Deutscher Bundestag: Drucksache 13/5571 vom 23.09.1996 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. (zu Drucksache 13/3087) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/2829 - Auskunft zum Tornado-Absturz am 25. August 1995 im Unterallgäu Am 25. August 1995 ist es im Unterallgäu zu einem Absturz zweier Tornados gekommen, die vorher in der Luft zusammengestoßen waren. Obwohl sich die Besatzungsmitglieder mit dem Schleudersitz retten konnten -- anders als bei einem Phantom-Absturz kurz darauf und ebenfalls im Unterallgäu --, verdeutlicht dieses Vorkommen die erhebliche Gefährdung durch militärische Flugübungen auch für die in der Region ansässige Bevölkerung. Ein Absturz über besiedeltem Gebiet wäre nicht so vergleichsweise glimpflich abgelaufen. Im Nachtrag zu der Antwort der Bundesregierung vom 23. November 1995 werden nach Abschluß der Flugunfalluntersuchung die noch offenen Fragen der Kleinen Anfrage beantwortet: 2. Oder handelte es sich um einen »Messerflug«, d. h. um ein Flugmanöver, das bei Flugschauen vorgeführt wird? Bei dem durchgeführten Flugmanöver handelte es sich weder um einen »Messerflug« noch wurde für eine Flugschau geübt. 3. Ist es richtig, daß das Flugmanöver -- wie von Zeitungen berichtet -- schon außerhalb des beendigten Auftrages erfolgte? Das zum Unfall führende taktische Manöver wurde im Rahmen des Flugauftrages geflogen und nicht nach Beendigung des Auftrages. 4. Handelte es sich demzufolge um eine eigenmächtige Handlung der beiden Besatzungen? Die Antwort ergibt sich aus der Beantwortung zu Frage 3. 5. Welcher finanzielle Schaden ist durch den Absturz der beiden Tornados und aufgrund eventueller Personenschäden entstanden? Bei dem Absturz entstand ein Gesamtschaden von ca. 110,86 Mio. DM. Dieser setzt sich aus ca. 55 Mio. DM Gerätestückpreis pro Flugzeug und den entstandenen Kosten für Bergung und Flurbereinigung in Höhe von ca. 860 000 DM zusammen. 6. Wie heißen die Besatzungsmitglieder der abgestürzten Tornados? Falls die Namen nicht genannt werden können, von welchem Geschwader stammen sie? Da zum jetzigen Zeitpunkt die abschließende disziplinare bzw. strafrechtliche Würdigung nicht abgeschlossen ist, können die personenbezogenen Daten nicht übermittelt werden. Beide Besatzungen gehören dem Jagdbombergeschwader 34 »Allgäu« an. 14. Wie lautete der Flugauftrag, und wann war dieser Auftrag beendet? Die Besatzungen hatten gemäß Flugauftrag nach den Richtlinien für die taktische Einsatzausbildung Tiefflug mit simulierten Luft- /Bodenangriffen und anschließendem Luftkampf (Basic Fighter Maneuver/BFM) durchzuführen. Der Flugauftrag beinhaltet grundsätzlich alle Segmente eines Fluges. Er endet mit dem Abstellen der Triebwerke nach der Landung. 15. Wer hat den Flugauftrag unterzeichnet, und wer war der Einsatzoffizier? Auf eine namentliche Nennung wird aus Gründen des Datenschutzes verzichtet (dargelegt in der Beantwortung zu Frage 6). 16. Wer war der Terminal-Restricted-Area-(TRA)Monitor, und hat sich dieser den Einsatzstatus der Piloten geben lassen? Mit der Funktion TRA-Monitor (Temporary-Reserved-Airspace) war zum fraglichen Zeitpunkt die Radarstellung Meßstetten (CRC Meßstetten) beauftragt. Eine Abfrage durch den verantwortlichen Radarführungsoffizier nach einem Einsatzstatus der Besatzungen ist nicht erforderlich und wird auch nicht im Zusammenhang mit dem Flugunfall gesehen. 17. Wie viele Flugzeuge befanden sich zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes in der Terminal-Restricted-Area TRA-207/307? Zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes befanden sich insgesamt sechs Flugzeuge innerhalb der TRA-207/307. Diese Belegung wurde durch den Radarführungsoffizier an die Besatzungen übermittelt. 18. Welche Ursachen hatte der Phantom-Absturz, der sich kurz nach dem Tornado-Unfall ebenfalls im Unterallgäu ereignete und zum Tod der beiden Besatzungsmitglieder führte, und wie viele Flugzeuge befanden sich dabei im Einsatzraum? Die Ursachen zum Flugunfall mit der F-4F PHANTOM am 13. September 1995 westlich der Ortschaft Haselbach sind im Bereich Personal festgelegt. Die Besatzung vernachlässigte nach Beendigung des vorangegangenen Luftkampfmanövers während eines steilen Sinkfluges Parameter wie Höhe, Geschwindigkeit und Lage im Raum und stürzte ab. In dem angesprochenen Übungsgebiet befanden sich zum fraglichen Unfallzeitpunkt der Rottenführer und das verunfallte Luftfahrzeug.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. September 1996 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich -- in kleinerer Schrifttype -- den Fragetext. 23.09.1996 nnnn