Deutscher Bundestag: Drucksache 13/1925 vom 03.07.1995 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Günter Graf (Friesoythe), Dr. Herta Däubler-Gmelin, Fritz Rudolf Körper, Hermann Bachmaier, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Enders, Norbert Gansel, Angelika Graf (Rosenheim), Hans-Joachim Hacker, Alfred Hartenbach, Dr. Ingomar Hauchler, Frank Hofmann (Volkach), Lothar Ibrügger, Jann-Peter Janssen, Hans-Peter Kemper, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Walter Kolbow, Thomas Krüger, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Dieter Maaß (Herne), Dorle Marx, Adolf Ostertag, Dr. Willfried Penner, Dr. Eckhart Pick, Rudolf Purps, Margot von Renesse, Bernd Reuter, Dieter Schanz, Siegfried Scheffler, Otto Schily, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter, Richard Schuhmann (Delitzsch), Dr. Angelica Schwall-Düren, Rolf Schwanitz, Bodo Seidenthal, Erika Simm, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Jochen Welt, Dieter Wiefelspütz, Uta Zapf, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland Vorbemerkung Die zu demselben Thema bereits am 12. Mai 1993 von der Fraktion der SPD vorgelegte Große Anfrage (Drucksache 12/4948) ist von der Bundesregierung trotz mehrfacher Fristverlängerung nicht bis zum Ende der 12. Wahlperiode beantwortet worden. Hauptgrund war die innere Zerstrittenheit der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition in zentralen Fragen der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Eine seriöse Gesetzgebung setzt umfassende und zuverlässige Informationen voraus, auf die auch die Bundesregierung selbst bei den von ihr immer wieder angekündigten Gesetzesinitiativen angewiesen ist. Deshalb wird die unbeantwortete Große Anfrage zur Organisierten Kriminalität in aktualisierter Fassung erneut eingebracht. Die nach Mitteilungen des Bundeskriminalamtes steigende Einflußnahme der Organisierten Kriminalität auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz und Wirtschaft (vgl. etwa »Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland 1994«) wird Gegenstand einer weiteren parlamentarischen Initiative zum Thema Korruption sein. Die bedrohliche Zunahme der Organisierten Kriminalität ist ein weltweites Problem. Kriminologische Untersuchungen belegen, daß durch die neue Kriminalitätsform jährlich Gewinne in Höhe von schätzungsweise mehr als 500 Mrd. US-Dollar erzielt werden. Dabei ist es nicht einfach zu definieren, was die Organisierte Kriminalität von anderen Kriminalitätsformen unterscheidet (vgl. Gesetzentwurf des Bundesrates zur Organisierten Kriminalität -- Drucksache 12/989 S. 24). Kennzeichnend ist das Zusammenwirken materieller und struktureller Elemente. Materiell handelt es sich um eine auf Dauer angelegte, massenhafte Begehung insbesondere der folgenden Delikte: Illegaler Waffenhandel, Menschenhandel, Drogenhandel großen Stils, Wirtschaftsdelikte, Müllkriminalität, Schutzgelderpressung, Kfz-Verschiebung, illegales Glücksspiel, Delikte im Rotlichtmilieu und Fälschungsdelikte. Oft ist zu beobachten, daß die Milliardengewinne insbesondere aus Drogendelikten in andere Verbrechensbereiche transferiert oder in legale Wirtschaftsbereiche umgelenkt werden. Verstärkt werden zur Tarnung Scheinfirmen gegründet, um auf diesem Weg schmutziges Geld zu »waschen«. Strukturell zeichnen sich die Organisationen u. a. durch eine Hierarchie, eine Funktionsaufteilung, ein internes »Sanktionensystem« teilweise bis zum Mord, durch gegenseitige Unterstützung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie die hohe Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegenüber Dritten aus. Die besondere Gefährlichkeit verbrecherischer Organisationen, ihre gefestigten, oft internationalen Organisationsstrukturen sowie ihr heimliches Streben nach Einfluß auf Politik und Wirtschaft, u. a. mit dem Mittel der Korruption, machen es erforderlich, die Entwicklung der Organisierten Kriminalität aufmerksam zu beobachten und sie mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Die Organisierte Kriminalität scheint sich in der Bundesrepublik Deutschland fest zu etablieren. Dies betrifft nicht nur den internationalen Rauschgifthandel, sondern auch andere Deliktsbereiche. Das finanzielle Machtpotential und der hohe Grad der Abschottung und Konspiration, die für die Verbrechensorganisationen kennzeichnend sind, werden zu einer Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden und Gesetzgebung. Es besteht die Gefahr, daß sich »Nebengesellschaften« bilden, die sich rechtsstaatlicher Kontrolle entziehen und -- nach dem Vorbild anderer Organisationen -- zur Gegenmacht zum demokratischen Staat entwickeln. Diese Nebengesellschaften sind nicht nur der »Unterwelt«, sondern ebenso auch der »Oberwelt« zuzuordnen. Die besonders gefährlichen Hintermänner und Organisatoren zu überführen ist äußerst schwierig. Das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) hat erstmals verschiedene neue Rechtsgrundlagen speziell zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität geschaffen. Diese sind durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) teilweise ergänzt worden. Das OrgKG hatte insbesondere das Ziel, der Organisierten Kriminalität die finanziellen Ressourcen zu entziehen. Verbrechen dürfen sich nicht lohnen! Zu diesem Zweck wurden u. a. eine neuartige, rechtsstaatliche nicht unbedenkliche Vermögensstrafe eingeführt und die Geldwäsche unter Strafe gestellt. Die Verfallsvorschriften und die strafprozessualen Beschlagnahmevorschriften wurden erweitert. Von sozialdemokratischer Seite wurde auf einzelne Unzulänglichkeiten des Gesetzes hingewiesen, insbesondere auf die Schwächen der Geldwäschevorschrift, die erst bei -- schwer nachweisbarem -- leichtfertigem Täterhandeln eingreift. Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) wurde von der Bundesregierung nur zögerlich und mit halbherzigem Inhalt -- u. a. mit zu hohen Schwellenwerten und mit Ausnahmen bei den gesetzlichen Anzeigepflichten für die Auslandsfilialen deutscher Banken -- auf den Weg gebracht, obwohl sich die Bundesrepublik Deutschland schon seit langem zu einem »Dorado« für Geldwäscher entwickelt hat. Die Fraktion der SPD hat mit Nachdruck verlangt, den Strafverfolgungsbehörden Instrumente an die Hand zu geben, um die nur schwer erkennbaren Finanztransaktionen der Organisierten Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Ohne Geldwäsche ist sie nicht lebensfähig. Die Bekämpfung der Geldwäsche gilt also der Existenzgrundlage der Organisierten Kriminalität. Ein nicht unerheblicher Teil der jährlich weltweit erzielten Milliardengewinne wird in die Bundesrepublik Deutschland transferiert, wo es den Tätern bislang leichtgemacht wird, ihre Gewinne zu waschen. Mit der Verwirklichung des EG-Binnenmarktes und dem Wegfall der Grenzkontrollen werden voraussichtlich die Aktivitäten international operierender Banden auch in der Bundesrepublik Deutschland weiter zunehmen. Dies gilt sowohl für von hier aus operierende Tätergruppen als auch für das Auftreten -- teilweise traditioneller -- ausländischer Täterorganisationen. Teilweise wird die Bundesrepublik Deutschland als Rückzugs- und Planungsgebiet ausländischer krimineller Organisationen, z. B. der italienischen Mafia und der chinesischen Triaden, benutzt. Die veränderte politische Situation in Osteuropa wird eine Verlagerung von Verbrechensaktivitäten in diesen Raum nach sich ziehen. Deutliche Anfänge sind bereits zu beobachten. Denn dort sind noch »Märkte« zu erobern. Der Aufbau neuer Operationsbasen in Europa bleibt für die Bundesrepublik Deutschland nicht ohne Folgen. So wurden in letzter Zeit vermehrt osteuropäische Frauen aus ihren Heimatländern zur Prostitutionsausübung in die Bundesrepublik Deutschland verschleppt. Diese Frauen werden oft durch den Einsatz von Drogen gefügig gemacht. Menschen werden in Containern -- nicht unähnlich den Zeiten der Sklaverei -- verfrachtet. Für den Menschenhandel durch Schlepperbanden, für das Verschieben entwendeter Kraftfahrzeuge und für den illegalen Handel mit Waffen ergeben sich neue Möglichkeiten und Transportwege. Zu beobachten ist ferner die verstärkte Herstellung preiswerter synthetischer Drogen, wodurch schwere gesundheitliche Schäden verursacht werden. Diese Drogen werden zunehmend in der Bundesrepublik Deutschland abgesetzt. Die geschilderte Entwicklung der Organisierten Kriminalität macht es erforderlich, nicht nur die Erfahrungen mit den bundesdeutschen Gesetzen -- insbesondere den Vorschriften des OrgKG -- zu beleuchten. Vielmehr setzt sich die Fraktion der SPD mit Nachdruck für die Schaffung einer europäischen Sicherheitsgemeinschaft ein, in welche die östlichen Nachbarstaaten einzubeziehen sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung: I. Entwicklung der Organisierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland 1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der »Organisierten Kriminalität«? Welche Deliktsgruppen zählt die Bundesregierung insbesondere zur Organisierten Kriminalität? 2. Stimmt die Bundesregierung den in der »Vorbemerkung« getroffenen Feststellungen zur Struktur und zum Lagebild der Organisierten Kriminalität zu? 3. Welche Entwicklungstendenzen erwartet die Bundesregierung im Bereich der Organisierten Kriminalität hinsichtlich der Quantität und Qualität der Deliktsbegehung? 4. Gibt es -- ggf. seit wann -- eine systematische Lagedarstellung der Organisierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland? Worauf beruht diese, und welche Informationen enthält sie? Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für bereits existierende Lagedarstellungen? Sollten neben polizeilichen Informationen auch die Erkenntnisse der Justiz aufgenommen werden? Sollte auch auf interntionaler -- insbesondere europäischer -- Ebene eine umfassende Bestandsaufnahme vorgesehen werden? 5. In wie vielen Fällen hat es seit 1985 (nach Jahren aufgeschlüsselt) Ermittlungsverfahren/Verurteilungen im Bereich der Organisierten Kriminalität gegeben? 6. Welche Möglichkeiten gibt es, bei einem Ermittlungs- /Strafverfahren einen Bezug zur Organisierten Kriminalität aufzudecken? Hat die Bundesregierung hierüber Forschungen durchgeführt oder veranlaßt? Wenn ja, welche? 7. Gibt es verläßliche Schätzungen zur Zahl der Verfahren mit Bezügen zur Organisierten Kriminalität? Steigt die Zahl dieser Verfahren? 8. Wo liegen die kriminellen Schwerpunkte der Organisierten Kriminalität? 9. Welche regionalen Schwerpunkte der Organisierten Kriminalität gibt es in der Bundesrepublik Deutschland? Gibt es insoweit einen Unterschied zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen? Gibt es auf dem Gebiet der neuen Bundesländer Anzeichen für eine verstärkte Ausbreitung der Organisierten Kriminalität, und wenn ja, welche? Gibt es Gründe (regionale oder strukturelle), weshalb das Gebiet der fünf neuen Bundesländer für Organisierte Kriminalität besonders attraktiv sein könnte? 10. Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland tatsächliche Anhaltspunkte -- ggf. welche -- für verstärkte Aktivitäten organisierter ausländischer, insbesondere süd- und osteuropäischer sowie asiatischer krimineller Organisationen? Wo liegen die deliktischen Schwerpunkte? Gibt es Anzeichen -- ggf. welche -- für die Herausbildung mafioser Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland? Wird die Bundesrepublik Deutschland in erster Linie als Ruhe- und Rückzugsraum oder eher als eigenständiger Aktionsraum der ausländischen Organisierten Kriminalität genutzt? Sind insbesondere zunehmend Fälle von Schutzgelderpressungen bekanntgeworden? 11. Bleibt das Gefährdungspotential ausländischer krimineller Organisationen in erster Linie auf Landsleute beschränkt, oder werden unmittelbar Bürgerinnen/Bürger der Bundesrepublik Deutschland bedroht? 12. Wie hoch ist der Anteil deutscher und ausländischer Straftäter im Bereich der Organisierten Kriminalität? Gibt es Unterschiede in den einzelnen Deliktsbereichen? Welche ausländischen Bevölkerungsgruppen sind im Bereich der Organisierten Kriminalität besonders stark repräsentiert? Handelt es sich bei den Tätern um homogene Gruppen, oder setzen sich die Täter oft aus Mitgliedern verschiedener Nationalitäten zusammen? 13. Wie hoch sind seit 1985 (nach Jahren aufgeschlüsselt) in der Bundesrepublik Deutschland die durch Organisierte Kriminalität jährlich verursachten materiellen Schäden? Wie hoch sind die jährlichen Gewinne? Gibt es -- außer Schätzungen -- zumindest in einzelnen Bundesländern genaueres Zahlenmaterial zu den Schäden und Gewinnen? 14. In welchem (eventuell geschätzten) Umfang werden durch Organisierte Kriminalität erzielte Gewinne aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland transferiert oder in der Bundesrepublik Deutschland in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt? In welche Wirtschaftszweige haben die Täter vorzugsweise investiert? Gibt es besondere Maßnahmen zur Erkennung und Erfassung von Scheinfirmen? In wie vielen Fällen konnten Gründungen oder die Nutzung von Scheinfirmen im Bereich der Organisierten Kriminalität festgestellt werden? Welche Rolle hat die Organisierte Kriminalität bei der sog. Vereinigungskriminalität gespielt? 15. Welche Schäden sind seit 1985 (möglichst nach Jahren aufgeschlüsselt) speziell durch Mißbräuche im bargeldlosen Zahlungsverkehr (u. a. Mißbrauch von Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten) verursacht worden? In welchem Umfang sind der Deutschen Bundespost/Deutschen Post AG Schäden durch Postsparbuchfälschungen entstanden? 16. Wie viele Kfz-Diebstähle wurden seit 1985 (möglichst nach Jahren aufgeschlüsselt) registriert? Wie hoch ist der entstandene Schaden? Gibt es Anhaltspunkte -- ggf. welche -- für den Umfang der Tatbegehung durch Autoschieberbanden? Wie viele gestohlene Kraftfahrzeuge konnten an den Grenzen zu den osteuropäischen Staaten sichergestellt werden? Wie viele gestohlene Kraftfahrzeuge wurden aus den osteuropäischen Staaten zurückgeführt? 17. Menschenhandel und Zwang zur Prostitution: In welcher Zahl sind seit 1985 (nach Jahren aufgeschlüsselt) Frauen durch Menschenhändler in die Bundesrepublik Deutschland verschleppt worden, um hier zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu werden? Wie viele der eingeschleppten Frauen waren noch minderjährig? Welche Delikte treten als typische Begleitkriminalität bei Menschenhandel und Zwang zur zur Prostitution auf? 18. Aus welchen Ländern stammen die verschleppten Frauen überwiegend? 19. Welche anderen Formen des Menschenhandels, an denen die Organisierte Kriminalität beteiligt ist, sind der Bundesregierung bekannt? 20. Gibt es eine Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern zur Bekämpfung der Menschenhändlerringe? 21. Welche Ermittlungserfolge wurden in diesem Bereich seit 1985 erzielt? 22. Wie hat sich seit 1990 die Zahl der illegal -- durch Schlepperorganisationen -- eingeschleusten Ausländer entwickelt? Welche Gewinne haben diese Schlepperorganisationen durch die unerlaubte Vermittlung von Arbeitskräften erzielt? In welcher Größenordnung (Mindest- oder Höchstbeträge) liegen die Beträge, die Schlepperorganisationen von einem eingeschleusten Ausländer kassieren? Welche Ermittlungserfolge hat es gegen Schlepperorganisationen seit 1990 gegeben? 23. Ist es in der Bundesrepublik Deutschland zu verstärkten Aktivitäten im Bereich des illegalen Waffenhandels gekommen? Läßt sich ein ggf. festzustellender Anstieg auf den Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien zurückführen? In wie vielen Fällen wurden seit 1990 Waffen und Rüstungsgüter registriert, Ermittlungsverfahren eingeleitet und Verurteilungen ausgesprochen? Um welche Waffen und Rüstungsgüter in welchem Wert handelt es sich hierbei, und in jeweils welche Länder wurden bzw. sollten die Waffen und Rüstungsgüter exportiert werden? Welche Täterstruktur weisen die illegalen Waffen- und Rüstungsexporteure auf, und in welchem Umfang und auf welche Weise sind Unternehmen/Firmen an diesen Aktivitäten beteiligt? 24. Inwieweit haben kurdische, jugoslawische oder andere Gruppen durch Rauschgifthandel Gewinne erzielt? Konnte festgestellt werden, daß mit diesen Gewinnen die jeweiligen Bürgerkriegsgruppen unterstützt, insbesondere Waffen gekauft wurden? Welche Hinweise liegen im einzelnen auf derartige Verbindungen vor? Konnten derartige Verbindungen auch nachgewiesen werden? 25. Gibt es Anzeichen -- ggf. welche --, daß die illegale Entsorgung von Sondermülle unter Verstoß gegen Umweltschutzbestimmungen (insbesondere § 326 StGB) zunehmend zum Betätigungsfeld der Organisierten Kriminalität wird? Wie sehen die Tathandlungen im einzelnen aus? Welche Länder sind die hauptsächlichen Zielorte des illegalen »Mülltourismus«? Was unternimmt die Bundesregierung -- abgesehen von Gesetzesinitiativen zur Änderung des materiellen Strafrechts - - hiergegen? In wie vielen Fällen wurden seit 1989 Ermittlungsverfahren wegen der illegalen Entsorgung von Sondermüll eingeleitet, und in wie vielen Fällen hat es seit 1989 Verurteilungen in diesem Bereich gegeben? Welche Täterstrukturen wiesen die Beschuldigten auf? In wie vielen Fällen waren Unternehmen an der Begehung dieser Straftaten beteiligt? Wie sind diese Unternehmen zu charakterisieren (Groß- oder Kleinbetriebe, juristische Personen, inländische oder ausländische Firmen)? Wurden Maßnahmen gegen beteiligte Unternehmen ergriffen, ggf. welche? 26. Welche Geldbeträge wurden jährlich seit 1985 (nach Jahren und Deliktsbereichen aufgeschlüsselt) im Bereich der Organisierten Kriminalität durch die Ermittlungsbehörden vorläufig sowie endgültig beschlagnahmt, und welche Geldbeträge wurden eingezogen? Gibt es seit Inkrafttreten des OrgKG einen Anstieg der beschlagnahmten Geldmengen? 27. Inwieweit ist von der neuen Möglichkeit der Vermögensbeschlagnahme nach § 443 StPO Gebrauch gemacht worden? 28. In wie vielen Fällen sind -- eventuell in ausgewählten Landgerichtsbezirken -- seit Inkrafttreten des OrgKG die Vorschriften des a) § 43 a StGB (Vermögensstrafe), b) § 73 d StGB (erweiterter Verfall), c) § 261 StGB (Geldwäsche) angewandt worden? 29. Wie hat sich seit 1985 -- insbesondere seit Inkrafttreten des OrgKG -- das Volumen der abgeschöpften Verbrechensgewinne entwickelt? 30. In wie vielen Fällen haben Banken seit Inkrafttreten des § 261 StGB zweifelhafte Geldtransaktionen der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, und zu welchen Ermittlungserfolgen ist es nach diesen Mitteilungen gekommen? II. Bekämpfung der Organisierten Kriminalität 31. Wie viele Polizeibeamte (des Bundes und der Länder) wurden seit 1985 als verdecktge Ermittler eingesetzt, und an wie vielen Einsätzen waren sie beteiligt? Welche Erkenntnisse liegen vor, daß der Einsatz verdeckter Ermittler in bestimmten Organisationen schwierig oder nicht möglich ist? In wie vielen Fällen und in welchen Deliktsbereichen sind seit 1985 durch den Einsatz verdeckter Ermittler Erfolge erzielt worden? In wie vielen Fällen kam es zu rechtskräftigen Verurteilungen welcher Delikte? Wie viele Polizeibeamte sind seit 1985 bei einem Einsatz als verdeckte Ermittler verschollen oder verletzt oder getötet worden? In wie vielen Fällen seit 1985 wurden bei der Polizei des Bundes und der Länder interne Untersuchungen wegen dienstlichen Fehlverhaltens oder des Verdachts von Straftaten von verdeckten Ermittlern geführt und mit welchem Ergebnis? Handelte es sich dabei um einsatzbezogene oder sonstige Straftaten? Wie oft seit 1985 wurden verdeckte Ermittler wegen des Verdachts von Straftaten angeklagt und verurteilt oder freigesprochen oder die Verfahren eingestellt? Wie oft konnten sich verdeckte Ermittler oder andere Polizeibeamte zur Aufklärungsarbeit in die Begehung von Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität einschalten? Wie oft traten verdeckte Ermittler als »agent provocateur« auf? Wie oft wurde dies Verurteilten strafmildernd zugute gehalten? Wie oft wurden Sperrerklärungen analog § 96 StPO bzw. § 100 b Abs. 3 StPO für Polizeibeamte oder V-Personen ausgesprochen? Welche zusätzlichen Kosten sind seit 1985 durch den Einsatz verdeckter Ermittler entstanden, und wie gliedern sie sich nach den einzelnen Bundesländern auf? 32. Wie viele Telefonüberwachungen nach § 100 a StPO wurden jährlich seit 1985 (möglichst nach Jahren aufgeschlüsselt) bundesweit von allen Polizeibehörden insgesamt (Bundes- und Länderpolizeien) durchgeführt? Wie häufig wurden Anträge auf Telefonüberwachung vom Gericht abgelehnt? Wie häufig erfolgte die Anordnung wegen Gefahr im Verzug? Wie häufig wurde eine Telefonüberwachung vom Gericht als rechtswidrig beurteilt? 33. Gibt es tatsächliche Anhaltspunkte dafür -- ggf. welche - -, daß die Telefonüberwachung in zunehmendem Maße unterlaufen wird, weil die Täter neue Kommunikationsmittel wie Telefax, Mobilfunk oder eine Datenübermittlung mittels Modem benutzen? Wie schätzt die Bundesregierung die technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Überwachung dieser neuen Kommunikationsmittel ein? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Überwachung auch im grenzüberschreitenden Fernmeldeverkehr zu ermöglichen? 34. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die bereits seit 1989 auf der Grundlage des Fernmeldeanlagengesetzes mögliche und politisch gebotene Verordnung erst im Jahre 1995 erlassen, durch die Betreiber von Mobilfunknetzen zur Gewährleistung der Überwachbarkeit ihrer Netze verpflichtet werden? Sind die nunmehr durchzuführenden Nachrüstungsmaßnahmen von den Netzbetreibern oder aus Steuergeldern zu be zahlen, letzteres ggf. in welcher Höhe vom Bund bzw. den Ländern? Ist es, nachdem inzwischen die Genehmigung zur Inbetriebnahme von Kommunikationsnetzen nur erteilt werden soll, wenn die gesetzlichen Überwachungsmöglichkeiten technisch gegeben sind, sichergestellt, daß die dafür entstehenden Investitionskosten auch ausschließlich von den Netzbetreibern getragen werden? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen oder sollten nach Auffassung der Bundesregierung (etwa im Rahmen des Fernmeldeanlagengesetzes) geschaffen werden, um die Netzbetreiber zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen anzuhalten? 35. Inwieweit konnten seit März 1992 (Inkrafttreten der §§ 59 ff. AWG) Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz durch Überwachungsmaßnahmen des Zollkriminalamtes verhindert oder aufgeklärt werden? Wie viele Überwachungsanordnungen hat es seitdem gegeben? 36. Inwieweit spielten seit September 1992 (Inkrafttreten des OrgKG) bei der Verhinderung, Ermittlung und Aufklärung von Straftaten die neuen Überwachungsmaßnahmen außerhalb von Wohnungen eine Rolle? Wie viele derartige Überwachungsmaßnahmen hat es seitdem gegeben? 37. In welchen europäischen Nachbarstaaten und unter welchen Voraussetzungen ist die optische und akustische Überwachung von Räumen -- ggf. differenziert nach der Art der Räume -- zur Verfolgung Organisierter Kriminalität zulässig, und welche Ermittlungserfolge wurden im Ausland -- insbesondere in den USA -- durch die elektronische Überwachung von Räumen erzielt? In welchem Verhältnis stehen in diesem Zusammenhang Einsatz und Erfolg derartiger Maßnahmen zu Einsatz und Erfolg sonstiger Ermittlungsmethoden oder Beweismittel? 38. Unter welchen Voraussetzungen ist die elektronische Überwachung von Räumen in den USA zugelassen, in welchem Umfang wird davon Gebrauch gemacht, und trifft es zu, daß es der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen nicht bedarf, wenn eine der überwachten Personen der entsprechenden Überwachung zustimmt? 39. In welchen Bundesländern und unter welchen Voraussetzungen gibt es für den Präventivbereich gesetzliche Regelungen, die den Einsatz elektronischer Mittel zur Datenerhebung aus Wohn- und Nebenräumen regeln? Wie sind dabei Rechtsschutz und Kontrolle geregelt? In wie vielen Fällen wurde in diesen Ländern seit Bestehen dieser gesetzlichen Vorschriften eine Datenerhebung aus Wohn- und Nebenräumen durchgeführt? Mit welchen Mitteln und im Hinblick auf welche Art der Gefahrenabwehr wurden diese Einsätze vorgenommen? In wie vielen Fällen verliefen diese Einsätze durch Gegenmaßnahmen (z. B. Störsender) erfolglos? In wie vielen Fällen waren Nichtstörer von diesen Maßnahmen betroffen? Was geschah mit den gewonnenen Informationen? In wie vielen Fällen konnten durch den Einsatz der technischen Mittel Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Personen abgewehrt oder verhindert werden? In wie vielen Fällen konnten die gewonnenen Erkenntnisse für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden? In wie vielen Fällen führten die im Präventivbereich erhobenen Daten zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und eventuellen Verurteilungen (aufgeschlüsselt nach Straftatbestand und Begehungsweise)? Könnten jährliche, gegenüber einem Ausschuß des Deutschen Bundestages zu erstattende Abhörberichte oder nach der Methode des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes durchzuführende Kontrollmaßnahmen dazu beitragen, daß in der Praxis von einer elektronischen Überwachung von Räumen und von der Telefonüberwachung nur zurückhaltend Gebrauch gemacht wird? 40. Gibt es Erfahrungsberichte zur Problematik des Zeugenschutzes und zu den im OrgKG bereits vorgesehenen neuen Zeugenschutzmaßnahmen? Hält die Bundesregierung -- über das OrgKG hinausgehend -- eine Verbesserung des Zeugenschutzes für erforderlich? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Verbesserung des Zeugenschutzes insbesondere in den Bereichen Personenstandsrecht (Tarnpapiere, Identitätsänderung), Ausländerrecht (Gefährdung eines Zeugen im Heimatland als Abschiebehinderungsgrund bzw. Grund zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung), Strafprozeßrecht (Verhinderung der Umgehung von § 68 Abs. 3 StPO durch Ausforschungsfragen), Zivilprozeßrecht (Übertragung des strafprozessualen Zeugenschutzes auf den Zivilprozeß), Strafvollzugsrecht (Einschränkung der Mitteilungspflichten, Schutz von verurteilten Zeugen in der JVA), Registerrecht (Einbringung von Sperrvermerken in behördlichen Registern)? Wie beurteilt die Bundesregierung das Erfordernis zum Erlaß eines eigenständigen Zeugenschutzgesetzes? Welche rechtsstaatlichen Bedenken sieht die Bundesregierung bei einer Erweiterung des Zeugenschutzes, und wie kann diesen nach Ansicht der Bundesregierung begegnet werden? 41. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, daß das Postnetz verstärkt zum Absatz von Hehlerware mißbraucht wird, und was wird hiergegen unternommen? Welche Erkenntnise gibt es darüber, daß private Zusteller verstärkt in den Absatz von Hehlerware einbezogen werden, und was wird hiergegen unternommen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung des postinternen Sicherheitssystems? Sind Fälle bekanntgeworden, in denen Angehörige oder Bekannte von Tatverdächtigen der Organisierten Kriminalität bei der Deutschen Bundespost/Deutschen Post AG beschäftigt wurden, so daß die Möglichkeit bestand, Informationen über postinterne Sicherheitsvorkehrungen zu erlangen? 42. Sollten in der Bundesrepublik Deutschland verstärkt polizeiliche Spezialeinheiten zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität aufgestellt werden? Welche weiteren Spezialdienststellen, z. B. innerbehördliche Korruptionsbekämpfungsstellen, werden durch das Auftreten der Organisierten Kriminalität erforderlich? Hält die Bundesregierung die vermehrte Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für erforderlich? 43. Zu welchen konkreten Erfolgen (Beispiele) haben die z. T. bereits vorhandenen Spezialeinheiten -- z. B. beim BKA -- bisher beigetragen? 44. Sollten nach ausländischem Vorbild (u. a. Belgien, Luxemburg, Niederlande) spezielle Observationseinheiten aufgestellt werden? 45. Ist es zutreffend, daß spezielle Bandensprachen und wenig verbreitete Dialekte die Dolmetscher oft vor kaum lösbare Probleme stellen? Hat dies häufig zur Folge, daß die Verteidigung eines Straftäters versucht, Dolmetscher in Gerichtsverfahren als unqualifiziert abzulehnen? Inwieweit werden Dolmetscher durch kriminelle Organisationen unter Druck gesetzt, und wie sieht dieser Druck ggf. konkret aus? Welche Maßnahmen zur Lösung des Dolmetscherproblems erwägt die Bundesregierung? Ist insbesondere die verstärkte Einstellung von Dolmetschern beim BKA vorgenommen worden oder geplant? 46. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die von Praxis und Wissenschaft gerügten Mängel des § 261 StGB und des Geldwäschegesetzes beseitigen? Welche Rechtsänderungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um insbesondere die faktische Anwendungsblockade des § 261 StGB zu beseitigen, die durch den sog. doppelten Anfangsverdacht bewirkt wird? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung zahlreiche Delikte, die für die Organisierte Kriminalität besondere Bedeutung haben, nicht in den Vortatenkatalog des § 261 StGB aufgenommen (z. B. Straftaten, auf welche die Vermögensstrafe anwendbar ist, qualifizierte Fälle der Hehlerei, Wirtschaftsdelikte, §§ 264 a, 265, 265 b, 266 a, 266 b StGB)? Welche Gesichtspunkte sprechen gegen die Aufnahme der schweren Steuerhinterziehung in den Vortatenkatalog des § 261 StGB? Auf welche Weise wird die Bundesregierung die für den Vorwurf leichtfertiger Tatbegehung (§ 261 Abs. 5 StGB) geltenden Sorgfaltspflichten präzise festlegen? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung davon abgesehen, die Unkenntnis im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB schon bei der Fahrlässigkeit unter Strafe zu stellen? Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um durch die Einbeziehung der Zweigstellen deutscher Unternehmen im Ausland in das System der Anzeige- und Mitteilungspflichten des Geldwäschegesetzes einen gleichmäßig hohen Sicherheitsstandard zu erreichen und Möglichkeiten der Gesetzesumgehung zu beseitigen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die in § 10 des Geldwäschegesetzes enthaltenen Beschränkungen für die Heranziehung und Verwendung der nach § 9 des Geldwäschegesetzes gefertigten Unterlagen zu beseitigen, die sich insgesamt als großes Hindernis für die umfassende Verfolgung der Organisierten Kriminalität erwiesen haben? Auf welche Weise wird die Bundesregierung gewährleisten, daß die nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Personen und Unternehmen eine Ersatzpflicht tragen, soweit durch Fehlverhalten (z. B. Unterlassung der Anzeige bei Verdachtsfällen) Vermögensausfälle entstehen? 47. Haben sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Regelungen des OrgKG und des Verbrechensbekämpfungsgesetzes zu Ermittlungsmaßnahmen wie der Rasterfahndung, der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, der Überwachung durch technische Mittel, der längerfristigen Observation und zum Einsatz verdeckter Ermittler bewährt und zu meßbaren Ermittlungserfolgen geführt? Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei den Regelungen des OrgKG? 48. Will die Bundesregierung -- ggf. wie -- die Kompetenzen des BKA bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erweitern? 49. Welche gesetzlichen Neuregelungen erachtet die Bundesregierung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität für erforderlich? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erweiterung der Eingriffsbefugnisse (z. B. Zurückdrängung von Richtervorbehalten, Einsatz technischer Mittel auch innerhalb von Wohnungen, Befugnis zur Begehung milieubedingter Straftaten durch verdeckte Ermittler, Einführung einer Kronzeugenregelung für den gesamten Bereich der Organisierten Kriminalität, Umkehr der Beweislast bei Gewinnabschöpfung), und wie will sie rechtsstaatlichen Bedenken gegen derartige Erweiterungen begegnen? 50. Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung auf eine wirksame Bekämpfung der Kfz-Diebstähle hinwirken (vgl. Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/4023 vom 17. Dezember 1992)? III. Europäische und internationale Zusammenarbeit 51. Wie weit ist die Einrichtung eines europäischen Polizeiamtes zur Verfolgung und Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen internationaler Kriminalität (Europol) fortgeschritten? Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Einrichtung von Europol zu forcieren? In welcher Weise hat die Bundesregierung den Interessen und Forderungen der Länder gemäß Bundesratsbeschluß vom 16. Dezember 1994 (Drucksache 909/94) Rechnung getragen, den unmittelbaren Zugriff der Landeskriminalämter auf das Informationssystem von Europol zu gewährleisten, die unmittelbare Kommunikation der Landeskriminalämter mit den Verbindungsbeamten bei Europol sicherzustellen und die datenschutzrechtlichen Belange der Länder zu berücksichtigen? 52. Inwieweit sind die Bemühungen fortgeschritten, die Grundsätze einer europäischen Kriminalpolitik in einem europäischen Sicherheitsprogramm -- vergleichbar mit dem Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland von 1974 -- festzulegen? 53. Welche Fortschritte hat es aufgrund des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 bei der Umsetzung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen zur Gewährleistung einer europäischen Inneren Sicherheit gegeben? Inwieweit ist es insbesondere zu Verbesserungen im Bereich der Rechtshilfe gekommen? 54. Gibt es erste Ergebnisse a) nach der Einrichtung eines Europäischen Informationssystems zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Justiz- und Polizeibehörden (sog. Schengener Informationssystem) und b) der Arbeiten an einem europäischen Datenschutzabkommen? 55. Ist im Verhältnis aller europäischer Nachbarstaaten untereinander sichergestellt, daß Polizeibeamte in Eilfällen zur Verfolgung eines Täters das Recht zum Grenzübertritt haben (sog. Recht zur Nacheile)? Welche Regelungen gibt es insoweit zur Observation und zum Festnahmerecht? Welche Notwendigkeit für Verbesserungen sieht die Bundesregierung, und wie will sie diese verwirklichen? Gibt es spezielle Regelungen für den Bereich der Organisierten Kriminalität? 56. Durch welche weiteren Maßnahmen ist der Verlust von Fahndungsmöglichkeiten wegen Wegfalls der Grenzkontrollen im EG-Binnenmarkt ausgeglichen worden? Insbesondere: Welche Expertengruppen wurden eingesetzt, und zu welchen Ermittlungserfolgen führte die Arbeit dieser Gruppen? Was wurde zum verstärkten Schutz der EG-Außengrenze unternommen? 57. Inwieweit dienen die Länder Osteuropas zunehmend als Operationsbasen für kriminelle Organisationen, und welche Folgen hat dies für die Bundesrepublik Deutschland? Welche Maßnahmen internationaler Zusammenarbeit hat es mit den osteuropäischen Staaten gegeben? 58. Wie viele Fälle (Ermittlungsverfahren/Verurteilungen) von illegalem Handel mit radioaktiven Stoffen sind der Bundesregierung bekannt? Welche Nationalitäten beteiligen sich vornehmlich an diesem Handel? Werden besondere Maßnahmen -- ggf. in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern -- zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform durchgeführt bzw. geplant? Gibt es bei den bisher festgestellten Fällen einen OK- Hintergrund? 59. Weisen die osteuropäischen Staaten Besonderheiten im Bereich der internationalen Betäubungsmittelkriminalität auf? Welche besonderen Maßnahmen -- ggf. in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern -- werden zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform durchgeführt bzw. geplant? 60. Welche besonderen Maßnahmen der Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten werden insbesondere zur Bekämpfung der Kfz-Verschiebung und des Zigarettenschmuggels durchgeführt bzw. geplant? 61. Liegen Erkenntnisse darüber vor, daß zunehmend russische und polnische Beamte von Autoschieber- oder Zigarettenschmugglerbanden bestochen werden? 62. Trifft es zu, daß die Zusammenarbeit über Interpol oft problematisch ist, weil es gelegentlich Geheimhaltungsprobleme gibt und die Ermittlungen gegen Staatsangehörige des ersuchten Landes in einzelnen Staaten nur schleppend vorankommen? 63. Die Internationale Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Drogengeldwäsche, die Financial Action Task Force (FATF), hat verschiedene Berichte abgefaßt und Empfehlungen ausgesprochen (vgl. BMF-Finanznachrichten 33/91, S. 3) Inwieweit wurde diesen Empfehlungen entsprochen, und welche Erfolge wurden dabei erzielt? Welche Schritte wurden gegen Länder eingeleitet, die eine internationale Zusammenarbeit verweigern? Welche europäischen Regelungen existieren zur Regelung dieses Problemkreises? Gibt es bisher noch nicht umgesetztes Gemeinschaftsrecht, wenn ja, warum unterblieb eine Umsetzung? Welche Instrumentarien existieren zur Überwachung des Umlaufs von Chemikalien und chemisch-technischer Geräte in der Bundesrepublik Deutschland? 64. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung -- evtl. im Zusammenwirken mit anderen Staaten -- entfaltet, um den Abbau von Rohstoffen und den Export von Chemikalien zur Herstellung von Drogen in den Erzeugerländern zurückzudrängen? 65. Mit welchen Ländern hat die Bundesregierung bisher Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Rauschgiftkriminalität abgeschlossen? Welche konkreten Maßnahmen sehen diese Abkommen vor, und inwieweit und mit welchen Erfahrungen (aufgeschlüsselt nach einzelnen Ländern) wurden sie bisher umgesetzt? Mit welchen Ländern ist der Abschluß derartiger Abkommen vorgesehen? IV. Rauschgiftbereich (vgl. grundlegend Große Anfrage der Fraktion der SPD, Drucksache 12/2803, zum Rauschgiftbekämpfungsplan) 66. Wie hat sich seit 1985 (nach Jahren aufgeschlüsselt) die Menge sichergestellten Rauschgifts, differenziert nach der Art des Rauschgifts, entwickelt? 67. Wie hat sich seit 1989 die Zahl der Drogenabhängigen/Drogentoten in den neuen Bundesländern, differenziert nach der Art des Rauschgifts, entwickelt? Wie bewertet die Bundesregierung die teils steigende, teils fallende Zahl der Drogentoten im Gesamtzusammenhang der Entwicklung der Zahl der Drogenabhängigen, des Wirkstoffgehaltes der Drogen und der jeweiligen drogenpolitischen Rahmenbedingungen (Repression, Prävention, Substitution, Therapie, Nachsorge)? Sind Bemühungen von kriminellen Organisationen erkennbar, die neuen Bundesländer für den Rauschgiftmarkt zu erschließen? 68. Wie hoch ist der Anteil von Beschaffungskriminalität am Gesamtaufkommen der Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland? 69. Welche Schäden wurden seit 1985 (nach Jahren aufgeschlüsselt) durch die sog. Beschaffungskriminalität verursacht? Gibt es insoweit zumindest seriöse Schätzungen? 70. Welche Mittel beabsichtigt die Bundesregierung zur Zurückdrängung von Beschaffungskriminalität einzusetzen? Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Substitutionsprogrammen? 71. Hält die Bundesregierung eine Entlastung der Strafverfolgungsorgane bei der Verfolgung von Drogenkonsumenten und Kleindealern, evtl. durch Erweiterung des Opportunitätsprinzips, für ein geeignetes Mittel, um Ressourcen für die Verfolgung der Hintermänner und Hauptverantwortlichen der Organisierten Kriminalität freizusetzen? 72. Welche Aufgaben und welche Rechtsstellung haben die Rauschgiftverbindungsbeamten? Gibt es regionale Prioritäten für geplante Einsätze? Werden deutsche Rauschgiftverbindungsbeamte auch in die osteuropäischen Nachbarstaaten entsandt, ggf. mit welchen Ergebnissen? 73. Welche Fortschritte gibt es bei der vom EU-Ministerrat einmütig beschlossenen Einrichtung einer europäischen Drogenbeobachtungsstelle? Bonn, den 30. Juni 1995 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Günter Graf (Friesoythe) Dr. Herta Däubler-Gmelin Fritz Rudolf Körper Hermann Bachmaier Dr. Ulrich Böhme (Unna) Anni Brandt-Elsweier Hans Büttner (Ingolstadt) Peter Enders Norbert Gansel Angelika Graf (Rosenheim) Hans-Joachim Hacker Alfred Hartenbach Dr. Ingomar Hauchler Frank Hofmann (Volkach) Lothar Ibrügger Jann-Peter Janssen Hans-Peter Kemper Marianne Klappert Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow Thomas Krüger Horst Kubatschka Klaus Lennartz Dieter Maaß (Herne) Dorle Marx Adolf Ostertag Dr. Willfried Penner Dr. Eckhart Pick Rudolf Purps Margot von Renesse Bernd Reuter Dieter Schanz Siegfried Scheffler Otto Schily Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Gisela Schröter Richard Schuhmann (Delitsch) Dr. Angelica Schwall-Düren Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Erika Simm Johannes Singer Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Uta Titze-Stecher Siegfried Vergin Ute Vogt (Pforzheim) Jochen Welt Dieter Wiefelspütz Uta Zapf Rudolf Scharping und Fraktion 03.07.1995 nnnn