Deutscher Bundestag: Drucksache 13/6953 vom 17.02.1997 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS - Drucksache 13/6852 - Deutsche Politik in Kolumbien Im Dezember 1996 wurde von Vertretern der Bundesregierung in zwei Fragestunden im Deutschen Bundestag zum Thema Kolumbien und Werner Mauss (vgl. Plenarprotokolle 13/144, 12999 A ff. und 13/147, 13269 D ff.) zur Kenntnis gegeben, daß Werner Mauss seit den achtziger Jahren in Kolumbien aktiv war und daß diese Aktivitäten von der Bundesregierung jeweils -- so Staatsminister Bernd Schmidbauer in der Fragestunde am 4. Dezember 1996 -- "positiv begleitet" wurden (Plenarprotokoll 13/144, 13008 D). U. a. berichtete "DER SPIEGEL" über einen frühen Einsatz von Werner Mauss in dem lateinamerikanischen Land. Ende der achtziger Jahre habe der Mannesmann-Konzern eine 700 Kilometer lange Pipeline von den kolumbianischen Ölfeldern an die Karibik-Küste verlegen wollen -- mitten durch Guerilla-Gebiet. Seitens der Rebellen der "Ejèrcito de Liberación" (ELN) hätte es Sabotageakte und Entführungen gegeben. Der damalige Projektleiter Georg Z. erinnere sich heute "voller Verachtung an den Helfer Mauss". Dieser habe das Leben der Geiseln gefährdet ("DER SPIEGEL" Nr. 47/1995). Um die Guerilla ruhigzustellen, habe Mauss im Dschungel Kindergärten und Hospitäler bauen lassen. Zusätzlich habe er "einige Millionen Dollar" an die ELN gezahlt. Georg Z. wird zitiert mit: "In Anbetracht der Bescheidenheit der Forderungen der Guerilla war es absolut schleierhaft, warum man Herrn Mauss beauftragt hat." In der Zeitschrift "Lateinamerika-Nachrichten" (Nr. 1/1997) wird in diesem Zusammenhang von "vier Millionen US-Dollar und weiteren Monatsraten à 200 000 US-Dollar, die über Mauss an die ELN bezahlt worden" seien, gesprochen und festgestellt: "Diese Finanzspritzen trugen erheblich dazu bei, daß sich die ELN in jenen Jahren als zweitgrößtes Guerillaheer Kolumbiens konsolidieren konnte." 1995 soll es zu einem erneuten Einsatz von Werner Mauss im Fall der Entführung eines Mannesmann-Demag-Mitarbeiters gekommen sein. Damals sei zunächst der Bundesnachrichtendienst (BND) und sodann Mauss eingeschaltet worden. Das Lösegeld, so Berichte, hätten "BND-Beamte ihm (Mauss) als Diplomatengepäck nach Kolumbien gebracht". Damals habe sich der BND "auf Anweisung von Schmidbauer aus der Aktion zurückziehen müssen" ("Frankfurter Rundschau" vom 23. November 1996). Bis zum Jahr 1995, so der Tenor der Berichterstattung und der Aussagen von Staatsminister Bernd Schmidbauer, hatte sich die Bonner Regierung bzw. Werner Mauss in internationalen Kreisen einen solchen Namen mit ihrem Engagement bei Entführungen in Kolumbien gemacht, daß Staatsminister Bernd Schmidbauer und Werner Mauss als erste Adresse für Hilfe bei Entführungsfällen von Firmenvertretern galten. Dänische und italienische Firmenvertreter, die in Kolumbien entführt wurden, sollen nach diesen Berichten unter Einschaltung der Bundesregierung und von Werner Mauss wieder die Freiheit erlangt haben -- nach Übermittlung von Lösegeldzahlungen. 1996 war es schließlich der Entführungsfall von Vertretern der argentinischen Stahlfirma Techint, der in Bonn gelöst werden sollte. Auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), wie zu erklären sei, daß sich ein argentinisches Unternehmen überhaupt in einem solchen Fall an die Bundesregierung bzw. an das Bundeskanzleramt wende, antwortete Staatsminister Bernd Schmidbauer, er gehe davon aus, daß "Geschäftsverbindungen der Firma zu anderen Firmen, die von Geiselnahmen betroffen sind, der Grund dafür sind. (Fragestunde am 4. Dezember 1996, Plenarprotokoll 13/144, 12999 B). Im Juni 1995 weilten führende Vertreter der kolumbianischen Guerillaorganisation ELN in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich. Presseberichten zufolge erfolgte dies auf Vermittlung der Bundesregierung und von Werner Mauss. Der Abgeordnete Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellte im Deutschen Bundestag die Frage, inwieweit die Bundesregierung die Einladung der "drei führenden ELN- Guerilleros, Manuel Perez sowie Commandante Nicolas und Comandante Antonio Garcia, die zu den meistgesuchten Straftätern Kolumbiens gehören, zu Vorträgen und Diskussionen mit Politikern nach Deutschland und Frankreich. . . mit den kolumbianischen Gesetzen für vereinbar" halte. Staatsminister Bernd Schmidbauer wollte in seiner Antwort hierzu lediglich "nicht ausschließen, daß es Gespräche mit der Guerilla gegeben hat" (Fragestunde am 4. Dezember 1996, Plenarprotokoll 13/144, 13017 D). Im November 1995 besuchten Werner und Ida Mauss, begleitet von Redakteuren des Wochenmagazins "DER SPIEGEL", Kolumbien und das von der ELN kontrollierte Gebiet. Werner Mauss bezeichnete dies als einen "Gegenbesuch", der im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Reise der ELN-Vertreter in der Bundesrepublik Deutschland zu sehen sei. Für Ende 1996 war in Kolumbien die Bildung eines Runden Tisches geplant, an dem die Bundesregierung beteiligt sein sollte. Staatsminister Bernd Schmidbauer äußerte im Deutschen Bundestag, daß "dessen Bildung (des Runden Tisches) fest für Anfang Dezember (1996) terminiert war" (Fragestunde am 4. Dezember 1996, Plenarprotokoll 13/144, 13007 D). Im November 1996 wurde Werner Mauss in Kolumbien verhaftet. Laut Berichten in den kolumbianischen und deutschen Medien beschuldigt die kolumbianische Regierung Werner Mauss und teilweise auch seine Ehefrau Ida Mauss "der Beteiligung an einem gravierenden Entführungsfall zur Gelderpressung", der "Planung einer Entführung" und des "Gebrauchs falscher öffentlicher Dokumente" (Lateinamerika-Nachrichten Nr. 1/1997). Mauss führte bei seiner Verhaftung auch ein von der deutschen Botschaft in Bogota ausgestelltes Schreiben mit sich, nach dem er sich "in offizieller Mission" in Kolumbien aufhielt. Auf die Frage des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD), wie zu erklären sei, daß Werner Mauss "akkurat zu Beginn dieser Sondierungsgespräche über einen Friedensprozeß" verhaftet und schwerster Straftaten beschuldigt worden sei, antwortete Staatsminister Bernd Schmidbauer, er könne das "nicht beantworten" (Fragestunde am 4. Dezember 1996, Plenarprotokoll 13/144, 13019 C). In der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 1996 wurde im Parlament in Bogota mit 59 zu 57 Stimmen eine Gesetzesvorlage der Regierung zum "Kampf gegen die Narko-Mafia" verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht einerseits die Auslieferung von Drogenbossen an die USA. Es sieht gleichzeitig die Möglichkeit zur Beschlagnahme von Vermögen der Drogen- Barone vor, allerdings nur solcher, die seit 1991 angehäuft wurden. Damit werden bis dahin geltende gesetzliche Möglichkeiten der Beschlagnahme solcher in den achtziger Jahren angehäufter Vermögen wieder aufgehoben. Die US-Regierung begrüßte den Beschluß zu einer möglichen Auslieferung von Drogenbossen an die USA. Im Januar 1997 wurde bekannt, daß Siemens von der Ausschreibung für die datentechnische Ausrüstung der kolumbianischen Einwohnermeldebehörde ausgeschlossen wurde und damit einen bereits als sicher geltenden Auftrag in Höhe von 93 Mio. US-Dollar verlor. Die kolumbianische Seite begründete den Schritt damit, daß Werner Mauss als Mittelsmann des Unternehmens Siemens gearbeitet habe, was u. a. mit einem bei Werner Mauss gefundenen Schreiben des Ex-Senators Eduardo Mestre, in dem dieser Werner Mauss um die Zahlung von 50 000 US-Dollar für ein "gelungenes Geschäft" bittet, belegt wurde (Lateinamerika-Nachrichten Nr. 1/1997, dpa-Meldung vom 3. Januar 1997). Zu den Vorgängen im Zusammenhang mit der Verhaftung des Ehepaares Mauss in Kolumbien hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bereits mehrfach und ausführlich Auskunft erteilt. In den Fragestunden des Deutschen Bundestages vom 4. und 11. Dezember 1996 sowie am 29. Januar 1997 hat die Bundesregierung die zahlreichen Fragen zu diesem Thema ausgiebig beantwortet. Daneben wurde die Angelegenheit auch im Auswärtigen Ausschuß am 4. Dezember 1996 umfassend erörtert. Die Angelegenheit war in drei Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Nachrichtendienste Gegenstand der Beratungen. Überdies wurden der Parlamentarischen Kontrollkommission auch schriftliche Berichte dazu übermittelt. Schließlich hat die Bundesregierung am 4. Februar 1997 auch eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Such, Dr. Helmut Lippelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/6779) beantwortet. Anläßlich der jetzt vorgelegten Kleinen Anfrage (Drucksache 13/6852) der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS unter der Überschrift "Deutsche Politik in Kolumbien" vom 16. Januar 1997 hebt die Bundesregierung nochmals folgendes hervor: 1. Werner Mauss war nach 1982 nicht mehr im Auftrag der Bundesregierung oder von Sicherheitsbehörden des Bundes tätig. Bei der Lösung der Entführungsfälle in Kolumbien handelte Werner Mauss im Auftrag der Angehörigen der Entführten und der betroffenen Firmen. Die Bundesregierung hat aus humanitären Beweggründen in einigen dieser Fälle die Bemühungen des Ehepaares Mauss -- mit den bereits mehrfach dargestellten Maßnahmen -- positiv begleitet. 2. Zur Erkundung der Aussichten für die Aufnahme eines Friedensdialogs in Kolumbien hat die Bundesregierung verschiedene vorbereitende und vertrauliche Sondierungsgespräche in jeweils unterschiedlicher Zusammensetzung geführt. Unter den Gesprächspartnern befanden sich verschiedene Vertreter der kolumbianischen Regierung und der Katholischen Kirche, der ehemalige Präsident Nicaraguas, Daniel Ortega, sowie Werner Mauss, der sich bereit erklärt hatte, Kontakt zu kolumbianischen Guerilla-Gruppierungen zu knüpfen. Im Rahmen dieser Gespräche wurden die Möglichkeiten geprüft, die verschiedenen kolumbianischen Konfliktparteien an einen "Runden Tisch" zu führen, an dem diese dann unter dem Dach der Katholischen Bischofskonferenz ihre Vorstellungen präsentieren und sich austauschen sollten. Von der Bundesregierung sind im Rahmen dieser Gespräche niemals Friedenspläne oder Konzepte für Friedensverhandlungen vorgelegt worden. Dies war auch nicht beabsichtigt. Diese Aufgabe sollte den kolumbianischen Teilnehmern des angestrebten "Runden Tisches" vorbehalten sein. Auch hatte die Bundesregierung niemals die Absicht, mit Vertretern kolumbianischer Drogenkartelle Gespräche zu führen. 3. Nicht alle Fragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Werner Mauss eignen sich für eine öffentliche Erörterung. So entziehen sich Fragen nach Einzelheiten zu Gesprächen mit offiziellen Vertretern ausländischer Stellen einer öffentlichen Beantwortung, wenn zuvor mit den Gesprächspartnern eine vertrauliche Behandlung des Gesprächsinhalts vereinbart wurde. Dazu sind auch die verschiedenen Sondierungsgespräche zur Erkundung der Friedensaussichten zu zählen. Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung nicht in der Lage, über Einzelheiten der Sondierungsgespräche Auskunft zu erteilen. Ebenso kann die Bundesregierung in der Öffentlichkeit keine Auskünfte erteilen, durch die die Sicherheit beteiligter Personen gefährdet würde. Im Interesse einer positiven Lösung weiterer -- jederzeit möglicher -- Entführungsfälle verbietet es sich nach Auffassung der Bundesregierung auch, Fragen nach der Vorgehensweise und konkreten Maßnahmen unserer Sicherheitsbehörden öffentlich zu beantworten. Die Beantwortung derartiger Fragen kann nur im Rahmen nichtöffentlicher Sitzungen in den jeweils dafür zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages erfolgen. 4. Mit Rücksicht auf das derzeit laufende Ermittlungsverfahren kolumbianischer Strafverfolgungsbehörden gegen das Ehepaar Mauss hält es die Bundesregierung außerdem für geboten, sich mit öffentlichen Stellungnahmen zurückzuhalten. Die Bundesregierung hat aber zugesagt, das ihr Mögliche zu tun, um die Aufklärung der gegen das Ehepaar Mauss erhobenen Vorwürfe zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird sie alle sachdienlichen Informationen an die kolumbianischen Behörden weitergeben. 1. Von wem war nach Kenntnis der Bundesregierung im berichteten Fall Mannesmann Ende der achtziger Jahre Werner Mauss beauftragt worden, in Kolumbien aktiv zu werden (u. a. Verlegung einer 700 km langen Pipeline)? Die Bundesregierung hat dazu keine eigenen Erkenntnisse. 2. Verfügte Werner Mauss bei dem damaligen Einsatz in Kolumbien über von der Bundesregierung bzw. dem BND bzw. ehemaligen BND-Mitarbeitern ausgestellte Papiere, die auf andere Namen als den von Werner Mauss lauteten (z. B. Paß, Pässe, Schreiben der Bundesregierung respektive der Deutschen Botschaft)? Zur Gewährleistung seiner persönlichen Sicherheit wurden Werner Mauss und seine Familie in den vergangenen Jahren von deutschen Behörden mit mehreren, auf unterschiedliche Namen lautenden, Schutzpapieren ausgestattet. Zu Einzelheiten kann die Bundesregierung in der Öffentlichkeit keine Auskunft erteilen. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich mit der Thematik bereits ausführlich befaßt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob Werner Mauss eines oder mehrere dieser Papiere auch im Zusammenhang mit der in Frage 1 genannten Aktivität verwendet hat. 3. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Inhalt der in Kolumbien 1993 beschlossenen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Zahlens von Lösegeldern bei Entführungen, und welche Modifizierungen erfolgten diesbezüglich seither? Am 20. Januar 1993 trat die sog. "ley 40" bzw. "ley antisecuestro" (Gesetz gegen Entführungen) in Kraft. Das Gesetz enthält strafrechtliche und strafprozessuale Bestimmungen für Delikte im Zusammenhang mit einer Entführung. Artikel 6 des Gesetzes stellt die illegale Bereicherung aus einer Entführung unter Strafe. Artikel 12 verbietet die Mitwirkung an der Verhandlung oder Vermittlung eines Lösegeldes in einem Entführungsfall. Nach einem Urteil des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofes vom 24. November 1993 findet Artikel 12 jedoch keine Anwendung in denjenigen Fällen, in denen sich der Täter auf einen strafrechtlichen Rechtfertigungsgrund berufen kann. Wer beispielsweise Lösegeld zahlt, um das Leben eines Entführten zu retten und ihm die Freiheit wiederzugeben, handelt im Notstand und macht sich nicht strafbar. 4. Wurde eine dieser gesetzlichen Bestimmungen in der kolumbianischen Öffentlichkeit mit den Entführungen bei dem erwähnten Mannesmann- Projekt in Verbindung gebracht? Der Bundesregierung sind entsprechende Mutmaßungen aus der Presse bekannt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen ihr nicht vor. 5. Haben sich die Bundesregierung bzw. Staatsminister Bernd Schmidbauer bzw. der laut Deutscher Botschaft "in mision oficial" in Kolumbien tätige Werner Mauss an die im Land bezüglich Entführungen geltenden Gesetze gehalten? Wenn nein, warum nicht? Ob sich Werner Mauss an die kolumbianischen Gesetze gehalten hat, ist Gegenstand eines Verfahrens der kolumbianischen Justiz. Dazu kann sich die Bundesregierung nicht äußern. Die Bundesregierung beachtet bei ihren Handlungen die deutsche Rechtsordnung, die im Einklang steht mit international anerkannten Rechtsgrundsätzen. 6. Hält die Bundesregierung die Vorwürfe für zutreffend, die u. a. von dem Polizeichef von Medellin in den "Tagesthemen" und durch die kolumbianische Rundfunkstation RCN erhoben wurden, Werner Mauss habe selbst der ELN Tips gegeben, wer entführt werden könne (vgl. u. a. "Frankfurter Rundschau" vom 22. November 1996 und 2. Dezember 1996)? Der Bundesregierung sind die Vorwürfe aus Presseveröffentlichungen bekannt. Weiterführende Erkenntnisse, die diese Vorwürfe bestätigen könnten, liegen ihr aber nicht vor. 7. Hält die Bundesregierung die Beschuldigungen, die u. a. vom Ehemann der entführten Brigitte Sch., Ulrich Sch., erhoben wurden, für zutreffend, wonach Werner Mauss sich in den "Entführungsfall hineingedrängt" habe, er von der Deutschen Botschaft als "Mittelsmann" empfohlen worden sei, Werner Mauss dann als Unterhändler "ein vielfach höheres Lösegeld" als das bis dahin von der ELN geforderte verlangt habe (u. a. TV-ZDF-Sendung "Frontal", "Tageszeitung" vom 2. Dezember 1996)? Auf die Nummer 4 der Vorbemerkung wird verwiesen. Im übrigen hat die Botschaft Ulrich Schöne, als dieser sich über die Erfolglosigkeit der bisherigen Bemühungen zur Befreiung seiner Ehefrau beklagte, lediglich auf die früheren -- erfolgreichen -- Aktivitäten von Werner Mauss hingewiesen. Es war aber Ulrich Schöne selbst, der dann um die Herstellung eines Kontakts zu Werner Mauss gebeten hat. 8. Kann die Bundesregierung die Existenz eines Briefes von Werner Mauss an den Chef des BND bestätigen, in dem dieser sich seiner Verdienste als "Friedensstifter" in Kolumbien rühmt und dem BND seine Hilfe anbietet, und wenn ja, welches war die Antwort auf dieses Angebot (vgl. ARD-Bericht; "Tageszeitung" vom 2. Dezember 1996)? Ja, in dem Schreiben vom 5. November 1996 an den BND stellt Werner Mauss ausführlich dar, wie eine Lösung der in Kolumbien bestehenden Konflikte nach seiner Einschätzung möglich wäre. Der Brief wurde nicht beantwortet. 9. Zu welchem Zeitpunkt und auf wessen Einladung weilten in den vergangenen drei Jahren Vertreter der kolumbianischen Guerillabewegung ELN in der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung hat über die Aufenthalte von ELN-Vertretern in Deutschland in den vergangenen drei Jahren keine umfassenden Erkenntnisse; kolumbianische Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Soweit es in Deutschland im Rahmen der Sondierungsgespräche zur Erkundung der Friedensaussichten in Kolumbien zu Kontakten zwischen an den Gesprächen Beteiligten und ELN-Vertretern gekommen ist, wird auf Nummer 3 der Vorbemerkung verwiesen. 10. Mit welchen Papieren (u. a. Visa) konnten die Vertreter der ELN in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, und gab die Bundesregierung diesen von der kolumbianischen Regierung gesuchten Guerilla-Vertretern Garantien für freie Ein- und Ausreise? 11. Welche Treffen gab es anläßlich des Aufenthalts der ELN-Delegation auf deutschem Boden, an denen Vertreter der Bundesregierung beteiligt waren? 12. Gab es ein Treffen mit ELN-Vertretern, Vertretern der Bundesregierung und Werner Mauss? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 13. Welche Art "Geschäftsverbindungen" der Firma Techint zu anderen Firmen (Staatsminister Bernd Schmidbauer) waren es, die dazu führten, daß sich die Unternehmensleitung der argentinischen Firma Techint an die Bundesregierung wandte, um bei der Freilassung von Managern ihres Unternehmens behilflich zu sein? Die Bundesregierung hat keine konkreten Erkenntnisse über die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Techint und anderen von Geiselnahmen betroffenen Firmen. 14. Wie verträgt sich die Aussage, wonach Werner Mauss in Kolumbien nicht in offiziellem Auftrag der Bundesregierung aktiv war, mit der Tatsache, daß das von der Deutschen Botschaft in Bogotá ausgestellte Schreiben, das Werner Mauss mit sich führte, diesen als "in offizieller Mission" unterwegs auswies? Es trifft zu, daß Werner Mauss bei der Lösung der Entführungsfälle nicht im Auftrag der Bundesregierung, sondern im Auftrag der betroffenen Firmen und Angehörigen tätig war. Die Ausstellung eines konsularischen Schutzbriefes mit dem in der Frage beschriebenen Inhalt durch die Deutsche Botschaft in Bogotá war Bestandteil der positiven Begleitung, die die Bundesregierung dem Ehepaar Mauss mit Blick auf die akute Gefährdung von Leib und Leben aller Beteiligten als erforderlich betrachtet hat. 15. Warum war Werner Mauss bei seinem Einsatz in Kolumbien mit mehreren deutschen Pässen ausgestattet, wenn sein Einsatz einerseits mit der kolumbianischen Regierung abgestimmt war und er bzw. die Bundesregierung andererseits über gute Kontakte zur ELN verfügten? Ein Teil der Personaldokumente, über die das Ehepaar Mauss in Kolumbien verfügte, diente dem in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Zweck. Im Zusammenhang mit einer Geiselbefreiung und damit möglicherweise verbundenen erhöhten Gefährdungen wurde das Ehepaar Mauss vorübergehend mit zusätzlichen Personaldokumenten ausgestattet. Im übrigen ist auf Nummer 3 der Vorbemerkung zu verweisen. 16. In wessen Auftrag bzw. in welcher Eigenschaft hat der ehemalige BND-Oberst Joachim Ph. Pässe für Werner Mauss ausgestellt? Der in der Frage genannte Oberst Joachim Ph. hat für Werner Mauss keine Pässe ausgestellt. 17. Wenn Joachim Ph. die genannten amtlichen Papiere nicht in offiziellem Auftrag der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts erstellt hatte: Wurde gegen ihn Strafanzeige erstattet? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. Existiert ein 1995 oder 1996 abgeschlossener Honorarvertrag zwischen der Bundesregierung oder dem BND und Werner Mauss? 19. Wurde zwischen dem Madrider BND-Residenten F.-H. und Werner Mauss 1995 oder 1996 ein mündlicher Vertrag abgeschlossen? Nein. 20. Wie sieht die Bundesregierung die erforderliche parlamentarische Kontrolle ihrer Aktivitäten in Kolumbien gewährleistet, wenn ihre Politik bzw. die des Staatsministers Bernd Schmidbauer gegenüber diesem Land über lange Zeit hinweg nicht der Öffentlichkeit bekannt und damit nicht im Parlament debattierbar war und gleichzeitig diese verdeckte Politik so verfaßt war, daß sie nicht Gegenstand der Information in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) war? Wie bereits mehrfach dargestellt, dienten die vorbereitenden und als vertraulich vereinbarten Sondierungsgespräche der Erkundung der Friedensaussichten in Kolumbien. In dieser frühen Phase und angesichts des informellen Charakters der Gespräche hielt die Bundesregierung eine Unterrichtung des Deutschen Bundestags nicht für geboten. Dies stellt nach Auffassung der Bundesregierung insofern keine Beeinträchtigung der parlamentarischen Kontrolle dar, als die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages rechtzeitig über ein etwaiges Engagement der Bundesregierung als Resultat der Sondierungsgespräche und dann auch über den entsprechenden Vorlauf umfassend unterrichtet worden wären. 21. Existiert ein Brief von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl oder einem anderen Mitglied der Bundesregierung, datiert auf den 18. Mai 1996 und gerichtet an den kolumbianischen Staatspräsidenten Ernesto Samper, in dem Staatsminister Bernd Schmidbauer wörtlich oder sinngemäß als Beauftragter des Bundeskanzlers in Sachen Kolumbien ausgewiesen wird ("Frankfurter Rundschau" vom 19. Dezember 1996 und vom 21. November 1996)? Nein. 22. Welche Rolle war Daniel Ortega bei der Konzeption eines "Runden Tisches" zur nationalen Aussöhnung in Kolumbien seitens der Bundesregierung bzw. seitens Herrn Staatsminister Bernd Schmidbauer zugedacht? Daniel Ortega hatte einem Vertreter der Bundesregierung in einem Gespräch im Juni 1996 seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, seine guten Dienste bei der Vorbereitung späterer Friedensgespräche anzubieten. 23. Wann kam es "in Bonn" zu dem "langen Gespräch mit Ortega", von dem Staatsminister Bernd Schmidbauer im Deutschen Bundestag sprach (3. Dezember 1996), und was waren Ziel und Inhalte dieses Gesprächs? Auf die Antwort zu Frage 22 und die Nummer 3 der Vorbemerkung wird verwiesen. 24. Kann die Bundesregierung die Existenz eines Schriftwechsels zwischen Kolumbiens Präsident Ernesto Samper und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl (Schreiben vom 17. Mai 1996) bestätigen, in dem "Friedensgespräche (in Kolumbien) unter deutscher Obhut vereinbart" worden seien ("El Espectador", "Frankfurter Rundschau" vom 21. November 1996)? Der Bundesregierung ist das -- inzwischen auch in der kolumbianischen Presse verbreitete -- Schreiben bekannt. 25. Wie viele Gespräche der Bundesregierung bzw. des Staatsministers Bernd Schmidbauer gab es im Jahr 1996, an denen Vertreter der kolumbianischen Regierung -- z. B. der Innenminister dieser Regierung - - teilgenommen hatten? Es hat verschiedene Sondierungsgespräche in jeweils unterschiedlicher Zusammensetzung zwischen kolumbianischen und deutschen Regierungsvertretern sowie hochrangigen Vertretern der Katholischen Kirche beider Länder gegeben, in denen die Aussichten für die Aufnahme von Friedensgesprächen geprüft wurden. Es handelte sich weitgehend um informelle Treffen mit vertraulichem Charakter. Die genaue Anzahl der Treffen ist nicht registriert worden. 26. Kann die Bundesregierung die Aussagen des kolumbianischen Innenministers Horacio Serpa bestätigen, wonach zentrales Thema bei seinen Gesprächen mit Staatsminister Bernd Schmidbauer die geplanten Friedensverhandlungen in Kolumbien gewesen seien (Serpa-Rede am 6. Dezember 1996 im Kolumbianischen Parlament; Lateinamerika-Nachrichten 1/1997)? Ja. 27. Kann die Bundesregierung die Aussagen Horacio Serpas in derselben Rede bestätigen, wonach der Kolumbianische Innenminister die deutsche Seite darum bat, "gut Wetter" bei der US-Regierung zu machen, um die Rücknahme des Entzugs des Einreisevisums in die USA für den Kolumbianischen Präsidenten Ernesto Samper zu erreichen? Auf die Nummer 3 der Vorbemerkung wird verwiesen. 28. Gab es in New York ein Treffen zwischen Staatsminister Bernd Schmidbauer und dem kolumbianischen Staatspräsidenten Ernesto Samper ("DER SPIEGEL" Nr. 49/1996, S. 161), und wenn ja, was war die Zielsetzung dieses Gesprächs? Ja. Das Gespräch fand statt im Rahmen der Sondierungsgespräche zur Vorbereitung eines etwaigen Friedensdialogs in Kolumbien. Über den näheren Inhalt des Gesprächs kann die Bundesregierung keine Auskunft erteilen (vgl. Nummer 3 der Vorbemerkung). 29. Wenn ja: Nahm an diesem Treffen auch Werner Mauss teil, und wenn ja, in welcher Eigenschaft tat er dies aus Sicht der Bundesregierung, bzw. in welcher Funktion wurde er dem kolumbianischen Staatspräsidenten vorgestellt? Es ist zutreffend, daß an diesem Gespräch unter anderem auch Werner Mauss teilgenommen hat. Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertraulichkeit des Gesprächs kann zu Einzelheiten in der Öffentlichkeit keine Auskunft erteilt werden (vgl. Nummer 3 der Vorbemerkung). 30. Über welche Beträge hat die Bundesregierung seit einschließlich 1985 staatliche Ausfuhrbürgschaften (Hermes-Bürgschaften) zur Absicherung von Exporten nach Kolumbien erteilt? Die Bundesregierung hat zwischen 1985 und 1996 Ausfuhrbürgschaften für Exportgeschäfte mit kolumbianischen Bestellern in einem Gesamtauftragswert von 3,4 Mrd. DM neu in Deckung genommen. 31. Wer waren die Antragsteller der Ausfuhrbürgschaften, und für welche Projekte waren diese Lieferungen bestimmt? Daten über einzelne Deckungsanträge dürfen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Datenschutzgesetz wegen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen antragstellender deutscher Unternehmen nicht veröffentlicht werden. 32. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die argentinische Firma Techint, die enge Beziehungen zum deutschen Mannesmann-Demag-Konzern haben soll, in ihrem bei Werner Mauss gefundenen Schreiben vom 31. Mai 1996 einen Zusammenhang herstellt zwischen der Lösegeldzahlung von 3,5 Mio. US-Dollar, der Freilassung von drei Techint-Angestellten und einer "Friedensvereinbarung", wobei ausdrücklich festgehalten wird, daß "dieser Vorschlag . . . dem Botschafter (Argentiniens in Bonn) Keller Sarmiento von Herrn Schmidbauer unterbreitet" worden sei ("DER SPIEGEL" Nr. 49/1996)? Der Bundesregierung sind entsprechende Presseberichte bekannt. Wie bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 1996 ausgeführt wurde, treffen diese Behauptungen nicht zu. 33. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil, den die Firma Siemens bzw. das deutsch-spanische Konsortium MetroMed an dem am Ende rd. 2,5 Mrd. US-Dollar teuren Projekt des Baus einer Metro bzw. einer S-Bahn in Medellin hatten? Aus den in der Antwort zu Frage 31 genannten Gründen dürfen Angaben über Geschäftsdaten zu einzelnen Deckungsanträgen nicht gemacht werden. 34. Gab es für dieses Projekt seitens der Bundesregierung Ausfallbürgschaften (Hermes), bzw. wurden dafür Gelder des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingesetzt? Wenn ja, jeweils in welcher Höhe? Für Ausrüstungslieferungen und Bauleistungen im Zusammenhang mit diesem Projekt sind Bundesdeckungen in einem Gesamtvolumen von 1,2 Mrd. DM übernommen worden. Hierüber hat die Bundesregierung den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in den Jahren 1983 und 1984 unterrichtet (Nr. 282 vom 5. April und Nachtrag Nr. 2 hierzu vom 6. Dezember 1984). Kreditmittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von 100 Mio. DM bereitgestellt. 35. War bei den Treffen von Staatsminister Bernd Schmidbauer mit dem kolumbianischen Innenminister Horacio Serpa, die 1996 stattfanden, eines der Gesprächsthemen das Projekt der Modernisierung des kolumbianischen Melderegisters und die Bewerbung von Siemens für diesen Auftrag? Nein. 36. Gab es ein Treffen zwischen Staatsminister Bernd Schmidbauer und Jorge Serpa, dem Chef der kolumbianischen Melderegister-Behörde, zugleich ein Vetter des Innenministers, bzw. gab es solch ein Treffen zwischen Werner Mauss und Jorge Serpa? Ein Treffen zwischen Jorge Serpa und Staatsminister Bernd Schmidbauer gab es nicht. Ob sich Werner Mauss mit Jorge Serpa getroffen hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 37. Ist der Bundesregierung der Inhalt des vom kolumbianischen Ex- Senator Eduarde Mestre verfaßten Briefes bekannt, den die kolumbianischen Behörden bei Werner Mauss bei seiner Festnahme fanden und in dem ein Zusammenhang hergestellt wird zwischen der Siemens- Bewerbung für die Melderegister-Modernisierung und seinem Auftrag in Kolumbien (Lateinamerika-Nachichten Nr. 1/1997, S. 13)? Der Bundesregierung sind lediglich Presseberichte über die Existenz und den angeblichen Inhalt dieses Briefes bekannt. 38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die am 13. Dezember 1996 in Kolumbien beschlossenen neuen Gesetze zum Thema Drogenmafia, die eine Auslieferung von Drogenbossen an die USA unter bestimmten Bedingungen vorsehen, im Widerspruch stehen zu dem von der deutschen Seite vorgebrachten Vorschlag einer nationalen Aussöhnung unter Einschluß führender Vertreter der kolumbianischen Drogenbosse? Der in der Frage erwähnte Widerspruch besteht nicht. Die deutsche Bundesregierung hatte nie die Absicht, mit kolumbianischen Drogenkartellen Gespräche zu führen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Staatsministers beim Bundeskanzler vom 17. Februar 1997 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich -- in kleinerer Schrifttype -- den Fragetext. 17.02.1997 nnnn