Deutscher Bundestag: Drucksache 13/260 vom 19.01.1995 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), Matthias Berninger, Franziska Eichstädt-Bohlig, Dr. Ursula Eid-Simon, Ulrike Höfken-Deipenbrock, Dr. Angelika Köster- Loßack, Steffi Lemke, Vera Lengsfeld, Dr. Jürgen Rochlitz, Albert Schmidt (Hitzhofen), Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Ursula Schönberger, Rainder Steenblock, Ludger Volmer, Helmut Wilhelm (Amberg), Margareta Wolf-Mayer, Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Schlußbericht der Enquete-Kommission »Schutz der Erdatmosphäre« zu dem Thema Mehr Zukunft für die Erde -- Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz -- Drucksache 12/8600 -- Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Auf der ersten Vertragsstaaten-Konferenz (COP1) zur Klimarahmen-Konvention vom 28. März bis 7. April 1995 in Berlin droht für die Bundesrepublik Deutschland eine gewaltige Blamage. Noch 1992 auf der Konferenz von Rio hatte Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl erklärt, daß Deutschland im Klimaschutz vorangehen und dafür als erstes Industrieland die nationalen Kohlendioxid-Emissionen um 25 bis 30 % senken wolle. In dieser Geburtsstunde der Legende vom »ökologischen Musterknaben Bundesrepublik« lud der Bundeskanzler die Unterzeichner-Staaten der Klima-Rahmenkonvention auch gleich noch zur ersten Überprüfungskonferenz nach Berlin ein. Auf diesem Berliner Klimagipfel wird die Bundesregierung der internationalen Staatengemeinschaft aber nicht viel mehr zu bieten haben als die Gelegenheit, exemplarisch das Versagen einer hochentwickelten Industrienation bei der Erfüllung ihres CO2-Reduktionszieles und das Ausbleiben eines an Nachhaltigkeit orientierten Wirtschaftskonzeptes zu studieren. Denn allzu offensichtlich ist, daß den großen Worten des Bundeskanzlers auf der Konferenz von Rio zu Hause keine Taten folgten. Zurück geht dies noch in das Rio-Jahr 1992. Damals versprach die Bundesregierung mit dem zunehmenden Wirksamwerden ihrer verfehlten Wirtschaftspolitik den großen Wirtschaftsverbänden ein Moratorium in der Umwelt- und Klima- Politik -- und hat dieses Versprechen bis heute gehalten. Seit dieser Zeit ist deshalb ein völliger Stillstand bei der Umsetzung und Fortentwicklung des nationalen Klimaschutzprogrammes zu verzeichnen. Es ist deshalb auch zu erwarten, daß die Bundesregierung schon sehr bald öffentlich den Offenbarungseid leisten muß, daß sich bei Fortsetzung ihrer Politik das selbstgesteckte Klimaschutz-Ziel nicht erreichen läßt. 2. Entsprechend schlecht sind das Renommee und die Durchsetzungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland in den internationalen Klimaverhandlungen. Der Klimaprozeß erfordert jedoch jetzt entschiedenes Handeln, wenn das eigentliche Ziel der Klimakonvention erreicht werden soll, »die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird« (Artikel 2). Das bedeutet jedoch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), die durch die jahrelangen Forschungen der Enquete-Kommission »Schutz der Erdatmosphäre« mehrfach bestätigt wurden, daß die Kohlendioxidemissionen der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2005 um 20 %, bis zum Jahr 2020 um 50 % und bis zum Jahr 2050 um 80 % gegenüber dem Stand von 1987 gesenkt werden müssen. 3. Ein substantieller Fortschritt im internationalen Klimaschutz-Prozeß wäre deshalb nur erreichbar, wenn auf dem Berliner Klimagipfel Ende März/Anfang April ein Protokoll verabschiedet würde, das den vorgegebenen Rahmen der Rio- Vereinbarungen mit konkreten Vorgaben füllt. Dazu zählen insbesondere konkrete CO2-Reduktionsziele, Maßnahmen zu ihrer Erreichung und arbeitsfähige Finanzierungs-Mechanismen. Trotz der hohen internationalen Erwartungen hat es die Bundesregierung jedoch versäumt, für den Berliner Klimagipfel einen eigenen Protokollentwurf beim Interims-Sekretariat für die Klimarahmen-Konvention einzureichen. Sie begnügte sich mit einem »Elemente-Papier« als Ergänzung zu dem von den Kleinen- Insel-Staaten (AOSIS) eingebrachten Protokollentwurf. Während die AOSIS-Staaten bis zum Jahr 2005 jedoch ganz konkret eine CO2-Reduktion von 20 % in den Annex I-Staaten fordern, begnügt sich die Bundesregierung mit der Forderung nach einer Stabilisierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 (auf der Basis 1990), was dem bereits verabschiedeten Klimakonventions- Text entspricht. Für die Zeit nach dem Jahr 2000 fordert sie nur noch unverbindlich »weitere anspruchsvolle Reduzierungs- Schritte«, eine Formulierung, die für internationale Verhandlungen völlig unbrauchbar ist. 4. Die Bundesregierung favorisiert darüber hinaus -- im Gegensatz zu den meisten Entwicklungsländern -- das Konzept der,gemeinsamen Umsetzung` (Joint Implementation). Dabei droht jedoch aus den Augen zu geraten, daß es die Industrieländer des Nordens sind, die durch ihre Produktions- und Konsumweise für die globale ökologische Krise die Hauptverantwortung tragen. Hier lebt nur ein Fünftel der Weltbevölkerung, auf das aber drei Viertel des internationalen Rohstoff- und Energieverbrauches entfallen. Im Zentrum einer internationalen Klimaschutzstrategie muß deshalb eine globale Ursachenbekämpfung stehen, bei der die Hauptverursacher nicht nur die Hauptlasten tragen, sondern entsprechend ihrer Verantwortung auch die schnellsten und umfassendsten Reduzierungsleistungen im eigenen Land erbringen. Investitionen und Technologietransfer in die sogenannten Entwicklungsländer, die dort zu einer Emissionsreduktion führen, sind eine wichtige Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit. Dazu sind die Industrieländer auf der Konferenz von Rio eine eindeutige Verpflichtung eingegangen. Sie mit ihrer eigenen Emissionsreduzierung zu verrechnen bedeutet jedoch, einen klimapolitischen »Ablaßhandel« mit entwicklungspolitischen Leistungen betreiben zu wollen. Entwicklungspolitische Leistungen dürfen nicht dazu führen, daß die Geberländer ihre klimapolitische Verantwortung auf die Entwicklungsländer abwälzen. Gleichzeitig ist abzusehen, daß Technologietransfer, Aufforstungsmaßnahmen und andere in diese Richtung weisende entwicklungspolitische Maßnahmen zu einer faktischen Reduzierung der allgemeinen entwicklungspolitischen Leistungen führen. Kompensationen für Emissionen in den Industriestaaten, etwa in Form von Aufforstungsmaßnahmen, sind weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll und deshalb abzulehnen. Zwar können in den Entwicklungsländern gegenwärtig mit wenig Geld und veralteten Technologien große Mengen CO2 reduziert werden. In Zukunft befürchten diese Staaten aber wohl zurecht, daß auch sie internationalen Reduktionsverpflichtungen nachkommen müssen. Die preisgünstigen Technologien sind dann aber bereits eingesetzt. Die von der Bundesregierung favorisierte Form der Joint Implementation, der die Annahme zugrunde liegt, daß entwicklungspolitische Maßnahmen und der Technologietransfer mit der eigenen Emissionsreduzierung verrechnet werden können, eröffnet jedoch vornehmlich den Industrieländern die Türen für eine gewinnbringende Entsorgung ihrer Alttechnologien. Dabei wird gleichzeitig der Rückstand der Entwicklungsländer weiter zementiert. Entwicklungspolitische Leistungen dürfen nicht zur verkappten Exportförderung und als Feigenblatt für mangelnden Klimaschutz im eigenen Land mißbraucht werden. Der Deutsche Bundestag lehnt deshalb das Instrument der ,gemeinsamen Umsetzung` in der von der Bundesregierung unterstützten Form als entwicklungs- und klimapolitisches Instrument ab. 5. Auch wenn mit dem Protokollentwurf der AOSIS-Staaten eine Grundlage für die notwendige Fortentwicklung der Klimarahmen- Konvention vorliegt, stehen die Aussichten für den Berliner Klimagipfel nicht besonders gut. Daran trägt die Bundesregierung in einem größeren Ausmaß Verantwortung, als sie dies selbst wahrhaben möchte. Denn während sie auf internationaler Ebene immer noch die Rolle eines Vorreiters für sich in Anspruch nimmt, wird auch im Ausland immer deutlicher gesehen, daß sie ihrer in Rio 1992 eingegangenen Verpflichtung nicht nachkommt, »eine nationale Politik zur Abschwächung der Klimaänderungen zu ergreifen, mit der die anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen begrenzt und Treibhausgassenken und -speicher geschützt und erweitert werden« (Artikel 4.2 der Klimakonvention). Dies zeigen eine Reihe von Tatsachen: -- Bis heute existiert kein in sich schlüssiges Klimaschutz- Programm mit umsetzbaren Maßnahmen und einer gesicherten Finanzierung, das dem selbstgesetzten Ziel auch nur annähernd gerecht wird; die im aktuell vorgelegten ,Nationalbericht der Bundesregierung` zum Klimaschutz angekündigten Maßnahmen zur CO2-Reduktion sind entweder noch gar nicht beschlossen, ihr Beitrag verschwindend gering oder gar nicht erfaßbar; -- bis heute fehlen jegliche Prognosen über die weitere Entwicklung der bundesdeutschen Treibhausgas-Emissionen. Selbst die Vorarbeiten, entsprechende Daten zu erheben, werden nicht geleistet; -- auch vier Jahre nach den CO2-Reduktionsbeschlüssen wird der Klimaschutz von der Bundesregierung nicht als Querschnitts-Aufgabe, sondern immer noch als untergeordneter Auftrag für die Einzel-Ressorts behandelt; -- von der Bundesregierung werden insbesondere in der Wirtschafts-, Energie- und Verkehrspolitik Fakten geschaffen, die mit dem zukünftigen Wirtschaftsaufschwung wieder steigende Emissionen erwarten lassen; -- die bislang erzielten sogenannten »Erfolge beim Klimaschutz« sind ausschließlich auf das historische Ereignis der Wiedervereinigung und die (ungewollte!) Deindustrialisierung in Ostdeutschland zurückzuführen. Sie werden deshalb international zurecht als ,Wall-Fall-Profits` bezeichnet. Während die CO2-Emissionen analog zu den meisten ehemaligen Ostblock-Staaten in den neuen Bundesländern seit 1987 um 47,3 % gesunken sind, stiegen sie in den alten Bundesländern sogar um 2,1 % an; -- zudem erwiesen sich alle Ankündigungen der Bundesregierung, während ihrer EU-Präsidentschaft die europaweite Einführung einer CO2-/Energie-Steuer voranzutreiben, wieder einmal als die gewohnte Ausrede für Untätig- keit im eigenen Land. Obwohl bekannt ist, daß ohne die Steuer in der EU bis zum Jahr 2000 mit einem Anstieg der CO2- Emissionen um 4 bis 12 % zu rechnen ist, wurden auf diesem Feld bis heute keinerlei Fortschritte erzielt. 6. Es muß deshalb festgestellt werden, daß in keinem Land der Welt die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Klimaschutzpolitik so weit auseinanderklafft, wie in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist völlig offensichtlich, daß auf dem Gebiet des Klimaschutzes auf Bundesebene seit 1989 keinerlei substantielle Fortschritte erzielt worden sind. Dabei wird auch immer deutlicher, daß vor allem die Ministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr die Reduktionsziele der Bundesregierung für Treibhausgase (minus 25--30 % CO2 und minus 50 % alle sonstigen bis zum Jahr 2005) nicht mittragen und auch alle Maßnahmen zu dessen Verwirklichung boykottieren: -- Energiepolitik: Während es einerseits an Unterstützung für Maßnahmen des Energiesparens, der rationellen Energienutzung sowie der Markteinführung der erneuerbaren Energien mangelt, werden andererseits durch das ,Energie- Artikelgesetz` solche Festmengen zu verstromender Stein- und Braunkohle festgelegt, die auch nach Feststellung der Enquete- Kommission »Schutz der Erdatmosphäre« mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung nicht zu vereinbaren sind. Nicht nur die Energiekonsensgespräche des Jahres 1993 sind am Credo der Bundesregierung gescheitert, »ohne Kernenergie geht es nicht«. Dies droht auch für alle zukünftigen Gespräche. Wertvolle Zeit wird dadurch verschenkt. Die verstärkte Markteinführung erneuerbarer Energien wurde 1994 mit gerade einmal 10 Mio. DM gefördert. Die wenigen Programme der Bundesregierung zur Erhöhung der Energie- Effizienz, beispielsweise zur Fernwärme-Sanierung oder zur energiesparenden Altbau-Sanierung, sind derzeit fast vollständig auf die neuen Bundesländer beschränkt und finanziell absolut ungenügend ausgestattet. Nur in einem Bereich der Energietechnik kann die Bundesregierung auf hohe Förderungsbeiträge verweisen: Die Atomkraft ist bislang mit 29 Mrd. DM unterstützt worden. -- Landwirtschaftspolitik: Auch in der Landwirtschaft wird ein ökologischer Richtungswechsel verhindert. Die zunehmende Industrialisierung von Pflanzenbau und Tierhaltung als Ergebnis der von der Bundesregierung unterstützten EU- Agrarpolitik hat dazu geführt, daß die Landwirtschaft mittlerweile für 15 % der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich ist. Von besonderer Bedeutung sind dabei neben dem Kohlendioxid die Lachgas (N2O)-Emissionen aus der Verwendung mineralischer Stickstoffdünger und die Methan (CH4)-Emissionen aus der Massentierhaltung. Die Enquete- Kommission »Schutz der Erdatmosphäre« stellt in ihrem Bericht daher auch zurecht fest, daß »der ökologische Landbau dem Ziel einer nachhaltigen Landbewirtschaftung am nächsten kommt«. Die Bundesregierung ignoriert die Ergebnisse dieses Berichts jedoch mit Beharrlichkeit. Obwohl längst bekannt ist, daß alternative Anbaumethoden und eine verringerte Fleischproduktion kurzfristig zur Halbierung der Treibhausgase führen würde, wird dem ökologischen Landbau noch immer eine breite Förderung verwehrt. -- Verkehrspolitik: Die jahrzehntelange Subventionierung des Autoverkehrs, die fast ausschließliche Förderung von Verkehrssystemen, die nur Zentren miteinander verbinden, ländliche Regionen abkoppeln und der Politik des »Schneller -- immer -- schneller« dienen (Transrapid) haben in der Bundesrepublik Deutschland den Verkehr zu einer Klimagefährdung ersten Grades gemacht. Als besonders verhängnisvoll hat sich dabei die Förderung der ,Just-in-time- Produktion` erwiesen, die zu enormen Wachstumsraten im Straßengüter-Fernverkehr geführt hat. Die jahrzehntelange Vernachlässigung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs hat besonders in ländlichen Regionen zudem fast schon zu einem Autobenutzungszwang geführt. Mit dem ersten gesamtdeutschen Verkehrswegeplan (BVWP) der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2010 11 500 km neue Fernstraßen entstehen oder ausgebaut werden. Der PKW-Verkehr würde, den Grundannahmen des BVWP zufolge, dadurch um 30 % und der LKW-Verkehr um 95 % zunehmen. Gleichzeitig wird von einem Anstieg des innerdeutschen Flugverkehrs um sogar 142 % ausgegangen. Damit würde auch der CO2-Ausstoß um mindestens 15 % zu-, statt wie von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehen um 2 % abnehmen. Gleichzeitig verlangsamen sich bei den ,Verkehrsprojekten Deutsche Einheit` ausgerechnet die Aus- und Neubauvorhaben der Eisenbahn, womit auch in den neuen Bundesländern die Weichen für eine völlig verfehlte Verkehrsentwicklung gestellt werden. Ohne eine radikale Verkehrswende, die die Verkehrsvermeidung als oberstes Ziel hat, ist das von der Bundesregierung gesetzte Ziel der CO2-Reduktion nicht zu erreichen. 7. Ausweislich der Koalitionsvereinbarung und der Regierungserklärung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl droht auch in den kommenden Jahren die Fortsetzung einer Politik, die den Erfordernissen einer an Nachhaltigkeit orientierten Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen. Um aber auch künftigen Generationen in Nord und Süd eine lebenswerte Umwelt zu erhalten und den Staaten der sog. Dritten Welt Spielraum für eigene Entwicklung zu lassen, bedarf es jedoch eines entschiedenen Umsteuerns in beinahe allen Bereichen unserer Industriegesellschaft. Dafür müssen endlich konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise ergriffen werden. Dazu gehören in erster Linie eine ökologisch und sozial ausgerichtete Wirtschafts-, Energie- und Verkehrspolitik. Es geht dabei darum, um es in die Worte des amerikanischen Vizepräsidenten Al Gore zu fassen, die Rettung der Umwelt zum zentralen Organisationsprinzip unserer Zivilisation zu machen. Die Bundesregierung versucht es dagegen über Jahre hinweg bei gleichbleibendem Mißerfolg mit zögerlichen Nachbesserungen, marginalen Korrekturen laufender Programme, begrenzten Verbesserungen von Gesetzen und Verordnungen und Lippenbekenntnissen anstelle wirklicher Veränderungen. Höchste Priorität muß deshalb eine ökologische Steuerreform haben: Denn solange die Belastung der Erdatmosphäre zu Null- und Billigpreisen stattfinden kann, wird dies nach der Logik der Marktwirtschaft auch weiter fortgeführt werden. Und genau so lange haben auch umweltschonende Technologien keine Chance, in die erfahrungsgemäß nur dann investiert wird, wenn damit entweder Kosten vermieden oder gesenkt werden können. Die Bundesregierung muß deshalb die fiskalische Belastung der Schadstoffemissionen, des Energie- und Rohstoffverbrauches in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen. Denn nur so läßt sich der notwendige Strukturwandel hin zu verringertem Energieverbrauch und zu reduzierten Emissionen von treibhausrelevanten Gasen vollziehen. Der überfällige Paradigmenwechsel hin zum nachhaltigen, umweltverträglichen Wirtschaften ist nicht kostenlos zu haben. Er muß aber verwirklicht werden, wenn zu einer Form des Fortschritts gefunden werden soll, die die Bedürfnisse der Gegenwart deckt, ohne zukünftigen Generationen die Grundlage für deren Bedürfnisbefriedigung zu nehmen. Weichenstellungen in der Klimapolitik haben im guten wie im schlechten Sinne entscheidende Folgen für das Wohlergehen aller. Die Generationen, die die Auswirkungen der klimapolitischen Richtungsentscheidungen vom Berliner Klimagipfel tragen müssen, sind nicht nur ,kommende` Generationen, sie leben schon. Bereits die Kinder und Jugendlichen von heute werden noch zu ihren Lebzeiten unter Fehlentscheidungen oder unterlassenen Taten im Klimaschutz zu leiden haben. Klimapolitik gestaltet damit den Generationenvertrag maßgeblich mit. An den klimapolitischen Maßnahmen der Bundesregierung wird sich ablesen lassen, wie ernst sie die Zukunftsperspektiven junger Menschen nimmt. Fast die Hälfte der Zeit bis zum »Nahziel 2005« ist seit 1987 bereits verstrichen -- jetzt gilt es, die kommenden zehn Jahre zu einem energischen Umsteuern in Richtung Klimaschutz zu nut- zen. Zehn Jahre sind für einen grundlegenden Wandel in einer Industriegesellschaft nicht viel Zeit. Doch wenn der politische Wille vorhanden ist, nicht nur Schönheitsreparaturen vorzunehmen, sondern grundsätzliche Reformen einzuleiten, ist das Ziel noch erreichbar. II. Der Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, umgehend auf den folgenden Gebieten tätig zu werden: A. International 1. Die Bundesregierung unterschreibt den vorliegenden Protokollentwurf der AOSIS-Staaten, der bis zum Jahr 2005 eine 20 %ige CO2-Reduzierung durch die Industriestaaten vorsieht. Sie setzt sich darüber hinaus in allen künftigen bi- und multilateralen Verhandlungen dafür ein, daß auch die anderen Unterzeichnerstaaten der Klimarahmen-Konvention diesen Protokollentwurf unterstützen. 2. Die Bundesregierung setzt sich in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene für Maßnahmen ein, die die Ziele der Klimarahmen-Konvention unterstützen. Die Förderung von Projekten des Umweltschutzes erklärt sie zu den Schwerpunkten der Zusammenarbeit. 3. Die Mittelvergabe der internationalen Entwicklungsbanken muß an den Zielen der Klimarahmen-Konvention ausgerichtet werden. Die internationalen Entwicklungsbanken werden aufgefordert, konkrete und nachprüfbare Zielvorgaben zu entwickeln, um Investitionen in Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen zu einem Schwerpunkt ihrer Energieförderungspolitik werden zu lassen. Gleiches gilt für den verstärkten Einsatz von umwelt- und sozialverträglich genutzten regenerativen Energieformen (Sonne, Wind und Kleinwasserkraft). 4. Die Globale Umweltfaszilität (GEF) muß zu einem wirkungsvollen Instrument für nachhaltige Entwicklungsstrategien aufgebaut werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß die Vertragsstaaten jedes Jahr die GEF erneut auf ihre Eignung zur Umsetzung der Klimarahmen- Konvention prüft. Der Schwerpunkt der GEF muß in der Implementierung von allseits akzeptierten Pilotprojekten zum Ressourcenschutz liegen. Die volle Partizipation der Beteiligten und der lokalen Bevölkerung während des gesamten Prozesses der Projektfindung und der -durchführung muß sichergestellt werden. 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Instrumente zur Finanzierung der Klimakonvention zu prüfen und sich für weitreichende Entschuldungsmaßnahmen auf bilateraler und multilateraler Ebene einzusetzen. 6. Sie wird weiterhin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, daß die Vertragsstaaten Richtlinien und Kriterien zur Finanzierung der Klimakonvention ausarbeiten und diese von der Global Environmental Facility angewendet werden. 7. Der Transfer moderner und umweltverträglicher Technologien in die Entwicklungsländer muß gewährleistet werden. Die Industrieländer verpflichten sich, die eigenständige und selbsttragende Entwicklung von Technologien in den Entwicklungsländern zu unterstützen und zu fördern. 8. Die Bundesregierung setzt sich für den Aufbau eines aus Firmen, Regionalvertretern, Nichtregierungsorganisationen und Technikern paritätisch besetzten Netzes regionaler, regierungsunabhängiger Technologieberatung in den Entwicklungsländern ein, die die jeweiligen nationalen/regionalen technologischen Bedürfnisse untersuchen. Die Berücksichtigung vor Ort vorhandener Kenntnisse muß sichergestellt werden. 9. Die Bundesregierung setzt sich für den Aufbau eines regierungsamtlichen Kontrollnetzes zur Evaluierung besonders schädlicher Industriezweige oder den Zielen der Klimarahmen- Konvention entgegenlaufender Entwicklungswege ein. 10. Die durch den Technologietransfer reduzierten Emissionswerte im Empfängerland kann sich das Geberland nicht anrechnen lassen. B. National 1. Klimafreundliche Hauptstadt Berlin Im Rahmen des Umzuges von Parlament und Behörden nach Berlin werden die Baumaßnahmen in klimapolitisch vorbildlicher Weise ausgeführt. Dies gilt insbesondere für den Einsatz umweltverträglicher Baustoffe und die überwiegend auf regenerative Energieträger gestützte Energieversorgung. Damit wird die Selbstverpflichtung zum Klimaschutz vorbildhaft dokumentiert. 2. Verschärfung der 1993 novellierten Wärmeschutzverordnung Der Entwurf schreibt den Niedrigenergiehaus-Standard für Neubauten in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich vor und dehnt die bisher gültigen Werte auf den Altbaubestand aus. Flankierend wird die Energiesparförderung im Wärmemarkt durch ein Bund-/Länderprogramm nachdrücklich unterstützt. 3. Förderung der Markteinführung erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung Der Bund stellt Finanzhilfen in Form eines Investitionszuschusses für private Investoren zur Verfügung und erhöht die Einspeisevergütung nach dem Stromeinspeisegesetz für alle erneuerbaren Energien und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung auf generell 95 % der Tarifstrompreise. Darüber hinaus wird die kostendeckende Vergütung für Binnenland-Windstrom und Photovoltaik sichergestellt und die überwiegende Übernahme der Netzanschlußkosten für neue Anlagen durch das zuständige Elektrizitätsversorgungsunternehmen geregelt. 4. Wärmenutzungsverordnung -- (WärmenutzVO) In Ausführung des Wärmenutzungsgebotes von § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes wird umgehend ein Entwurf für eine WärmenutzVO vorgelegt, der die Nutzung der industriellen Abwärme vorschreibt. Flankierend dazu wird das Bund-Länder-Programm für die Sanierung der Fernwärme in den neuen Bundesländern spürbar aufgestockt und die Förderung des Neubaus von Fern- und Nahwärme-Netzen im gesamten Bundesgebiet in das Programm einbezogen. 5. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Leitbild eines novellierten EnWG ist eine nachfrage- und dienstleistungsorientierte, klimaverträgliche Energieversorgung, die vor dem Zubau neuer Erzeugungskapazität alle Potentiale der Energieeinsparung und rationellen Energienutzung realisiert (Least-Cost-Planning). 6. Atomenergie-Ausstiegsgesetz Die Bundesregierung legt einen Entwurf für ein Atomenergie- Ausstiegsgesetz vor, das die schnellstmögliche Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland ermöglicht. Die fortgesetzte Nutzung der Atomenergie ist wegen der unbeherrschbaren Risiken dieser Technologie (mögliche Unfall- Schadensfolgen 3 Billionen DM/Prognos) und der auch schon im ,Normalbetrieb` erfolgenden Abgabe radioaktiver Strahlung an die Umwelt nicht weiter zu verantworten. Die Atomenergie ist aber auch wegen der Treibhausgas-Emissionen des nuklearen Brennstoff-Kreislaufes kein Beitrag zum Klimaschutz. Vom Uranbergbau bis zur Entsorgung verursacht die Atomkraft CO2- Emissionen, die die anderer Energiesysteme (z. B. der Kraft- Wärme-Kopplung) übertreffen. Mit dem durch die Atomstromproduktion verbundenen Überangebot an elektrischer Energie wird darüber hinaus der Energieverschwendung in der Bundesrepublik Deutschland weiter Vorschub geleistet. Die Atomenergie steht dabei strukturell einer Hinwendung zu einer verstärkten Nachfrageorientierung in der Energiepolitik im Wege. Neben der weiterhin ungelösten Entsorgungsfrage verbietet sich zudem jeder weitere Ausbau der Atomenergie aus Kostengründen, denn jede Investition in Energieeinsparung ist um mehrere Faktoren preisgünstiger, als die fortgesetzte Ausweitung des Energieangebotes. 7. Ökologische Steuerreform Kernstück jeder Klimaschutzpolitik muß die ökologische Reform des gesamten Steuersystems sein. Dabei müssen einerseits umweltschädigende Steuervergünstigungen und Steuern abgebaut und andererseits ökologische Steuern neu eingerichtet bzw. erhöht werden. Angesichts der schon sehr hohen Belastung der Bundesbürger durch Steuern und Abgabe muß die Ökosteuer- Reform aufkommensneutral gestaltet sein. Zentraler Bestandteil ist die Einführung einer Energiesteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer. In die Diskussion einbezogen werden muß aber auch die marktwirtschaftliche Steuerung des Güterverkehrs (z. B. durch eine Schwerverkehrsabgabe) und der Landwirtschaft (z. B. durch eine Stickstoff-Abgabe). 8. Kilometerpauschale Die Kilometerpauschale sollte zunächst aufkommensneutral in eine Entfernungspauschale umgewandelt werden. Anfangs werden weiterhin unbegrenzte Entfernungen anerkannt. Der Kilometersatz ist so festzusetzen, daß gegenüber 1993 Aufkommensneutralität besteht. Die maximal absetzbaren Entfernungen sind innerhalb von zehn Jahren stufenweise abzubauen. 9. Bundesverkehrswegeplan (BVWP) Es wird ein neuer BVWP vorgelegt, der mit erheblich weniger Investitionsmitteln ausgestattet ist und überwiegend den Ausbau des Schienennetzes, des öffentlichen Nahverkehrs und den Aufbau eines flächendeckenden, dezentralen Güterverladestations-Netzes vorsieht. 10. Tempolimit Es werden bundesweit folgende Tempolimits eingeführt: Tempo 100 auf Autobahnen, Tempo 80 auf Landstraßen und Tempo 30 in allen Wohngebieten. 11. Flugverkehr Alle innerdeutschen Kurzstreckenflüge unter 700 Kilometern werden genauso gestrichen wie alle direkten und indirekten Steuervergünstigungen für den Flugverkehr (Befreiung von der Grund- und Vermögensteuer, Mineralölsteuer). 12. Klimaverträgliche Tierproduktion Durch eine schrittweise Senkung der Höchstbesatzdichte pro Hektar muß eine Bindung der Tierproduktion an die Fläche erfolgen. Mittelfristig muß die schrittweise Umstellung der Tierproduktion auf umwelt-, klima- und tiergerechte Haltungsformen auf Stroheinstreu erfolgen. Um eine Verringerung der flächenunabhängigen Viehhaltung zu gewährleisten, muß die Importfuttermittelmenge verringert werden. 13. Leistungsförderer in der Tierhaltung Die Hormonzugabe in der Tierproduktion zur Leistungssteigerung ist zu verbieten. Die Einführung des Rinder- wachstumshormons rBST in der Tierproduktion ist abzulehnen. 14. Förderung der Vermarktung von Produkten aus kontrolliert- ökologischem Anbau Der Absatz und die Vermarktung von Produkten aus kontrolliert- ökologischem Anbau muß gefördert werden. Darüber hinaus muß durch die Bundesregierung die geplante Veränderung der EU-Bio- Verordnung (2092/91) mit der Einführung einer 70 %-Regelung verhindert werden, nach der Nahrungsmittel, deren Inhaltsstoffe lediglich zu 70 % aus biologischem Anbau stammen, als Bioprodukte bezeichnet und mit dem EU- Kontrollvermerk versehen werden können. Damit werden in Zukunft die Vermarktung von echten Bioprodukten erschwert und unseriöse Anbieter begünstigt. Eine solche Veränderung der Verordnung wäre kontraproduktiv. 15. Verbesserte Verbraucher/Verbraucherinnen-Information Mit hohem industriellen Aufwand gefertigte, bestrahlte bzw. gentechnisch erzeugte Lebensmittel sind ebenso deutlich zu kennzeichnen wie Produkte aus dem biologischen Landbau, um diese beim täglichen Einkauf als solche erkennbar zu machen. 16. Klimafreundliche Stoff- und Abfallpolitik Auch aus klimapolitischen Aspekten heraus muß der Produktions- und Entsorgungssektor der Wirtschaft grundlegend reformiert werden. Dazu zählen u. a. die einzuführende Produktverantwortung der Hersteller, die diese nach Nutzungsende zur Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte verpflichtet. Dadurch werden die Produktion langlebiger, nutzungsintensiver und reparaturfreundlicher Güter angeregt und erhebliche Energieeinsparungen erreicht. Darüber hinaus muß durch die Reform des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes der Vorrang für biologisch-mechanische Verfahren bei der Abfallbehandlung festgelegt und damit die energieverschwendende und klimaschädliche Müllverbrennung zunehmend zurückgedrängt werden. Bonn, den 19. Januar 1995 Michaele Hustedt Gila Altmann (Aurich) Matthias Berninger Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Ursula Eid-Simon Ulrike Höfken-Deipenbrock Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke Vera Lengsfeld Dr. Jürgen Rochlitz Albert Schmidt (Hitzhofen) Wolfgang Schmitt (Langenfeld) Ursula Schönberger Rainder Steenblock Ludger Volmer Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf-Mayer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion 19.01.1995 nnnn