Deutscher Bundestag: Drucksache 13/2113 vom 04.08.1995 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Juli 1995 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Andres, Gerd (SPD)42, 43, 44, 45 Behrendt, Wolfgang (SPD)70 Bindig, Rudolf (SPD)1 Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU)46 Büttner, Hans (Ingolstadt) (SPD)18, 19 Burchardt, Ursula (SPD)58, 59, 60, 61 Dr. Eid, Uschi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)47 Graf, Angelika (Rosenheim) (SPD)51, 52, 53, 54 Hagemann, Klaus (SPD)62 Dr. Hartenstein, Liesel (SPD)29, 30, 31, 32 Heubaum, Monika (SPD)25, 26 Hollerith, Josef (CDU/CSU)2, 3 Jung, Michael (Limburg) (CDU/CSU)55 Kastner, Susanne (SPD)63, 64 Kastning, Ernst (SPD)33, 34 Kauder, Volker (CDU/CSU)16, 17 Dr. Knaape, Hans-Hinrich (SPD)20 Körper, Fritz Rudolf (SPD)10, 11 Kohn, Roland (F.D.P.)21 AbgeordneteNummer der Frage Kröning, Volker (SPD)4, 5 Krüger, Thomas (SPD)12 Kubatschka, Horst (SPD)35, 48, 49, 50 von Larcher, Detlev (SPD)13 Leidinger, Robert (SPD)36, 37 Dr. Luft, Christa (PDS)14, 56 Dr. Müller, Gerd (CDU/CSU)38, 39 Nachtwei, Winfried (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 40, 41 Probst, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 65, 66, 67, 68 Scheel, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 22, 23, 24 Singhammer, Johannes (CDU/CSU)6 Such, Manfred (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)7 Tauss, Jörg (SPD)57 Titze-Stecher, Uta (SPD)69 Vergin, Siegfried (SPD)15 Dr. Wegner, Konstanze (SPD)8, 9 Zapf, Uta (SPD)27, 28 1 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes 1. Abgeordneter Rudolf Bindig (SPD) Wie beurteilt die Bundesregierung die Men- schenrechtssituation in Äquatorialguinea, und hat sie sich gegenüber der Regierung Äquatorial- guineas für die Freilassung der in hoher Zahl ver- hafteten Mitglieder der Oppositionsparteien, z. B. des Vorsitzenden der Fortschrittspartei (PPGE) Severo Moto Ns-a, eingesetzt? Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 28. Juli 1995 Die Bundesregierung beurteilt die Menschenrechtslage in Äquatorial- guinea als äußerst unbefriedigend. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist zwar nicht von einer hohen Zahl verhafteter Oppositioneller zu spre- chen. Die ihr bekannten Einzelfälle sind jedoch ernst genug. Die Inhaftierung sowie das Verfahren und die Verurteilung von Severo Moto stehen in keinem Verhältnis zu den gegen ihn erhobenen Vorwür- fen, sondern dienen nach Auffassung der Bundesregierung eindeutig dem politischen Zweck, Severo Moto bei den bevorstehenden Kommunalwah- len auszuschalten. Die Bundesrepublik Deutschland ist in Malabo nicht diplomatisch vertre- ten. Aufgrund der politischen Verhältnisse besteht schon seit Jahren keine entwicklungspolitische Zusammenarbeit mehr. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund das Thema mit den Part- nern in der Europäischen Union aufgenommen, von denen Spanien eine besondere Stellung gegenüber Äquatorialguinea einnimmt. Den spani- schen Bemühungen ist es zunächst gelungen, die Verhängung der Todes- strafe gegen Severo Moto abzuwenden. Es besteht Aussicht, daß in der nächsten Zukunft auch eine Freilassung erreicht werden kann. Da das politische Ziel von Staatspräsident Obiang, Severo Moto als ernsthaften Gegner für die Kommunalwahlen auszuschalten, einen hohen Stellenwert für ihn haben dürfte, ist kaum vor November mit einem entsprechenden Schritt zu rechnen. 2. Abgeordneter Josef Hollerith (CDU/CSU) Wie vereinbart es sich mit den europäischen Ver- trägen, daß am Europäischen Gerichtshof aus- schließlich Französisch als Amts- und Arbeits- sprache verwendet wird? Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 10. Juli 1995 Vertragliche Grundlage für das beim EuGH geltende gesonderte Spra- chenregime ist Artikel 217 EGV: "Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Gemeinschaft wird unbeschadet der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vom Rat einstim- mig getroffen." Seite 01 - F8 08.08.95 - 2 Nach den Artikeln 29 bis 31 der Verfahrensordnung des EuGH (inhaltlich im wesentlichen gleich: die Artikel 35 bis 37 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz) können alle Amtssprachen der EG zuzüglich Irisch Verfahrenssprachen sein. Grundsätzlich wählt der Kläger die Verfah- renssprache; bei Vorabentscheidungsersuchen ist Verfahrenssprache die Sprache des vorlegenden Gerichts. Sie ist insbesondere bei den mündli- chen Ausführungen und in den Schriftsätzen der Parteien einschließlich aller Anlagen sowie in den Entscheidungen und Protokollen des Gerichts- hofs anzuwenden. Die Richter und Generalanwälte können sich in der mündlichen Verhandlung einer anderen Arbeitssprache bedienen; in diesem Falle ist das Gericht für die Übersetzung in die Verfahrenssprache verantwortlich. Die EuGH-Urteile sind in alle Amtssprachen zu übersetzen. Seit dem 1. Januar 1994 wird der Sitzungsbericht nicht mehr übersetzt. Die freige- wordene Kapazität im Übersetzungsdienst ermöglicht die Veröffent- lichung der Urteile in allen Amtssprachen binnen weniger Monate. Interne Arbeitssprache des EuGH ist historisch bedingt überwiegend Französisch. Die EuGH-Richter beraten im Plenum in Französisch, aller- dings wird in einer Kammer des EuGH zunehmend auch Deutsch, in einer anderen auch Englisch gesprochen. Sitzungsberichte sowie Urteilsent- würfe werden in Französisch abgefaßt (einzige Ausnahme: die Schluß- anträge der Generalanwälte, die sie in ihrer eigenen [Gemeinschafts-] Sprache halten können). Vorabentscheidungsersuchen werden in alle Amtssprachen übersetzt und stehen damit auch auf deutsch zur Verfügung. Klageschriften werden den Mitgliedstaaten über den Rat nur in der Ver- fahrenssprache zugeleitet. Im Amtsblatt der EG wird - in allen Amts- sprachen - eine kurze Zusammenfassung veröffentlicht. 3. Abgeordneter Josef Hollerith (CDU/CSU) Entspricht die personelle Vertretung der Bundes- republik Deutschland in den Personalkörpern der Kommission denen der Franzosen? Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 10. Juli 1995 Von den im April 1995 bei der Kommission vorhandenen 14 910 Dauer- und Zeitplanstellen entfielen auf D: 1 519 10,19 %, F: 1 703 11,42 %. Für den vergleichbaren höheren Dienst (A-Laufbahn) lauten die Zahlen D: 598 13,07 %, F: 759 17,2 %. Deutschland liegt damit an zweiter Stelle hinter Frankreich. Der relativ große Abstand zu Frankreich rührt daher, daß Deutschland vor allem im Bereich des "Mittelmanagements" schlechter vertreten ist: In den beiden höchsten Besoldungsgruppen der A-Laufbahn steht Deutschland an erster Stelle, bei den beiden darauf folgenden an zweiter Stelle. Seite 02 - F8 08.08.95 - 3 Die Verteilung im "Mittelmanagement" und den Eingangsstufen ist wie folgt: A 5: D: 117 5. Stelle nach F, B, GB, E F: 166 1. Stelle A 6: D: 55 5. Stelle nach B, F, E F: 84 2. Stelle A 7: D: 132 3. Stelle nach I, F F: 137 2. Stelle Dieser Rückgang ist darauf zurückzuführen, daß französische Bewerber über mehr Erfahrung mit der Methode im Auswahlwettbewerb verfügen und Frankreich bei seinem Beamtenaustausch mit der Kommission über ein sehr viel flexibleres System verfügt als Deutschland. Für die Zukunfts- perspektive ist bedeutsam, daß bei der Besoldungsgruppe A 7, der wich- tigsten Eingangsstufe für den höheren Dienst, Deutschland jetzt wieder fast gleichauf mit Frankreich liegt. Noch wichtiger ist, daß beim letzten Auswahlwettbewerb der Anteil der deutschen Bewerber 10 % betrug, die deutschen Bewerber jedoch überproportional gut abgeschnitten haben. Sie stellen 20 % der erfolgreichen und in die Reserveliste aufgenommenen Kandidaten. Bei den anderen Laufbahnen ergibt sich folgendes Bild: B-Laufbahn (vergleichbarer gehobener Dienst) D: 278 9,13 % 4. Stelle F: 340 11,16 % 3. Stelle C-Laufbahn (vergleichbarer mittlerer Dienst) D: 412 8,54 % 4. Stelle F: 414 8,58 % 3. Stelle D-Laufbahn (vergleichbarer einfacher Dienst, zumeist Ortskräfte) D: 10 1,12 % 8. Stelle F: 82 9,18 % 3. Stelle In diesen Laufbahnen wirkt sich aus, daß französische Bewerber sich leichter entschließen können, mit ihren Familien in ein französischspra- chiges Umfeld zu ziehen. Außerdem nimmt für Bewerber aus Deutschland der finanzielle Anreiz der Beschäftigung bei EU-Institutionen ab, je niedriger die Laufbahn und Besoldungsgruppe ist. 4. Abgeordneter Volker Kröning (SPD) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussich- ten, auf der bevorstehenden Konferenz zur Über- prüfung des VN-Waffenübereinkommens Laser- Blendwaffen zu verbieten und dem Abkommen ein Blendwaffen-Protokoll hinzuzufügen? Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer vom 1. August 1995 Bei den Genfer Expertenberatungen zur Vorbereitung der im Septem- ber/Oktober 1995 in Wien stattfindenden Konferenz zur Überprüfung des VN-Waffenübereinkommens wurde auch über ein mögliches Blendwaf- fenprotokoll zum VN-Waffenübereinkommen diskutiert. Bereits im Mai des vergangenen Jahres hatte Schweden einen ersten Entwurf für ein solches Protokoll vorgelegt. Als Ergebnis der Genfer Expertenberatungen liegt nunmehr ein Vorschlag des Vorsitzenden der Expertengruppe, des Seite 03 - F8 08.08.95 - 4 Schweden Johann Molander, vor, der die Grundlage für die abschließen- den Verhandlungen auf der Überprüfungskonferenz im September/Okto- ber 1995 darstellen wird. Der Entwurf sieht ein Verbot des militärischen Einsatzes von Laserstrahlen gegen das menschliche Augenlicht sowie ein Verbot antipersoneller Laserwaffen vor. 5. Abgeordneter Volker Kröning (SPD) Was gedenkt die Bundesregierung zu unterneh- men, um derartige Forderungen und Vorschläge, z. B. von seiten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz oder anderer Staaten, zu unterstüt- zen? Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer vom 1. August 1995 Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für ein Blendwaffenverbot ein. Sie unterstützt den Protokollentwurf des Vorsitzenden und hat sich auf den Expertengruppenberatungen für ein Blendwaffenprotokoll aus- gesprochen. Da die USA auf den Genfer Expertenberatungen grundsätz- liche Bedenken gegen ein Blendwaffenprotokoll geltend gemacht haben, ist aus Sicht der Bundesregierung fraglich, ob auf der Überprüfungskonfe- renz in Wien ein solches Protokoll tatsächlich verabschiedet werden kann. 6. Abgeordneter Johannes Singhammer (CDU/CSU) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die bishe- rigen finanziellen Aufwendungen im Zusammen- hang mit dem Krieg auf dem Balkan, insbeson- dere über Beiträge an die Vereinten Nationen und die Unterbringung von Flüchtlingen? Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer vom 1. August 1995 Die Bundesregierung schätzt die bisherigen finanziellen Aufwendungen öffentlicher Kassen im Zusammenhang mit dem Krieg auf dem Balkan auf ca. 13 Mrd. DM. Hierin sind nicht enthalten Handelsausfälle (durch Sank- tionen oder kriegsbedingt). Hilfen für von Sanktionen betroffene Nach- barstaaten des ehemaligen Jugoslawien sowie Materiallieferungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Ausrüstung der Blauhelm- kontingente aus Pakistan und Bangladesh. Die folgenden Aufwendungen sind in dieser Summe enthalten: Pflichtbeiträge für die VN-Friedensmission im ehemaligen Jugoslawien addieren sich auf 544,049 Mio. DM. Darüber hinaus hat die Bundesregie- rung die VN-Friedensmission im ehemaligen Jugoslawien mit Material- lieferungen unterstützt. Vom Auswärtigen Amt wurden für diesen Zweck LKW für ca. 10 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Des weiteren leistet die Bundesregierung mit ihren pünktlichen Zahlun- gen der regulären Haushaltsbeiträge 1992 bis 1995 an die VN in Höhe von 586,70 Mio. DM (entspricht etwa 9 % des VN-Haushalts) einen erheb- lichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der VN im allgemeinen und damit indirekt zur Bewältigung der Aufgaben auf dem Balkan. Nach Einschätzung der Bundesregierung wurden über 300 000 Flücht- linge aus dem ehemaligen Jugoslawien von Bund, Ländern und Gemein- den mit bisher etwa 11 Mrd. DM unterstützt. Daneben kommt die humani- täre Hilfe der Bundesrepublik Deutschland, die sich bisher auf rund 900 Mio. DM beläuft, im ehemaligen Jugoslawien auch Flüchtlingen zugute. Seite 04 - F8 08.08.95 - 5 7. Abgeordneter Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung dem mutmaßlichen syrischen Geheimdienstoffizier Said Issa, obwohl dieser wegen seiner Tätigkeit bereits Ende 1993 faktisch aus Deutschland ausgewiesen worden war, nun ein Einreisevisum erteilen lassen, wel- ches dieser Ermittlungen des Generalbundesan- walts (Aktenzeichen 3 BJs 922/94) zufolge auch genutzt haben soll, und, falls ja, in welcher Weise haben die notwendig vorangehenden Konsulta- tionen mit dem Auswärtigen Amt und mit zentra- len Behörden der anderen Schengen-Staaten die auf der Hand liegenden Einreisehindernisse aus- räumen können, so daß sich die Bundesregierung nach meiner entsprechenden Frage 8 in Druck- sache 13/1605 auf ihre Antwort vom 31. Mai 1995 glaubte, beschränken zu können, eine tatsäch- liche Einreise des Herrn Issa in Nutzung des frag- lichen Visums sei ihr nicht bekannt? Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer vom 1. August 1995 Nach übereinstimmender Aktenlage der Botschaft Damaskus, des Bun- desministeriums des Innern sowie des Generalbundesanwaltes liegen keine Erkenntnisse über eine Visumerteilung an Herrn Said Issa bzw. über seinen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vor. 8. Abgeordnete Dr. Konstanze Wegner (SPD) Wie steht die Bundesregierung zu Fernsehberich- ten, wonach beim Auswärtigen Amt Akten über bei Kriegsende nach den USA verbrachte Kunst- schätze vorliegen und bisher nicht ausgewertet worden sind? Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 28. Juli 1995 Die vom Auswärtigen Amt übernommenen einschlägigen Aktenbestände des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der ehemaligen DDR befinden sich in Berlin. Sie sind der dort eingerichteten "Dokumentations- stelle des Bundesministeriums des Innern zur Erfassung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter" zur Verfügung gestellt worden. Die Dokumenta- tionsstelle ist derzeit damit befaßt, alle verfügbaren Informationen über kriegsbedingt verlagerte oder verschollene Kulturgüter zu sammeln und auszuwerten. Diese Arbeiten sind allerdings noch nicht abgeschlossen. 9. Abgeordnete Dr. Konstanze Wegner (SPD) Ist dem Auswärtigen Amt bekannt, daß laut "Report" vom 17. Juli 1995 amerikanische Mu- seen Kenntnis über entsprechendes "Beutegut" haben, und welche Anstrengungen hat die Bun- desregierung bisher unternommen, um die Sach- lage aufzuklären und ggf. eine Rückführung der Kunstgegenstände zu veranlassen? Seite 05 - F8 08.08.95 - 6 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 28. Juli 1995 Die Fernsehsendung "Report" vom 17. Juli 1995 zur Frage der 1945 in die USA verbrachten deutschen Kunstschätze stellt die Problematik einseitig, verkürzt und lückenhaft dar. An keiner Stelle der Sendung wird der in die- sem Zusammenhang grundsätzliche Unterschied zwischen Rußland und den USA deutlich. Er besteht darin, daß die Sowjetunion systematisch, von staatlicher Seite angeordnet, flächendeckend deutsche Kulturgüter kon- fiszierte und als Kriegsbeute in die Sowjetunion verbrachte. Eine ver- gleichbare völkerrechtswidrige Beutepolitik hat die Regierung der Ver- einigten Staaten zu keinem Zeitpunkt verfolgt oder gar umgesetzt. Soweit damals Kulturgüter in die USA gelangten, geschah dies durch private Plünderung von amerikanischem Militärpersonal - ein Verhalten, das auch die amerikanische Öffentlichkeit, Medien und Gerichte unmißver- ständlich als Raub und Diebstahl bezeichnen. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, daß die Tatsachen unterschied- liche Vorgehensweisen erfordern: - Mit Rußland, wo sich die Mehrheit der verbrachten deutschen Kultur- güter in staatlichem Besitz befindet, verhandelt die Bundesregierung unter Beteiligung und in enger Abstimmung mit den von Kulturgutver- lusten betroffenen Ländern auf der Grundlage des Artikels 16 Abs. 2 des deutsch-sowjetischen Nachbarschaftsvertrages vom 9. November 1990 und des Artikels 15 des deutsch-russischen Kulturabkommens vom 16. Dezember 1992. - Im Verhältnis zu den USA werden beim Auftauchen von verbrachten deutschen Kulturgütern oder diesbezüglicher Informationen sofort die zuständigen Polizeibehörden eingeschaltet, welche in der Regel die betreffenden Kulturgüter beschlagnahmen, bis die erhobenen Ansprü- che gerichtlich geklärt worden sind. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen dabei unsere diplomatischen Vertretungen die betroffe- nen deutschen Anspruchsteller während des gesamten Verfahrens. Ungeachtet der aufgrund Zeitablaufs schwierigen Beweisführung gelingt es immer wieder, in Deutschland geplünderte und privat in die USA verbrachte Kulturgüter mit Hilfe der amerikanischen Behörden und Gerichte zurückzubringen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 10. Abgeordneter Fritz Rudolf Körper (SPD) Trifft es zu, daß im Bundeskriminalamt ca. 2 000 gefälschte Urkunden, die überwiegend aus Nige- ria eingeführt wurden, sowie Mitteilungen belgi- scher Stellen und des Kraftfahrtbundesamtes über gestohlene Kraftfahrzeuge nicht krimina- listisch ausgewertet werden können, weil die EDV-Anlagen des Bundeskriminalamtes veraltet sind, wie der Journalist Kurt Gerhardt kürzlich im Westdeutschen Rundfunk berichtete? Seite 06 - F8 08.08.95 - 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kurt Schelter vom 28. Juli 1995 Die Behauptung, in den genannten Fällen sei eine Auswertung aufgrund veralteter EDV-Ausstattung des BKA nicht möglich gewesen, trifft nicht zu. Von den sichergestellten Dokumenten und Materialien, die überwiegend aus Nigeria eingeführt wurden, erhielt das BKA am 7. März 1995 Kenntnis. Es begann am 12. März 1995 mit der Auswertung der Unterlagen, die am 23. März 1995 abgeschlossen wurde. Soweit sich Anhaltspunkte für Straf- taten ergaben, wurden die Dokumente an die zuständigen Staatsanwalt- schaften weitergeleitet. Im Zuge der Zusammenarbeit mit Belgien wurden auf Initiative des BKA von IP Brüssel belgische Fahndungsdaten zur Verfügung gestellt, die mit dem Zulassungsbestand des Kraftfahrtbundesamtes abgeglichen werden mußten. Dabei ergaben sich Kompatibilitätsprobleme zwischen der auf den belgischen Datenträgern verwendeten Software und den im BKA standardmäßig verwendeten DV-Programmen. Die aufgetretenen Pro- bleme wurden gelöst. Ein Zwischenergebnis mit beachtlichen Treffer- quoten liegt vor. 11. Abgeordneter Fritz Rudolf Körper (SPD) Warum hat ggf. der Bundesminister des Innern diesen Mängeln bislang nicht abgeholfen, und wann wird dies geschehen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Kurt Schelter vom 28. Juli 1995 Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Abgeordneter Thomas Krüger (SPD) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundes- regierung hinsichtlich der Wohnungsfürsorge für die im Großraum Berlin eingesetzten BGS-Kräfte, und trifft es zu, daß bislang nur die Oberfinanz- direktion Cottbus tätig werden soll? Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz vom 2. August 1995 Der Bundesregierung ist die Versorgung der Bundesbediensteten mit familiengerechtem Wohnraum ein besonderes Anliegen. Für die im Groß- raum Berlin eingesetzten BGS-Beamten wurden bei dem für die Woh- nungsfürsorge des Bundes zuständigen Bundesministerium für Raumord- nung, Bauwesen und Städtebau 450 Wohnungen - davon 147 Wohnungen für Trennungsgeldempfänger - angemeldet. Die örtlich und sachlich allein zuständige Oberfinanzdirektion Cottbus und die ihr nachgeordne- ten Bundesvermögensämter bemühen sich, den wohnungsfürsorge- rischen Interessen des Bundesgrenzschutzes zeitnah gerecht zu werden. Soweit abgeordneten und versetzten Beamten noch keine Wohnung zur Verfügung gestellt werden kann, wird versucht, sie für eine Übergangs- zeit in BGS-Übernachtungsgebäuden unterzubringen. Seite 07 - F8 08.08.95 - 8 Verbände des Bundesgrenzschutzes, die das Land Berlin unterstützen, werden in der BGS-Unterkunft Blumberg oder in Liegenschaften der Lan- despolizei untergebracht. 13. Abgeordneter Detlev von Larcher (SPD) Hält es der Bundesminister des Innern für not- wendig oder sinnvoll, daß bei einer Verwaltungs- reform der Staat als Dienstleistungsbetrieb modernisiert wird und somit seine Tätigkeit weit- gehend betriebswirtschaftlichen Regeln anstelle von haushaltsrechtlichen Vorschriften unterliegt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Eckart Werthebach vom 31. Juli 1995 Der am 18. Juli 1995 vom Bundeskabinett eingesetzte "Sachverständigen- rat Schlanker Staat", dem Persönlichkeiten aus den Parteien, der Bundes- regierung, der Wissenschaft, den Bundesländern und Kommunen, den Gewerkschaften sowie aus dem Bereich Wirtschaft/Finanzen/Finanzbera- ter angehören, hat die Aufgabe, alle zielführenden Arbeiten zu dem Thema Verwaltungsreform fachlich und politisch zu begleiten, zu fördern und mit zusätzlichen Impulsen zu versehen. Der Sachverständigenrat wird in seine Prüfungen auch einbeziehen, ob und in welchem Umfang die in Teilen der Verwaltung entwickelten betriebswirtschaftlich orientierten Verfahrens- und Organisationsmodelle sich für die Anwendung in der staatlichen Verwaltung allgemein oder auch nur in Teilbereichen eignen. Bei der hier angesprochenen Überlegung "den Staat als Dienstleistungs- betrieb" zu modernisieren, ist allerdings eine sehr differenzierte Betrach- tungsweise geboten. Die Kommunen sind derzeit Vorreiter bei der Erpro- bung solcher Modelle. Soweit es um den Aufbau unternehmensähnlicher, dezentraler Führungs- und Organisationsstrukturen von Behörden geht, ist darauf hinzuweisen, daß das in der Kommunalverwaltung zunehmend an Bedeutung gewin- nende sog. "Neue Steuerungsmodell", das einer effektiven/effizienten Aufgabenerledigung und der Erweiterung der Handlungsspielräume sowie der Stärkung der Verantwortung der einzelnen Organisationsein- heiten dienen soll, auf Möglichkeiten der Anwendung in anderen Behör- den geprüft werden wird. Dieses Modell hat zum Inhalt, daß sich Haus- haltsplanung und -vollzug, Berichtswesen und Kostenrechnung an der einzelnen Leistung der Verwaltung, dem sog. Produkt, orientieren, und berücksichtigt so betriebswirtschaftliche Ansätze. In diesem Zusammenhang ist auch eine Prüfung des Haushaltsrechts und seiner Anwendung mit dem Ziele einer Flexibilisierung vorgesehen. Ent- sprechende Pilotprojekte zur Erprobung flexibler Budgetierungsinstru- mente bei nachgeordneten Bundesverwaltungen sind in den Haushalt 1995 aufgenommen und laufen derzeit oder in Kürze an. Auf Initiative der Innenministerkonferenz befaßt sich darüber hinaus eine Bund- Länder- Arbeitsgruppe mit Möglichkeiten der Flexibilisierung des Haushalts- rechts. 14. Abgeordnete Dr. Christa Luft (PDS) Welche Ergebnisse hat die Auswertung von Archiven der CDU der DDR mit Haushaltsmitteln des Bundesministeriums des Innern durch die Konrad-Adenauer-Stiftung bisher ergeben, und welche Auswertungen laufen gegenwärtig? Seite 08 - F8 08.08.95 - 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Eckart Werthebach vom 28. Juli 1995 Stand und Ergebnisse der Auswertung des Archivguts sind wie folgt: - Zentralbestand der DDR - CDU (= Archiv des Parteivorstandes): Findbücher: 4 Stand der Erschließung: drei Fünftel - Landesverbände (1945 bis 1952) Findbücher: 6 Stand der Erschließung: vollständig - Bezirksverbände: Findbücher: 7 Stand der Erschließung: die Hälfte - Kreisverbände: Findbücher: 48 Stand der Erschließung: ein Viertel - Das Archivgut der CDU der DDR wird z. Z. für 17 Magister- oder Diplomarbeiten, 42 Dissertationen und vier Habilitationsprojekte aus- gewertet. - In der von der Konrad-Adenauer-Stiftung herausgegebenen Reihe "Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte" ist als Band 27 erschie- nen: Martin Rißmann, Kaderschulung in der Ost-CDU 1949 bis 1971. Zur geistigen Formierung einer Blockpartei. Düsseldorf: Droste 1995. - Für die gleiche Reihe ist die Edition der Protokolle des Hauptvorstandes der CDU der SBZ/DDR in Vorbereitung. - Weitere in Arbeit befindliche oder bereits in anderen Publikations- reihen erschienene Studien von Mitarbeitern des Archivs für Christlich- Demokratische Politik beziehen sich auf die Gründungsgeschichte der CDU und die Parteientwicklung bis 1990. 15. Abgeordneter Siegfried Vergin (SPD) Wie hat die Bundesregierung auf die Bedenken des israelischen Staatspräsidenten Ezer Weizman und des Oberrabiners Israel Meir Lau reagiert, die sie nach Bekanntwerden eventueller Finanz- mittelkürzungen für die Gedenkstätten Sachsen- hausen und Ravensbrück geäußert haben? Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz vom 2. August 1995 Staatssekretär Dr. Walter Priesnitz hat mit der beiliegenden Presseerklä- rung vom 25. Juli 1995 die wirtschaftliche und personelle Situation der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (Sachsenhausen und Ravens- brück) dargelegt. Die dort geschilderten Zusammenhänge sind der israelischen Seite bekannt. Seite 09 - F8 08.08.95 - 10 Presseerklärung Bundesministerium des Innern vom 25. Juli 1995 Staatssekretär Dr. Priesnitz weist die Kritik der Historischen Kommission beim SPD-Parteivorstand am mangelnden Engagement der Bundesregie- rung beim Erhalt der NS-Gedenkstätten scharf zurück. Der Wirtschaftsplan 1996 der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten - die eine Einrichtung des Landes Brandenburg ist - wurde einvernehm- lich zwischen der Stiftung, dem Land Brandenburg und dem Bund verhan- delt. Daß es dabei zu einer Reduzierung von Personal kam, ist darauf zurückzu- führen, daß acht Stellen aufgrund eines Haushaltsvermerks zum Ende des Jahres 1995 wegfallen und daß die Stiftung bisher sieben Mitarbeiter beschäftigte, für die keine Stellen im Haushaltsplan vorhanden waren. Die schwierige Haushaltslage sowohl beim Land Brandenburg als auch beim Bund hat dazu geführt, daß Bau- und Sanierungsmaßnahmen zeit- lich gestreckt werden müssen. 40 Jahre Versäumnisse während der SED- Herrschaft können nicht innerhalb von wenigen Jahren abgearbeitet werden. Das Bundesministerium des Innern hat für das Jahr 1995 rund 12,5 Mio. DM aus dem Kulturhaushalt für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Damit werden der Betrieb und die Bauausgaben der Brandenburgischen Gedenkstätten (Sachsenhausen, Ravensbrück), der Gedenkstätte Buchenwald, der Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz sowie der Stiftung Topographie des Terrors gefördert. Für das kommende Jahr sind für diese Aufgabe rund 13,7 Mio. DM in den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 1996 eingestellt. Von einem Rückgang der Fördermittel kann also keine Rede sein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 16. Abgeordneter Volker Kauder (CDU/CSU) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaften der Länder das durch Änderung der Strafpro- zeßordnung ermöglichte "Beschleunigte Verfah- ren" bei Gerichtsverhandlungen nur zögerlich annehmen und diese originär zur Entlastung der Gerichte eingeführte Regelung immer noch sehr selten angewandt wird? Antwort des Staatssekretärs Ingo Kober vom 3. August 1995 Das Beschleunigte Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffen- gericht wurde durch das am 1. Dezember 1994 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und ande- rer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz) vom 28. Oktober 1994 Seite 10 - F8 08.08.95 - 11 (BGBl. I S. 3186) wesentlich geändert. Der Bundesregierung liegen gegen- wärtig keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfange die Staats- anwaltschaften der Länder seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, einen Antrag auf Entscheidung im Beschleunigten Verfahren zu stellen. Aus diesem Grunde kann zu der durch die Fragestellung unterstellten Zurückhaltung der Staatsanwalt- schaften nicht Stellung genommen werden. Im übrigen wird auf die Koalitionsvereinbarung vom 14. November 1994 hingewiesen, wonach insbesondere auch zu den Regelungen des Verbre- chensbekämpfungsgesetzes Anfang 1996 Erfahrungsberichte vorgelegt werden. 17. Abgeordneter Volker Kauder (CDU/CSU) Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die etwaigen Vorbehalte und Informationsdefizite der Justizministerien und Staatsanwaltschaften der Länder bezüglich des "Beschleunigten Ver- fahrens" auszuräumen, und welche Schritte sind hierfür geplant? Antwort des Staatssekretärs Ingo Kober vom 3. August 1995 Die Bundesregierung besitzt keine Erkenntnisse darüber, ob derartige Vorbehalte und Informationsdefizite bestehen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 18. Abgeordneter Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Ein- nahmen aus der Zinsabschlagsteuer, die durch den Wegfall des Freistellungsauftrages für Ver- storbene bei gemeinsamen Konten von Ehepaa- ren entsprechend dem Schreiben des Bundes- ministeriums der Finanzen vom 26. Oktober 1992 - IV B 4 - S 2000 - 252/92 Tz. 4.5 - sowie den Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 29. Oktober 1992 und 22. Fe- bruar 1993 - 31 b - S 2252 - 92/75 bzw. 92/116 - 9911 - erhoben werden? 19. Abgeordneter Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) Wie gedenkt die Bundesregierung den bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag auf Kapital- konten im Falle des Todes eines Ehepartners, dessen Hinterbliebener aufgrund seines Einkom- mens nicht der Steuerpflicht unterliegt, zu Unrecht einbehaltenen Betrag der Zinsabschlag- steuer auf unbürokratische Weise zu erstatten? Seite 11 - F8 08.08.95 - 12 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser vom 28. Juli 1995 Die Steuereinnahmen aus dem Zinsabschlag, die aufgrund des Wegfalls des Freistellungsauftrags für Verstorbene bei gemeinsamen Konten von Ehepaaren entstehen, können wegen fehlender statistischer Angaben nicht beziffert werden. Mit dem Tod eines Kontoinhabers werden dessen Erben Gläubiger der Kapitalerträge. Ein von beiden Ehegatten gemeinsam erteilter Freistel- lungsauftrag kann daher nur bei solchen Kapitalerträgen Grundlage für eine Abstandnahme vom Zinsabschlag sein, bei deren Zufluß feststeht, daß der überlebende Ehegatte alleiniger Gläubiger ist. Von Zinsen, die der überlebende Ehegatte im Todesjahr auf einem eigenen Konto er- zielt, ist daher im Rahmen des gemeinsamen Freistellungsauftrags kein Steuerabzug vorzunehmen. Für Gemeinschaftskonten der Eheleute und Konten, die auf den Namen des Verstorbenen geführt werden, entfaltet der gemeinsam erteilte Freistellungsauftrag hingegen keine Wirkung mehr. Von den Kapitalerträgen solcher Konten ist daher nach dem Todes- fall der Zinsabschlag einzuhalten, es sei denn, der Überlebende weist vor dem Zufluß der Kapitalerträge der auszahlenden Stelle durch Erbschein seine alleinige Gläubigerstellung nach. Bereits einbehaltener Zinsabschlag wird dem Ehegatten im Veranla- gungsverfahren ganz oder teilweise erstattet, falls er im jeweiligen Veran- lagungszeitraum keine oder weniger Einkommensteuer als der einbehal- tene Zinsabschlag zu zahlen hat. Auf das Veranlagungsverfahren kann nicht verzichtet werden, weil der überlebende Ehegatte sehr häufig nicht alleiniger Erbe ist und deshalb die richtige Zuordnung der Kapitalerträge und des einbehaltenen Zinsabschlags festgestellt werden muß. Ein zusätz- liches Erstattungsverfahren wäre nicht weniger verwaltungsaufwendig als das Veranlagungsverfahren. 20. Abgeordneter Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD) Sind der Bundesregierung Einzelfälle oder eine Vielzahl von Fällen bekannt, daß durch den Ein- tritt der Währungsreform 1990 damaligen DDR- Bürgern, die in der UdSSR tätig waren und ihre durch Arbeit regulär erworbenen Rubel über die Bank für Außenwirtschaftstätigkeit in Moskau nicht rechtzeitig durch ein Verschulden dieser Bank auf die deutsche Außenhandelsbank AG in Berlin überwiesen bekamen, somit nicht die Möglichkeit des Währungsumtausches hatten und dadurch erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen mußten, und sieht die Bundesregie- rung fünf Jahre nach der Währungsreform zur Klärung dieser Problematik politischen Hand- lungsbedarf? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser vom 27. Juli 1995 Bei Bauvorhaben in der damaligen Sowjetunion waren mehrere tausend Arbeitnehmer der ehemaligen DDR im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen tätig, wobei die Arbeitnehmer ihren Lohn bei einem Arbeits- aufenthalt im Ausland in jedem Fall in Mark der DDR und nicht in Rubel bekommen haben. Für die Aufenthalts- bzw. Arbeitstage wurden auf- grund staatlich festgelegter Sätze zusätzlich zum Arbeitseinkommen Tagegelder in Rubel gewährt, die die täglichen Ausgaben im Ausland finanzierten sollten. Seite 12 - F8 08.08.95 - 13 Die deutschen Bauorganisationen, z. B. an der Erdgastrasse Jamburg, hat- ten Richtlinien erlassen, welche die Auszahlung, Verwendung und den möglichen Rücktransfer von Rubeln regelten. Bei Einführung der DM sind deshalb dem Bundesminister der Finanzen bis auf eine Ausnahme keine Probleme beim Rücktransfer von Rubeln und keine finanzielle Benachteiligung deutscher Bürger, die im Ausland im Auftrag deutscher Bauorganisationen tätig waren, bekannt geworden. Anders hat es sich in der Frage von Geldtransfers von deutschen Bürgern, die nicht durch Arbeitstätigkeit Rubel besaßen (Studenten, Touristen) und Aussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland verhal- ten. Mit der Fertigstellung des Staatsvertrages wurde im Vorfeld ein unge- wöhnlich starker eingehender Zahlungsverkehr festgestellt. Für das ehe- malige Ministerium der Finanzen der DDR war es notwendig geworden, nicht nur die bestehenden Transferregelungen zwischen Rubel und Mark der DDR zum 30. Juni 1990 im Einvernehmen mit dem sowjetischen Finanzministerium außer Kraft zu setzen, sondern auch im Vorfeld der Währungsunion stark restriktive Transferbeschränkungen einzuführen. Durch die nicht rechtzeitige Ausführung von Rubeltransfers aus der ehe- maligen Sowjetunion waren aus verschiedenen Gründen wenige Härte- fälle entstanden. Durch gemeinsames Bemühen des Bundesministeriums der Finanzen und der ehemaligen Staatsbank Berlin konnte mit dem damaligen sowjetischen Ministerium der Finanzen und der Bank für Außenwirtschaft in Moskau eine Regelung vereinbart werden, die es er- möglichte, die von deutscher Seite zum Transfer empfohlenen Rubelbe- träge in transferablen Rubeln an die Staatsbank Berlin zu überweisen und von dort an die betroffenen Bürger in DM auszuzahlen. Diese Verein- barung ist zwischenzeitlich von der Außenwirtschaftsbank erfüllt worden. Die Einbeziehung des oben genannten Einzelfalles wurde aber von der russischen Seite trotz gesonderter schriftlicher Anfrage des Bundesmini- steriums der Finanzen und des Einschaltens der Deutschen Botschaft in Moskau strikt abgelehnt. Der Bürger wurde darüber informiert. Für die Klärung dieses Einzelfalls sieht die Bundesregierung keinen weiteren politischen Handlungsbedarf. 21. Abgeordneter Roland Kohn (F.D.P.) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Aus- sagen des Präsidenten des Europäischen Rech- nungshofes, wonach Deutschland aufgrund nicht adäquater Bemessungsgrundlagen jährlich ca. 15 Mrd. DM zuviel an die Europäische Union ab- zuführen hat? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser vom 28. Juli 1995 Die Bundesrepublik Deutschland leistet derzeit ihre Eigenmittelabführun- gen auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der EG vom 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften. Nach dem Inkrafttreten des neuen EG-Eigenmittelbeschlusses vom 31. Oktober 1994, der derzeit noch nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert ist, wird rückwirkend zum 1. Januar 1995 dieser neue Eigenmittelbeschluß Rechts- grundlage unserer Eigenmittelleistungen an die Europäischen Gemein- schaften sein. Beiden Beschlüssen haben sowohl der Deutsche Bundestag als auch der Bundesrat mit Gesetz vom 20. Dezember 1988 bzw. mit Gesetz vom 23. Juni 1995 zugestimmt. Eine Überprüfung des neuen Eigenmittel- beschlusses ist erst für 1999 vorgesehen. Seite 13 - F8 08.08.95 - 14 Nach dem geltenden sowie nach dem neuen Finanzierungssystem ent- spricht der deutsche Finanzierungsanteil an den Gesamtabführungen an den Gemeinschaftshaushalt weitgehend unserem Anteil am Bruttosozial- produkt der Gemeinschaften. Das Bruttosozialprodukt ist ein anerkannter Maßstab zur Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Insofern kann von Mehrleistungen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund nicht adäquater Bemessungsgrundlagen von jährlich ca. 15 Mrd. DM nicht gesprochen werden. Die Berechnungen des Mitgliedes des Europäischen Rechnungshofes beruhen auf hypothetischen Bemessungsgrundlagen und Modellannah- men, die sich nicht mit dem gültigen Eigenmittelbeschluß decken. Sie sind Modellrechnungen, aus denen nicht ohne weiteres geschlossen werden kann, die Bundesrepublik Deutschland führe im Rahmen des gültigen Eigenmittelbeschlusses zu hohe Beiträge an die Europäische Union ab. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, getroffene Vereinbarungen und verbindliche Rechtsakte in Frage zu stellen. Sie wird jedoch bei der vor 1999 notwendigen Neuordnung der Gemeinschaftsfinanzen auf eine gerechtere Verteilung der Lasten, insbesondere der Nettolasten, drängen. 22. Abgeordnete Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforde- rung von Wirtschaftsprüfern, das Umsatzsteuer- gesetz dahin gehend zu ändern, daß es den Un- ternehmen ermöglicht wird, diese nach einem individuell gewählten Wirtschaftsjahr zu berech- nen, damit kostenintensive und organisatorische Aufwände der Unternehmen und betroffenen Wirtschaftsprüfer zeitlich vom Kalenderjahr ent- zerrt werden, und welche Konsequenzen würde eine Flexibilisierung des Besteuerungszeitraums bei der Umsatzsteuer für die Finanzverwaltungen haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser vom 27. Juli 1995 Ob auch bei der Umsatzsteuer die Möglichkeit eingeführt werden sollte, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen, ist zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanz- behörden der Länder bereits wiederholt erörtert worden. Die für die Ver- waltung der Umsatzsteuer zuständigen Länder haben sich bisher stets gegen eine derartige Regelung ausgesprochen. Ein abweichendes Wirt- schaftsjahr würde die Aufnahme umfangreicher Sondervorschriften in das Umsatzsteuergesetz sowie einen unverhältnismäßigen Aufwand im orga- nisatorischen Bereich und für die Datenverarbeitung erfordern. Gleichwohl wird die Frage aufgrund der Eingaben verschiedener Wirt- schaftskreise erneut mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden. In die Erörterungen werden die von der Wirtschaft vorgetragenen Überlegungen einbezogen. Ob die Bundesregierung sich für die Einfüh- rung des abweichenden Wirtschaftsjahres aussprechen wird, hängt davon ab, ob die für die Verwaltung der Umsatzsteuer zuständigen Länder diese Maßnahme mittragen. Seite 14 - F8 08.08.95 - 15 23. Abgeordnete Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beurteilt die Bundesregierung die Problema- tik, daß freiberuflich tätige Sprachheilpädagogen Umsatzsteuer abführen müssen, ohne daß sie gleichzeitig den Krankenkassen Mehrwertsteuer berechnen und auch nicht von der Umsatzsteuer befreit werden können, da sie nicht explizit von der Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe ausge- nommen sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser vom 27. Juli 1995 Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, sind zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichtet. Stellt ein Unternehmer den Empfängern der von diesen erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung, so ist dies kein Grund, von einer Besteuerung der Leistungen abzusehen. Dies gilt auch für Sprachheilpädagogen, wenn sie aufgrund der mit den Krankenkassen abgeschlossenen Verträge keine Umsatz- steuer berechnen. 24. Abgeordnete Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gedenkt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für dieses Problem herbeizuführen und eine Umsatzsteuerbefreiung für Sprachheilpäda- gogen mit Kassenzulassung, sofern sie auf ärzt- liche Verordnung und unter ärztlicher Aufsicht tätig werden, herbeizuführen, und wann gedenkt sie dieses zu tun? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser vom 27. Juli 1995 Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgrund einer Emp- fehlung des Petitionsausschusses gebeten zu prüfen, ob den Sprachheil- pädagogen dadurch geholfen werden könne, daß sie in der Befreiungsvor- schrift des - 4 Nr. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes ausdrücklich aufge- führt werden (vgl. Nummer 3 der Sammelübersicht 25, Drucksache 13/1004). Die Frage muß mit den Ländern erörtert werden. Das Bundes- ministerium der Finanzen hat hierzu die obersten Finanzbehörden der Länder eingeschaltet. Von dem Ergebnis der Erörterungen wird es abhän- gen, ob die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative ergreifen wird. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft 25. Abgeordnete Monika Heubaum (SPD) Sieht die mittelfristige Finanzplanung des Bun- des eine weitere Kürzung der Finanzmittel des Bundesministeriums für Wirtschaft für die Pro- jektförderung der Verbraucherzentralen vor, und auf welche Höhe werden sich die entsprechen- den Mittel bzw. die Kürzungen in den Jahren 1996 und 1997 belaufen? Seite - F8 08.08.95 - 16 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb vom 28. Juli 1995 Im Regierungsentwurf des Haushalts 1996 und in der Finanzplanung bis 1999 sind im Kapitel 09 02 bei Titel 684 71 (Maßnahmen zur Unterrichtung und Vertretung der Verbraucher) folgende Ansätze vorgesehen: 19969 700 TDM 19979 700 TDM 19989 300 TDM 19999 100 TDM Die Ansätze der Finanzplanung weisen ab 1998 eine leicht degressive Tendenz auf. Dabei ist berücksichtigt, daß einerseits der Bundeszuschuß an die Verbraucherzentralen in den neuen Bundesländern ab 1998 ent- fällt, andererseits aber von diesem Zeitpunkt an die Mittel für die Förde- rung von Einzelprojekten der Verbraucherinformation verstärkt werden müssen, damit die Aufgaben der Verbraucherorganisationen in den alten und neuen Bundesländern auch künftig in effizienter Weise erfüllt werden können. Die Mittel für die Verbraucherzentralen betragen demnach: alte Bundesländerneue Bundesländer 1996ca. 4 040 TDM4 000 TDM 1997ca. 4 010 TDM4 000 TDM Außerdem werden aus dem o. g. Titel noch andere langfristige Projekte, wie z. B. die Umweltberatung der AgV und der Verbraucherrat des DIN, gefördert. 26. Abgeordnete Monika Heubaum (SPD) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß - ungeachtet der finanzverfassungsrechtlich be- gründeten Regelung, nach der die institutionelle Förderung der Verbraucherberatungsstellen als originäre Aufgabe den Bundesländern obliegt - die von diesen Einrichtungen durchgeführte rechtliche Verbraucherberatung sowie die Er- nährungs- bzw. Umweltberatung Relevanz auf Bundesebene entfalten, und wenn ja, daß ange- sichts dieser Relevanz und der herausragenden Bedeutung des Verbraucherschutzes - insbeson- dere im europäischen Binnenmarkt - eine weitere ausreichende Projektförderung seitens des Bun- des notwendig und sachgerecht ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb vom 28. Juli 1995 Die Bundesregierung teilt die in der Frage enthaltene Auffassung, daß die von den Verbraucherzentralen durchgeführte rechtliche Verbraucher- beratung sowie die Ernährungs- bzw. Umweltberatung wichtige Bestand- teile der Verbraucherinformation und -beratung sind. Ungeachtet dieser verbraucherpolitischen Bewertung ist die Bundesregierung der Überzeu- gung, daß die Förderung der direkten Verbraucherberatung nicht eine Aufgabe des Bundes, sondern der Länder ist. Aus diesem Grunde wird die Seite 16 - F8 08.08.95 - 17 bis 1994 aus dem Einzelplan 09 des Bundeshaushalts geleistete direkte Förderung der Verbraucherzentralen in den alten Ländern seit dem lau- fenden Haushaltsjahr umgestellt auf die Förderung von verbraucherpoliti- schen Projekten von bundesweiter Bedeutung, z. B. für die bundesweite Koordination der Verbraucherarbeit oder für bundeseinheitliche Bera- tungshilfen. Im Rahmen dieser Projektkonzeption können auch geeignete Maßnahmen für die rechtliche Verbraucherberatung sowie die Umwelt- beratung gefördert werden. Bundesweite Projekte der Ernährungsaufklä- rung werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus dem Einzelplan 10 gefördert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die in der Antwort auf die Frage 25 genannten Ansätze im Einzelplan 09 sowie die entsprechenden Ansätze des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts eine weitere ausreichende Projektförderung - auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes - ermöglichen. 27. Abgeordnete Uta Zapf (SPD) Wer finanziert die Vorhaltkosten für das Hanauer MOX-Brennelementewerk, nachdem die deut- schen Kernkraftwerkbetriebe am 1. Juli 1995 aus der Finanzierung ausgestiegen sind und die Siemens AG auf einen Weiterbau zur Nutzung der Verarbeitung von Plutonium aus deutschen Kernkraftwerken verzichtet hat? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb vom 28. Juli 1995 Nachdem die deutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen am 30. Juni 1995 die Finanzierung für das Hanauer MOX- Brennelemente- werk eingestellt haben, liegen alle Kosten bei der Firma Siemens. 28. Abgeordnete Uta Zapf (SPD) Wie hoch sind die monatlichen Kosten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb vom 28. Juli 1995 Der Bundesregierung ist es nicht möglich, über geschäftsinterne Angele- genheiten der Firma Siemens zu berichten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 29. Abgeordnete Dr. Liesel Hartenstein (SPD) Welches sind neben der Einsetzung eines Zwi- schenstaatlichen Waldausschusses (IPF) die kon- kreten Ergebnisse zum Themenbereich Wälder der dritten Sitzung der Kommission der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung (CSD) vom 11. bis 28. April 1995 in New York, und wie lautet der Arbeitsauftrag des IPF? Seite 17 - F8 08.08.95 - 18 30. Abgeordnete Dr. Liesel Hartenstein (SPD) Welche Position nahm die Kommission hinsicht- lich der Ausarbeitung einer völkerrechtlich ver- bindlichen Internationalen Konvention zum Schutz der Wälder ein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wolfgang Gröbl vom 31. Juli 1995 Bei der dritten CSD-Sitzung stand, wie zu erwarten, das Thema Wälder (Kapitel 11 der AGENDA 21 und Waldgrundsätze von Rio) im Mittelpunkt des Interesses der politischen Auseinandersetzung. Entsprechend dem Vorschlag der vorbereitenden Ad-hoc-Arbeitsgruppe (Februar/März 1995) beschloß die CSD, zur Weiterführung des internationalen forstpoliti- schen Dialogs ein "Intergovernmental Panel on Forests" einzusetzen. Es hat den Auftrag, die seit Rio erfolgten Aktivitäten im Waldbereich zu über- prüfen, Defizite bei der Umsetzung der Waldbeschlüsse von Rio aufzu- decken, weiterführende Vorschläge zu entwickeln und darüber der CSD 1997 zu berichten. Der Arbeitsauftrag des Panels umfaßt die folgenden Themen: - Umsetzung der Rio-Beschlüsse zu Wald auf nationaler und internatio- naler Ebene, einschließlich einer Untersuchung der sektorübergreifen- den Bezüge, - internationale Zusammenarbeit hinsichtlich Finanz- und Technologie- transfer, - Waldbestandsaufnahme und Weiterentwicklung von Kriterien und Indikatoren nachhaltiger Waldbewirtschaftung (nationale Ebene), - Handel und Umwelt in bezug auf Waldprodukte, einschließlich der Untersuchung der Holzzertifizierung, - Defizite und Doppelungen in der Arbeit internationaler Organisationen bezüglich Wald, einschließlich waldrelevanter Abkommen; Erforder- lichkeit neuer Rechtsinstrumente. Das Panel soll sich bei seiner Arbeit auf Kapazitäten und Sachverstand der einschlägigen VN-Organisationen und relevanter Nichtregierungsorga- nisationen stützen. Seine Arbeit soll von einem kleinen Sekretariatsteam, das bei der Abteilung für nachhaltige Entwicklung beim Generalsekreta- riat der VN in New York angesiedelt wird, unterstützt werden. Das Sekre- tariat soll - neben freiwilligen Beiträgen - vorrangig aus bestehenden Res- sourcen der VN-Organisationen finanziert werden. Das Panel soll durch zwei Ko-Vorsitzende aus den Entwicklungsländern und aus den Industrie- ländern geleitet werden. Dem Panel sollen fachlich orientierte Arbeits- gruppen zuarbeiten. Die Beratungen über die Arbeitsthemen zeigten, daß zwar ein grund- legender Konsens über die Notwendigkeit internationaler Absprachen zur Walderhaltung besteht, die Positionen der einzelnen Partner jedoch im einzelnen sehr weit auseinanderliegen. Dies zeigte sich insbesondere bei der Frage, inwieweit die Entwicklung von Rechtsinstrumenten, wie z. B. einer Waldkonvention, über die Rio-Beschlüsse hinaus erforderlich ist. Die Entwicklungsländer sowie die USA, Australien und Neuseeland sind erst bereit, diese Frage zu erörtern, wenn alle anderen Sachthemen ausge- arbeitet sind und sich vor diesem Hintergrund eine Notwendigkeit dazu ergibt. Für die Bundesrepublik Deutschland und die EU ist es daher wich- tig, daß das Thema auf der Tagesordnung geblieben ist. Insbesondere ist hervorzuheben, daß sich nunmehr auch Brasilien als eines der wichtigsten Waldländer der Erde in diese Arbeitsschritte voll einbinden ließ. Seite 18 - F8 08.08.95 - 19 31. Abgeordnete Dr. Liesel Hartenstein (SPD) Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zum Schutz der globalen Waldbestände, und hält sie in diesem Zusammenhang weiter an der Aus- arbeitung einer Internationalen Waldkonvention fest? 32. Abgeordnete Dr. Liesel Hartenstein (SPD) Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglich- keit, statt einer eigenständigen Waldkonvention ein Waldprotokoll im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt zu verabschieden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wolfgang Gröbl vom 31. Juli 1995 Die Bundesregierung verfolgt zur Erhaltung der Wälder weltweit eine Doppelstrategie: A) Konkrete Maßnahmen auf der Basis der bereits in Rio gefaßten wald- bezogenen Beschlüsse Diese werden durch eine Vielzahl von infolge der Rio-Konferenz gestarteten Aktivitäten und Initiativen auf internationaler Ebene sowie in vielen Ländern auf nationaler Ebene gefördert. In diesem Zusam- menhang sind z. B. die Vereinbarung von Kriterien und Indikatoren nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Rahmen des sogenannten Hel- sinki-Prozesses bzw. des Montreal-Prozesses für die Wälder der gemä- ßigten und borealen Breiten ebenso von Bedeutung wie die laufenden internationalen Arbeiten zur Förderung der Zertifizierung von Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung, die Koordinierung des Berichts- wesens im Rahmen der CSD zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit nationaler Walderhaltungsmaßnahmen oder die Überprüfung der Forstpolitik in vielen Ländern, so auch in Deutsch- land. Die Bundesregierung fördert nationale Umsetzungsmaßnahmen durch bilaterale forstpolitische Konsultationen mit wichtigen Waldländern sowie durch konkrete Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Durch Darstellung der Maßnahmen zur Erhaltung der Wälder in Deutschland, z. B. im Nationalen Waldbericht, und innerhalb der EU wird Vorwürfen der einseitigen Betrachtung der Wälder anderer Regio- nen entgegengewirkt. Im Rahmen des Intergovernmental Panel on Forests ist die Bundes- regierung bereit, als Beitrag zum Arbeitsprogramm einen Workshop zum Thema "Harmonisierung internationaler Initiativen und nationaler Forstprogramme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Tropen- wälder" auszurichten. Ziel dieses Workshops ist es, Wege der verbes- serten Zusammenarbeit vor Ort konkret aufzuzeigen. Damit soll ein Beitrag zur Vermeidung von Doppelarbeit und konkurrierenden Wir- kungen der Programme, insbesondere der Programme in Bereichen außerhalb der Forstwirtschaft, sowie zur verbesserten Ausnutzung der international eingesetzten finanziellen Ressourcen geleistet werden. B) Verhandlungen über mögliche völkerrechtlich verbindliche Verein- barungen im Waldbereich Die bisher von der Bundesregierung angestrebte Ausarbeitung einer internationalen Waldkonvention ist, wie die dritte CSD-Sitzung gezeigt hat, nach wie vor nicht konsensfähig, da einige wichtige Waldländer Seite 19 - F8 08.08.95 - 20 sich dagegen stellen. Im Mandat des Panels ist dieses Thema dement- sprechend vorsichtig formuliert worden. Es steht aber damit nach wie vor auf der Tagesordnung. Hierfür haben sich insbesondere die Mitgliedstaaten der EU, also auch Deutschland, eingesetzt. Voraussichtlich werden insbesondere die Vorteile solcher verbindlichen Vereinbarungen noch intensiver disku- tiert werden müssen. Die Position der Bundesregierung wird in Vorbereitung der ersten Panel-Sitzung - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch - derzeit überprüft. Dabei werden auch alle anderen sich theoretisch bietenden Möglichkeiten, wie ein Waldprotokoll im Rahmen der Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt miteinbezogen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 33. Abgeordneter Ernst Kastning (SPD) Trifft es zu, daß zu Zwecken der Vorbereitung bzw. Unterstützung oder auch Information im Zusammenhang mit der Lieferung von Versor- gungsschiffen für Ölplattformen, die tatsächlich als Minensuchboote zum Einsatz kamen, ein deutscher Marineoffizier Taiwan besucht hat? Antwort des Staatssekretärs Jörg Schönbohm vom 31. Juli 1995 Es trifft nicht zu, daß zu Zwecken der Vorbereitung bzw. Unterstützung von Versorgungsschiffen für Ölplattformen, die nach Presseinformationen als Minensuchboote zum Einsatz gekommen sein sollen, ein deutscher Marineoffizier Taiwan besucht hat. 34. Abgeordneter Ernst Kastning (SPD) Inwiefern waren das Bundesministerium der Ver- teidigung oder die Bundesmarine am Zustande- kommen dieses Geschäftes beteiligt oder hin- sichtlich einer entsprechenden Kontaktaufnahme behilflich und tätig? Antwort des Staatssekretärs Jörg Schönbohm vom 31. Juli 1995 Weder das Bundesministerium der Verteidigung noch die deutsche Marine waren am Zustandekommen des in Frage 33 genannten kommer- ziellen Geschäfts beteiligt oder hinsichtlich einer entsprechenden Kon- taktaufnahme behilflich und tätig. Seite 20 - F8 08.08.95 - 21 35. Abgeordneter Horst Kubatschka (SPD) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Vermu- tung des zuständigen Landesamtes für Denkmal- pflege, daß die zum fraglichen Zeitpunkt in gerin- ger Höhe überfliegenden Tiefflieger Auslöser für den Absturz des Asam-Freskos im Schloß Schö- nach bei Regensburg Mitte Juni 1995 waren? Antwort des Staatssekretärs Jörg Schönbohm vom 27. Juli 1995 Aufgrund vorliegender Erkenntnisse über die Auswirkungen von Druck- wellen bei Tiefflügen von Kampfflugzeugen ist eine Schädigung durch tieffliegende Kampfflugzeuge fast gänzlich auszuschließen. Bei den in Betracht gezogenen Beeinträchtigungen/Schädigungen an historisch- und denkmalgeschützten Gebäuden wurde in keinem der in der Vergan- genheit untersuchten Fälle der Flugbetrieb für ursächlich angesehen. Dies haben Messungen der Technischen Universität Hannover und ande- rer wissenschaftlicher Institute zweifelsfrei ergeben. Zwischen Bauschä- den der fraglichen Art und dem Flugbetrieb kann kein Zusammenhang hergestellt werden. Ich verweise hierbei auf Gutachten des Curt-Risch- Instituts für Schwingungs- und Meßtechnik der Technischen Universität Hannover vom 15. März 1968, vom 15. Juni 1972 und vom 4. Juli 1990. Die Untersuchungen haben ebenfalls ergeben, daß die Auswirkungen des Straßenverkehrs, von nahem Donner und Windböen bei Gewittern oder, bei Kirchen, von Glockengeläut mindestens gleich groß, in der Regel jedoch stärker, sind als die Auswirkungen von Überflügen durch Luftfahr- zeuge. Erst wenn die Festigkeit eines Gebäudes oder Bauteils durch Vor- schädigung aus anderen Ursachen so weit herabgesetzt ist, daß bereits Störungen in dieser Größenordnung eine Gefahr bedeuten, könnten unter Umständen auch Überflüge zu einer Schadenserweiterung beitragen. Dieses ist nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. 36. Abgeordneter Robert Leidinger (SPD) Treffen aus bewertender Sicht der Bundesregie- rung Medienberichte über eine Pressekonferenz des Kommandeurs des Kommandos Luftbeweg- liche Kräfte (KLK), Regensburg, zum Einsatz der Bundeswehr im ehemaligen Jugoslawien zu, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Presse- konferenz im Hinblick auf die Frage, daß zum Zeitpunkt der öffentlichen Unterrichtung noch kein offizieller Einsatz an das Divisionskom- mando vorlag? Antwort des Staatssekretärs Jörg Schönbohm vom 1. August 1995 Zum Zeitpunkt des Pressegespräches am 4. Juli 1995 waren das Kom- mando Luftbewegliche Kräfte und die 4. Division mit der Vorbereitung des Einsatzes von Teilen des Heereskontingentes in Kroatien bereits beauf- tragt. Mit dem Entschluß, die Öffentlichkeit über den Sachstand zu informieren, sollten die seit Wochen andauernden Spekulationen und die Ungewißheit insbesondere der betroffenen Familienangehörigen beendet werden. Seite 21 - F8 08.08.95 - 22 37. Abgeordneter Robert Leidinger (SPD) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des Kommandeurs des Kommandos Luftbeweg- liche Kräfte (KLK), Regensburg, zum Ernstfall mit dem wörtlichen Zitat des "echten scharfen Ein- satzes" und der "ersten heißen Bewährungs- probe für das KLK", und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus politisch im militärischen Verantwortungsbereich? Antwort des Staatssekretärs Jörg Schönbohm vom 1. August 1995 Generalmajor Albert hat den bevorstehenden Einsatz in Kroatien als "erste Bewährungsprobe" und "echten Einsatz" für das Kommando Luft- bewegliche Kräfte bezeichnet. Für alle Anwesenden bei dem Pressegespräch war der große Ernst und die Sorge um das Leben und die Gesundheit der vor dem Einsatz stehenden Soldaten erkennbar. Ich selber habe mich vor wenigen Tagen bei meinem Besuch in Regensburg davon überzeugt. 38. Abgeordneter Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) Welche Vorsorge hat die Bundesregierung unter- nommen, einen qualifizierten Versicherungs- und Versorgungsschutz für eine evtl. Entschädi- gung bei Unfall oder Todesfällen von Bundes- wehrsoldaten beim VN-Einsatz in Bosnien zu treffen? Antwort des Staatssekretärs Jörg Schönbohm vom 1. August 1995 Die Versorgung der Soldaten und ihrer Hinterbliebenen ist im Soldaten- versorgungsgesetz (SVG) geregelt, dessen umfassender Leistungskatalog daher auch in den Fällen eines Auslandseinsatzes uneingeschränkt Anwendung findet. Ergänzend kommen Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung zur Anwendung. Die SVG-Leistungen wurden für besondere Auslandsverwendungen durch das Auslandsverwendungsgesetz vom 28. Juli 1993 zum Teil ergänzt oder erweitert. Als wesentliche versorgungsrechtliche Änderun- gen/Ergänzungen sind zu nennen: - Erweiterung der Dienstunfall- und Wehrdienstbeschädigungstat- bestände um Schädigungen, die auf vom Inland wesentlich abwei- chende Verhältnisse zurückzuführen sind (auch während der dienst- freien Zeit). - Erhöhung der einmaligen Entschädigung bei schweren Unfällen im Zusammenhang mit bewußtem Lebenseinsatz oder rechtswidrigem Angriff von 100 000 DM auf 150 000 DM für den Soldaten. Im Falle des Todes des Soldaten werden die Beträge abgestuft an die Hinterbliebe- nen gezahlt (z. B. 75 000 DM statt bisher 50 000 DM an die Witwe). Dar- über hinaus wurden durch das Auslandsverwendungsgesetz die Tatbe- stände für die Gewährung einer einmaligen Entschädigung erweitert. So wird die um 50 % erhöhte einmalige Entschädigung auch in den Fäl- len gewährt, in denen der Unfall Folge von Kriegshandlungen, kriege- rischen Ereignissen, Aufruhr, Unruhen oder Naturkatastrophen ist, denen der Soldat während seiner Auslandsverwendung besonders ausgesetzt war. Seite 22 - F8 08.08.95 - 23 - Angemessener Ausgleich von Sach- und Vermögensschäden, vor allem dann, wenn Versicherungsunternehmen aufgrund der sog. "Kriegs- klausel" vertragliche Leistungen nicht zu erbringen brauchen. So be- steht ein Leistungsausschluß für Lebensversicherer erst bei aktiver Teilnahme des Versicherten an Kriegshandlungen, während für Unfall- versicherer die Leistungspflicht bereits dann entfällt, wenn der Ver- sicherte passiv von kriegerischen Ereignissen betroffen wird. Der Bund übernimmt dann die Ausgleichspflicht bei vom Soldaten vor Beginn der besonderen Verwendung abgeschlossenen privaten Versicherungs- verträgen. Weitere Verbesserungen der Soldatenversorgung enthält das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrecht- licher und anderer Vorschriften vom 24. Juli 1995 (BGBl. I S. 962), dessen versorgungsrechtliche Regelungen rückwirkend ab 1. Februar 1995 in Kraft treten. Zu nennen sind hier insbesondere: - Erstreckung der mit dem Auslandsverwendungsgesetz eingeführten Versorgungsverbesserungen auf die Fälle von Verschleppung, Gefan- genschaft o. ä.; - Gewährung der sog. "qualifizierten" Dienstunfallversorgung bereits dann, wenn - neben einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenig- stens 50 % - der Unfall mit den besonderen Auslandsverhältnissen in Zusammenhang steht; die für diese Leistung bisher geforderten Voraussetzungen "bewußter Lebenseinsatz" oder "rechtswidriger Angriff" müssen dann nicht vorliegen; - Gewährung von Versorgungsleistungen wie im Falle einer Wehrdienst- beschädigung bei Körperschäden infolge eines rechtswidrigen, aber der Privatsphäre des Soldaten zuzurechnenden Angriffs. Damit erhal- ten die betroffenen Soldaten einen den Regelungen des Opferentschä- digungsgesetzes vergleichbaren Versorgungsschutz. Insgesamt gesehen ist die Versorgung der Soldaten auch bei Auslandsein- sätzen sachgerecht und gut ausgestaltet. Eine zusammenfassende Darstellung der versorgungsrechtlichen Rege- lungen ist zu Ihrer weiteren Information beigefügt *). 39. Abgeordneter Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) In welcher Höhe wird durch den Bund ein Lebensversicherungsschutz für Bundeswehrsol- daten im Rahmen des VN-Einsatzes in Bosnien übernommen? Antwort des Staatssekretärs Jörg Schönbohm vom 1. August 1995 Der unmittelbare Abschluß von Versicherungsverträgen zugunsten des Soldaten durch den Dienstherrn, die Übernahme von Versicherungsver- trägen oder die Zahlung von Zuschüssen zu bestehenden privaten Ver- sicherungsverträgen sind gesetzlich ausgeschlossen (- 1 a Abs. 2 SVG). Eine Änderung dieser Vorschrift im Hinblick auf besondere Auslandsein- sätze ist nicht vorgesehen und aus folgenden Gründen auch nicht erfor- derlich: *) Vom Abdruck der Anlage wurde aufgrund der Nummer 13 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen abgesehen. Seite 23 - F8 08.08.95 - 24 Der Abschluß von Lebens- oder Unfallversicherungsverträgen fällt in den Bereich der privaten Risikovorsorge des Soldaten. Die Bundeswehr hat dennoch mit einem Versicherungskonsortium unter Federführung der Deutschen Beamtenlebensversicherung AG (DBV) für Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Beamte der Bundeswehr einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der es diesem Personenkreis ermöglicht, zu besonders günstigen Tarifen und Vertragsbedingungen entsprechende Verträge auf eigene Kosten abzuschließen (zum Schadensausgleich bei ausfallenden Versicherungsleistungen infolge der Geltendmachung der sog. "Kriegs- klausel" vgl. die Ausführungen zu Frage 38). 40. Abgeordneter Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche genauen militärrelevanten Zielsetzun- gen und (Zwischen-)Ergebnisse sind mit dem spätestens seit 1981 bei Messerschmidt, Bölkow & Blohm (MBB, heute DASA) unter dem (Deck-) Namen "Lampyridae" durchgeführten Rüstungs- forschungsvorhaben verbunden, und welche finanziellen Mittel wurden bzw. werden in den Einzelhaushalten des Bundes für dieses Vorha- ben bereitgestellt? Antwort des Staatssekretärs Jörg Schönbohm vom 26. Juli 1995 Das bei der Firma MBB (jetzt DASA) von 1981 bis 1987 durchgeführte Technologieprogramm "Radarsichtbarkeit von Kampfflugzeugen (Lam- pyridae)" hatte eine signifikante Verringerung der Entdeckbarkeit von Flugzeugen zum Ziel. Die verringerte Radarsignatur sollte durch Form- gebung und geeignete Bauweisen erreicht werden. Es wurden zwei Modelle gebaut und vermessen. Eines diente der Radar- querschnittsvermessung, das zweite der Windkanalerprobung. Die grundsätzlichen operationellen Vorteile eines "Stealth- Flugzeuges" liegen in der deutlich höheren Überlebensfähigkeit, der Verbesserung des Durchsetzungsvermögens und der Verringerung des Missionsausfwan- des. Das Auftragsvolumen betrug 8 993 TDM. 41. Abgeordneter Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurde bzw. wird das ursprüngliche "Lampyri- dae"-Projekt unter anderem militärischen Ziel- setzungen bzw. unter anderem Namen weiterge- führt, und wenn ja, unter welchem? Antwort des Staatssekretärs Jörg Schönbohm vom 26. Juli 1995 Das Technologie-Programm diente ausschließlich dem Nachweis von Ein- zelmerkmalen. Es handelte sich nicht um einen Entwurf für ein konkretes Projekt. Das Programm wurde mit den Vermessungen der Modelle abge- schlossen. Im Rahmen des Wehrtechnischen Technologieprogramms Luftfahrzeuge des Bundesministeriums der Verteidigung werden für bemannte und unbemannte Anwendungen Stealth-Untersuchungen auf Komponenten- Ebenen im Bereich Radar-, Infrarot- und Schallsignaturen durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dem Lampyridae-Vorhaben werden dabei genutzt. Seite 24 - F8 08.08.95 - 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 42. Abgeordneter Gerd Andres (SPD) Hält die Bundesregierung Konsequenzen im Nahrungsmittelbereich für erforderlich, um dem Gebot der islamischen und jüdischen Religion Rechnung zu tragen, wonach der Verzehr von Schweinefleisch, ausgenommen unter lebensbe- drohlichen Situationen, verboten ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 1. August 1995 Die bestehenden Rechtsvorschriften gestatten es bereits jetzt, Lebensmit- tel in Übereinstimmung mit bestimmten religiösen oder weltanschau- lichen Überzeugungen herzustellen und dementsprechend auszuloben. Die Bundesregierung hält insoweit zusätzliche Rechtsvorschriften nicht für erforderlich. 43. Abgeordneter Gerd Andres (SPD) Ist es richtig, daß in Lebensmitteln gemäß Zusatz- stoff-Zulassungs-Verordnung bestimmte Zusatz- stoffe, z. B. auch Olio-Peptide, Enzyme, Emulga- toren, hergestellt von Schlachtviehblut - das kann Schweineblut, Rinderblut oder gemischtes Blut sein - verwendet werden können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 1. August 1995 Zusatzstoffe können grundsätzlich auf der Basis von pflanzlichem oder tierischem Ausgangsmaterial hergestellt werden, wobei die Verwendung von Schlachttierblut nicht ausgeschlossen ist. 44. Abgeordneter Gerd Andres (SPD) Hält die Bundesregierung es vor dem in Frage 42 dargestellten Hintergrund auch zukünftig für vertretbar, daß nach EU- und bundesdeutschen Bestimmungen Schweineprodukte als Zusatz- stoffe bei Nahrungsmitteln nicht deklariert werden, obwohl namhafte in der Bundesrepublik Deutschland ansässige türkische Institutionen dies fordern, damit jeder einzelne Betroffene informiert ist und - basierend auf konkreten Fak- ten - seine Entscheidung zum Verzehr solcher Lebensmittel selber treffen kann? Seite 25 - F8 08.08.95 - 26 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 1. August 1995 Die Bundesregierung hält die bestehenden Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln für ausreichend, um den Verbraucher über die Zusammensetzung und Beschaffenheit der von ihm zu erwerben- den Lebensmittel zu unterrichten. Danach ist unter anderem vorgeschrie- ben, daß Lebensmittel in Fertigpackungen grundsätzlich nur unter Angabe der Zutaten, zu denen auch die Zusatzstoffe zählen, in den Ver- kehr gebracht werden dürfen. Die Rechtsvorschriften gestatten es dem Hersteller, darüber hinaus auf freiwilliger Basis darauf hinzuweisen, daß die von ihm hergestellten Lebensmittel in Übereinstimmung mit bestimm- ten religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen hergestellt wur- den. Sofern derartige Angaben nicht gemacht werden, hat der Verbrau- cher die Möglichkeit, sich beim Hersteller oder Verkäufer über die Beschaffenheit der fraglichen Lebensmittel zu erkundigen. 45. Abgeordneter Gerd Andres (SPD) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und welche Schokolade aus Schweineprodukten erstellte Zusatzstoffe enthält? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 1. August 1995 Die Hersteller von Schokolade sind nicht verpflichtet, die Bundesregie- rung oder die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder darüber zu unterrichten, aus welchem Ausgangsmaterial die von ihnen verwendeten Zusatzstoffe hergestellt wurden. Der Bundesregierung liegen deshalb keine einschlägigen Erkenntnisse vor. 46. Abgeordneter Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) Was gedenkt die Bundesregierung in der Frage der Zulassung neuer Medikamente zur Bekämp- fung der Multiple Sklerose national wie auf euro- päischer Ebene zu tun, namentlich bezüglich des in den USA sehr erfolgreichen und seit 1993 zuge- lassenen Präparates "Betaseron" des Marburger Behring-Konzerns, um der schwierigen Situation tausender MS-Kranker zu entsprechen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 31. Juli 1995 Betaseron befindet sich im zentralen Zulassungsverfahren bei der Euro- päischen Arzneimittelagentur (EMEA), einem Verfahren nach der Verord- nung des Rates (EWG) Nr. 2309/93. Dies bedeutet, daß die Bundesregie- rung keinen unmittelbaren Einfluß auf das Zulassungsverfahren hat. An diesem Verfahren sind die Zulassungsbehörden aller 16 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt. Rapporteur in dem Zulassungsverfah- ren für Betaseron ist Großbritannien. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist durch seine Vertreter im Speziali- tätenausschuß (CPMP) an der Beurteilung des Arzneimittels beteiligt. Seite - F8 08.08.95 - 27 Soweit sich für die einzelnen am Verfahren beteiligten Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung ergeben, werden diese vom BfArM genutzt. Betaseron wurde in der Sitzung des CPMP vom 10. bis 13. Juli 1995 abschließend behandelt und erhielt ein positives Votum des Ausschusses. Der Abschluß des Verfahrens liegt in der Hand der Agentur und der Euro- päischen Kommission, die die Zulassung erteilt. Die europäische Zulas- sung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. 47. Abgeordnete Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Form bzw. Höhe werden Mehrauf- wendungen in der Lebensführung aufgrund einer Neurodermitis-Erkrankung bei Erwachsenen sowie bei Kindern (Verzicht auf tierische Eiweiße in der Ernährung, zumindest teilweise biologi- sche Ernährung, Verzicht auf Kleidung aus tieri- schen Produkten usw.) bei der Berechnung des Sozialhilfe-Bedarfssatzes berücksichtigt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 1. August 1995 Laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden zu einem großen Teil in standardisierter und pauschalierter Form, z. B. durch Regel- sätze und Mehrbedarfszuschläge, gewährt. Grundsätzlich haben sich Art, Form und Maß der Sozialhilfe jedoch nach der Besonderheit des Einzelfalles, vor allem der Person des Hilfeempfän- gers, der Art seines Bedarfs und den örtlichen Verhältnissen zu richten. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sieht daher Abweichungen von den standardisierten Leistungen vor, wenn dies nach den besonderen Verhält- nissen des Hilfesuchenden notwendig ist. Für an Neurodermitis Erkrankte kommen folgende Leistungen in Betracht: - ein erhöhter Regelsatz (- 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG), - ein Mehrbedarfszuschlag in angemessener Höhe für eine kostenauf- wendigere Ernährung (- 23 Abs. 4 BSHG) sowie - ein Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 20 % (- 23 Abs. 1 Nr. 2), soweit durch die Erkrankung eine Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetz- lichen Rentenversicherung vorliegt. Die Entscheidungsfindung über die Leistungen und deren Höhe obliegt den örtlichen Sozialhilfeträgern und erfolgt in der Regel anhand eines ärztlichen Gutachtens. 48. Abgeordneter Horst Kubatschka (SPD) Welche Forschungen wurden bisher zur Bekämp- fung der von Zecken übertragenen FSME (Früh- sommer-Meningo-Enzephalitis) und der Lyme- Borreliose durchgeführt, und liegen der Bundes- regierung bereits Ergebnisse über den von deut- Seite 27 - F8 08.08.95 - 28 schen Wissenschaftlern der Universität Heidel- berg, des Max-Planck-Instituts für Immunbiolo- gie in Freiburg und des Deutschen Krebsfor- schungsinstituts in Heidelberg genetisch herge- stellten Impfstoff gegen Borreliose, der Presse- meldungen zufolge an besonders gefährdeten Personengruppen, wie Förstern und Waldarbei- tern, getestet wird, vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 31. Juli 1995 Die Bundesregierung hat keinen vollständigen Überblick über die in Deutschland durchgeführte Forschung zu FSME und Borrelien. Die Analyse der aktuellen epidemiologischen Situation zur Verbreitung des FSME-Virus sowie die Erforschung von Vorkommen und Diagnostik der Lyme-Borreliose bei Mensch und Tier stellen Schwerpunkte der For- schungsaktivitäten des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbrau- cherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) dar. Europaweit liegt der Schwerpunkt virologischer und epidemiologischer Forschungen zur FSME im Institut für Virologie in Wien (Professor Dr. Kunz). Im Institut für Medizinische Virologie, Essen (Professor Dr. Roggen- dorf), werden die epidemiologischen Daten in Deutschland zusammen- geführt. Die Erforschung der Lyme-Borreliose wird seit 1990 vom Bundesministe- rium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie mit bisher vier Vorhaben gefördert. Im Rahmen dieser Forschungsarbeiten wurden drei rekombinante Impfstoffkandidaten entwickelt. Ergebnisse einer Phase II-Studie, in der 300 freiwillige Erwachsene getestet wurden, wiesen alle drei Impfstoffkandidaten als sicher, klinisch gut verträglich und immunogen aus. Klinische Studien zur protektiven Wirksamkeit dieser Impfstoffkandida- ten, sog. Phase III-Studien, laufen derzeit ausschließlich in der Regie der durchführenden, pharmazeutischen Unternehmen, so daß der Bundes- regierung hierzu nichts bekannt ist. Anträge auf Zulassungen von Borre- lienimpfstoffen liegen dem Paul-Ehrlich-Institut, Bundesamt für Sera und Impfstoffe, derzeit nicht vor. 49. Abgeordneter Horst Kubatschka (SPD) Wie reagiert die Bundesregierung auf die im Magazin Panorama am 6. Juli 1995 aufgestellten Vorwürfe, die Pharma-Industrie kläre über Ne- benwirkungen, insbesondere über neurologische Impfkomplikationen bei der Impfung gegen FSME, nicht oder nur unzureichend auf und ver- öffentlichte zudem irreführende Karten der an- geblich gefährlichen Zeckengebiete in der Bun- desrepublik Deutschland? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 31. Juli 1995 Dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wurden im Zeitraum von etwa zehn Jah- ren (1985 bis Mai 1995) insgesamt 600 Verdachtsfälle unerwünschter Wir- kungen nach Anwendung von FSME-Impfstoffen bekannt. 294 dieser Seite 28 - F8 08.08.95 - 29 Meldungen betrafen Fälle mit neurologischer Symptomatik unterschied- lichen Schweregrades. Diese Zahlen müssen vor dem Hintergrund von in den letzten Jahren jeweils weit mehr als zwei Millionen verkauften Impf- dosen gesehen werden. Zur Klärung des ursächlichen Zusammenhangs hat das PEI 1989 und erneut 1993 Expertengespräche unter Beteiligung unabhängiger neurolo- gischer und virologischer Gutachter durchgeführt. Als Ergebnis der Expertengespräche hat das PEI zusätzliche Aussagen zur Indikationsstellung in Fach- und Gebrauchsinformationen der Impfstoffe angeordnet. Impfende Ärzte sind gegenüber ihren Patienten zur Aufklä- rung über alle bekannten Risiken der Impfung, auch wenn diese nur in Einzelfällen auftreten, verpflichtet. Bei Anfragen an das Institut wird grundsätzlich auf die strenge Indikationsstellung gemäß den Empfehlun- gen der ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch- Institut hingewiesen. Zur Frage, ob die pharmazeutischen Unternehmen in ihren Karten der Endemiegebiete zu FSME korrekte Angaben machen, liegen der Bundes- regierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Bei der FSME handelt es sich um keine nach dem Bundesseuchengesetz erregerspezifisch zu meldende Erkrankung. Im Rahmen der Novellierung des Bundesseuchengesetzes wird eine entsprechende Änderung diskutiert. 50. Abgeordneter Horst Kubatschka (SPD) Wird die Bundesregierung die Bevölkerung noch in diesem Jahr in einer umfassenden Kampagne unter anderem über die Vor- und Nachteile einer Zeckenschutzimpfung, über die richtige Entfer- nung von Zecken mit diversen Substanzen (Öl, Klebstoff u. ä.) und über den Stand der Forschung informieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl vom 31. Juli 1995 Vom Bundesministerium für Gesundheit wurde das Thema "Zecken- schutzimpfung" u. a. im Info-Dienst Juli/August 1993 sowie als Hörfunk- beitrag in der 27. Woche des Jahres 1994 behandelt; für den Info-Dienst September/Oktober 1995 ist dieses Thema wiederum vorgesehen. Dar- über hinaus ist seit 1993 beim Bundesministerium für Gesundheit ein Info- Blatt als Sonderdruck erhältlich. Ratschläge zur Zeckenbefallsprophylaxe und Zeckenentfernung sowie weitere Hinweise auf Übertragung, Diagnostik und Therapie enthält ein ausführliches Merkblatt des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (Nummer 56, Lyme-Borreliose, Ausgabe 1991). Dieses Merkblatt ent- spricht noch im wesentlichen dem gegenwärtigen Erkenntnisstand. Es kann beim Deutschen Ärzteverlag in Köln bezogen werden und als Grundlage zur Aufklärung der Bevölkerung durch Ärzte oder sonstige Multiplikatoren dienen. Allgemeine Aufklärungsaktionen über geeignete Schutzmaßnahmen werden von den Ländern aufgrund ihrer Zuständigkeit regional, insbe- sondere in Endemiegebieten, z. B. durch örtliche Gesundheitsbehörden, durchgeführt. Verschiedene Länderinstitutionen, z. B. Landesarbeits- Seite 29 - F8 08.08.95 - 30 gruppen, haben daher Informationsmaterialien für Laien zu dieser The- matik erarbeitet. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesund- heit das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin beauftragt, kurzfristig ein laienverständliches, umfas- sendes Merkblatt zu erstellen und durch flankierende Maßnahmen der Bevölkerung bekannt zu machen, um die allgemeine Aufklärungsarbeit zusätzlich zu unterstützen. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit der Information und Aufklärung durch den Arzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 51. Abgeordnete Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) Welche der im Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwe- geausbaugesetz) vorgesehenen Schienenpro- jekte in Oberbayern werden als Folge der geplan- ten Kürzungen im Verkehrshaushalt für 1996 zeitlich gestreckt, und welche sollen gestrichen werden? 52. Abgeordnete Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) Wie werden sich die geplanten Kürzungen im Verkehrshaushalt für 1996 auf den Ausbau der Bahnverbindungen München - Rosenheim - Kufstein und München - Mühldorf - Freilassing auswirken, und welche Konsequenzen wird dies für den Zeitpunkt des Baubeginns und der Inbetriebnahme sowie den Ausbaustandard der Strecke haben? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 2. August 1995 Aufgrund der Ergebnisse der Kabinettsitzung vom 5. Juli 1995 zum Haus- haltsplan 1996, die zu Kürzungen bei den Schienenverkehrswegeinvesti- tionsmitteln führen, werden zeitliche Streckungen von Projekten erforder- lich. Welche Projekte im einzelnen davon betroffen sein werden, ist derzeit noch offen. Hier ist zunächst die Deutsche Bahn AG gefordert, ihr unter- nehmerisches Interesse deutlich zu machen. Anschließend sind einge- hende Beratungen mit dem Vorstand der Deutschen Bahn AG zur Abstim- mung der unternehmerischen und verkehrspolitischen Ziele vorgesehen. 53. Abgeordnete Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) Wie werden sich die geplanten Kürzungen im Verkehrshaushalt für 1996 auf den Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und der Landesgrenze und den Weiterbau der A 94 im Bereich Mün- chen-Pocking, der A 96 Lindau - München sowie der A 99 (Äußerer Fernstraßenring Mün- chen) hinsichtlich der Fertigstellung begonnener Maßnahmen und des Beginns neuer Maßnahmen auswirken? Seite 30 - F8 08.08.95 - 31 Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 2. August 1995 Bevor weitergehende Auswirkungen auf einzelne Bundesfernstraßenpro- jekte festgestellt werden können, bleiben zunächst der weitere Verlauf des Baugeschehens sowie das Ergebnis der parlamentarischen Beratung über den Bundeshaushalt 1996 abzuwarten. 54. Abgeordnete Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) Wie werden sich die geplanten Kürzungen im Verkehrshaushalt für 1996 auf die Realisierung der im Fünf-Jahres-Plan für den Ausbau der Bun- desfernstraßen vorgesehenen Ortsumgehungen in Oberbayern hinsichtlich der Fertigstellung begonnener Maßnahmen und des Beginns neuer Maßnahmen auswirken? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 2. August 1995 Eine Auswirkung der Kürzungen auf die Fertigstellung laufender Ortsum- gehungsmaßnahmen soll nach Möglichkeit vermieden werden. Hinsicht- lich des Beginns neuer Maßnahmen bleibt das Ergebnis der parlamentari- schen Beratung über den Bundeshaushalt 1996 abzuwarten. 55. Abgeordneter Michael Jung (Limburg) (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Frankfurter Industrie- und Handelskammer, daß vom Land Hessen beabsichtigte Nachtflugver- bote für den Rhein-Main-Flughafen dessen wirt- schaftliche Bedeutung schwächen und insofern auch Nachteile für die gesamte Region bringen? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 2. August 1995 Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Industrie- und Handelskam- mer Frankfurt am Main insoweit, als weitere Flugbetriebsbeschränkun- gen am Flughafen Frankfurt während der Nacht und am Tagesrand die zentrale Funktion dieses Flughafens für den deutschen Luftverkehr beeinträchtigen können. In dieser Hinsicht ist ausgewogenes Vorgehen auch wegen der knappen Start- und Landebahnkapazität am Flughafen Frankfurt bei anhaltend zunehmender Luftverkehrsnachfrage geboten. Im Interesse der Anwohner des Flughafens Frankfurt begrüßt die Bundes- regierung jedoch die dem Antrag für die Nachtflugregelung zugrundelie- gende Absicht, vermeidbaren Fluglärm zu unterbinden und nächtliche Flüge auf technologisch fortschrittliche Flugzeuge mit geringer Lärmaus- wirkung zu beschränken. Dieses Bemühen steht im Einklang mit den For- derungen zur Fluglärmreduzierung im Luftverkehrskonzept 2000 der Bundesregierung vom Juli 1994. Der endgültige Entwurf zur Änderung der Nachtflugbeschränkungen liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Sie geht davon aus, daß die Hes- sische Landesregierung die Interessen der Luftfahrt und des Lärmschutzes nach dem Ergebnis der Anhörungen sorgsam abwägen wird. Der Bundes- minister für Verkehr wird seine Zustimmung deshalb nach folgenden Zielen ausrichten: Seite 31 - F8 08.08.95 - 32 - Vermeidung unvertretbaren Fluglärms durch Einsatz moderner Flug- zeuge, - Erhaltung der zentralen Luftverkehrsfunktion des Flughafens Frank- furt, - stufenweise Einführung zusätzlicher Beschränkungen, - Übergangsregelungen für den vorhandenen Verkehr, - Lockerung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen für neue lärm- günstige Flugzeugmuster. 56. Abgeordnete Dr. Christa Luft (PDS) Ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen der Mitfinanzierung der Berliner S-Bahn dafür einzusetzen, daß auf dem größten Umsteigebahn- hof innerhalb des S-Bahnnetzes, Ostkreuz, Vor- aussetzungen dafür geschaffen werden, daß nicht die Züge auf dem oberen Bahnsteig abfahren, wenn sich die Fahrgäste auf dem Weg von auf den unteren Bahnsteigen ankommenden S-Bahn- zügen nach oben befinden und umgekehrt, sowie am oberen Bahnsteig eine Anzeige erfolgt, auf welchem Bahnsteig der nächste Zug in Richtung Zentrum fährt, wie sie vor vielen Jahren existierte, und wann können die Fahrgäste dies- bezüglich mit Verbesserungen rechnen? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 2. August 1995 Die finanzielle Beteiligung gibt der Bundesregierung keine Veranlassung, Einfluß auf die Organisation der Betriebsführung bei der Berliner S-Bahn zu nehmen. 57. Abgeordneter Jörg Tauss (SPD) Inwieweit treffen Presseberichte zu, wonach das Bundesministerium für Verkehr einen Stopp für die B 35, Ortsumgehung Bruchsal, vorgesehen hat? Antwort des Staatssekretärs Hans Jochen Henke vom 28. Juli 1995 Aufgrund der Rückführung des Haushaltsansatzes 1996 und Folgejahre für die Bundesfernstraßen wird es zu Eingriffen in die laufende Bautätig- keit und in für erforderlich gehaltene Vorhaben kommen, so daß bisherige Aussagen über Fertigstellungen und Baubeginne nicht mehr eingehalten werden können. Eine endgültige Aussage bezüglich der Auswirkungen auf das Bau- geschehen und die Möglichkeit von Neubeginnen in 1995 und 1996 ist erst nach Abschluß der parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushaltes 1996 möglich. Bis dahin sind alle Neubeginne von Maßnahmen im Bereich der Hauptbautitel (Erweiterung und Neubau von Autobahnen, Neubau von Bundesstraßen) zurückzustellen. Dies gilt auch für die B 35, Ortsum- gehung Bruchsal. Seite 32 - F8 08.08.95 - 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 58. Abgeordnete Ursula Burchardt (SPD) Mit welchen Förderprogrammen unterstützt die Bundesregierung, sortiert nach den einzelnen Bundesressorts, Forschung und Entwicklung, Demonstration und Anwendung von umweltent- lastenden Produktionsverfahren und Produkten? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 28. Juli 1995 1. Ressortforschung Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Ressortforschung u. a. Vorhaben im Zusammenhang mit umweltentlastenden Produktions- verfahren und Produkten. Grundsätzlich dienen die Ergebnisse dieser Vorhaben dazu, den aus den Fachaufgaben des jeweiligen Ressorts erwachsenden Beratungs- und Forschungsbedarf zu decken. 2. Umweltforschung und Umwelttechnologie Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie fördert Forschung und Entwicklung sowie in Einzelfällen die Demonstration von umweltentlastenden Produktionsverfahren und Produkten im Rahmen des Programmes Umweltforschung und Um- welttechnologie, insbesondere im Förderschwerpunkt "Produktions- integrierter Umweltschutz". Daneben tragen auch die Ergebnisse der Förderung im Rahmen anderer Programme - z. B. Energieforschungs- programm - stark zur Entlastung der Umwelt bei. 3. Rahmenkonzept "Produktion 2000" Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat am 11. Mai 1995 ein neuen Rahmenkonzept "Produk- tion 2000" vorgestellt. Mit diesem Förderprogramm sollen die Entwick- lung und Anwendung innovativer Strategien insbesondere in mittel- ständischen Unternehmen unterstützt werden. 4. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur" Hauptziel der zum Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Wirt- schaft gehörenden Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regiona- len Wirtschaftsstruktur" ist es, in den strukturschwachen Fördergebie- ten zusätzliches Einkommen und damit zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen bzw. vorhandene zu sichern. Dazu unterstützt die Gemein- schaftsaufgabe Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und Investi- tionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur mit Investitions- kostenzuschüssen. Die Investitionsförderung der Gemeinschaftsauf- gabe leistet wichtige Beiträge auch zur Erreichung von Zielen anderer Politikfelder. Dazu gehört auch die Umweltpolitik. Für alle Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gilt, daß Förderanträge nur genehmigt werden dürfen, wenn die umweltrechtlichen Voraussetzun- gen im Einzelfall erfüllt sind. Für die Förderung gewerblicher Investi- tionen gilt, daß in der Regel jede Neuinvestition umweltschonender als die vorherige Investition ist, d. h. sie ist mit weniger Rohstoff- und Energieverbrauch, mit weniger Schadstoffemission, mit mehr integrier- tem Umweltschutz verbunden. Die Erneuerung des Produktions- Seite 33 - F8 08.08.95 - 34 apparates, die die Gemeinschaftsaufgabe z. B. in den neuen Ländern in ganz erheblichem Maße unterstützt hat, dient damit auch generell dem Umweltziel. Im Rahmen der Förderung gewerblicher Investitionen sind in der Gemeinschaftsaufgabe nicht nur integrierte Umweltinvestitio- nen förderfähig, sondern auch besondere Umweltinvestitionen (z. B. End-of-Pipe-Investitionen), wie z. B. Filteranlagen, betriebliche Klär- anlagen, Investitionen zur Energieeinsparung. Förderfähig sich auch gewerbliche Betriebe, die überregional Produkte und Leistungen im Umweltbereich anbieten. Im Rahmen der Infrastrukturförderung sind spezifische Umweltinfra- strukturmaßnahmen förderfähig, z. B. die Wiedernutzbarmachung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände, einschließlich der dafür erforderlichen Sanierung von Altlasten, Einrichtungen der Was- serversorgung, Einrichtungen der Abwasserreinigung (Kläranlagen, Abwasserkanäle) und Abfallbeseitigungsanlagen, Gewerbezentren für (neue) Umweltschutztechnologien, Lärmschutzmaßnahmen und ökolo- gische Ausgleichsmaßnahmen bei neu erschlossenen Gewerbegelän- den. 5. Innovationsförderung und marktvorbereitende Industrieforschung Forschung und Entwicklung von umweltentlastenden Produktionsver- fahren und Produkten werden durch die beiden Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft für die neuen Bundesländer "Inno- vationsförderung" und "Marktvorbereitende Industrieforschung" im Rahmen einzelner Projekte unterstützt. Diese Projekte umfassen eine breite Palette, die von Abwasserreinigung über Aufarbeitung von Rückständen und Recycling bis zu neuen Sanierungsmethoden reicht. 6. Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren dafür ein, erneuerbare Ener- gien verstärkt zu nutzen, um die Energieversorgung (Wärme/Strom) umweltschonender zu gestalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft fördert seit 1994 durch Investitionskostenzuschüsse Solarkollektoran- lagen, Wind- und Wasserkraftanlagen, ab Mitte 1995 sollen außerdem Biomasseverbrennungsanlagen, Biogasanlagen, Wärmepumpenan- lagen sowie Photovoltaikanlagen Zuschüsse erhalten. Dieses Förder- programm soll bis einschließlich 1998 gelten. 7. Investitionsprogramm zur Verminderung von Umweltbelastungen Gefördert werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit Vorhaben, die beispielhaft aufzeigen, wie und mit welchem Aufwand fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen großtechnisch eingesetzt sowie umweltverträgliche Produkte oder Inhaltstoffe hergestellt und angewandt werden können. 8. Umweltschutz-Bürgschaftsprogramm Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit fördert die Herstellung innovativer, umweltfreundlicher Produkte und Technologien in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ausgleichs- bank durch Übernahme der Haftung in Höhe von bis zu 80 % des Dar- lehensbetrages. 9. ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm Im Rahmen des ERP-Sondervermögens wird vom Bundesministerium für Wirtschaft in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit u. a. das ERP-Umwelt- und Energie- sparprogramm durchgeführt. Gefördert wird die Anwendung umwelt- entlastender Produktionsverfahren und Produkte in der gewerblichen Wirtschaft. Seite 34 - F8 08.08.95 - 35 59. Abgeordnete Ursula Burchardt (SPD) Wie hoch sind die jeweiligen Fördervolumina für 1994, 1995 und 1996 (Haushaltsentwurf)? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 28. Juli 1995 1. Ressortforschung Wie bereits in der Antwort zur Großen Anfrage von Ihnen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/771 - ausge- führt, sind wegen des Querschnittcharakters und des unterschiedlichen Anteils der entsprechenden Forschungsaktivitäten detaillierte Anga- ben über die Förderung von "umweltentlastenden Produktionsverfah- ren und Produkten" der Bundesregierung nicht möglich. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit sind nach den Umweltforschungsplänen (bis 1995) für derartige Vorhaben folgende Mittel aufgewendet worden bzw. zur Zeit vorge- sehen: 1994 rund 1,7 Mio. DM, 1995 rund 3,0 Mio. DM, 1996 rund 1,6 Mio. DM. 2. Umweltforschung und Umwelttechnologie (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) Für den Förderschwerpunkt "Produktionsintegrierter Umweltschutz" stehen insgesamt folgende Fördermittel (TDM) zur Verfügung: 199419951996 (Ist)(Soll)(Reg.Entw.) 18 20044 00049 000 3. Rahmenkonzept "Produktion 2000" (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) Es ist vorgesehen, in den Jahren 1995 bis 1999 insgesamt 450 Mio. DM an Fördermitteln bereitzustellen. 4. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur" (Bundesministerium für Wirtschaft) Fördersummen für den speziellen Bereich "umweltentlastende Verfah- ren und Produkte" können nicht benannt werden, da es sich überwie- gend um Teilbereiche einer Gesamtinvestition handelt. 5. Innovationsförderung und marktvorbereitende Industrieforschung (Bundesministerium für Wirtschaft) 199419951996 - Mio. DM - Innovationsförderung3,36,50,8 Marktvorbereitende Industrieforschung5,23,81,6 6. Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien (Bundesministerium für Wirtschaft) Haushaltsansatz 1994 = 10 Mio. DM, Haushaltsansatz 1995 = 30 Mio. DM, Haushaltsansatz (Entwurf) 1996 = 30 Mio. DM. Seite 35 - F8 08.08.95 - 36 7. Investitionsprogramm zur Verminderung von Umweltbelastungen (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) Haushaltsansatz 1994 = 123,5 Mio. DM, Haushaltsansatz 1995 = 92,4 Mio. DM, Haushaltsansatz (Entwurf) 1996 = 57,6 Mio. DM. 8. Umweltschutz-Bürgschaftsprogramm (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) Mit dem derzeit bestehenden Rückbürgschaftsplafonds des Bundes von 6 Mio. DM gegenüber der Deutschen Ausgleichsbank ist bei dem bisher bis zum 31. Dezember 1997 befristeten Programm ein Kredit- volumen von rund 15 Mio. DM möglich. Das Bürgschaftsvolumen betrug 1994 rund 1,3 Mio. DM. Jährliche Ansätze bestehen bei diesem Programm nicht, so daß in den Jahren 1995 und 1996 die Obergrenze im Rückbürgschaftsplafonds des Bundes besteht. 9. ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm (Bundesministerium für Wirtschaft/Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit) 1994 betrug das Kreditvolumen rund 4,3 Mrd. DM. Der ERP-Wirt- schaftsplan 1995 enthält einen Ansatz von 2,6 Mrd. DM und der Ent- wurf des ERP-Wirtschaftsplans 1996 von 2,9 Mrd. DM. Durch gegenseitige Deckungsfähigkeit mit anderen Titeln im ERP- Wirtschaftsplan ist - wie bereits 1994 erfolgt - eine flexible Hand- habung möglich, um einer höheren Nachfrage nach ERP-Krediten aus dem Umweltschutz- und Energiesparprogramm gerecht werden zu können. 60. Abgeordnete Ursula Burchardt (SPD) Wie ist die Ressortabstimmung organisiert, so daß sich die Zielsetzungen der einzelnen Förderpro- gramme ergänzen (z. B. Förderung der Anwen- dung von Ergebnissen aus Forschungs- und Ent- wicklungsvorhaben)? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 28. Juli 1995 Die Koordinierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bun- desressorts erfolgt nach einem 1975 unter Federführung des damaligen Bundesministeriums für Forschung und Technologie vereinbarten Ver- fahren durch Austausch - der Forschungsplanung und - der Datenblätter von FuE-Vorhaben über 200 000 DM. Dadurch erhalten die Bundesressorts Gelegenheit, ihre Forschung auf der Programm- wie auf der Vorhabenebene aufeinander abzustimmen. Die Ergebnisse der FuE-Vorhaben werden veröffentlicht und so den inte- ressierten Wirtschaftszweigen und Unternehmen zur Kenntnis gegeben. Ob und ggf. in welchem Umfang die Ergebnisse von FuE-Vorhaben zur großtechnischen Anwendung kommen, hängt insoweit von den Entschei- dungen der einzelnen Unternehmen ab. Soweit es im Hinblick auf inhaltliche Überschneidungen geboten ist, wer- den die Förderprogramme mit den betroffenen Ressorts abgestimmt. Die Förderprogramme sind in der Regel so angelegt, daß eine Förderung auf- grund von Anträgen der Projektträger erfolgt. Im Rahmen der Prüfung der Seite 36 - F8 08.08.95 - 37 Förderanträge sowie der damit verbundenen Beratung der Projektträger werden die vorliegenden Ergebnisse aus FuE-Vorhaben mit dem Ziel der praktischen Umsetzung berücksichtigt. 61. Abgeordnete Ursula Burchardt (SPD) Wie verteilen sich die jeweiligen Fördermittel auf Großbetriebe, klein- und mittelständische Unter- nehmen und öffentliche Hand? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 28. Juli 1995 1. Ressortforschung Wie bereits in der Antwort zur Frage 59 ausgeführt, liegen detaillierte Angaben für diesen speziellen Bereich nicht vor. Seitens der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bis Ende 1994 geförderten Vorhaben ergibt sich folgende Aufteilung: a) auf Großbetriebe als durchführende Stelle1994 rund 400 TDM, 1995 rund 80 TDM, b) auf klein- und mittelständische Betriebe als durchführende Stelle1994 rund 400 TDM, 1995 rund 700 TDM, 1996 rund 150 TDM, c) auf die öffentliche Hand als durchführende Stelle1994 rund 60 TDM, 1995 rund 700 TDM, 1996 rund 400 TDM. Die verbleibenden Mittel entfallen auf sonstige Forschungsorganisatio- nen und -einrichtungen bzw. noch nicht vergebene Neuvorhaben 1995. 2. Umweltforschung und Umwelttechnologie (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) Eine Verteilung der Fördermittel auf Großbetriebe, klein- und mittel- ständische Unternehmen sowie "öffentliche Hand" (= Universitäten, Städte, Gebietskörperschaften, AIF) läßt sich erst nach Ablauf des Haushaltsjahres feststellen. Für 1994 teilen sich die 18 200 TDM wie folgt auf: Großbetriebe5 500 TDM, klein- und mittelständische Unternehmen2 300 TDM, noch nicht zugeordnete Unternehmen3 500 TDM, öffentliche Hand6 900 TDM. 3. Rahmenkonzept "Produktion 2000" (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) Vorgesehen ist insbesondere die Förderung von mittelständischen Unternehmen. 4. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur" (Bundesministerium für Wirtschaft) Zur Aufteilung können, wie bereits in der Antwort zur Frage 59 ausge- führt, keine Angaben gemacht werden. 5. Innovationsförderung und marktvorbereitende Industrieforschung (Bundesministerium für Wirtschaft) Gefördert werden nur klein- und mittelständische Unternehmen in den neuen Bundesländern. Seite 37 - F8 08.08.95 - 38 6. Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien (Bundesministerium für Wirtschaft) Bei den Förderprogrammen sind nicht antragsberechtigt juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden, Hersteller von entsprechenden Anlagen oder deren Kompo- nenten sowie Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach - 2 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes, es sei denn, daß sie unbeschadet ihrer Eigenbedarfsdeckung einzelne benachbarte Unternehmen beliefern und/oder in das öffentliche Netz einspeisen und an dem aufnehmenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht beteiligt sind. Lediglich bei netzgekoppelten Photovoltaikanlagen mit einer installierten Spit- zenleistung von um 1 kWp können unter bestimmten Umständen auch Träger bestimmter Schulen gefördert werden. Der dafür derzeit intern vorgesehene Betrag liegt bei jährlich etwa 350 000 DM. 7. Investitionsprogramm zur Verminderung von Umweltbelastungen (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) Von 1979 bis Ende 1994 wurden für insgesamt 460 Vorhaben Förder- mittel von rund 1,5 Mrd. DM bewilligt. Die Förderung begann 1979 als Programm "Investitionen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung bei Altanlagen". Aufgrund der historisch bedingten Schwerpunktsetzung (Metallerzeugungs- und Elektrizitäts- versorgungsbetriebe) erhielten entsprechend der Struktur dieser Bran- chen überwiegend Großbetriebe diese Fördermittel. Entsprechend der Schwerpunktsetzung in den Förderrichtlinien zu die- sem Investitionsprogramm ist vorgesehen, künftig kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt zu berücksichtigen. 8. Umweltschutz-Bürgschaftsprogramm (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) Mit dem Umweltschutz-Bürgschaftsprogramm werden nur kleine und mittlere Unternehmen gefördert. 9. ERP-Umwelt und Energiesparprogramm (Bundesministerium für Wirt- schaft/Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit) Aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm werden in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen gefördert (z. Z. rund 97 % der Kreditnehmer). Großbetriebe können dann auch berücksichtigt wer- den, wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesmini- sterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die besondere Förderungswürdigkeit bestätigen (z. Z. rund 3 % der Kreditfälle). Die öffentliche Hand ist nicht antragsberechtigt. Abschließend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage von Ihnen, des Abgeordneten Dr. Peter Glotz sowie weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/771 - hingewie- sen, in der ausführlich zur Frage der "Forschungspolitik für eine zukunfts- verträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft", insbesondere auch zu den diesbezüglichen Förderprogrammen der Bundesregierung und den Ansätzen der für die umweltentlastende Forschungsförderung bestehen- den Förderprogramme, Stellung genommen wird. 62. Abgeordneter Klaus Hagemann (SPD) Wie reagiert die Bundesregierung auf Aussagen in der Presse, daß von Biotonnen und "gelben Säcken" - insbesondere in Sommermonaten - durch den Zersetzungsprozeß organischer Stoffe Seite 38 - F8 08.08.95 - 39 gesundheitliche Risiken (Schimmelpilzbildung etc.) ausgehen, und welche praktikablen Lee- rungsintervalle und Hygieneregeln empfiehlt sie? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 25. Juli 1995 Zur Bewertung der gesundheitlichen Relevanz der bei der Zersetzung von organischen Materialen in Abfall- und Wertstoffsammelgefäßen erfolgen- den mikrobiellen Belastungen und Belastungen durch Pilzsporen liegen seit längerem Aussagen vor. So wurde bereits in dem 1986 abgeschlossenen FuE-Vorhaben "Untersu- chung der hygienischen Auswirkungen der getrennten Sammlung von Alt- und Schadstoffen" das System der getrennten Alt- und Schadstoff- sammlung auf hygienische Aspekte untersucht. Dazu wurde sog. "Naß- müll" (im wesentlichen Küchen- und Gartenabfälle) und ungetrennt erfaßter Hausmüll hinsichtlich des Keimspektrums und der Keimkonzen- trationen verglichen. Die Probenahmen erfolgten nach jeweils 2, 7, 14 und 21 Tagen. Die Untersuchungen hatten zum Ergebnis, daß die ermittelten Unter- schiede in den Keimkonzentrationen für die verschiedenen Standzeiten nur gering sind und sowohl Naß- als auch Hausmüll im 14tägigen Rhythmus entsorgt werden kann. Daneben ließen die qualitativen Untersuchungen für Naß- und Hausmüll keine aus hygienischer Sicht bedenkliche Häufung infektionsrelevanter Keime erkennen. Bezüglich der Emissionen von Pilzsporen aus der Biotonne hat das Bun- desgesundheitsamt im Jahr 1991 darauf aufmerksam gemacht, daß für Personen mit Beeinträchtigung des Immunsystems (z. B. Personen in der Nachbehandlung nach einer Organtransplantation) beim Umgang mit organisch zersetzbaren Materialien gesundheitliche Risiken bestehen. Für gesunde Personen bestehen diese Gefahren durch Pilzsporen bei der Befüllung von Biotonnen, Wertstofftonnen oder Hausmülltonnen mit organischen Inhalten nicht. Zur Reduzierung der Umsetzungsprozesse und zur Verminderung von Geruchsemissionen in Bio- und Hausmülltonen sollten Bioabfälle in saug- fähiges Papier (z. B. benutztes Küchenpapier, Zeitungspapier) einge- wickelt werden, oder Papier sollte lagenweise dem Bioabfall zugegeben werden. Daneben sollten Abfallbehälter und Wertstoffsammelgefäße, in denen sich biologisch zersetzbares Material befindet, möglichst im Freien, an einem schattigen Platz aufgestellt werden. Abfälle oder Wertstoffe, deren biologisch zersetzbare Materialien anhaf- ten, sollten nicht für längere Zeit im Wohnbereich aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich zudem, derartige Sammelgefäße gelegentlich auszu- waschen. Es ist auch zu prüfen, ob z. B. durch technische Maßnahmen die bei der Zersetzung des Bioabfalls entstehenden Geruchsbelästigungen und Belä- stigungen durch Insekten reduziert werden können. Angesichts der vorliegenden Untersuchungen, die dafür sprechen, daß eine Verlängerung des Abfuhrintervalls nicht mit einer Erhöhung gesund- heitlicher Risiken verbunden ist, sieht die Bundesregierung derzeit keinen Anlaß, konkrete Empfehlungen für einen Abfuhrrhythmus abzugeben. Seite 39 - F8 08.08.95 - 40 63. Abgeordnete Susanne Kastner (SPD) Wie unterschiedet sich die in der EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminde- rung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vorgesehene Genehmigungsvoraussetzung für Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" von den im deutschen Recht festgelegten Anfor- derungen nach dem "Stand der Technik", und würde die EU-weite Festlegung der Anwendung der besten verfügbaren Technik als Genehmi- gungsvoraussetzung, z. B. bei der Reinigung von Abwasser von gefährlichen Wirkstoffen, zu einer Abschwächung oder zu einer Steigerung des Umweltschutzniveaus führen? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 28. Juli 1995 Der Begriff der "besten verfügbaren Techniken" ist im IVU- Richtlinien- vorschlag in Artikel 2 Nr. 10 in Verbindung mit Anhang IV definiert. Die Grundelemente der Definition entsprechen auch den Rechtsbegriffen, die den Stand der Technik nach - 3 Abs. 6 des Bundes- Immissionsschutz- gesetzes bestimmen. Hier wie dort wird auf einen Entwicklungsstand ver- wiesen, der "fortschrittlich" sowie "praktisch geeignet" sein muß. Anhang IV des Richtlinienvorschlages nennt eine Reihe von Kriterien, die bei der Festlegung der besten verfügbaren Techniken zu berücksichtigen sind, wie z. B. "vergleichbare Verfahren, Vorrichtungen und Betriebs- methoden, die mit Erfolg im industriellen Maßstab erprobt wurden". Dies ist eine Voraussetzung, die sich ausdrücklich auch in - 3 Abs. 6 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes findet. Eine EU-weite Festlegung dieses Standards würde, wenn er ähnlich streng gehandhabt würde wie im deutschen Recht, zu einer Steigerung des Umweltschutzniveaus in der Gemeinschaft insgesamt führen. 64. Abgeordnete Susanne Kastner (SPD) Werden in der EU mit der Anwendung der "besten verfügbaren Technik" die Anwendun- gen der "Europäischen Normen" gleichgesetzt, und wie unterscheiden sich unsere Anforderun- gen nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" von der Anforderung, die "beste verfügbare Technik"? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 28. Juli 1995 Die Anwendung der "besten verfügbaren Technik" ist unabhängig von der Anwendung der europäischen Normen. Eine Unterscheidung zwischen Anforderungen nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" und dem "Stand der Technik" hat in der Praxis zunehmend an Bedeutung verloren. Die Erfahrungen bei Um- setzung und Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes deuten darauf hin, daß sich eine Angleichung des Technikniveaus hin zum "Stand der Technik" seit Jahren vollzieht. Seite 40 - F8 08.08.95 - 41 65. Abgeordnete Simone Probst (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welcher volkswirtschaftliche Gesamtschaden ist in Deutschland infolge der Tschernobyl-Katastro- phe 1986 nach bisherigen Schätzungen entstan- den (bitte die wichtigsten Posten einzeln auffüh- ren)? Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 31. Juli 1995 Daten zum Umfang des volkswirtschaftlichen Gesamtschadens in Deutschland infolge der Auswirkungen des Reaktorunglücks in Tscherno- byl 1986 liegen der Bundesregierung nicht vor. Einen Anhaltspunkt geben allerdings die finanziellen Leistungen des Bundes und der Länder, die auf der Grundlage einer Ausgleichsrichtlinie und zweier Billigkeitsrichtlinien des Bundes sowie von Billigkeitsrichtli- nien einzelner Länder, etwa Baden-Württemberg und Bayern, erbracht wurden. Zum Ausgleich von Schäden zahlte der Bund bis zum 20. Juli 1995 nach - der Richtlinie vom 21. Mai 1986 zur Abwicklung von Ausgleichsansprüchen nach - 38 Abs. 2 des Atomgesetzes nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl (BAnz vom 27. Mai 1986 S. 6417) - Ausgleichsrichtlinie -229,2 Mio. DM, - der Richtlinie vom 2. Juni 1986 für Entschädi- gungen unter Billigkeitsgesichtspunkten wegen Einbußen bei bestimmten Gemüsearten (BAnz vom 12. Juni 1986 S. 7237) - Billigkeitsrichtlinie Gemüse -74,3 Mio. DM, - der Richtlinie vom 24. Juli 1986 für eine allge- gemeine Entschädigungsregelung unter Billig- keitsgesichtspunkten für Schäden infolge des Unfalls im Kernkraftwerk in Tschernobyl (BAnz vom 2. August 1986 S. 10388) - Allgemeine Billigkeitsrichtlinie -92,3 Mio. DM. Die Kosten für die Entschädigung nach der Ausgleichsrichtlinie und der Billigkeitsrichtlinie Gemüse trug der Bund vollständig, die nach der Allge- meinen Billigkeitsrichtlinie trug er zu zwei Dritteln, das verbleibende Drit- tel trugen die Länder. Insgesamt hat der Bund an Ausgleichszahlungen geleistet395,9 Mio. DM. Der Anteil der Länder für Zahlungen nach der Allgemeinen Billigkeitsrichtlinie (s. o.) beläuft sich aufrund 50 Mio. DM. Hinzu kommen Leistungen, die aufgrund von landeseigenen Billigkeitsrichtlinien gezahlt wurden, vonrund 6 Mio. DM. Der Bund und die Länder zahlten somit Ausgleichs- leistungen für Folgen des Reaktorunfalls in Tschernobyl in Höhe von insgesamtrund 452 Mio. DM. Für die Gesamtabwicklung der Dekontamination der vom Bund übernom- menen kontaminierten Molke hat der Bund 66,7 Mio. DM geleistet. Seite 41 - F8 08.08.95 - 42 66. Abgeordnete Simone Probst (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Einschränkungen wurden zum Zeitpunkt des Unfalls in Tschernobyl in der Landwirtschaft verhängt, und welche davon sind noch immer in Kraft? Antwort des Staatssekretärs Eduard Jauck vom 31. Juli 1995 Unmittelbar nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl wurde für die Jod- 131-Aktivität der Milch ein Richtwert von 500 Becquerel (Bq)/l und für die Jod-131-Aktivität von frischem Blattgemüse ein Richtwert von 250 Bq/kg eingeführt. Wegen der Kurzlebigkeit des Jod-131 sind diese Einschrän- kungen nicht mehr in Kraft. Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Drittländern hat die Europäische Gemeinschaft in der Verordnung (EWG) 1707/86 des Rates vom 30. Mai 1986 die folgenden Grenzwerte für die Cäsium-Kontamination erlassen: - Milch und Milchprodukte370 Bq/l, g. - Kleinkindernahrung370 Bq/kg, - übrige Lebensmittel600 Bq/kg. Durch verschiedene Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft, zuletzt die Verordnung (EG) 686/95 des Rates vom 28. März 1995, wurde die Gültigkeit dieser Höchstwerte bis zum 31. März 2000 verlängert. Die Bundesrepublik Deutschland überprüft die Einhaltung dieser Werte bei der Einfuhr. In bestimmten belasteten Regionen der Länder Baden- Württemberg, Niedersachsen und Bayern wird das Wild auf seinen Cäsiumgehalt kon- trolliert und bei einer Kontamination über 600 Bq/kg nicht in den Verkehr gebracht. 67. Abgeordnete Simone Probst (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis zu welcher Summe sind Betreiber von Atomanlagen maximal für Schäden im Falle von Atomunfällen haftbar? Antwort des Staatssekretärs Eduard Jauck vom 31. Juli 1995 Die Haftung des Inhabers einer Kernanlage ist nach - 31 Abs. 1 des Atom- gesetzes summenmäßig unbegrenzt. 68. Abgeordnete Simone Probst (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung die zivilen Nuklearanlagen selbst gegen Schäden versichert (bitte nach Anlagen auf- schlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Eduard Jauck vom 31. Juli 1995 Die Höhe der erforderlichen Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Scha- densersatzverpflichtungen (Deckungsvorsorge) folgt aus dem Pariser Übereinkommen (Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung Seite 42 - F8 08.08.95 - 43 gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. Novem- ber 1982) in Verbindung mit - 13 Abs. 2 und 3 des Atomgesetzes und -- 7 ff. der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV). Für Reaktoren bemißt sich die Höhe der von der Genehmigungsbehörde festzusetzenden Deckungsvorsorge des Inhabers einer Anlage - also die Höhe einer Haftpflichtversicherung oder einer Freistellungs- oder Gewährleistungsverpflichtung eines Dritten - nach der thermischen Dauerleistung gestaffelt bis zum Höchstbetrag von 500 Mio. DM (- 9 AtDeckV). Für die meisten Leistungsreaktoren beträgt die Deckungs- vorsorge deshalb 500 Mio. DM. Für sonstige kerntechnische Anlagen bestimmt sich die Höhe der Deckungsvorsorge nach der Art und Masse der Kernbrennstoffe; bei Brennelementfabriken und Urananreicherungsanlagen darf die Höchst- deckungssumme 200 Mio. DM nicht übersteigen. Bei Anlagen zur Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe beträgt die Regel- deckungssumme in Abhängigkeit von der genehmigten Jahresleistung bestrahlter Kernbrennstoffe bis zu 500 Mio. DM (- 11 AtDeckV). Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl zum Teil sehr unterschiedlicher Einrichtungen, einschließlich der Bereiche Medizin und Forschung, für die eine atomrechtliche Deckungsvorsorge nachgewiesen werden muß. Die Höhe der Deckungsvorsorge wird von den zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder im Einzelfall geprüft und festgesetzt. Maßgeblich sind die -- 9 und 11 der Atomrecht- lichen Deckungsvorsorge-Verordnung. Für die über die jeweils vom Anlageninhaber nachzuweisende Deckungs- vorsorge hinausgehenden Schadensersatzverpflichtungen wird eine wei- tere Deckung durch staatliche Freistellung bis zur Höhe von zur Zeit 1 Mrd. DM gewährleistet. Die Freistellung wird zu 75 % vom Bund und zu 25 % von dem Land, in dem sich die Anlage befindet, erbracht (- 34 Abs. 1 in Verbindung mit - 36 Abs.1 des Atomgesetzes). Darüber hinaus von den Anlagenbetreibern abgeschlossene sonstige Ver- sicherungen auf ihre Anlagen- und sonstigen Sachwerte sind nicht Gegenstand der atomrechtlichen Genehmigung bzw. Aufsicht. 69. Abgeordnete Uta Titze-Stecher (SPD) Was hat die Bundesregierung unternommen, um den im Jahr 1893 erfundenen Elsbett- Pflanzenöl-Motor, der am 16. September 1993 bei der ECO Tour of Europe als sparsamster und umweltfreundlichster Motor gekürt wurde, weil er auf 100 km nur 3,51 Liter reines Pflanzenöl ver- braucht und dessen Emissionen CO2-neutral, schwermetall-, benzol- und schwefelfrei, schwer entflammbar und völlig ungiftig sind, zu fördern und den serienmäßigen Einbau dieses technisch ausgereiften und erprobten Pflanzenöl-Motors voranzutreiben, der die inländische Rapsölüber- produktion von 1 000 000 Litern abbauen könnte, der heimischen Landwirtschaft also zugute käme und damit ökologisch riskante Mineralöltrans- porte reduzieren helfen würde? Seite 43 - F8 08.08.95 - 44 Antwort des Staatssekretärs Erhard Jauck vom 31. Juli 1995 Die Bundesregierung begrüßt die Entwicklung von sparsamen und schad- stoffarmen Motoren und unterstützt diese Entwicklung im Rahmen der Zuständigkeit und Haushaltsmöglichkeiten. Die technische Entwicklung und Umsetzung ist Aufgabe der Motorenhersteller und Fahrzeugindu- strie. Die Bundesregierung hat durch die Befreiung reiner Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer günstige Rahmenbedingungen geschaffen. Der Elsbett- oder Duothermmotor konnte sich bisher nicht durchsetzen, da die von den Entwicklern angegebenen Wirkungsgradverbesserungen, Kraftstoffeinsparungen und Schadstoffreduzierungen im Abgas nicht zweifelsfrei belegt werden können und die Dauerbetriebsfestigkeit bisher noch nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 70. Abgeordneter Wolfgang Behrendt (SPD) Welche Beschlüsse wurden vom Gemeinsamen Ausschuß Bonn/Berlin hinsichtlich der Nutzung des Flugplatzgeländes in Gatow - insbesondere hinsichtlich der Zukunft des Golfplatzes Gatow - gefällt, und inwieweit werden diese Beschlüsse von der Bundesregierung in die Tat umgesetzt? Antwort der Staatssekretärin Christa Thoben vom 31. Juli 1995 Der Gemeinsame Ausschuß Bund/Berlin hat sich in seiner Sitzung am 22. Mai 1995 mit der Nutzung des Flugplatzgeländes in Gatow befaßt. Die Bundesregierung wird nach dem in der Sitzung gefaßten Prüfauftrag alles unternehmen, um die Wohnungsbauinteressen und die militärischen Belange des Bundes auf dem ehemaligen Flugplatzgelände in Gatow mit der Erhaltung des Golfplatzes in Einklang zu bringen. Bonn, den 4. August 1995 Druck: Buchdruckerei P. Meier GmbH, Reisertstraße 14, 53773 Hennef (Sieg), Telefon (0 22 42) 60 44, Telefax (0 22 42) 8 31 79 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 1320, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44 ISSN 0722-8333 Seite 44 - F8 08.08.95 - II Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes Bindig, Rudolf (SPD) Menschenrechtssituation in Äquatorial- guinea; Freilassung der inhaftierten Oppositionellen 1 Hollerith, Josef (CDU/CSU) Ausschließliche Verwendung der fran- zösischen Sprache als Amtssprache am Europäischen Gerichtshof 1 Personelle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in den Personalkörpern der Kommission im Vergleich zu Frankreich 2 Kröning, Volker (SPD) Völkerrechtliches Verbot von Laser- Blendwaffen 3 Singhammer, Johannes (CDU/CSU) Finanzielle Aufwendungen im Zusammen- hang mit dem Krieg auf dem Balkan 4 Such, Manfred (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erteilung eines Einreisevisums für den syrischen Geheimdienstoffizier Said Issa 5 Dr. Wegner, Konstanze (SPD) Rückführung der zum Kriegsende nach den USA verbrachten Kunstgegenstände 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Körper, Fritz Rudolf (SPD) Behinderung der Arbeit des Bundeskrimi- nalamtes durch veraltete EDV-Anlagen 6 Krüger, Thomas (SPD) Wohnungsfürsorge für die im Großraum Berlin eingesetzten Bundesgrenz- schutzbeamten 7 von Larcher, Detlev (SPD) Modernisierung des Staates in einen Dienstleistungsbetrieb im Zuge der Verwaltungsreform 8 Dr. Luft, Christa (PDS) Auswertung von Archiven der CDU in den neuen Bundesländern durch die Konrad-Adenauer-Stiftung 8 Vergin, Siegfried (SPD) Bedenken Israels zu den Kürzungen der Finanzmittel für die Gedenkstätten Sachsenhausen und Ravensbrück 9 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz Kauder, Volker (CDU/CSU) Nutzung des durch Änderung der Strafprozeßordnung ermöglichten "Beschleunigten Verfahrens" bei Gerichtsverhandlungen durch die Staatsanwaltschaften 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Büttner, Hans (Ingolstadt) (SPD) Einnahmen aus der Zinsabschlagsteuer bei Wegfall des Freistellungsauftrags für Verstorbene bei gemeinsamen Konten von Ehepaaren; Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Beträge 11 Dr. Knaape, Hans-Hinrich (SPD) Ausgleichung der Einbußen für die seinerzeit in der UdSSR tätigen ehemaligen DDR- Bürger beim Währungsumtausch im Zuge der Währungsunion mit der DDR 1990 12 Kohn, Roland (F.D.P.) Überhöhte Abführungen der Bundesrepublik Deutschland an die EU aufgrund falscher Bemessungsgrundlagen 13 Scheel, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auswirkungen einer möglichen Zusammen- legung der Zeiträume zur Berechnung der Umsatzsteuer und zur Prüfung des Jahresabschlusses 14 Umsatzsteuerbefreiung für Sprach- heilpädagogen mit Kassenzulassung 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft Heubaum, Monika (SPD) Förderung der Verbraucherberatungsstellen; Mittel für 1996 und 1997 15 Seite II - F8 08.08.95 - III Seite Zapf, Uta (SPD) Finanzierung der Vorhaltkosten für das Hanauer MOX-Brennelementewerk ab 1. Juli 1995; Höhe der monatlichen Kosten 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Hartenstein, Liesel (SPD) Einsetzung eines zwischenstaatlichen Wald- ausschusses (IPF) durch die Kommission der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung (CSD) und Arbeitsauftrag; Strategie der Bundesregierung zum Schutz der globalen Waldbestände 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Kastning, Ernst (SPD) Beteiligung des BMVg bzw. der Bundes- marine am Zustandekommen des Geschäfts mit Taiwan über die Lieferung von "Ver- sorgungsschiffen für Ölplattformen" (tat- sächlich aber als Minensuchboote im Einsatz) 20 Kubatschka, Horst (SPD) Beschädigungen am Schloß Schönach bei Regensburg durch Tiefflüge 21 Leidinger, Robert (SPD) Aussagen des Kommandeurs des Kommandos Luftbewegliche Kräfte, Regensburg, zum Einsatz der Bundes- wehr im ehemaligen Jugoslawien 21 Dr. Müller, Gerd (CDU/CSU) Versicherungs- und Versorgungsschutz für Bundeswehrsoldaten beim VN-Einsatz in Bosnien 22 Nachtwei, Winfried (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ziele und Mittel für die seit 1981 unter dem Namen "Lampyridae" bei MBB bzw. DASA durchgeführten Rüstungsforschungen 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Andres, Gerd (SPD) Forderung türkischer Institutionen auf Deklaration bestimmter Zusatzstoffe in Nahrungsmitteln, z. B. aus Schweine- oder Rinderblut hergestellte Olio- Peptide, Enzyme und Emulgatoren; Anteil solcher Zusatzstoffe in Schokolade 25 Seite Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU) Zulassung neuer Medikamente zur Bekämpfung der Multiple Sklerose, z. B. des in den USA erfolgreich zugelassenen Präparats "Betaseron" 26 Dr. Eid, Uschi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Berücksichtigung der Mehraufwendungen in der Lebensführung von Neurodermitis- Erkrankten bei der Berechnung des Sozialhilfe-Bedarfssatzes 27 Kubatschka, Horst (SPD) Test eines Impfstoffes gegen durch Zecken übertragbare Borreliose bei Förstern und Waldarbeitern, Aufklärung der Bevölkerung über die Vor- und Nachteile einer Zecken- schutzimpfung gegen FSME und über die richtige Entfernung der Zecken von der Haut 27 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Graf, Angelika (Rosenheim) (SPD) Auswirkungen der Kürzungen im Verkehrs- haushalt 1996 auf den Ausbau von Schienenwegen, Autobahnen und Ortsumgehungen in Oberbayern 30 Jung, Michael (Limburg) (CDU/CSU) Auswirkungen eines Nachtflugverbots auf den Rhein-Main-Flughafen und die Region 31 Dr. Luft, Christa (PDS) Verbesserung der Umsteigeregelungen auf dem größten Berliner S-Bahnhof Ostkreuz 32 Tauss, Jörg (SPD) Baustopp für die Ortsumgehung Bruchsal (B 35) 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Burchardt, Ursula (SPD) Förderung der Entwicklung und Anwendung umweltentlastender Produktionsverfahren und Produkte 1994, 1995 und 1996; Koordinierung der einzelnen Förderprogramme 33 Seite III - F8 08.08.95 - IV Seite Hagemann, Klaus (SPD) Hygieneregeln und notwendige Leerungs- intervalle für die gelben und grünen Abfalltonnen, insbesondere in den Sommermonaten 38 Kastner, Susanne (SPD) Unterschiede zwischen der EU-Norm "beste verfügbare Techniken", wie z. B. in der IVU- Richtlinie angeführt, und der im deutschen Recht festgelegten Anforderungen nach dem "Stand der Technik" 40 Probst, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Volkswirtschaftlicher Gesamtschaden in Deutschland durch die Tschernobyl- Katastrophe; Einschränkungen in der Landwirtschaft; Höhe der Schadens- versicherung und der Haftungs- summen für Atomunfälle 41 Seite Titze-Stecher, Uta (SPD) Serienmäßiger Bau des bei der ECO Tour of Europe als sparsamster und umwelt- freundlichster Motor gekürten Elsbett-Pflanzenöl-Motors 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Behrendt, Wolfgang (SPD) Weitere Nutzung des Flugplatzgeländes in Gatow; Zukunft des Golfplatzes 44 04.08.1995 nnnn