachhaltig zu entlasten und so einen attraktiven Regional- und Nahverkehr sowie einen konkurrenzfähigen schnellen Güterverkehr zu ermöglichen. 86. Abgeordneter Siegfried Scheffler (SPD) Wie reagiert die Bundesregierung als Eigentüme- rin der DB AG auf den überproportionalen Per- sonalabbau in den neuen Bundesländern, auch in den sog. "Kernbereichen" der Bahn, wenn seit Gründung der DB AG (1. Januar 1994) pro Tag 105 Mitarbeiter abgebaut wurden, und wie soll unter diesen Umständen die politische Zielset- zung "Mehr Verkehr auf die Schiene" realisiert werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 Die Bahnreform zielt u. a. auf eine bessere Beteiligung der Schiene an dem zu erwartenden Verkehrswachstum durch Schaffung von Rahmenbedin- gungen, die die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Bahnen erhöhen. Die Anpassung des Personalbestandes der DB AG an den Bedarf ist inso- weit unabdingbarer Bestandteil der Maßnahmen des Unternehmens zur 46 Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit am Verkehrsmarkt. Sie liegt aus- schließlich in der Verantwortung der Unternehmensleitung und entzieht sich nach den Zielsetzungen der Bahnreform jedem politischen Einfluß. 87. Abgeordneter Siegfried Scheffler (SPD) Beabsichtigt die Bundesregierung zur Entschär- fung der Verkehrssituation auf der A 12 Berlin - Frankfurt/Oder - Polen wenigstens den inter- nationalen Lkw-Durchgangsverkehr auf die Schiene zu verlagern bzw. ein Lkw-Fahrverbot von Freitag 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr zu ver- hängen, und wenn nein, welche Gründe stehen dem entgegen? 88. Abgeordneter Siegfried Scheffler (SPD) Welche Konzepte bestehen, die eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene von Freitag 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr vor- sehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 Für die Bundesregierung ist eine Entspannung der Verkehrssituation auf den Fernstraßen und Grenzübergängen in Richtung Polen - wie auch in Richtung Tschechische Republik - von großer Bedeutung. Bemühungen, den Kombinierten Verkehr (KV) auszubauen, haben mit einer gemein- samen Erklärung von Bundesminister Matthias Wissmann und seinem polnischen Amtskollegen im Januar 1994 begonnen. Seitdem werden intensive Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt. Diese Bemühun- gen haben bislang noch nicht zu den gewünschten Erfolgen geführt. Gründe hierfür sind u. a. Probleme bei der Wirtschaftlichkeit und Infra- strukturengpässe. So mußte eine Ganzzugverbindung Duisburg - War- schau mangels Nachfrage wieder eingestellt werden. Ein spezielles Ange- bot der KV-Betreibergesellschaften für bestimmte Zeitsegmente oder für Kurzstrecken (Rollende Landstraße) könnte deshalb ohne Subventionen nicht sichergestellt werden. Dies zeigt auch das Beispiel Sachsens. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Betriebskosten des KV ist aber aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich. Eine Sonderregelung beim Sonntagsfahrverbot speziell für die problema- tische Situation des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Polen sollte nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) selbst angestrebt werden. Einzelheiten des Sonntagsfahrverbots werden in - 30 StVO geregelt. Es liegt nicht in der Hand der Bundesregierung, hiervon Abweichungen zuzulassen; eine Änderung der Vorschrift bedürfte der Zustimmung des Bundesrates. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um die Weiterentwicklung des KV in Richtung Polen weiter fortsetzen. 89. Abgeordneter Siegfried Scheffler (SPD) Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregie- rung einzuleiten, um gleiche Wettbewerbsbedin- gungen zwischen Luft-, Straßen- und Schienen- verkehr zu gewährleisten, und wie wird die Bun- 47 desregierung jetzt und in Zukunft ihrer Gemein- wohlverpflichtung gerecht, einen flächendek- kenden, bezahlbaren Schienenpersonennahver- kehr zu gewährleisten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 13. Juni 1997 Mobilität stellt einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung dar. Aufgrund der Entwicklungen im europä- ischen Binnenmarkt und der Öffnung der Länder Osteuropas hat der Güter- und Personenverkehr erheblich zugenommen. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Bundesregierung, ein leistungsfähi- ges und effizientes Gesamtverkehrssystem zu schaffen, welches die ein- zelnen Verkehrsträger gemäß ihrer arteigenen Vorteile berücksichtigt und unter Ausschöpfung der vorhandenen Synergiepotentiale optimal einbindet. Ein effizientes Gesamtverkehrssystem mit der gebotenen Kooperation der Verkehrsträger kann sich nur auf der Grundlage eines marktwirtschaft- lichen Ordnungsgefüges entwickeln. Die Bundesregierung hat daher vor dem Hintergrund der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes mit der weitgehenden Liberalisierung von Tarifen und Marktzugängen sowie der Bahnreform die Marktordnung im Verkehr grundlegend verändert. Die im Kern abgeschlossene Reform macht den Weg frei für eine in ökolo- gischer, wirtschaftspolitischer und verkehrlicher Hinsicht optimale Auf- gabenverteilung der Verkehrsträger. Die Bundesregierung wird ihrer Verantwortung nach Artikel 87 e des Grundgesetzes im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes gerecht. Die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonennah- verkehr (SPNV) der Eisenbahnen des Bundes ging zum 1. Januar 1996 auf die Länder über (Regionalisierung). Die Länder erhalten vom Bund für diese neuen Aufgaben eine im Grundgesetz abgesicherte, für den öffent- lichen Personennahverkehr bestimmte und dynamisierte Finanzausstat- tung. Nach insgesamt 15,1 Mrd. DM im vergangenen Jahr - die den Län- dern nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die Verbesse- rung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und für Investitionen in den kommunalen Straßenbau zustehenden Mittel eingerechnet - ist es in diesem Jahr die stattliche Summe von insgesamt 15,4 Mrd. DM. Vorbe- haltlich der Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Revision wird diese Summe im Jahr 2000 sogar rd. 17 Mrd. DM erreichen. 90. Abgeordneter Wolfgang Spanier (SPD) Wie viele unfallbedingte Verletzungen bzw. Todesopfer sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung seit dem 1. Januar 1985 in Schulbussen in der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüs- selt nach Jahren, zu verzeichnen gewesen? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 17. Juni 1997 In der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik sind Angaben zum Unfall- geschehen in Schulbussen erst seit 1995 enthalten. Im Jahr 1995 gab es 295 Verletzte und einen Getöteten (55 Jahre alt) in Schulbussen. Für 1996 liegen noch keine Zahlen vor. 48 91. Abgeordneter Wolfgang Spanier (SPD) Wie begründet die Bundesregierung, daß es bis- lang keine Anschnallpflicht in Schulbussen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler gibt, und beabsichtigt sie, die Anschnallpflicht wie bei Reisebussen und Kleinbussen einzuführen? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 17. Juni 1997 Die Straßenverkehrs-Ordnung bestimmt in - 21 a, daß vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt zu benutzen sind. Eine Ausrüstungsvorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gibt es derzeit noch nicht, da Ausrüstungsvorschriften nur auf der Basis europäischen Rechts getroffen werden können. Auf Initiative der Bundesregierung wurden entsprechende europäische Richtlinien zwischenzeitlich erarbeitet und in Kraft gesetzt, deren Umset- zung in das nationale Recht derzeit vorbereitet wird. Die europäischen Richtlinien sehen die Gurtausrüstung vor: 1. für Busse bis 3,5 t einschließlich zulässiger Gesamtmasse ab Erstzulas- sung 1. Oktober 2001, über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ab Erstzulassung 1. Oktober 1999, eine Nachrüstung des Bestandes ist nicht vorgesehen; 2. ausgenommen werden Busse, die sowohl für den Einsatz im Nahver- kehr als auch für stehende Fahrgäste konstruiert sind. Die Frage, ob auch Nahverkehrs- und Schülerbusse von der Aus- rüstungspflicht erfaßt werden sollten, ist in den europäischen Gremien erörtert worden. Aufgrund des Unfallgeschehens und im Hinblick darauf, daß auch stehende Fahrgäste befördert werden, ist dies aber nicht weiter verfolgt worden. Die Bundesregierung hält die o.g. Ausnahmen im Hinblick auf das Unfall- geschehen im Nahverkehr und bei den Schülerbussen für vertretbar. 92. Abgeordneter Wolfgang Spanier (SPD) Liegen der Bundesregierung Informationen dar- über vor, ob in anderen europäischen Ländern eine Anschnallpflicht in Schulbussen bereits existiert bzw. vorgesehen ist? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 17. Juni 1997 Der Bundesregierung ist zwischenzeitlich bekannt geworden, daß Groß- britannien eine nationale Regelung zur Gurtausrüstung von und Anschnallpflicht in speziellen Schulbussen ohne Stehplätze erlassen hat. Die Bundesregierung hat die EU-Kommission deshalb gebeten, diese Frage erneut in den zuständigen Gremien zu erörtern. 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 93. Abgeordnete Christel Deichmann (SPD) Mit welchem Betrag unterstützt die Bundesregie- rung einen Versuch zur Verbrennung von Klärschlämmen in einem tschechischen Kraft- werk der Firma C. in Litvinov, und sollen die Versuche zur Klärschlammverbrennung speziell besonders problematische, weil hoch schadstoff- belastete Klärschlämme betreffen? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 16. Juni 1997 Auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Abkommens mit dem tsche- chischen Ministerium für Industrie und Handel vom 19. Dezember 1994 (veröffentlicht im BGBl. II vom 31. Januar 1995) werden zur Verminderung grenzüberschreitender Umweltbelastungen mit deutscher Umwelttech- nologie und finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) kommunale Abwas- serbehandlungsanlagen und moderne Rauchgasreinigungsanlagen (REA) für Braunkohlekraftwerke errichtet, darunter auch REA nach dem neuesten Stand der Technik für ein Industriekraftwerk der C. in Litvinov. Die Errichtung der REA erfolgt parallel zu einer sonstigen Modernisierung (u. a. Kesselerneuerung auch zur Verbesserung der Energieausnutzung), die von C. allein finanziert wird. In diesem Kraftwerk wird nach Abschluß der Nachrüstung mit moderner Emissionsminderungstechnologie auch ein sechsmonatiger Pilotversuch zur umweltverträglichen Mitverbren- nung industrieller und kommunaler Klärschlämme durchgeführt. Weist der Pilotversuch nach, daß eine umweltverträgliche Verbrennung möglich ist, wird das BMU sich auch an den Kosten der Implementierung einer dauerhaften Klärschlamm-Mitverbrennung in diesem Kraftwerk beteili- gen. Von den insgesamt für das Projekt bewilligten Zuschüssen des BMU (25,9 Mio. DM) entfallen 14 Mio. DM auf die Errichtung der REA und 11,9 Mio. DM auf das Teilprojekt "Klärschlamm-Mitverbrennung". Bei den für die Verbrennung vorgesehenen industriellen Schlämmen han- delt es sich um Schlämme aus der Betriebskläranlage der C., die die gesamten Abwässer des Betriebsstandortes aufnimmt, u. a. auch Abwäs- ser aus den petrochemischen Produktionen des Unternehmens. Diese Klärschlämme entsprechen nach hiesiger Kenntnis weitestgehend den aus ähnlichen Produktionen in Deutschland bekannten Bedingungen, bedürfen im Unterschied zu rein kommunalen Schlämmen vor einer Ver- brennung einer weitergehenden Teiltrocknung. Nähere Einzelheiten hierzu siehe Ausführungen zu Frage 94. Durch die Förderung war es möglich, auf die Planungen der tschechischen Seite Einfluß zu nehmen. So konnte eine umweltverträgliche Entsorgung und die Einhaltung der strengen materiellen Anforderungen der deut- schen "Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche Stoffe (17. BImSchV)" durchgesetzt werden. Zudem war es über diese För- derung möglich, kommunale Klärschlämme in die Verbrennung einzube- ziehen. Ein Teil der Klärschlämme aus den vom BMU geförderten Abwas- serbehandlungsanlagen, für den keine andere Verwertungsmöglichkeit 50 ersichtlich ist, wird im Rahmen des Pilotversuches bei C. mitverbrannt, eine dauerhafte Einbeziehung kommunaler Schlämme über den Versuch hinaus ist vorgesehen. Die Betreiber der vom BMU geförderten Abwasser- behandlungsanlagen mußten - erstmals für die Tschechische Republik - ein umfassendes Konzept zur Klärschlamm-Verwertung vorlegen, wobei die umweltverträgliche Verbrennung, die in Litvinov demonstriert wer- den soll, eine Option für sonst nicht verwertbare Schlämme darstellt. Damit leisten die vom BMU geförderten Projekte einen wichtigen Beitrag zur Implementierung einer auch aus Abfallsicht geordneten Abwasserent- sorgung in Tschechien. 94. Abgeordnete Christel Deichmann (SPD) Erfüllen die Versuchsbedingungen in Tschechien die deutschen Anforderungen des - 6 Kreislauf- wirtschafts- und Abfallgesetzes bezüglich Wirkungsgrad und Energiegewinnung bzw. der 17. BImSchV, und wenn nein, ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Versuchsstandort Tschechien ausgewählt worden, um die Geneh- migungspflicht für die Verbrennung von Klär- schlämmen in Deutschland zu umgehen? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 16. Juni 1997 Für die geplante Mitverbrennung im Industriekraftwerk Litvinov ist eine Entwässerung und Teiltrocknung der industriellen Klärschlämme (d. h. bis zu mindestens 60 % Trockensubstanz) vorgesehen, während die kom- munalen Klärschlämme, entsprechend dem Verfahren in deutschen Klärschlammverbrennungsanlagen, in nur mechanisch entwässertem Zustand (bis zu 30 % Trockensubstanz) verbrannt werden können. Die geplante Mitverbrennung dient damit schwerpunktmäßig der um- weltverträglichen thermischen Behandlung von Klärschlämmen, um eine nicht oder weniger umweltverträgliche sonstige Entsorgung unbehandel- ter Schlämme zu vermeiden. Die materiellen Zulässigkeitsvoraussetzun- gen für eine energetische Verwertung von Abfällen nach - 6 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wären auch nach deutschem Recht gegenstandslos. Dessenungeachtet erfolgt die Verbrennung der Klärschlämme in den Kesselanlagen durch die integrierten Mahltrock- nungsanlagen des Kraftwerkes annähernd wärmeautark, so daß auch die relativ geringen Heizwerte des Klärschlamms effektiv zur Energiegewin- nung genutzt werden. Hinsichtlich der Einhaltung der materiellen Anforderungen der deutschen 17. BImSchV verweise ich auf meine diesbezüglichen Ausführungen zu Frage 93. Zur Genehmigungspflicht ist anzuführen, daß sowohl der Pilotversuch als auch die geplante Dauerimplentierung der ausdrücklichen Genehmigung der tschechischen (Umwelt-)Behörden bedarf. Das BMU hatte zusätzlich von Anfang an auf eine umfassende Beteiligung der tschechischen Um- weltbehörden, insbesondere des Umweltministeriums und der Tschechi- schen Umweltinspektion, bestanden. Alle beteiligten tschechischen Be- hörden haben den Pilotversuch genehmigt. MEIER DRUCK Seite 50 - 24.06.97 51 Auf deutscher Seite ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung (SMU) eingebunden. Vertreter des SMU nahmen auch an der Unterzeichnung des Vertragswerkes (s. hierzu auch eine Ver- öffentlichung in der Zeitschrift "Umwelt" des BMU) teil. In einer Presse- erklärung hatte das SMU das Projekt zudem befürwortet. 95. Abgeordnete Monika Ganseforth (SPD) Wie will die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung des Umweltbundesamtes (UBA) umsetzen, die zeigen, daß große Mengen Altöl eingespart und vermieden werden können, wenn beispielsweise die Ölwechselintervalle verlän- gert würden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Hirche vom 17. Juni 1997 Durch das Forschungsvorhaben Nr. 103 60 111 "Ermittlung von Altölver- meidungspotentialen" wurde auf der Grundlage einer Stoffbilanz nach- gewiesen, daß in der Bundesrepublik Deutschland jährlich 1,1 Mio. t Schmierstoffe verbraucht werden. Davon werden 820 000 t in später als Altöl sammelbaren Verwendungen genutzt und nach Gebrauch etwa 460 000 t als Altöl erfaßt. Haupteinsatzbereiche für diese nach Gebrauch sammelbaren Schmierstoffe sind Motorenöle (420 000 t), Hydrauliköle (155 000 t) und Getriebeöle (60 000 t). Die Untersuchung zeigt, daß der größte Eintrag in die Umwelt bei der Mit- verbrennung von Motorenölen mit dem Kraftstoff stattfindet. Die Motoröl- verluste durch Verbrennung werden auf ca. 160 000 t jährlich geschätzt. Die seit Juli 1996 vorliegenden Zwischenergebnisse des Forschungsvor- habens wurden mit Fachleuten aus der Automobil- und Mineralölindu- strie in einem Fachgespräch diskutiert. Dabei wurde deutlich, daß die Industrie an den Voraussetzungen für die deutliche Verlängerung der Ölwechselintervalle arbeitet. Trotz steigender Anforderungen an die Motortechnik und die Reduzierung der Abgasemissionen besteht seitens der Industrievertreter übereinstimmend die Meinung, daß in absehbarer Zeit die Ölwechselintervalle bei Neufahrzeugen auf ca. 30 000 km für Pkw und etwa 100 000 km für Lkw verlängert werden können. Die Reduzierung des Schmierstoffbedarfes von Verbrennungsmotoren bedarf dabei einer kontinuierlichen Überwachung und Bewertung der verschleißhemmen- den Eigenschaften des Schmierstoffes. Die Automobilindustrie arbeitet an der Entwicklung entsprechender Meß- und Regeleinrichtungen auch vor dem Hintergrund einer Verlängerung der Nutzungsphasen zwischen den Wartungen. Neben dieser Entwicklung und dem Einsatz von Techniken zur Ölstands- kontrolle und zur Optimierung der Standzeiten in Abhängigkeit der Motorbelastung wurden weitere Vorschläge zur Reduzierung der Verluste an Schmierstoffen formuliert. Das betrifft insbesondere die technischen Verbesserungen in Verbrennungsmotoren zur Verringerung der Ölmen- gen, die zwangsläufig mitverbrannt werden. Der Abschlußbericht zum Forschungsvorhaben wurde als Diskussions- basis den betroffenen Industrieverbänden übergeben. Die Umsetzung der Forschungsergebnisse ist in weiteren Arbeitsgesprächen mit der Industrie vorgesehen. Der Abschlußbericht wird demnächst auch als UBA-Text 16/97 veröffentlicht. 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 96. Abgeordneter Wolfgang Behrendt (SPD) Welcher Anteil der auf der Sitzung des Gemein- samen Ausschusses Bonn/Berlin am 28. Mai 1997 beschlossenen Ausgaben des Bundes in Höhe von 138 Mio. DM für Infrastrukturmaßnahmen in Wohnungsneubaugebieten des Bundes in Berlin entfällt auf den Bereich des ehemaligen Flugplat- zes Gatow, und welche Infrastrukturmaßnahmen sollen daraus finanziert werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Joachim Günther vom 12. Juni 1997 Die Abstimmung mit dem Land Berlin über den Finanzierungsanteil des Bundes an den Infrastrukturmaßnahmen (Schulen, Kitas, technische Infra- struktur) im Bereich des ehemaligen Flugplatzes Gatow steht noch aus. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie 97. Abgeordneter Achim Großmann (SPD) Wie bewertet die Bundesregierung die Forderun- gen nach einem gesetzlichen Schutz für den Be- ruf des Restaurators, und welche Schritte hat die Bundesregierung ggf. zur Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzes unternommen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Wülfing vom 12. Juni 1997 Die Vereinigung deutscher Restauratorenverbände setzt sich seit Jahren für den gesetzlichen Schutz für den Beruf des Restaurators ein. Sofern damit die Intention verfolgt wird, durch ein Gesetz des Bundes die Berufsbezeichnung zu schützen, ist auf die Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts vom 25. Juni 1969 (BVerfGE 26, 246) zu verweisen, wonach die Regelung einer Berufsbezeichnung nicht zum Recht der Wirt- schaft im Sinne von Artikel 74 Nr. 11 GG gehört und damit keine Bundes- kompetenz dafür besteht. Für dieses Anliegen kämen nur Landesgesetze in Betracht. 53 Sofern eine Berufsausübungsregelung gefordert wird, ist die Bundes- regierung der Ansicht, daß diese nicht geboten ist. Aufgrund der sehr heterogenen Zugangswege zum Beruf des Restaurators (Hochschulstu- dium, Fortbildung im Handwerk, Praktikum/Volontariat u. a.) und den sehr unterschiedlichen Anforderungen, sowohl hinsichtlich des Niveaus als auch der Breite der Betätigungsfelder, wäre diese auch kaum praktika- bel. Da Beschränkungen der Berufsfreiheit nach ständiger Rechtsspre- chung des Bundesverfassungsgerichts einer Rechtfertigung von besonde- rem Gewicht bedürfen, erscheint es auch fraglich, ob derartige Regelun- gen hier zulässig sind. Ein Gesetz, das den Beruf des Restaurators regelt, ist nicht beabsichtigt. 98. Abgeordneter Klaus Hagemann (SPD) In welcher Höhe konnten nach Kenntnis der Bun- desregierung im Wahlkreis 155 seit 1995 High- Tech-Entwicklungen, Innovationen, Modellpro- jekte und Existenzgründungen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie gefördert werden, und welchen Unternehmungen und Institute kamen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Fördermittel zugute? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Bernd Neumann vom 18. Juni 1997 Für das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) stehen entsprechende Daten auf Kreisebene z. Z. nur für das Jahr 1995 zur Verfügung. Danach belief sich die auf Einrichtungen im Wahlkreis 155 entfallende Förderung 1995 auf insgesamt 817 760,50 DM. Darin enthalten sind 256 306 DM, die für die Gründung eines technologieorientierten Unter- nehmens bereitgestellt wurden. Angaben zu den Empfängern - es handelt sich dabei ausschließlich um Unternehmen - wurden in der beigefügten Tabelle *) zusammengestellt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung dürfen hierbei jedoch nur die im Rahmen der direkten Projektförderung geförderten Einrichtungen und keine jahresbezogenen Förderbeträge genannt werden. Die nachstehende Übersicht weist die Anzahl der geförderten Unterneh- men und das bewilligte Kreditvolumen für Existenzgründungen, Kapital- und Kredithilfen des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) im Wahl- kreis 155 für die Jahre 1995 bis 1997 aus: *) Vom Abdruck der Anlage wurde aufgrund der Nummer 13 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen abgesehen. 54 Anzahl und Kreditvolumen der Bewilligungen Förderprogramm1995 1996 1997 *) AnzahlTDMAnzahlTDMAnzahlAnzahl 1. Eigenkapitalhilfe- Programm36 3 116 27 2 295 12 1 188 darunter "innovativ" 1 188---- 2. ERP-Existenz- gründungsprogramm79 11 872 66 8 427 35 6 656 darunter "innovativ" 1 315---- 3. ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm-- 2 99 5 2 429 *) Bewilligungen bis Mai 1997. Quelle: BMWi Erläuterungen zu den Förderprogrammen 1. Eigenkapitalhilfe-Programm Aus dem Eigenkapitalhilfe-Programm werden Existenzgründern lang- fristige Darlehen zur Verstärkung ihrer Eigenkapitalbasis und damit ihrer Kreditwürdigkeit zur Verfügung gestellt. Existenzgründer, die Eigenkapitalhilfe in Anspruch nehmen, beantragen in aller Regel auch ERP-Existenzgründungsdarlehen. Insofern ist es nicht zulässig, die geförderten Fälle aus Eigenkapitalhilfe und ERP-Existenzgründungsp- rogramm zu addieren. 2. ERP-Existenzgründungsprogramm Im Rahmen des ERP-Existenzgründungsprogramms können für die Finanzierung von Existenzgründungen langfristige zinsgünstige Kre- dite vergeben werden. 3. ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm Aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens können zinsgünstige Kre- dite für die Finanzierung von Investitionen gewährt werden auf den Gebieten der Abwasserreinigung, Abfallverwertung und Abfallbeseiti- gung, Luftreinhaltung, Energieeinsparung, der rationellen Energiever- wendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind private gewerbliche Unternehmen. Kleine und mittlere Unterneh- men werden bevorzugt berücksichtigt. Bonn, den 20. Juni 1997 20.06.1997 nnnn